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1265/2025

238. Änderung des Flächennutzungsplans "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.06.2025

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Anlage 8 Abwägungstabelle Behörden und sonstige Träger öff. Belange

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Ansehen

Anlage 2 Lage des Plangebietes

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Ansehen

Anlage 6 Begründung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5 Gegenüberstellung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7 Abwägungstabelle Öffentlichkeit

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Ansehen

Anlage 3 bisherige Darstellung des FNP

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 beabsichtigte Darstellung des FNP

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Ansehen

Anlage 6 Begründung

205719 Zeichen

A N L A G E   6 
 
 
238. Änderung des 
Flächennutzungsplanes (FNP)   
im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim 
Arbeitstitel: „Möhl-Areal und 
angrenzendes Gewerbegebiet“ in 
Köln-Dellbrück 
 
Begründung 
Stand: Feststellung des Flächennutzungsplans 
(Beschluss des Rates über den Flächennutzungsplan i. S. 
d. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB) 
 
 
Redaktionelle Änderungen  
gegenüber dem Entwurf zur erneuten Veröffentlichung  
sind im Weiteren „Grün“ gekennzeichnet. 
 
 
  Abb. 1 - Lage des Änderungsbereichs, o. M.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Dezernat für Planen und Bauen 
 
Stadtplanungsamt 
 
Vorbereitende Bauleitplanung (614/5) 
Willy-Brand-Platz 2 
50679 Köln 
 
Tel.  0221 221 23960 
Fax  0221 221 22450 
E-Mail fnp@stadt-koeln.de 
 
www.stadt-koeln.de 
 
Datum: 05.05.2025

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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238. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im 
Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim – Arbeitstitel: „Möhl-Areal und 
angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück 
 
Begründung zur Feststellung des Flächennutzungsplans 
hier: Änderung der Darstellungen  
 von Gewerbegebiet (GE) in gemischte Baufläche (M) mit dem 
Signet „Spielplatz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als 
unbestimmter Standort“, 
 von Wohnbaufläche (W) mit dem Signet „Spielplatz als 
unbestimmter Standort“ in gemischte Baufläche (M) mit dem Signet 
„Spielplatz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als unbestimmter 
Standort“ sowie 
 von Fläche für Bahnanlagen in gemischte Baufläche (M) mit dem 
Signet „Spielplatz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als 
unbestimmter Standort“ 
 
Die 238. FNP-Änderung steht im Kontext zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
75501/02 – Arbeitstitel: „Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück (kein Parallelverfahren) 
 
INHALT 
Begründung ................................ ................................ ................................ ......................... 6 
1. Lage und Größe des Änderungsbereiches ................................ ................................ .... 6 
2. Anlass und Ziel der Planung ................................ ................................ .......................... 6 
3. Verfahren ................................ ................................ ................................ ....................... 9 
3.1 Verfahrensverlauf ................................ ................................ ................................ .... 9 
Übersicht der politischen Beratungen und Beschlüsse ................................ .....................10 
Verlauf ab Vorgabenbeschluss ................................ ................................ .........................14 
4. Erläuterungen zum Plangebiet und dessen Umgebung ................................ ................15 
4.1 Bestehende Bebauung und Nutzungsstruktur ................................ ........................15 
4.2 Grün- und Freiraum ................................ ................................ ................................ 16 
4.3 Verkehrsinfrastruktur ................................ ................................ .............................. 16 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) ................................ ................................ ............16 
Öffentlicher Personennahverkehr ................................ ................................ .................16 
Fuß-und Radverkehr ................................ ................................ ................................ .....16 
4.4 Technische Infrastruktur ................................ ................................ .........................17 
4.5 Soziale Infrastruktur und Bildungseinrichtungen ................................ .....................17 
4.6 Nahversorgung ................................ ................................ ................................ .......18 
4.7 Bodensituation ................................ ................................ ................................ .......19

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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5. Planungsvorgaben ................................ ................................ ................................ ........21 
5.1 Landes- und Regionalplanung ................................ ................................ ................21 
5.2 Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach BauGB ................................ ........25 
5.3 Landschaftsplan ................................ ................................ ................................ .....26 
5.4 Wasser- und Hochwasserschutz ................................ ................................ ............27 
5.5 Denkmalschutz ................................ ................................ ................................ .......30 
5.6 Sonstige Fachplanungen ................................ ................................ ........................32 
5.7 Städtebauliche Entwicklungskonzepte................................ ................................ ....32 
5.1 Städtische Richtlinien ................................ ................................ .............................36 
6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ................................ ................................ .37 
6.1 Bisherige Darstellung im FNP ................................ ................................ ................37 
6.2 Beabsichtigte Änderung der Darstellung ................................ ................................ 37 
Zukünftige Darstellung im FNP ................................ ................................ .........................37 
Flächenbilanzierung ................................ ................................ ................................ ......38 
6.3 Alternativen ................................ ................................ ................................ ............38 
6.4 Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung ................................ ...................38 
Umweltbericht................................ ................................ ................................ .....................39 
Teil A - Einleitung ................................ ................................ ................................ .................39 
7. Umweltprüfung ................................ ................................ ................................ .............39 
7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele der FNP-Änderung ...........................39 
7.2 Bedarf an Grund und Boden ................................ ................................ ...................40 
7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele 
des Umweltschutzes ................................ ................................ ................................ .........40 
KlAnG NRW; BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW ................................ .............42 
Teil B - Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ......................45 
7.4 Grundlagen ................................ ................................ ................................ ............45 
7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) ................................ ..45 
7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
(Nullvariante) ................................ ................................ ................................ ................45 
7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der 
Planung 46 
7.5 Umweltbelange gemäß §°1 Abs.°6 Nr.°7 Buchstaben°a–j und §°1a BauGB...........46 
7.5.1 Tiere ................................ ................................ ................................ ............46 
7.5.2 Pflanzen ................................ ................................ ................................ ......50 
7.5.3 Fläche ................................ ................................ ................................ ..........51 
7.5.4 Boden und Altlasten ................................ ................................ .....................53 
7.5.5 Wasser ................................ ................................ ................................ ........55 
7.5.6 Luft ................................ ................................ ................................ ..............58 
7.5.7 Klima ................................ ................................ ................................ ...........60

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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7.5.8 Wirkungsgefüge ................................ ................................ ................................ 61 
7.5.9 Landschaft ................................ ................................ ................................ ...62 
7.5.10 Biologische Vielfalt ................................ ................................ .......................64 
7.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) .............................. 65 
7.5.12  Mensch, Gesundheit, Bevölkerung ................................ ...........................66 
7.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter ................................ ................................ ....73 
7.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, 
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ................................ ..74 
7.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von 
Energie 76 
7.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere 
des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes ................................ .........................77 
7.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen 
Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden ..........79 
7.5.18 Wechselwirkungen ................................ ................................ .......................80 
7.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die 
Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 
BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische 
Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und 
Sachgüter, Wechselwirkungen ................................ ................................ ...................81 
7.5.20 Eingriffsregelung ................................ ................................ ..........................82 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) ................................ ................................ ................................ ..82 
7.5.21  Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter 
Plangebiete ................................ ................................ ................................ ................82 
7.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken ................................ ................................ 83 
7.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 83 
Teil C - Zusätzliche Angaben ................................ ................................ ............................... 84 
7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................................ .................84 
7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 
(Monitoring) ................................ ................................ ................................ ......................84 
7.8 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .84 
7.9 Referenzliste der Quellen ................................ ................................ .......................89

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Begründung 
1. Lage und Größe des Änderungsbereiches 
Größe des Plangebietes 
Das Plangebiet der 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) weist eine 
Größe von circa 9,8 ha auf.  
Lage des Plangebietes 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Dellbrück des rechtsrheinischen Stadtbe-
zirks Mülheim. 
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des FNP wird in etwa begrenzt 
 im Norden durch die S-Bahn-Linie und die Stellplatzflächen des S-Bahnhofs 
Köln-Dellbrück sowie einem -gemessen von den Stellplätzen aus- circa 30 m 
tiefen Teil des angrenzenden faktischen Gewerbegebietes, 
 im Osten durch die Eschenbruchstraße, 
 im Süden durch die Bergisch Gladbacher Straße (B 506), 
 im Westen durch die Möhlstraße 
Das gewachsene Gewerbegebiet liegt in direkter Nachbarschaft zu Wohnsiedlungen 
im Westen und Süden und Osten. 
Nördlich der Bahntrasse liegt das Gewerbegebiet LESKAN-Park (mit Bürogebäuden, 
Lagerhallen und gemischt genutzten Gebäuden (unter anderem Werkstätten, Pro-
duktionsstätten und Technikflächen)). Dort sind neben Gastronomiebetrieben auch 
ein Hotel, ein Schulungszentrum der Deutschen Bahn, ein Freizeitzentrum und wei-
tere Einrichtungen mit überwiegender Gewerbenutzung ansässig. 
Nordöstlich der Bahntrasse liegt das Naturschutzgebiet Thurner Wald. 
Ein westlicher Teilbereich des Plangebietes liegt innerhalb des im Einzelhandels- und 
Nahversorgungskonzept der Stadt Köln festgelegten Stadtteilzentrums Dellbrück, 
Dellbrücker Hauptstraße. 
 
2. Anlass und Ziel der Planung 
Vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen und dem damit einhergehenden 
Bedarf an Wohnraum in der Stadt Köln stellt das Planungsareal aufgrund seiner gu-

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Seite 7 von 91 
ten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an die umlie-
genden Straßen eine gut erschlossene Potentialfläche für eine wohnbauliche Ent-
wicklung im Kölner Stadtteil Dellbrück dar. 
Anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplans für das „Möhl-Areal“ werden die bis-
herigen Ziele des FNP, in diesem Bereich im Wesentlichen ein Gewerbegebiet und in 
den Randbereichen Wohnbauflächen zu entwickeln, modifiziert. 
Ein erstes Planungskonzept für den Bebauungsplan sagte aus, dass auf dem soge-
nannten „Möhl-Areal“ – zwischen Möhlstraße und Rewe-Markt – zukünftig eine Mi-
schung aus Wohnen, mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe und großflächigem 
Einzelhandel entstehen sollte. Auch heute schon ist der Gesamtbereich durch eine 
lebhafte Mischung aus kulturellen Einrichtungen, Handwerk, Dienstleistung, Handel, 
Gastronomie und sonstigem Gewerbe sowie Wohnen geprägt. 
Diese Planungsüberlegungen wurden in einem städtebaulichen „Qualifizierungsver-
fahren“ bzw. städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb zu einem städtebauli-
chen Gesamtkonzept für das Areal zwischen der Bahntrasse, der Eschenbruch-
straße, der Bergisch-Gladbacher-Straße und der Möhlstraße konkretisiert. Dabei tra-
ten mehrere Planungsbüros mit Entwürfen in den Wettbewerb. 
 
Abbildung 2: Gliederung des Qualifizierungsverfahrens in einen „Ideenteil“ (rote Markierung) und einen 
„Vertiefungsteil“ (schwarze Markierung); der Geltungsbereich dieser Änderung des FNP ist durch eine 
schwarze Punktlinie angedeutet. 
Es wurden dabei in einem „Ideenteil“ (s.Abb. 1/ rote Markierung) langfristige Entwick-
lungsperspektiven für das Gewerbegebiet an der Bergisch Gladbacher Straße als ge-
mischt genutztes urbanes Quartier entwickelt. Für diesen Gesamtbereich, jedoch 
ohne den Bahnhofsvorplatz und weitere - zwar private, jedoch möglicherweise 
teilweise für eine Erhöhungsmaßnahme am Bahnhof Dellbrück oder andere

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Bahnzwecke erforderliche - Flächen im Nordwesten, wird das Verfahren der 238. 
Änderung des FNP zum Abschluss gebracht. 
In einem „Vertiefungsteil“ (s. Abb. 1/ schwarze Markierung) wurde der Bereich des 
„Möhl-Areals“ weiter ausgearbeitet. Für diesen Bereich wird zeitlich abgestimmt auf 
das Verfahren der 238. FNP-Änderung (schwarze Punktlinie) in einem 
Bebauungsplan verbindliches Bauplanungsrecht geschaffen. 
Langfristig soll ein gemischt genutztes urbanes Quartier mit einem eigenständigen 
Charakter ermöglicht werden, in dem Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Ge-
werbe gemindert oder vermieden werden und eine städtebauliche Aufwertung durch 
eine durchgängige Durchwegung und ein durchgängiges Grünkonzept entstehen 
kann. 
Innerhalb dieser langfristig angelegten Entwicklung besteht weiterhin Raum für einen 
vielfältigen Nutzungsmix, wie er heute bereits den Bereich prägt. Hierunter fällt auch 
die Weiterentwicklung als zeitgemäßer Einzelhandelsstandort innerhalb des 
Zentralen Versorgungsbereichs „Bezirksteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker 
Hauptstraße (Hauptzentrum). 
Die Zielsetzung gemischter Quartiere einschließlich großflächigen Einzelhandels ist 
nicht aus den Darstellungen des FNP entwickelt, der bislang zwischen einem 
Gewerbegebiet und Wohnbauflächen differenziert. 
Daher wird der FNP in einem förmlichen Verfahren nach den Regelungen des Bau-
gesetzbuchs geändert. Dabei wird für das gesamte Gebiet eine gemischte Baufläche 
dargestellt. Aufgrund der bestehenden Mietsituation ist die Umsetzung des 
städtebaulichen Gesamtkonzeptes nicht in engen Zeitfolgen möglich. Daher soll eine 
schrittweise Entwicklung des Gesamtareals ermöglicht werden, in der zuerst das 
sogenannte „Möhl-Areal“ zur Umsetzung gelangt. 
Die konkreten Planungen für das „Möhl-Areal“ sehen Anbindungsmöglichkeiten für 
das angrenzende Gewerbegebiet vor, die langfristig betrachtet eine Gesamtentwick-
lung des Areals als qualitätsvolles gemischtes Quartier mit Durchgängigkeit von We-
gen und Freiräumen ermöglichen. Mit der 238. FNP-Änderung werden die Grundla-
gen geschaffen, um in späteren Bebauungsplanverfahren eine städtebaulich geord-
nete Entwicklung insbesondere von nicht wesentlich störendem Gewerbe und Woh-
nen zu ermöglichen, ergänzt beispielsweise durch Gastronomie oder Einrichtungen 
für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Abbildung 3: Siegerentwurf im Qualifizierungsverfahren 
 
Mit der durch die FNP-Änderung möglichen städtebaulichen Neuordnung soll dem 
hohen Bedarf an Wohnfläche in Köln Rechnung getragen werden. Daneben soll die 
bestehende Rolle Dellbrücks als Ort für Handel, Handwerk, Nahversorgung und kul-
turelle Begegnung erhalten bleiben. Das heute bereits durch die unmittelbare Nach-
barschaft zum Wohnen eingeschränkt nutzbare Gewerbegebiet soll im Rahmen der 
langfristig angelegten städtebaulichen Neuordnung aufgewertet werden. Eine öffentli-
che Grünstruktur kann dabei als Puffer zwischen Gewerbe und Wohnen dienen. Da-
bei kann auch innerhalb des Gewerbes eine Gliederung von stärker emittierendem 
Gewebe hin zu mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe entstehen. 
 
3. Verfahren 
3.1 Verfahrensverlauf 
Das Verfahren zur 238. Änderung des FNP „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbe-
gebiet“ in Köln-Dellbrück wird im Kontext zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
75501/02 für das „Möhl-Areal“ durchgeführt (vergl. „Vertiefungsteil“ gemäß Abb. 1).  
Da der Geltungsbereich der 238. Änderung des FNP (vergl. „Ideenteil“ gemäß 
Abb.°1) jedoch deutlich über das Plangebiet im Bebauungsplan hinausgeht, werden

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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die Verfahren nicht im Parallelverfahren i. S. d. §°8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die 
238. FNP-Änderung nimmt im Verfahrensverlauf jedoch Bezug auf die Aufstellung 
des Bebauungsplans im westlichen Teilbereich des Gesamtareals und ebenso Be-
zug auf die für dieses Verfahren erstellten Gutachten. 
Übersicht der politischen Beratungen und Beschlüsse 
Kenntnisnahme der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs 
1118/2025 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 12.05.2025 TOP 10.2.10 
Stadtentwicklungsausschuss  22.05.2025 TOP 17.1  
 
Kenntnisnahme der Veröffentlichung des Entwurfs 
3877/2024 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 24.03.2025 TOP 10.2.5 
Stadtentwicklungsausschuss  27.03.2025 TOP 17.4  
 
Kenntnisnahme des Ergebnisses des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbe-
werbs 
0541/2022 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 07.05.2022 TOP 10.2.15 
Stadtentwicklungsausschuss  10.03.2022 TOP 18.9  
 
Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Entwurfs 
zur 238. Änderung des FNP 
0823/2024 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 03.05.2021 TOP 9.2.10 
Wirtschaftsausschuss  27.05.2021 TOP 16.1 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 TOP 7.1  
 
Beschluss über Aufstellung Bebauungsplan (und Änderung des FNP*) sowie Durch-
führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
0959/2020 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 15.06.2020 TOP 9.2.1 
Wirtschaftsausschuss   16.06.2020 TOP 16.2 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 TOP 10.1 geändert beschlossen 
 (*u. a. unter Beschlusspunkt 5: Änderung des FNP) 
 
Frühzeitige Verfahrensschritte 
Die 238. Änderung des FNP erfolgt in einem eigenständigen Verfahren, jedoch in-
haltlich und zeitlich abgestimmt auf das im Kontext stehende Bebauungsplanverfah-
ren „Möhl-Areal“, welches für einen Teilbereich das Geltungsbereiches der 238. Än-
derung des FNP durchgeführt wird. 
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16. Juni 
2020 im Rahmen eines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem 
Arbeitstitel: „Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück beschlossen, dass für das gesamte Gebiet

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 11 von 91 
eine schrittweise Entwicklung zu einer gemischten Nutzung vorgesehen werden soll, 
bei der zuerst das sogenannte Möhl-Areal zur Umsetzung gelangt.  
Im Weiteren wurde unter Beschlusspunkt 5 beschlossen, dass der FNP gemäß § 2 
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Parallelverfahren zum Bebauungsplan 
„Möhl-Areal“ gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert werden soll. Die 238. Ände-
rung des FNP im Parallelverfahren kommt aufgrund des deutlich größeren Plange-
bietes im Vergleich zum Bebauungsplan nicht in Betracht. Die Änderung wird daher 
in einem eigenständigen Verfahren, jedoch inhaltlich und zeitlich abgestimmt auf das 
Bebauungsplanverfahren, durchgeführt. 
Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem sogenannten „Modell 2“ als Abendver-
anstaltung beschlossen. In Bezug auf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung 
hat der Stadtentwicklungsausschuss in der gleichen Sitzung (gemäß Vorlage 
1483/2020), entschieden während der Pandemie -zunächst befristet bis zum 31. De-
zember 2020-, die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen, aber 
noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen abweichend von 
der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von außen lesbaren 
Aushangs für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Ergänzt wird dieser Aus-
hang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen Internetseite. 
Auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB, das sowohl für die 
238. Änderung des FNP als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes 
ausgelegt war, wurde über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des 
Plangebietes (500 m Radius) verteilten Flyer sowie in der amtlichen 
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 89 vom 11.November 2020 mit 
Verweis zur Internetseite hingewiesen. Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgte die 
Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend auch über den Kölner 
Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau. 
Da aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 keine Abendveranstaltung 
stattfinden konnte, lud Herr Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs mit der Bekanntma-
chung im Amtsblatt am 11. November 2020 zudem zu einem Onlinedialog auf dem 
städtischen Mitwirkungsportal ein.  
Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten im Zeitraum vom 20. November bis ein-
schließlich 4. Dezember 2020 in einem Online-Forum die Möglichkeit, sich zur Pla-
nung auszutauschen, Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen. Zudem 
bestand die Möglichkeit eine Stellungnahme auch per Brief oder Email abzugeben. 
Es sind 94 schriftliche Stellungnahmen plus 14 Beiträge im Mitwirkungsportal mit 
zusätzlichen, hierauf bezogenen Kommentaren zu diesem Verfahrensschritt

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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eingegangen. Darin häufig vorgebrachte Themen waren: 
Nutzungsmischung 
Angestrebt wird sowohl für das Möhl-Areal als auch für die angrenzenden Bereiche 
ein Wohnanteil von maximal 70 % (bezogen auf die Bruttogeschossfläche). Die übri-
gen 30 % sollen möglichst vielfältig mit den Nutzungsbausteinen Gewerbe, Einzel-
handel, Kultur und Soziales belegt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass 
das Gebiet seine bestehende Rolle als in Dellbrück wichtiger Ort für Handel, Hand-
werk, Nahversorgung und sportliche/kulturelle Begegnungen für Jung und Alt weiter 
schärfen kann. Zwar soll Gewerbe zukünftig in reduziertem Ausmaß das Quartier 
prägen, dafür aber flächeneffizienter und flexibler organisiert werden. Es gilt in 
weiterführenden Verfahren mit größerer Detailschärfe Lösungen für eine schrittweise 
Neuausrichtung des Gewerbes sowie für eine sinnvolle Gliederung des gesamten 
Geländes zu finden, die ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten 
ermöglichen. Ziel ist es, den ansässigen Betrieben eine räumliche oder zumindest 
eine zeitliche Perspektive zu bieten. Verdrängungseffekte sollen möglichst 
vermieden, können allerdings voraussichtlich nicht gänzlich verhindert werden. Kon-
krete Festsetzungen zur Ausprägung der geplanten Nutzungsmischung können in 
der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung getroffen werden. 
Nutzungsbausteine Kultur/ Sport/ Freizeit 
Eine Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen setzte sich mit der Zukunft der im 
Plangebiet ansässigen "Zirkusfabrik Kulturarena" auseinander. Die städtebaulichen 
Voraussetzungen für den Erhalt dieses für Dellbrück und Umgebung so wichtigen 
Angebots soll im Planungsprozess so weit wie möglich geschaffen werden. Hierzu 
gab und gibt es intensive und konstruktive Abstimmungen zwischen der Firma Möhl 
und den Verantwortlichen der Zirkusfabrik. Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros 
sollten entsprechend dem heutigen Angebot ausreichend große Räumlichkeiten im 
Bebauungskonzept vorsehen. Allerdings gibt es Grenzen für die spätere planungs-
rechtliche Sicherung. Weder der FNP noch der Bebauungsplan, der den prämierten 
Entwurf zur Grundlage nimmt, können aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen können 
über lediglich rechtlich-abstrakte Darstellungen bzw. Festsetzungen im Bebauungs-
plan hinaus die Umsetzung der angestrebten kulturellen Einrichtungen regeln. Ob die 
Zirkusfabrik die finanziellen oder organisatorischen Voraussetzungen für die Umset-
zung erfüllt, kann nicht Regelungsgegenstand der Bauleitplanung sein und ist daher 
außerhalb der Bauleitplanverfahren zu klären. 
Freiflächen 
Die unterschiedlichen Anforderungen an Freiflächen im Quartier waren bereits Ge-
genstand des Wettbewerbs bzw. des Qualifizierungsverfahrens. Ziel ist es, im Be-

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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bauungsplan die unterschiedlichen Qualitäten der Freiflächen hinsichtlich ihrer Funk-
tionen als Quartierstreffpunkt (z.B. mit Außengastronomie), Kleinkinderspielflächen, 
öffentlich zugänglichen Spielplätzen und öffentlichen sowie privaten Grünflächen 
auch im Sinne des Kooperativen Baulandmodells herauszuarbeiten. Dabei sollten 
insbesondere auch ökologische und klimatische Aspekte berücksichtigt werden (z.B. 
Starkregenvorsorge, Verschattung durch Bäume etc.). Der FNP stellt hierzu ein 
Signet „Spielplatz“ im Bereich des auf Bebauungsplanebene geplanten 
Quartiersplatzes dar.. 
Erschließung und Lärm 
Im Wettbewerb sollte ein robustes Konzept für die innere Erschließung des gesamten 
Gebiets entwickelt werden. Die Erschließung sollte bereits während der jeweiligen 
Entwicklungsschritte funktional sein und dem Wunsch nach Durchlässigkeit und kur-
zen Wegen gerecht werden. Dem gegenüber steht der Umgang mit bestehenden Ge-
werbebetrieben und den damit verbundenen Lärmemissionen. Es wurde in einigen 
Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass ein Städtebau, der zwar hinsichtlich Lärm-
abschirmung effektiv erscheint, oftmals räumliche Barrieren schafft und damit eher 
lange Wege erzeugt. Dies sollte auf Ebene des Bebauungsplans weitestgehend ver-
mieden werden. Der FNP trifft hierzu keine Regelungen. 
Stellplatzsituation 
Durch die direkte Nachbarschaft des Plangebiets zur S-Bahnstation und zum P+R-
Parkplatz wurde in einigen Stellungnahmen auf die angespannte Parkplatzsituation 
in der näheren Umgebung aufgrund des regionalen Pendlerverkehrs hingewiesen. 
Die Planungen für das "Möhl-Areal" können nur sehr begrenzt zur Lösung des Prob-
lems herangezogen werden. Gefordert werden kann lediglich, dass die Planung nicht 
zur weiteren Verschärfung der Situation führen darf. So waren bereits im Wettbewerb 
ausreichend Stellplätze innerhalb des Plangebiets (Tiefgaragen/ oberirdische Quar-
tiersgarage) nachzuweisen. Eine Reduzierung des Stellplatzbedarfs von 25 % sollte 
aufgrund des guten ÖPNV-Angebots berücksichtigt werden. Zudem sollte eine Mobi-
litätsstation mit Leihfahrrädern, Carsharing etc. als eine von vielen Maßnahmen eines 
Mobilitätskonzepts den Verzicht auf die Nutzung eines Autos erleichtern. Die erfor-
derlichen Regelungen werden auf Bebauungsplanebene getroffen. Der FNP trifft 
hierzu keine Regelungen. 
 
Alle vorgebrachten Stellungnahmen sind in Abwägungstabellen dokumentiert und 
bewertet. Die Durchführung des Onlinedialogs ist in einem Forumsprotokoll do-
kumentiert.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Über die Vorgaben für die weitere Ausarbeitung des Entwurfs zur 238. Änderung des 
FNP auf Grundlage der aus der Öffentlichkeit frühzeitig vorgebrachten Stellungnah-
men hat mit Vorlage 0823/2024 der Stadtentwicklungsausschuss am 17.06.2021 be-
schlossen, nach Vorberatungen in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) am 03.05.2021 
und im Wirtschaftsausschuss am 27.05.2021. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zur 238. Änderung des FNP wurde vom 16.11.2020 bis 
zum 05.01.2021 durchgeführt; nach entsprechender Beantragung durch die Nahver-
kehr Rheinland GmbH verlängert bis zum 15.02.2021. 
In diesem Rahmen wurde seitens der Deutschen Bahn AG die Überplanung bahnei-
gener Flächen kritisiert. Der betreffende Teil der Flächen für den Bahnverkehr (Ge-
markung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1622) wurde daraufhin aus dem Ände-
rungsbereich herausgenommen. 
Seitens der Industrie- und Handelskammer zu Köln wurde die Änderung der Darstel-
lung im FNP von Gewerbegebiet (GE) zu gemischte Baufläche (M) beanstandet. Ei-
ner Neustrukturierung des gesamten Gebietes mit einer konsequenten Baugebiets-
zonierung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der produzierenden Unternehmen 
würde jedoch zugestimmt. Dem kann entgegengehalten werden, dass die 238. Ände-
rung des FNP einer solchen Zonierung der Flächen im Rahmen nachfolgender ver-
bindlicher Bauleitplanung nicht entgegensteht; sie ist vielmehr Voraussetzung hierfür. 
Eine Zonierung der Nutzungen bei genauer Betrachtung der bestehenden Betriebe 
sowie eine schrittweise Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes in Bebau-
ungsplänen soll langfristig ein verträgliches Miteinander von Wohnen und Gewerbe 
sichern. 
Verlauf ab Vorgabenbeschluss 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange zur Veröffentlichung des Entwurfs wurde im Zeitraum 
vom 13.03.2025 bis 14.04.2025 einschließlich durchgeführt. Die Bekanntmachung 
der Veröffentlichung des Entwurfs erfolgte im Amtsblatt Nr. 10 am 05.03.2025. 
Eine erneute Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 
BauGB zu geänderten Teilen des Entwurfs erfolgte vom 17.03.2025 bis 05.05.2025 
einschließlich, um im Bereich des zu verlagernden Rewe-Marktes, der im bisherigen 
Entwurf als „Sonstiges Sondergebiet (SO) großflächiger Einzelhandel“ dargestellt 
wurde, eine größere Nutzungsflexibilität zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung 
des Bezirksteilzentrums Dellbrück zu erzielen. 
Im Nachgang wird daher diese Darstellung in eine „Gemischte Baufläche (M)“ 
geändert, so dass zusammen mit dem übrigen Plangebiet der gesamte 
Änderungsbereich des FNP als Gemischte Baufläche dargestellt wird. Der geplante

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großflächige Einzelhandels-Vollversorger (Rewe) liegt heute bereits und auch nach 
der geplanten Verlagerung innerhalb des gemäß Einzelhandels- und 
Nahversorgungskonzept der Stadt Köln festgelegten Bezirksteilzentrums Dellbrück, 
Dellbrücker Hauptstraße. Die beabsichtigte Darstellung als gemischte Baufläche soll 
eine kleinräumliche Mischung des Einzelhandel-Vollversorgers mit anderem, auch 
kleinflächigem Einzelhandel, kleineren Handwerksbetrieben, Dienstleistungen und 
Wohnen vorbereiten. Eine Konkretisierung und darauf bezogene Prüfung der 
Verträglichkeit mit anderen Versorgungszentren erfolgt erst auf Ebene des 
nachfolgenden Bebauungsplans.  
Nach der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs wurde der nach den frühzeitigen 
Beteiligungsschritten bereits verkleinerte Geltungsbereich erneut um circa 0,2 ha 
verkleinert, konkret um die Fläche, welche in der bisherigen Darstellung des FNP als 
Fläche für Bahnanlagen ausgewiesen ist. Hintergrund sind sukzessive in den 
Beteiligungsschritten vorgetragene Bedenken der Deutsche Bahn Immobilien GmbH, 
wonach Teile der an den Bahnhofsvorplatz und die Gleisanlagen grenzenden 
privaten Grundstücksflächen planfestgestellt seien. Dies konnte nach Prüfung teils 
entkräftet werden, erwies sich in anderen Teilen jedoch als nicht prüffähig, so dass 
der Sachverhalt innerhalb des Änderungsverfahrens nicht abschließend geklärt 
werden konnte. Es wird daher auf eine geänderte Darstellung in diesem Bereich 
verzichtet. Eine erneute Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB 
aufgrund des geänderten Geltungsbereichs wird nicht durchgeführt, da die Änderung 
offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen 
führt. 
 
4. Erläuterungen zum Plangebiet und dessen Umgebung 
4.1 Bestehende Bebauung und Nutzungsstruktur 
Eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Nutzungen erfolgte vorab der 
Aufnahme der Planungen. Das Plangebiet ist derzeit zum Großteil von gewerblicher 
Nutzung geprägt. 
Es umfasst im Wesentlichen den Bereich des „Möhl-Areals“ bzw. des gleichnamigen 
Bebauungsplans sowie das östlich angrenzende Gewerbegebiet und Teile der unmit-
telbar angrenzenden Wohnbauflächen entlang der Eschenbruchstraße, der Bergisch-
Gladbacher Straße und der Möhlstraße. Im Nordwesten umfasst es auch in geringem 
Umfang eine Fläche für Bahnanlagen, die heute bereits gewerblich genutzt wird (Ab-
schleppdienst, Halle für Pkw, Büroräume, Hausmeisterwohnung, Handwerksbe-
triebe). 
Im Übrigen befinden sich hier ein Gärtnereibetrieb, ein Wohnwagenhandel, verschie-
dene Lager- und Logistikhallen, Büro- und Praxisflächen, Proberäume und vieles

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 16 von 91 
mehr. Zudem sind auf der Fläche ein großflächiger Lebensmittel-Markt, eine 
Fastfood-Filiale sowie eine Veranstaltungs- und Freizeitstätte ansässig. 
 
4.2 Grün- und Freiraum  
Der Thurner Wald im Nordosten und die Dellbrücker Heide im Nordwesten sind fuß-
läufig erreichbar. Nördlich der Dellbrücker Heide befindet sich zudem der Höhenfel-
der See. Das Plangebiet selbst zeigt sich als fast vollversiegelte Fläche mit wenigen 
Grünstrukturen. 
4.3 Verkehrsinfrastruktur 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Das Plangebiet ist durch öffentliche Straßen erschlossen. Es schließt mit der südli-
chen Grenze direkt an die Bergisch Gladbacher Straße (B 506). Über die B 506 ist 
die BAB 3 mit der Anschlussstelle Köln-Dellbrück in circa 10 Minuten zu erreichen. 
Damit ist das Plangebiet gut an den Kölner Autobahnring und das Regional- und 
Fernstraßennetz angeschlossen. 
Öffentlicher Personennahverkehr 
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Umgebung zum nördlich gelegenen S-
Bahnhof Köln-Dellbrück mit direkter S-Bahn Anbindung an den Kölner Hauptbahnhof, 
das Kölner Stadtzentrum, Richtung Bergisch Gladbach, sowie Richtung Düsseldorf 
Flughafen. Über Köln-Messe/ Deutz erreicht man den Flughafen Köln/ Bonn.  
Weiterhin verkehren hier die Buslinien 154, 435 und 436 zu den Kölner Stadtteilen 
Porz und Dünnwald sowie nach Bergisch Gladbach. Südlich vom Plangebiet befindet 
sich fußläufig (circa 750 Meter) die Straßenbahnstation Köln-Dellbrück Hauptstraße. 
Hier verkehren die Stadtbahnlinien 3 und 18 in Richtung Bocklemünd bzw. Bonn 
Hauptbahnhof. 
Fuß-und Radverkehr 
Die umliegenden Straßen sind zum Großteil für Fußgänger und Radfahrer ausge-
baut. So verfügt die Bergisch Gladbacher Straße beispielsweise beidseitig über Rad- 
und Gehwege. Eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung durch das Plangebiet 
selbst ist derzeit nicht vorhanden.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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4.4 Technische Infrastruktur  
Wasser- und Energieversorgung 
Das Plangebiet ist bereits im Bestand bebaut und über die angrenzenden Straßen 
(Möhlstraße und Bergisch Gladbacher Straße) an die Versorgung mit Strom, Gas 
und Wasser angeschlossen. 
Entsorgung 
In der Möhlstraße befindet sich ein öffentlicher Mischwasserkanal DN 300. In der 
Bergisch Gladbacher Straße befinden sich zwei öffentliche Mischwasserkanäle DN 
250 jeweils unter den Geh- und Radwegen. Das Plangebiet ist bereits im Bestand an 
den Kanal angeschlossen. 
Die Einleitbeschränkung für den Kanal in der Möhlstraße beträgt 60 l/s und für die 
Bergisch Gladbacher Straße 40 l/s.  
4.5 Soziale Infrastruktur und Bildungseinrichtungen 
Senioreneinrichtungen 
In ca. 500 m Luftlinie vom Plangebiet entfernt, Dellbrücker Hauptstr. 100a, befindet 
sich das städtische Seniorenzentrum Köln -Dellbrück mit 86 Plätzen nach Umbau. In 
direkter Nähe, Dellbrücker Hauptstr. 178, befindet sich die Tagespflege „Gute Stube“ 
mit 12 Plätzen. Insofern ist der Bereich gut mit Pflegeeinrichtungen ausgestattet. Vor 
diesem Hintergrund kann eine Entscheidung, ob und in welchem Umfang Tages- und 
stationäre Pflegeplätz e im Plangebiet geschaffen werden sollten, in späteren Pla -
nungsschritten getroffen werden. 
Kindertageseinrichtungen 
Allein mit der vorgesehenen Umsetzung des Bebauungsplans „Möhl -Areal“ im westli-
chen Teilbereich des Plangebietes ergibt sich durch die voraussichtlichen Zuzüge an 
Kindern unter 6 Jahren ein Bedarf von etwa 77 Betreuungsplätzen bzw. 5 Gruppen im 
ersten Jahr, der sich nach circa 10 Jahren nach Baubeginn ungefähr halbiert  (39 Be-
treuungsplätze bzw. 2 Gruppen) . Darüber hinaus ist wichtig, dass eine Kindertages -
einrichtung erst ab drei Gruppen wirtschaftlich zu betreiben ist und dass mit Einzug 
der ersten Bewohner*innen ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen müs-
sen. 
Es ist derzeit nicht absehbar, ob, wann und in welchem Umfang aus der langfristigen 
Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes auf Bebauungsplanebene ein Be-
darf an zusätzlichen Kita-Plätzen entstehen wird, der den Bau weiterer Kitas rechtfer-
tigt. Die Frage ist jedoch bei weiterer verbindlicher Bauleitplanung zu prüfen.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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In direkter Umgebung befinden sich heute zahlreiche Kindertagesstätten und Kinder-
gärten. Südlich des Plangebietes befinden sich der Waldorfkindergarten an der Aue, 
der städtische Kindergarten Im Riephagen sowie eine städtische Kindertagesstätte 
an der Von-der-Leyen-Straße. Westlich befinden sich die Kita an der Kopischstraße 
sowie der städtische Kindergarten an der Bergisch Gladbacher Straße und die städti-
sche Kindertagesstätte an der Piccoloministraße. Im Norden befinden sich zudem die 
Dellbrücker Waldkäuzchen an der Waltherstraße sowie die Kleinen Riesen am Hya-
zinthenweg.  
Schulen 
Die nächstgelegenen Schulen sind die Gemeinschaftsgrundschule Dellbrücker 
Hauptstraße, die katholische Grundschule Dellbrück an der Thurner Straße swie die 
Grundschule Urnenstraße. Unter Einbeziehung der voraussichtlichen Einwohnerzah-
len im Bereich des „Möhl-Areals“ nach der Umsetzung der verbindlichen Bauleitpla-
nung, ist die Anzahl der vorhandenen Schulplätze knapp auskömmlich. Der Bedarf ist 
jedoch bei weiterer verbindlicher Bauleitplanung zu prüfen. 
Freizeit/ Sport 
In der Umgebung finden sich der Tennisclub TC Grün-Weiß Dellbrück e. V., der Ten-
nisverein TV Dellbrück 1895 e. V., der Reitsportverein Hardthof e. V. und Fußball-
plätze auf dem Flachsacker. 
Spielplätze 
Der nächstgelegene Spielplatz befindet sich südlich der Bergisch Gladbacher Straße 
in ca. 200 m Entfernung. Weitere 260 m südlich befindet sich ein weiterer Spielplatz. 
Die vorhandenen Spiel- und Bolzplätze in der Umgebung sind bereits zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht ausreichend. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Möhl-
Areal“ soll daher in dessen Plangebiet die Umsetzung von öffentlichen Spielplatzflä-
chen gesichert werden. Ein entsprechendes Signet ist in die Plandarstellung der 238. 
Änderung des FNP einer gemischten Baufläche (M) eingefügt. Inwiefern aus den 
langfristig angelegten Bebauungsplanverfahren für das übrige Plangebiet darüber 
hinaus gehende Bedarfe entstehen, ist in den betreffenden Verfahren zu prüfen. 
4.6 Nahversorgung 
Die Dellbrücker Hauptstraße, die circa 100 m westlich Plangebiets verläuft, befindet 
sich nur wenige Minuten entfernt und weist als Bezirksteilzentrum (siehe Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln) – eine Konzentration von Einzelhandels- 
und Dienstleistungsangeboten auf. Das Bezirksteilzentrum umfasst auch Teile der 
Bergisch-Gladbacher-Straße und des Plangebietes im Bereich des großflächigen 
Lebensmittel-Vollversorgers, sowohl im Bestand als auch nach der Verlagerung.

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Dieser Lebensmittelmarkt mit Vollsortiment auf ca. 1.800 m² Verkaufsfläche soll im 
Zuge der weiteren Planungen durch einen Neubau an der Bergisch Gladbacher 
Straße ersetzt werden. 
4.7 Bodensituation  
Der Boden im Plangebiet ist überwiegend versiegelt. Durch die Planung erfolgt keine 
erstmalige Versiegelung der Fläche. Weiteres ist in Kapitel 7.5.4.1 des Umweltbe-
richts aufgeführt. 
Altlasten 
 
Abbildung 4: Altstandorte 
Der Bestand ist aufgrund der vorhandenen Gewerbenutzungen teilweise mit Altlasten 
belegt. Eine Kennzeichnung des Altlastenverdachts erfolgt in der Planzeichnung je-
weils für die beabsichtigte Darstellung einer „Gemischten Baufläche (M)“. 
Im Rahmen einer nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung bzw. in späteren Bau-
genehmigungsverfahren sind angesichts der überwiegend gewerblichen, möglicher-
weise umweltrelevanten Vornutzungen spezifische Untersuchungen erforderlich. Für 
die Beurteilung von künftigen Bauanträgen bzw. –voranfragen oder Bebauungsplan-
verfahren ist ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten gemäß BBodSchG/ 
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vorzulegen. Hierin muss auch einge-
schätzt werden, welches Risiko die Vornutzungen für künftige Nutzungen bergen und 
welchen Einflüssen die Schutzgüter Boden, Bodenluft und Grundwasser durch diese 
Nutzungen ausgesetzt waren/ sein werden.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Der Geltungsbereich der 238. Änderung des FNP wird bislang überwiegend kleintei-
lig gewerblich genutzt. Zurzeit sind im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen 
Flächen (gemäß § 2 BBodSchG) 5 Altstandorte und eine stoffliche Bodenverände-
rung im Osten des Plangebietes registriert: 
1-Altstandort 905104, Bf Dellbrück (FIS-Albo-Status 3) 
Ehemaliger Bahnhof Dellbrück, auf dem sich zusätzlich eine Kohlenhandlung, Karos-
seriehandel, Lager sowie Schrotthandlung befand. 
2-Altstandort 905 108 Bergisch Gladbacher Str. 1085 (FIS-Albo-Risikostatus 8) 
Hierbei handelt es sich um ehemalige Tankstellenstandort, die 1997 durch Absau-
gung der Stoffgruppe BTEX saniert wurde. Bei Nutzungsänderungen ist die Fläche 
hinsichtlich möglicher Restbelastungen zu überprüfen und zu bewerten. Unter Um-
ständen sind weitere Maßnahmen durchzuführen. 
3-Altstandort Nr. 905 114 „Marmorwerke" (Fis-AIBo-Risikostatus 3) 
Hierbei handelt es sich um einen ehemaligen Betrieb zur Marmorverarbeitung. 
4-Altstandort Nr. 905 115, „Wäscherei/chemische Reinigung Bergisch-Gladbacher 
Str. 1085"(Fis-AIBo-Risiko-Status 3). 
Diese Eintragung resultiert aufgrund der ehemaligen Nutzung als Wäscherei / chemi-
scher Reinigung. 
5-Altstandort Nr. 905 118 „Möhlstr." (FIS-Albo-Status 1) 
Hierbei handelt es sich um einen ehemaligen Standort zur Herstellung feuerfester Er-
zeugnisse und Industrieofenbau. 
Für diesen „Vertiefungsbereich“ liegt bereits eine Bodenuntersuchung (Althoff & Lang 
GbR, 2020) vor. Weitere Informationen sind Kapitel 7.5.4.2 im Umweltbericht zu ent-
nehmen. 
S- Stoffliche Boden-veränderung Nr. 90514, Bezeichnung „Bergisch-Gladbacher Str. 
1085"(FIS-Albo-Status 8) 
Die Erfassung einer stofflichen Bodenveränderung resultiert in diesem Fall aus einem 
Grundwasser-Schaden mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) im Grenzbereich 
der Grundstücke Bergisch-Gladbacher-Str. 1067 und 1085, der 1992 saniert wurde. 
Die CKW -Verunreinigung stammte aus einer defekten chemischen Reinigungsan-
lage der angrenzenden Wäscherei. Der Schaden wurde auf die vereinbarten Sanie-
rungszielwerte gereinigt. Da keine Bodensanierung vorgenommen wurde, ist mit 
eventuellen Restbelastungen auch im Bereich der Marmorwerke zu rechnen. Bei 
Nutzungsänderungen ist in der Regel eine Neubewertung erforderlich, der Bereich

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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auf Restbelastung zu untersuchen und unter Umständen sind weitere Maßnahmen 
durchzuführen. 
 
5. Planungsvorgaben 
5.1  Landes- und Regionalplanung 
Der Landesentwicklungsplan NRW stellt für den Änderungsbereich einen Siedlungs-
raum dar, der in diesem Bereich den Darstellungen des Allgemeinen Siedlungsberei-
ches (ASB) im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln entspricht. 
 
Oben: Abbildung 5: Ausschnitt des geltenden Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilab-
schnitt Region Köln

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 22 von 91 
 
Oben: Abbildung 6: Ausschnitt des 2. Entwurfs zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln (Okt. 24) 
 
Landesentwicklungsplan (LEP) 
Ziel 6.5-1.- Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen 
Siedlungsbereichen 
Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 
Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allge-
meinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden. 
Ziel 6.5-2 - Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten 
Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen 
Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 
Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur 
 in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie 
 in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich inte-
grierten Lagen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrs-

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 23 von 91 
mäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktio-
nen des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, 
dargestellt und festgesetzt werden. 
Zentrenrelevant sind: 
 die Sortimente gemäß Anlage 1 und 
 weitere von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sorti-
mente (ortstypische Sortimentsliste). 
Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Ab-
satz 3 Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimen-
ten auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt 
werden, wenn nachweislich: 
 eine Lage in den zentralen Versorgungsbereichen aus städtebaulichen 
oder siedlungsstrukturellen Gründen, insbesondere der Erhaltung gewach-
sener baulicher Strukturen oder der Rücksichtnahme auf ein historisch 
wertvolles Ortsbild, nicht möglich ist und 
 die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung 
mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und 
 zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträch-
tigt werden. 
Ziel 6.5-3 - Beeinträchtigungsverbot 
Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten 
für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zen-
trenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemein-
den nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 
 
Der geplante Standort für großflächigen Einzelhandel liegt in einem Siedlungsbe-
reich, der innerhalb des „Bezirksteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ ge-
mäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt. Daher ist die Planung nach dem gel-
tenden Landesentwicklungsplan mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Auf 
Ebene des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ werden die Auswirkungen von konkreten 
Einzelhandelsfestsetzungen geprüft. Die vorgenommene Prüfung wurde seitens der 
Nachbarstadt Bergisch Gladbach nicht beanstandet.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 24 von 91 
Regionalplan 
Die zeichnerischen Festlegungen sowohl des geltenden Regionalplans für den Re-
gierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln als auch des Entwurfs zur Neuaufstel-
lung des Regionalplans Köln weisen das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbe-
reich (ASB) aus. 
Nach den textlichen Festlegungen des geltenden Regionalplans für den Regierungs-
bezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, sind folgende Ziele der Raumordnung für die 
238. Änderung des FNP wesentlich: 
Ziel 1  
Im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung und zur Ver-
wirklichung der landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung soll sich 
die Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen, die im 
Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind. Innerhalb der Siedlungs-
bereiche soll sich die gemeindliche Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungs-
schwerpunkte ausrichten. 
Ziel 2  
Siedlungsbereiche dürfen durch die Darstellung und Festsetzung von Bauflä-
chen bzw. Baugebieten in der Bauleitplanung jeweils nur soweit in Anspruch 
genommen werden, wie es der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung i. S. 
der §§ 1 und 1a BauGB entspricht. (…) Die erneute Nutzung ehemals bebau-
ter Bereiche sowie die Schließung von Baulücken hat Vorrang vor der Inan-
spruchnahme neuer Flächen. (…) 
Aus der laufenden Neuaufstellung des Regionalplans Köln ist folgendes Ziel maß-
geblich: 
Ziel 1 
Die Kommunen haben sicherzustellen, dass die Siedlungsentwicklung vorran-
gig innerhalb der im Regionalplan festgelegten Siedlungsbereiche erfolgt. 
 
