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1914/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken auf dem Gehweg Berrenrather Straße, Aktenzeichen 23/24

Mitteilung BV 13.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 17.06.2024, TOP 5.1.3

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

889 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1914/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken auf dem Gehweg 
Berrenrather Straße, Aktenzeichen 23/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1336 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Mittwoch, 14. Februar 2024 22:16 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 14.02.2024 
22:15:31 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Hallo, 
auf der Berrenrather Straße auf der Höhe des Zwischenparks wird ständig auf dem Gehweg 
gepark. Häufig so, dass ein vorbeikommen kaum noch möglich ist ohne den Bürgersteig zu 
verlassen. Es handelt sich des Weiteren um einen Schulweg. 
Hier eine Galerie mit ein paar Beispielen: https://imgur.com/a/W35LzgP 
 
Ich habe mehrere Autofahrer drauf angesprochen, alle waren verwundert und haben 
behauptetet sie wüssten gar nicht dass man dort nicht parken darf, es machen doch alle. 
 
Ich sehe hier zwei Möglichkeiten: 
1. Bürgersteig und Straße baulich durch Poller trennen 
2. Konsequent kontrollieren und abschleppen 
 
Ich würde mir wünschen, dass dafür gesorgt wird, dass der wenige Platz der Fußgängern in 
dieser Stadt eingeräumt wird auch wirklich zur Verfügung steht. Vielen Dank! 
 
Mit freundlichen Grüßen,

Anlage 2 Antwortschreiben

4010 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 23/24 31.05.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parken auf dem Gehweg Berrenrather Straße“, 
Aktenzeichen 23/24 S 
 
Sehr geehrter Herr , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.02.2024. 
Das Amt für öffentliche Ordnung teilt in einer Stellungnahme Folgendes mit: 
„Das Parken auf dem Gehweg auf der Berrenrather Straße in Höhe der Parkanlagen 
wird regelmäßig verwarnt.  
Die Grün- und Sportanlagen sind beliebte Ausflugsziele, so dass im gesamten Bereich 
des Grüngürtels und somit auch auf der Berrenrather Straße hoher Kontrollbedarf be-
steht und die Außendienstmitarbeitenden entsprechend agieren.  
Im 2. Halbjahr 2023 bis jetzt wurden im genannten Bereich mehr als 60 Verwarnungen 
für unzulässiges Gehwegparken ausgestellt, auf der gesamten Straße waren es im 
gleichen Zeitraum ca. 800 Verwarnungen unterschiedlicher Art.  
Aufgrund des umfangreichen Gebietes, dass durch Ausflügler zum Parken genutzt 
wird, sind Kontrollen in einem bestimmten Bereich nicht täglich zu unterschiedlichen 
Zeiten möglich. Hinzu kommt, dass im gesamten Stadtbezirk ein sehr hoher Kontroll-
bedarf besteht, da in vielen Bereichen eine Parkproblematik vorhanden ist und häufig 
entsprechende Hinweise von Bürger*innen eingehen und Berücksichtigung finden 
wollen/müssen.

Seite 2/2 
Die Durchführung von Sicherstellungen von Fahrzeugen, die auf dem Gehweg parken 
unterliegt den allgemeinen Vorgehensweisen, die bei Abschleppmaßnahmen Beach-
tung finden.  
Das Abschleppen eines Fahrzeuges dient in erster Linie der Gefahrenabwehr, hierbei 
ist auch die Gerichtstauglichkeit der Maßnahme zu berücksichtigen. Es ist keine rein 
„strafende Maßnahme“ und vorrangig zur Verkehrssicherung zulässig.  
Wenn eine akute und erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht, ist die 
Verkehrsüberwachung angehalten, konsequent und schnellstmöglich das Abschlep-
pen zu veranlassen. Es ist immer zu berücksichtigen, dass hierdurch die weitere Kon-
trollmöglichkeit in diesem Bereich deutlich reduziert wird, weil Mitarbeiter*innen die 
komplette Maßnahme begleiten müssen, von Veranlassung bis Abschluss. Je nach 
Einsatzzeit, Ort und Anzahl der abzuschleppenden Fahrzeuge sind hierbei bisweilen 
lange Wartezeiten möglich und die Verkehrssituation kann sich im gesamten dadurch 
noch verschärfen, weil z.B. anfahrende Abschleppfahrzeuge die Straßen blockieren.  
Die Einschätzung der Behinderung oder Gefährdung wird von den vor Ort eingesetz-
ten Überwachungskräften getroffen, die entsprechend umfangreich geschult sind; 
hierbei ist nach Begutachtung der Lage die Gesamtsituation zu berücksichtigen.  
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für öffentliche 
Ordnung, Frau    unter Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: verkehrs-
dienst@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal 
zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1914/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.06.2024
Erstellt
12.06.2024 10:12