V/0154/2005
Baugebiet Wolbeck Nord
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Beschlussvorlage
3406 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Baugebiet Wolbeck Nord - Baubeschluss 1. Bauabschnitt - Beratungsfolge 12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die im Bebauungsplan Nr. 415 "Wolbeck – Am Borggarten/Grenkuhlenweg/Telgter Straße " aus- gewiesenen öffentlichen Straßen und Wege im südlichen Teil zwischen der Straße Holtrode im Norden und der Straße Am Borgarten K 36 im Süden sowie zwischen der Planstraße 9 (Achatius- weg) im Westen und der Telgter Straße L 585 im Osten werden entsprechend dem Lageplan Reg. Nr. 9314 Blatt 1-3 (3) vom 01.03.2005 ausgebaut. Kosten/Folgekosten Die geschätzten Baukosten betragen ca. 2,1 Mio. €. Es entstehen Folgekosten von ca. 19.000,- Euro pro Jahr. Finanzierung/Mittelbereitstellung Der Ausbau kann nur dann erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, wie u.a. Mittelbe- reitstellung durch den Rat, erfüllt sind. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6304.950.5300.6 Bauk.St. BG Wolbeck Nord 2005 1.000 2006 400.000 Entwurf I-Plan 2004 – 2008 Vorlagen-Nr.: V/0154/2005 Auskunft erteilt: Herr Rudolph Ruf: 492 66 41 E-Mail: RudolphN@stadt-muenster.de Datum: 22.02.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 2007 400.000 2008 400.000 VE für 2006 (400.000 Euro) In späte- ren Haus- haltsjah- ren 3.149.000 Insgesamt: 4.400.000 Begründung: Zur Erschließung des Baugebietes Wolbeck – Am Borggarten/Grenkuhlenweg/Telgter Straße ist der Ausbau von Straßen und Wegen erforderlich. Grundlage ist der am 03.12.2004 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 415 " Wolbeck – Am Borg- garten/Grenkuhlenweg/Telgter Straße ". Der Baubeschluss beschränkt sich auf den I. Bauabschnitt, den südlichen Teil des Bebauungspla- nes Nr. 415. Der I. Bauabschnitt beinhaltet die Straßen und Wege zwischen der Straße Holtrode im Norden und der Straße Am Borgarten K 36 im Süden sowie zw ischen der Planstraße 9 (Achatiusweg) im Wes- ten und der Telgter Straße L 585 im Osten. Ferner wird in der Telgter Straße L 585 eine separate Linksabbiegerspur zur Anbindung des östlich gelegenen Wohngebiets gebaut. Der Ausbau der Telgter Straße L 585 kann erst erfolgen, wenn die Vereinbarungen mit dem Stra- ßenbau NRW zum Ausbau der Linksabbiegerspur vorliegen. Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen von Menschen mit Behinderungen soweit als irgend möglich berücksichtigt. Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffent lichkeit in den Medien und durch direkte Infor- mation der Anlieger unterstützt. Mit den Kanalbauarbeiten soll nach Rechtskraft des Teilumlegungsplanes voraussichtlich im III Q. 2005 begonnen werden. Nach erfolgter Kanalverlegung werden Zug um Zug die Erschließungs- straßen als Baustraßen hergestellt. Von den Anliegern werden Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten nach den Bestimmungen des BauGB (Baugesetzbuches) erhoben. Die geschätzten Baukosten betragen ca. 2,1 Mio. €. Mittel stehen bei der Haushaltsstelle "6304.950.5300.6 Bauk.Str. BG Wolbeck Nord" zur Verfügung. I.V. gez. Joksch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Telgter Straße
- Achatiusweg
- Am Borggarten
- Grenkuhlenweg
- Holtrode
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0154/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 22.02.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37