Die geplante Siedlungsentwicklung konzentriert sich auf einen Allgemeinen Sied-
lungsbereich (ASB), der zudem teilweise innerhalb des „Stadtteilzentrums Dellbrück, 
Dellbrücker Hauptstraße“ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt, im Übri-
gen in unmittelbarer Nähe. Es handelt sich um die erneute Nutzung eines bisher be-
reits bebauten Bereichs. Zudem wird die vorhandene Infrastruktur (Ver- und Entsor-
gung, ÖPNV, Nahversorgung) genutzt. Daher ist die Planung nach dem geltenden

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 25 von 91 
und in Aufstellung befindlichen Regionalplan mit den Zielen der Raumordnung ver-
einbar. 
5.2 Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach BauGB 
Für große Teile des Plangebietes besteht seit August 1990 der rechtsverbindliche 
Bebauungsplan Nr. 75500/03 „Gewerbegebiet südlich S-Bahnhof Dellbrück“. Es han-
delt sich hierbei um einen sogenannten „einfachen“ Bebauungsplan, der nur die Art 
der baulichen Festsetzung regelt und keine Festsetzungen zum Maß der baulichen 
Nutzung (zum Beispiel Baugrenzen, Grundflächenzahl, et cetera) trifft. Dieser setzt 
für den zur Bahn hin gelegenen Kern des Plangebietes die Nutzung GE 1, für Teile 
der Randlagen zur Möhlstraße, zur Bergisch-Gladbacher-Straße und zur Eschen-
bruchstraße GE 2 fest. Nach Norden zur Bahn hin ist eine Fläche für Bahnanlagen 
festgesetzt. Die übrigen Bereiche des Plangebiets sind hingegen nicht vom 
Geltungsbereich eines Bebauungsplans erfasst. 
Für den Bereich GE 1 „Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan folgende textliche 
Festsetzung: Zulässig sind gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Be-
triebe soweit die Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Beläs-
tigungen zur Folge haben können.  
Für den Bereich GE 2 „eingeschränktes Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan 
folgende textliche Festsetzung: Zur Vermeidung von zusätzlichen Immissionen (unter 
anderem Lärmstörungen) der dem Gewerbegebiet benachbarten Wohngebiete sind 
nur Gewerbebetriebe, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe zulässig, die das Woh-
nen nicht wesentlich stören.  
Darüber hinaus wird für die Bereiche GE1 und GE2 festgesetzt, dass Einzelhandels-
betriebe sowie Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben, die sich ganz oder teilweise 
an Endverbraucher wenden, nicht zulässig sind. Einzelhandelsbetriebe, die in unmit-
telbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- und produ-
zierenden Gewerbebetrieben stehen, sind ausnahmsweise zulässig. Es ist nachzu-
weisen, dass die Betriebe keine städtebaulichen sowie regional- und landesplaneri-
schen Auswirkungen haben. 
Für die Bergisch Gladbacher Straße bestehen die Fluchtlinienpläne Nr. 1226 und 
1324. Beide sehen einen Abstand der Fluchten nördlich und südlich der Bergisch 
Gladbacher Straße mit einem Abstand von insgesamt 27 Metern vor. 
Die genannten Rechtspläne treten mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs-
plans 75501/02 „Möhl-Areal“ für dessen Geltungsbereich außer Kraft.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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5.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten, die im Landschaftsplan der 
Stadt Köln festgelegt sind.  
In der Nähe zum Plangebiet befinden sich das Landschaftsschutzgebiet L27 „Dellbrü-
cker Wald, vorgelagerte Freiräume  und verbindende Grünbereiche“ und das Natur -
schutzgebiet N9 „Thielenbruch und Thurner Wald“.  
Das Naturschutzgebiet N9 „Thielenbruch und Thurner Wald“ liegt nordöstlich von Dell-
brück an der Stadtgrenze von Köln zu Bergisch Gladbach und weist eine Größe v on 
ca. 59,0 ha auf. Schutzzweck ist zum einen die Erhaltung und Entwicklung des stadt -
nahen von seltenen Feuchtlebensräumen geprägten Gebietes mit seinem Kalkflach -
moor, Pfeifengraswiesen, Feucht - und Auenwälder als Refugialraum für seltene und 
gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren ist das Gebiet aufgrund seiner Sel-
tenheit und besonderen Eigenart schutzwürdig. 
Der östliche Teil des Änderungsbereiches liegt innerhalb eines 300 m-Puffers um das 
FFH-Gebiet DE-5008-301, das identisch ist mit dem Naturschutzgebiet NSG 9 „Thie-
lenbruch und Turner Wald“. Eine Planung innerhalb eines 300 m-Radius um ein FFH-
Gebiet kann potenziell indirekte Auswirkungen auf Schutzziele, prioritäre Arten und 
prioritäre Lebensräume eines FFH-Gebietes auslösen. Im vorliegenden Fall wird eine 
FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung durchgeführt. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, 
dass 
 die geplante 238. Änderung des FNP zu wenig konkret ist, um entsprechende 
Aussagen indirekter Auswirkungen genau prognostizieren zu können; 
 der Änderungsbereich stark versiegelt und bebaut ist und entsprechend einen 
sehr geringen ökologischen Wert aufweist, der sich durch die Planung zukünf-
tig verbessern könnte; 
 heute vorhandene Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen, die indirekt auf 
das FFH-Gebiet einwirken können, zukünftig eher abnehmen werden; 
 ein wesentlicher Bestandteil der Unterschutzstellung des FFH-Gebietes die 
grundwasserbeeinflusste Moordynamik ist. Bei der langfristig geplanten Um-
wandlung des Gewerbegebietes in ein gemischtes Gebiet ist sukzessive von 
einer Entsiegelung der Geländeoberfläche im Änderungsbereich auszugehen, 
die eher eine indirekte positive Auswirkung auf das FFH-Gebiet haben dürfte 
durch Zunahme der Grundwasserneubildung; 
 die mögliche Zunahme von Erholungssuchenden aus dem Änderungsbereich 
in das FFH-Gebiet voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen haben 
wird, da Erholungssuchende an die Ge- und Verbote des Naturschutzgebietes 
NSG 9 gebunden sind.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 27 von 91 
Die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gibt keine Hinweise auf erhebliche Beeinträchti-
gungen des o. g. Schutzgebietes. (Vgl. Umweltbericht) 
5.4 Wasser- und Hochwasserschutz  
Nach § 51 WHG festgesetzte und nach § 52 Abs. 2 WHG vorgesehene Wasser-
schutzgebiete 
 
Abbildung 7: Der Änderungsbereich liegt nördlich innerhalb der braunen Linie, welche die Wasser-
schutzzone IIIb kennzeichnet, teilweise angrenzend Wasserschutzzone IIIa (gelbe Linie)  
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage Höhenhaus 
und in der Wasserschutzzone IIIb der Wasserschutzgebietsverordnung Höhenhaus, 
deren Bestimmungen hier zu beachten sind. 
Wasserschutzgebiete und deren Untergliederung in Wasserschutzzonen sollen ge-
mäß § 5 Abs. 4 BauGB i. V. m. §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nach-
richtlich übernommen werden. Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen, 
sollen sie im FNP vermerkt werden. Da der FNP der Stadt Köln diese Übernahme 
derzeit nicht vornimmt, soll durch die obige Abbildung auf die in der Verordnung ent-
haltenen Festsetzungen und vorläufigen Anordnungen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB bis 
zur redaktionellen Anpassung des FNPs hingewiesen werden. Die fachrechtlichen 
Vorgaben sind unabhängig von der Darstellungsweise in der Planurkunde zum FNP 
zu berücksichtigen.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 28 von 91 
Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) 
Der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) ist am 01. September 
2021 in Kraft getreten. Mit dem BRPH soll angesichts verheerender Hochwasserer-
eignisse in der Vergangenheit erstmals die Grundlage für einen länderübergreifen-
den Hochwasserschutz geschaffen werden.  
Hierzu enthält der BRPH u. a. Ziele/Grundsätze zum Hochwasserschutz, die in der 
Bauleitplanung zu beachten/zu berücksichtigen sind (Hochwasserrisiken prüfen, Aus-
wirkungen des Klimawandels auf Hochwasserereignisse prüfen, Schadenspotenziale 
minimieren, Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen des Bodens er-
halten). Für die vorliegende Planung sind insbesondere die folgenden Ziele zu be-
achten: 
Ziel I.1.1 des BRPH 
beinhaltet die Prüfung der Risiken von Hochwassern nach Maßgabe der bei öffentli-
chen Stellen verfügbaren Daten. Dies betrifft neben der Wahrscheinlichkeit des Ein-
tritts eines Hochwasserereignisses und seinem räumlichen und zeitlichen Ausmaß 
auch die Wassertiefe und die Fließgeschwindigkeit. Ferner sind die unterschiedlichen 
Empfindlichkeiten und Schutzwürdigkeiten der einzelnen Raumnutzungen und 
Raumfunktionen in die Prüfung von Hochwasserrisiken einzubeziehen.  
Eine Analyse der Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten hat ergeben, dass das 
Plangebiet auch bei einem extremen Hochwasserereignis voraussichtlich nicht be-
troffen sein wird. 
Ziel I.2.1 des BRPH 
beinhaltet, eine vorausschauende Prüfung der bei öffentlichen Stellen verfügbaren 
Daten. 
Ziel II.1.3 des BRPH 
besagt, dass das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen 
des Bodens, soweit es hochwassermindernd wirkt zu erhalten ist. Anstelle einer Er-
haltung kann auch ein Ausgleich der Beeinträchtigung des Wasserversickerungs- 
und Wasserrückhaltevermögens des Bodens in angemessener Frist in einem räumli-
chen und funktionalen Zusammenhang erfolgen.  
Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen des Bodens 
Der überwiegende Bereich des Plangebietes ist anthropogen überformt, die natürli-
chen Bodenfunktionen sind nicht mehr vorhanden. Der Bereich stellt sich im Bestand 
als überwiegend versiegelte und zum Teil mit Altlasten belastete Flächen dar.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 29 von 91 
Gemäß den Ergebnissen einer Bohrkampagne im Bereich des westlichen Teilgebie-
tes der 238. Änderung des FNP zum Bebauungsplan „Möhl-Areal“ aus dem Jahr 
2017 liegen hydraulisch gut durchlässige Bodenschichten ab ca. 1 m bis 2,50 m un-
ter Geländeoberkante vor. Zudem ist erfahrungsgemäß eine Versickerung von Nie-
derschlagswässern über die Kölner Kies-Sande gut möglich. Weitergehende Unter-
suchungen zur Durchlässigkeit der Böden bestätigen die Versickerungseignung der 
Böden im Bereich des „Möhl-Areals“, die einen kf-Wert von ≥ 1x10 - 4 m/s aufweisen. 
Vorgesehen ist auf Ebene des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ eine oberflächige Ent-
wässerung sowie eine Muldenversickerung und Muldenrigolenversickerung. 
Bezogen auf das Gesamtgebiet der 238. Änderung des FNP kann angenommen 
werden, dass die für den Teilbereich „Möhl-Areal“ gewonnenen Untersuchungsergeb-
nisse auf das übrige Plangebiet in einer Weise übertragbar sind, welche die grund-
sätzliche Beachtung des Ziel II.1.3 des BRPH in nachfolgenden verbindlichen Bau-
leitplänen als möglich erscheinen lässt, zumal durch die Anlage von privaten und öf-
fentlichen Grünflächen eher mit einer Entsiegelung der Oberflächen zu rechnen ist. 
Starkregen 
Die Prüfung der Starkregengefahrenhinweiskarten hat ergeben, dass auch bei einem 
seltenen Regenereignis Teile des Plangebietes betroffen sein können. 
In den Randbereichen des Plangebietes am Vorplatz des S-Bahnhofs, an der Möhl-
straße und an der Bergisch-Gladbacher Straße, ist an vereinzelten Stellen mit einer 
erhöhten Starkregengefährdung zu rechnen mit Überflutungen bis zu 50 cm. In der 
verbindlichen Bauleitplanung sollen geeignete Konzepte als Maßnahme zur Risiko-
vorsorge vorgesehen werden (z.B. Wahl der Straßenführung, gezielte Ableitung von 
Starkregenereignissen über Grünflächen, Rückhaltung von Niederschlagswasser 
über Retentionsdächer, Zisternen, Mulden oder Muldenrigolen).  
Auf Ebene des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ liegt ein Erschließungskonzept für die 
öffentlichen Verkehrsflächen vor. Demnach soll das Niederschlagswasser über die 
belebte Bodenzone in Tiefbeeten versickern, die im Bereich der Längsparker und 
Bäume im Straßenraum vorgesehen sind. Durch das Straßengefälle wird das Nieder-
schlagswasser über die Straßen zu den Tiefbeeten geleitet. Ein Überlaufvolumen ist 
nicht vorgesehen. Durch die beschriebenen Maßnahmen kann das gesamte Regen-
wasser der öffentlichen und privaten Flächen eines normalen und eines starken Re-
genereignisses versickert oder verdunstet werden.  
Derzeit ist das Plangebiet überwiegend versiegelt, so dass Regenwasser nicht versi-
ckern oder verdunsten kann. Mit der langfristigen Umsetzung des städtebaulichen 
Gesamtkonzeptes sowie mit der Umsetzung des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ ent-

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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stehen Erschließungskonzepte zur Ableitung bzw. Rückhalten des Niederschlags-
wassers sowie Grünflächen mit direktem natürlichen Bodenkontakt, so dass sich die 
Situation künftig eher verbessern wird. 
Weitere Informationen sind dem Kapitel 7.5.5.2 des Umweltberichts zu entnehmen. 
5.5 Denkmalschutz 
Bodendenkmalschutz 
Aufgrund der Lage des Plangebietes im Randbereich eines Grabhügelfeldes der 
Älteren vorrömischen Eisenzeit (8. – 5. Jhd. v. Chr.) besteht grundsätzlich ein 
archäologisches Potential, das im Rahmen nachfolgender Planungs- und 
Genehmigungsebenen untersucht werden muss. Das Plangebiet ist jedoch durch 
gewerbliche Nutzungen der Vergangenheit überprägt. Die bisherigen Nutzungen 
haben höchstwahrscheinlich zu Verlusten bzw. Störungen von archäologisch 
relevanten Bodenschichten geführt. Die ehemaligen Grabhügel wurden in der Regel 
eingeebnet. 
Da sich das Plangebiet aktuell noch in Nutzung befindet, sind archäologische Boden-
untersuchungen derzeit nicht möglich. Für eine erste Einschätzung wurden daher be-
zogen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ die bestehenden 
Gebäude hinsichtlich ihrer Gründungstiefen untersucht. Außerdem erfolgten Bohrun-
gen zur Feststellung der Auffüllungen im Plangebiet. Demnach sind die Gebäude nur 
teilweise unterkellert. Die höchste Gründungstiefe hat der bestehende Rewe Markt 
mit ca. 4 m. Jedoch ist das gesamte Gelände versiegelt und aufgefüllt. Die 
Auffüllungen liegen zwischen 0,70 m im Bereich der Asphaltflächen im Innenbereich 
und 2,10 m im nordöstlichen Bereich.  
In die der 238. Änderung des FNP nachfolgenden Bebauungspläne ist daher ein Hin-
weis aufzunehmen, dass beim Entdecken von Bodenfunden gemäß §§ 16 und 17 
Denkmalschutzgesetz (DSchG) das Römisch-Germanische Museum/ Archäologische 
Bodendenkmalpflege der Stadt Köln unverzüglich zu informieren ist.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 31 von 91 
Baudenkmalschutz 
Im Geltungsbereich der 238. Änderung des FNP liegt ein Baudenkmal an der 
 Bergisch-Gladbacher Straße 1.055 (Denkmal-Nr. 4.252). 
 
Weitere Baudenkmäler sind in der unmittelbaren Umgebung, aber außerhalb des Än-
derungsbereichs gelistet: 
 Möhlstraße 7 (Denkmal-Nr. 7.040), 
 Möhlstraße 9 (Denkmal-Nr. 8.130), 
 Möhlstraße 11 (Denkmal-Nr. 8.209), 
 Bergisch-Gladbacher-Str. 991 (Denkmal-Nr. 8.082), 
 Bergisch-Gladbacher-Str. 993 (Denkmal-Nr. 8.097), 
 Bergisch-Gladbacher-Str. 1.084 (Denkmal-Nr. 5.912), 
 Bergisch-Gladbacher-Str. 1.088 (Denkmal-Nr. 8.157), 
 Bergisch-Gladbacher-Str. 1.095 (Denkmal-Nr. 8.146), 
 Bergisch-Gladbacher-Str. 1.097 (Denkmal-Nr. 8.083), 
 Bergisch-Gladbacher-Str. 1.124 (Denkmal-Nr. 3.049). 
Denkmalgeschützte Mehrheiten (nach dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG 
NRW) „Denkmalbereiche“), die gemäß §°5 Abs.°4 Baugesetzbuch (BauGB) in den 
FNP nachrichtlich übernommen werden sollen, sind in Köln nicht definiert.  
Eine besteht keine Pflicht zur nachrichtlichen Übernahme von nach dem DSchG fest-
gesetzten Einzeldenkmälern. 
Sie sind jedoch Gegenstand der planerischen Abwägung im Sinne des §°1 Abs.°7 
BauGB im Änderungsverfahren. In Kapitel 7.5.13°- Kultur- und sonstige Sachgüter 
des Umweltberichtes ist ausgeführt, inwiefern sie durch die 238. Änderung des FNP 
berührt sein können und in welcher Weise der Bauleitplan die Belange des Denkmal-
schutzes berücksichtigen kann. 
Alleenschutz 
Auf der Bergisch Gladbacher Straße östlich des Änderungsbereiches existiert eine 
denkmalgeschützte Allee aus dem 19. Jahrhundert. 
 
Die denkmalgeschützten Anlagen befinden sich zwar überwiegend nicht unmittelbar 
im des Geltungsbereich der FNP-Änderung, jedoch bestehen Sichtbeziehungen. 
Eine Beeinträchtigung der Baudenkmäler kann nicht pauschal ausgeschlossen 
werden.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 32 von 91 
Wegen des Umgebungsschutzes sind in Baugenehmigungsverfahren in der engeren 
Umgebung von denkmalgeschützten Anlagen die Belange des Denkmalschutzes und 
insbesondere die Erlaubnispflichten gemäß § 9 Nordrhein-Westfälisches Denkmal-
schutzgesetz (DSchG NRW) zu berücksichtigen. 
5.6 Sonstige Fachplanungen 
Wohnraumbedarfsprognose 2018 - 2040 
Die Wohnraumbedarfsprognose stützt sich auf Daten der städtischen Einwohner-
prognose bis 2040 und belegt die bereits 2016 im STEK Wohnen festgestellte Unter-
deckung des Wohnraumbedarfs trotz sinkender Leerstandquote (unter 1 %) und ei-
ner durchgängig hohen Bautätigkeit. Köln verzeichnet mit einem wachsenden Ar-
beitsmarkt ein steigendes Einpendlersaldo sowie ein ungebrochenes Wachstum 
durch Zuwanderung und Geburtenüberschuss.  
5.7 Städtebauliche Entwicklungskonzepte 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln  
Der Rat der Stadt Köln hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 
(EHZK) am 17.12.2013 beschlossen. Mit dem EHZK verfügt die Stadt Köln über 
Steuerungs- und Ansiedlungsregularien hinsichtlich der Einzelhandelsentwicklung im 
Stadtgebiet. Das EHZK stellt die zentralen Versorgungsbereiche dar und enthält ein 
detailliertes Prüfverfahren für relevante Ansiedlungsfälle innerhalb und außerhalb der 
Zentralen Versorgungsbereiche. 
In seiner Sitzung am 09.02.2023 hat der Rat der Stadt Köln die Fortschreibung des 
EHZK beschlossen (Vorlage 1538/1/2020/1). 
Durch die Fortschreibung des EHZK ist die Ausweisung und Abgrenzung der 
zentralen Versorgungsbereiche überprüft und den Anforderungen der Gesetzgebung 
und der einschlägigen Rechtsprechung angepasst worden. Mit der Fortschreibung 
werden auch die Vorgaben, die sich aus der Neufassung des LEP NRW für den 
großflächigen Einzelhandel ergeben, berücksichtigt.  
Da durch den Beschluss des Rates vom 09.02.2023 die Fortschreibung des EHZK 
entsprechend der vorgesehenen Planung erfolgt ist, und der geplante Standort des 
großflächigen Einzelhandelsbetriebes demnach innerhalb des Zentralen 
Versorgungsbereichs (ZVB) Bezirksteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße 
liegt, wird damit den Ansiedlungsregeln des EHZK entsprochen.  
Die Prüfung der Auswirkungen des bestehenden und in Bezug auf die 
Verkaufsfläche an anderer Stelle im zentralen Versorgungsbereich unverändert 
geplanten großflächigen Einzelhandel-Vollversorgers erfolgt auf Grundlage der 
konkretisierenden Planungen im nachfolgenden Bebauungsplan.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 33 von 91 
Es werden die folgenden Handlungsempfehlungen für den Einzelhandel/ 
Komplementärnutzungen, die sich u. a. auch auf das Plangebiet beziehen, benannt: 
 Keine Beschränkungen hinsichtlich möglicher Einzelhandelsansiedlungen 
bzw. –erweiterungen (großflächige Betriebe als auch nicht großflächige Be-
triebe mit nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten sind 
zulässig. Ansiedlung großflächiger Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sorti-
menten ist zulässig) 
 besitzt als Hauptzentrum eine Versorgungsfunktion für einen Teilbereich des 
Stadtbezirks. 
Stadtentwicklungskonzept (STEK) Wohnen 
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(StEK Wohnen) beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbe-
darf 2010-2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Be-
völkerungsprognose 2011. In der Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird 
Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. 
Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach auf rund 66.000 Wohnungen. Diese 
Zahlen sind der Beschlussvorlage „Umsetzung StEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 
20.12.2016 – zu entnehmen. 
Aufgrund gutachterlicher Betrachtung aus dem Jahr 2020 wird der zusätzliche Woh-
nungsbedarf bis zum Jahr 2040 zwischen 44.000 und 64.000 Wohneinheiten gese-
hen (s. Mitteilungsvorlage 3435/2020) und auch die aktuelle Bevölkerungsprognose 
geht in der Basisvariante bis zum Jahr 2050 weiterhin von einem Bevölkerungszu-
wachs und einem Zuwachs der Haushaltszahlen aus (s. Mitteilungsvorlage 
3926/2022). Köln ist somit weiterhin eine wachsende Stadt mit hohen Flächenbedar-
fen. 
Die Stadt Köln hat sich gemäß StEK Wohnen neben der Schaffung von ausreichend 
Wohnungen zum Ziel gesetzt, auch den qualitativen Ansprüchen an den Wohnraum 
gerecht zu werden. Zudem wird für Haushalte, die auf mietpreisgünstige Wohnungen 
angewiesen sind, der Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen an-
gestrebt. Des Weiteren sollen bei der Inanspruchnahme von Flächen die sozialen 
und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum in Einklang mit seinen ökologischen 
Funktionen gebracht werden.  
Das Plangebiet selbst ist keine im STEK Wohnen aufgeführte Fläche. Durch die vor-
gesehene Entwicklung dieser Fläche wird jedoch ein wichtiger Beitrag zur Deckung 
des Wohnraumbedarfes der Stadt Köln geleistet und den Zielen des StEK Wohnen 
entsprochen. Allein im Bereich des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ im westlichen Teil-

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 34 von 91 
bereich der 238. Änderung des FNP sollen circa 215 Wohneinheiten geschaffen wer-
den. Für spätere Planungen im übrigen Änderungsbereich können heute noch keine 
belastbaren Prognosen gegeben werden. 
Köln-Katalog 
Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ 
wurde am 23.03.2023 vom Rat beschlossen. 
Als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und kon-
kretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und 
flächensparende Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie für 
neue Quartiere vorgesehen sind. Der Köln-Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf 
die unterschiedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt be-
zogene Dichtetypologien für künftige Quartiersentwicklungen. 
Da der FNP der Stadt Köln keine Darstellungen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 
BauGB nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung enthält, findet der Köln-
Katalog hier keine Anwendung. 
Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetz-
buch (BauGB) wird der Köln-Katalog auf Ebene der Bebauungspläne mit anderen 
Belangen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgeglichen. Bei dieser Abwägung sind die Vor-
gaben und Hinweise des Köln-Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten und Qualitä-
ten zu berücksichtigen. So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung inner-
halb und außerhalb der Verwaltung. 
Der Köln-Katalog betrachtet die Zieldichten der Stadtstrategie als „Soll-Werte“ für 
neue Projekte, die nach dem Beschluss der Stadtstrategie angelaufen sind und als 
„Richt-Werte“ für Projekte in bereits länger laufenden Verfahren, wie der verbindli-
chen Bauleitplanung an der Hohe Straße. 
Zur Bewertung angemessener Dichtewerte bei neuen Quartiersentwicklungen be-
dient sich der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit der das Verhältnis von 
Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der öffentlichen Flächen 
gemeint ist. Dabei wird für das Plangebiet, welches der Kategorie „Innere Stadt und 
ausgewählte Versorgungszentren der Äußeren Stadt“ zugeordnet wird, eine Quar-
tiersdichte von 1,2 als Mindestwert angegeben. Der im Kontext stehende Bebau-
ungsplan bewegt sich in diesem Zielwertkorridor.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 35 von 91 
Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft (STEK-Wirtschaft) 
Das Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft (StEK Wirtschaft) 
konkretisiert die in der "Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+" formulierten 
Herausforderungen und Ziele für die Kölner Wirtschaftsflächen. 
Der Rat der Stadt Köln hat das Stadtentwicklungskonzept für die produzierende 
Wirtschaft mit Vorlage Nr. 3989/2024 am 13.02.2025 zur Kenntnis genommen und 
dabei die Ziele für die produzierende Wirtschaft als handlungsleitend für die 
zukünftige Stadtentwicklung und für die Entwicklung von Wirtschaftsflächen 
beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahmen umzusetzen. 
Zur Sicherung der knappen Flächen für Gewerbe und Industrie sollen - in einem im 
laufenden Verfahren der Flächennutzungsplanänderung noch nicht vorliegenden - 
Grundsatzbeschluss voraussichtlich folgende Instrumente festgelegt werden: 
 Grundsätzlich soll auf zuvor gewerblich genutzten Flächen vorrangig eine 
gewerbliche Nachnutzung erfolgen. Im Einzelfall soll bei konkreten Vorhaben (etwa 
des Wohnungsbaus) der Belang des Erhalts der Fläche für die Gewerbenutzung 
innerhalb der Abwägung gestärkt werden. 
 Als zweiter Ansatz soll für ausgewählte Gewerbe- und Industriegebiete eine 
Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden. Ziel ist es, eine Eingriffs- und 
Steuerungsmöglichkeit zu erhalten, mit der Gebiete, die bislang durch 
produzierendes Gewerbe, Industrie und Handwerk geprägt sind, gesichert und vor 
verdrängenden Nutzungen geschützt werden. Notwendige Grundlage ist die 
Formulierung von Zielen der städtebaulichen Entwicklung für die Gebiete, in denen 
die Nutzung durch das (emittierende) Gewerbe verankert wird. Die Stadt Köln erhält 
dann bei Grundstücksverkäufen, die dieser Zielsetzung entgegenlaufen, ein 
Vorkaufsrecht. Verpflichtet sich der neue Eigentümer zu einer Entwicklung 
entsprechend der Satzungsziele, wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt. 
Der Grundsatzbeschluss wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfs der 
Flächennutzungsplanänderung noch erarbeitet und kann insofern im vorliegenden 
Verfahren nicht unmittelbar angewendet werden. Für den Erlass einer 
Vorkaufsrechtssatzung ist noch zu klären, für welche Gebiete eine solche zielführend 
sein kann. Im Fokus stehen hierbei Gebiete, die (noch) durch emittierendes 
Gewerbe, Industrie und Handwerk geprägt sind und deren Prägung durch eine 
Vorkaufsrechtssatzung erhalten bzw. gestärkt werden kann. Eine entsprechende 
Analyse wird durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik auf Grundlage der 
Realnutzungsanalyse (siehe Maßnahme 2) durchgeführt. Für die Gebiete werden 
gemeinsam mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Köln und der 
KölnBusiness Entwicklungsziele formuliert und in Abstimmung mit dem Amt für 
Liegenschaften, Vermessung und Kataster eine Vorkaufsrechtssatzung erarbeitet.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 36 von 91 
Ob die genannten Instrumente im Bereich des an das „Möhl-Areal“ grenzenden 
gewachsenen Gewerbegebietes zur Anwendung kommen sollen, ist zum Zeitpunkt 
der Planfeststellung noch offen und vor dem Hintergrund der bereits heute 
bestehenden Einschränkungen aufgrund der Nachbarschaft zum Wohnen zumindest 
fraglich. 
Das aus dem Qualifizierungsverfahren hervorgegangene städtebauliche Konzept 
sieht eine Entflechtung der unmittelbaren Nachbarschaft des Gewerbes zum Wohnen 
durch eine klare Zonierung vor, in der das Gewerbe zur ohnehin stark emittierenden 
Bahn hin Raum behält und durch einen Grünzug Abstand zum Wohnen im Bereich 
der Bergisch-Gladbacher-Straße gewinnt. Mit dieser langfristig angelegten 
Entwicklung kann im Sinne des STEK Wirtschaft in späteren 
Bebauungsplanverfahren eine nachhaltige Aufwertung des Gewerbestandortes 
erzielt werden. 
 
5.1 Städtische Richtlinien 
Das Kooperative Baulandmodell Köln  
Das durch Ratsbeschluss beschlossene Kooperative Baulandmodell findet im Zu-
sammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ Anwendung. 
Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind in diesem Teilbereich 
der 238. Änderung des FNP unter anderem 30 % der neu entstehenden Geschoss-
fläche Wohnen als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein ausreichender Anteil 
an begrüntem Freiraum herzustellen (10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner + 2 
m² öffentliche Spielplatzfläche) sowie ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. 
Die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens bzw. des städtebaulich-freiraumplane-
rischen Wettbewerbs fließen in die Festsetzungen des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ 
ein, der für einen westlichen Teilbereich der 238. Änderung des FNP gilt. 
Leitlinien zum Klimaschutz 
Um den Klimaschutz frühzeitig in den verschiedenen Verfahren der Umsetzung nicht-
städtischer Neubauvorhaben in Köln zu berücksichtigen, wurden vom Rat der Stadt 
Köln am 17.03.2022 die Leitlinien zum Klimaschutz beschlossen. 
Ziel der Leitlinien ist die maximale Reduzierung der CO2-Emissionen im gesamten 
Gebäudebereich. Um dieses Ziel auch unter Einbeziehung der teilweise erhöhten 
Emissionen im Gebäudebestand zu erreichen, müssen Neubauten idealerweise eine 
positive Energiebilanz aufweisen. Das bedeutet, Gebäude sind so zu planen, dass 
ein möglichst geringer Energiebedarf entsteht, der zu möglichst hohen Anteilen durch

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 37 von 91 
erneuerbare Energien gedeckt wird, oder dass diese sogar Energieüberschüsse er-
zielen. Die Leitlinien geben daher verbindliche Vorgaben und Empfehlungen zum 
energetischen Klimaschutz bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen sowie bei 
der Veräußerung und Erbbaurechtsbestellung kommunaler Flächen vor. 
Sie finden in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren, zunächst im Bebauungs-
plan „Möhl-Areal“, sowie in Städtebaulichen Verträgen Anwendung. Die Anwen-
dungszustimmung des Vorhabenträgers zur Anwendung der Klimaschutzleitlinien 
Köln im Bebauungsplan „Möhl-Areal“ liegt vor. 
 
6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 
6.1 Bisherige Darstellung im FNP 
Im aktuellen FNP ist das Plangebiet im Wesentlichen als „Gewerbegebiet (GE)“ dar-
gestellt. Zur Möhlstraße, zur Bergisch Gladbacher Straße und zur Eschenbruch-
straße bestehen zudem „Wohnbauflächen (W)“. Durch ein Signet „Spielplatz“ wird ein 
Bedarf an Spielflächen in diesem Bereich dargestellt. 
6.2 Beabsichtigte Änderung der Darstellung 
Städtebauliches Planungskonzept für das Möhl-Areal und das angrenzende Gewer-
begebiet 
Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerbsverfahren gemäß den 
Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)) wurde für das Möhl-Areal und das 
angrenzende Gewerbegebiet ein Gesamtkonzept zur städtebaulichen und freiraum-
planerischen Umgestaltung des Planungsareals entwickelt. 
Weitere Informationen sind Kapitel 2, Anlass und Ziel des Verfahrens, zu entnehmen. 
Zukünftige Darstellung im FNP 
Gemischte Baufläche (M) 
Das Plangebiet soll zukünftig als gemischte Baufläche (M) mit dem ergänzenden Sig-
net „Spielplatz“ und einem ergänzenden nicht standortgebundenen Signet für eine 
„Kindereinrichtung“ bzw. Kita ausgewiesen werden.  
Im westlichen Bereich des Plangebietes ist gemäß städtebaulichem Konzept die 
Errichtung des Quartiersplatzes vorgesehen, der das  Pangebiet über grüne 
Wegeverbindungen nördlich an den Bahnhofsvorplatz anbindet, östlich an das 
Gewerbe und das Wohnen, und an den auch der neu entstehende großflächige  
Lebensmittelvollsortimenter grenzt.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 38 von 91 
Der Einzelhandel wird bezogen auf die gemischte B aufläche einen untergeordneten 
Teil der verfügbaren Flächen in Anspruch nehmen, so dass auch vielfältige andere 
Nutzungen deutliche Flächenanteile aufweisen werden. 
Flächenbilanzierung  
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des 
FNP: 
Tabelle 1: Übersicht der Flächenverluste und -zugewinne 
Art der Darstellung  bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung 
ha % ha % 
Fläche für 
Bahnanlagen 
0,2   2   0,0     0 
Gewerbegebiet (GE) 6,1 62   0,0     0 
Gemischte Baufläche 
(M) inkl. Spielplatz 
und KiTa 
0,0   0 ..9,8 100 
Wohnbaufläche (W) 3,7 38 ..0,0     0 
SUMME 9,8 100   9.8 100 
 
6.3 Alternativen 
Im Stadtteil Dellbrück bestehen keine Standortalternativen mit vergleichbarem Flä-
chenumfang und in ähnlicher Qualität, die für die Vorbereitung eines Standortes für 
großflächigen Einzelhandel in Betracht kommen und die zugleich im Sinne des Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzepts die Funktionsfähigkeit des Bezirksteilzentrums 
Dellbrück unterstützen können. 
An anderer Stelle im Stadtgebiet besteht auch nicht die Möglichkeit, bestehende 
Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe zu mindern oder zu vermeiden 
und eine städtebauliche Aufwertung durch eine durchgängige Durchwegung und ein 
durchgängiges Grünkonzept zu erzielen. 
6.4 Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung  
Eine Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe und kulturellen Einrichtungen ist 
heute bereits gegeben. Der bestehende Entwicklungstrend wird durch die vorlie-
gende Planung aufgegriffen. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
geschaffen, diese Entwicklung weiter zu ermöglichen und durch spätere verbindliche 
Bauleitplanung städtebaulich geordnet zu vollziehen, so dass Nutzungskonflikte 
zwischen Wohnen und Gewerbe gemindert oder vermieden werden und eine städte-
bauliche Aufwertung durch eine durchgängige Durchwegung und ein durchgängiges 
Grünkonzept entstehen kann. 
Die 238. Änderung des FNP ermöglicht die Entwicklung des Plangebietes zu einem

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 39 von 91 
Quartier mit einem eigenständigen Charakter. Innerhalb dieser langfristig angelegten 
Entwicklung besteht weiterhin Raum für einen vielfältigen Nutzungsmix, wie er heute 
bereits den Bereich prägt.  
Hierunter fällt auch die Weiterentwicklung als zeitgemäßer Einzelhandelsstandort 
innerhalb des Bezirksteilzentrums Dellbrück. Die beabsichtigte Darstellung als 
gemischte Baufläche soll auch eine kleinräumliche Mischung des bestehenden und 
zu verlagernden Einzelhandel-Vollversorgers mit kleineren Handwerksbetrieben, 
kleinflächigem Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen vorbereiten. Eine 
Konkretisierung und darauf bezogene Prüfung der Verträglichkeit mit anderen 
Versorgungszentren erfolgt auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans. 
 
Umweltbericht 
Teil A - Einleitung 
7. Umweltprüfung 
Für das FNP-Änderungsverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 
Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a 
BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a 
BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele der FNP-Änderung 
Langfristig soll ein gemischt genutztes urbanes Quartier mit einem eigenständigen 
Charakter ermöglicht werden, in dem Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Ge-
werbe gemindert oder vermieden werden und eine städtebauliche Aufwertung durch 
eine durchgängige Durchwegung und ein durchgängiges Grünkonzept entstehen 
kann. 
Innerhalb dieser langfristig angelegten Entwicklung besteht weiterhin Raum für einen 
vielfältigen Nutzungsmix, wie er heute bereits den Bereich prägt. Hierunter fällt auch 
die Weiterentwicklung als zeitgemäßer Einzelhandelsstandort innerhalb des Stadtteil-
zentrums Dellbrück. 
Konkret sind folgende Änderungen des FNP beabsichtigt: 
Änderung der Darstellungen  
 von Gewerbegebiet (GE) in gemischte Baufläche (M) mit dem Signet „Spiel-
platz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als unbestimmter Standort“,

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 von Wohnbaufläche (W) mit dem Signet „Spielplatz als unbestimmter Stand-
ort“ in gemischte Baufläche (M) mit dem Signet „Spielplatz“ und dem Signet 
„Kindereinrichtung als unbestimmter Standort“  
 von Fläche für Bahnanlagen in gemischte Baufläche (M) mit dem Signet 
„Spielplatz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als unbestimmter Standort“ 
Ausführliche Darstellungen hierzu sind im Kapitel 2 im Begründungstext zu finden. 
7.2 Bedarf an Grund und Boden 
Der Änderungsbereich umfasst circa 9,8 ha. Er umfasst den Geltungsbereich des Be-
bauungsplans „Möhl-Areal“ sowie das östlich angrenzende Gewerbegebiet. Eine Bi-
lanz der geplanten Änderungen gegenüber dem Bestand ist dem Kapitel 6.2, Tabelle 
1 der Begründung zu entnehmen. 
7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnun-
gen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde ge-
legt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. 
Die EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bun-
desimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und 
seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Land-
schafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Boden-
schutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner 
Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz 
(DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie das Landeswassergesetz 
Nordrhein Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Ver-
ordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnun-
gen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan 
der Stadt Köln berücksichtigt.  
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle. 
Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Vermeidung Verschlechterung Erhal-
tungszustand; Schutz wildlebender 
Tiere und Lebensgemeinschaften, 
Vermeidung Tötung (Tötungsverbot)

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Pflanzen BauGB, BNatSchG, 
LNatSchG NRW, Baum-
schutzsatzung Stadt Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung 
geschützter Biotope und 
Naturbestände, Vermeidung von 
Eingriffen;  
Fläche BauGB Schonender Umgang mit Boden, 
Innenentwicklung vor 
Außenentwicklung, Revitalisierung 
von vorgenutzten Flächen 
Boden und Altlasten 
Boden 
BauGB; BBodSchG, 
BBodSchV, LBodSchG 
NRW 
sparsamer Umgang mit Grund und 
Boden, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und 
Entwicklung von Bodenfunktionen, 
Abwendung schädlicher 
Bodenveränderungen und Einträge 
Altlasten BauGB; BBodSchG, 
BBodSchV, LBodSchG 
NRW, LAWA-Richtlinie, 
LAGA Anforderungen 
Vermeidung von Gefährdung durch 
die Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-
Luft, Boden-Grundwasser; Sanierung;  
Wasser  
Oberflächenwasser 
WHG, LWG NRW, WRRL, 
HWRM-RL, HWSGII 
naturnahe Gestaltung von 
Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz 
und Pflege von Gewässern; Deckung 
Wasserbedarf; Vermeidung negativer 
Veränderungen; Sanierung; 
naturnaher Aus- bzw. Rückbau 
Grundwasser WHG, LWG NRW, 
Wasseschutzzonen-
Verordnung der jeweiligen 
Wassergewin-
nungsanlagen 
Grundwasserneubildung erhalten und 
verbessern, Berücksichtigung der Ge- 
und Verbote; Vermeidung von 
Einträgen;  
Umgang mit 
Niederschlagswasser und 
Starkregenvorsorge 
 
WHG, LWG NRW 
 
Versickerung von 
Niederschlagswasser, Hinweis auf 
Starkregenbetroffenheit; Ableitung 
von Niederschlagswasser; Verhindern 
von Starkregengefahren 
 
Hochwasserbelange WHG, LWG NRW, 
HWRW-RL; HWSG II, 
BRPHV  
Hochwassersichere Baugebiete, 
Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; 
Hochwasserrisikoprophylaxe 
 
Luft 
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen 
BImSchG; BauGB, 39. 
BImSchV, TA Luft; 
Zielwerte der LAI 
Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden 
von Emissionen und Konflikten; Erhalt 
und Verbesserung der Luftgüte;

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Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV 
Klima 
Kaltluft/ Ventilation 
KlAnG NRW; BNatSchG, 
LNatSchG, BWaldG, 
LFoG NRW 
 
Vermeidung bioklimatisch belasteter 
Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer 
Entlastungsbereiche und Bereiche mit 
Kaltluftentstehung; Erhalt und 
Planung von Frischluftzufuhr durch 
Grünflächen; Verbesserung des 
Mikroklimas durch Baumpflanzungen 
und Grünflächen; Maßnahmen zur 
Klimawandelanpassung 
Landschaft/ Ortsbild BauGB, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das Land-
schaftsbild; Wahrung und Entwicklung 
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und 
dem Erholungswert von Landschaft- 
und Ortsbild; Wahrung des 
Charakters der Kulturlandschaft 
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Erhalt wildlebender Tier- und 
Pflanzenarten, Erhalt von 
Lebensräumen, Stärkung der 
Biotopvernetzung, Entwicklung und 
Wiederherstellung der Tier- und 
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffe; Schutz 
der natürlichen Lebensgrundlagen 
Gebiete von 
gemeinschaftlicher 
Bedeutung / europäische 
Vogelschutzgebiete 
BNatSchG, FFH-RL; VRL Schutz prioritärer Arten, Beachtung 
der Schutzziele 
Mensch, Gesundheit, 
Bevölkerung 
Lärm 
BImSchG; TA Lärm; DIN 
4109; DIN 18005; DIN 
45691; 16. BImSchV; Frei-
zeitlärmerlass; 18. 
BImSchV, BauGB; 
Lärmaktionsplan Stufe III 
und IV 
Einhaltung der Orientierungs-, Richt- 
und Grenzwerte; Konfliktvermeidung 
durch Planung; Trennungsgrundsatz;  
Einhalt und Sicherung gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
Erschütterungen BImSchG; 
Abstandserlass; DIN 4150 
Teil 1 und 2 
Einhaltung der Werte der DIN 4150 
Teil 2; Konfliktvermeidung 
sonstige 
Gesundheitsbelange / 
Risiken 
 
- Störfallrecht 
 
 
 
 
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. 
BImSchV 
 
 
 
Einhaltung von Achtungs- und 
angemessenen Sicherheitsabständen

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- Magnetfeldbelastung 
 
 
 
 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass 
NW, städtischer 
Vorsorgewert 
 
Einhaltung ausreichender Abstände 
zu sensiblen Nutzungen 
 
Besonnung/ Belichtung BauGB, BauO NW, DIN 
5034:2011 Positionspapier 
„Versorgung mit 
Tageslicht / Besonnung“ 
im Stadtplanungsamt 
Köln, 10/2021 
Sicherung gesunder 
Wohnverhältnisse 
Kultur- und sonstige 
Sachgüter 
BauGB, Nordrhein-
westfälisches 
Denkmalschutzgesetz 
(DSchG NRW).; BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchtigung von 
Bau,- Klein und Bodendenkmälern; 
Naturdenkmalen, Resten historischer 
Kulturlandschaften oder deren 
Bestandteilen 
Vermeidung von 
Emissionen (insbesondere 
Licht, Gerüche), 
sachgerechter Umgang mit 
Abfällen und Abwässern 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW; 
LAI Hinweise; TA-Luft, 
Anhang 7, LWG NRW;  
Vermeidung von Emissionen; 
Konfliktbewältigung; Sicherstellung 
der sach- und fachgerechten 
Entsorgung 
Nutzung erneuerbare Ener-
gien/ sparsame und 
effiziente Nutzung von 
Energie 
KSG; KSG NRW 
BauGB; EEG, GEG 2023, 
EnergieeinsparVO, Be-
schluss des Rates der 
Stadt Köln zur 
Klimaneutralität bis 2035 
(06/2021), Leitlinien Kli-
maschutz der Stadt Köln 
(03/2022) 
Energieeffizient Planen, Verringerung 
/ Vermeidung von Klimagas-
Emissionen, energetisch optimierte 
Baustandards 
Darstellung von 
Landschaftsplänen und 
sonstigen Plänen, 
insbesondere des Wasser- 
Abfall-, Immissionsschutz-
recht  
BauGB, BNatSchG, 
DSchG; LNatSchG NRW, 
Wasserschutzzonen-
Verordnung der jeweiligen 
Wassergewin-
nungsanlagen, 
Luftreinhalteplan Köln 
2021 
Schutzziele der LP-
Schutzausweisung, Entwicklungsziele 
umsetzen; 
Schutz, Pflege und Entwicklung der 
Vielfalt, Eigenart, Schönheit und 
Erholungswert von Natur und 
Landschaft 
Erhaltung der 
bestmöglichen Luftqualität 
in Gebieten, in denen die 
durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bin-
denden Beschlüssen der 
Europäischen 
BauGB; 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Luftreinhalteplan 
Köln 2021 
Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Gemeinschaft festgelegten 
Immissionsgrenzwerte 
nicht überschritten werden 
Anfälligkeit für die 
Auswirkungen schwerer 
Unfälle und Katastrophen 
auf die Belange des 
Umweltschutzes nach den 
Buchstaben a bis d und i 
des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB 
- Tiere, Pflanzen, Fläche, 
Boden, Wasser, Luft, 
Klima, Landschaft, 
biologische Vielfalt, Natura 
2000-Gebiete, Mensch, 
Gesundheit und Be-
völkerung, Kultur- und 
Sachgüter, 
Wechselwirkungen 
BauGB Vermeidung von Planungen mit einer 
hohen Anfälligkeit für die 
Auswirkungen von Katastrophen oder 
schweren Unfällen. 
Eingriff/Ausgleich BauGB, BNatSchG, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in den Natur-
haushalt; Ausgleich bzw. 
Ersatzmaßnahmen nachhaltig und 
standortgerecht 
Abkürzungen: 
FFH-RL = Flora-Fauna-Habitat-Richtline, VRL = Vogelschutzrichtlinie, LNatSchG 
NRW = Landesnaturschutzgesetz Nordrhein Westfalen, BBodSchV = 
Bundesbodenschutzverordnung, LAWA = Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, 
LAGA =  Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, WRRL = Wasserrahmenrichtlinie, 
HWRM-RL = Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWSG II = 
Hochwasserschutzgesetz 2, TA Luft = Technische Anleitung Lärm, LAI = 
Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz, KlAnG NRW = 
Klimaanpassungsgesetz Nordrhein Westfalen, BWaldG = Bundeswaldgesetz, LFoG 
NRW = Landesforstgesetz Nordrhein Westfalen, TA Lärm = Technische Anleitung 
Lärm, KAS-18 = Kommission für Anlagensicherheit, Leitfaden 18, BauO NW = 
Bauordnung Nordrhein Westfalen, KSG = .Bundesklimaschutz, KSG NRW = 
Klimaschutzgesetz Nordrhein Westfalen, EEG = Gesetz für den Ausbau 
erneuerbarer Energien, GEG = Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung 
erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden 
(Gebäudeenergiegesetz) 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungs-
plan-Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgren-
zen nicht zu erwarten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden 
Gemeinden abgestimmt.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Teil B - Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltaus-
wirkungen 
7.4 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit 
der Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausweisungen der FNP-
Änderung „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“. Geprüft wird, welche er-
heblichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Änderung auf diesen Stand-
ort auftreten und welche Einwirkungen aus der Umgebung auf diesen Standort ein-
wirken. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzu-
nehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorher-
sehbare Ereignisse. 
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulie-
rende Umweltauswirkungen beschrieben. 
7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan weist den Änderungsbereich über-
wiegend als Gewerbegebiet sowie als Wohnbauflächen im Südwesten, Südosten 
und im Osten. sind Flächen für Bahnanlagen im Nordwesten dargestellt, in einem Be-
reich, der bereits gewerblich genutzt wird. 
Das gesamte Änderungsgebiet ist derzeit größtenteils von sehr heterogener gewerb-
licher Nutzung geprägt. Neben großen Lager- und Logistikhallen liegen auch Auto-
werkstätten, Büro- und Praxisflächen, ein Gärtnerei- sowie Zimmereibetrieb, ein 
Wohnwagenhandel, ein Lebensmittelmarkt, eine Fast-Food-Filiale sowie eine Veran-
staltungs- und Freizeitstätte vor. An der Möhlstraße und der Bergisch Gladbacher 
Straße befinden sich teils zusammenhängende Gebäuderiegel mit Wohnnutzung mit 
dazugehörigen Garten- und Grünflächen. Der Boden im Änderungsbereich ist fast 
vollständig versiegelt. In einzelnen Bereichen gibt es Einzelbäume und Baumgrup-
pen mit und ohne Grünflächen. Ausführliche Informationen zu den aktuellen Nutzun-
gen sind unter dem Kapitel 4 dargestellt.  
7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
(Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt das Areal weiterhin als 
Gewerbegebiet und Wohnbaufläche mit Flächen für Bahnanlagen im FNP dargestellt. 
Die bisherigen und beabsichtigten Darstellungen des FNP haben keine unmittelbare 
Rechtswirkung auf die Zulässigkeit von Vorhaben. Bestehendes Baurecht kann erst 
mit Umsetzung der Planungsziele auf Ebene des Bebauungsplans geändert werden.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Dabei muss das zukünftige Baurecht nicht in bestehende Betriebserlaubnisse 
eingreifen. Die beabsichtigte Entwicklung ist langfristig angelegt. Aufgrund der 
bestehenden Nutzungen sind im Plangebiet aus der Änderung des FNP unmittelbar 
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Damit würde die Nullvariante 
für alle Umweltbelange und Schutzgüter im Wesentlichen dem Basisszenario 
entsprechen. 
7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung 
der Planung 
Mit der Durchführung der FNP-Änderung erfolgt zunächst eine Flächenänderung von 
einem Gewerbegebiet und einer Wohnbaufläche in eine gemischte Baufläche. Die 
Darstellung der Fläche für Bahnanlagen im nordwestlichen Bereich wird in die 
gemischte Baufläche einbezogen, da dieser Bereich bereits gewerblich genutzt wird. 
Mit dieser Änderung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 75501/02 „Möhl-Areal“ vorbereitet. 
Die FNP-Änderung umfasst zwei Teilbereiche, die auf Ebene der verbindlichen Bau-
leitplanung entwickelt werden. Zum einen ist es im westlichen Teilbereich der „Vertie-
fungsteil“ aus dem Wettbewerbsverfahren, und zum anderen der „Ideenteil“ aus dem 
Wettbewerbsverfahren. Im Bereich des Vertiefungsteils“ wird parallel zur FNP-
Änderung der Bebauungsplan Nr. 75501/02, Arbeitstitel „Möhl-Areal“ aufgestellt. Hier 
wird ein Urbanes Quartier mit Wohnen, Kultur- und Büroflächen sowie einem großen 
Lebensmittelmarkt entwickelt. Die mit der 238. FNP-Änderung vorbereitete Neuord-
nung wird mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 75501/02 mittelfristig auf-
grund der dort vorgesehenen großflächigen Entsiegelungen und langfristig in 
Kombination mit umfangreichen Grünmaßnahmen im Schwammstadt-Prinzip zu 
einer Verbesserung des Umweltzustandes beitragen. Größere strukturelle 
Veränderungen und damit möglicherweise relevante Auswirkungen der Planung im 
Bereich des an das „Möhl-Areal“ grenzenden Gewerbegebietes („Ideenteil“) können 
erst mit der Umsetzung von derzeit noch nicht projektierten Bebauungsplanverfahren 
in diesem Bereich entstehen. 
 
