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V/0537/2019

Wahl eines/einer 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Mitte

Vorlagen 23.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 04.06.2019, TOP 6.3

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1794 Zeichen

V/0537/2019 
V/0537/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl eines/einer 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum/Zur 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeister/in wird Herr/Frau ________________ gewählt.  
 
Begründung: 
 
Frau Marita Otte, Mitglied der Bezirksvertretung Münster -Mitte und 1. stellvertretende Bezirksbürge r-
meisterin, hat ihr Amt als 1. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin in der Bezirksvertretung Münster -
Mitte niedergelegt.  
 
Nach § 36 Abs. 3 G emeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) findet für die (Neu -)Wahl ei-
nes/einer (stellvertretenden) Bezirksbürgermeisters/in der § 67 Abs. 2 – 5 GO NRW entsprechende 
Anwendung.  
 
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V m. § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW ist für den Fall, dass ein stellvertretender 
Bezirksbürgermeister während der Wahlperiode ausscheidet, der Nachfolger für den Rest der Wah l-
periode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen.  
 
Nach § 50 Abs. 2 GO NRW ist die vorgeschlagene Person ge wählt, die mehr als die Hälfte der gült i-
gen Stimmen erhalten hat. Nein -Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die 
Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Sti m-
menzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die mei s-
ten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
28.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-3360 
LembeckA@stadt-
muenster.de

Anlage A

1391 Zeichen

Anlage A zur V/0537/2019 
Kurzüberblick 
Nach dem Rücktritt von Frau Otte als erster stellv. Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Mitte 
ist eine Nachfolge zu wählen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
Damit nach dem Ausscheiden der bisherigen Amtsinhaberin die Arbeit der Bezirksvertretung 
problemlos weitergeführt werden kann, ist die Wahl erforderlich. Das Verfahren ist in den §§ 36, 
50 und 67 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (1)

04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0537/2019
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37