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3290/2024

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betr. Bürgereingabe vom Oktober 2022 - Überprüfung wie Umweltschutz und Naherholung im Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue besser in Einklang gebracht werden können

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 24.03.2025, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4248 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3290/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 24.03.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betr. Bürgereingabe vom 
Oktober 2022 - Überprüfung wie Umweltschutz und Naherholung im 
Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue besser in Einklang gebracht werden 
können 
 
1. Hat die Verwaltung in der Zwischenzeit überprüft, ob und welche zusätzli-
chen Wege innerhalb der Flittarder Rheinaue in verträglicher Weise betre-
ten werden dürfen? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gelangt? 
Wenn nein, was ist der Grund dafür? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es ist ein ausgedehntes Wegenetz für Erholungssuchende in N 10 „Flittarder Rhein-
aue“ vorhanden. Bei der Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Natur-
schutzgebiet N10 – Flittarder Rheinaue – wurde umfassend geprüft, welche Wegefüh-
rung mit dem Schutzzweck vereinbar ist. In 2023 wurde ein weiterer Weg dem Wege-
netz hinzugefügt.  
Eine Störung und Zerstörung von geschützten Lebensräumen, wie hier des 
Rheinufers des Naturschutzgebietes N 10 „Flittarder Rheinaue“, kann bereits durch 
das Betreten hervorgerufen werden, da wildlebende Tiere den Abstand zum Men-
schen in ihrem Habitat benötigen. So ist eine Nutzung des Rheinufers im Bereich des 
Naturschutzgebietes sowie der Flächen oder weiterer Wege im betreffenden Natur-
schutzgebiet als Naherholungsfläche nicht möglich. 
 
2. Welches sind die Gründe, für das bisherige Nicht- Aufstellen von Tafeln 
vor Ort, wie sie im Beschluss gefordert und auf der Homepage der Stadt 
Köln in Aussicht gestellt werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auf Grund personeller Engpässe und wechselnder Zuständigkeiten nimmt die Erarbei-
tung der Informationstafeln mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich veranschlagt.

2 
 
3. Auch eine kartographische Darstellung des Wegenetzes sucht man bis-
lang  
vergeblich. Gibt es dafür nachvollziehbare Gründe? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die kartografische Darstellung des Wegenetzes soll auf den Informationstafeln und im 
Internet veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Darstellungen im Internet ist 
mittlerweile erfolgt. Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
 
4. Hat sich die in einem damaligen Beschwerdebrief  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=892428&type=do  
dargestellte Vorgehensweise von Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes  
geändert? Wird eher auf Aufklärung und Verständnis gesetzt, statt auf das  
Verhängen von Ordnungsgeldern?Der Ordnungsdienst ist nach § 1 des Ord-
nungsbehördengesetzes (OBG) NRW für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Si-
cherheit und Ordnung zuständig. Damit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmun-
gen im Bereich des Naturschutzgebietes erreicht wird, ist es unter Berücksichtigung 
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 15 OBG NRW) erforderlich, festgestellte 
Verstöße mit den Regelsätzen des Bußgeldkataloges zu ahnden. Mündliche Verwar-
nungen (mit aufklärendem Charakter) der angetroffenen Personen in diesem Gebiet, 
führen zum Bedauern der Ordnungsdienstkräfte häufig nicht zur gewünschten Einsicht 
des Fehlverhaltens. Der Schaden in der Natur ist dann unwissentlich meist schon 
durch das Betreten des Gebietes eingetreten.  
Die Ordnungsdienstkräfte sind regelmäßig vor Ort und bestreifen die Kölner Natur-
schutzgebiete, vor allem in den Sommermonaten, mit einer regen Frequenz. Aus Ka-
pazitätsgründen können mehr Streifengänge nicht realisiert werden. Dies bindet nicht 
nur unverhältnismäßig personelle Ressourcen, sondern ist auch für die vorhandene 
Natur nicht förderlich. Ich bitte Sie daher um Verständnis für die Vorgehensweise des 
Ordnungsdienstes.  
 
 
5. Verfügt die Flittarder Rheinaue über eine/n Naturschutzwart/in, die das  
Gespräch mit Spaziergänger*innen sucht und möglicherweise Führungen  
anbietet bzw. was für Aufgaben nimmt diese Person wahr? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der Flittarder Rheinaue ist derzeit ein*e Naturschutzwart*in tätig. Informationen über 
die Aufgaben von den Naturschutzwart*innen finden Sie unter folgendem Link: Natur-
schutzwacht - Stadt Köln (stadt-koeln.de)

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3290/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.02.2025
Erstellt
22.10.2024 15:15