7.5 Umweltbelange gemäß §°1 Abs.°6 Nr.°7 Buchstaben°a–j und §°1a 
BauGB 
7.5.1 Tiere  
(§°1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Für den FNP-Änderungsbereich wurden aufgrund der Gliederung im Wettbewerbs-
verfahren in „Vertiefungsbereich“ und „Ideenteil“ zwei separate faunistische Erfassun-
gen von dem Büro Ökoplan – Bredemann und Fehrmann (Ökoplan) durchgeführt.  
Für den „Vertiefungsbereich“ wurde 2019 im Rahmen eines Artenschutzrechtlichen 
Fachbeitrags zur Stufe 1 (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zur Quartiers-
entwicklung „Möhl-Areal“ in 51069 Köln-Dellbrück, ASP I) eine Lebensraumpotenzial-
kartierung durchgeführt. Im Ergebnis konnten keine Hinweise auf ein Vorkommen 
von planungsrelevanten Tierarten gefunden werden. Für die Vogelarten Sperber, Ha-
bicht und Star weist das Gebiet zwar eine Eignung als potenzielles Nahrungshabitat 
auf und für die Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Turmfalke eine Eignung als po-
tenzielles Bruthabitat. Es gab jedoch keinerlei Hinweise auf ein Vorkommen dieser 
Tierarten. 
Als Zufallsfunde konnten bei der Begehung des Geländes die Vogelarten Amsel, 
Blaumeise, Buchfink, Elster, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen und Zaunkönig 
registriert werden. 
Im Jahr 2020 wurde eine weitere Artenschutzprüfung durch ein Fachbüro durchge-
führt (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 2) zur Quartiersentwicklung „Möhl-
Areal“ in 51069 Köln-Dellbrück, ASP II). Im Ergebnis konnten neben der Aktivität der 
Zwergfledermaus auch der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus im „Ver-
tiefungsteil“ im Rahmen der Fledermauserfassung nachgewiesen werden. Bei der 
Zwergfledermaus handelt es sich um eine gebäudegebundene Fledermausart. Ent-
sprechend ist hier mit Quartieren der Zwergfledermaus an den Gebäuden zu rech-
nen. Die beiden anderen Fledermausarten sind waldgebunden. Es ist davon auszu-
gehen, dass sie im „Vertiefungsteil“ Nahrungsgäste darstellen. Bei der Erfassung der 
Avifauna konnten die nachfolgenden Vogelarten registriert werden: Amsel, Blau-
meise, Buchfink, Eichelhäher, Elster, Grünfink, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, 
Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Stieglitz und 
Zilpzalp. Alle diese Vogelarten gehören zu den nicht planungsrelevanten Vogelarten.  
Der für den „Ideenteil“ durchgeführte Artenschutzrechtliche Fachbeitrag der Stufe 1 
greift auf Daten des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zur Stufe 1 für den „Vertie-
fungsbereich“ zurück. Aufgrund des ähnlichen Gebäudebestandes im „Ideenteil“ 
kann auch hier bei den Vogelarten Sperber, Habicht und Star davon ausgegangen 
werden, dass sie hier potenzielle Nahrungsgäste sind. Mehl- und Rauchschwalbe so-
wie Turmfalke lassen sich als potenzielle Brutvögel einstufen. 
Die Vogelarten Amsel, Blaumeise, Buchfink, Elster, Ringeltaube und Rotkehlchen 
wurden als Zufallsfunde während der Begehung des Ideenteils registriert.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Aufgrund des vielfältigen Spaltenpotenzials im Gebäudebestand im „Vertiefungsteil“ 
und ähnlicher Baustrukturen im „Ideenteil“, können im „Ideenteil“ Vorkommen insbe-
sondere der Zwergfledermaus nicht ausgeschlossen werden. 
Die Ergebnisse der beiden faunistischen Erhebungen sind in den Tabellen 3a und 3b 
Kartierte Tierarten aufgeführt. Alle gelisteten Vogelarten sind nicht planungsrelevant.  
Tabellen 3a und 3b - Kartierte Tierarten 
Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt) und – = beson-
ders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, 
VS-RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste 
NRW, Regionalisierung RL NB/ RL TL/ RL NRBU,  (= Niederrheinische Bucht/ Tief-
land bzw. Kölner Bucht und Niederrheinische Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 
für Vögel und aus 2010 für alle anderen Klassen): 0 = ausgestorben/ verschollen, 1 = 
vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, G = 
Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = Daten 
unzureichend.  
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Ar-
ten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
Tabelle 3a - Vogelarten 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
Amsel Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Blaumeise Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Buchfink Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Eichelhäher Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Elster Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Grünfink Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Hausrotschwanz Quartier   * * 
Heckenbraunelle Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Kohlmeise Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Mönchsgrasmücke Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Rabenkrähe Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * *

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Ringeltaube Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Rotkehlchen Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Stieglitz Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Zilpzalp Nahrungsgast, (po -
tenzielles Quartier)   * * 
Tabelle 3b - Säugetiere 
Art Status planungs-
relevant FFH RL 
NRW 
RL  
TL  
Zwergfledermaus 
Nahrungsgast, 
(potenzielles 
Quartier) 
+ FFH 
Anh. IV * * 
Großer Abendsegler 
Nahrungsgast, 
(potenzielles 
Quartier) 
+ FFH-
Anh. IV R R 
Rauhhautfledermaus 
Nahrungsgast, 
(potenzielles 
Quartier) 
+ FFH-
Anh. IV R R 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleiben die aktuell bestehenden Habitat 
Strukturen erhalten.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Für den „Ideenteil“ wurden keine planungsrelevanten Säugetierarten angegeben 
(Messtischblatt 5008/1 „Köln-Mülheim“, LANUV o.J.). Im Rahmen der für den „Vertie-
fungsteil“ 2020 durchgeführten faunistischen Untersuchungen, erfolgten hier Nach-
weise der Art Zwergfledermaus. Aufgrund des vielfältigen Spaltenpotenzials im Be-
reich des „Ideenteils, kann ein Vorkommen hier nicht sicher ausgeschlossen werden. 
Um eine Betroffenheit der Zwergfledermaus gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit 
Absatz 5 BNatSchG in Form des Verlusts an Lebensstätten beziehungsweise erheb-
licher Störungen und Tötungen auszuschließen, wird auf der Ebene des Bebauungs-
planverfahrens die Durchführung einer ASP II erforderlich sein. 
Für die im „Ideenteil“ vorkommenden nicht planungsrelevanten Vogelarten (soge-
nannte „Allerweltsarten“) wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Anpassungs-
fähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Zu-
griffsverbote verstoßen wird. Allerdings muss auf Ebene des Bebauungsplanverfah-
rens festgesetzt werden, dass die Baufeldräumung generell außerhalb der Brut- und 
Aufzuchtzeit (01.03. bis 30.09.) durchzuführen ist.

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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Auf der Ebene der FNP-Änderung sind solche Maßnahmen nicht möglich. Die Er-
kenntnisse der vorliegenden ASP I und ASP II werden im nachfolgenden Bebau-
ungsplanverfahren berücksichtigt.  
Bewertung:  
Aufgrund der Lage, der Vornutzungen und Störungen im Änderungsbereich ist eher 
untergeordnet mit Lebensstätten planungsrelevanter Tierarten zu rechnen. Im östli-
chen Änderungsbereich könnten allerdings aufgrund der Nähe zum nördlich gelege-
nen Naturschutzgebiet Thurner Wald Vorkommen mindestens unterschiedlicher Fle-
dermausarten zu finden sein. Daher wird im nachgeordneten Bebauungsplanverfah-
ren die Erstellung einer ASP II für den Ideenteil erforderlich werden. Die geplante 
Flächenausweisung wird voraussichtlich positive Auswirkungen auf die dort und im 
Umfeld vorkommende gesamte Tierwelt sowohl auf den Änderungsbereich als auch 
auf angrenzende Bereiche infolge der immer wichtiger werdenden und dem Klima-
wandel angepasster Grünflächen haben.  
7.5.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das städtische Biotoptypenkataster weist den Änderungsbereich fast zur Gänze als 
„GE-Industrie-Fläche innerhalb von Ortschaften“ aus. Weiterhin sind „W-Zeilenbe-
bauungen“ (Wohnen-Zeilenbebauungen) sowie Gleis- und Verkehrsflächen darge-
stellt. Demnach ist der Änderungsbereich fast ausschließlich versiegelt. Im Rahmen 
der ASP I wurden auch die Biotopstrukturen erfasst. Bei den wenigen Grünflächen 
handelt es sich um kleine private Garten- und Grünanlagen, die überwiegend im 
westlichen und südöstlichen Änderungsbereich zu finden sind. Der Baumbestand be-
steht hauptsächlich aus meist jüngeren Einzelbäumen, wenige Bäume haben ein 
mittleres oder älteres Alter. Das städtische Baumkataster weist wenige Einzelbäume 
im westlichen und nordwestlichen Änderungsbereich aus.

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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Sollte die FNP-Änderung nicht durchgeführt werden, dann bleibt der derzeitige Um-
weltzustand mit der fast vollversiegelten Fläche und wenigen Grünstrukturen erhal-
ten. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Ein Ziel der FNP-Änderung ist die Darstellung einer gemischten Baufläche, die die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen u. a. für eine Wohnbebauung schaffen soll. 
Vor diesem Hintergrund werden im „Vertiefungsteil“ auf Bebauungsplanebene ca. 
680 m2 neue Grünflächen mit Klima angepassten Pflanzen gegenüber dem Bestand 
realisiert. Da auch im „Ideenteil“ die Umsetzung von Wohnflächen langfristig geplant 
ist, ist auch hier von einer deutlichen Erhöhung des Grünanteils mit Park ähnlichen 
Grünanlagen, Einzelbaumpflanzungen und weiteren Gehölzen auszugehen. Möglich-
erweise kann eine südliche Vernetzung der beiden Naturschutzgebiete Dellbrücker 
Heide und Thurner Wald durch eine intelligente ausreichend begrünte Wegeverbin-
dung durch den gesamten Änderungsbereich auf Ebene der Bebauungsplanverfah-
ren angestrebt werden. Im Bebauungsplan-Entwurf für das „Möhl-Areal“ ist eine 
Grünfläche beginnend im Norden, durch das Plangebiet in Richtung Süden verlau-
fend und im Westen abschließend bereits angelegt.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Solche Maßnahmen sind hier nicht erforderlich, da mit einem deutlich erhöhten Grün-
flächenanteil im Änderungsbereich mittel- und langfristig zu rechnen ist. 
Bewertung:  
Aufgrund des sehr hohen Versiegelungsgrades im Änderungsbereich liegen nur we-
nige Grünflächen vor. Mit Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 75501/02 „Möhl-
Areal“ und späterer Bebauungspläne im „Ideenteil“ wird der Anteil an Grünflächen 
deutlich zunehmen. Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten.  
7.5.3 Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Änderungsbereich weist eine Größe von circa 9,8 ha auf. Die Fläche ist durch 
Bebauung und Verkehrsflächen fast vollständig versiegelt und überwiegend durch 
Gewerbe geprägt. Die wenigen unversiegelten Flächen zeichnen sich durch kleine 
private Gärten und einzelne Bäume und Gehölze aus. Im FNP sind die umgebenden

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Flächen als Wohnbaufläche dargestellt. Lediglich die nördlich liegende Fläche ist als 
Gewerbegebiet dargestellt. Nordwestlich befinden sich Flächen für Bahnanlagen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung würde es keine Auswirkungen auf den der-
zeitigen Umweltzustand geben. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die FNP-Änderung bildet die planungsrechtliche Grundlage für eine Neustrukturie-
rung der Fläche mit Nutzungen im Änderungsbereich (vgl. Kap. 7). Im „Vertiefungs-
bereich“ wird der Bebauungsplan Nr. 75501/02 mit dem Arbeitstitel „Möhl-Areal“ 
zeitlich parallel zur FNP-Änderung aufgestellt. Im Bebauungsplan wird die derzeitige 
Nutzung der Fläche als Gewerbe- und Wohngebiet in ein urbanes Gebiet samt 
Sondergebiet umgewandelt, im FNP in eine gemischte Baufläche. Die Fläche im 
„Ideenteil“ - das östlich angrenzende Gewerbegebiet samt zwei Wohnbauflächen, 
wird gänzlich als gemischte Baufläche im FNP dargestellt. Um eine einheitliche 
Quartiersentwicklung in diesem Änderungsbereich gewährleisten zu können, wurde 
im Qualifizierungsverfahren (2021) bereits festgelegt, dass im „Ideenteil“ Nutzungen 
festgesetzt werden, die sich an die Nutzungen im „Vertiefungsteil“ anlehnen.  
Die Flächeninanspruchnahme für die verschiedenen FNP-Ausweisungen ist im Kapi-
tel 6.2, Tabelle 1 der Begründung ablesbar.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die Formulierung von Maßnahmen erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanverfah-
rens.  
Bewertung:  
Fast die gesamte Fläche im Änderungsbereich ist baulich oder anderweitig vorge-
nutzt. Die geplante FNP-Änderung löst dementsprechend keinen zusätzlichen Flä-
chenverbrauch aus und trägt dem im § 1a (2) BauGB verankerten städtebaulichen 
Grundsatz, mit Fläche und Boden schonend umzugehen, Rechnung. Die mit der 
FNP-Änderung vorbereitende Neuordnung der Fläche wird sich in die nähere Umge-
bung stadtbildlich positiv einfügen.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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7.5.4 Boden und Altlasten 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB 
7.5.4.1 Boden 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum „Möhl-Areal“ („Vertiefungsbereich“) 
wurde eine Bodenuntersuchung des Büros Althoff & Lang GbR (2020) erstellt. In 
dem „Vertiefungsteil“ wurden auf dem Grundstück anthropogene Auffüllungen mit 
Mächtigkeiten von durchschnittlich ca. 1,0 m angetroffen. Im südöstlichen Grund-
stücksbereich wurden auch Mächtigkeiten um ca. 1,5 m erkundet, im nördlichen 
Grundstücksbereich zwischen ca. 2,1 m und 2,5 m. Im Bereich eines Fettabscheiders 
reicht die Auffüllung bis 4,6 m unter Geländeoberkante (GOK). Unter den anthropo-
genen Auffüllungsmaterialien folgen natürlich anstehende, quartäre Hochflutsande 
sowie Sande und Kiese der Rheinterrasse. Für den „Ideenteil“ ist aufgrund der ähnli-
chen Nutzungen von ähnlichen Bodenverhältnissen auszugehen. Das städtische Alt-
lastenkataster weist Altstandorte und eine Fläche mit stofflichen Bodenveränderun-
gen im östlichen Änderungsbereich aus (vgl. hierzu Kap. 7.5.4.2 Altlasten).  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung sind keine Auswirkungen oder Änderun-
gen des derzeitigen Umweltzustandes zu erwarten. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die FNP-Änderung sieht die Darstellung einer gemischten Baufläche vor. Hiermit ver-
bunden sind Nutzungsänderungen, Entsiegelungen und Grünflächen. Die anthropo-
genen Auffüllungsmaterialien können als sogenannter "nicht gefährlicher Abfall" einer 
Verwertung gemäß LAGA (Verwertungsklassen Z1.2 bis Z2) oder einer Beseitigung 
nach Deponieverordnung (Deponieklasse DK I bis DK 111) zugeführt werden. Die 
Anlage von Grünflächen im Änderungsbereich führt langfristig zu einer Erholung der 
beeinträchtigten Bodeneigenschaften. Im Änderungsbereich des FNP wird durch ein 
Signet auf die Vorbelastung hingewiesen, die bei weiteren Planungen zu 
berücksichtigen ist. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die Formulierung von konkreten Maßnahmen erfolgt auf Ebene des 
Bebauungsplanverfahrens.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Bewertung:  
Aufgrund der vorhandenen Nutzungen liegen im „Vertiefungsbereich“ anthropogene 
Bodenverhältnisse vor. Da im „Ideenteil“ ähnliche Nutzungen vorherrschen, ist hier 
ebenfalls von anthropogen beeinflussten Bodeneigenschaften auszugehen. Die mit 
der FNP-Änderung vorbereitete Flächenumwandlung von gewerblich genutzter Flä-
che in eine gemischte Baufläche und den damit verbundenen Entsiegelungen bei 
gleichzeitiger Anlage von Grünanlagen ist langfristig von Erholung der bisher beein-
trächtigten Böden auszugehen.  
7.5.4.2 Altlasten 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das städtische Altlastenkataster weist fünf Altstandorte und eine Fläche mit stoffli-
chen Bodenveränderungen im Änderungsbereich aus. Im westlichen Änderungsbe-
reich befindet sich ein großflächiger Altstandort mit der Nr. 905118. Im nördlichen Be-
reich entlang der Schienenstrecke ist der Altstandort mit der Nr. 905104 eingetragen. 
Im östlichen Änderungsgebiet sind drei Altstandorte mit den Nr. 905114, 905115 und 
905108 verzeichnet. Darüber hinaus ist innerhalb der beiden zu Letzt genannten Alt-
standorte eine Fläche mit stofflichen Bodenveränderungen mit der Nr. 90514 einge-
tragen.  
Für den „Vertiefungsbereich“ liegt bereits eine Bodenuntersuchung (Althoff & Lang 
GbR, 2020) vor. Hiernach sind anthropogene Auffüllungsmaterialien vorzufinden, die 
als sogenannter „nicht gefährlicher Abfall“ einer Verwertung gemäß LAGA oder einer 
Beseitigung nach Deponieverordnung zugeführt werden können. Gefährliche Abfälle 
oder kontaminierte Bodenschichten wurden nicht gefunden. Da im „Ideenteil“ ähnli-
che Nutzungen vorhanden sind, ist auch von ähnlichen anthropogenen Auffüllungs-
materialien auszugehen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung sind keine Auswirkungen oder Änderun-
gen des derzeitigen Umweltzustandes zu erwarten. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die geplante Darstellung von gemischter Baufläche induziert die spätere Ansiedlung 
sensibler Nutzungen wie Wohnen und damit verbundener Grünflächen mit Kinder-
spielplätzen. In diesen Bereichen muss ein Nachweis in einer Bodenuntersuchung 
erfolgen, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Im „Vertiefungsbereich“ werden die anthropogenen Auffüllungsmaterialien als soge-
nannter „nicht gefährlicher Abfall“ einer Verwertung gemäß LAGA oder einer Beseiti-
gung nach Deponieverordnung zugeführt. Oberflächennah hat der Einbau von qualifi-
ziertem Boden gemäß BBodSchV zu erfolgen.  
Bewertung:  
Weite Teile des Änderungsbereiches sind als Altstandort ausgewiesen. Bodenunter-
suchungen im „Vertiefungsteil“ zeigen anthropogene Auffüllungen in unterschiedli-
cher Mächtigkeit, die jedoch als „nicht gefährlicher Abfall“ einer Verwertung gemäß 
LAGA oder einer Beseitigung nach Deponieverordnung zugeführt werden kann. Auf-
grund ähnlicher Nutzungen im „Ideenteil“, ist davon auszugehen, dass hier ebenfalls 
Altlasten vorliegen. Die vorgefundenen anthropogenen Auffüllungen im „Vertiefungs-
bereich“ stellen kein Hindernis für die FNP-Änderung dar. Diese Aussage sollte auch 
für den „Ideenteil“ zutreffen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung oder 
Baugenehmigung müssen hier aber entsprechende Bodenuntersuchungen durchge-
führt werden. Daher kennzeichnet der FNP mit einem Signet die Vorbelastungen. 
7.5.5 Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
7.5.5.1 Grundwasser 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der FNP-Änderungsbereich liegt vollumfänglich im Bereich der Wasserschutzzone III 
B des Wasserwerkes Höhenhaus (vgl. hierzu 7.5.16 Darstellungen von Landschafts-
plänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutz-
rechtes).  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ („Vertiefungsbereich“) wurde 
ein hydrogeologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswas-
ser (Althoff & Lang GmbH, 2023) erstellt. Die hier herangezogenen Daten für den 
Grundwasserstand variieren zwischen den einzelnen Grundwassermessstellen deut-
lich, jedoch lässt sich ein Grundwassergefälle von Osten nach Westen erkennen. Die 
maximalen Grundwasserstände liegen zwischen 39,94 und 56,95 m über NHN bei 
einer Geländehöhe von 60,3 m.  
Aufgrund der fast ausschließlichen Bebauung und Versiegelung sowie der anthropo-
gen veränderten Bodenverhältnisse ist für fast den gesamten Teil des Änderungsbe-
reiches von einer sehr stark eingeschränkten Grundwasserneubildung auszugehen. 
Laut Gutachten wurden keine Hinweise auf eine Kontamination des Untergrunds im 
Zuge der Untersuchungen im „Vertiefungsbereich“ festgestellt. Eine Gefährdung des 
Grundwasserkörpers ist hier auszuschließen.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung sind keine Auswirkungen oder Änderun-
gen des derzeitigen Umweltzustandes zu erwarten.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im Rahmen der Realisierung des „Vertiefungsbereiches“ im FNP-Änderungsgebiet 
werden erste Oberflächenentsiegelungen durch die Anlage von größeren Grünflä-
chen vorgenommen. Im „Ideenteil“ wird es zu weiteren Entsiegelungsmaßnahmen 
durch die Planung und spätere Umsetzung ausgedehnter Grünflächen im Zuge der 
verbindlichen Bauleitplanung kommen. Mit der Schaffung von Grünanlagen können 
Niederschläge versickern und zukünftig zur Grundwasserneubildung beitragen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die Formulierung von Maßnahmen erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens.  
Bewertung:  
Die Grundwassersituation im Änderungsbereich spricht nicht gegen die geplanten 
Änderungen der Gebietsdarstellungen. Mit der FNP-Änderung wird mit der schrittwei-
sen Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes auf Ebene von Bebauungsplänen 
die Möglichkeit, größere Grünflächen gegenüber dem Bestand zu realisieren, ge-
schaffen. Dies führt wiederum zur Neubildung von Grundwasser im Boden, was als 
positiv zu bewerten ist.  
7.5.5.2  Starkregenvorsorge 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Annähernd der gesamte Änderungsbereich weist einen sehr hohen Versiegelungs-
grad infolge Bebauung und Verkehrsflächen auf. Die Starkregengefahrenkarte der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) zeigt bei einem 30-jährlichen Starkre-
genereignis punktuelle Überschwemmungsbereiche im gesamten Änderungsbereich 
(Mittleres Ereignis mit 38,5 Liter pro m2, geringe (0,10 – 0,30 m) bis mittlere (0,31 – 
0,50 m) Überschwemmungshöhe). Das gleiche Ergebnis stellt die Starkregengefah-
renkarte für ein 100-jährliches Starkregenereignis (Außergewöhnliches Ereignis mit 
48 Liter pro m2) dar, mit dem Unterschied einer kleinen Zunahme in Anzahl und Tiefe 
der mittleren Überschwemmungsbereiche etwa im mittleren Änderungsbereich.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung ergeben sich keine Auswirkungen bezie-
hungsweise keine Änderungen hinsichtlich der Starkregengefahr im Änderungsbe-
reich. Die zunehmende Gefahr von Überflutungen fast im gesamten Änderungsbe-
reich bleibt unverändert bestehen.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Um zukünftigen Starkregenereignissen mit verheerenden Überschwemmungen ent-
gegenzuwirken, wurde für den „Vertiefungsbereich“ ein Entwässerungskonzept (fak-
torgrün 2024) erstellt. Die zu realisierenden Grünflächen im Plangebiet werden als 
Rückhalteraum für das oberflächig abfließende Niederschlagswasser gestaltet. Die 
Entwässerung des gesamten Niederschlagswassers erfolgt dezentral über ein kaska-
denförmiges System aus Retentionsdächern und weiterer Rückhaltesysteme (Zister-
nen, Mulden, Mulden-Rigolen-System). Das gesamte Niederschlagswasser kann vor 
Ort versickert werden. Für den „Ideenteil“ ist ein entsprechendes Entwässerungskon-
zept im Rahmen nachfolgender Bebauungspläne aufzustellen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die erforderlichen Maßnahmen 
zur Starkregenvorsorge formuliert.  
Bewertung:  
Aufgrund der fast vollständig versiegelten Fläche im Änderungsbereich, ist eine Ver-
sickerung und Verdunstung von Niederschlagswasser kaum möglich, so dass bei 
den künftig häufiger zu erwartenden Starkregenereignissen als Folge des Klimawan-
dels mit einem starken Oberflächenabfluss und dem Eindringen von Niederschlags-
wasser in Keller und unterirdische Räume bestehender Gebäude zu rechnen ist. Mit 
der FNP-Änderung wird für die spätere verbindliche Bauleitplanung die Möglichkeit 
vorbereitet, die durch Starkregen verursachten Überschwemmungen mit einer intelli-
genten Entwässerungsplanung - wie bereits im „Vertiefungsteil“ geplant - zu minimie-
ren. Für den „Ideenteil“ ist ebenfalls in nachfolgenden Bebauungsplänen ein entspre-
chendes Konzept aufzustellen.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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7.5.6 Luft 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Aufgrund der aktuell überwiegend gewerblichen Nutzungen im Änderungsbereich, 
liegen auch dementsprechend gewerbliche Luftschadstoff-Emissionen vor. Daneben 
prägen Emissionen aus dem motorisierten Individualverkehr (MIV) hauptsächlich auf 
der Bergisch Gladbacher Straße, der Eschenbruchstraße und untergeordnet auf der 
Möhlstraße sowie den vielen Zufahrtsstraßen den Änderungsbereich. Drei größere 
Parkplätze sind ebenfalls für weitere Kfz bedingten Emissionen im Änderungsbereich 
verantwortlich. Infolge der Wohngebäude entlang der Bergisch Gladbacher Straße 
und Möhlstraße liegen Emissionen aus Hausbrand vor. Im Bereich der im Norden be-
findlichen Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Strecke 2663) kommt es zu Abrieb 
bedingten Emissionen.  
Für den „Vertiefungsteil“ wurde eine lufthygienische Untersuchung (Ermittlung der 
Luftschadstoffuntersuchung im Umfeld des Möhl-Areals in Köln, 2020) für die kriti-
schen Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) durch-
geführt. Die höchsten Kfz-bedingten Emissionen betragen mit 3,039 bis 3,279 
g/m/Tag (NO2) auf der Bergisch Gladbacher Straße. Entsprechend wurden hier auch 
die höchsten Feinstaubwerte mit 0,771 bis 0,834 g/m/Tag (PM10) und 0,301 bis 0,323 
g/m/Tag (PM2,5) ermittelt. Feinstaub als Abrieb bedingte Emissionen des Schienen-
verkehrs betragen 0,3915 g/m/Tag (PM10) und 0,0783 g/m/Tag (PM2,5). 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Eine Nichtdurchführung der FNP-Änderung führt gleichzeitig zu einem unveränderten 
Umweltzustand hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung im Änderungsbereich.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die Darstellung der gemischten Baufläche im Änderungsbereich wird es eine 
Nutzungsverschiebung zu mehr Wohnen mit ausgedehnten Grünflächen geben. Ge-
werbebetriebe und Verkehrsflächen treten zurück (Wettbewerbsverfahren 2021).  
Im „Vertiefungsbereich“ ist überwiegend Wohnen mit ausgedehnten Grünflächen ge-
plant. Der MIV wird aufgrund der nordöstlich liegenden Quartiersgarage und der im 
Nordwesten sowie Südosten gelegenen Tiefgarage größtenteils aus dem Plangebiet 
herausgehalten (Mobilitätskonzept zur Projektentwicklung Möhl-Areal in Köln-Dell-
brück, 2024), wird aber etwas zunehmen. Oberirdische Parkverkehre gibt es nicht. 
Zur Vermeidung energiebedingter Emissionen ist die Nutzung erneuerbarer Energien

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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in Form von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen auf 30% der Flach- und Sattel-
dachflächen für die Wärme- und Stromgewinnung vorgesehen.  
Für den „Ideenbereich“ gibt es ähnliche Planungsüberlegungen, so dass hier ein 
ähnlicher Emissionszustand nach Umsetzung der Planung in Bebauungsplänen und 
Realisierung prognostiziert werden kann.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Maßnahmen zur CO2-
Minderung formuliert. Die Berücksichtigung von Energie- und Mobilitätskonzepten 
kommt auf der nachgeordneten Genehmigungsebene in Betracht.  
Bewertung:  
Mit der Umwandlung der Darstellung von einer überwiegend gewerblichen Nutzung 
in eine gemischte Baufläche wird sich die Emissionsbelastung im FNP-
Änderungsbereich verändern. Die verkehrsbedingten Emissionen werden im gesam-
ten Änderungsbereich insgesamt etwas zunehmen. Aufgrund der vorgesehenen mo-
dernen und energieeffizienten Gebäude- und Heizungstechnik lässt sich eine gering-
fügige Reduzierung des Hausbrands prognostizieren. Mit der Anlage von ausge-
dehnten Grünflächen, zahlreichen Baumpflanzungen und Dachbegrünungen kann 
sich langfristig eine geringfügige Verbesserung der Lufthygiene einstellen. 
7.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Entsprechend der Aussage zu den Emissionen in Kapitel 7.5.6.1 Luftschadstoffe – 
Emissionen sind Teile des Änderungsbereiches, insbesondere in der Nähe vielbefah-
rener Straßen wie der Bergisch Gladbacher Straße, Eschenbruchstraße sowie Möhl-
straße als immissionsvorbelastet einzustufen.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Eine Nichtdurchführung der FNP-Änderung führt gleichzeitig zu einem unveränderten 
Umweltzustand hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung im Änderungsbereich.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Entsprechend den Aussagen unter Kapitel 7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen ist 
von einer leichten Zunahme der verkehrsbedingten Luftschadstoff-Immissionen aus-
zugehen. Immissionen aus Hausbrand sollten aufgrund des Einsatzes umweltscho-
nender Gebäude- und Heizungstechnik eine leichte Abnahme erfahren. Gemäß der

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 60 von 91 
lufthygienischen Untersuchung für den „Vertiefungsbereich“ werden die Grenzwerte 
der 39. BImSchV deutlich für den Prognosehorizont 2028 eingehalten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Maßnahmen zur CO2-
Minderung formuliert. Die Berücksichtigung der Vorgaben der Leitlinien für den Kli-
maschutz der Stadt Köln, des Mobilitätskonzeptes (BSV Büro für Stadt- und Ver-
kehrsplanung, 2024) sowie Begrünungsmaßnahmen mit Filterfunktion und als Sauer-
stofflieferant erfolgt im „Vertiefungsbereich“ auf Ebene der nachfolgenden verbindli-
chen Bauleitplanung.  
Bewertung:  
Im näheren Umfeld des „Vertiefungsbereiches“ kommt es infolge von marginalen 
Veränderungen der Verkehrsmengen und damit verbundenen Änderungen der Im-
missionen zu Änderungen der Belüftungsverhältnisse. Die Grenzwerte der 39. BIm-
SchV für das Prognosejahr 2028 werden jedoch deutlich eingehalten. Für den 
„Ideenteil“ ist von ähnlichen Luftschadstoffimmissionen auszugehen.  
7.5.7 Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Gemäß der Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung der Stadt Köln (2013) 
ist der gesamte Änderungsbereich gekennzeichnet durch die Hitzebelastungsklasse 
3 „belastete Siedlungsflächen“. Klimawirksam ist der heute infolge von Bebauung 
und Verkehrsflächen vorhandene sehr hohe Versiegelungsgrad, so dass das Lokal-
klima insbesondere in den Sommermonaten eine Überhitzung und geringe Durch-
strömbarkeit aufweisen kann. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung erfolgt keine Beeinflussung des Klimas auf 
nachgeordneter Genehmigungsebene. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im „Vertiefungsbereich“ ist eine relativ hohe Baudichte geplant mit eher negativen 
Auswirkungen auf das Lokalklima. Begünstigend werden die ausgedehnten Grünflä-
chen auf das Klima im Quartier wirken, die für eine gute Durchlüftung des Quartiers 
sorgen werden. Daneben werden mindestens 60 % der Dachflächen extensiv be-
grünt werden. Sowohl in den Grünanlagen als auch auf den begrünten Dachflächen

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 61 von 91 
werden im Sinne einer wassersensiblen Stadtgestaltung („Schwammstadt“) Versicke-
rungsanlagen realisiert, die sich wiederum positiv auf das Lokalklima im Plangebiet 
auswirken werden und so zur Minderung von Überwärmung durch Verdunstungskälte 
beigetragen wird. Für den „Ideenteil“ wird ebenfalls eine hohe bauliche Dichte mit 
großflächigen Grünanlagen angestrebt (Wettbewerbsverfahren 2021). Ähnliche kli-
mawirksame negative als auch positive Effekte können hier erwartet werden. Es ist 
davon auszugehen, dass der Änderungsbereich weiterhin gemäß der Planungshin-
weiskarte zukünftige Wärmebelastung in der Hitzebelastungsklasse 3 verbleibt.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Maßnahmen sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen. 
Bewertung: 
Der Änderungsbereich weist aufgrund der fast vollständigen Versiegelung sommerli-
che Überwärmung auf und ist gänzlich als hitzebelastete Siedlungsfläche gekenn-
zeichnet. Die im Vertiefungsbereich zu realisierenden Grünmaßnahmen werden die 
negativen Klimaeffekte der hohen baulichen Dichte etwas abmildern und so einen 
positiven Effekt auf das Lokalklima haben. Für den Ideenbereich sind ähnliche Klima-
verhältnissen zu prognostizieren. Von einer Verschiebung des Änderungsbereiches 
in eine andere Hitzebelastungsklasse ist nicht auszugehen.  
7.5.8 Wirkungsgefüge 
zwischen Tieren, Pflanzen, Flächen, Böden, Wasser, Luft und Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Aufgrund des hohen Versiegelungsgrads durch Bebauung und Verkehrsflächen ist 
das Wirkungsgefüge zwischen den vorgenannten Umweltbelangen und Schutzgütern 
Tiere, Pflanzen Boden, Wasser, Luft und Klima im Änderungsbereich deutlich gestört 
und als gering ausgeprägt zu werten. Das Wirkungsgefüge zwischen Boden und 
Klima ist hingegen aufgrund des sehr hohen Versiegelungsgrades und entsprechen-
der Wärmebildung insbesondere in den Sommermonaten als ausgeprägt zu betrach-
ten.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung ändert sich das Wirkungsgefüge nicht.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der gesamte Änderungsbereich wird von einem Gewerbegebiet und einer Wohnbau-
fläche in die Darstellung einer gemischten Baufläche umgewandelt. Die damit 
einhergehenden Nutzungsänderungen insbesondere in Wohnbebauung mit 
Begrünungsmaßnahmen wird einen positiven Effekt auf das Wirkungsgefüge 
zwischen den Umweltbelangen und Schutzgütern haben. Sowohl im 
„Vertiefungsbereich“ als auch im „Ideenteil“ werden Grünanlagen realisiert bzw. 
geplant. Die Grünflächen werden auf Ebene des Bebauungsplans zunächst für den 
„Vertiefungsteil“ im Westen vor dem Hintergrund des Klimawandels mit Klima 
angepassten Pflanzen und im Sinne der „Schwammstadt“ mit Versickerungsanlagen 
für die Vor-Ort-Entwässerung versehen. Langfristig wird sich das Boden-Wasser-
Wirkungsgefüge erholen und zu einer verbesserten Wasserhaushaltsbilanz führen. 
Neben einer Erhöhung der Lebensraumqualität für Pflanzen und Tiere, ist auch von 
einer Verbesserung des Mikroklimas und der Luftqualität auszugehen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Maßnahmen werden auf der Ebene des Bebauungsplans formuliert.  
Bewertung:  
Das im Bestand stark gestörte Wirkungsgefüge zwischen den Umweltbelangen und 
Schutzgütern wird sich in den Flächen mit Begrünungsmaßnahmen langfristig im Än-
derungsbereich verbessern. Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten.  
7.5.9 Landschaft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der gesamte Änderungsbereich ist fast ausschließlich durch Versiegelung mit Be-
bauung und Verkehrsflächen geprägt, so dass hier nicht von Landschaft gesprochen 
werden kann. Aus diesem Grund findet der Begriff Ortsbild Verwendung.  
Das Ortsbild ist geprägt durch eine dichte Bebauung größtenteils gewerblicher Art. 
Die Gebäude weisen sehr heterogene Baustrukturen auf und werden von Verkehrs-
flächen erschlossen, die Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr beinhal-
ten. Entlang der Möhlstraße und im südwestlichen und südöstlichen Bereich der Ber-
gisch Gladbacher Straße wird das Ortsbild durch maximal 4-geschossige Mehrfamili-
enhäuser geprägt. Der Änderungsbereich ist wenig durchgrünt. Es handelt sich hier-
bei vereinzelt um kleinere Gartenflächen und um Einzelbäume mit schwacher-mäch-
tiger Gehölzstärke.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Aufgrund der überwiegend gewerblichen Nutzung im Änderungsbereich, ragt dieser 
aus der sehr homogenen Umgebung mit Wohnbebauung südlich der Schienentrasse 
der Deutschen Bahn AG heraus. Die Wohnbebauung im Umfeld zeigt sich als Block-
randbebauung, aber auch in einer offenen Bauweise wie beispielsweise das im Sü-
den angrenzende Quartier. Lediglich nördlich der Schienenstrecke befindet sich ein 
durch mehrere und sehr große Gebäude und Hallen geprägtes ausgedehntes Ge-
werbegebiet.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt das derzeitige Ortsbild bestehen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die geplante Darstellung des Änderungsbereiches als gemischte Baufläche wird die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine teilweise Nutzungsänderung hin zu 
Wohnbebauung mit Grünflächen vorbereiten. Auf Bebauungsplanebene wird im 
„Vertiefungsbereich“ neben einem großen Lebensmittelmarkt und einer 
Quartiersgarage Wohnbebauung überwiegend als Geschosswohnungsbau realisiert. 
Grünflächen und begrünte Wegeverbindungen sind ähnlich einer Kreuzform im 
Quartier angelegt. Im „Ideenteil“ wird eine ähnliche Nutzungsmischung zugunsten 
von Wohnen und einem hohen Grünanteil angestrebt. Darüber hinaus ist eine 
Ansiedlung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe vorgesehen.  
Mit den beschriebenen Nutzungsänderungen ist eine deutliche Veränderung des 
Ortsbildes gegenüber dem Bestand verbunden. Der Änderungsbereich fügt sich in 
die Umgebung besser ein, so dass das Gesamtortsbild von Änderungsbereich und 
seiner Umgebung harmonischer sein wird als im Bestand. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Maßnahmen sind auf der Ebene des FNP nicht erforderlich. 
Bewertung:  
Mit der Darstellung der gemischten Baufläche legt die FNP-Änderung die Grundlage 
für die geplante Umstrukturierung im Änderungsbereich. Diese wird sukzessiv zu ei-
ner deutlichen Veränderung im Ortsbild beitragen. Mit der Entwicklung von insbeson-
dere Gewerbe und Wohnen sowie Mischformen mit gliedernden Grünflächen wird 
sich der Änderungsbereich in das gesamte nähere Ortsbild im Stadtteil Dellbrück ein-
fügen. Die Auswirkungen auf das Ortsbild sind damit als positiv zu bewerten.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 64 von 91 
7.5.10 Biologische Vielfalt 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Eine Einschätzung der biologischen Vielfalt erfolgt anhand des Biotoptypen- und des 
bekannten Tier- und Pflanzenartenspektrums aus den durchgeführten Artenschutz-
prüfungen im Änderungsbereich (ASP I 2019 und ASP II 2020 und 2021, Ökoplan). 
Die derzeitige biologische Vielfalt ist als gering einzustufen. Verantwortlich hierfür 
sind insbesondere der hohe Anteil an Gebäuden und versiegelten Flächen sowie die 
innerstädtische Lage mit intensiven Störeinflüssen und wenigen Grünanteilen. Den 
größten Beitrag zur Biodiversität im Änderungsbereich leisten die Einzelbäume, die 
aber nur teilweise sehr starkes Baumholz haben. Vornehmlich kommen die soge-
nannten Allerweltsarten im Änderungsbereich vor. Die planungsrelevanten Vogelar-
ten Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Turmfalke gelten laut ASP II als potentielle 
Brutvögel im „Vertiefungsbereich“. Ein Vorkommen dieser Vogelarten konnte jedoch 
nicht bestätigt werden. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die ebenfalls als 
planungsrelevant eingestufte Zwergfledermaus den „Vertiefungsbereich“ als Lebens-
stätte nutzt. Aufgrund der ähnlichen Nutzungsstrukturen ist auch von einer ähnlichen 
biologischen Vielfalt im „Ideenteil“ auszugehen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung wird sich höchstwahrscheinlich nichts oder 
kaum etwas an der biologischen Vielfalt aufgrund der wenig vorhandenen Lebens-
raumstrukturen im Änderungsbereich ändern.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Im „Vertiefungsbereich“ sind unterschiedliche Begrünungsmaßnahmen in Form von 
einer Parkanlage mit Spielplatz, begrünten Wegeverbindungen, Pflanzung zahlrei-
cher Bäume sowie Dachbegrünungen vorgesehen. Im „Ideenteil“ sind ebenfalls Be-
grünungsmaßnahmen geplant, die in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu 
konkretisieren sind. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Auf Ebene des Flächennutzungsplans ist die Formulierung von Maßnahmen nicht er-
forderlich.  
Bewertung:  
Aufgrund des geringen Anteils an Vegetationsstrukturen und demgegenüber hohen 
Anteil an Bebauung und Verkehrsflächen mit entsprechenden Störeinflüssen, ist im

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 65 von 91 
Änderungsbereich von einer gering zu wertenden biologischen Vielfalt auszugehen. 
Die im „Vertiefungsbereich“ zu realisierenden Begrünungsmaßnahmen und die ge-
planten Grünflächen im „Ideenteil“ werden die biologische Vielfalt langfristig leicht er-
höhen. 
7.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Änderungsbereich befindet sich außerhalb eines Natura-2000-Gebietes. In der 
unmittelbaren Nähe, circa 55 m nordöstlich, ist das Flora-Fauna-Habitat (FFH) mit 
der Kennung DE-5008-301 und der Bezeichnung „Thielenbruch“ ausgewiesen.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Auswirkungen/Änderungen des der-
zeitigen Umweltzustandes zu erwarten. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Mit der FNP-Änderung treten keine unmittelbaren Wirkungen auf das in der Nähe be-
findliche FFH-Gebiet ein. Da sich jedoch der Änderungsbereich innerhalb der Puffer-
fläche von 300 m gemäß der Verwaltungsvorschrift Habitatschutz befindet, könnten 
indirekte Folgen der nachfolgenden Planungen auf das FFH-Gebiet entstehen. Um 
negative Auswirkungen auszuschließen, wurde im Rahmen der FNP-Änderung eine 
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung 
gibt keine Hinweise auf erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes, weder 
für seine Erhaltungs- und Entwicklungsziele, noch seine nach FFH-Richtlinie festge-
setzten maßgeblichen Bestandteile.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Um negative Auswirkungen, die die FNP-Änderung vorbereitet, auszuschließen, 
wurde eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. 
Bewertung:  
Durch die FNP-Änderung werden voraussichtlich keine direkten Wirkungen auf das 
FFH-Gebiet vorbereitet, da sich der Änderungsbereich nicht in solch einem Gebiet 
befindet. Die durchgeführte FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gibt keine Hinweise auf 
erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes, weder für seine Erhaltungs- und

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 66 von 91 
Entwicklungsziele, noch seine nach FFH-Richtlinie festgesetzten maßgeblichen Be-
standteile. Eine Erforderlichkeit zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung 
auf den nachgeordneten Genehmigungsebenen ist nicht erkennbar. Dementspre-
chend ist die Durchführung der geplanten 238. FNP-Änderung gemäß FFH-Richtlinie 
zulässig. 
7.5.12  Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 
7.5.12.1 Lärm 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Änderungsbereich ist durch den Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie Ge-
werbelärm vorbelastet. Der Straßenverkehrslärm wird hauptsächlich durch die Ber-
gisch Gladbacher Straße im Süden, die Möhlstraße im Westen und die Eschenbruch-
straße im Osten verursacht. Für den Schienenverkehrslärm ist der im Norden verlau-
fende Schienenverkehrsweg der Deutschen Bahn AG (DB AG) für den S-Bahn- und 
Güterverkehr verantwortlich.  
Für den „Vertiefungsbereich“ wurde 2024 eine Schalltechnische Untersuchung (AiR 
Ingenieurbüro GmbH) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ er-
stellt. In der schalltechnischen Untersuchung wurde für die Bergisch Gladbacher 
Straße die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h berücksichtigt. Die 
Erkenntnisse aus diesem Gutachten werden zur Beschreibung der Lärmsituation im 
gesamten Änderungsbereich herangezogen. Für den „Ideenteil“ wird zusätzlich auf 
die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung nach EU – Umgebungslärmrichtlinie 
(Lärmkarten 4. Runde, 2022) zum Verkehrslärm zurückgegriffen. Weiterhin wird auf 
die im Rahmen der Behörden- und Dienststellenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 von 
der DB AG, DB Immobilien abgegebene Stellungnahme (Stellungnahme der DB AG, 
Aktenzeichen TOEB-NW-25-202263, vom 11.04.2025) zu den im Lärmgutachten 
verwendeten abweichenden Schienenverkehrszahlen gegenüber der für die 
Planfeststellung „Ausbau S11 / S-Bahn-Stammstrecke Köln, PFA 2.1“ des 
Schienenweges 2663 berücksichtigten Zugzahlen eingegangen. 
Verkehrslärm: Laut Schalltechnischer Untersuchung von 2024 treten im 
„Vertiefungsbereich“ die höchsten Lärmpegel an der Bergisch Gladbacher Straße in 
Höhe von > 65 bis 70 dB(A) tagsüber und > 60 bis 65 dB(A) nachts auf. Entlang der 
Möhlstraße und des Schienenverkehrsweges im Norden treten die höchsten Pegel in 
Höhe von > 60 bis 65 dB(A) tagsüber und > 50 bis 55 dB(A) nachts auf.  
Die Auswertung der Straßenlärmkarten für den Tag- und Nachtzeitraum für den 
„Ideenteil“ zeigt eine hohe Lärmbelastung an den Gebäudefassaden entlang der Ber-
gisch Gladbacher Straße (ab 70 dB(A), teilweise über 75 dB(A) tagsüber, ab 65

