1194/2020
Unterbringung von Flüchtlingen entgegen des Leverkusener Modells in ausschließlich leerstehenden Ein-und Zweifamilienhäusern im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3870 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 1194/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Unterbringung von Flüchtlingen entgegen des Leverkusener Modells in ausschließlich leerstehenden Ein-und Zweifamilienhäusern im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Die FDP-Fraktion der BV 2 bittet die Verwaltung mit Anfrage AN/0374/2020 um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Aus welchem Grunde mietet die Stadt Köln für die Unterbringung von Flüchtlingen nur kom- plett leerstehende Ein- und Zweifamilienhäuser an? 2. Inwieweit verfolgt das Amt für Wohnungswesen aktuell noch die Unterbringung von Flüchtlin- gen nach dem Leverkusener Modell? Antwort zu 1.: Die Stadt Köln unterliegt als Kommune haushaltsrechtlich dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Die Ver- waltung ganzer Immobilienobjekte ist diesbezüglich wirtschaftlich günstiger als die Anmietung von einzelnen Wohnungen in Objekten. Sind Objekte nicht vollständig leerstehend, werden die vorhande- nen Mietvertragsverhältnisse rechtsverbindlich übernommen. Hier sind Bestandsmieter gemeint, die natürlich ihre Wohnung behalten können, wenn nebenan Geflüchtete untergebracht werden. Insbesondere bei der Unterbringung vulnerabler Personengruppen werden aber auch einzelne Woh- nungen durch die Stadt Köln angemietet, z. B. im Rahmen besonderer Betreuungs- und Unterbrin- gungskonzepte. Sofern sehr spezielle Bedarfe vorhanden sind, setzt die Stadt Köln zudem auf indivi- duelle Lösungen. Um eine besonders vulnerable Familie mit speziellen Bedarfen adäquat unterzu- bringen, wurde eine Wohnung von einem Investor angemietet, der die Wohnung zuvor, nach Abspra- che, passgenau für die Bedarfe der Familie ausgestattet und umgebaut hatte. Die Stadt Köln mietet zur Unterbringung von Geflüchteten neben Ein- oder Zweifamilienhäuser auch Mehrfamilienhäuser an. Dies bietet die Möglichkeit, möglichst viele Geflüchtete in abgeschlossenen Einheiten unterzubringen und ihnen somit die Integration zu erleichtern. Antwort zu 2.: Das sog. „Leverkusener Modell“ dient gerade nicht der Unterbringung von Geflüchteten, sondern zielt auf die Vermittlung der Geflüchteten in private Mietverhältnisse ab. Dies bedeutet, dass die Geflüch- teten nach dem Abschluss eines privaten Mietvertrages nicht mehr anhand eines Einweisungsbe- scheides untergebracht sind, sondern nun privatrechtlich wohnen. Dieses Modell wird auch vom Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln praktiziert. Dazu wurde im Jahr 2011 das Auszugsmanagement mittels Ratsbeschluss initiiert. Ziel des Kölner Auszugsmanagements ist es, die Geflüchteten, die einen Aufenthaltsstatus und eine Bleibeperspektive haben, bei der Wohnungssuche und der Integration in den Wohnungsmarkt zu un- 2 terstützen, da eine eigene Wohnung im Gegensatz zu einer Geflüchteten-Unterkunft einen großen Schritt in Richtung Integration in die Stadtgesellschaft bedeutet. Das Auszugsmanagement ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Köln mit den Trägern Deutsches Rotes Kreuz, dem Caritasverband und dem Kölner Flüchtlingsrat. Es wurde seit 2011 stetig ausge- baut und weiter entwickelt, zuletzt im September 2019. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ehrenamtlich Engagierten eine große Hilfe für die von ihnen betreuten Geflüchteten sind. Ehrenamtlich tätige Men- schen sind in ihren Stadtteilen sehr gut vernetzt und helfen den Geflüchteten u.a. dabei, Zugang zum Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen. Daher wurde das Auszugsmanagement ausgedehnt um die Komponente einer erweiterten Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit. Insbesondere stehen die Träger den sogenannten Tandems (Geflüchtete in ehrenamtlicher Begleitung) bei der Erledigung der Formalitäten zur Seite, wenn eine Wohnungsvermittlung in Aussicht steht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1194/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 21.04.2020 13:46