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V/0154/2005

Baugebiet Wolbeck Nord

Vorlage 22.02.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 12.04.2005, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3406 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baugebiet Wolbeck Nord 
- Baubeschluss 1. Bauabschnitt - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die im Bebauungsplan Nr. 415 "Wolbeck – Am Borggarten/Grenkuhlenweg/Telgter Straße " aus-
gewiesenen öffentlichen Straßen und Wege im südlichen Teil zwischen der Straße Holtrode im 
Norden und der Straße Am Borgarten K 36 im Süden sowie zwischen der Planstraße 9 (Achatius-
weg) im Westen und der Telgter Straße L 585 im Osten werden entsprechend dem Lageplan Reg. 
Nr. 9314 Blatt 1-3 (3) vom 01.03.2005 ausgebaut. 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Baukosten betragen ca. 2,1 Mio. €. 
 
Es entstehen Folgekosten von ca. 19.000,- Euro pro Jahr. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Der Ausbau kann nur dann erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, wie u.a. Mittelbe-
reitstellung durch den Rat, erfüllt sind. 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6304.950.5300.6 Bauk.St. BG Wolbeck Nord 2005 1.000 
  2006 400.000 
Entwurf I-Plan 
2004 – 2008 
Vorlagen-Nr.: 
V/0154/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Rudolph 
Ruf: 
492 66 41 
E-Mail: 
RudolphN@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.02.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
  2007 400.000 
  2008 400.000 
VE für 2006 
(400.000 Euro) 
  In späte-
ren Haus-
haltsjah-
ren 
 
3.149.000 
 
Insgesamt: 4.400.000  
 
 
 
Begründung: 
 
Zur Erschließung des Baugebietes Wolbeck – Am Borggarten/Grenkuhlenweg/Telgter Straße ist 
der Ausbau von Straßen und Wegen erforderlich.  
 
Grundlage ist der am 03.12.2004 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 415 " Wolbeck – Am Borg-
garten/Grenkuhlenweg/Telgter Straße ". 
 
Der Baubeschluss beschränkt sich auf den I. Bauabschnitt, den südlichen Teil des Bebauungspla-
nes Nr. 415.  
Der I. Bauabschnitt beinhaltet die Straßen und Wege zwischen der Straße Holtrode im Norden und 
der Straße Am Borgarten K 36 im Süden sowie zw ischen der Planstraße 9 (Achatiusweg) im Wes-
ten und der Telgter Straße L 585 im Osten.  
Ferner wird in der Telgter Straße L 585 eine separate Linksabbiegerspur zur Anbindung des östlich 
gelegenen Wohngebiets gebaut. 
 
Der Ausbau der Telgter Straße L 585 kann erst erfolgen, wenn die Vereinbarungen mit dem Stra-
ßenbau NRW zum Ausbau der Linksabbiegerspur vorliegen. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen 
von Menschen mit Behinderungen soweit als irgend möglich berücksichtigt. 
 
Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffent lichkeit in den Medien und durch direkte Infor-
mation der Anlieger unterstützt. 
 
Mit den Kanalbauarbeiten soll nach Rechtskraft des Teilumlegungsplanes voraussichtlich im III Q. 
2005 begonnen werden. Nach erfolgter Kanalverlegung werden Zug um Zug die Erschließungs-
straßen als Baustraßen hergestellt. 
 
Von den Anliegern werden Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten 
nach den Bestimmungen des BauGB (Baugesetzbuches) erhoben. 
 
Die geschätzten Baukosten betragen ca. 2,1 Mio. €. Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 
"6304.950.5300.6 Bauk.Str. BG Wolbeck Nord" zur Verfügung.  
 
I.V. 
 
gez. 
 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Telgter Straße
  • Achatiusweg
  • Am Borggarten
  • Grenkuhlenweg
  • Holtrode

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0154/2005
Typ
Vorlage
Datum
22.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37