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 67 von 91 
dB(A) nachts) und Eschenbruchstraße (ab 70 dB(A), teilweise über 75 dB(A) tags-
über, ab 60 bis 69 dB(A) nachts). Der nördliche Bereich ist durch den Schienenver-
kehrslärm mit 60 bis 69 dB(A) tagsüber und teilweise bis 64 dB(A) nachts belastet.  
In der Stellungnahme der DB AG sind Zugzahlen zum Prognosefall 2030 aufgeführt, 
die von den in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan für das 
Möhl-Areal berücksichtigten Zugzahlen abweichen. Die Unterschiedlichkeit ist 
vermutlich einer zeitlichen Überschneidung zwischen den von der DB an den 
Schallgutachter übermittelten Schienenverkehrszahlen zum Prognosefall 2030 und 
den im Frühjahr 2024 im Rahmen der Planfeststellung für das Vorhaben „Ausbau 
S11 / S-Bahn-Stammstrecke Köln, PFA 2.1“ neu festgelegten Zugzahlen geschuldet. 
Beim Güterverkehr gibt es eine geringfügige Unterschiedlichkeit. Beim S-Bahn-
Verkehr am Tag sind 88 Züge in der Planfeststellung gegenüber 146 Zügen im 
Schallgutachten ausgewiesen. Für die Nacht wurden 6 S-Bahnen für das 
Lärmgutachten übermittelt, wohingegen 24 S-Bahn-Züge in der Planfeststellung 
aufgeführt sind. 
Gewerbelärm: Der Änderungsbereich ist überwiegend durch zahlreiche mittelgroße 
und große Gewerbebetriebe geprägt. Innerhalb des „Vertiefungsbereiches“ befindet 
sich im Bestand ein Rewe Markt und ein McDonalds mit Drive-in sowie die zu den 
Betrieben gehörenden Stellplätze, die auch im Nachtzeitraum betrieben werden. Der 
„Ideenteil“ besteht aus diversen handwerklichen Betrieben (Tischlerei, Elektriker, Sa-
nitär, Dachdecker), Kfz bezogenen Betrieben (Kfz-Werkstatt, Autoverwertungsbe-
trieb, Abschleppdienst) und produzierendem Gewerbe wie Rohr- und Kanalbau. Ver-
einzelt sind auch Geschäfte wie z.B. ein Fahrradladen vorhanden.  
Im Norden befinden sich Park + Ride Parkplätze, ein Park + Ride Parkhaus sowie 
Bahnanlagen.  
Aktuell ist mit einer hohen lärmgewerblichen Belastung im östlichen Gebiet des Än-
derungsbereiches zu rechnen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum 
Bebauungsplanverfahren wurden die auf das westliche Plangebiet (Bebauungsplan-
verfahren Nr. 75501/02 Möhl-Areal) einwirkenden Gewerbelärmimmissionen mit bis 
zu 70 dB(A) tags und bis zu 55 dB(A) nachts ermittelt. Demnach ist von Gewerbe-
lärmemissionen von mindestens 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts im östlichen Än-
derungsbereich auszugehen.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Durch den Ausbau des Schienenverkehrsweges 2663 für die S11 / S-Bahn-
Stammstrecke Köln wird es aufgrund des Mehrverkehrs zu einer Erhöhung des 
Lärmwerte in der Nacht kommen. Die Lärmsituation im restlichen Änderungsbereich 
bleibt unverändert.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Verkehrslärm: Der „Vertiefungsbereich“ im Westen des FNP-Änderungsverfahrens 
(das „Möhl-Areal“) wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens als Urbanes Ge-
biet ausgewiesen. Die berechneten Beurteilungspegel der Gesamt-Verkehrslärmim-
missionen aus Straßenverkehr und Schienenverkehr überschreiten laut 
Lärmgutachten die Orientierungswerte (OW) für die städtebauliche Planung von 
Urbanen Gebieten gemäß DIN 18005 Beiblatt 1 für Verkehrslärm von tagsüber 
OWTag = 60 dB(A) und nachts OWNacht = 50 dB(A) im Nahbereich der geplanten 
Bebauung an der Bergisch Gladbacher Straße am Tag um bis zu 8 dB(A) und in der 
Nacht um bis zu 11 dB. An den Gebäuden am nördlichen und westlichen Rand des 
Plangebietes kann es nachts zu geringen Überschreitungen des Orientierungswertes 
kommen. An allen anderen Gebäuden im „Möhl-Areal“ werden die 
Orientierungswerte sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten. 
Im Nahbereich der Bergisch Gladbacher Straße kann auch der Schwellenwert zur 
Gesundheitsgefährdung von tags = 70 dB(A) und nachts = 60 dB(A) überschritten 
werden. Im Inneren des Plangebietes können die Orientierungswerte eingehalten 
werden. 
Hinsichtlich des prognostizierten geringfügig erhöhten Mehrverkehrs zeigen die Be-
rechnungsergebnisse marginale Pegelerhöhungen am Tag und in der Nacht in den 
umliegenden Straßen (Möhlstraße, Untereschbacher Straße, Steinenbrücker Straße).  
Eine Erhöhung der Beurteilungspegel der Lärmimmissionen aus dem 
Schienenverkehr unter Berücksichtigung der für die Planfeststellung angegebenen 
Zugzahlen erfolgt nicht am Tag im Plangebiet. Im Gegensatz dazu erhöhen sich die 
Beurteilungspegel aufgrund der höheren Anzahl an S-Bahnen in den nächtlichen 
Stunden im nördlichen Plangebiet. Der Orientierungswert von OWNacht = 50 dB(A) 
kann hier bis zu 5 dB(A) überschritten werden. Allerdings ist eine Überschreitung der 
Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts weiterhin nicht gegeben. 
Die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von 
schutzbedürftigen Räumen (passiver Schallschutz) sind von dem nächtlichen S-
Bahn-Mehrverkehr nicht relevant beeinflusst und werden nicht erhöht. 
Für den übrigen Geltungsbereich der FNP-Änderung, den „Ideenteil“, können ähnli-
che Verkehrslärmimmissionen von der Bergisch Gladbacher Straße, der Eschen-
bruchstraße sowie des nördlich gelegenen Schienenverkehrsweges der DB AG an-
genommen werden. Da im „Ideenteil“ eine größere Anzahl an Wohnungen entwickelt 
werden könnte, kann hier mit einem erhöhten Kfz-Mehrverkehr und 
dementsprechend mit etwas höheren Lärmpegeln gerechnet werden. Mit dem 
zukünftigen Ausbau des Schienenverkehrsweges 2663 für die S11 / S-Bahn-
Stammstrecke Köln wird es aufgrund des Mehrverkehrs zu einer Erhöhung der 
Lärmwerte nachts im nördlichen Plangebiet kommen.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 69 von 91 
Gewerbelärm: Nach Umsetzung der FNP-Änderung in Bebauungsplänen werden zu-
künftig gewerbliche Lärmemissionen nur in einem das Wohnen nicht wesentlich stö-
rendem Ausmaß zulässig sein. Dies kann beispielsweise durch eine stadträumliche 
Gliederung der gewerblichen Nutzungen im Plangebiet erfolgen (z. B. stärker emittie-
rende Nutzungen näher an der Bahn) oder durch konkrete bauliche oder technische 
Maßnahmen in Bezug auf Haustechnik, Anlieferverkehre, Tiefgarageneinfahrten etc.. 
Die Überprüfung und konkrete Konfliktbewältigung findet auf den nachfolgenden 
Planungsebenen statt. Bestehende Genehmigungen für gewerbliche Betriebe 
bleiben hiervon ausgenommen. 
Da die Planung zum „Vertiefungsbereich“ bzw. „Möhl-Areal“ zeitlich parallel zu der 
vorliegenden FNP-Änderung erfolgt und das östlich angrenzende Gewerbegebiet bis 
zu einer späteren Überplanung bestehen bleibt, erfolgt eine Betrachtung der gewerb-
lichen Immissionen, die auf das künftige Urbane Gebiet im Westen der FNP-
Änderung einwirken. In diesem „Vertiefungsbereich“ werden die Immissionsrichtwerte 
nach TA Lärm (Urbanes Gebiet IRW = 63 dB(A) tags, IRW = 45 dB(A) nachts) im 
nordöstlichen und östlichen Bereich tags um bis zu 2 dB(A) und nachts um bis zu 
5 dB(A) überschritten. Weitere Überschreitungen an den Baugrenzen innerhalb des 
Bebauungsplans für den „Vertiefungsbereich“ („Möhl-Areal“) liegen nicht vor. Der 
Lärmkonflikt wird durch entsprechende Festsetzungen zum Schutz vor Gewerbelärm 
im Bebauungsplan bewältigt. Es wird daher davon ausgegangen, dass auch für das 
angrenzende Gewerbegebiet („Ideenteil“) auf Ebene konkreter Planungen in nachfol-
genden Bebauungsplänen entsprechende Lösungen greifen können und die vorlie-
gende Änderung des FNP grundsätzlich umsetzbar ist. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Auf Ebene der FNP-Änderung sind Maßnahmen nicht erforderlich. Zur Gewährleis-
tung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind Maßnah-
men zum Schallschutz auf Ebene der nachgeordneten Bebauungsplan- bzw. Geneh-
migungsverfahren erforderlich. 
Bewertung:  
Der Änderungsbereich ist infolge der umliegenden stark befahrenen Verkehrswege 
und des Gewerbelärms erheblich lärmvorbelastet. Die Orientierungswerte für eine 
gemischte Baufläche werden im zentralen Teil durch den Straßen- und Schienenver-
kehrslärm eingehalten, in Verkehrswegnähe teilweise überschritten. Bei Umsetzung 
der Planungen auf nachgeordneter Ebene ist infolge des geringfügig erhöhten Mehr-
verkehrs von einer leichten Erhöhung der Beurteilungspegel im gesamten Ände-
rungsbereich insbesondere nahe der Straßen und des Schienenverkehrsweges 
auszugehen.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 70 von 91 
Für den „Vertiefungsbereich“ werden entsprechende passive Schallschutzmaßnah -
men im Bebauungsplan festgesetzt. Für den „Ideenteil“ werden aktive und passive 
Maßnahmen in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren geprüft und eb enfalls fest -
gesetzt werden müssen. Grundsätzlich ist eine Umsetzung der geplanten Nutzungen 
im Änderungsbereich des FNP möglich. Einer Realisierung des Vorhabens steht auch 
die Erhöhung der nächtlichen Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr aus den 
in der Planfeststellung ausgewiesenen Zugzahlen nicht entgegen, da bei der 
Berechnung der Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 -1 im Schallgutachten zum 
Bebauungsplan der Gewerbelärm mindestens mit den gebietsbezogenen 
Immissionsrichtwerten für das urbane Gebiet mit IRW = 63 dB(A) am Tag und IRW = 
45 dB(A) in der Nacht berücksichtigt wurde. Aus diesem Grund sind die im Gutachten 
angegebenen Außenlärmpegel für die Gesamtbetrachtung aus Gewerbe und Verkehr 
ausreichend hoch bemessen. Die zum Bebauungsplan ausgewiesenen erforderlichen 
Bauschalldämmmaße der Außenbauteile decken daher auch den in der 
Planfeststellung ausgewiesenen nächtlichen Mehrverkehr durch S-Bahnen ab. 
 
7.5.12.3 Erschütterungen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Nördlich des FNP-Änderungsbereiches verläuft der Schienenverkehrsweg 2663 für 
den S-Bahnverkehr der Deutschen Bahn AG (DB AG) und für den Güterverkehr mit 
30.000 bis 60.000 Zugbewegungen pro Jahr (GeoPortal.EBA, Zugriff am 
19.09.2024). Unmittelbar nördlich gegenüber des Plangebietes Möhl-Areal befindet 
sich ein S-Bahnbahnsteig.  
Der Änderungsbereich liegt gänzlich innerhalb der Erdbebenzone 1, Untergrund-
klasse T. Erdbeben können auf der Richterskala Werte bis zu 7,0 erreichen. Im Hin-
blick auf die weitere Planung wird auf die DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbeben-
gebieten" verwiesen. Entsprechende bautechnische Maßnahmen sind zu berücksich-
tigen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Der Umweltzustand verändert sich nicht bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Mit Realisierung des Bebauungsplans Möhl-Areal („Vertiefungsbereich“) rückt Wohn-
bebauung als sensible Nutzung an den Schienenverkehrsweg der DB AG heran. Die 
kürzeste Entfernung zwischen der geplanten sensiblen Nutzung im Plangebiet und 
dem südlichsten DB-Gleis beträgt ca. 69 m. Bei schutzbedürftigen Gebäuden sind 
bei Abständen i. d. R. unter etwa 50 m vom nächsten Gleis eines 
Schienenverkehrsweges besondere Maßnahmen zum Schutz gegen 
Erschütterungen erforderlich (DIN 18005). Die schutzbedürftige Wohnbebauung liegt

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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demnach außerhalb des genannten Abstandes. Im „Ideenteil“ sind ebenfalls sensible 
Nutzungen wie Wohnen und eine Kindertagesstätte möglich (Wettbewerbsverfahren 
2021). Sollten diese Nutzungen an die Schienentrasse in einer Entfernung bis 50 m 
heranrücken, so sind besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten 
erforderlich. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Im Rahmen der FNP-Änderung sind keine Maßnahmen erforderlich. Maßnahmen 
werden auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens formuliert.  
Bewertung:  
Ein Konflikt vor dem Hintergrund des nördlich gelegenen Schienenverkehrsweges 
und der FNP-Änderung ist derzeit nicht erkennbar. Die schutzwürdigen Nutzungen im 
„Vertiefungsbereich“ befinden sich in einer ausreichenden Entfernung zu der Schie-
nentrasse. Die Berücksichtigung einer ausreichenden Entfernung von sensiblen Nut-
zungen zum Schienenverkehrsweg im „Ideenteil“ muss auf Bebauungsplanebene ge-
währleistet werden. Hinsichtlich des Bauens in einer Erdbebenzone sind die Vorga-
ben der DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu beachten.  
7.5.12.4 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
zum Beispiel Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Störfallbetriebe Risiko: 
Im Umfeld des Änderungsbereiches befinden sich keine Betriebe und Anlagen nach 
Störfall-Verordnung (LANUV NRW 2024).  
Hochwasser: 
Der Änderungsbereich befindet sich außerhalb des gesetzlich festgesetzten Über-
schwemmungsgebietes (Geodaten NRW 2024).  
Magnetfeldbelastung: 
Nördlich des FNP-Änderungsbereiches verläuft der Schienenverkehrsweg 2663 für 
den S-Bahnverkehr der Deutschen Bahn AG (DB AG) und für den Güterverkehr (Ge-
oPortal.EBA, Zugriff am 19.09.2024). Unmittelbar nördlich an des Plangebiet gren-
zend befindet sich eine S-Bahnlinie. Entlang der Stromleitungen werden 15 kV gelei-
tet. Ein Mindestabstand von Wohngebäuden zu Bahngleisen muss laut §10 der Ei-
senbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) 4,5 m betragen. Im „Vertiefungsbereich“

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 72 von 91 
(„Möhl-Areal“) wird dieser Abstand eingehalten. Im übrigen Plangebiet muss bei den 
nachfolgenden Planungen dieser Mindestabstand berücksichtigt werden.  
Störfallbetriebe Risiko: 
Die geplanten Bauflächendarstellungen lassen keine Ansiedlung von unter das Stör-
fallrecht fallenden Betrieben und Anlagen zu.  
Hochwasser: 
Durch die Umsetzung der FNP-Änderung ergibt sich keine Änderung hinsichtlich der 
Hochwassergefahr. 
Magnetfeldbelastung: 
Der Mindestabstand von Oberleitung zur Wohnbebauung wird im „Vertiefungsbe-
reich“ eingehalten. Im „Ideenteil“ muss die Einhaltung der Vorgabe in nachfolgenden 
Planungen entsprechend gewährleistet werden.  
Kampfmittel: 
Kampfmittel wurden bisher im Änderungsbereich nicht erkundet.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung sind keine Änderungen des derzeitigen 
Umweltzustandes zu erwarten. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Sollten Kampfmittel erkundet werden, so werden diese vom Kampfmittelbeseiti-
gungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf entsprechend beseitigt. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht vorgesehen.  
Bewertung:  
Konflikte aufgrund der oben beschriebenen gesundheitlichen Risiken sind zum jetzi-
gen Zeitpunkt nicht erkennbar. Hinsichtlich der Magnetfeldbelastung sind die entspre-
chenden Mindestabstände einzuhalten. Mögliche Kampfmittel sind im Vorfeld der 
Planumsetzungen zu beseitigen.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 73 von 91 
7.5.12.5 Besonnung/ Belichtung 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird der Umweltbelang Beson-
nung/Belichtung nicht betrachtet, sondern auf Ebene der Bebauungsplanung und 
Baugenehmigung.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Der Umweltzustand entspricht dem Bestand. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird der Umweltbelang Beson-
nung/Belichtung nicht betrachtet. Auf Ebene der Bebauungsplanung und Baugeneh-
migung werden Besonnungs-/Belichtungsverhältnisse innerhalb der Umweltprüfung 
überprüft.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Maßnahmen im Rahmen der FNP-Änderung sind nicht erforderlich.  
Bewertung:  
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird der Umweltbelang Beson-
nung/Belichtung nicht betrachtet, sondern auf Ebene der Bebauungsplanung und 
Baugenehmigung.  
7.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich möglicherweise Kulturgüter in Form 
von archäologischen Bodendenkmälern. Aufgrund der Lage des „Vertiefungsberei-
ches“ (Möhl-Areal“ im Randbereich eines Grabhügelfeldes der Älteren vorrömischen 
Eisenzeit (8. – 5. JH. V. Chr.) besteht grundsätzlich ein archäologisches Potential, 
das untersucht werden muss. Der Änderungsbereich ist jedoch durch gewerbliche 
Nutzungen der Gegenwart und der Vergangenheit überprägt. Die bisherigen Nutzun-
gen haben höchstwahrscheinlich zu Verlusten bzw. Störungen von archäologisch re-
levanten Bodenschichten geführt. Die ehemaligen Grabhügel wurden in der Regel 
eingeebnet.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Darüber hinaus befindet sich ein Baudenkmal auf der Bergisch Gladbacher Straße im 
Plangebiet (weitere Ausführungen in Kapitel 5.5 der Begründung). 
Auf der Bergisch Gladbacher Straße östlich des Änderungsbereiches existiert zudem 
eine denkmalgeschützte Allee aus dem 19. Jahrhundert. Hierbei handelt es sich 
hauptsächlich um die Baumart Ahorn. Daneben sind Eschen und Linden zu finden.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Eine Nichtdurchführung der FNP-Änderung entspricht dem Bestand.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die FNP-Änderung hat keinen direkten Einfluss auf die Denkmäler. Im Zuge der Rea-
lisierung des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ erfolgen ein Abbruch aller Gebäude und 
Flächenentsiegelungen, so dass in diesem Teilbereich archäologische Bodenunter-
suchungen stattfinden können. Die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung im 
„Ideenteil“ wird es sein, Baudenkmäler und etwaige Bodendenkmäler in die Planung 
städtebaulich zu integrieren.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Maßnahmen werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung formuliert. Hier 
werden denkmalgeschützte Gebäude und deren Erhalt planungsrechtlich gesichert. 
Mögliche Bodendenkmäler sind im Rahmen nachfolgender Bebauungsplanverfahren 
zu erkunden und zu sichern. 
Bewertung:  
Die FNP-Änderung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Denkmäler. Auf Bebau-
ungsplanebene ist bei Bodeneingriffen mit der Aufdeckung archäologischer Substanz 
zu rechnen. Dies ist positiv zu werten. Baudenkmäler werden in die Planung zu integ-
rieren sein.  
7.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, 
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Abwässer/Abfälle: Der Umgang mit Abwässern und Abfällen berührt nicht die Maß-
stabsebene des FNP. 
Licht: Im Änderungsbereich befinden sich gewerbliche Lichtemissionen.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Gerüche: Im Änderungsbereich befindet sich ein Lackierbetrieb. Die Ergebnisse des 
Gutachtens (Geruchsimmissionsprognose zu den Auswirkungen eines Lackierbetrie-
bes auf die Planungen zum Möhl Areal in Köln-Dellbrück, Peutz Consult GmbH, 
2021), das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Möhl-Areal erstellt wurde, zei-
gen, dass innerhalb des „Vertiefungsbereiches“ weniger als 2,0 % der Jahresstunden 
mit Geruchsimmission aus der Lackieranlage vorliegen. Somit ist die Geruchsbelas-
tung aus dem Betrieb der Lackieranlage irrelevant im Sinne der zum Untersuchungs-
zeitpunkt noch geltenden GIRL (Geruchs-Immissionsrichtlinie). Außerdem befindet 
sich eine Tischlerei im Änderungsbereich, für die ebenfalls eine Untersuchung der 
Auswirkungen auf den „Vertiefungsbereich“ durchgeführt wurde (Abschätzung der 
Geruchsimmissionen durch die Tischlerei Manufact auf das Plangebiet zum Bebau-
ungsplan „Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück). Für die Einschätzung der Geruchsimmissi-
onen wurde hier die TA Luft 2021 Anhang 7 herangezogen. Die Abschätzung erfolgte 
gemäß der Methodik „Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbe-
reich“ nach der VDI 3883 Blatt 4. Aufgrund der getroffenen Maximalannahmen wer-
den die Immissionsrichtwerte für den „Vertiefungsbereich“ als urbanes Gebiet dem-
nach rechnerisch in 10% der Jahresstunden um 7 % überschritten. 
Strahlung und Wärme: Gewerbebetriebe, die Strahlungsemissionen verursachen, lie-
gen im Änderungsbereich nicht vor. Wärmeemissionen können von der ansässigen 
Metallindustrie ausgehen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt das Gewerbegebiet mit den vorge-
nannten Emissionen bestehen.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Abwässer/Abfälle: Der Umgang mit Abwässern und Abfällen wird in den nachfolgen-
den Bebauungsplanverfahren betrachtet. 
Licht: Die Planung von neuen Lichtanlagen oder Veränderung bestehender Lichtan-
lagen ist nicht Bestandteil der FNP-Änderung.  
Gerüche: Durch die geplante städtebauliche Neuordnung im Änderungsbereich wird 
es keine Ansiedelung von Gewerbebetrieben geben, die Gerüche in einem Maße 
emittieren, welches das Wohnen wesentlich stören könnte. 
Strahlung und Wärme: Durch die geplante städtebauliche Neuordnung im Ände-
rungsbereich wird es keine Ansiedelung von Gewerbebetrieben geben, die Strahlung 
und Wärme in einem Maße emittieren, welches das Wohnen wesentlich stören 
könnte.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die Formulierung von Maßnahmen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht erfor-
derlich. 
Bewertung:  
Die Belange Abwasser und Abfälle, Licht, Gerüche, Wärme und Strahlung sind durch 
die FNP-Änderung nicht betroffen, da der FNP hierzu keine Regelungen trifft. 
7.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von 
Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Änderungsbereich weist keine auf FNP-Ebene relevante Bedeutung für die Ge-
winnung erneuerbarer Energie auf. Etwaige Festsetzungen erfolgen auf Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Der Umweltzustand entspricht dem Bestand. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die geplante FNP-Änderung sieht keine Flächen für Anlagen zur Gewinnung erneu-
erbarer Energien vor. Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens 
„Möhl-Areal“ finden die Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln Anwendung. Mit 
den Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz soll eine Minderung des Energie-
bedarfs, eine effiziente Bereitstellung des verbleibenden Energiebedarfs und der Ein-
satz erneuerbarer Energien zur Bedarfsdeckung sichergestellt werden. Hierzu wur-
den verbindliche Anforderungen, zu denen unter anderem die Einhaltung des Stan-
dards KfW-Effizienzgebäude 40 EE oder alternativ der Einsatz von Photovoltaik ge-
hören, formuliert. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die Formulierung von Maßnahmen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht erfor-
derlich.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 77 von 91 
Bewertung:  
Der Änderungsbereich weist keine Bedeutung für die Gewinnung erneuerbarer Ener-
gien auf. Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ so-
wie weiterer (später durchzuführender Bebauungspläne innerhalb des Geltungsberei-
ches der FNP-Änderung) finden die Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln An-
wendung. 
7.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbeson-
dere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Flächennutzungsplan 
Im aktuell geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der Änderungsbereich 
überwiegend als Gewerbefläche dargestellt. Im südwestlichen und südöstlichen Be-
reich ist Wohnen dargestellt. 
Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich befindet sich außerhalb von Schutzausweisungen des Land-
schaftsplans Köln. Nordöstlich und in unmittelbarer Nähe des Änderungsbereiches 
befindet sich das Landschaftsschutzgebiet L27 „Dellbrücker Wald, vorgelagerte Frei-
räume und verbindende Grünbereiche“. Das Naturschutzgebiet N9 „Thielenbruch und 
Thurner Wald“ liegt östlich von dem Landschaftsschutzgebiet L27 und grenzt an Ber-
gisch Gladbach. Südöstlich und etwa in 150 m Entfernung ist ein weiteres Natur-
schutzgebiet ebenfalls mit der Bezeichnung „Dellbrücker Wald, vorgelagerte Frei-
räume und verbindende Grünbereiche“ ausgewiesen. In 400 m südwestlicher Entfer-
nung entlang des Schienenverkehrsweges befindet sind das Naturschutzgebiet N23 
„Dellbrücker Heide“. 
Wasserschutzzone 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der rechtskräftigen Wasserschutzzone III B des 
Wasserwerkes Höhenhaus.  
Luftreinhalteplan 
Die Umweltzone der Stadt Köln umfasst den FNP-Änderungsbereich in Gänze. Damit 
ist dieser im Wirkungsbereich des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln. Zur 
Luftsituation wird auf das Kap. 7.5.6. Luft verwiesen.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Lärmaktionsplan 
Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt Köln (2024) benennt die 2019 umgesetzte 
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt der jetzige Umweltzustand beste-
hen.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Mit der FNP-Änderung geht eine Änderung der Gebietsausweisungen in eine 
gemischte Baufläche einher. 
Die geplanten Gebietsdarstellungen werden keinen Konflikt mit der bestehenden 
Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Höhenhaus auslösen, da eine Ansied-
lung von Gewerbebetrieben mit wassergefährdenden Stoffen durch die 
Wasserschutzverordnung ausgeschlossen wird. 
Negative Auswirkungen auf die anderen oben genannten Schutzgebiete und Pläne 
sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Möglichweise entstehen bei entspre-
chender Realisierung der innerhalb der gemischten Baufläche (M) möglichen Wohn-
bebauung im Änderungsbereich weitere Besucher- und Wanderverkehre in den um-
liegenden Naturschutzgebieten.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und des Luftreinhalteplans sind 
auf Ebene der nachgeordneten Verfahren zu berücksichtigen. 
Bewertung:  
Die oben aufgeführten Pläne widersprechen der FNP-Änderung nicht. Umgekehrt 
sind derzeit keine negativen Auswirkungen auf die Pläne infolge der angestrebten 
Gebietsänderung erkennbar.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 79 von 91 
7.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten 
werden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
An dieser Stelle wird auf die Kapitel 7.5.6 Luft und 7.5.16 Darstellungen von Land-
schaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes verwiesen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei einer Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt der jetzige Umweltzustand be-
stehen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Mit der Darstellung der gemischten Baufläche werden langfristig emittierende Nut-
zungen reduziert. Die Grenzwerte gemäß der 39. Bundesimmissionsschutzverord-
nung (BImSchV) für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) betragen 
40 µg/m3 (Jahresmittelwert, NO2 und PM10) beziehungsweise 25 µg/m3 (Jahresmittel-
wert PM2,5). Für das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ (bzw. den „Vertiefungs-
teil“) wurde eine Luftschadstoffuntersuchung für die Schadstoffe Stickstoffdioxid 
(NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) für das Prognosejahr 2028 durchgeführt. Die 
maximalen Immissionskonzentrationen für die Schadstoffe liegen bei 22,3 µg/m3 für 
NO2, 16,5 µg/m3 für PM10 und 10,6 µg/m3 für PM2,5 an der Bergisch Gladbacher 
Straße. Demnach werden die Grenzwerte eingehalten. Für den „Ideenteil“ (übriger 
Geltungsbereich der FNP-Änderung) ist von ähnlichen Schadstoffkonzentrationen 
auszugehen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Entsprechende Maßnahmen werden auf der Ebene der nachgeordneten Genehmi-
gungsverfahren formuliert. 
Bewertung:  
Hinsichtlich der Luftqualität sind mittel- und langfristig positivere Auswirkungen in-
folge der Änderung der Gebietsdarstellungen zugunsten weniger emittierenden Nut-
zungen zu prognostizieren.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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7.5.18 Wechselwirkungen 
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d 
des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Be-
völkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Änderungsbereich ist stark anthropogen vorbelastet. Wechselwirkungen zwi-
schen den oben genannten Umweltbelangen sind durch den hohen Versiegelungs-
grad infolge dichter Bebauung und ausgedehnten Verkehrsflächen gestört. Mäßige 
luftreinigende Wirkungen gehen von den wenigen Bestandsbäumen aus, welche 
auch Lebensräume für Insekten und Vögel darstellen. Die Versickerung von Regen-
wasser ist auf einem Großteil des Änderungsbereiches nicht möglich, so dass Was-
serhaushalt und Boden in ihren Funktionen erheblich gestört sind. Eine weitere 
Wechselwirkung besteht zwischen der teilweise hohen Lärmbelastung und der 
dadurch beeinträchtigten Gesundheit der im Änderungsbereich wohnenden und ar-
beitenden Menschen.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Falls die FNP-Änderung nicht durchgeführt wird, dann bleiben die derzeitigen über-
wiegend negativen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen be-
stehen.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Mit der Änderung der Gebietsdarstellungen im FNP werden die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsverfahren 
vorbereitet. Im gesamten Änderungsbereich ist u. a. Wohnen mit einer Vielzahl an 
Begrünungsmaßnahmen geplant. Der Anteil an versiegeltem Boden nimmt ab. Mit 
der Realisierung werden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen 
Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und biologische Vielfalt langfristig 
ausgeprägter und positiver.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen:  
Maßnahmen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht erforderlich. 
Bewertung:  
Die im Bestand überwiegend schwach ausgeprägten Wechselwirkungen zwischen 
den meisten vorgenannten Umweltbelangen und Schutzgütern werden sich nach der

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 81 von 91 
Umsetzung der FNP-Änderung verbessern. Ungünstige Wechselwirkungen werden 
dagegen abgeschwächt.  
7.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf 
die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 
Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Land-
schaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Be-
völkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbeben-
zone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Der Änderungsbereich liegt in der geologi-
schen Untergrundklasse T (Geologischer Dienst NRW, 2024). Demnach können im 
Änderungsbereich leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädi-
gungen an Gebäuden. Der Änderungsbereich weist keine große Anfälligkeit für 
schwere Unfälle oder (Natur-) Katastrophen auf. In der Kölner Bucht kommen keine 
Naturkatastrophen vor. Auch gibt es keine Nutzungen im Änderungsbereich und in 
der Umgebung, die schwere Unfälle oder Katastrophen auslösen könnten. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Entspricht dem Bestand.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im Änderungsbereich sind Gebäude unter Beachtung der Hinweise der DIN EN 
1998-1/NA (2011) zu errichten. Der Anteil an sensibler Wohnnutzung wird im Ände-
rungsbereich erhöht. Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von 
Gebäuden für Rettungskräfte sind zu berücksichtigen. Insofern erhöht sich die ge-
ringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere Unfälle oder Katastrophen 
nicht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, 
Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Kultur- und Sach-
güter sowie deren Wechselwirkungen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
welt-auswirkungen:  
Solche Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht erforderlich. 
Bewertung:  
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen 
für den Änderungsbereich als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung 
der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere 
Unfälle oder Katastrophen nicht.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 82 von 91 
7.5.20 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Rahmen der FNP-Änderung greift die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 
BauGB nicht.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Entspricht dem Bestand.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die Eingriffsregelung ist im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ anzuwenden sowie in nachfolgenden Bebauungs-
planverfahren zum „Ideenteil“ zu prüfen. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ wurde ein Grünordnungs-
plan erstellt. Aufgrund der bereits fast vollständig versiegelten Fläche wird in diesem 
Verfahren die Eingriffsregelung nicht angewendet. Schützenswerte zu fällende 
Bäume werden nach der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ausgeglichen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um-
welt-auswirkungen:  
Solche Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht erforderlich. 
Bewertung:  
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung greift die Eingriffsregelung gemäß § 
1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht. 
7.5.21  Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plan-
gebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
Im Nahbereich des Änderungsbereiches liegen derzeit keine weiteren FNP-
Änderungen vor. Aus der vorliegenden Änderung wird der Bebauungsplan „Möhl-
Areal“ („Vertiefungsbereich“) entwickelt. Weitere Bebauungsplangebiete in der nähe-
ren Umgebung gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 83 von 91 
7.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
Die später im Rahmen der Umsetzung der vorbereitenden und verbindlichen Bauleit-
planung eingesetzten Stoffe und Techniken sind derzeit nicht bekannt. 
7.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternati-
ven) 
und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Die durch die FNP-Änderung mögliche städtebauliche Neuordnung soll dem hohen 
Bedarf an Wohnfläche in Köln Rechnung tragen. Daneben soll die bestehende Rolle 
Dellbrücks als Ort für Handel, Handwerk, Nahversorgung und kulturelle Begegnung 
erhalten und entwickelt werden. 
Durch eine langfristig angelegte städtebauliche Neuordnung des Areals sollen Kon-
flikte zwischen dem heute schon benachbarten Nutzungen Wohnen und Gewerbe 
gemindert oder vermieden werden. 
Eine vergleichbare Standortalternative für den Standort für großflächigen Einzelhan-
del im zentralen Versorgungsbereich besteht nicht.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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Teil C - Zusätzliche Angaben 
7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hin-
weise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
Im Rahmen der Umweltprüfung wurde überwiegend auf vorhandene Unterlagen zu-
rückgegriffen. An technischen Verfahren zur Datenerhebung wurden Rammkernson-
dierungen, eine schalltechnische digitale Berechnung der Beurteilungspegel, die digi-
tale Berechnung der Luftschadstoffe und Verkehrszählungen angewendet. Die Unter-
lagen sind unter Punkt 7.9. „Referenzliste der Quellen“ aufgeführt. Schwierigkeiten 
bei der Zusammenstellung der Angaben ergaben sich nicht. 
7.7  Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswir-
kungen (Monitoring) 
Die Definition solcher Maßnahmen ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung nicht 
erforderlich. 
7.8  Zusammenfassung 
Tiere: Aufgrund der innerstädtischen Lage, der überwiegend gewerblichen Nutzun-
gen mit fast vollständig versiegelten Verkehrsflächen und den damit verbundenen 
betriebsbedingten Störungen, ist im Änderungsbereich nur untergeordnet mit Le-
bensstätten planungsrelevanter Tierarten zu rechnen. Aus den ASP I und II für den 
„Vertiefungsbereich“ ist nicht erkennbar, dass die geplante FNP-Änderung den arten-
schutzrechtlichen Bestimmungen zuwiderläuft. Aufgrund einer ähnlichen Nutzungs-
struktur im „Ideenbereich“ ist hier auch von einem ähnlichen geringwertigen Habitat 
Potenzial auszugehen. Auf den nachgeordneten Genehmigungsebenen werden ent-
sprechende Maßnahmen umgesetzt, um die artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-
stände gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG) 
auszuschließen.  
Pflanzen: Der Änderungsbereich ist derzeit fast ausschließlich durch Bebauung und 
Verkehrsflächen versiegelt. Aufgrund dessen liegen nur wenige Grünflächen im ge-
samten Änderungsbereich vor. Der Biotopbestand ist überwiegend als geringwertig 
einzustufen. Die FNP-Änderung bietet daher die Chance, den Anteil an Grünflächen 
im gesamten Änderungsbereich deutlich zu erhöhen. 
Fläche: Fast die gesamte Fläche im Änderungsbereich ist in Form von Bebauung 
und Verkehrsflächen versiegelt. Die geplante FNP-Änderung löst keinen zusätzlichen 
Flächenverbrauch für die geplanten Nutzungen aus. 
Boden: Aufgrund der vorhandenen Nutzungen ist davon auszugehen, dass im über-
wiegenden Teil des Änderungsbereiches keine natürlichen Bodeneigenschaften

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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mehr vorliegen. Die FNP-Änderung bietet daher die Chance, den Anteil an Grünflä-
chen im gesamten Änderungsbereich deutlich zu erhöhen und so einen Beitrag zur 
Erholung der beeinträchtigen Bodeneigenschaften zu leisten.  
Altlasten: Gemäß Altlastenkataster der Stadt Köln sind im Änderungsbereich insge-
samt fünf Altstandorte und eine stoffliche Bodenveränderung eingetragen. Auf das 
Vorhandensein von Altstandorten bzw. stofflichen Bodenveränderungen wird in der 
Planzeichnung durch Kennzeichnung der Baugebiete mit jeweils einem Signet hinge-
wiesen. Untersuchungen im Rahmen des Bodengutachtens im „Vertiefungsbereich“ 
haben ergeben, dass diese Auffüllungen als ungefährlich einzustufen sind. Auf der 
nachgeordneten Genehmigungsebene werden ebenfalls entsprechende Bodenunter-
suchungen und Maßnahmen durchgeführt. 
Wasser:  
Grundwasser: Aufgrund der großflächigen Versiegelungen im Änderungsbereich fin-
det hier nur sehr untergeordnet Grundwasserneubildung statt. Mit der FNP-Änderung 
erfolgt auf Bebauungsplanebene im „Vertiefungsteil“ eine Nutzungsänderung zu-
gunsten von Wohnen mit ausgedehnten Grünflächen. In diesen Bereichen können 
Niederschläge versickern und dem Grundwasser zugeführt werden. Dies stellt eine 
positive Entwicklung dar. In langfristig geplanten weiteren Bebauungsplänen soll ent-
sprechend verfahren werden, so dass auch hier langfristig mit einer positiven Ent-
wicklung gerechnet werden kann. 
Starkregenvorsorge: Mit der FNP-Änderung wird für die verbindliche Bauleitplanung 
die Möglichkeit geschaffen, die durch Starkregen verursachten Überschwemmungen 
mit einer intelligenten Entwässerungsplanung - wie bereits im „Vertiefungsteil“ ge-
plant - zu minimieren. Für den „Ideenteil“ ist ebenfalls ein entsprechendes Konzept 
aufzustellen. 
Luft:  
Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase: Der Änderungsbereich ist 
insbesondere durch die im Süden gelegene Bergisch Gladbacher Straße, den Schie-
nenverkehrsweg der DB im Norden und die Emissionen zur Wärmebereitstellung vor-
belastet. Im Zuge der Umsetzung der FNP-Änderung werden die Emissionen zur 
Wärmebereitstellung mit dem Einsatz energieeffizienter und erneuerbarer Energiefor-
men sowie gegenüber dem Bestand erhöhtem Grünflächenanteil voraussichtlich 
deutlich gemindert.  
Luftschadstoffe – Immissionen: Im Änderungsbereich tragen der Straßenverkehr 
der Bergisch Gladbacher Straße, die Bahntrasse der Deutschen Bahn sowie weitere 
Verkehrswege im näheren Umfeld zu den Gesamtimmissionen im Änderungsbereich 
bei. Eine Luftuntersuchung für den „Vertiefungsbereich“ ergab, dass hier die Grenz-

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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werte der 39. BImSchV (Jahresmittelwert NO2, PM10 und PM2,5) im gesamten Unter-
suchungsraum nicht überschritten werden. Aufgrund der vergleichbaren Lage des 
„Ideenteils“ kann dieses Ergebnis auf das übrige Plangebiet der FNP-Änderung über-
tragen werden. Die geplante Durchgrünung des Gesamtareals und der Einsatz von 
emissionsarmen bzw. -freien Techniken kann langfristig zu einer Reduzierung der 
Immissionsbelastungen im Änderungsbereich beitragen. 
Klima: Der Änderungsbereich weist aufgrund der fast vollständigen Versiegelung 
sommerliche Überwärmung auf und ist gänzlich als hitzebelastete Siedlungsfläche 
gekennzeichnet. Die im Vertiefungsbereich zu realisierenden Grünmaßnahmen wer-
den die negativen Klimaeffekte der hohen baulichen Dichte etwas abmildern und so 
einen positiven Effekt auf das Lokalklima haben. Für den Ideenbereich ist von ähnli-
chen Klimaverhältnissen auszugehen.  
Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima: 
Das im Bestand überwiegend schwach ausgeprägte Wirkungsgefüge zwischen den 
meisten der vorgenannten Umweltbelange und Schutzgütern wird sich nach Umset-
zung der FNP-Änderung verbessern. 
Landschaft: Im Rahmen der Beschreibung des Änderungsbereiches, findet der Be-
griff Ortsbild aufgrund der vorliegenden Bebauung und fast vollständig versiegelten 
Flächen Verwendung. Mit der Darstellung der gemischten Baufläche legt die FNP-
Änderung die Grundlage für die geplante Umstrukturierung im Änderungsbereich. 
Diese wird zu einer deutlichen Veränderung im Ortsbild beitragen. Mit der Entwick-
lung von insbesondere Geschosswohnungsbau mit entsprechenden Grünflächen und 
das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe wird sich der Änderungsbereich in 
das gesamte nähere Ortsbild im Stadtteil Dellbrück einfügen. Die Auswirkungen auf 
das Ortsbild sind damit als positiv zu bewerten. 
Biologische Vielfalt: Aufgrund des geringen Anteils an Vegetationsstrukturen und 
demgegenüber hohen Anteil an Bebauung und Verkehrsflächen mit entsprechenden 
Störeinflüssen, ist im Änderungsbereich von einer gering zu wertenden biologischen 
Vielfalt auszugehen. Die im „Vertiefungsbereich“ zu realisierenden Begrünungsmaß-
nahmen und die geplanten Grünflächen im „Ideenteil“ werden die biologische Vielfalt 
langfristig leicht erhöhen. 
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete): Durch die FNP-Änderung 
werden keine direkten Wirkungen auf das FFH-Gebiet Thielenbruch vorbereitet, da 
sich der Änderungsbereich nicht in solch einem Gebiet befindet. Da der Änderungs-
bereich innerhalb der nach VV Habitatschutz vorgegebenen 300 m Pufferzone um 
das Schutzgebiet liegt, wurde eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchgeführt, um 
mögliche erhebliche Beeinträchtigungen zu untersuchen. Die FFH-
Verträglichkeitsvorprüfung gibt keine Hinweise auf erhebliche Beeinträchtigungen

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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des Schutzgebietes, weder für seine Erhaltungs- und Entwicklungsziele, noch seine 
nach FFH-Richtlinie festgesetzten maßgeblichen Bestandteile. Eine Erforderlichkeit 
zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung auf den nachgeordneten Geneh-
migungsebenen ist nicht erkennbar. Dementsprechend ist die Durchführung der ge-
planten 238. FNP-Änderung gemäß FFH-Richtlinie zulässig. 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
Lärm: Im Änderungsbereich liegen hohe Lärmimmissionen aus Straßen- und Schie-
nenverkehr sowie aus Gewerbe vor. Die Orientierungswerte für eine gemischte Bau-
fläche werden im zentralen Bereich eingehalten, in Nähe zu den Verkehrswegen 
überschritten. Für den „Ideenteil“ zeigen Lärmkarten eine ähnliche Lärmsituation.  
Im Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ werden entsprechende passive Schall-
schutzmaßnahmen festgesetzt. In späteren Bebauungsplanverfahren für den „Ideen-
teil“ sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zu untersuchen. Grundsätzlich 
erscheint auf Grundlage der erfolgten Untersuchungen eine Umsetzung der geplan-
ten Nutzungen im Änderungsbereich möglich.  
Einer Realisierung des Vorhabens steht auch die Erhöhung der nächtlichen 
Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr aus den in der Planfeststellung 
„Ausbau S11 / S-Bahn-Stammstrecke Köln, PFA 2.1“ des Schienenweges 2663 
ausgewiesenen Zugzahlen nicht entgegen, da bei der Berechnung der 
Außenlärmpegel gemäß DIN 4109-1 im Schallgutachten zum Bebauungsplan der 
Gewerbelärm mindestens mit den gebietsbezogenen Immissionsrichtwerten für das 
urbane Gebiet mit IRW = 63 dB(A) am Tag und IRW = 45 dB(A) in der Nacht 
berücksichtigt wurde. Aus diesem Grund sind die im Gutachten angegebenen 
Außenlärmpegel für die Gesamtbetrachtung aus Gewerbe und Verkehr ausreichend 
hoch bemessen. Die zum Bebauungsplan ausgewiesenen erforderlichen 
Bauschalldämmmaße der Außenbauteile decken daher auch den in der 
Planfeststellung ausgewiesenen nächtlichen Mehrverkehr durch S-Bahnen ab. Die 
Ergebnisse sind aufgrund der Lage des Geltungsbereiches im Verhältnis zur 
Bahnlinie auch auf den übrigen Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans 
übertragbar. 
Erschütterungen: In nördlicher unmittelbarer Nähe des Änderungsbereiches verläuft 
ein Schienenverkehrsweg der DB AG. Die schutzwürdigen Nutzungen im „Vertie-
fungsbereich“ befinden sich in einer ausreichenden Entfernung zu der Schie-
nentrasse. Die Berücksichtigung der Entfernung von sensiblen Nutzungen im „Ideen-
teil“ muss auf Bebauungsplanebene untersucht und gewährleistet werden. Hinsicht-
lich des Bauens in einer Erdbebenzone sind die Vorgaben der DIN 4149 "Bauten in 
deutschen Erdbebengebieten" zu beachten. Ein Konflikt vor dem Hintergrund des 
nördlich gelegenen Schienenverkehrsweges und der FNP-Änderung ist derzeit nicht 
erkennbar.

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
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sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Im Umfeld des Änderungsbereiches be-
finden sich keine Betriebe und Anlagen nach Störfall-Verordnung. Der Änderungsbe-
reich befindet sich außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebie-
tes. Nördlich des FNP-Änderungsbereiches verläuft der Schienenverkehrsweg der 
DB AG mit Stromleitungen mit 15 kV. Der Mindestabstand von Wohngebäuden zu 
Bahngleisen von 4,5 m wird im „Vertiefungsbereich“ eingehalten. Im „Ideenteil“ muss 
dieser Mindestabstand in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt 
werden. Mögliche Kampfmittel sind im Vorfeld der Planumsetzungen zu beseitigen. 
Konflikte sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. 
Besonnung/Belichtung: Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird der 
Umweltbelang Besonnung/Belichtung nicht betrachtet, sondern auf Ebene der Be-
bauungsplanung und Baugenehmigung.  
Kultur- und sonstige Sachgüter: Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich 
möglicherweise Kulturgüter in Form von archäologischen Bodendenkmälern. Darüber 
hinaus befindet sich ein Baudenkmal auf der Bergisch Gladbacher Straße innerhalb 
des Geltungsbereichs. Ausführliche Informationen sind Kapitel 5.5 der Begründung 
zu entnehmen. Auf der Bergisch Gladbacher Straße östlich des Änderungsbereiches 
existiert eine denkmalgeschützte Allee aus dem 19. Jahrhundert. Die FNP-Änderung 
hat keinen direkten Einfluss auf die Denkmäler. Im Zuge der Realisierung nachfol-
gender Bebauungspläne erfolgen voraussichtlich der Rückbau von Gebäuden und 
Flächenentsiegelungen, so dass in diesem Rahmen archäologische Bodenuntersu-
chungen stattfinden können. 
Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, 
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Die Belange Ab-
wasser und Abfälle, Licht, Gerüche, Wärme und Strahlung sind durch die FNP-
Änderung nicht betroffen. 
Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Ener-
gie: Der Änderungsbereich weist keine gesamtstädtisch relevante Bedeutung für die 
Gewinnung erneuerbarer Energie auf. Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungs-
planverfahrens „Möhl-Areal“ sowie später erfolgender Bebauungsplanverfahren für 
den „Ideenteil“ finden die Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln Anwendung. 
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere 
des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes: Im aktuell geltenden Flächennut-
zungsplan der Stadt Köln wird der Änderungsbereich überwiegend als Gewerbeflä-
che dargestellt. Im südwestlichen und südöstlichen Bereich wird Wohnen und im 
nordwestlichen Bereich wird eine Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Der Ände-
rungsbereich befindet sich außerhalb von Schutzausweisungen des Landschafts-
plans Köln und liegt innerhalb der rechtskräftigen Wasserschutzzone III B des Was-
serwerkes Höhenhaus. Die Umweltzone der Stadt Köln umfasst den FNP-

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 89 von 91 
Änderungsbereich in Gänze. Damit liegt dieser im Wirkungsbereich des Luftreinhalte-
plans der Bezirksregierung Köln. Die aufgeführten Pläne widersprechen der FNP-
Änderung nicht. Umgekehrt sind derzeit keine negativen Auswirkungen auf die Pläne 
infolge der angestrebten Gebietsänderung erkennbar.  
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten 
werden: Mit Umsetzung der nachgeordneten Bebauungsplanverfahren ist aufgrund 
des Einsatzes energieeffizienter und erneuerbarer Energieformen und Erhöhung des 
Grünflächenanteils langfristig mit einem leichten Rückgang der Emissionen und Im-
missionen zu rechnen.  
Wechselwirkungen: Die im Bestand überwiegend schwach ausgeprägten Wechsel-
wirkungen zwischen den meisten vorgenannten Umweltbelangen und Schutzgütern 
werden sich nach der Umsetzung der FNP-Änderung verbessern. Ungünstige Wech-
selwirkungen werden dagegen abgeschwächt.  
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Der Än-
derungsbereich liegt in der Erdbebenzone 1, geologische Untergrundklasse T. Dem-
nach können im Änderungsbereich leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von 
leichten Beschädigungen an Gebäuden. Der Änderungsbereich weist keine große 
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder (Natur-) Katastrophen auf. In der Kölner Bucht 
kommen keine Naturkatastrophen vor. Auch gibt es keine Nutzungen im Änderungs-
bereich und in der Umgebung, die schwere Unfälle oder Katastrophen auslösen 
könnten. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Än-
derungsbereiches für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. 
Eingriffsregelung: Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung greift die Ein-
griffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht.  
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, 
eingesetzte Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring (falls erforderlich): Im 
Nahbereich des Änderungsbereiches liegen derzeit keine weiteren FNP-Änderungen 
vor. Die später im Rahmen der Umsetzung der vorbereitenden und verbindlichen 
Bauleitplanung eingesetzten Stoffe und Techniken sind derzeit nicht bekannt. Die 
durch die FNP-Änderung mögliche städtebauliche Neuordnung soll dem hohen Be-
darf an Wohnfläche in Köln Rechnung getragen werden. Daneben soll die beste-
hende Rolle Dellbrücks als Ort für Handel, Handwerk, Nahversorgung und kulturelle 
Begegnung erhalten bleiben. 
7.9 Referenzliste der Quellen 
 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zur Quartiersentwicklung „Möhl-
Areal“ in 51069 Köln-Dellbrück, Ökoplan, 2019

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 90 von 91 
 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zur Quartiersentwicklung „Möhl-
Areal“ in 51069 Köln-Dellbrück – „Ideenteil“, Ökoplan, 2020 
 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 2) zur Quartiersentwicklung „Möhl-
Areal“ in 51069 Köln-Dellbrück, Ökoplan, 2021 
 Biotoptypenkartierung, Ökoplan, 2021 
 Baumkontrolle Köln, Grundstücke der Fa. Möhl GmbH & Co KG, 2022 
 Grünordnungsplan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75501/02, Möhl 
Areal in Köln-Dellbrück, Ökoplan, 2024 
 Stadt Köln: Landschaftsplan, Auszug, Stand 31.10.2024 
 Zusammenfassende Darstellung zu Baugrund und Umwelt, Althoff & Lang GbR, 
2020 
 Stadt Köln: Altlastenkataster Köln - Auszug, jeweils aktueller Stand (Stand 
14.10.2024) 
 Bezirksregierung Köln: Wasserschutzgebiete in Köln, eigene kartographische 
Darstellung, Köln, Stand 15.10.2024 
 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, 
elwas web: Grundwasserdaten, Düsseldorf, abgerufen am 15.10.2024; 
 Stadt Köln: Karte Hochwasser Risikogebiet und gesetzliches 
Überschwemmungsgebiet des Rheines Herausgeber: Landesamt für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Stand 15.10.2024 
 Stadt Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) AÖR: 
Hochwassergefahrenkarte, Köln, abgerufen am 15.10.2024; 
 Stadt Köln: Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen, aus 
StEB AÖR, Köln, abgerufen am 15.10.2024; 
 Hydrogeologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit von 
Niederschlagswasser in den Untergrund, Althoff & Lang GmbH, 2023 
 Regenwasserkonzept, faktorgrün, 2024 
 Entwässerungskonzept, IPL Consult, 2024 
 Luftschadstoffuntersuchung für das Bebauungsplanverfahren 75501/02 „Möhl-
Areal in Köln-Dellbrück“, Peutz Consult, 2024 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der 
Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte 
Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 
2013

238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln 
 
Seite 91 von 91 
 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan für das Möhl-Areal in 
Köln-Dellbrück, AiR Ingenieurbüro GmbH, 2024 
 Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (Umgebungslärmportal, 
abgerufen am 15.10.2024), Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 
NRW  
 Geruchsimmissionsprognose zu den Auswirkungen eines Lackierbetriebes auf 
die Planungen zum Möhl Areal in Köln-Dellbrück, Peutz Consult, 2021 
 Abschätzung der Geruchsimmissionen durch die Tischlerei Manufact auf das 
Plangebiet zum Bebauungsplan „Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück, Peutz Consult, 
2022 
 Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Möhl Areal in Köln-
Dellbrück, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, 2024 
 Mobilitätskonzept Zum Bebauungsplanverfahren Möhl Areal in Köln-Dellbrück, 
BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, 2024 
 LANUV NRW: Kartografische Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen 
nach Störfall-Verordnung (KABAS) eigene Darstellung, 15.10.2024; 
 Wettbewerbsverfahren „Möhl-Areal“ mit Ideenteil, Fa. Möhl, ISR, Stadt Köln, 
2021 
 Stadt Köln: 238. FNP-Änderung „Möhl-Areal und angrenzendes 
Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück, FFH-Verträglichkeitsstudie (Stufe I 
Vorprüfung) zum Thielenbruch, 2025 
 AiR Ingenieurbüro GmbH: Stellungnahme Aktenzeichen 230926/IP/A/S8 zur 
Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan für das Möhl-Areal in 
Köln-Dellbrück, Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 
29.04.2025

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1340 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Die vorliegende Beschlussvorlage behandelt den Feststellungsbeschluss der 238. Änderung des 
Flächennutzungsplanes (FNP) „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück. Im 
durchgeführten Verfahren ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB sowie 
erneut nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt worden. Die Ergebnisse sind in der Anlage 7 
dargestellt. Mit dem Feststellungsbeschluss ist ein Flächennutzungsplanverfahren abgeschlossen. 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 Gegenüberstellung

1896 Zeichen

M
SO*
grfl. Einzelhandel
NSG
 
 
 
W
 
 
 
 
 
W
 
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
Legende
Änderungsbereich
Wohnen und Dienstleistung
Gemischte Baufläche
Wohnbaufläche
Industrie- und Gewerbegebiet
Sondergebiet (großfl. Einzelh.)
Gewerbegebiet
Freiraumdarstellungen
Fläche für die Forstwirtschaft
Grünfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Bahnanlagen
Naturschutzgebiet
Alteneinrichtung
Alteneinrichtung, Standort unbest.
Dauerkleingärten
Gasversorgung
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbest.
Kindereinrichtung, Standort unbest.
Kindereinrichtung
Post
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbest.
0 100 20050
Meter
1:5.000M.:
238. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück
W
GE
M
SO*
M
N
W
W
GE
Anlage 4
- beabsichtigte Darstellung -
Legende
Änderungsbereich
Wohnen und Dienstleistung
Gemischte Baufläche
Wohnbaufläche
Industrie- und Gewerbegebiet
Sondergebiet (großfl. Einzelh.)
Gewerbegebiet
Freiraumdarstellungen
Fläche für die Forstwirtschaft
Grünfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Bahnanlagen
Naturschutzgebiet
Alteneinrichtung
Alteneinrichtung, Standort unbest.
Dauerkleingärten
Gasversorgung
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbest.
Kindereinrichtung, Standort unbest.
Kindereinrichtung
Post
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbest.
0 100 20050
Meter
1:5.000M.:
238. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück
W
GE
M
SO*
238. Änderung des Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ 
in Köln-Dellbrück
- Gegenüberstellung -
A N L A G E   5
beabsichtige Darstellung 
zur erneuten Veröffentlichung des Entwurfs 
beabsichtigte Darstellung 
zum Feststellungsbeschluss
Böden, erheblich mit umwelt-
gefährdenden Stoffen belastet
Böden, erheblich mit umwelt-
gefährdenden Stoffen belastet

Beschlussvorlage Rat

14799 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-5 
614/5-238 
Vorlagen-Nummer 
 1265/2025 
Freigabedatum 
11.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
238. Änderung des Flächennutzungsplans "Möhl-Areal und angrenzendes 
Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück 
Hier: Beschluss über die eingebrachten Stellungnahmen und Feststellung der 
Planänderung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
  
beschließt  
1. über die während der frühzeitigen Beteiligung zum Städtebaulichen Konzept, zur Veröf-
fentlichung des Entwurfs und zur erneuten eingeschränkten Veröffentlichung des Entwurfs 
der 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Arbeitstitel „Möhl-Areal und 
angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück eingegangenen Stellungnahmen gemäß 
den Anlagen 7 und 8; 
 
stellt  
2. die 238. Änderung des FNPs mit dem Arbeitstitel „Möhl-Areal und angrenzendes 
Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch in Anlage 6 
beigefügten Begründung fest. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans 
Vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen und dem damit einhergehenden Bedarf an 
Wohnraum in der Stadt Köln stellt das Planungsareal aufgrund seiner guten Anbindung an 
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an die umliegenden Straßen eine gut er-
schlossene Potentialfläche für eine wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtteil Dellbrück 
dar. 
Anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplans für das „Möhl-Areal“ werden die bisherigen 
Ziele des FNP, in diesem Bereich im Wesentlichen ein Gewerbegebiet und in den Randberei-
chen Wohnbauflächen zu entwickeln, modifiziert. 
Ein erstes Planungskonzept für den Bebauungsplan sagte aus, dass auf dem sogenannten 
„Möhl-Areal“ – zwischen Möhlstraße und Rewe-Markt – zukünftig eine Mischung aus Wohnen, 
mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe und großflächigem Einzelhandel entstehen sollte. 
Auch heute schon ist der Gesamtbereich durch eine lebhafte Mischung aus kulturellen Ein-
richtungen, Handwerk, Dienstleistung, Handel, Gastronomie und sonstigem Gewerbe sowie 
Wohnen geprägt. 
Diese Planungsüberlegungen wurden in einem städtebaulichen „Qualifizierungsverfahren“ 
bzw. städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb zu einem städtebaulichen Gesamtkon-
zept für das Areal zwischen der Bahntrasse, der Eschenbruchstraße, der Bergisch-Gladba-
cher-Straße und der Möhlstraße konkretisiert. Dabei traten mehrere Planungsbüros mit Ent-
würfen in den Wettbewerb. 
Es wurden dabei in einem „Ideenteil“ langfristige Entwicklungsperspektiven für das Gewerbe-
gebiet an der Bergisch Gladbacher Straße als gemischt genutztes urbanes Quartier entwi-
ckelt. Für diesen Gesamtbereich, jedoch ohne den Bahnhofsvorplatz und weitere - zwar pri-
vate jedoch möglicherweise teilweise für eine Erhöhungsmaßnahme am Bahnhof Dellbrück 
oder andere Bahnzwecke erforderliche - Flächen im Nordwesten, wird das Verfahren der 238. 
Änderung des FNP zum Abschluss gebracht. 
In einem „Vertiefungsteil“ wurde der Bereich des „Möhl-Areals“ weiter ausgearbeitet. Für die-
sen Bereich wird zeitlich abgestimmt auf das Verfahren der 238. FNP-Änderung in einem Be-
bauungsplan verbindliches Bauplanungsrecht geschaffen. 
Langfristig soll ein gemischt genutztes urbanes Quartier mit einem eigenständigen Charakter 
ermöglicht werden, in dem Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe gemindert oder 
vermieden werden und eine städtebauliche Aufwertung durch eine durchgängige Durchwe-
gung und ein durchgängiges Grünkonzept entstehen kann. 
Innerhalb dieser langfristig angelegten Entwicklung besteht weiterhin Raum für einen vielfälti-
gen Nutzungsmix, wie er heute bereits den Bereich prägt. Hierunter fällt auch die Weiterent-
wicklung als zeitgemäßer Einzelhandelsstandort innerhalb des Zentralen Versorgungsbe-
reichs „Bezirksteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“. 
Die Zielsetzung gemischter Quartiere einschließlich großflächigen Einzelhandels ist nicht aus 
den Darstellungen des FNP entwickelt, der bislang zwischen einem Gewerbegebiet und 
Wohnbauflächen differenziert. 
Daher wird der FNP in einem förmlichen Verfahren nach den Regelungen des Baugesetz-
buchs geändert. Dabei wird für das gesamte Gebiet eine gemischte Baufläche dargestellt. 
Aufgrund der bestehenden Mietsituation ist die Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkon-
zeptes nicht in engen Zeitfolgen möglich. Daher soll eine schrittweise Entwicklung des Ge-
samtareals ermöglicht werden, in der zuerst das sogenannte „Möhl-Areal“ zur Umsetzung ge-
langt. 
Die konkreten Planungen für das „Möhl-Areal“ sehen Anbindungsmöglichkeiten für das an-
grenzende Gewerbegebiet vor, die langfristig betrachtet eine Gesamtentwicklung des Areals 
als qualitätsvolles gemischtes Quartier mit Durchgängigkeit von Wegen und Freiräumen er-
möglichen. Mit der 238. FNP-Änderung werden die Grundlagen geschaffen, um in späteren 
Bebauungsplanverfahren eine städtebaulich geordnete Entwicklung insbesondere von nicht 
wesentlich störendem Gewerbe und Wohnen zu ermöglichen, ergänzt beispielsweise durch 
Gastronomie oder Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.

3 
Mit der durch die FNP-Änderung möglichen städtebaulichen Neuordnung soll dem hohen Be-
darf an Wohnfläche in Köln Rechnung getragen werden. Daneben soll die bestehende Rolle 
Dellbrücks als Ort für Handel, Handwerk, Nahversorgung und kulturelle Begegnung erhalten 
bleiben. Das heute bereits durch die unmittelbare Nachbarschaft zum Wohnen eingeschränkt 
nutzbare Gewerbegebiet soll im Rahmen der langfristig angelegten städtebaulichen Neuord-
nung aufgewertet werden. Eine öffentliche Grünstruktur kann dabei als Puffer zwischen Ge-
werbe und Wohnen dienen. Dabei kann auch innerhalb des Gewerbes eine Gliederung von 
stärker emittierendem Gewerbe hin zu mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe entstehen. 
 
Verfahren 
Das Verfahren zur 238. Änderung des FNP „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in 
Köln-Dellbrück wird im Kontext zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 75501/02 für das 
„Möhl-Areal“ durchgeführt (sog. „Vertiefungsteil“ im Qualifizierungsverfahren).  
Da der Geltungsbereich der 238. Änderung des FNP (sog. „Ideenteil“) jedoch deutlich über 
das Plangebiet im Bebauungsplan hinausgeht, werden die Verfahren nicht im Parallelverfah-
ren i. S. d. §°8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die 238. FNP-Änderung nimmt im Verfahrensver-
lauf jedoch Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplans im westlichen Teilbereich des Ge-
samtareals und ebenso Bezug auf die für dieses Verfahren erstellten Gutachten. 
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 im 
Rahmen eines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: „Möhl-
Areal“ in Köln-Dellbrück beschlossen, dass für das gesamte Gebiet eine schrittweise Entwick-
lung zu einer gemischten Nutzung vorgesehen werden soll, bei der zuerst das sogenannte 
Möhl-Areal zur Umsetzung gelangt. 
Im Weiteren wurde unter Beschlusspunkt 5 beschlossen, dass der FNP gemäß § 2 Abs. 1 
Baugesetzbuch (BauGB) in einem Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Möhl-Areal“ gemäß 
§°8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert werden soll. Eine Änderung des FNP im Parallelverfahren 
kommt aufgrund des deutlich größeren Plangebietes im Vergleich zum Bebauungsplan jedoch 
nicht in Betracht. Die Änderung wird daher in einem eigenständigen Verfahren, jedoch inhalt-
lich und zeitlich abgestimmt auf das Bebauungsplanverfahren, durchgeführt. 
Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 
1 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem sogenannten „Modell 2“ als Abendveranstaltung be-
schlossen. In Bezug auf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Stadtentwick-
lungsausschuss in der gleichen Sitzung (gemäß Vorlage 1483/2020) entschieden, während 
der Pandemie -zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020-, die bereits nach Modell 2 
(Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligungen abweichend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form ei-
nes von außen lesbaren Aushangs für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Ergänzt 
wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen Internet-
seite. 
Auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB, das sowohl für die 238. Än-
derung des FNP als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes ausgelegt war, wurde 
über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) verteilten 
Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 89 vom 11. No-
vember 2020 mit Verweis zur Internetseite hingewiesen. Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgte die 
Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger 
und die Kölner Rundschau. 
Da aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 keine Abendveranstaltung stattfinden 
konnte, lud Herr Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 
am 11. November 2020 zudem zu einem Onlinedialog auf dem städtischen Mitwirkungsportal 
ein.  
Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten im Zeitraum vom 20. November bis einschließlich 
4. Dezember 2020 in einem Online-Forum die Möglichkeit, sich zur Planung auszutauschen, 
Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen. Zudem bestand die Möglichkeit, eine 
Stellungnahme auch per Brief oder Email abzugeben. 
Über die Vorgaben für die weitere Ausarbeitung des Entwurfs zur 238. Änderung des FNP auf

4 
Grundlage der aus der Öffentlichkeit frühzeitig vorgebrachten Stellungnahmen hat mit Vorlage 
0823/2024 der Stadtentwicklungsausschuss am 17.06.2021 beschlossen, nach Vorberatun-
gen in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) am 03.05.2021 und im Wirtschaftsausschuss am 
27.05.2021. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 
4 Absatz 1 BauGB zur 238. Änderung des FNP wurde vom 16.11.2020 bis zum 05.01.2021 
durchgeführt; nach entsprechender Beantragung durch die Nahverkehr Rheinland GmbH ver-
längert bis zum 15.02.2021. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öf-
fentlicher Belange zur Veröffentlichung des Entwurfs wurde im Zeitraum vom 13.03.2025 bis 
14.04.2025 einschließlich durchgeführt. Die Bekanntmachung der Veröffentlichung des Ent-
wurfs erfolgte im Amtsblatt Nr. 10 am 05.03.2025. 
Eine erneute Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zu 
geänderten Teilen des Entwurfs erfolgte vom 17.03.2025 bis 05.05.2025 einschließlich, um im 
Bereich des zu verlagernden Rewe-Marktes, der im bisherigen Entwurf als „Sonstiges Sonder-
gebiet (SO) großflächiger Einzelhandel“ dargestellt wurde, eine größere Nutzungsflexibilität 
zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung des Bezirksteilzentrums Dellbrück zu erzielen. 
Im Nachgang wird daher diese Darstellung in eine „Gemischte Baufläche (M)“ geändert, so 
dass zusammen mit dem übrigen Plangebiet der gesamte Änderungsbereich des FNP als Ge-
mischte Baufläche dargestellt wird. Der geplante großflächige Einzelhandels-Vollversorger 
(Rewe) liegt heute bereits und auch nach der geplanten Verlagerung innerhalb des gemäß 
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt Köln festgelegten Bezirksteilzentrums 
Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße. Die beabsichtigte Darstellung als gemischte Baufläche 
soll eine kleinräumliche Mischung des Einzelhandel-Vollversorgers mit anderem, auch klein-
flächigem Einzelhandel, kleineren Handwerksbetrieben, Dienstleistungen und Wohnen vorbe-
reiten. Eine Konkretisierung und darauf bezogene Prüfung der Verträglichkeit mit anderen 
Versorgungszentren erfolgt erst auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans.  
Nach der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs wurde der nach den frühzeitigen Beteili-
gungsschritten bereits verkleinerte Geltungsbereich erneut um circa 0,2 ha verkleinert, konkret 
um die Fläche, welche in der bisherigen Darstellung des FNP als Fläche für Bahnanlagen 
ausgewiesen ist. Hintergrund sind sukzessive in den Beteiligungsschritten vorgetragene Be-
denken der Deutsche Bahn Immobilien GmbH, wonach Teile der an den Bahnhofsvorplatz 
und die Gleisanlagen grenzenden privaten Grundstücksflächen planfestgestellt seien. Dies 
konnte nach Prüfung teils entkräftet werden, erwies sich in anderen Teilen jedoch als nicht 
prüffähig, so dass der Sachverhalt innerhalb des Änderungsverfahrens nicht abschließend ge-
klärt werden konnte. Es wird daher auf eine geänderte Darstellung in diesem Bereich verzich-
tet. Eine erneute Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB aufgrund des ge-
änderten Geltungsbereichs wird nicht durchgeführt, da die Änderung offensichtlich nicht zu ei-
ner erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. 
 
Politische Beratungen 
1118/2025 
Kenntnisnahme der erneuten eingeschränkten Veröffentlichung des geänderten Entwurfs 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 12.05.2025 TOP 10.2.10 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 TOP 17.1 
 
3877/2024 
Kenntnisnahme der Veröffentlichung des Entwurfs 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 24.03.2025 TOP 10.2.5 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 TOP 17.4  
 
0541/2022 
Kenntnisnahme des Ergebnisses des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 07.05.2022 TOP 10.2.15 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 TOP 18.9

5 
0823/2021 
Beschluss über die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des FNP 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 03.05.2021 TOP 9.2.10 
Wirtschaftsausschuss  27.05.2021 TOP 16.1 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 TOP 7.1  
 
0959/2020 
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans (und der Änderung des FNP*) und die 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 04.05.2020 TOP 9.2.7 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 TOP 10.1 
Bezirksvertretung 9, Mülheim 15.06.2020 TOP 9.2.1 
Wirtschaftsausschuss  16.06.2020 TOP 16.2 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 TOP 10.1, geändert beschlossen 
      (*u. a. unter Beschlusspunkt 5: Änderung des FNP) 
 
Anlagen 
1 Anlage Öffentlichkeitsarbeit 
2 Lage des Plangebietes 
3 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans 
4 beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans 
5 Gegenüberstellung der beabsichtigen Darstellung zur erneuten Veröffentlichung des 
Entwurfs und der beabsichtigten Darstellung zum Feststellungsbeschluss 
6 Begründung 
7 Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit 
8 Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 7 Abwägungstabelle Öffentlichkeit

159706 Zeichen

A N L A G E   7 
 
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Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials aus den eingegangenen Stellungnahmen aus der  
Öffentlichkeit 
zur 238. Änderung des Flächennutzungsplanes „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand im Zeitraum vom 20. November 2020 bis zum 04. Dezember 2020 
einschließlich statt. Wegen der Einschränkungen durch das Corona-Virus musste auf eine Informationsveranstaltung vor Ort verzichtet werden. Als Alternative 
wurde der Dialograum im Mitwirkungsportal der Stadt Köln genutzt, um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu informieren und die Möglichkeit zur Äuße-
rung und Erörterung zu geben. Die Beiträge und hierzu erfolgten Kommentare aus dem Mitwirkungsportal (https://www.mitwirkungsportal-koeln.de/dialoge/moehl-
areal-koeln-dellbrueck) sind durch ein „* „ gekennzeichnet. 
Es sind 94 schriftliche Stellungnahmen plus 14 Beiträge im Mitwirkungsportal mit zusätzlichen, hierauf bezogenen Kommentaren zu diesem Verfahrensschritt 
eingegangen. 
 
Die Veröffentlichung des Entwurfs fand im Zeitraum 13. März bis zum 14. April 2025 einschließlich statt. 
Es ist 1 Stellungnahme zu diesem Verfahrensschritt eingegangen. 
 
Die erneute Veröffentlichung des Entwurfs zu den geänderten oder ergänzten Teilen fand im Zeitraum 17. April bis 5. Mai 2025 einschließlich statt. 
Es ist keine Stellungnahme zu diesem Verfahrensschritt eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert (anonymisiert). Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung zum jeweiligen Thema verwiesen. 
 
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (lfd. Nummern 1 bis 107) 
1 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verdrängung der auf 
dem Grundstück befindlichen Musikschulen und Proberäu-
men über den Stadtteil hinaus einen Einschnitt darstellen 
würde, da solche Räume stadtweit nicht ausreichend verfüg-
bar sind. 
 
Es wird Interesse für ein Grundstück für ein kleines Wohn-
haus mit Musikschule bekundet. Weiterhin wird darum gebe-
ten, bei der Entwicklung der neuen gemischten Bebauung 
entsprechend berücksichtigt zu werden und im Falle der Ent-
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Im weiteren Bauleitplanverfahren wurde ein städtebauliches Qualifi-
zierungsverfahren durchgeführt mit der Zielsetzung, ein vielfältiges 
und gemischtes Quartier mit vielen verschiedenen Nutzungen zu 
entwickeln. Eine Musikschule würde in einen solchen Nutzungsmix 
grundsätzlich gut passen. 
Die planungsrechtliche Festsetzung der konkreten Nutzungsmög-
lichkeiten, der Bauweise und des Maßes der baulichen Nutzung er-
folgen auf der nachfolgenden Bebauungsplanebene. 
Die Regelung der Eigentums- oder Mietverhältnisse ist nicht Auf-
gabe der Bauleitplanung.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wicklung von mehrgeschossigen Gebäuden mit den in Be-
tracht kommenden Grundstückseigentümern und Projektent-
wicklern Kontakt herzustellen. 
 
2 Für ein gehaltvolles kulturelles Leben in Dellbrück ist es 
unabdingbar, dass auch nach einer Neubebauung auf dem 
Möhl-Areal, kleine Vereine und Kultureinrichtungen unter-
kommen können. Die in der schematischen Darstellung der 
Rahmenbedingungen genannte "Integration eines Kultur-
betriebs" wird begrüßt. Ohne einen angemessenen - dem 
jetzigen vergleichbaren - Kulturbetrieb wäre der Stadtteil 
Dellbrück wesentlich ärmer. Allerdings erschließt sich noch 
nicht, wie ein solcher neugeschaffener Kulturbetrieb dann 
aussehen soll. 
 
Es wird angeregt: 
 
• dass ein solcher Kulturbetrieb dem Umstand Rechnung 
trägt, dass er weitere kleinere Vereins- oder Kulturveran-
staltungen bzw. -einrichtungen beherbergen 
kann 
• dass dieser Kulturbetrieb in einer räumlichen Größe vorge-
sehen wird, die mehreren kleineren Einheiten zur gleichen 
Zeit Übungseinheiten und/oder sonstige 
Treffen ermöglicht 
• dass mehrere Räumlichkeiten im Kulturbetrieb dazu eine 
Größe von jeweils mindestens 60 m² haben. 
Ja Zielsetzung der Planung ist es, ein vielfältiges und gemischtes Quar-
tier mit vielen verschiedenen Nutzungen zu entwickeln. Kulturelle 
Nutzungen würden gut in ein solches Quartier passen.  
Die planungsrechtliche Festsetzung der konkreten Nutzungsmög-
lichkeiten erfolgt auf der nachfolgenden Bebauungsplanebene. 
Die Regelung der Eigentums- oder Mietverhältnisse ist nicht Auf-
gabe der Bauleitplanung. 
 
3 Die Absicht, neuen Wohnraum am Standort zu schaffen, wird 
befürwortet. In Hinblick auf die geplante Gewerbenutzung 
(Dienstleistung) einiger Flächen wird zu bedenken gegeben, 
dass ähnliche Gewerbeflächen in Dellbrück, die nicht in di-
rekter Nähe zur Dellbrücker Hauptstraße liegen, oft nicht ge-
nutzt werden und schwierig zu vermieten sind. Es wird ange-
boten, mit der Stadt und Bauträgern in Austausch zu treten. 
 
Es wird sich für den Verbleib der auf dem Gelände ansässi-
gen Zirkusfabrik/ Kulturarena ausgesprochen. In der Form 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
des Angebotes ist es ein einzigartiges Unternehmen, da es 
viele Aspekte in sich vereint. Die Zirkusfabrik bietet vieles, 
was ansonsten in Dellbrück fehlt. Sie ist im Bereich Kinder- 
und Jugendarbeit fast der einzige Anlaufpunkt. Auch das El-
tern-Kind-Cafe ist das einzige in Dellbrück. Die Zirkusfabrik 
ist auch regelmäßiger Gastgeber für Konzerte und Veranstal-
tungen. Wichtig ist, dass es auch im Neubau eine bezahlbare 
Alternative für die Zirkusfabrik gibt.  
 
Es wird darauf hingewiesen, dass zwar die Umnutzung von 
bisher gewerblich genutzten Flächen zum Wohnungsbau 
richtig ist, diese jedoch auch Orte für Kunst, Kultur, Konzerte 
und Veranstaltungen gefährdet. Letztere sind aber oft prä-
gend für die Lebensqualität im Veedel und Orte der Begeg-
nung für jede Altersgruppe. 
4 Die Schaffung neuer Wohnmöglichkeiten im Stadtteil Dell-
brück wird als angebracht erachtet. 
 
Es wird darum gebeten, dass im neuen Quartier auf dem 
Möhl-Gelände auch kulturelle Begegnungen weiter möglich 
sind und erhalten bleiben. 
 
Es wird weiterhin darum gebeten, sich besonders für die kul-
turellen Belange in Dellbrück einzusetzen. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
5 1. Nutzungsplanung 
Neben der angedachten Mischung von Wohnraum, Ge-
werbe, Gastronomie sowie Kultur und Versorgung, wird auch 
die Unterbringung von älteren und pflegebedürftigen Bewoh-
nern angeregt.  
 
 
 
 
2. Verkehrsplanung 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Zielsetzung der Planung ist es, ein vielfältiges und gemischtes Quar-
tier mit vielen verschiedenen Nutzungen zu entwickeln.  
Die Darstellung einer gemischten Baufläche im Flächennutzungs-
plan steht im Einklang mit der Anregung, Wohnraum für Menschen 
jeden Alters und in allen Größen für die unterschiedlichsten Lebens-
situationen entstehen zu lassen. 
 
 
Soweit für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans bereits 
konkretisierende Planungen bestehen (hier: für den Bereich des 
Möhl-Areals), wurde bereits eine Verkehrsuntersuchung angestellt, 
die sich detailliert mit den verkehrlichen Auswirkungen der geplanten

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 4 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die derzeitige Planung sieht als eine mögliche Option die 
Öffnung des Areals zur Möhlstraße hin vor. Implikationen 
hieraus wären: 
 
• Ausweich-Verkehr über Busbahnhof in die Urnenstraße 
(Grundschule) mit entsprechender Staubildung und Gefähr-
dung der Grundschüler. 
• Ausweich-Verkehr über die Dellbrücker Hauptstraße und 
damit noch größerer Gefährdung aller Verkehrsteilneh-
mer.  
• Vermehrte Nutzung und Rückstau auf der Möhlstraße.  
 
Als Alternativen empfehlen sich: 
 
• Kurzfristig - Beibehaltung einer Stichstraße im Möhl-
Areal.  
 
• Mittelfristig - Um eine weitere Belastung des existierenden 
Wohngebietes durch das neue Areal zu verhindern, sollte ein 
gesamthaftes Verkehrskonzept für das Areal von der Möhl-
straße hin zur Eschenbruchstraße bereits vor Baubeginn des 
Möhl-Areals entwickelt werden, unter Einbeziehung der Ottili-
enstraße und der Flächen unmittelbar südlich der S-Bahn-
Station. Zur Vermeidung der Rückstaus bei Linksabbiegern 
könnte es sinnvoll sein, einzelne Straßen nördlich der Ber-
gisch-Gladbacher Straße in Einbahnstraßen umzufunktionie-
ren (z.B. die Möhlstraße in Richtung Süden), so wie dies be-
reits südlich der Bergisch Gladbacher Straße umgesetzt 
wurde. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Entwicklung 
des Möhl-Areals als Möglichkeit der Verbesserung der Fahr-
radweg-lnfrastruktur zu ergreifen. Hier werden zwei Varian-
ten gesehen: 
 
• Kurzfristig - Öffnung der Erikastraße (Einbahnstraße zwi-
schen Dellbrücker Hauptstraße und Möhlstraße) in beide 
Richtungen für Fahrräder. Diese würde nach der Vorplanung 
eine ideale Weiterführung des angedachten Fahrradweges 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungen auseinandersetzt. In diesem Zusammenhang wurden 
auch die hier aufgeführten Anregungen im Sinne einer ganzheitli-
chen Betrachtung geprüft und mit in die Überlegungen einbezogen. 
 
Zielsetzung des Verkehrskonzeptes auf Bebauungsplanebene ist es, 
sowohl die Wohnbevölkerung vor unnötigen Verkehrsbelastungen zu 
schützen als auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehres für 
alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, MIV, Radfahrer) zu gewährleis-
ten. Gleiches gilt für den ruhenden Verkehr. 
 
Der Flächennutzungsplan trifft keine Regelungen zur quartiersinter-
nen verkehrlichen Erschließung.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
darstellen und ein für Fußgänger und Fahrradfahrer gleicher-
maßen sehr enges Stück Fahrradweg an der Bergisch-Glad-
bacher Straße entlasten 
 
• Mittelfristig: Integration der Planungen zum Radschnell-
wegverbindung Bergisch Gladbach-Köln im Rahmen der 
Neuerstellung des Flächennutzungsplanes zwischen Möhl-
straße und Eschenbruchstraße bereits jetzt. Hier könnte ent-
lang der S-Bahn eine deutlich kürzere Variante abseits der 
Bergisch-Gladbacher Straße entstehen 
 
3. Parkraumsituation 
Bei den zusätzlichen Einwohnern ist mit einem Ausweichen 
in die umliegenden Wohngebiete und auf den 
P&R Parkplatz zu rechnen. Dies führt zu weiteren Verkehrs-
belastung und insbesondere zu Stoßzeiten im gesamten Be-
reich um die Möhlstraße zu noch schwierigeren Parkverhält-
nissen - was auch die oben geschilderten Probleme des Ver-
kehrsflusses auf der Dellbrücker Hauptstraße noch weiter 
verstärken wird.  
Es wird angeregt, eine ausreichende Parkplatzkapazität ein-
zufordern und am nördlichen Rand des Möhl-Areals diese 
teilweise auch für P&R zur Verfügung zu stellen. 
 
4. Umsetzungsplanung 
Der mit einer Umsetzung der Bauplanung verbundene Lärm 
sollte als Belastung nicht unterschätzt werden. 
Es wird angeregt, den Bebauungsplan mit einer Umset-
zungsfrist von 2 Jahren zu belegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 5, Abschnitt 2 - Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stadt Köln ist sich bewusst, dass Baumaßnahmen auch mit zu-
sätzlichem Lärm für die umgebende (Wohn-)Bebauung verbunden 
sind. Entsprechend sind im Rahmen der Baugenehmigung auch ent-
sprechende Vorsorgekonzepte zu entwickeln, um die Belastung 
möglichst gering zu halten. Es ist sowohl Ziel der Stadt Köln als 
auch des Projektentwicklers die Bauzeiten möglichst kompakt und 
kurz zu halten. 
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung werden zum Baulärm keine 
Regelungen getroffen.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 6 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6 Das Projekt der Zirkusfabrik/Slide Cologne sollte weiterhin 
als wichtiges Element der Kinder- und Jugendförderung be-
stehen bleiben.  
 
Wenn es nicht auf diesem Areal angeboten werden kann, 
sollte man mit den Betreibern gemeinsam nach einer Lösung 
suchen, um im guten Rahmen das komplette Angebot weiter 
anbieten zu können. Das Angebot der Zirkusfabrik hebt sich 
von fast allem ab, was den Familien hier sonst geboten wird.  
Die Slide Kurse sind hier erschwinglich und erreichen viele 
verschiedene Nutzergruppen. Ein solches Angebot gibt es in 
Köln nur hier. 
 
Es wäre fatal, wenn diese Angebote wegfallen müssten. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
7 Es wird angeregt, dass ein zweiter Lebensmittelmarkt ge-
setzt werden - und keine reine und ausschließliche Ansied-
lung eines Vollsortimenters erfolgen soll.  
Kenntnisnahme Auf Ebene des Flächennutzungsplans werden zu Art, Anzahl und 
Größe des Einzelhandels keine Regelungen getroffen. Die beabsich-
tigte Darstellung einer gemischten Baufläche im Änderungsbereich, 
welcher teilweise im gemäß Einzelhandels- und Nahversorgungs-
konzept zentralen Versorgungsbereich „Bezirksteilzentrum Dell-
brück“ liegt, steht der Ansiedlung unterschiedlicher Einzelhandelsbe-
triebe nicht entgegen. 
 
8 In der vorliegenden Stellungnahme wird der Beitrag zur Nah-
versorgung (qualitativ, quantitativ, räumlich) einer potenziel-
len Ansiedlung eines LIDL-Marktes im Möhl-Areal erörtert. 
Diesbezüglich ist folgendes festzuhalten:  
 
Räumliche Standortbewertung  
• Das Möhl-Areal befindet sich innerhalb der Abgrenzungen 
des ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiches Stadt-
bezirkszentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße. Der 
zentrale Versorgungsbereich weist eine Versorgungsfunktion 
für den gesamten Stadtteil auf. Die stadtteileweite Versor-
gungsfunktion begründet sich u. a. aufgrund der nicht gege-
benen Tragfähigkeit für stationäre Angebote in den weiteren 
Stadtvierteln in Dellbrück. In diesem Zusammenhang wird im 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 7.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 7 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Einzelhandelskonzept die „Sicherung und [der] Ausbau des 
Angebotes im Stadtteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Haupt-
straße” empfohlen.  
• Angesichts der nachfolgend dargestellten deutlich unter-
durchschnittlichen quantitativen Verkaufsflächenausstattung 
in Dellbrück (zentraler Versorgungsbereich sowie Stadtteil), 
besteht im Zuge der Planungen die Möglichkeit durch die 
Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes die räumliche 
Versorgungsfunktion des zentralen Versorgungsbereiches zu 
verbessern (Angebotsbündelung) und somit dieses stadtent-
wicklungspolitische Ziel zu erreichen. 
 
 • Angesichts der zugewiesenen stadtteilweiten Versorgungs-
funktion des einzigen zentralen Versorgungsbereiches im 
Stadtteil Dellbrück ist demnach ein räumliches Angebotsdefi-
zit festzustellen, da nicht alle Anforderungen seitens der Be-
völkerung an ein umfassendes Lebensmittelangebot (volles 
Preis- und Angebotsspektrum) durch die Betriebe im zentra-
len Versorgungsbereich abgebildet werden können. Durch 
die Planungen im „MöhI-Areal" ist die Möglichkeit gegeben, 
das räumliche Nahversorgungsangebot im Stadtteil Dellbrück 
nachhaltig zu verbessern. Dies gilt insbesondere unter Be-
rücksichtigung des derzeit gegebenen räumlichen Angebots-
defizits, im Zuge des „Fehlens“ von Angebotsalternativen im 
einzigen zentralen Versorgungsbereich im Stadtteil (Be-
triebstypenmix aufgrund zweier REWE-Märkte nicht gege-
ben). 
 
Quantitative Standortbewertung  
• Im Stadtteil sind fünf strukturprägende Betriebe mit einer 
Gesamtverkaufsfläche von rd. 5.700 m² angesiedelt. Die Ver-
kaufsflächenausstattung im Sortimentsbereich Nahrungs- 
und Genussmittel ist demnach als deutlich unterdurchschnitt-
lich einzustufen (rd. 0,26 m² VKF NuG/EW). Demnach be-
steht hinsichtlich der quantitativen Verkaufsflächenausstat-
tung ein deutliches Defizit. Dieses Defizit könnte durch die

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 8 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
weitere Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zumindest re-
duziert werden (abhängig von der Ausprägung bzw. Dimensi-
onierung). Ergänzend würden rechnerisch weiterhin Entwick-
lungsmöglichkeiten für die Bestandsbetriebe verbleiben. 
  
• Mit Stand zum 31.12.2019 leben im Stadtteil Dellbrück 
21.980 Einwohner. Daraus ergibt sich für den Stadtteil ein 
rechnerisches Kaufkraftpotenzial von rd. 56,9 Mio. Euro. 
Selbst unter Berücksichtigung eines für die Stadt Köln typi-
schen nennenswerten Umsatzanteils durch kleinteilige Struk-
turen (und auch Randsortimente von Fachmärkten) wird im 
Stadtteil nach fachlicher Einschätzung eine Zentralität im 
Sortiment Lebensmittel von max. 80 erreicht. Dieser Wert 
versteht sich unter Berücksichtigung der gegebenen Ange-
botsstrukturen in Dellbrück als Maximalwert. Das zur Verfü-
gung stehende Kaufkraftpotenzial kann derzeit nicht durch 
die Bestandsstrukturen gebunden werden, wodurch mit nen-
nenswerten Kaufkraftabflüssen aus Dellbrück zu rechnen ist.  
 
• Bereits im Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln wurde 
festgestellt, dass der zentrale Versorgungsbereich Stadtteil-
zentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße, lediglich eine 
Zentralität von rd. 36 im Sortiment Lebensmittel erreicht. 
Demnach kann der zentrale Versorgungsbereich seiner 
stadtteilweiten Versorgungsfunktion nicht gerecht werden. 
Durch die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes 
könnte die Versorgungsfunktion des zentralen Versorgungs-
bereichs zumindest gestärkt werden. Unter Berücksichtigung 
der vorstehenden quantitativen Ausstattungswerte wird er-
sichtlich, dass im Zuge der Planungen im „MöhI-Areal" die 
Chance genutzt werden kann, eine Verbesserung der quanti-
tativen Angebots- und Nahversorgungssituation zu erreichen. 
Gleichzeitig würde dadurch der konzeptionelle Positivstand-
ort, der zentrale Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Dell-
brück, Dellbrücker Hauptstraße, in seiner Funktion und Be-
deutung gestärkt werden. Angesichts der unterdurchschnittli-

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
chen Verkaufsflächenausstattung erscheint eine Angebotser-
gänzung sowohl aus versorgungsstruktureller, wie auch aus 
konzeptioneller Sicht sinnvoll.  
 
Qualitative Standortbewertung  
• Im Stadtteil Dellbrück sind fünf strukturprägende Anbieter 
angesiedelt, wovon drei Märkte durch die Fa. REWE betrie-
ben werden. Demnach ist der Angebotsmix (deutlich) einge-
schränkt. Im zentralen Versorgungsbereich Stadtbezirkszent-
rum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße sind derzeit zwei 
strukturprägende Lebensmittelmärkte angesiedelt. Dabei 
handelt es sich um zwei Lebensmittelmärkte der Fa. REWE. 
Ein entsprechendes ergänzendes, bzw. differentes Lebens-
mittelangebot wird derzeit nicht vorgehalten. In diesem Zu-
sammenhang ist die räumliche Versorgungsfunktion des 
zentralen Versorgungsbereiches für den Stadtteil Dellbrück 
aufgrund der Monostruktur (nur ein strukturprägender Betrei-
ber) sowie der geringen quantitativen Ausstattung derzeit 
nicht gegeben, da Angebotsalternativen außerhalb des zent-
ralen Versorgungsbereiches aufgesucht werden müssen.  
• Im Zuge der Planungen besteht die Chance, die im Einzel-
handelskonzept formulierte Handelsempfehlung: „Absiche-
rung des Kernbereiches durch einen weiteren Magnetbe-
trieb” zu erfüllen: Ein weiterer Magnetbetrieb würde am 
Standort und im zentralen Versorgungsbereich zu einer At-
traktivierung und Belebung beitragen, da dadurch ein zum 
Kundenstamm der REWE-Märkte differenter Kundenstamm 
angesprochen werden könnte.  
 
• Durch einen weiteren, zu REWE differenten Lebensmittel-
betrieb würden Kopplungseffekte für den Standort ausgelöst. 
Demnach würde der Standort den aktuellen Kundenansprü-
chen an die Nahversorgung gerecht werden: „Wartezeiten, 
Umwege oder Extrafahrten werden nicht mehr akzeptiert. 
Denn der beschleunigte Lebensstil zwingt die Menschen, all-
tägliche Aufgaben möglichst schnell und mühelos zu erledi-

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 10 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
gen. Übrig bleiben schnelle Konzepte sowie zentrale, gut er-
reichbare Standorte, die weitere Erledigungen ermöglichen 
oder in den Tagesablauf gut integriert werden können. Der 
Angebotsmix des zentralen Versorgungsbereiches resp. des 
gesamten Stadtteils Dellbrück ist aktuell sehr eingeschränkt, 
die Angebotsstrukturen können die Anforderungen an eine 
stadtteilweite Versorgung nicht erfüllen. In diesem Zusam-
menhang besteht durch die Ansiedlung eines zusätzlichen 
Lebensmittelmarkts die Chance durch die Planungen im 
„Möhl-Areal": 
 
• einen ansprechenden Betriebstypenmix zu schaffen,  
• weitere Synergie- und Kopplungseffekte im zentralen Ver-
sorgungsbereich Stadtteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker 
Hauptstraße zu generieren,  
• die stadtentwicklungspolitischen Ziele für den zentralen 
Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker 
Hauptstraße zu erreichen  
und somit den modernen Kundenansprüchen an die Nahver-
sorgung gerecht zu werden. 
9 Wichtig für die Arbeit von „delljazz “ war und ist eine Kultur-
stätte, in der regelmäßig Konzerte stattfinden können und die 
der Vereinsidee eine Heimatadresse für die kulturelle Arbeit 
bietet. Diese „Heimatadresse“ wurde in den letzten 4 Jahren 
in der ZIRKUSfabrikKulturarena gefunden. 
 
Die ZIRKUSfabrikKulturarena wird ohne Subventionen privat-
wirtschaftlich betrieben und befindet sich auf dem Möhl -Ge-
lände. Ihr Schwerpunkt liegt in der Kinder- und Jugendarbeit. 
Sie bietet darüber hinaus einen Treffpunkt für zahlreiche 
Gruppen aus den Bereichen Soziales, Kultur und Sport. Diese 
Lokalität bietet ideale Voraussetzungen die Arbeit von „dell-
jazz“. Sie liegt verkehrsgünstig, ist fußläufig und zentral im 
Stadtteil erreichbar, bietet für Abendveranstaltungen ausrei-
chend Parkplätze, lässt ohne Konfliktpotential mit Anwohnern 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 11 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Musikveranstaltungen zu, hat einen Konzertsaal mit hervorra-
gender Akustik und für eine ideale Größe (max. 200 Perso-
nen). Nicht zuletzt zeichnet sich diese Location durch ein sehr 
günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. 
 
Die bisher vorliegenden Entwürfe sehen keinen Ersatz für die-
sen Dellbrücker Kulturstandort vor. 
Nach vielen gescheiterten Versuchen der Politik, in den ver-
gangenen Jahren für Dellbrück ein angemessenes, kulturelles 
und stadtteilbezogenes Zentrum zu gestalt en, (Thielenbru-
cher Endstation der KVB, ehemaliges belgisches Kasino, Bür-
gertreff 1006, Thurner Hof) und damit den zahlreichen und 
verschiedensten kulturellen und sozialen Trägern eine Heimat 
zu bieten, wird befürchtet, dass die Kulturarbeit von „delljazz“ 
durch die geplante Entwicklung des Möhl-Geländes in dieser 
Form mit einem Fokus auf wirtschaftlich optimierten Interes-
sen, einen herben Rückschlag erleiden wird. 
 
Um dies zu verhindern, wird angeboten an den kommenden 
Planungen beteiligt werden. Es wird d anach gefragt, welche 
Möglichkeiten gesehen werden, die Interessen von „delljazz“ 
bei der Entwicklung des Möhl-Geländes zu berücksichtigen. 
10 Es wird angeregt, in den Planungen zum Möhlareal oder al-
ternativ und standortnah, Räume für die Zirkusfabrik Kultur-
arena zu sichern. 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 12 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
11 Erhalt Zirkusfabrik / Raum für Kultur und Gewerbe  
Ein Ort für Kultur sollte in jedem Fall erhalten bleiben und 
auch in den Abendstunden und für Jugendliche nutzbar sein. 
Es ist kein Gewinn, wenn durch die Wohnbebauung Kultur 
und Gewerbe komplett verdrängt werden. Auch die angren-
zenden oder nahe gelegenen Handwerksbetriebe gehören 
zum Stadtteil und sind schützenswert, auch wenn das mal 
mit Lärm verbunden ist. 
Weniger Wohneinheiten und PKWs begrenzen 
In Dellbrück ist in den letzten Jahren sehr viel gebaut, ver-
dichtet, versiegelt worden. Wenn der Stadtteil seine Lebens-
qualität erhalten soll, muss der Zubau maßvoll sein. Die Ber-
gisch Gladbacher Straße ist nach wie vor eine Belastung und 
hat keinerlei Aufenthaltsqualität. Es sollen Alternativen zum 
Auto (Carsharing) und Radweg auf der Bergisch Gladbacher 
Straße eingeplant werden. 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Siehe Stellungnahme 2. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das städtebauliche Konzept sieht einen Grün- und Freiraum vor, der 
langfristig das gesamte Areal der FNP-Änderung durchzieht. Da auf 
Bebauungsplanebene zunächst nur das sogenannte „Möhl-Areal“ 
beplant wird, werden in einem ersten Schritt nur die dort konkret ge-
planten Maßnahmen umgesetzt. Hierzu gehört auch ein Quartiers-
platz. Für diesen Bereich wird zum Bebauungsplan „Möhl-Areal“ 
auch ein Mobilitätskonzept entwickelt. 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen.  
12 Es wird darum gebeten, bei der Planung die Aufrechterhal-
tung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche zu si-
chern. Die vorhandenen Angebote sind rar gesät und die Zir-
kusfabrik stellt einen wichtigen Baustein für Freizeitangebot 
für Kinder in Holweide und Umgebung dar. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
13 Es wird darum gebeten, die Zirkusfabrik als Basis vor Ort zu 
erhalten. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
14 Die Neuausrichtung der Bebauung auf dem bisherigen Ge-
werbegebiet der Firma Möhl zugunsten einer Wohnbebau-
ung wird ausdrücklich begrüßt. Gerade der optimal benach-
barte Standort, an der S-Bahn-Haltestelle Dellbrück, bietet 
für die Wohnbevölkerung beste Voraussetzungen für eine 
schnelle Erreichbarkeit der Innenstadt. Wichtig dabei ist auch 
der geplante Anteil von dringend benötigten preiswerten 
Wohnungen. Auch die Neuorientierung des Supermarktes 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 13 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
unmittelbar an die Bergisch Gladbacher Straße wird den Ein-
kaufsstandort Dellbrück und hier insbesondere den nördli-
chen Siedlungsbereich stärken.  
 
Äußerst kritisch betrachten wir jedoch die zukünftige Ent-
wicklung und die Gefahren für den Erhalt der „Zirkusfab-
rik“/Kulturarena. Der Betrieb ist – trotz der Integration des 
Kulturbetriebes – durch eine lukrative Neubebauung keines-
wegs gesichert.  
Seit über 10 Jahren wird die „Zirkusfabrik“/Kulturarena ohne 
Subventionen und privatwirtschaftlich mit ca. 30 Mitarbeitern 
betrieben und widmet sich einer intensiven Kinder- und Ju-
gendarbeit. Darüber hinaus bietet die Einrichtung Kurse und 
Veranstaltungsmöglichkeiten für viele Dellbrücker Eltern, 
Schulen, Kindergärten, Flüchtlingshilfe. Sie dient als Vereins-
treff und Bürgercafé. Außerdem ist sie für den Förderverein 
Dellbrücker Jazzfreunde (Delljazz) mit über 450 Mitgliedern 
und andere, wie z. B. die politischen Parteien, in dem einzi-
gen, nutzbaren Saal in Dellbrück für über 200 Zuschauer, ein 
idealer Veranstaltungsort. 
  
Es soll alles zur Sicherung dieser Kultureinrichtung als wich-
tiger Baustein des vielfältigen kulturellen und sozialen Le-
bens in Dellbrück unternommen werden. 
15 Es wird angeregt, im Möhlviertel nachhaltig, sozial und ökolo-
gisch zu bauen sowie ein Gemeinschaftsprojekt an dem 
Standort durchzuführen. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Aspekte der Nachhaltigkeit im Bauen oder konkrete soziale Projekte 
sind nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplans. 
16 Der Erhalt der Kulturarena wird angeregt. Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
17 Prinzipiell wird die Umstrukturierung des Areals als positiv er-
achtet. Der Gedanke einer Blockrandbebauung zur Befrie-
dung des Innenbereiches wird nachvollzogen. Dieser Idee ist 
auch die Einschätzung zur Ausnahme in der Erhaltungssat-
zung (Beschlussanlage 2, Seite 5) geschuldet. Die beiden 
Gebäude Nr. 20 und 22 sollen demnach nicht in das (ge-
plante) Erscheinungsbild der Möhlstraße passen und sind 
damit nicht erhaltungswürdig, bzw. ist deren Erhaltung nicht 
mit der geltenden Erhaltungssatzung "E16" zu begründen. 
 
Dieser Einschätzung wird nicht gefolgt. Vom Stil passen die 
Häuser sehr wohl in die Möhlstraße. Zum Ende der Straße 
lockern sie die Bebauung auf und stellen auch einen Teil der 
Geschichte der Firma Möhl dar. Ebenso ist der alte Baumbe-
stand in den großzügigen Gärten sicher im Sinne des Pro-
jektziels den Anforderungen des Klimawandels und der 
Klimaanpassung zu begegnen. Die Gärten können in das 
Konzept integriert werden und als Verbindung in das Areal 
dienen. 
 
Durch den Abbruch der Häuser und Schließung der Straßen-
front wird das Projekt wirtschaftlich sicherlich interessanter. 
Baugeschichte, Umwelt und der Charme der Möhlstraße 
würden aber verlieren. 
 
Es wird angeregt, den Erhalt der Gebäude in den Vorgaben 
für das Qualifizierungsverfahrens zu berücksichtigen. 
Kenntnisnahme Der Erhalt oder der Abbruch von Gebäuden ist nicht Gegenstand 
des Flächennutzungsplans.  
18 Mit dem B-Plan Möhl wird eine für Dellbrück wichtige Ent-
wicklung angestoßen. Es wird befürwortet, dass mit den Ver-
änderungen auf dem Möhl-Gelände, auch das gesamte Ge-
werbeareal von Möhlstraße bis hin zur Eschenbruchstraße in 
den Blick genommen wird. Mit der Durchführung des zwei-
stufigen städtebaulichen Wettbewerbs und der Änderung des 
Flächennutzungsplans zu einem Mischgebiet in diesem Be-
reich, ist ein erster Schritt getan, ein lebenswertes Quartier 
Ja Die umfassenden Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis 
genommen. Sie wurden den Teilnehmenden am Qualifizierungsver-
fahren als mögliche Ideen zur Kenntnis gegeben. Sie erhielten dar-
über hinaus Einblick in sämtliche im Rahmen der Öffentlichkeitsbe-
teiligung vorgebrachten Stellungnahmen (anonymisiert).  
Die Entwicklung des gesamten Planareals soll sich in verschiedenen 
Umsetzungsgeschwindigkeiten vollziehen. Der erste Entwicklungs-
baustein, das Möhl-Areal, soll unter Berücksichtigung der noch vor-

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zum Wohnen, zum Arbeiten und auch für die bereits vorhan-
denen kulturellen Nutzungen für alle Bürgerinnen in Dell-
brück zu schaffen. 
 
In Hinblick auf die Planungen auf dem Gelände Möhl (Kon-
kretisierungswettbewerb, 2. Teil des 
Qualifizierungsverfahrens) wird die Realisierung einer ersten 
Stufe für ein insgesamt urbanes, für alle Bürgerinnen erleb-
bares Quartier gewünscht. Angesichts der unmittelbaren 
Nähe zur Dellbrücker Hauptstraße und dem S-Bahnhof 
macht es Sinn, hier (weiterhin) die zentralen Nutzungen des 
künftigen Quartiers zu verorten: einen Vollsortimenter, eine 
größere KiTa, die Zirkusfabrik, ein Nachbarschaftszentrum. 
Es wird angeregt, dass sowohl der Supermarkt als auch das 
Kulturzentrum nicht als flächenzehrende, funktionale „Kis-
ten“, sondern als mischgenutzte Gebäude mit Wohnungen 
und/ oder Büro’s in den Obergeschossen geplant werden. 
Ebenso wird befürwortet, den Bereich quasi autofrei zu ge-
stalten, die gute verkehrliche Lage sowie die Änderungen im 
Mobilitätsverhalten zu nutzen und die (soweit noch erforderli-
chen) Stellplätze in Tiefgaragen und einer (architektonisch 
gut eingebundenen) Quartiersgarage unterzubringen. Das 
bedeutet auch, notwendige Kunden-Stellplätze entweder auf 
dem Supermarkt oder in den Tiefgeschossen zu platzieren. 
Damit wird Raum für die Menschen geschaffen, die sich im 
Quartier aufhalten, Raum für (nutzbare!) Grün- und Aufent-
haltsflächen, Raum für Treffpunkte und Cafe’s, die das Vier-
tel beleben – in Anknüpfung und Ergänzung zu dem lebhaf-
ten Treiben auf der Dellbrücker Hauptstraße. 
 
Das Möhl-Gelände grenzt im Norden unmittelbar an die S-
Bahn-Station Dellbrück. Angesichts des sich verändernden 
Mobilitätsverhaltens würde sich auf dem heutigen Parkplatz 
eine mehrgeschossige, intermodale Mobil-Station anbieten 
(Fahrradgarage, Rad- und Car-Sharing, E-Rad- und Roller-
Parkplätze, Lademöglichkeiten, eventuell Fahrradreparatur). 
Ziel sollte sein, den (vor allem überörtlichen) individuellen 
handenen Nutzungen im östlich angrenzenden Gewerbegebiet ent-
wickelt werden. Hierbei sind insbesondere immissionsschutzrechtli-
che Themen zu berücksichtigen. Um keine unnötigen Zäsuren in der 
langfristigen perspektivischen Entwicklung Dellbrücks zu generieren, 
hat die Stadt Köln sich von daher dazu entschieden, die östlich an 
den ersten Entwicklungsbaustein gelegenen Nutzungen im Rahmen 
eines parallelen Ideenwettbewerbs mit beplanen zu lassen. Hier-
durch können die positiven Optionen einer mittel- und langfristigen 
Entwicklung des gesamten Stadtquartieres frühzeitig aufgedeckt und 
auch schon im Rahmen der Entwicklung des Möhl-Areals weitge-
hend berücksichtigt werden. 
 
Um eine möglichst umsetzungsfähige, wirtschaftliche und zielgerich-
tete städtebauliche Lösung für das gesamte Projektgebiet umzuset-
zen, wird die Stadtverwaltung Köln im weiteren langfristig angeleg-
ten Entwicklungsprozess für das Gesamtareal weiterhin den Dialog 
und Austausch mit den Grundstückseigentümern pflegen. 
Die beabsichtigte Darstellung einer gemischten Baufläche (M) im 
Flächennutzungsplan hält die Optionen für konkretere verbindliche 
Bauleitplanung im Sinne des städtebaulichen Konzeptes offen.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Pkw-Verkehr zu verlagern und zu vermeiden – somit ein au-
toarmes Quartier. 
Im Hinblick auf die konzeptionelle Perspektive im Rahmen 
des Ideenwettbewerbs (1. Teil des Qualifizierungsverfah-
rens) wird ein schlüssiges Konzept und eine Klärung erhofft, 
wie die künftige Weiterentwicklung der nachbarlichen Gewer-
beflächen in ein Mischgebiet mit der ersten Realisierungs-
stufe Möhl so städtebaulich integriert werden kann, dass das 
Gesamtareal später auch als ein einheitliches Quartier wahr-
genommen wird. Das vorliegende Plankonzept für den B-
Plan Möhl weist in allererster Linie (kaum nutzbare) Ab-
standsflächen und lärmabschirmende Nutzungen zu den 
Nachbarbereichen auf. Das ist ein eher 
trennendes als ein verbindendes Konzept. Die geplanten 
Fußwegeverbindungen können das nicht kompensieren. 
Wünschenswert wäre hingegen eine Öffnung und ein „archi-
tektonisches Signal“: hier wird das Quartier (in 
Zukunft) weiter wachsen! Das könnte zum Beispiel ein zent-
raler städtischer Platz und eine verbindende, urban gestal-
tete Wege-Achse, eine Öffnung und Verknüpfung zwischen 
den Teilquartieren herstellen. Der Quartiersplatz wäre ein au-
tofreier Stadtraum mit Cafe’s, Außenterrassen, kleinen Lä-
den, mit Hauptzugang zum Supermarkt und gegebenenfalls 
auch zum Kultur- bzw. Nachbarschaftszentrum. Er lädt dazu 
ein, den Einkauf zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu machen, 
um anschließend noch zu klönen, sich zu treffen. Pendler 
vom S-Bahnhof nutzen die Gelegenheit, auf dem Weg nach 
Hause noch einen Einkauf zu machen oder treffen sich zum 
Feierabend-Snack. Die Wege-Achse wäre das verbindende 
Element, das alle Teilbereiche des künftig wachsenden Ge-
samtquartiers als Rückgrat miteinander verknüpft. Als urban 
gehaltener und zugleich mit schattenspendenden Bäumen 
und angrenzenden Grünflächen gestalteter Straßenraum, be-
gegnen sich hier die Anwohnerinnen, treffen sich die im 
Quartier arbeitenden und Kultur schaffenden Menschen, ge-
nießen die Senioren den Kontakt und die Kinder spielen in 
dem von Pkw’s weitgehend freigehaltenen Raum. Diese

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Straßenachse ist im Übrigen - als Verlängerung der Erna-
straße - bereits angelegt und könnte eventuell einige histori-
sche Wohngebäude in der zweiten Reihe integrieren. 
Es wird davon ausgegangen, dass etwa 30 Prozent Gewer-
beflächen verbleiben und die vorhandenen Arbeitsplätze ge-
halten, beziehungsweise innerhalb des Gebiets verlagert und 
bei Bedarf sogar ausgebaut werden können. Im Gebiet sind 
vor allem kleine, mittelständige Handwerksbetriebe/Dienst-
leister mit Bezug auf Dellbrück ansässig. Darüber hinaus gibt 
es einige Künstler-Ateliers und Proberäume für Musiker. Da 
eine sukzessive Entwicklung angestrebt wird, können diese 
auch noch lange Zeit verbleiben und es kann bei Erhalt der 
Arbeitsplätze eine schrittweise Umsiedlung in die neu zu 
schaffenden Gewerbeflächen erfolgen. 
 
Schwerpunkt für die langfristige Verlagerung der gewerbli-
chen Nutzung könnte entlang der S-Bahn sein, die somit 
auch als Lärmschutz dient; alternativ auch gewerbliche Nut-
zung an anderen Stellen in der gesamten Fläche. Wichtig ist 
eine ansprechende Adress-Bildung, sodass die gewerbliche 
Nutzung nicht als Restfläche, sondern als integrierter Teil 
des Quartiers gesehen und von außen wahrnehmbar wird. 
Ergänzend sind Show-Rooms und/ oder offen gestaltete Ate-
liers als Ausstellungsräume für Handwerker, Künstler, etc. 
denkbar sowie Share-Working-Spaces, die zusätzlich das 
Quartier beleben. Für den Gewerbebereich kann eine zeitge-
mäße, verdichtete Gestaltung mit – gegebenenfalls modular 
einteilbaren – mehrgeschossigen Gewerbelofts vorgesehen 
werden (unten Hallen, in den oberen Geschossen oder vor-
gebaut Büros/Ateliers); Büro-Nutzungen können mit Wohnen 
in den Obergeschossen kombiniert werden. 
Geplant ist ein Mischquartier – was die Nutzungen anbetrifft 
aber auch die soziale Mischung, mit einem Anteil von min-
destens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen (Ko-
operatives Baulandmodell). Vom Ideenwettbewerb wird nicht 
nur ein schlüssiges, kreatives Konzept erwartet, sondern

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
auch eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Umsetzbar-
keit. Grundsätzlich wären verdichtete Bauweisen mit mindes-
tens fünf Geschossen plus Staffelgeschoss denkbar. Die 
Verdichtung soll unter anderem auch Platz für gut nutzbare 
öffentliche Flächen schaffen. In einem Quartier mit urbanem 
Charakter sollten allerdings auch öffentliche Plätze und Stra-
ßenraum, der vorrangig als Aufenthaltsraum für die Bewoh-
nerinnen gedacht ist, als Grün- bzw. Aufenthaltsfläche ange-
rechnet werden. 
Zugleich kann und soll ein klima- und umweltgerechtes Quar-
tier entstehen, wenn der technologische Aufwand für Wohn- 
und Gewerbebauten ökonomisch darstellbar ist. Eine ver-
dichtete Bauweise, die (bauliche) Stapelung von Nutzungen, 
die Integration der Infrastruktur (Tiefgaragen, Car-Sharing, 
ebenerdige Quartiersgaragen für Räder) in die Baukörper der 
Wohn- und Bürogebäude schafft Raum für öffentliche und für 
die Bewohner auch nutzbare Freiflächen mit hoher Aufent-
haltsqualität. Grün- und 
Freizeitflächen können zugleich als multifunktionale Versi-
ckerungsflächen für Hochwasserereignisse angelegt 
werden. Auch Dächer könnten, sofern nicht als Dachterras-
sen genutzt, begrünt und/oder mit Solaranlagen 
ausgestattet werden und sollten in der Grünflächenausstat-
tung angerechnet werden. 
 
Nachfolgend sind die gewünschte Anforderungen an den 
Ideenwettbewerb im Rahmen der Planung Möhl, aufgeführt: 
  
Art der baulichen Nutzung 
• Wohnen 70 Prozent und Gewerbe 30 Prozent der Gesamt-
fläche im Areal der Nachbargrundstücke, 
• Das heißt Anteil geförderter Wohnungsbau am Wohnungs-
anteil: 30 % gemäß Kooperatives Baulandmodell der Stadt 
Köln 
 
Maß der baulichen Nutzung

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• 3 bis 4 Geschosse plus Staffel entlang der Möhlstraße, 
mindestens 5 Geschosse plus Staffel im restlichen 
Gesamtareal 
• Geschlossene Bauweise als Blockrandbebauung durchgän-
gig entlang der Bergisch Gladbacher Straße, 
Möhlstraße und im Innenbereich des Gesamtareals 
• Gestapelte Gewerbebebauung (Gewerbehallen, plus Bü-
ros/Bürolofts vorgesetzt oder in den oberen drei 
Geschossen) 
 
Gliederung 
• Zonierte/gegliederte Nutzung, zum Beispiel im Norden, ent-
lang der S-Bahn Gewerbehallen-/Lofts inklusive gestapelter 
Büro’s, gegebenenfalls Büro-/Mischnutzung im Übergang 
zum Wohnen, in der südlichen Hälfte des Gesamtareals 
Wohnbebauung, gegebenenfalls entlang der Bergisch Glad-
bacher Straße Mischnutzung Wohnen, Büro, Läden 
• Auf dem Gelände Möhl keine abschottende „Pufferzone“ 
zum nachbarlichen Gewerbe, sondern eine die künftige Ge-
samtentwicklung antizipierende Bebauung/Nutzung. Die bis 
zum Endausbau bestehenden, temporären Konflikte sind in 
der Übergangszeit städtebaulich zu klären 
• Eine das Quartier verbindende Straßen- und / oder Grün-
achse sowie ein zentraler Quartiersplatz auf 
dem Möhl-Gelände inklusive Läden, Gastronomie werden 
sehr erwünscht 
• Ein großflächiger Vollsortimenter, integriert in die Gesamt-
planung und mit Parken im Obergeschoss sowie 
Wohn- oder Büronutzung in weiteren Geschossen, wird mit 
Standort im Gesamtareal sehr begrüßt 
 
 
Freiraum, Begrünung, Energie 
• 10 m² öffentlich zugängliche und nutzbare Grünfläche pro 
neuem Einwohner, öffentlicher Spielplatz, private Kleinkin-
derspielflächen, durchgängige Dachbegrünung und/ oder

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Photovoltaik/Solarenergie, sofern nicht als Dachterrassen 
genutzt, Fassaden-/Garagenbegrünung 
• Öffentliche Plätze und Räume, sofern sie vorrangig dem 
Aufenthalt dienen (Stadtplatz, Aufenthaltsflächen Wohn-
straße) sowie Dachbegrünungen, sollten bei Berücksichti-
gung Grünausstattung pro Einwohner angerechnet werden 
• Auch im Gewerbepark Begrünung des öffentlichen Raums, 
Gliederung durch Bäume, Fassadenbegrünung 
• Mehrfachnutzung von Grünflächen: Retention auf Grün-
/Freizeitflächen, gegebenenfalls auch in Tiefgaragen  
 
Erschließung/Mobilität 
• Durchgängige, verbindende städtebauliche Achse (Wohn-
straße West-Ost) und Quartiersplatz als verbindende Ele-
mente 
• Sofern Gewerbe entlang S-Bahn, separate Erschließung 
Gewerbe zwischen Ottilienstraße und Eschenbrucher Straße 
(gegebenenfalls Tonnagebeschränkung Ottilienstraße) 
• Über die Bergisch Gladbacher Straße sollte die Erschlie-
ßung aller mittel- bis langfristig zu erhaltenden Gebäude/Nut-
zungen (gegebenenfalls als temporäre Straße/Lkw-Nutzung) 
sichergestellt sein 
• Pkw-/Lkw-Erschließung des Vollsortimenters „von Außen“ 
durch Stich/Sackgasse von der Bergisch Gladbacher Straße 
 
Haupteingang am Stadtplatz 
• Wohnbereiche des Quartiers von ruhendem Verkehr frei-
halten; Parken in Tiefgaragen, Quartiersgarage 
und in den Wohn-/Bürogebäuden integrierten Garagen 
• Mobil-Station am S-Bahnhof: Car-Sharing, Fahrrad-Parken, 
Ladestationen - mehrgeschossig 
 
 
 
Zudem 
• Es sollten die zeitlich unterschiedlichen Entwicklungsper-
spektiven der Eigentümer berücksichtigt werden, für mittel-

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
bis langfristig zu erhaltende Nutzungen von Einzelgebäuden 
muss die Erschließung gesichert werden 
• Im Rahmen des Ideenwettbewerbs soll nicht alleine eine 
schlüssige gestalterische Konzeption entstehen, sondern 
auch wirtschaftlich umsetzbare Lösungen berücksichtigt wer-
den 
• Bei Standort und Ausgestaltung Gewerbe sollte unter ande-
rem auch das Thema „Adressbildung“ aufgegriffen 
werden 
19 Der Standort der Planung wird als interessant für eine Famili-
enbildungsstätte erachtet. 
Es wird um Kontaktaufnahme (per E-Mail) bezüglich des wei-
teren Vorgehens gebeten. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Die Regelung der Eigentums- oder Mietverhältnisse ist nicht Auf-
gabe der Bauleitplanung. 
Der Kontaktwunsch wurde dem Vorhabenträger zum Bebauungs-
planverfahren zur Kenntnis gegeben. 
 
20 1. Verkehrsinfrastruktur 
Die Vielzahl geplanter neuer Wohnungen wird eine beträcht-
liche Erhöhung des Verkehrsaufkommens zur Folge haben. 
Besonders die Bergisch Gladbacher Straße ist bereits zu den 
Stoßzeiten völlig überlastet. Dafür müssen Lösungen gefun-
den werden.  
 
Rad- und Fußverkehr stärken und attraktiver machen: 
Der geplante Radschnellweg von Bergisch Gladbach nach 
Köln muss direkt und nahe angebunden werden und eine 
breite, sichere Spur bekommen. 
 
Fußgänger müssen einen Weg durch das Gelände zur und 
von der S-Bahn bekommen. Die Wege von und nach allen 
Teilen von Dellbrück, Bergisch Gladbach und auf der Ber-
gisch Gladbacher Straße müssen ausreichend breit, sicher 
und barrierefrei sein. 
 
 
ÖPNV stärken: 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
Der Flächennutzungsplan trifft keine Regelungen zur Verkehrsinfra-
struktur oder zum ruhenden Verkehr. 
Es wird auf die konkreteren Planungen im Rahmen des Qualifizie-
rungsverfahrens und des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ verwiesen.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Busverbindungen von Dellbrück und Bergisch Glad-
bach/Hand sollten wesentlich gestärkt werden. Von Thielen-
bruch sollten Verbindungen in kurzen Abständen an die S-
Bahn angebunden sein. Der Takt der S11 muss deutlich er-
höht werden. Damit wäre ein weiteres Problem zu lösen: 
 
2. Parkraum 
Die Parkplätze in Dellbrück werden zu wesentlichen Teilen 
von Pendlern nach Köln besetzt, die aus Bergisch Gladbach 
kommen. Es müssen mit der Stadt Bergisch Gladbach Lö-
sungen gefunden werden, die den Pendlern dort Parkplätze 
schaffen. Viele kommen aus dem schlecht angebundenen 
Hinterland und sind derzeit noch auf die Anfahrt mit dem 
PKW angewiesen. 
 
Für eine Verminderung des Verkehrs zur Dellbrücker Haupt-
straße und den umliegenden Vierteln bietet das neue Möhl-
Areal die Chance, große Parkflächen unter dem geplanten 
Bereich zu schaffen. Diese Parkflächen sollten so ausgelegt 
sein, dass sie nicht nur den Bewohner des Areals selbst, 
sondern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. 
 
 
3. Klima 
Der Begrünung durch geeignete Trockenheits-resistente 
Baumbepflanzung, Fassaden- und Dachbegrünung ist hohe 
Priorität zu geben.  
 
 
 
4. Treffpunkte im Areal  
Etwa durch kleine Gastronomie oder Sitzgruppen im Freien 
würden Kunden auch in den oberen Bereich der Dellbrücker 
Hauptstraße ziehen und den örtlichen Einzelhandel dort stär-
ken. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zur Verbesserung der kleinklimatischen Situation sollen auf Bebau-
ungsplanebene geeignete Maßnahmen festgesetzt werden. Der Flä-
chennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Städtebauliche Konzept und den Bebauungsplan „Möhl-Areal“ 
verwiesen.

- Öffentlichkeit - 
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
21 Das Hölderlin Gymnasium Mülheim soll im Zuge eines nöti-
gen Neubaus zweigeteilt werden, die Schulgemeinschaft 
spricht sich entschieden gegen diese Zweiteilung aus. Im 
Stadtteil Mülheim hat sich bis jetzt kein genügend großes 
Grundstück finden lassen, dass diese Zerschlagung verhin-
dern könnte.  
 
Eine Verlagerung der Schule in einen anderen Stadtteil stellt 
eine Möglichkeit. Deshalb wird darum gebeten, bei der Pla-
nung und der Flächennutzungsplanänderung des Möhl-Are-
als einen Schulbau zu berücksichtigen.  
 
Wie der Presse zu entnehmen war, ist auch das Gelände 
hinter dem Möhl-Areal in der Diskussion für eine Flächen-
planänderung.  
Nein Derzeit wird von den Fachämtern der Stadt Köln im Rahmen der ge-
samtstädtischen Betrachtung kein Erfordernis zur Schaffung einer 
Schule innerhalb des Planungsareals gesehen. 
 
22 Verkehr ist eines der wichtigsten Zukunftshemen – insbeson-
dere wegen der ständig überlasteten Bergisch Gladbacher 
Straße und der vielen Autos, die die Luftqualität nach unten 
ziehen. Viele wollen den ÖPNV aus Prinzip nicht nutzen und 
ihr Auto behalten, was grundsätzlich akzeptiert werden kann. 
Die Verkehrssituation auf der Hauptverkehrsachse Bergisch 
Gladbacher Straße wird durch Nutzung von anderen Ver-
kehrsmitteln (Fahrrad, Bus oder Straßenbahn) entlastet. 
 
Das Möhlgelände kann hier eine echte Chance sein, um den 
ÖPNV attraktiver zu machen. 
 
A. Der Bus 435/436 der Wupsi muss sich derzeit noch über 
die Bergisch Gladbacher Straße quälen und bleibt – wegen 
der reduzierten Geschwindigkeit auf 30 km/h und der geän-
derten Ampelschaltung – oft an ein einer roten Ampel vor 
dem Haus Bergisch Gladbacher Straße 1064 hängen. Folge 
ist, dass man zu 25 % die S–Bahn verpasst und Verfechter 
des ÖPNV so langsam in Erwägung ziehen müssen, aufs 
Auto umzusteigen. 
 
Kenntnisnahme Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der 
Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Die Verkehrs-
planung für das gesamte Areal soll einen fairen Ausgleich für die un-
terschiedlichen Verkehrsarten gewährleisten. 
 
Die dezidierten Anregungen zum ÖPNV können leider nicht aus-
schließlich über die Entwicklung des Planreals gelöst werden. Die 
Stadt Köln wird versuchen, diesen Anregungen im Rahmen der Wei-
terentwicklung des gesamtstädtischen ÖPNV-Netzes möglichst gut 
gerecht zu werden.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es wird vorgeschlagen, den Bus auf kurzem Weg über das 
neue Quartier zu schicken. 
 
B. Es wird für zwingend erachtet, einen Fußgängerweg und/ 
oder einen Radweg durch das Möhlgelände zu ziehen, so-
dass man auf direktem Weg an den Gleisen der S 11 entlang 
von Bergisch-Gladbach Hand zur S-Bahn kommt, ohne den 
zeitraubenden und lufttechnisch wenig schönen Umweg über 
die vielbefahrene Bergisch Gladbacher Straße. 
 
C. Man muss den ÖPNV besser vernetzen und Umsteige-
möglichkeiten auf kürzestem Wege anbieten. 
 
Man kann nur in Mülheim auf die Linie 13 oder 18 auf kur-
zem Wege von der S 11 umsteigen. Danach geht das gar 
nicht – nicht in Holweide, nicht in Dellbrück. 
 
I. Man sollte die Linie 18 bis Duckterath verlängern (orange 
eingezeichnet), um Menschen in Bergisch Gladbach einzu-
fangen, bzw. abzufangen. Gegebenenfalls steigen sie so 
vom Auto auf die S 11 um und entlasten die Bergisch Glad-
bacher Straße. 
 
II. Man sollte die Line 3 – ggf. über das Zollgelände – bis zur 
S 11 in Dellbrück verlängern. Gegebenenfalls steigen Men-
schen so vom Auto auf die S 11 um und entlasten die Ber-
gisch Gladbacher Straße. 
 
III. Die Linie 1 fährt längst durch bis Bergisch Gladbach 
Bensberg. Die gleiche Nummer sollte man mit Bergisch-Gla-
dbach Hand durchziehen und eine Straßenbahn bis ins Zent-
rum von Bergisch-Gladbach Hand fahren lassen. 
 
Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bergisch-Glad-
bach an den benannten Maßnahmen wird als möglich erach-
tet.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
23 Es wird um Berücksichtigung der Zirkusfabrik in der weiteren 
Planung gebeten. 
 
Diese soll für Dellbrück als wichtige Kultureinrichtung weiter  
eingeplant werden. Eine solche Einrichtung ist besonders für 
die Kinder- und Jugendarbeit unverzichtbar. 
 
Des Weiteren hat sich die Zirkusfabrik erheblich an der Ge-
staltung sozialer Projekte in Dellbrück verdient gemacht. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
24 Da die Zirkusfabrik in ihrem Dasein einzigartig ist, wird sich 
dafür ausgesprochen, dass diese Kulturstätte auch weiterhin 
erhalten werden muss. 
Das, in dieser Form, einzigartige Angebot, soll weiterhin für 
viele Kinder erhalten bleiben. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
25 Es wird sich besorgt über das Fortbestehen der Zirkusfabrik 
auf dem Gelände gezeigt.  
 
Die Zirkusfabrik ist der Ort in Dellbrück, an dem Austausch, 
Lebensfreude und Kultur stattfindet und soll zwingend erhal-
ten bleiben. 
 
Der Platz für die Zirkusfabrik soll dringend ohne jegliche Ein-
schränkungen oder Extrakosten bestehen bleiben.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
26 Derzeit ist nicht klar, wie das kulturelle Angebot für Kinder 
und Familien auf dem neugestalteten Gelände berücksichtig 
werden soll. 
 
Die Zirkusfabrik bietet ein breit gefächertes Angebot an ver-
schiedenen Projekten und Programmen. Auch die die gute 
und zentrale Anbindung über Bus und S-Bahn (S-Bahn-Hal-
testelle Dellbrück) für die Zirkusfabrik bietet hier vielen Fami-
lien ein wertvolles Angebot. 
Es wird darauf verwiesen, dass Neubauprojekte in Köln zwar 
sicherlich wichtig sind, aber auch jeder Wohnungsbau eine 
gute Infrastruktur nicht nur für den Verkehr braucht, sondern 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
auch "Infrastruktur" für die Förderung von Kindern und Fami-
lien. Wertvolle, bestehende Angebote müssen weiter unter-
stützt und fortgeführt werden. Das ist ganz wichtig für den 
Zusammenhalt und ein wertvolles Wohnen im Veedel & dar-
über hinaus. 
27 Die Zirkusfabrik wird auf den im KStA veröffentlichen Plan 
vermisst. Es wäre sehr bedauerlich, wenn dort zukünftig kein 
Platz mehr für diese Institution sein sollte. 
 
Es wird darum gebeten, sich für den Erhalt einzusetzen. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
28 Es wird darum gebeten, die Zirkusfabrik in das geplante Bau-
vorhaben "Möhl-Areal" einzubeziehen oder Alternativen im 
Stadtbezirk Mülheim zu benennen, um den Fortbestand der 
Zirkusfabrik zu sichern.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
29 Es wird um die Fortführung der Kulturarbeit sowie der Kinder- 
und Jugendförderung in Köln Dellbrück gebeten. 
Seit mittlerweile 10 Jahren ist die Zirkusfabrik ein familienori-
entierter Träger der Kinder- und  Jugendförderung und Kultu-
rort in Köln Dellbrück. So steht sie Zirkusfabrik für Teilhabe, 
Partizipation, Prävention, Gemeinwohlarbeit und Integration 
und bildet die gesamte Gesellschaft Dellbrücks ab. Die Zirkus-
fabrik hat eine tiefe Verbundenheit zum Veedel. Die familien-
orientierten Bewegungs - und Veranst altungsangebote sind 
mittlerweile weit über Dellbrück hinaus zu einer Institution ge-
worden.  
Sie ist freier Kulturträger und Mitglied unterschiedlicher Ver-
bände und Netzwerke  und pflegt langjährige Kooperationen 
mit sämtlichen sozialen, kulturellen, schul ischen und außer-
schulischen Initiativen und Institutionen des Stadtteils.  
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Zirkusfabrik beherbergt eine Familiengastronomie, eine 
Veranstaltungsbühne (für Veranstaltungen in kleiner und mitt-
lerer Größenordnung mit bis zu maximal 199 Personen) sowie 
Probe- und Trainingsräume. Die hauseigenen Bewegungsan-
gebote mit den Schwerpunkten Zirkus, Tanz, Theater und Mu-
sik finden in Kurs- und Projektform statt. 
• Aktuell gibt es insgesamt 41 wöchentliche Kurse mit insge-
samt ca. 369 Kindern in der Zirkusfabrik 
• Akt uell gibt es insgesamt 27 Mitarbeiter (Festangestellte, 
Aushilfen, Freiberufler, Studenten und Schüler) 
• Aktuell finden insgesamt ca. 35 Veranstaltungen pro Jahr 
statt 
• Es gibt insgesamt etwa 10 bis 12 Vermietungen pro Jahr 
Es gibt verschiedene Partner und Netzwerke, die mit der Zir-
kusfabrik kooperieren: 
• Kirchengemeinden  
• Partner des Sports 
• Musikinitiativen  
• Kulturträger und Brauchtum 
• Sozialrauminitiativen  
• Projektpartner  
• Netzwerke und Verbände

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Schulen und Kindertagesstätten  
Es wird eine große Chance für den Sozialraum Dellbrück ge-
sehen - es kann ein Kulturzentrum in Dellbrück entstehen, das 
ein offener Ort der Begegnung, des Miteinanders, der Kunst 
und Kultur, der Kinder- und Jugendbewegung sein kann.     
30 Das auf dem Gelände des Möhl-Areals Wohnungen entste-
hen sollen und Kultureinrichtungen, wie beispielsweise die 
Zirkusfabrik, vor der Schließung stehen, wird mit Bedauern 
aufgenommen. Das Herder-Gymnasium Köln hat in der Ver-
gangenheit häufig mit der Zirkusfabrik kooperiert. Die Zirkus-
fabrik hat nicht nur durch Workshops unterstützt, sondern 
auch eine Trainingsstätte zur Verfügung gestellt, als die 
Sporthalle nicht nutzbar war. Zahlreiche SchülerInnen neh-
men auch nach der Schule noch die kulturellen und sportli-
chen Angebote der Zirkusfabrik wahr.  
 
Aufgrund dessen wird sich dafür stark gemacht, dass die 
Kinder- und Jugendförderung sowie die Kulturarbeit der Zir-
kusfabrik in Dellbrück weitergeführt wird und sich andere Lö-
sungen finden lassen. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
31 Die Schaffung neuen Wohnraums in Dellbrück wird positiv 
erachtet. 
 
Es wird sich für einen Erhalt der Zirkusfabrik, der Eisbahn 
und des Eltern-Kind-Kaffees ausgesprochen. Auch ein Ein-
zug des REWEs wird befürwortet. 
Ja  
 
 
Siehe Stellungnahme 2. 
Es soll ein Neubau realisiert werden, in dem nach Fertigstellung ein 
neuer Vollsortimenter einziehen kann. Erst nach Fertigstellung die-
ses Bauabschnittes ist der Abriss des aktuellen REWE Marktes be-
absichtigt.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
32 In den Plänen wird auch das Grundstück der Zirkusfabrik mit 
einbezogen. In den Plänen scheint es keinen Platz mehr für 
die Zirkusfabrik zu geben.  
Die Zirkusfabrik soll als feste und wichtige Größe in ihrer Ein-
zigartigkeit erhalten werden.  
Der Bedarf des Erhalts der Zirkusfabrik wird mit dem neuem 
Wohnraum noch größer. Das betrifft einerseits das Sport- 
und Freizeitangebot, andererseits die Ferienbetreuung und 
die Notwendigkeit, Kindern einen Anker zu geben. Es gibt 
viele Jugendliche, die mit zunehmendem Alter und Können 
als Trainer arbeiten und ihre Erfahrungen weitergeben.  
Es wird als sinnvoll erachtet, diese etablierten und er-
schwinglichen Angebote, zu erhalten. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
33 Es muss sichergestellt werden, dass die Zirkusfabrik als ein-
ziger Kulturort und Ort für Kinder- und Jugendförderung Dell-
brücks in dem Neubauprojekt "Möhl-Gelände" eine Berück-
sichtigung findet. Derzeit ist in der vorläufigen Bauskizze 
noch kein Kulturbetrieb vorgesehen.  
Die Zirkusfabrik muss bleiben. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
34 Bei der Planung für das Möhl-Areal fällt auf, dass dabei die 
Zirkusfabrik und Kulturarena keine Berücksichtigung mehr 
findet. Dies wird als befremdlich erachtet und es wird die 
Wichtigkeit dieser Einrichtung hervorgehoben. Im Bereich 
sportliche Aktivitäten und Bewegung von Kindern wurden mit 
Schulen im Umfeld gemeinsame große Projekte durchge-
führt. Das Verschwinden der Kulturarena würde für den 
Stadtteil einen großen Verlust darstellen. Die Kulturarena hat 
es möglich gemacht, vielen ortsansässigen und anderen kul-
turellen Ereignissen einen Platz anzubieten, die dem Stadt-
teil sehr gut getan haben.  
 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es wird Unmut darüber geäußert, dass diese Einrichtung in 
der Planung einfach weggelassen wird.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
35 Dass nach ersten Meldungen und Zeichnungen in der 
Presse nicht ersichtlich war, ob die Zirkusfabrik in diesem 
Bereich dort weiterhin Bestand hat, wird als beunruhigend 
wahrgenommen. Die Zirkusfabrik ist aktuell die einzige Kul-
tureinrichtung in Köln-Dellbrück, in der Veranstaltungen klei-
nerer und mittlerer Größe abgehalten werden können. In den 
nun vorliegenden (Vor-) Planungsunterlagen- /Zeichnungen 
ist anscheinend eine künftige Kultureinrichtung geplant. Es 
wird angeregt, dass es sich dabei um die heute vorhandene 
Zirkusfabrik handeln soll. 
Die „Schnäuzer Pänz“ gehören seit vielen Jahren zum festen 
Auftrittsprogramm der Karnevalsveranstaltungen in der Zir-
kusfabrik. Hier kann sich einem Publikum präsentiert werden, 
das mit seinen jungen Familien und kleinen Kindern nicht 
zum klassischen Karnevalspublikum gehört. 
Diese Veranstaltungen in der Zirkusfabrik sind wichtig und 
ein Weg, dringend benötigten „Tänzernachwuchs“ zu begeis-
tern und sich dem Dellbrücker Publikum vorzustellen. 
Zudem gibt es die Möglichkeit, hier spezielle Trainingsele-
mente abzuhalten, auch hierfür gibt es in Dellbrück keine 
ausreichenden Räume/Säle, die von der Größe und vor al-
lem Höhe, für die speziellen Trainingsinhalte einer Gruppe 
von 20-30 Pänz geeignet sind. 
Bei der Planung des Möhl-Areals soll unbedingt weiterhin 
eine Veedels-Kultureinrichtung wie die Zirkusfabrik einge-
plant werden, die nicht nur die aktuell dort laufenden Kultur- 
und Sport-Aktivitäten abdeckt, sondern auch für Dellbrücker 
Gesellschaften und Vereine einen Veranstaltungs- und 
Übungsraum mit einer geeigneten Bühne bietet. Es gibt in 
Dellbrück keine andere Kultur- und Veranstaltungs-Location 
mehr, daher soll die Zirkusfabrik erhalten werden. 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
36 Bei der neuen Bebauung ist ein zukunftsorientiertes Ver-
kehrskonzept zu entwickeln. Dabei ist neben den Begrünun-
gen wichtig, den Verkehr fahrradfreundlich zu gestalten 
(Fahrradstellplätze, breite Fahrradwege ohne Mitbenutzung 
durch fahrende oder stehende Autos).  
Demnach sollte die Straßenplanung von "außen nach innen" 
geschehen: 
Es soll zunächst ausreichend Platz für Fußgänger/-innen und 
Radfahrende sowie für eventuelle Grünflächen eingeplant 
werden und erst am Ende geprüft werden, wie viel Platz die 
Autos erhalten können. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Im Zuge des Qualifizierungsverfahrens und im Bebauungsplanver-
fahren „Möhl-Areal“ wurde ein Erschließungs- und Mobilitätskonzept 
erarbeitet. Es wird darin ein Augenmerk darauf gerichtet, dass keine 
Konflikte mit Fußgängern und Radfahrern entstehen. Der motori-
sierte Verkehr innerhalb des Quartiers soll möglichst auf ein Min-
destmaß reduziert werden.  
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. 
 
37 Die Berücksichtigung des Kulturbereiches durch die Zirkus-
fabrik Kulturarena wird bei der Flächennutzungsplanung un-
terstützt. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
38 In den Umbauplänen findet die ansässige Zirkusfabrik leider 
keine Berücksichtigung. Die soziale und pädagogische Ar-
beit, die dort für Kinder und Jugendliche geleistet wird, ist 
einzigartig in Dellbrück und Umgebung und darf nicht unbe-
achtet bleiben.  
 
Die Zirkusfabrik soll in den Planungen aufgenommen werden 
und in ihrer Existenz nicht bedroht werden. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
39 Das aufgezeigte Konzept trifft auf Anklang.  
 
Es wird Interesse für Räumlichkeiten im neuen Möhl-Areal 
für eine Physiotherapie Praxis bekundet. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
40 In dem Bebauungsplan, der am 12.11.2020 im KSTA abge-
druckt wurde, kann ein Erhalt der ansässigen Zirkusfab-
rik/Kulturarena nicht erkannt werden. 
   
Es kann nicht hingenommen werden, dass die Zirkusfabrik, 
die vor allem für Kinder sehr wichtig ist und die Kulturarena, 
die Begegnungsstätte und Auftrittsort für alle Arten von 
Künstlern ist mit ihrer Bühne, einfach verschwindet.  
  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
Das aufgezeigte städtebauliche Konzept stellt keinen Bebauungs-
plan dar, sondern lediglich eine schematische Darstellung der Rah-
menbedingungen. Der Bebauungsplan wurde im Anschluss an das 
zweiphasige Qualifizierungsverfahren auf Grundlage des Wettbe-
werbsergebnisses erstellt. 
Zudem wird der Flächennutzungsplan, auch vorbereitender Bauleit-
plan genannt, parallel zum Bebauungsplan geändert.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Kulturstätte Zirkusfabrik/Kulturarena muss zwingend in 
das neue Baukonzept integriert werden. 
41 Es wird um Berücksichtigung der folgenden Punkte gebeten. 
 
1. Grundsätzlich werden die Pläne für eine Neuordnung des 
Plangebietes zwischen Bergisch Gladbacher Straße-
Möhlstraße-Eschenbruchstraße und Trasse der Bundesbahn 
begrüßt. 
 
2. Diese Neuordnung sollte, zumindest was die Grundzüge 
der Nutzung und der Erschließung betrifft, sowohl das 
sogenannte Möhlgelände als auch das östlich 
anschließende, überwiegend gewerblich genutzte Gebiet bis 
zur Eschenbruchstraße erfassen. 
 
3. Ein wesentlicher Punkt, der einer frühzeitigen Klärung 
bedarf, ist die zukünftige verkehrsmäßige Erschließung 
sowohl des geplanten Wohngebietes, als auch der als 
Gewerbegebiet vorgesehenen Flächen. Die in der 
Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept in dieser 
Hinsicht gemachten Aussagen sind vollkommen 
unzureichend und bedürfen einer Anpassung an die reale 
Situation in diesem Bereich der Bergisch Gladbacher Straße. 
 
4. Die Einbeziehung großer Teile der Ostseite der 
Möhlstraße in das neue Bebauungskonzept würde 
einhergehen mit der Beseitigung von mehreren gut 
erhaltenen villenartigen Wohnhäusern aus der Gründerzeit 
der Fima Möhl, die zusammen mit dem umgebenden 
Baumbestand den Charakter dieser alten Dellbrücker Straße 
prägen und erhalten werden sollten. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Der Bereich wurde im Qualifizierungsverfahren und in der vorliegen-
den Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt. 
 
 
 
 
Im Qualifizierungsverfahren wurden Vorschläge für die zukünftige in-
nere Erschließung des heutigen Gewerbegebietes gemacht, die so 
oder auch in anderer Form in zukünftigen Bebauungsplänen festge-
setzt werden können. Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine 
Regelungen 
 
 
 
 
Mit der Einbeziehung der Ostseite der Möhlstraße geht nicht zwin-
gend der Abriss der Bestandsgebäude einher.  
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
5. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes 
muss für das überwiegend gewerblich genutzte Gelände 
zwischen Möhl-Areal und Eschenbruchstraße zumindest ein 
Konzept mit erarbeitet werden, welches die 
Rahmenbedingungen für eine zukünftige schrittweise 
Erneuerung der jetzt gewerblich genutzten Flächen 
ermöglicht und diesen Gewerbestandort langfristig sichert. 
Die in diesem Bereich vorhandene Wohnbebauung entlang 
der Straße sollte dabei in angemessener Weise ergänzt und 
erhalten werden. 
 
 
 
 
 
 
6. Kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel die Zirkusfabrik, 
die zur Zeit auf dem Möhlgelände eine Heimat gefunden 
haben und in Dellbrück sehr viel zur Kulturszene beitragen, 
sollten im Rahmen der Neubebauung mit berücksichtigt 
werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
Entsprechende Baustufen und eine schrittweise Entwicklung des 
Planungsareals sind vorgesehen. 
Der Flächennutzungsplan sieht eine gemischte Baufläche (M) vor, 
die Raum für Konkretisierungen im Rahmen nachfolgender Bebau-
ungspläne lässt. Diese sollen aus dem im Qualifizierungsverfahren 
entwickelten Bebauungs- und Nutzungskonzept entwickelt werden.  
Dieses sieht vor, die in der heute bestehenden Gemengelage vor-
handenen Nutzungskonflikte zu entschärfen, in dem nördlich eines 
neu entstehenden Grünzugs zur Bahn hin Gewerbe entwickelt wird, 
welches das Wohnen nicht wesentlich stört, südlich des Grünzugs e-
her Wohnen weiterentwickelt wird. Das gesamte Quartier soll auch 
eine Durchmischung mit weiteren Nutzungsbausteinen wie Kultur, 
Gastronomie, Dienstleistungen usw. ermöglichen. 
Zunächst wird auf Bebauungsplanebene das sogenannte „Möhl-
Areal“ entwickelt. 
 
Siehe Stellungnahme 2. 
42 Die Zirkusfabrik wurde vor fast genau 10 Jahren geöffnet und 
begeisterte viele Bewohner von Dellbrück von Anfang an, un-
ter anderem mit den tollen Sportangeboten für die Kinder 
und Jugendlichen.  
 
Neben den wöchentlichen Kursen können die Kinder und Ju-
gendlichen in der Zirkusfabrik auch ihre Geburtstage feiern.  
 
Die Zirkusfabrik im „Möhl-Areal“ wird als eine sehr wichtige 
und schöne Einrichtung wahrgenommen und die Trai-
ningsangebote stellen eine hohe Bedeutung für die Kinder- 
und Jugendförderung dar.  
Die Zirkusfabrik soll am Standort bestehen bleiben und nicht 
umziehen müssen, da das „Möhl-Areal“ ein zentraler Punkt 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Dellbrücks ist, den sehr viele Bewohner dieses Stadtteils 
gerne besuchen, sehr gut kennen und sich dort wohlfühlen. 
 
Die Zirkusfabrik soll als einziger Kulturort Dellbrücks eine Be-
rücksichtigung in diesem Bauvorhaben finden.  
43 Die skizzierten Pläne für das Möhlgelände werden grund-
sätzlich begrüßt.  
 
Zwei Aspekte sollen verstärkt berücksichtigt werden: 
1. Die Bedeutung und der Erhalt der Zirkusfabrik und soll auf 
in Bezug auf eine mögliche Entwicklung zu einem Kultur-
/Bürgerzentrum berücksichtigt werden. Bei immer weiter-
wachsender Wohnbevölkerung könnte die Stadt an dieser 
Stelle wichtige Unterstützung für die vielen Vereine und eh-
renamtlichen kulturellen und sozialen Initiativen leisten.  
 
2. Es gibt viele Bestrebungen in Dellbrück, den Ort, insbe-
sondere Marktplatz und Dellbrücker Hauptstraße, langfristig 
fußgängerfreundlicher und mit mehr Aufenthaltsqualität zu 
gestalten. Dadurch und durch Baulückenschließungen fallen 
immer mehr Parkplätze in diesem Bereich weg. Auch wenn 
das Ziel der PKW-Reduzierung grundsätzlich zu begrüßen 
ist, gibt es den Fakt, dass sie auf längere Zeit da sein wer-
den. Und es gibt auch Menschen, die nicht in unmittelbarer 
Nähe des Zentrums wohnen und auf das Auto aus Mobilitäts-
gründen angewiesen sind.  
 
Deshalb wird der Bau einer ausreichend großen Quartiersga-
rage als ein wichtiger Punkt des Konzepts erachtet. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Siehe Stellungnahme 2. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft zum ruhenden Verkehr keine Rege-
lungen. 
44 Es wird die Frage aufgeworfen, ob im Rahmen der Planung 
tatsächlich auf ,,die Zirkusfabrik/ Kulturarena" verzichten 
werden soll. 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 36 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Dies würde als fatales Signal zugunsten der gewinnorientier-
ten Immobilienwirtschaft und gegen das Kulturleben in Köln-
Dellbrück aufgefasst werden. 
 
Es wird darum gebeten, dies im Rahmen der Planungen zu 
überprüfen. 
45 Beim Neubau des Möhl-Areals wird um einen angemesse-
nen Platz für die Zirkusfabrik gebeten, damit dort auch wei-
terhin die Kinder und Jugendlichen gefördert werden können. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
46 Die Zirkusfabrik, die einen Großteil der Kultur in Dellbrück 
ausmacht, wird in den gezeigten Plänen vermisst. Die Ange-
bote für Kinder, kommen ohnehin schon zu kurz und es wird 
immer schwieriger etwas zu finden. Die Zirkusfabrik bietet 
genau das, in einem qualifizierten Ausmaß. Auch die Kon-
zerte und Veranstaltungen stellen eine große Bereicherung 
für das kulturelle Leben in Dellbrück dar (zum Beispiel Dell-
jazz, das stark mit der Zirkusfabrik verbunden ist. Die Zirkus-
fabrik muss bestehen bleiben. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
47 Aus dem Bebauungsplan ist nicht ersichtlich, was mit der Zir-
kusfabrik/Kulturarena passiert, die sich auf dem Gelände be-
findet. Im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung finden 
dort viele Kurse und Veranstaltungen statt, die zum Kultur-
standort Dellbrück beitragen. Auch im Rahmen von "Dell-
brück bewegt" werden dort viele Veranstaltungen für die 
Dellbrücker Grundschul-Kinder angeboten. In "nicht-Corona-
Zeiten" ist das Eltern-Kind-Cafe ein beliebter, wetterunab-
hängiger Treffpunkt für Eltern und Kinder. Es ist wichtig, dass 
der Bestand der Zirkusfabrik in Dellbrück gesichert ist. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
 
Das aufgezeigte städtebauliche Konzept stellt keinen Bebauungs-
plan dar, sondern lediglich eine schematische Darstellung der Rah-
menbedingungen. Der Bebauungsplan wurde im Anschluss an das 
zweiphasige Qualifizierungsverfahren auf Grundlage des Wettbe-
werbsergebnisses erstellt. 
Zudem wird der Flächennutzungsplan, auch vorbereitender Bauleit-
plan genannt, parallel zum Bebauungsplan geändert.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
48 Die Zirkusfabrik soll erhalten werden. Dort findet ein breites 
Angebot an Kursen statt, was es sonst so in Dellbrück nicht 
gibt. Es ist so gebündelt auch nicht in Bergisch Gladbach zu 
finden. Zudem finden dort, losgelöst von normalen Kurspro-
grammen, viele Kulturprogramme und Jugendangebote statt.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
49 Der derzeit bestehende REWE Markt muss in der bisherigen 
Größenordnung bestehen bleiben, da dieser im Veedel un-
bedingt zur Nahversorgung benötigt wird. 
Kenntnisnahme Der Flächennutzungsplan trifft keine Regelungen hierzu. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren hingewiesen. 
50 Grundsätzlich wird es als richtig erachtet, die Fläche sinnvoll 
mit Wohnraum zu gestalten. Wichtig ist, dass der Rewe 
Markt erhalten bleibt.  
 
Des Weiteren ist den Plänen nicht zu entnehmen, was mit 
der Zirkusfabrik passiert. Es wird für einen Erhalt dieser Ein-
richtung plädiert. 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Siehe Stellungnahme 49. 
 
 
Siehe Stellungnahme 2. 
51 Es wird keine Planung gesehen, die Zirkus-/Kulturfabrik zu 
erhalten. Die Kulturfabrik hat sich für Dellbrück als wichtiger 
Standort für Veranstaltungen entwickelt. Die Zirkusfabrik ist 
ein wichtiger Treffpunkt für Kinder und junge Eltern. Es gibt 
keine Alternative in der näheren Umgebung. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
52 Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Zirkusfabrik im neuen 
Gebäudekomplex auch ihren Platz findet? Die Kultur- und 
Jugendarbeit welche die Zirkusfabrik bietet ist sehr wichtig 
und sollte unbedingt erhalten bleiben und einen Platz im 
Möhl-Areal finden. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
53 
 
Es wird sich dafür ausgesprochen, dass die Zirkusfabrik wei-
ter Ihren Platz im Möhl-Areal behält. Dies ist nicht zuletzt für 
die kulturelle Vielfalt in Köln-Dellbrück von großer Bedeu-
tung. 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 38 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
54 Es wird grundsätzlich begrüßt, dass für neuen Wohnraum im 
Veedel gesorgt werden soll. Allerdings wird in den vorliegen-
den Plänen der Platz für den aktuell dort befindlichen Kultur-
betrieb für die Jugendarbeit vermisst. 
 
Es wird als bedauerlich erachtet, dass die Angebote, die es 
im näheren Stadtgebiet nicht häufig gibt, durch diesen Plan 
weiter eingeschränkt werden. In den neuen Bebauungsplä-
nen soll auch weiterhin Platz für die Kinder- und Jugendför-
derung eingeräumt werden. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
55 1. Öffentlicher Zugang  
Bei der Änderung des Flächennutzungsplans muss unbe-
dingt der unbeschränkt freie, öffentliche Zugang aller Stra-
ßen, Wege und Freiflächen auf dem Gelände durch entspre-
chende vertragliche Regelungen für die Zukunft gewährleis-
tet werden. 
 
2. Kulturelle Einrichtungen  
In dem Anschreiben zur Bürgerbeteiligung ist zu lesen: „Auch 
heute schon ist der Gesamtbereich durch eine lebhafte Mi-
schung aus kulturellen Einrichtungen, Handwerk, Dienstleis-
tung, Handel, Gastronomie und sonstigem Gewerbe sowie 
Wohnen geprägt.“ Im „städtebaulichen Vorkonzept“ der Be-
schlussvorlage zur Sitzung vom 16.06.2020 sind die kulturel-
len Einrichtungen dann leider nicht zu finden. Seit Jahren be-
findet sich auf dem Möhl-Areal allerdings die ZIRKUSfabrik 
Kulturarena, die ohne Subventionen privatwirtschaftlich be-
trieben wird. Ihr Schwerpunkt liegt in der Kinder- und Ju-
gendarbeit. Sie bietet darüber hinaus einen Treffpunkt für 
zahlreiche Gruppen aus den Bereichen Soziales, Kultur und 
Sport. Insbesondere ist sie seit fünf Jahren „Heimatadresse“ 
für delljazz, einem Verein, der getragen von mehr als 450 
Mitgliedern durch Konzerte, Sessions und Kino Musik nach 
Dellbrück bringt, mit allein nahezu 20 Veranstaltungen im 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen 
Das neue Stadtquartier wird öffentlich zugänglich und erlebbar für 
die Öffentlichkeit gestaltet sein. 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Jahr in der ZIRKUSfabrik Kulturarena. Die bisher vorliegen-
den Entwürfe sehen keinen Ersatz für diesen Kulturstandort 
vor.  
 
Es wird die Frage aufgeworfen, was getan wird, um einen 
entsprechenden Kulturstandort in Dellbrück in Zukunft zu ge-
währleisten. Weiterhin wird die Frage gestellt, welche Mög-
lichkeiten die Stadt Köln sieht, in Kooperation mit privatem 
Träger (Subsidiaritätsprinzip) und privatem Investor entspre-
chende Räumlichkeiten in das Konzept zum Möhl-Areal ein-
zubinden und zu realisieren und ob es bereits eine verbindli-
che Planung für einen alternativen Standort im Stadtteil gibt. 
 
3. Verkehrsanbindung  
In der Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept ist 
zu lesen: „Die Anbindung an den ÖPNV durch die unmittel-
bare Nähe zum S-Bahnhof Köln-Dellbrück sowie die Er-
schließung durch die Bergisch Gladbacher Straße stellen die 
wesentlichen Verbindungen ins Kölner Stadtzentrum sicher 
und ...“ Schon mehrere Jahrzehnte werden die Bewohner 
von Dellbrück, aber ganz besonders die Holweider Anwohner 
der Bergisch Gladbacher Straße durch meist ganztägige 
Staus in ihrem Wohlbefinden und ihrer Gesundheit unzumut-
bar beeinträchtigt. Durch die Entwicklung des Leskan-Gelän-
des hat der Kfz-Verkehr weiter zugenommen. Die Anfahrt 
größerer Transporter zu diesem Gewerbegebiet über Ber-
gisch Gladbacher- und Paffrather Straße mutet für Anwohner 
und Fahrer oft abenteuerlich an. Da es keine Güterzuganbin-
dung nach Dellbrück und Bergisch-Gladbach gibt, bzw. diese 
in Bergisch Gladbach nicht mehr genutzt werden kann, wird 
auch dieser Verkehr nicht nachlassen. Der S-Bahnhof Köln-
Dellbrück und die Bergisch Gladbacher Straße sind zwar die 
wesentlichen Verbindungen ins Kölner Stadtzentrum, sie 
stellen aber nichts sicher. Es sind zumindest im ÖPNV ein 
zügiger Ausbau von S-Bahn (durchgängig zweigleisig bis 
Bergisch-Gladbach) und ein ganztägiger Betrieb der KVB-
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Eine verbindliche Planung für einen alternativen Standort im Stadtteil 
liegt nicht vor. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise zur verkehrlichen Situation sind bekannt. Es wird ver-
sucht ihnen im Rahmen der gesamtstädtischen Verkehrsentwicklung 
möglichst gerecht zu werden. Die Entwicklung des hier vorliegenden 
Planareals wird diese gesamtstädtisch zusammenhängende Kom-
plexität nicht alleine lösen können. 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Linien 3 und 18 bis Thielenbruch zu realisieren. Auch die ge-
wünschte Fahrradschnellverbindung von Bergisch-Gladbach 
über Dellbrück, Holweide nach Köln-Zentrum sollte zügig in 
Angriff genommen werden. Diese sollte aber, anders als die 
Verwaltung vorschlägt, nicht ganz am Rande über Wiesen 
und Felder geführt werden, sondern sich an den Verlauf der 
Straßenbahntrasse ausrichten und Wohn- und Gewerbege-
biete möglichst direkt anschließen.  
56 Die geplante zukünftige Nutzung unter anderem als Wohnge-
biet wird begrüßt, da Wohnraum in Köln dringend gebraucht 
wird. Im Flyer für das Projekt ist aber auch unter anderem 
formuliert: „Auch soll die Möglichkeit gegeben bleiben, dass 
ein Kulturbetrieb auf dem Areal integriert ist.“  
 
Die Kulturarena ist mittlerweile eine Institution im Veedel und 
darüber hinaus im rechtsrheinischen Köln. Dort wird wert-
volle Arbeit für Kinder und Familien geleistet. Fast 40 Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter sorgen unter normalen Umstän-
den dafür, dass 30 wöchentliche Kursangebote für alle Al-
tersklassen angeboten werden können und ein Café zum 
Verweilen einlädt. Zudem arbeitet die Zirkusfabrik eng mit 
den umliegenden Kindertagesstätten (z.B. Dellbrücker Wald-
käuzchen) und Grundschulen (z.B. GGS Regenbogenschule) 
zusammen, woran wiederum zahlreiche Kinder profitieren.  
 
Wenn die Gefahr besteht, dass die Zirkusfabrik Kulturarena 
zukünftig keinen angemessenen Platz mehr im neuen „Möhl-
Areal“ findet, wäre das ein herber Verlust. Die Zirkusfabrik 
bietet das, was die Politik an außerschulischer Bildung for-
dert und betont. Ein Ort, an dem sich Kinder, Jugendliche, 
Familien, Nachbarschaft und alle Interessierte treffen, bewe-
gen, austauschen, voneinander lernen und lachen können. 
Wenn es die Kursangebote, die Feiern, Flohmärkte, Woche-
nend-Brunchs, Karnevalssitzungen, gemütliche Café-Nach-
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
mittage, etc. nicht mehr geben würde, träfe das viele Men-
schen hart und würde das Leben in Dellbrück und darüber 
hinaus ärmer machen.  
 
Es wird darum gebeten, im zukünftigen Bebauungsplan ver-
bindlich festzulegen, dass Platz für eine Kultureinrichtung be-
rücksichtigt und „reserviert“ ist. Wenn es möglich ist, dann 
soll hier konkret die ZIRKUSfabrik Kulturarena festgehalten 
werden. Die oben zitierte Formulierung aus dem Flyer „soll 
die Möglichkeit gegeben bleiben“ erscheint zu vage und un-
verbindlich. Vom Platzbedarf muss das entsprechende Ge-
lände mindestens der aktuellen Größe entsprechen. So eine 
Kultureinrichtung ist wichtig für ein belebtes Viertel, in dem 
sicher auch viele Familien mit Kindern ein neues Zuhause 
finden werden. Damit wäre auch gesichert, dass die Zirkus-
fabrikKulturarena ihre wertvolle Arbeit fortsetzen kann. Im 
geplanten Qualifizierungsverfahren mit Planerwettbewerb 
muss die integrierte Kultureinrichtung sowie eine adäquate 
Flächenangabe dazu als verbindliche Vorgabe enthalten 
sein. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. 
Es wird auf das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
57 
 
Der Erhalt der Zirkusfabrik auf dem Möhl-Gelände in Köln 
Dellbrück soll ermöglicht werden. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
58 Im Zuge der Planung soll, gemäß öffentlicher Bekanntma-
chung, der gesamte Streifen Möhlstraße zum reinen Wohn-
gebiet erklärt werden. Die Parzelle (hier: Gemarkung Thurn-
Strunden, Blatt 5153, Flur 70, Flurstück 1237, Möhlstr. 10, 
51069 Köln), die in diesem Bereich liegt, wird seit 1952 ge-
werblich genutzt und muss als persönliche Existenzsiche-
rung so erhalten bleiben. Daher wird Einspruch gegen die 
geplante Nutzungsänderung als reine Wohnfläche erhoben. 
Kenntnisnahme Der Flächennutzungsplan trifft keine Regelungen dieser Art. 
Es wird auf das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
59 Im Rahmen der Überplanung des Geländes soll für die unter 
"Kulturbetrieb" vorgesehene Fläche auch weiterhin genü-
gend Raum für die Zirkusfabrik angeboten werden, da das 
Unternehmen mit seinem mir bekanntem und engagiertem 
Angebot eine deutliche kulturelle Bereicherung für Kinder 
und Jugendliche in Dellbrück und Umgebung darstellt. Der 
Wegfall dieser Einrichtung würde einen herben Verlust für 
den Stadtteil darstellen. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
60 Es wird angeregt, dass die Zirkusfabrik oder ein ähnliches 
Angebot für Eltern mit Kindern, auch im neuen Areal ein Zu-
hause findet. Für Eltern mit Babys war das Eltern-Kind Café 
ein toller Ort, um andere Dellbrücker Eltern kennenzulernen 
und um sich im Winter mal mit seinem Kleinkind in entspann-
ter Atmosphäre mit anderen Eltern zu treffen, während das 
Kind im Indoorspielplatz gespielt hat. Ein ähnliches Angebot 
gibt es auf dieser Rheinseite nicht. Die Zirkusfabrik soll nicht 
weichen, wenn es ein neues Areal gibt. Es sollen Angebote 
für Eltern und Kinder geschaffen werden. Im neuen Areal soll 
es auch einen Ort für Jugendliche geben, einen Platz/Park 
etc. Dellbrück hat zwar viel Natur, aber keinen Ort der Be-
gegnung.  
 
Des Weiteren soll das Areal auch von hinten, also der Bahn 
aus, betreten werden können. 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Siehe Stellungnahme 2. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. 
Es wird auf das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen.  
 
61 
 
Der Erhalt der Kulturarena wird als notwendig erachtet, da 
dies der einzige Raum ist, in dem für alle Generationen und 
Vereine ein Treffpunkt dargestellt wird. Ein entsprechender 
Ersatz auf dem Gelände sollte zwingend eingeplant und um-
gesetzt werden. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
62 Grundsätzlich ist das Vorhaben im Möhl-Areal und dem an-
grenzenden Gewerbegebiet zu begrüßen. Wünschenswert 
wäre, wenn bei der Entwicklung eines solch großen und 
zentralen Gebiets im Veedel auch darauf geachtet wird, dass 
es ein Quartier für alle Dellbrückerinnen wird. Der Erhalt der 
Ja 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 43 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Zirkusfabrik wird mit Nachdruck unterstützt. Die Zirkusfabrik 
ist eine wichtige Institution in Stadtteil und Platz für Kultur ist 
in jedem Veedel wichtig.  
 
Es soll auch Platz für ältere Jugendliche und Erwachsene 
geschaffen werden. Vorgeschlagen wird ein begrüntes Dach 
auf dem Quartiersparkhaus, welches zum Urban-Gardening 
als Park einlädt.  
 
Die Grünflächen sollen mehr sein als ein obligatorisch kurz-
gemähter Rasen. Naturnahe Blühflächen und eine Umset-
zung des „Essbare-Stadt“ Konzepts wären wünschenswert.  
 
Ein Fahrradturm an der S-Bahn zum sicheren Abstellen von 
Rädern wäre im Rahmen der Maßnahmen ebenfalls sinnvoll.  
 
Eine Abgrenzung zur S-Bahn im östlichen Teil des bisheri-
gen Gewerbegebietes könnte als „Wall of Fame“ gestaltet 
werden. 
 
Der Verlust des Café Parlors durch die Corona-Pandemie 
(und das Fehlen von geeigneten Räumlichkeiten mit Außen-
fläche) ist für viele Dellbrückerinnen nach wie vor ein Thema. 
Hier bietet sich die Gelegenheit durch neue Außengastrono-
miefläche in Dellbrück wieder ein Veedelscafé anzusiedeln. 
 
Mindestens eine neue Querungshilfe über die Bergisch Glad-
bacher Straße wird dringend nötig. 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. 
Es wird auf das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
63 Es wird die Frage aufgeworfen, wo die Zirkusfabrik einge-
plant wird, da sie ein wichtiger Bestandteil in Dellbrück, vor 
allem im Bezug auf die Kinder- und Jugendförderung, ist. Die 
Zirkusfabrik soll einen guten Platz erhalten, da sie auch für 
Kinder und Jugendliche gut erreichbar sein muss.  
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 44 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
64 
 
Im Bebauungsplan ist keine Rede von der bisher auf diesem 
Gebiet angesiedelten Zirkusfabrik, welche eng mit dem Turn-
verein Dellbrück kooperiert und einen enormen Beitrag für 
die Freizeitgestaltung vieler junger Menschen in Dellbrück 
leistet. Die Zirkusfabrik gehört zu Dellbrück und ist etwas be-
sonderes, was nicht jeder Kölner Stadtteil vorweisen kann.  
Es wird sich dafür ausgesprochen, dass die Zirkusfabrik ei-
nen Platz auf dem neuen Gelände bekommt.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
Das aufgezeigte städtebauliche Konzept stellt keinen Bebauungs-
plan dar, sondern lediglich eine schematische Darstellung der Rah-
menbedingungen. Der Bebauungsplan wird im Anschluss an das 
vorgesehene zweiphasige Qualifizierungsverfahren auf Grundlage 
des Wettbewerbsergebnisses erstellt.  
65 Die Zirkusfabrik soll weiterhin eine große Rolle am Standort 
spielen. Sie entwickelte sich zu einem Unternehmen mit vie-
lerlei Angeboten und ist zu jeder Jahreszeit mit innovativen 
und mutigen Angeboten dabei. Diese darf nicht fehlen und 
könnte vielleicht sogar im Mittelpunkt (als Treffpunkt gese-
hen) stehen.  
 
Es wird um Rückmeldung gebeten. 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Ja 
Siehe Stellungnahme 2. 
 
 
 
 
 
 
Die (Zwischen-)Abwägung über die eingebrachten Stellungnahmen 
aus der Öffentlichkeit wurden zunächst im Rahmen des Beschlusses 
des Stadtentwicklungsausschusses über die Vorgaben zur Ausarbei-
tung des Bauleitplans veröffentlicht. 
Über die endgültige Abwägung entscheidet der Rat der Stadt Köln. 
Sobald der Rat entschieden hat, werden diejenigen, die eine Stel-
lungnahme mit Absenderadresse abgegeben haben, schriftlich über 
das Ergebnis informiert. 
66 1. Bitte um Berücksichtigung der Stadtstrategie 2030 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Als Stadtstrategie wird das städtebauliche Entwicklungskonzept 
„Kölner Perspektiven 2030+“ bezeichnet. Als Schlüsselprojekte hie-
raus hervorgegangen sind der sogenannte „Köln-Katalog“ und das 
„Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft“ (STEK 
Wirtschaft). Der Köln-Katalog formuliert Zielwerte für die städtebauli-
che Dichte und findet in der verbindlichen Bauleitplanung Berück-
sichtigung. Der Flächennutzungsplan trifft keine Regelungen zum 
Maß der baulichen Nutzung, womit die städtebauliche Dichte pla-
nungsrechtlich umgesetzt werden kann. 
 
Ausführungen zum STEK Wirtschaft, welches erst nach der Vorbe-
reitung der Unterlagen zur Veröffentlichung des Entwurfs der FNP-

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 45 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Verkehr 
Der Bergisch Gladbacher Straße in der derzeitigen heteroge-
nen Ausgestaltung mangelt es an stadträumlicher Qualität. 
Ein klares Ziel für die Nutzungsentwicklung entlang der 
Straße ausgehend von der Dellbrücker Hauptstraße ist eben-
falls nicht erkennbar. Die Ebene des Flächennutzungsplans 
ist für die Entwicklung einer stadträumlichen und nutzungs-
bezogenen Entwicklung nur bedingt geeignet. Insbesondere 
mit Blick auf die vorgenannte Stadtstrategie und die Einbin-
dung des östlich angrenzenden Gewerbegebietes sollte die 
Chance genutzt werden, Qualitäten für die bestehenden und 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Änderung vom Rat beschlossen wurde, werden in der Begründung 
klarstellend ergänzt. 
In einem zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Unterlagen zur Abwä-
gung im Rat im Rahmen der Feststellung der FNP-Änderung noch 
nicht vorliegenden Grundsatzbeschluss sollen zum Einen bestimmte 
Instrumente zur Sicherung der Umsetzung des STEK Wirtschaft be-
schlossen werden; zum Anderen Gebiete identifiziert werden, in de-
nen diese Instrumente zur Umsetzung des STEK Wirtschaft Anwen-
dung finden sollen. 
 
Ob diese Instrumente (Vorkaufsrechtsatzung und Stärkung der Be-
lange der Gewerbenutzung in der Abwägung) im Bereich des an das 
„Möhl-Areal“ grenzenden gewachsenen Gewerbegebietes zur An-
wendung kommen sollen, ist zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch 
offen und vor dem Hintergrund der bereits heute bestehenden Ein-
schränkungen aufgrund der Nachbarschaft zum Wohnen zumindest 
fraglich. 
Das aus dem Qualifizierungsverfahren hervorgegangene städtebau-
liche Konzept sieht eine Entflechtung der unmittelbaren Nachbar-
schaft des Gewerbes zum Wohnen durch eine klare Zonierung vor, 
in der das Gewerbe zur ohnehin stark emittierenden Bahn hin Raum 
behält und durch einen Grünzug Abstand zum Wohnen im Bereich 
der Bergisch-Gladbacher-Straße gewinnt. Mit dieser langfristig ange-
legten Entwicklung kann im Sinne des STEK Wirtschaft in späteren 
Bebauungsplanverfahren eine nachhaltige Aufwertung des Gewer-
bestandortes erzielt werden. 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. 
Es wird auf das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 46 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
künftigen Anwohner zu entwickeln und somit auch das neue 
Wohngebiet besser mit den südlich angrenzenden Bereichen 
zu verzahnen. 
 
3. Verkehr auf der Bergisch Gladbacher Straße 
Es wurde bis heute keine Lösung zur Reduzierung des Ver-
kehrs auf der Bergisch Gladbacher Straße gefunden, insbe-
sondere mit Blick auf den Verkehr aus Richtung Bergisch 
Gladbach. Im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung 
sollte die Chance ergriffen werden, übergeordnete und be-
reits vielfach diskutierte Lösungen voranzutreiben.  
 
4. Barrierewirkung durch die Bergisch Gladbacher Straße 
Die Bergisch Gladbacher Straße stellt als erheblich frequen-
tierte Verkehrsachse eine Barriere zwischen dem Möhlareal 
und den südlich angrenzenden Gebieten mit Einkaufsmög-
lichkeiten und anderen Infrastruktureinrichtungen dar. Dar-
über hinaus erschwert sie in der derzeitigen Ausgestaltung 
die Erreichbarkeit des S-Bahnhofes. Es sollte untersucht 
werden wie diese Barrierewirkung überwunden werden kann. 
 
5. Schulerweiterung 
Mit Blick auf die Entwicklung als Wohngebiet sollten die Ka-
pazitäten der Schulinfrastruktur, insbesondere der örtlichen 
Grundschule (Thurner Straße, Urnenstraße und Dellbrücker 
Haupstraße) überprüft werden. Aufgrund der Entwicklung der 
Wohngebiete nördlich der S-Bahn sind diese erschöpft. 
Schulerweiterungen sollten überprüft werden.  
 
6. Vorentwurf 
Der sogenannte Vorentwurf ist sehr abstrakt und nicht geeig-
net, eine Vorstellung der geplanten Bebauung zu entwickeln. 
Es ist bedauerlich und nicht nachvollziehbar, dass das Wett-
bewerbsverfahren nicht vor Durchführung der Bürgerbeteili-
gung durchgeführt worden ist. Anregungen zu den Wettbe-
werbsbeiträgen hätten dann im weiteren Verfahren ebenso 
gut Berücksichtigung finden können. Es sollte angedacht 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. 
Es wird auf das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. 
Es wird auf das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Derzeit wird von den Fachämtern der Stadt Köln im Rahmen der ge-
samtstädtischen Betrachtung kein Erfordernis zur Schaffung einer 
Schule innerhalb des Planungsareals gesehen. 
 
 
 
 
 
Der Vorentwurf diente der Illustration einiger Rahmenbedingungen, 
die auf Grundlage erster Untersuchungen und behördlicher Abstim-
mungen festgehalten werden konnten. 
Das Qualifizierungsverfahren wurde nach der frühzeitigen Beteili-
gung der Öffentlichkeit im Jahr 2021 durchgeführt. Der überzeu-
gendste Beitrag dient als Grundlage zum Entwurf zur Änderung des

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 47 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
werden, eine erneute Bürgerbeteiligung nach Durchführung 
des Wettbewerbs durchzuführen. 
Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines konkreteren Be-
bauungsplans, zunächst für den Teilbereich des „Möhl-Areals“. Die 
Öffentlichkeit erhielt auch im Rahmen der Veröffentlichung des Ent-
wurfs die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Hierbei 
wurde der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes öffent-
lich ausgelegt. Anschließend wurde der Öffentlichkeit im Rahmen 
der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs erneut Gelegenheit ge-
geben, zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs Stel-
lung zu nehmen. 
67 Auf dem bisherigen Gelände besteht die Zirkusfabrik als Kin-
der und Jugendförderung Kultur und Familienstätte schon ei-
nige Jahre. Dies ist eine sehr wertvolle und wichtige Einrich-
tung in Dellbrück. Im neuen Bebauungsplan ist dies nicht be-
rücksichtigt. Das Angebot von Familienkaffee, Sportstätte, 
Musik, Kultur und die Sommereislaufbahn sind ein hoher 
Mehrwert für den Stadtteil Dellbrück und den rechtsrheini-
schen Bereich und sollte auch im Bebauungsplan berück-
sichtigt werden. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
68 Bei Erstellung des Bebauungsplans wird um Berücksichti-
gung der folgenden Punkte gebeten:  
 
• Die Tischlerei Manufact (Bergisch-Gladbacher-Straße 
1031-1033) ist ein Handwerksbetrieb mit 13 Mitarbeitern, ge-
gründet 1989, der im Jahr 2005 aus Köln-Höhenhaus - aus 
einer Werkstatt mit Bestandsschutz, die nach Köln Dellbrück 
umgezogen ist. Die Ausübung des Gewerbes ist mit Emissio-
nen verbunden. Bei der Erstellung des Bebauungsplans soll 
dies berücksichtigt werden: 
 
• Lärmemissionen  
Der Betrieb einer Tischlerei macht Lärm. Die Maschinen ma-
chen Lärm und es gibt einen regelmäßigen Lieferverkehr zur 
Materialanlieferung und zur Auslieferung der Produkte. Dies 
findet größtenteils tagsüber von Montag bis Samstag zwi-
schen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr statt.  
 
Kenntnisnahme Das städtebauliche Konzept und auch der daraus zu entwickelnde 
Bebauungsplan haben die im Umfeld vorhandenen und genehmig-
ten Nutzungen umfassend zu berücksichtigen und entsprechende 
Immissionsschutzvorsorge sicherzustellen. Eine detaillierte und um-
fassende gutachterliche Begleitung des gesamten Aufstellungsver-
fahrens wird durch einen Fachgutachter sichergestellt. Dem Leitbild 
der nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege folgend, begrüßt 
die Stadt Köln ausdrücklich das Vorhandensein der entsprechenden 
bauordnungsrechtlich genehmigten Handwerksbetriebe. 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 48 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Erstellung eines Lärmgutachtens wird erwünscht und es 
wird angeboten, mit einem Lärmgutachter zusammenzuar-
beiten, um evtl. Belastungen für das Wohngebiet zu ermit-
teln, damit die Ergebnisse in den Bebauungsplan einfließen 
können. 
 
• Geruchsemissionen 
Zum Betrieb einer Tischlerei gehört die Oberflächenbehand-
lung der Möbel und Einbauten. Diese werden in einem dazu 
vorgesehenen und eingerichteten Spritzraum durchgeführt, 
der im Sinne des Arbeitsschutzes mit einer Spritznebelab-
saugung ausgerüstet ist, die die Luft aus dem Lackierbereich 
über einen Kamin nach Außen führt. Je nach Windlage - und 
auch nach Höhe der neuen Bebauung - kann dies kurzfristig 
zu Geruchsbelästigungen bei zukünftigen Anwohnern führen. 
Bei Erstellung des Bebauungsplanes wird daher um Berück-
sichtigung gebeten.  
69 Siehe Stellungnahme 43.  Siehe Stellungnahme 43. 
70 
 
Eine Mischnutzung von Wohnen/Kultur/ Gewerbe wird als 
eine qualitative Aufwertung der Flächennutzung aufgenom-
men.  
 
Neben Kindern sollen auch Behinderte und Senioren nicht 
aus dem Blick verloren gehen. Bei der Erschließung sind 
barrierefreie Wege zu beachten.  
 
 
Eine Aufwertung für den gesamten Stadtteil wäre ein Treff-
punkt, der auch zum längeren Verweilen einlädt (zum Bei-
spiel durch kulturelle Angebote).  
Neben dem Verzicht von Autoverkehr in dem Möhlareal 
würde auch eine intensive Bepflanzung zum Wohlfühlen 
durch eine Verbesserung des Klimas beitragen. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Der Flächennutzungsplan trifft zu den genannten Aspekten keine 
Regelungen. Es wird auf das Bebauungsplanverfahren und weitere 
nachfolgende und konkretisierende Planungsschritte hingewiesen. 
71 Der Erhalt der Zirkusfabrik wird als äußerst wichtig erachtet. Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 49 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
72 Seit Beginn der Zirkusfabrik / Kulturarena hat sich in Köln 
Dellbrück ein breites kulturelles Leben entfaltet. Die ausge-
sprochen positive Arbeit der Zirkuspädagoginnen vor Ort be-
wirkte ein großes Interesse an den Artistik- und Bewegungs-
kursen. Die Gruppen machen eine hervorragende Sozialar-
beit und sind eine kulturelle Ergänzung zu bestehenden 
Sportvereinen und Schulen. Es besteht ein ungebrochener 
Bedarf. In diesem Zusammenhang muss außerdem erwähnt 
werden, dass diese Arbeit sehr stark für Kinder und Jugendli-
che ausgerichtet ist. Die Räumlichkeiten der Zirkusfabrik 
werden außerdem für Treffen, bspw.: Eltern- Kind oder Pro-
beaktivitäten von Laienensembles sowie Konzerte, Theater- 
und Artistikaufführungen und vieles mehr zur Verfügung ge-
stellt. Dieses Haus wird sehr intensiv von allen Kulturschaf-
fenden und Rezipienten genutzt. Ob Konzerte von delljazz o-
der Aufführungen anderer Programme, die Zirkusfabrik/ Kul-
turarena eröffnet viele Möglichkeiten und setzt sie auch um.  
 
Es wird die Unterstützung und das aktive Fördern des Pro-
jektes Zirkusfabrik/ Kulturarena gefordert. Es sollten, um die 
Attraktivität des Standortes zu erhalten, Räumlichkeiten in 
ähnlicher Form, wie die heutige Zirkusfabrik in diesen Bebau-
ungsplan berücksichtigt und gefordert werden. Zur Gestal-
tung des Veedels gehören unter anderem neben Kindergär-
ten, etc. auch eine Einrichtung für kulturelle Aktivitäten und 
ein Treffpunkt für die Öffentlichkeit, also ein Bürgerzentrum. 
Zu Zeiten von Corona sollten alle Entscheidungen für die Zu-
kunft der Gesellschaft nicht ohne den kulturellen Aspekt ge-
troffen werden.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
73 
 
Die anliegende Zirkusfabrik soll nicht von den Veränderun-
gen betroffen werden und soll weiterhin als kultureller und 
sportlicher Betrieb erhalten bleiben. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
74 
 
In den Plänen ist nicht zu erkennen, wo, beziehungsweise 
ob, ein Kulturbereich geplant ist. Es wird die Frage aufgewor-
fen, ob dies im Rahmen der Neubebauung vorgesehen ist. 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 50 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
75 1. Zirkusfabrik/Kulturangebot 
Ein Bereich für das Kulturangebot wird vermisst. Im Text wird 
erwähnt, dass auch die Kultur weiter Bestandteil des Areals 
bleiben soll, in den Plänen fehlen allerdings konkrete Flä-
chen/Gebäude dafür. Die Zirkusfabrik, die zurzeit wichtiger 
Bestandteil des Möhl-Areals ist, ist sowohl für Dellbrück, als 
auch für die angrenzenden Kölner und Bergisch Gladbacher 
Stadtteile ein wichtiger kultureller Anker. Das vielfältige kultu-
relle und sportliche Angebot für Kinder, Jugendliche und Er-
wachsene ist in jeder Hinsicht erhaltenswert. Es wird darum 
gebeten, dieses vielfältige Angebot und den Erhalt der Zir-
kusfabrik auch in Zukunft in diesem Areal sicherzustellen. 
 
2. Anbindung S-Bahn 
Aus den Plänen ist es nicht eindeutig ersichtlich, ob es ge-
plant ist eine direktere Anbindung, beziehungsweise Öffnung 
an die S-Bahn-Haltestelle im Norden zu ermöglichen. Ein Zu-
gang im Norden wird als praktischer als der bisherige Zu-
gang ausschließlich über die Bergisch Gladbacher Straße 
und Möhlstraße erachtet. 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Siehe Stellungnahme 2. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
76 Eine Integration der Zirkusfabrik, die auch zu einer gemisch-
ten Nutzung dieses Areals gehört, im Bebauungsplan sollte 
aufgrund der langjährigen Existenz des Kulturbetriebs im Be-
bauungsplan nicht vergessen werden. Sie ist Treffpunkt, Bil-
dungsstätte, Veranstaltungszentrum und Trainingszentrum 
für eine Vielzahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachse-
nen. Die Zirkusfabrik ist eine ergänzende Einrichtung für die 
Familien und Jugendlichen die in das "neue" Quartier einzie-
hen werden. Dort existieren ein Café sowie ein kleiner Bier-
garten, die beide zum gemütlichen Ausklingen des Tages 
einladen und sicher auch bei den neuen Mitarbeitern der Ge-
werbebetriebe Anklang finden werden. Die Zirkusfabrik ist 
ein Ort der multikulturellen Zusammenkunft und daher wäre 
es sinnvoll diese Kultureinrichtung weiterhin in diesem Quar-
tier anzusiedeln.  
 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 51 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Auf dem Möhl-Areal sollte nicht ausschließlich gearbeitet und 
gewohnt werden. Dadurch würde eine großartige Möglichkeit 
der Zusammenkunft der verschiedenen Generationen und 
Kulturen verloren gehen. 
77 Die Zirkusfabrik ist eine wertvolle und wichtige Location, weil 
hier ein optimales Angebot für Menschen jeder Altersklasse 
und ganz besonders auch für Familien mit Kindern besteht - 
nicht zuletzt aufgrund der guten Lage und Anbindung. In der 
aktuell vorliegenden Bauskizze ist kein Raum für eine Kultur-
einrichtung, was ein "Verschwinden" der Zirkusfabrik und da-
mit eines relevanten und wichtigen lokalen Kulturangebots 
zur Folge hätte.  
 
Daher wird sich ausdrücklich für den Erhalt des Kulturbetrie-
bes in Form von/durch die Zirkusfabrik aussprechen. Dell-
brück ist und bleibt ein bei Familien, bei Jung und Alt belieb-
ter Stadtteil, der gerade durch Angebote wie das der Zirkus-
fabrik an Attraktivität gewinnt. Ein Standort für Gottesdienste, 
den die Zirkusfabrik bietet, ist von entscheidender Bedeu-
tung. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
78 Eine Einkaufsmöglichkeit im Gebiet der Möhlstraße ist zwin-
gend notwendig. In einem Gebiet mit so vielen Anwohnern 
wird eine Einkaufsmöglichkeit ohne Auto vor Ort gebraucht. 
Der kleine Rewe an der Hauptstraße reicht nicht für die Viel-
zahl an Anwohnern.  
 
Gerade erst durch Corona zeigt sich, wie wichtig nahe Ein-
kaufsmöglichkeiten auch ohne PKW und Bus/Bahn sind. Der 
Rewe um die Ecke hat in dieser Zeit von Isolation, Angst und 
Ungewissheit ein nahes Einkaufen möglich gemacht.  
 
Es wird darum gebeten, den Rewe zu erhalten und bei einem 
Neubau (die Einkaufsmöglichkeit scheint an anderer Stelle 
im Plan zu sein) den jetzigen Rewe in der Zeit des Neubaus 
offen zu lassen.   
Kenntnisnahme Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 52 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
79 Die Zirkusfabrik bietet ein Angebot für Kinder und Familien, 
das anderswo nicht geboten wird. Dieses Konzept sollte un-
bedingt auch nach dem Umbau des Gebietes aufrechterhal-
ten werden. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
80 Bei der neuen Bebauung sollten kulturelle Einrichtungen wie 
die Zirkusfabrik berücksichtigt werden. Ein Ort an dem sich 
Kinder und Erwachsene wohl fühlen und ihren Aktivitäten 
nachgehen können.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
81 Es wird sich für den Erhalt und die Berücksichtigung der Kul-
turarena Zirkusfabrik ausgesprochen. Sie ist ein wichtiger 
Treffpunkt und eine zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendli-
che und Eltern in Dellbrück, Holweide, Mülheim und Umge-
bung. Der aktuelle Standort ist aufgrund der guten Anbin-
dung ideal. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
82 Die Kulturarena „Zirkusfabrik“ soll im neuen Bebauungsplan 
Berücksichtigung findet. Dieses Kultur- und Bewegungsan-
gebot für Familien mit (kleinen) Kindern ist in der Umgebung 
einmalig. Dellbrück würde ein wichtiges familienfreundliches 
Zentrum verlieren.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
83 Die grundsätzliche Zielrichtung, die mit dem Bebauungsplan 
und dem „Qualifizierungsverfahren“ für das Möhl-Areal ver-
folgt werden soll, wird als richtig und positiv erachtet. Der 
Standort selbst und auch der gesamte Bereich Dellbrücks 
nordwestlich der Bergisch Gladbacher Straße werden davon 
sicherlich profitieren.  
 
Für das weitere Verfahren werden folgende Anregungen zu 
bedenken geben: 
 
• Für das neue Viertel sollte ein zentraler Platz vorgesehen 
werden, der den Bewohnerinnen, den dort Arbeitenden, aber 
auch Anderen als Treffpunkt dient und zum Aufenthalt ein-
lädt. Hier könnte zum Beispiel die Zirkusfabrik angesiedelt 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 53 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sein und auch ein neuer Standort für das Café Parl*or (das 
bei den Dellbrückerinnen sehr beliebt war und den Standort 
im nahegelegenen nördlichen Teil der Dellbrücker Haupt-
straße leider wegen der Corona-Bedingungen aufgeben 
musste). 
 
• Der vorhandene Baumbestand sollte weitestgehend erhal-
ten bleiben. Das gilt z.B. für die großen Linden auf dem 
Grundstück Möhlstraße 22. Zur Deckung des errechneten 
Bedarfs von 5.000 m² Grünflächen sollte der hier vorhandene 
Gartenbereich auf jeden Fall einbezogen werden. Um die be-
absichtigte stadtklimatische Wirkung der Grünflächen zu er-
reichen, ist es besser, vorhandene gewachsene Böden und 
bereits gut entwickelte Bäume einzubeziehen, als bisher be-
baute Flächen zu entsiegeln und mit hohem Herstellungs- 
und Entwicklungsaufwand zu begrünen. Der Gartenbereich 
Möhlstraße 22 bietet sich z.B. gut als Eingangs- und Über-
gangsbereich zu dem oben erwähnten zentralen Platz an. 
 
• Es wird weiterhin angeregt, auch den geplanten Spielplatz 
im Bereich des zentralen Platzes vorzusehen. Im städtebauli-
chen Entwurf ist der Spielplatz „direkt an der Bergisch Glad-
bacher Straße angesiedelt, um eine gute Sichtbarkeit und Er-
reichbarkeit für die Öffentlichkeit zu gewährleisten“ (Begrün-
dung zum städtebaulichen Planungskonzept, S. 8). Die Lage 
an der Bergisch Gladbacher Straße wird aufgrund der dorti-
gen Verkehrs- (und damit Schadstoff- und Lärm-) Belastung 
als völlig ungeeignet erachtet. Verschärfend kommt hinzu, 
dass in dem Entwurf auf der einen Seite des Spielplatzes die 
Erschließungsstraße vorgesehen ist, auf der anderen Seite 
der Vollsortimenter mit Eingang und Zufahrtsbereich, hinter 
dem Spielplatz die Zufahrt zur Tiefgarage der Wohnkom-
plexe, d.h. der Spielplatz wäre von Verkehrsflächen umzin-
gelt. Dies sollte auf jeden Fall vermieden werden und der 
Spielplatz stattdessen im Bereich eines zentralen Platzes im 
Inneren des Gebiets angesiedelt werden. Hier wäre auch 
eine Nutzung durch die geplante Großtagespflege oder Kita 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Entwurf des Flächennutzungsplans stellt im Bereich des auf B-
Plan-Ebene vorgesehenen Quartiersplatzes ein Signet für einen 
Spielplatz dar. 
Zudem wird ein nicht standortgebundenes Signet für eine Kinderein-
richtung dargestellt, mit dem der Bedarf im Gesamtareal für eine sol-
che Einrichtung angezeigt wird. 
Der Flächennutzungsplan trifft zu den internen Verkehrswegen keine 
Regelungen. Es wird auf das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ 
verwiesen.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 54 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
gefahrloser möglich. Das Ziel einer „guten Sichtbarkeit“ wäre 
bei einer Verortung am zentralen Platz ebenso erfüllt. 
 
• Auf die als Einbahnstraße geplante Erschließungsstraße, 
die im Osten des Plangebiets von der Bergisch Gladbacher 
Straße am Rand des neuen Quartiers entlang bis zur Ottili-
enstraße verlaufen soll, sollte verzichtet werden. Zum einen 
stellt sie eine trennende Zäsur zwischen dem Wohn-/Büroge-
biet und den benachbarten Flächen dar. Zum anderen bietet 
sie die Möglichkeit für Abkürzungs- bzw. Ausweichverkehre 
von der Bergisch Gladbacher Straße Richtung S-Bahnhof 
und nördlich gelegene Gebiete (auch die Möhlstraße wird 
von Osten kommend als derartige Ausweichstrecke genutzt, 
um die Ampel an der Kreuzung Dellbrücker Hauptstraße zu 
umfahren). Stattdessen sollte die Erschließung von der Ber-
gisch Gladbacher Straße aus über eine Sackgasse erfolgen 
und ansonsten dezentral über die Möhlstraße, bzw. die Zu-
fahrt zu dem geplanten Quartiersparkhaus am S-Bahnhof. 
 
• Sofern an einer Erschließungsstraße im Norden des Plan-
gebiets festgehalten wird, sollte die Straßenführung auf kei-
nen Fall in der im Entwurf skizzierten Weise erfolgen. Hier 
verläuft südlich des begrünten P&R-Platzes der Teil der 
Möhlstraße, über den der dortige Autoverwerter und der Ab-
schleppdienst (Möhlstraße 28) erschlossen werden. Neben 
Baumscheiben und kleineren Verkehrsgrünflächen ist hier 
auch noch ein Parkstreifen angeordnet. Eine parallel dazu 
geführte neue Straße, die wiederum durch einen Streifen 
Verkehrsgrün von der Möhlstraße getrennt ist (siehe städte-
baulicher Entwurf) führt zu unnötig vielen Verkehrs(grün)flä-
chen. Das ist gestalterisch völlig unbefriedigend und verur-
sacht einen hohen Pflegeaufwand (der wahrscheinlich eh 
nicht geleistet werden wird, so dass erst recht ein hässliches 
Erscheinungsbild entsteht).Stattdessen sollte das Quartiers-
parkhaus unmittelbar an den nördlichen Teil der Möhlstraße 
angebunden werden. 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Die öffentlichen Grünflächen sind im städtebaulichen Ent-
wurf und in der „schematischen Darstellung der Rahmenbe-
dingungen“ parallel zu der neuen Erschließungsstraße vor-
gesehen, und zwar als „rund 15 m breiter begrünter Anger“. 
Dass die notwendigen 5.000 m² Grünfläche zusammenhän-
gend angeordnet und nicht kleinteilig parzelliert werden sol-
len, ist sehr zu begrüßen. Allerdings ist bei der gewählten 
Form eines straßenbegleitenden Streifens zwangsläufig mit 
einer Parzellierung durch Grundstückszufahrten/ -zuwegun-
gen, Aufstellflächen für Müllbehälter u. ä. zu rechnen. Statt-
dessen sollte eine im Innenbereich des Quartiers liegende 
öffentliche Grünfläche geplant werden. Wenn – wie oben vor-
geschlagen – auf die Erschließungsstraße verzichtet wird, 
bieten sich dafür ja auch flächenmäßig neue Möglichkeiten. 
• Ein gutes Fußwegekonzept für das neue Quartier ist sicher-
lich zu begrüßen. Einen Radweg einzuplanen, der in Ost-
West-Richtung durch das Viertel und – perspektivisch – auch 
durch die östlich gelegenen Gewerbegebiete führt, wird für 
nicht sinnvoll gehalten. Zum einen stehen die östlichen Flä-
chen auf absehbare Zeit nicht für eine Neuordnung zur Ver-
fügung, gleichwohl soll aber bei Fertigstellung des Möhl-Are-
als auch die Fahrradnutzung attraktiv sein. Es wird daher an-
geregt, statt eines im Quartier verlaufenden neuen Radwegs, 
die an der Bergisch Gladbacher Straße verlaufenden Rad-
wege umzugestalten, zu verbreitern und zu ertüchtigen. Hier 
wäre zu prüfen, ob die sehr breite Trasse (27 m Abstand zwi-
schen den Fluchtlinien laut Fluchtlinienplan Nr. 1226) neu 
geordnet werden kann, so dass hier die beiden Fahrbahnen 
verschmälert und beidseitig breite Radwege geführt werden 
können (alternativ auf einer Straßenseite ein 2-Richtungsrad-
weg in ausreichender Breite). Der Ausbau sollte natürlich 
nicht auf den Bereich des Möhl-Areals beschränkt bleiben. 
Mit einem solchen Radwegeausbau wäre sowohl der fahr-
radfreundlichen Erschließung des neuen Quartiers gedient, 
als auch dem gesamten Stadtteil, nicht zuletzt weil dadurch 
der erhebliche und lärm- und luftbelastende MIV der Ber-
gisch Gladbacher Straße zurückgedrängt werden könnte.  
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
• In jedem Fall sollte auf der Bergisch Gladbacher Straße 
mindestens eine zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fuß-
gänger und Radfahrer eingeplant werden (Zebrastreifen oder 
Fußgängerampel). 
 
• Für den unmittelbar an der Bergisch Gladbacher Straße ge-
planten Ersatzstandort des Lebensmittelmarktes ist laut städ-
tebaulichem Entwurf eine Kombination von Einzelhandel und 
Wohnen in einem Gebäude geplant („zum Beispiel Parken im 
1. Obergeschoss und Wohnen in den weiteren Obergeschos-
sen“). Die Kombination mit Wohnnutzungen ist durchaus 
sinnvoll und vor allem flächensparend. Allerdings wird die 
Anordnung von Parkflächen auf einem offenen Parkdeck im 
1. OG, wie es im städtebaulichen Entwurf dargestellt ist, für 
immissionsschutzrechtlich bedenklich gehalten. Sowohl die 
bereits vorhandenen Wohnnutzungen im Eckbereich Möhl-
straße / Bergisch Gladbacher Straße, als auch die nördlich 
und über dem Parkdeck geplanten Wohnnutzungen würden 
durch den Parkverkehr belastet. Hier ist auch zu beachten, 
dass der vorhandene Rewe-Markt, der an den neuen Stand-
ort verlagert werden soll, bis 24:00 Uhr geöffnet hat, also die 
strengen Immissionsgrenzwerte für die Nacht einhalten 
muss. Insofern wird angeregt, die Parkflächen für den Voll-
sortimenter in einer Tiefgarage vorzusehen.  
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
84 Für die Bürger (aller Altersklassen) in Dellbrück und Umge-
bung wäre es ein großer Verlust, wenn durch die anstehende 
Maßnahme der Standort der Zirkusfabrik/ Kulturarena verlo-
ren gehen würde. Der Erhalt sollte hier zwingend sicherge-
stellt werden und in die Planungen einfließen.  
 
Die Feststellung, dass es durch die geplante Aufsiedlung, 
von 215 Wohneinheiten, keinen Bedarf für eine zusätzliche 
Kindertagestätte (U3/Ü3) im Ortsteil gibt, wird angezweifelt. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 2. 
 
 
 
 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Dienststellen der Stadt Köln wurde 
zum Projekt kein Erfordernis zur Schaffung einer Kindertagesstätte

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es wird die Frage aufgeworfen, wie ein ausreichendes Platz-
angebot an den örtlichen Grundschulen sichergestellt wer-
den soll. Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, von wie vie-
len Kindern im Kindergarten- und Grundschulter bei der Pla-
nung ausgegangen wird. 
innerhalb des „Möhl-Areals“ gesehen. Vielmehr sehen die Fachäm-
ter der Stadt Köln, die bestehenden Einrichtungen im Umfeld des 
Plangebiets in der Lage, die Betreuung zuziehender Kinder in den 
vorhandenen sozialen Einrichtungen bezogen auf das Teilgebiet der 
Flächennutzungsplanänderung sicherzustellen. Bei der weiteren 
Entwicklung von vermehrtem Wohnungsbau auch im heutigen Ge-
werbegebiet kann jedoch weiterer Bedarf entstehen. Daher stellt der 
Flächennutzungsplan ein standortungebundenes Signet für Bedarf 
einer Kindereinrichtung im gesamten Plangebiet dar.  
85 Die Gestaltung des urbanen Mischquartiers wird befürwortet. 
Es wird eine fußgängertaugliche Überquerung der Bergisch 
Gladbacher Straße angeregt. 
Kenntnisnahme Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
86 Der Erhalt des Rewe-Supermarkts und der Zirkusfabrik so-
wie Räumlichkeiten für Musikunterricht wird bei der neuen 
Bebauung des Möhl-Areals als sehr wichtig erachtet. Ebenso 
erhaltenswert wird auch das McDonalds-Restaurant einge-
stuft, da es sich um ein Schnellrestaurant handelt, bei dem 
der Schwerpunkt auf schnelle Bedienung und schnellem Ver-
zehr der Speisen liegt. Das Schnellrestaurant trägt auch zur 
Vielfalt und Attraktivität im Veedel bei, und hebt sich durch 
lange Öffnungszeiten von anderen gastronomischen Betrie-
ben in Dellbrück ab. Durch einen anderen Service (Drive-In), 
Preisgestaltung und Parkmöglichkeiten hat es auch eine 
hohe Reichweite und Anziehungskraft auf ein breites Publi-
kum jeglichen Alters von außerhalb. Dies ist für Dellbrück 
ebenso wichtig wie gehobene Gastronomie.  
 
An der Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße / Möhlstraße 
und Immekeppeler Straße sollte unbedingt eine Ampel oder 
zumindest eine Verkehrsinsel für querende Fußgänger ange-
bracht werden. Täglich bringen sich Fußgänger in große Ge-
fahr, um an dieser Stelle die breite Bergisch Gladbacher 
Straße zu queren, um zur S-Bahn hin oder zurück zu gelan-
gen. Die nächstgelegenen Ampeln an der Biesfelder Straße 
oder Dellbrücker Hauptstraße stellen einen großen Umweg 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dar, denn nur die Möhlstraße führt direkt auf die Unterfüh-
rung der S-Bahn zu.  
 
Es wird darum gebeten, eine Erweiterung der Grundschulen 
in Betracht zu ziehen, da mit der geplanten Wohnraumerwei-
terung und der Zuzug weiterer Familien einhergeht. Es wird 
zu bedenken gegeben, dass Grundschulen - wegen Bau-
maßnahmen - mit einer gewissen Vorlaufzeit an den Bedarf 
angepasst werden müssen. Der Standort KGS Urnenstraße 
bietet sich für eine Erweiterung an. Dort wird ein Teil des Ge-
bäudes immer noch von Mietern bewohnt, obwohl die OGS 
durch den stetig wachsenden Bedarf dringend Räume benö-
tigt.  
 
Der neuen Bebauung wird einerseits mit Sorge begegnet, da 
nicht sicher ist, welche Veränderungen diese mit sich bringt. 
Andererseits wird sie auch als Chance für Verbesserungen 
wahrgenommen. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Derzeit wird von den Fachämtern der Stadt Köln im Rahmen der ge-
samtstädtischen Betrachtung kein Erfordernis zur Schaffung einer 
Schule innerhalb des Planungsareals gesehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Keine Stellungnahme erforderlich 
87 Das Vorhaben wird grundsätzlich begrüßt.  
 
Allerdings wird anregt, die Zirkusfabrik in räumlicher Nähe 
und ebenso großzügiger Ausstattung wie im Bestand zu er-
halten. 
 
Es wird um weitere Informationen gebeten. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
88 
 
Es wird darum gebeten die Zirkusfabrik in jedem Fall zu er-
halten.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
89 Die Zirkusfabrik ist ein Platz für Musik Sport, Kultur, Treff-
punkt für junge Eltern, Raum für Bewegung für Kinder. 
 
Daher wird darum gebeten für die Zirkusfabrik nach Umbau 
einen Platz und einen Raum für diese kulturelle Institution zu 
bieten. 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
90 Die Zirkusfabrik bietet Raum für Vereinstätigkeiten. Weiterhin 
bietet sie Platz für Kurse, ein Café mit Möglichkeiten zum 
Treffen und Netzwerken junger Mütter und Familien.  
 
Die Zirkusfabrik ist ein Platz für Musik Sport, Kultur, Treff-
punkt für junge Eltern, Raum für Bewegung für Kinder.  
 
Es wird darum gebeten, auch nach dem Umbau einen Platz 
und einen Raum für diese kulturelle Institution zu bieten.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
91 Die Zirkusfabrik ist ein wichtiger Ort für die Kinder- und Ju-
gendförderung in Dellbrück und bietet Raum für Vereinstätig-
keiten, verschiedene Sportkurse und Kultur im Allgemeinen. 
 
Bei der weiteren Bebauungsplanung des Möhl-Areals soll ein 
Platz für die Zirkusfabrik geboten werden. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
92 Die Zirkusfabrik soll als wichtiger Ort für Kultur und Sport für 
Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten bleiben und in 
der jetzigen Form weiterarbeiten können.  
 
Sollte die Zirkusfabrik in das neue Quartier eingeplant wer-
den, muss sichergestellt sein, dass die neue Liegenschaft für 
die Betreiberfamilie bezahlbar bleibt und in der Bauphase ein 
sinnvolles Ausweichquartier bereitgestellt wird.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
93 In den Plänen ist nicht ersichtlich, dass eine Fläche für die 
Kulturstätte ,,Zirkusfabrik Kulturarena" in der Neugestaltung 
vorgesehen ist. Die Zirkusfabrik ist in Dellbrück eine wichtige 
Kulturstätte. Hier werden nicht nur Sportkurse angeboten, 
sondern auch Konzerte, Karnevalssitzungen und andere 
schöne Events. Ein Wegfall dieser Kulturstätte wäre ein gro-
ßer Einschnitt in die Kultur in Dellbrück. Es wird darum gebe-
ten, eine Fläche für die Zirkusfabrik vorzusehen. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
94 Es wird darum gebeten den Supermarkt mindestens in der 
bisherigen Größe zu berücksichtigen. Im Einzugsgebiet gibt 
es mehrere Seniorenheime und viele (ältere) Bewohner, - 
Ja Siehe Stellungnahme 49.

- Öffentlichkeit - 
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
auch aus Thielenbruch -  die kein Auto haben und den Ein-
kauf zu Fuß erledigen. Auch der Bereich hinter der S-Bahn 
ist auf diesen Markt angewiesen. Der Supermarkt auf der 
Dellbrücker Hauptstraße bietet aufgrund der geringen Größe 
nur ein sehr beschränktes Sortiment. 
95* Leben und Kultur für Dellbrück 
Für das geplante Möhl-Areal wird es für sehr wichtig erach-
tet, neben dem geplanten Wohn- und Gewerbegebiet auch 
an die Kultur in Dellbrück zu denken. Ein Erhalt der Zirkus-
fabrik mit Raum für Kulturschaffende und Veranstaltungen ist 
ein großer Mehrwert für ganz Dellbrück und die angrenzen-
den Stadtteile. Es sollte ferner ein offenes Quartier entste-
hen, wo sich auch nicht nur Bewohner aufhalten können. 
Neue Fußgängerüberwege über die Bergisch Gladbacher 
Straße werden als wünschenswert erachtet. Beispielsweise 
könnte die Ampel Biesfelderstraße versetzt werden. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
Der Hinweis zur Querungshilfe an der Bergisch Gladbacher Straße 
wird zur Kenntnis genommen. 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
95.1* Kommentar: Kleingewerbe und Zirkusfabrik 
Es wäre begrüßenswert, wenn die kleinen Gewerbebetriebe 
integriert werden könnten, so dass ein sehr gemischtes Vier-
tel entsteht, in dem sich die verschiedenen Nutzungen berei-
chern würden. Unbedingt sollte die Zirkusfabrik dort erhalten 
bleiben. Sie ist nicht nur ein wichtiger kultureller Begeg-
nungs-Ort für Dellbrück; sie wird auch von der Köln City 
Church genutzt, eine stark wachsende Freikirche für Köln. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
Zielsetzung für das zu findende städtebauliche Rahmenkonzept ist 
es, dass ein vielfältiges und gemischtes Quartier mit vielen verschie-
denen Nutzungen entsteht. Kleinere Gewerbebetriebe können in 
dem Quartier integriert werden.  
 
96* Erhalt KULTURfabrik-Kulturarena 
Ein neues Quartier, welches neuen Wohnraum mit angebun-
denen Erholungsflächen schafft, wird aufgrund des Mangels 
an Wohnraum begrüßt. Ein großes Anliegen ist die Erhaltung 
eines vielfältigen kulturellen Angebots im Bezirk. Hier leistet 
die derzeit im Möhl-Areal ansässige ZIRKUSfabrik-Kultur-
arena einen wesentlichen Beitrag. Sie bietet vor Ort ein um-
fangreiches Sport- und Kulturprogramm unter pädagogi-
schen Aspekten an. Es gibt Sportangebote für Menschen je-
den Alters. Gerade dem in der heutigen Zeit häufig zu be-
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
obachtende Bewegungsmangel bei Kindern wird hier profes-
sionell begegnet. Alles findet mit dem Fokus auf Zirkus-Ath-
letik statt. Sportangebote finden nicht nur vor Ort statt, Sport-
pädagogen der Zirkusfabrik arbeiten mit den Schulen des 
Bezirks zusammen. Erwähnenswert ist das zirkusathletische 
Sportprogramm, welches kontinuierlich in der Regenbogen-
schule (Gemeinschaftsgrundschule auf der Dellbrücker 
Hauptstraße) angeboten wird und in den Lehrplan mit einge-
bunden ist. Die ZIRKUSfabrik-Kulturarena besitzt eine Kunst-
eisarena für das Eishockeyspiel und zum Schlittschuhlaufen. 
Sie bereichert damit das Sportangebot des Bezirks erheblich. 
Eisflächen finden sich normalerweise nur in größeren Sta-
dien, denn sie sind kostspielig und aufwändig in Betrieb und 
Wartung. Eisflächen müssen gekühlt und instand gehalten 
werden. Die Kunsteisarena arbeitet hier innovativ anders, mit 
einer Fläche aus einem speziellen Kunststoff. Es wird ganz-
jährig keine Kühlung benötigt, der Betrieb ist weitgehend 
wartungsfrei. Darüber hinaus finden in der ZIRKUSfabrik-Kul-
turarena diverse Kulturveranstaltungen wie Theaterstücke, 
Konzerte, etc. statt. Hervorzuheben ist das Karnevalsange-
bot für Familien. Bei diesem werden auch Vorstellungen der 
eigenen Sport- und Zirkusgruppen aufgeführt.  
Viele Dellbrücker schätzen die ZIRKUSfabrik-Kulturarena 
ebenso und nutzen die Angebote. An einem Fortbestehen 
der ZIRKUSfabrik-Kulturarena ist im Sinne eines reichhalti-
gen Sport- und Kulturangebotes im Bezirk und besonders im 
Ortsteil Dellbrück sehr gelegen. Aus diesem Grund wird da-
rum gebeten, die ZIRKUSfabrik-Kulturarena bei der Planung 
und Gestaltung des Möhl-Areals besonders zu berücksichti-
gen, so dass diese dauerhaft einen festen Platz in Dellbrück 
hat.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
97* Stadtteilcafé mit Außengastronomie & Erhalt der Zirkusfabrik 
Wünschenswert wäre eine Fläche für ein Stadtteilcafé mit 
Außengastronomie. Idealerweise auch ein zentraler Platz mit 
Aufenthaltsqualität für alle Dellbrücker. Die Zirkusfabrik als 
Raum für Kultur, Veranstaltungen und Kinder-/Jugendarbeit 
sollte unbedingt erhalten bleiben. Eine Station für das ab 
2021 auf das gesamte Stadtgebiet erweiterte KVB-Leihrad-
System im Rahmen des geplanten Mobility-Point wäre eben-
falls wünschenswert. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 2. 
 
98* Zirkusfabrik erhalten 
Die Zirkusfabrik soll bei der Neugestaltung des Geländes be-
rücksichtigt werden, weil die Bewegungsangebote für Kinder 
und Jugendliche in der Verbindung mit einem Treffpunkt für 
Familien im Veedel sehr wertvoll sind. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
99* Zirkusfabrik / Kulturarena 
Bei der Planung soll die Aufrechterhaltung für Freizeitange-
bot für Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden. Ange-
bote sind rar gesäht und die Zirkusfabrik stellt einen wichti-
gen Baustein für Freizeitangebote für Kids in Holweide dar.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
100* Möhl-Areal ist wichtiger Impuls für neues Gesamtquartier 
Die Stellungnahme erfolgt von vier Eigentümern größerer 
Gewerbeflächen in der unmittelbaren Nachbarschaft vom 
Möhl-Areal. 
 
Mit dem B-Plan Möhl wird eine für Dellbrück wichtige Ent-
wicklung angestoßen. Es wird befürwortet, dass mit den Ver-
änderungen auf dem Möhl-Gelände, auch das gesamte Ge-
werbeareal von Möhlstraße bis hin zur Eschenbruchstraße in 
den Blick genommen wird. Mit der Durchführung des zwei-
stufigen städtebaulichen Wettbewerbs und der Änderung des 
Flächennutzungsplans zu einem Mischgebiet in diesem Be-
reich, ist ein erster Schritt getan, ein lebenswertes Quartier 
zum Wohnen, zum Arbeiten und auch für die bereits vorhan-
Ja Siehe Stellungnahme 18.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
denen kulturellen Nutzungen für alle Bürgerinnen in Dell-
brück zu schaffen. Ein gemeinsamer Dialog mit weiteren Ei-
gentümern wird begrüßt.  
 
Im Folgenden werden die Vorstellungen an das Vorhaben 
Möhl und für das Gesamtareal dargestellt: 
 
In Hinblick auf die Planungen auf dem Gelände Möhl (Kon-
kretisierungswettbewerb, 2. Teil des Qualifizierungsverfah-
rens) wird die Realisierung einer ersten Stufe für ein insge-
samt urbanes, für alle Bürgerinnen erlebbares Quartier ge-
wünscht. Angesichts der unmittelbaren Nähe zur Dellbrücker 
Hauptstraße und dem S-Bahnhof macht es Sinn, hier (weiter-
hin) die zentralen Nutzungen des künftigen Quartiers zu ver-
orten: einen Vollsortimenter, eine größere KiTa, die Zirkus-
fabrik, ein Nachbarschaftszentrum. Es wird angeregt, dass 
sowohl der Supermarkt als auch das Kulturzentrum nicht als 
flächenzehrende, funktionale „Kisten“, sondern als mischge-
nutzte Gebäude mit Wohnungen und/oder Büro’s in den 
Obergeschossen geplant werden. Ebenso wird befürwortet, 
den Bereich quasi autofrei zu gestalten, die gute verkehrliche 
Lage sowie die Änderungen im Mobilitätsverhalten zu nutzen 
und die (soweit noch erforderlichen) Stellplätze in Tiefgara-
gen und einer (architektonisch gut eingebundenen) Quar-
tiersgarage unterzubringen. Das bedeutet auch, notwendige 
Kunden-Stellplätze entweder auf dem Supermarkt oder in 
den Tiefgeschossen zu platzieren. Damit wird Raum für die 
Menschen geschaffen, die sich im Quartier aufhalten, Raum 
für (nutzbare!) Grün- und Aufenthaltsflächen, Raum für Treff-
punkte und Cafe’s, die das Viertel beleben – in Anknüpfung 
und Ergänzung zu dem lebhaften Treiben auf der Dellbrücker 
Hauptstraße. 
 
Das Möhl-Gelände grenzt im Norden unmittelbar an die S-
Bahn-Station Dellbrück. Angesichts des sich verändernden 
Mobilitätsverhaltens würde sich auf dem heutigen Parkplatz 
eine mehrgeschossige, intermodale Mobil-Station anbieten

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
(Fahrradgarage, Rad- und Car-Sharing, E-Rad- und Roller-
Parkplätze, Lademöglichkeiten, eventuell Fahrradreparatur). 
Ziel sollte sein, den (vor allem überörtlichen) individuellen 
Pkw-Verkehr zu verlagern und zu vermeiden – somit ein au-
toarmes Quartier. 
 
Im Hinblick auf die konzeptionelle Perspektive im Rahmen 
des Ideenwettbewerbs (1. Teil des Qualifizierungsverfah-
rens) wird ein schlüssiges Konzept und eine Klärung erhofft, 
wie die künftige Weiterentwicklung der nachbarlichen Gewer-
beflächen in ein Mischgebiet mit der ersten Realisierungs-
stufe Möhl so städtebaulich integriert werden kann, dass das 
Gesamtareal später auch als ein einheitliches Quartier wahr-
genommen wird. Das vorliegende Plankonzept für den B-
Plan Möhl weist in allererster Linie (kaum nutzbare) Ab-
standsflächen und lärmabschirmende Nutzungen zu den 
Nachbarbereichen auf. Das ist ein eher trennendes als ein 
verbindendes Konzept. Die geplanten Fußwegeverbindun-
gen können das nicht kompensieren. 
 
Wünschenswert wäre hingegen eine Öffnung und ein „archi-
tektonisches Signal“: hier wird das Quartier (in Zukunft) wei-
ter wachsen.  
 
Das könnte zum Beispiel ein zentraler städtischer Platz und 
eine verbindende, urban gestaltete Wege-Achse, eine Öff-
nung und Verknüpfung zwischen den Teilquartieren herstel-
len. Der Quartiersplatz wäre ein autofreier Stadtraum mit 
Cafe’s, Außenterrassen, kleinen Läden, mit Hauptzugang 
zum Supermarkt und gegebenenfalls auch zum Kultur- bzw. 
Nachbarschaftszentrum. Er lädt dazu ein, den Einkauf zu 
Fuß oder mit dem Fahrrad zu machen, um anschließend 
noch zu klönen, sich zu treffen. Pendler vom S-Bahnhof nut-
zen die Gelegenheit, auf dem Weg nach Hause noch einen 
Einkauf zu machen oder treffen sich zum Feierabend-Snack. 
Die Wege-Achse wäre das verbindende Element, das alle 
Teilbereiche des künftig wachsenden Gesamtquartiers als

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Rückgrat miteinander verknüpft. Als urban gehaltener und 
zugleich mit schattenspendenden Bäumen und angrenzen-
den Grünflächen gestalteter Straßenraum, begegnen sich 
hier die Anwohnerinnen, treffen sich die im Quartier arbeiten-
den und Kultur schaffenden Menschen, genießen die Senio-
ren den Kontakt und die Kinder spielen in dem von Pkw’s 
weitgehend freigehaltenen Raum. Diese Straßenachse ist im 
Übrigen - als Verlängerung der Ernastraße - bereits angelegt 
und könnte eventuell einige historische Wohngebäude in der 
zweiten Reihe integrieren. 
 
Es wird davon ausgegangen, dass etwa 30 Prozent Gewer-
beflächen verbleiben und die vorhandenen Arbeitsplätze ge-
halten, bzw. innerhalb des Gebiets verlagert und bei Bedarf 
sogar ausgebaut werden können. Im Gebiet sind vor allem 
kleine, mittelständige Handwerksbetriebe/Dienstleister mit 
Bezug auf Dellbrück ansässig. Darüber hinaus gibt es einige 
Künstler-Ateliers und Proberäume für Musiker. Da eine suk-
zessive Entwicklung angestrebt wird, können diese auch 
noch lange Zeit verbleiben und es kann bei Erhalt der Ar-
beitsplätze eine schrittweise Umsiedlung in die neu zu schaf-
fenden Gewerbeflächen erfolgen. 
 
Schwerpunkt für die langfristige Verlagerung der gewerbli-
chen Nutzung könnte entlang der S-Bahn sein, die somit 
auch als Lärmschutz dient; alternativ auch gewerbliche Nut-
zung an anderen Stellen in der gesamten Fläche. Wichtig ist 
eine ansprechende Adress-Bildung, sodass die gewerbliche 
Nutzung nicht als Restfläche, sondern als integrierter Teil 
des Quartiers gesehen und von außen wahrnehmbar wird. 
Ergänzend sind Show-Rooms und/ oder offen gestaltete Ate-
liers als Ausstellungsräume für Handwerker, Künstler, etc. 
denkbar sowie Share-Working-Spaces, die zusätzlich das 
Quartier beleben. Für den Gewerbebereich kann eine zeitge-
mäße, verdichtete Gestaltung mit – gegebenenfalls modular 
einteilbaren – mehrgeschossigen Gewerbelofts vorgesehen

- Öffentlichkeit - 
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
werden (unten Hallen, in den oberen Geschossen oder vor-
gebaut Büros/Ateliers); Büro-Nutzungen können mit Wohnen 
in den Obergeschossen kombiniert werden. 
 
Geplant ist ein Mischquartier – was die Nutzungen anbetrifft 
aber auch die soziale Mischung, mit einem Anteil von min-
destens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen (Ko-
operatives Baulandmodell). Vom Ideenwettbewerb wird nicht 
nur ein schlüssiges, kreatives Konzept erwartet, sondern 
auch eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Umsetzbar-
keit. Grundsätzlich wären verdichtete Bauweisen mit mindes-
tens fünf Geschossen plus Staffelgeschoss denkbar. Die 
Verdichtung soll unter anderem auch Platz für gut nutzbare 
öffentliche Flächen schaffen. In einem Quartier mit urbanem 
Charakter sollten allerdings auch öffentliche Plätze und Stra-
ßenraum, der vorrangig als Aufenthaltsraum für die Bewoh-
nerinnen gedacht ist, als Grün- bzw. Aufenthaltsfläche ange-
rechnet werden. 
 
Zugleich kann und soll ein klima- und umweltgerechtes Quar-
tier entstehen, wenn der technologische Aufwand für Wohn- 
und Gewerbebauten ökonomisch darstellbar ist. Eine ver-
dichtete Bauweise, die (bauliche) Stapelung von Nutzungen, 
die Integration der Infrastruktur (Tiefgaragen, Car-Sharing, 
ebenerdige Quartiersgaragen für Räder) in die Baukörper der 
Wohn- und Bürogebäude schafft Raum für öffentliche und für 
die Bewohner auch nutzbare Freiflächen mit hoher Aufent-
haltsqualität. Grün- und Freizeitflächen können zugleich als 
multifunktionale Versickerungsflächen für Hochwasserereig-
nisse angelegt werden. Auch Dächer könnten, sofern nicht 
als Dachterrassen genutzt, begrünt und/ oder mit Solaranla-
gen ausgestattet werden und sollten in der Grünflächenaus-
stattung angerechnet werden.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
101* Erhalt der Kultureinrichtungen 
Es wird sich für den Erhalt der Kultureinrichtung (Zirkusfab-
rik) auf diesem Gelände ausgesprochen, da es ein gut und 
viel genutzter Anlaufpunkt für Familien, Kinder und Jugendli-
che ist. Eine Verlagerung in eine schlechter an Dellbrück an-
gebundene Lage ist hierbei zu vermeiden, die gute Erreich-
barkeit mit Bus und Bahn sowie zentrale Lage innerhalb von 
Dellbrück ist integraler Bestandteil.  
 
Zudem ist darauf zu achten, dass die Fläche des Vollsorti-
menters REWE im Zuge der Neugestaltung auf keinen Fall 
verkleinert wird. Dieser Supermarkt ist für sämtliche Einwoh-
ner östlich des Geländes sowie nördlich der S-Bahn, die 
nächste und auch einzige, fußläufig erreichbare Einkaufs-
möglichkeit. Gerade nördlich der S-Bahn, in der Heidesied-
lung, wurden in den letzten Jahren neue Wohneinheiten für 
mehrere hundert Bewohner geschaffen und mittlerweile auch 
bezogen, aber Raum für einen Supermarkt oder zumindest 
für einen Kiosk, wurde dort nicht vorgesehen. 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Siehe Stellungnahme 2. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
102* Fußgängerzone mit Radwegen 
Am besten die Wohneinheiten werden so gebaut, dass die 
Anwohner zum Beispiel in einer Tiefgarage von den angren-
zenden großen Straßen aus parken und nicht durch das 
Quartier fahren müssen. Feuerwehr und Rettungswagen, 
Lieferanten, Taxis, etc. ausgenommen (ähnlich dem Wohn-
gebiet Moorslede). So könnten sich besonders Kinder und äl-
tere Menschen frei bewegen, die Luft wäre besser und die 
Außengastronomie (Café o.ä.) würde auch profitieren. 
Kenntnisnahme Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
103* Schöne und sichere Spielplätze 
Im Wohngebiet Moorslede gibt es einen Spielplatz, der aller-
dings als einfallslos und unfallträchtig bezeichnet werden 
muss. Viel zu wenig Spielgeräte und gefährliche Beton-
Baumkästen mit spitzen Ecken auf einer Höhe, wo es für to-
bende Kinder schnell ins Auge gehen kann. Eigentlich le-
bensgefährlich. Der Landschaftsarchitekt dachte wohl mit 
den an Boote erinnernden Beton-Monstern eine gute Idee zu 
Ja Der Flächennutzungsplan stellt im Bereich des auf Bebauungsplane-
bene festgesetzten Quartiersplatzes auch ein Signet für einen Spiel-
platz dar. Konkretisierende Planungen erfolgen im Bebauungsplan 
und in weiteren nachfolgenden Planungsschritten.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
haben. Also bitte schöne, einfallsreiche und vor allem sichere 
Kinderspielplätze für unterschiedliche Altersstufen. 
104* Freie Wege Dellbrück wünscht sich ein urbanes grünes 
Mischquartier 
Die städtebauliche Entwicklung des Gebiets wird begrüßt. 
Die jetzige hauptsächlich eingeschossige Bebauung mit gro-
ßen asphaltierten Flächen dient nur zum kurzen „Aufenthalt“, 
dem Einkaufen. Der Bedarf nach Wohnraum in Köln ist rie-
sig. Brachliegende und minder genutzte Flächen sollten da-
her dringend entwickelt werden. Grünflächen zur Erholung 
und zur Kühlung des Stadtklimas müssen zwingend erhalten 
bleiben. Die Lage des gesamten Areals mit der Nähe zur 
Einkaufsstraße Dellbrücker Hauptstraße und dem S-Bahn-
Halt ist ideal für ein attraktives Mischgebiet aus Wohnen, Ge-
werbe und Kultur. Auf dem Möhlgelände sollen im ersten 
Schritt circa 200 Wohnungen entstehen. Im angrenzenden 
Gebiet bis zur Eschenbruchstraße könnten eventuell weitere 
300 Wohnungen entstehen. Weitere Gewerbebetriebe wer-
den sich bei einer optimierten Ausnutzung ansiedeln. Mit der 
Neuentwicklung des Gebietes (500 Wohnung mit circa 2 Be-
wohnern je Wohneinheit) können bis zu 1000 Neu-Dellbrü-
cker hinzukommen. Da Köln und der gesamte Speckgürtel 
auch in Zukunft wachsen werden, vergrößern sich Verkehrs-
probleme, wenn es kein Umdenken/Handeln im Bereich des 
Verkehrs gibt.  
 
1. Verkehr  
Besonders die Bergisch Gladbacher Straße ist zu den Stoß-
zeiten bereits völlig überlastet. Der Straßenraum wird in sei-
nen Abmessungen nicht größer. Ideen, wie Anwohnerstra-
ßen für den Durchgangsverkehr (Autos) freizugeben, wären 
Kenntnisnahme Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
Die Hinweise zur Verkehrsplanung, zur Klimaanpassung und zum 
öffentlichen Raum werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen 
der Fachplanungen zum Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. 
  
Die angesprochenen gesamtstädtischen und überörtlichen Heraus-
forderungen im Bereich der Verkehrsplanung können nur zum Teil 
im Rahmen der Entwicklung des Planungsareals geklärt werden.  
 
Für das Plangebiet besteht der Anspruch, hier ein nachhaltiges, 
klimaresilientes Stadtquartier und eine vielfältige nutzungsgemischte 
Nachbarschaft (Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Freizeit) zu entwi-
ckeln. Ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept zum Bebauungsplan 
„Möhl-Areal“ wird hier zu einem Impuls und Beitrag zur nachhaltigen 
Verkehrswende in Köln beitragen.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
eine Katastrophe für die Bewohner. Das Autofahren würde 
durch solche Entscheidungen noch attraktiver mit der Folge, 
dass weiterer Autoverkehr entsteht. Die Lösung für eine 
wachsende Stadt ist nicht das Auto. Im selben Straßenraum 
müssen mehr Verkehrsteilnehmer über ÖPNV, Rad und zu 
Fuß bewegt werden.  
 
1.1 Verkehr - Lösungen - Makro  
Der Rad- und Fußweg auf der Bergisch Gladbacher Straße 
muss in seiner vollen Breite nutzbar und besser ausgebaut 
werden. Nutzbar bedeutet, dass dieser frei von falschparken-
den Autos bleiben muss. Dies kann nur durch geeignete 
Trennelemente baulicher Art, zum Beispiel Poller oder 
“Frankfurter Hüte” gewährleistet werden. Der Gehweg insbe-
sondere auf der nördlichen Seite der Bergisch Gladbacher 
Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Möhlgelände 
ist für Fußgänger nicht nutzbar (2 Platten breit). Im vierspuri-
gen Bereich der Bergisch Gladbacher Straße in Dellbrück 
kann auf der nördlichen Seite der Straße eine Autospur zu-
gunsten einer Radspur entfallen. Der geplante Radschnell-
weg von Bergisch-Gladbach nach Köln muss direkt und nahe 
angebunden werden und eine breite, sichere Spur bekom-
men. Weiterhin sollte überlegt werden, den Streckenab-
schnitt der S11 zwischen Köln-Dellbrück und Endbahnhof 
Bergisch-Gladbach in den Kölner City-Tarif zu integrieren, 
um so Autofahrten aus Bergisch-Gladbach zum Parkplatz S-
Bahn-Haltestelle Dellbrück, P+R Thielenbruch und Dellbrü-
cker Hauptstraße Marktplatz zu unterbinden. Die Busverbin-
dungen von Dellbrück nach Bergisch Gladbach-Hand sollten 
wesentlich gestärkt werden, von Thielenbruch sollten Verbin-
dungen in kurzen Abständen an die S-Bahn angebunden 
sein. Bis zur Einführung des 10 Minuten-Takts auf der S11 
muss die Verlängerung der RB26 von Köln-Messe/Deutz 
nach Köln-Dellbrück beibehalten werden. Diese trägt zur Ent-
lastung der S11 bei.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1.2 Verkehr - Lösungen - Mikro  
Das Möhl-Gelände soll als autoarmes Gebiet entwickelt wer-
den, so dass sich ausreichend Platz für die Bewohner und 
Dellbrücker im Freien ergibt. Den Radfahrern und Fußgän-
gern wird durch eine Trennung vom Autoverkehr ein sicheres 
und ruhiges Fortkommen gewährleistet. Parallel zu den S-
Bahngleisen und der Bergisch-Gladbacher-Straße soll es 
mittig, als verbindendes Element eine Wege-Achse mit Auf-
weitungen (Plätzen) geben.  
 
2. Parkraum  
Die Parkplätze in Dellbrück werden zu wesentlichen Teilen 
von Pendlern nach Köln besetzt, die aus Bergisch Gladbach 
kommen. Es müssen mit der Stadt Bergisch Gladbach Lö-
sungen gefunden werden, die den Pendlern dort Parkplätze 
schaffen. Viele kommen aus dem schlecht angebundenen 
Hinterland und sind derzeit noch auf die Anfahrt mit dem 
PKW angewiesen. Für eine Verminderung des Verkehrs zur 
Dellbrücker Hauptstraße und den umliegenden Vierteln bietet 
das neue Möhl-Areal die Chance, große Parkflächen unter 
dem geplanten Bereich zu schaffen (Car-Sharing-Angebote). 
Diese Parkflächen sollten so ausgelegt sein, dass sie nicht 
nur den Bewohnern des Areals selbst, sondern auch der Öf-
fentlichkeit zur Verfügung stehen. Auto-Parkplätze für den 
Lebensmittelversorger und die Zirkusfabrik sollen ebenfalls in 
einer Tiefgarage untergebracht werden. Ebenerdige Parkflä-
chen für Lastenräder/Fahrräder müssen im gesamten Gebiet 
oberirdisch für eine schnelle Erreichbarkeit geschaffen wer-
den. Eine reine Tiefgarage oder ein Parkhaus für Fahrräder 
ist ebenfalls wünschenswert und bei einer Version Mischga-
rage (Auto+Rad) sollten Räder in Rampennähe (Ausfahrt 
Tiefgarage) angeordnet werden.  
 
3. Klima  
Aufgrund des Klimawandels und der damit immer heißer 
werdenden Sommer und Starkregenereignisse soll das neue 
Quartier sehr durchgrünt werden. Die Hauptwegeachse wird

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
mit einer Baumallee gestaltet. Die Aufweitungen/Plätze er-
halten ebenfalls viele Bäume, so dass bei heißen Sommern 
ein Aufenthalt im Schatten erträglich bleibt. Die 5. Fassade 
(Flachdach) soll mindestens eine extensive Begrünung, wün-
schenswert in Teilbereichen eine intensive Begrünung, erhal-
ten. Bei Starkregenereignissen soll das Regenwasser auf 
den Dächern zurückgehalten werden und erst sehr langsam 
der Kanalisation, bzw. in Rigolen versickert/zurückgeführt 
werden. Fassadenbegrünungen sorgen ebenfalls für ein an-
genehmes Mikroklima im Viertel und für zukünftige Gebäude-
nutzer. Der Begrünung durch geeignete trockenheitsresis-
tente Baumbepflanzung, Fassaden- und Dachbegrünung ist 
hohe Priorität zu geben.  
 
4. Öffentlicher Raum  
Der Lebensmittelversorger soll, wie vorgesehen, an der Ber-
gisch-Gladbacher-Straße entstehen. Die fußläufige Erschlie-
ßung (Eingang) des Lebensmittelmarktes soll “mittig” im Ge-
lände an der Wege-Achse erfolgen. Im Bereich des Marktes 
soll eine Aufweitung/Platz sein. An diesem Platz soll sich 
Gastronomie ansiedeln (Synergieeffekte). Eine Beachbar mit 
ruhiger Musik fehlt in Dellbrück. Die Zirkusfabrik sollte in un-
mittelbarer Nähe an der Bergisch Gladbacher Straße entste-
hen. Fehlende Einrichtungen in Dellbrück, wie ein Jugend-
zentrum und ein öffentlicher Raum für junge Erwachsene 
zum Beispiel mit einem Skaterpark sollten mit bedacht wer-
den. Ein großer Spielplatz ist bei der zu erwarteten Einwoh-
nerzahl zu berücksichtigen. Das öffentliche Leben soll nicht 
nur zwischen und in den Gebäuden stattfinden, sondern 
auch auf den Dächern. Eines der Gebäude, am besten in der 
Nähe des S-Bahn-Haltepunktes, könnte deutlich höher sein 
und eine Aussichtsplattform mit Bar/Musik anbieten. Ein star-
kes, hochfrequentiertes neues Quartier würde auch den 
nördlichen Teil der Dellbrücker Hauptstraße beleben und den 
Einzelhandel dort stärken.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
5. Bebauung  
Die Bebauung des neuen gemischten Quartiers darf hoch-
verdichtet sein. Mit einer hohen Bewohnerzahl, beziehungs-
weise vielen weiteren Arbeitsplätze werden zusätzliche An-
gebote, wie zum Beispiel Gastronomie und weitere Einrich-
tungen erst möglich. Überwiegend soll die Bebauung 4-Voll-
geschosse aufweisen. Punktuell sind innerhalb des Quartiers 
oder an der S-Bahn-Linie auch 5-6 Geschosse hoch möglich. 
Das Gebäude/Hochhaus mit Aussichtsplattform könnte zum 
Beispiel 8-geschossig sein.  
104.
1* 
Kommentar: Ernsthaft? Eine Beachbar? 
Ernsthaft? Eine Beachbar? Sowas braucht niemand mitten in 
Dellbrück. Und circa 2 Menschen pro Wohneinheit ist ja fast 
eine Frechheit. Es gibt nichts bezahlbares Größeres in der 
Nähe. Es sollte auch an Familien gedacht werden, die mehr 
als ein Kind haben. Oder Häuser die nicht 600.000 € das 
Stück kosten. 
Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Es wird auf 
das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ verwiesen. 
 
Zielsetzung ist es, dass ein vielfältiges und gemischtes Quartier mit 
vielen verschiedenen Nutzungen und Nutzerinnen entsteht. Es soll 
Wohnraum für Menschen allen Alters geschaffen werden. Es soll 
Wohnraum in allen Größen für die unterschiedlichsten Lebenssituati-
onen und Haushaltsgrößen entstehen. 
Zur Förderung der Vielfältigkeit wird festgesetzt, dass mindestens 30 
Prozent als öffentlich geförderter Wohnraum errichtet werden. 
104.
1.1* 
Antwort auf Kommentar:   
Die Firma Möhl wird sicherlich 2-, 3- und 4-Zimmerwohnun-
gen vorsehen. Je nachdem wie der Wohnungsmix sein wird, 
leben im Durchschnitt 2 oder auch 2,x Menschen je Woh-
nung dort. 30% der Wohnungen sollen geförderter Woh-
nungsbau sein. Eine Beachbar in Dellbrück wie Sonnen-
scheinetage, km 689 und was es so in Köln gibt, wäre wün-
schenswert. Das würde sicherlich viele Leute abends und am 
Wochenende anziehen und damit das neue Quartier bele-
ben. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 104.1*. 
Die vorgeschlagene Nutzung könnten zur Belebung des Quartiers 
beitragen, ist jedoch beispielhaft und wird weder auf Ebene des Flä-
chennutzungsplans noch im konkreteren Bebauungsplan explizit 
festgelegt. 
 
 
104.
2* 
Kommentar: 
Ihr fordert das Sterben des Einzelhandels, das Sterben von 
eurer Einkaufsstraße hat mit der Einführung der 20er Zone 
schon begonnen. Sorgt euch um Wohnraum für Familien mit 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Das neue Stadtquartier soll von einer nutzungsgemischten und viel-
fältigen Nachbarschaft (Wohnen, Arbeiten/Gewerbe, Einzelhandel, 
Freizeit) geprägt sein. Die Verkehrsregelung auf der hier vermutlich

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Kindern. Den Traum von neuen Gewerbetreibenden könnt ihr 
auf Grund eures Provis, Reker und der 30er Zone verges-
sen. Die in der Vergangenheit eingeführte Veränderung in 
Dellbrück wurde von euren Alten angestrebt, die es nur be-
quemer haben wollen. 
gemeinten Dellbrücker Hauptstraße ist nicht Gegenstand dieses 
Verfahrens. 
Der Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. 
 
105* Kultur- und Sportgelände 
In Dellbrück ist die Zirkusfabrik ein fester Bestandteil des 
Sport- und Kulturangebots. Sie liegt auf dem zu bebauenden 
Areal, ist aber offenbar nicht bei der Neubebauung einge-
plant. Es ist für Dellbrück wichtig dieses Angebot zu erhalten, 
da es in der Form einmalig ist: Sportangebote für ALLE Al-
tersgruppen (Krabbelgruppe, Zirkus, Eisbahn), Café und Kul-
turveranstaltungen. Es wäre sicher eine Bereicherung für die 
neue Siedlung. Für Dellbrück wäre es ein großer Verlust, 
wenn es keinen neuen Standort geben sollte. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
106* Kinder- und Jugendförderung 
Es wird ein unschätzbaren Wert gesehen, der durch die Kul-
tur-Arena / Zirkusfabrik dem Stadtteil eigen ist. Nicht nur Fa-
milien aus Dellbrück, sondern auch aus den umliegenden 
Stadtteilen nutzen und lieben die Zirkusfabrik. Das vielfältige 
Angebot unterstützt Familien, die Bewegungsmöglichkeiten 
für Kinder zu einem fairen Mitgliedsbeitrag und bietet zu-
gleich ein kulturelles Angebot für die Stadt. In vielen umlie-
genden Stadtteilen wurde versäumt diese Angebote zu 
schützen, sodass das Angebot der Zirkusfabrik noch schüt-
zenswerter ist, als es ohnehin schon war. Es wird darum ge-
beten, sich für ein lebendiges, vielfältiges Angebot mit der 
Zirkusfabrik auf dem Möhlgelände einzusetzen.  
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
107* Erhalt der Zirkusfabrik 
Es wird sich für einen Erhalt der Zirkusfabrik ausgesprochen, 
weil sie einen unschätzbaren Wert für Familien mit Kindern 
darstellt. Es wäre unvorstellbar, was alles wegbräche, gäbe 
es die Zirkusfabrik nicht mehr. 
Ja Siehe Stellungnahme 2.

- Öffentlichkeit - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
107.
1* 
Kommentar: Zirkusfabrik ist Lebensqualität und Kultur für Fa-
milien  
Die Bedeutung der Zirkusfabrik bei der Stadtteilentwicklung 
sollte berücksichtigt und deren Erhalt und Ausbau sicherge-
stellt werden. Sie macht seit langer Zeit wichtige kulturelle, 
pädagogische und sportliche Arbeit, die woanders so nicht 
zu finden oder mal eben ersatzweise aufzubauen ist. Für den 
Standort ist sie jetzt schon Begegnungsstätte und Freizeit-
einrichtung für Kinder und Jugendliche im Veedel und zieht 
darüber hinaus Besucher und Nutzer aus der gesamten 
Schäl Sick an. Wenn das neue Veedel attraktiv gestaltet wer-
den soll, sollte die Strahlkraft der Zirkusfabrik genutzt wer-
den. 
Ja Siehe Stellungnahme 2. 
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (lfd. Nummer 108)) 
108 14.04.2025 
Baumbestand 
An der Möhlstraße 12 – 26 befinden sich Wohnhäuser, z.T. 
auch kleine Gewerbebetriebe, die größere Gärten mit altem 
Baumbestand haben, bemerkenswert hier vor allem 4 alte 
Linden (Alter etwa 70 Jahre) im Garten der Nr. 22 und ein al-
ter (Berg)Ahorn hinter Nr. 18. Auf dem gesamten Planungs-
gelände finden sich insgesamt ca. 30 weitere alte Bäume 
von ca. 8-20 m Höhe, überwiegend Ahorn, Birke und Kasta-
nie, größtenteils in gutem Zustand (siehe Gutachten der 
Firma Baumkontrolle Klein aus Mülheim von 2022). Die 
Bäume stehen teilweise in den Gärten der Häuser an der 
Möhlstraße, teilweise auf kleinen, unversiegelten Flächen in-
mitten der vorhandenen Gewerbebetriebe und der dazuge-
hörigen Parkplätze. 
Es ist unverständlich, warum diese Bäume alle bis auf zwei 
(Baum Nr 23, 20 Jahre alt, und Baum Nr. 1005, Bergahorn, 
35 Jahre alt) gefällt werden sollen, wo doch auf dieser Flä-
che überwiegend Wohnbebauung mit einer großen Grünflä-
che geplant ist. Auch durch Baumneupflanzungen nach Ab-
schluss von Baumaßnahmen kann dieser Verlust über viele 
Jahre nicht kompensiert werden. Aus unserer Sicht sollten 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Flächennutzungsplan trifft zu Erhalt oder Fällung von Baumbe-
stand keine Regelungen. Erst auf Ebene des Bebauungsplans wird 
verbindliches Baurecht geschaffen, mit dem Eingriffe in den Baum-
bestand verbunden sein können.

- Öffentlichkeit - 
 
Seite 75 von 75 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
die bestehenden Bäume bei der Umnutzung des Areals ge-
schützt und langfristig erhalten bleiben. 
Des Weiteren wurden im Möhlareal Fledermausvorkommen 
nachgewiesen. Durch die Fällung der alten Bäume ergibt 
sich daher ein artenschutzrechtliches Problem. Wir halten die 
Fällung daher nicht für statthaft. 
 
Schlussbemerkung 
Wir regen an, die Naturschutzverbände bei künftigen Vorha-
ben zusammen mit den Trägern öffentlicher Belange förmlich 
zu beteiligen und über solche Vorhaben zu informieren. Da-
von abgesehen ist der Naturschutzbeirat bei der Unteren Na-
turschutzbehörde immer zwingend zu beteiligen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
Der hier Stellung nehmende Naturschutzverband ist, wie andere 
Naturschutzverbände auch, ein eingetragener Verein und wird 
damit als Teil der Öffentlichkeit behandelt und nicht in der förmli-
chen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange beteiligt. 
Der Naturschutzbeirat wird bei Bedarf von der unteren Natur-
schutzbehörde beteiligt. 
 
Stand 05.05.2025 
*Beiträge und Kommentare aus dem Mitwirkungsportal (https://www.mitwirkungsportal-koeln.de/dialoge/moehl-areal-koeln-dellbrueck)

Anlage 3 bisherige Darstellung des FNP

673 Zeichen

GE
W
N
W
W
GE
 
Anlage 3
- bisherige Darstellung -
Legende
Änderungsbereich
Wohnen und Dienstleistung
Wohnbaufläche
Industrie- und Gewerbegebiet
Gewerbegebiet
Freiraumdarstellungen
Fläche für die Forstwirtschaft
Grünfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Bahnanlagen
Naturschutzgebiet
BEDEUTUNG
Alteneinrichtung
Alteneinrichtung, Standort unbest.
Dauerkleingärten
Gasversorgung
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbest.
Kindereinrichtung
Kindereinrichtung, Standort unbest.
Post
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbest.
0 100 20050
Meter
1:5.000M.:
238. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück
W
GE

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1863 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-5 
614/5-238 
 
Vorlagen-Nummer 
1265/2025
Stand: 15.01.2026 
Sachstandsbericht  
238. Änderung des Flächennutzungsplans "Möhl-Areal und angrenzendes 
Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück 
Hier: Beschluss über die eingebrachten Stellungnahmen und Feststellung der 
Planänderung 
Beschluss: 
Der Rat beschließt  
1. über die während der frühzeitigen Beteiligung zum Städtebaulichen Konzept, 
zur Veröffentlichung des Entwurfs und zur erneuten eingeschränkten Veröffent-
lichung des Entwurfs der 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit 
dem Arbeitstitel „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dell-
brück eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen 7 und 8;  
stellt 
2. die 238. Änderung des FNPs mit dem Arbeitstitel „Möhl-Areal und angrenzen-
des Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetz-
buch in Anlage 6 beigefügten Begründung fest. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Am 03.07.2025 hat der Rat der Stadt Köln über die im Verfahren eingegangenen Stel-
lungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange beschlossen und die 238. Änderung des Flächennutzungsplans festge-
stellt. 
Mit Antrag vom 13.08.2025 wurde der Bezirksregierung Köln die 238. Änderung des 
FNP zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben 
vom 08.09.2025 die Genehmigung für diese Änderung. 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 44 vom 29.10.2025 wurde die 238. Änderung 
des FNP wirksam.

2 
 
Nächste Schritte: 
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die 238. Änderung des FNP ist wirksam. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Der Beschluss ist umgesetzt und ein weiterer Sachstandsbericht zu diesem Beschluss 
nicht erforderlich.

Anlage 4 beabsichtigte Darstellung des FNP

779 Zeichen

M
N
W
W
GE
Anlage 4
- beabsichtigte Darstellung -
Legende
Änderungsbereich
Wohnen und Dienstleistung
Gemischte Baufläche
Wohnbaufläche
Industrie- und Gewerbegebiet
Sondergebiet (großfl. Einzelh.)
Gewerbegebiet
Freiraumdarstellungen
Fläche für die Forstwirtschaft
Grünfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Bahnanlagen
Naturschutzgebiet
Alteneinrichtung
Alteneinrichtung, Standort unbest.
Dauerkleingärten
Gasversorgung
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbest.
Kindereinrichtung, Standort unbest.
Kindereinrichtung
Post
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbest.
0 100 20050
Meter
1:5.000M.:
238. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück
W
GE
M
SO*
Böden, erheblich mit umwelt-
gefährdenden Stoffen belastet

Beratungsverlauf (3)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 11.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1265/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.06.2025
Erstellt
25.04.2025 09:49