1914/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken auf dem Gehweg Berrenrather Straße, Aktenzeichen 23/24
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1914/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken auf dem Gehweg Berrenrather Straße, Aktenzeichen 23/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 14. Februar 2024 22:16 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 14.02.2024 22:15:31 an Sie geschickt Anliegen: Hallo, auf der Berrenrather Straße auf der Höhe des Zwischenparks wird ständig auf dem Gehweg gepark. Häufig so, dass ein vorbeikommen kaum noch möglich ist ohne den Bürgersteig zu verlassen. Es handelt sich des Weiteren um einen Schulweg. Hier eine Galerie mit ein paar Beispielen: https://imgur.com/a/W35LzgP Ich habe mehrere Autofahrer drauf angesprochen, alle waren verwundert und haben behauptetet sie wüssten gar nicht dass man dort nicht parken darf, es machen doch alle. Ich sehe hier zwei Möglichkeiten: 1. Bürgersteig und Straße baulich durch Poller trennen 2. Konsequent kontrollieren und abschleppen Ich würde mir wünschen, dass dafür gesorgt wird, dass der wenige Platz der Fußgängern in dieser Stadt eingeräumt wird auch wirklich zur Verfügung steht. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen,
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 23/24 31.05.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parken auf dem Gehweg Berrenrather Straße“, Aktenzeichen 23/24 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.02.2024. Das Amt für öffentliche Ordnung teilt in einer Stellungnahme Folgendes mit: „Das Parken auf dem Gehweg auf der Berrenrather Straße in Höhe der Parkanlagen wird regelmäßig verwarnt. Die Grün- und Sportanlagen sind beliebte Ausflugsziele, so dass im gesamten Bereich des Grüngürtels und somit auch auf der Berrenrather Straße hoher Kontrollbedarf be- steht und die Außendienstmitarbeitenden entsprechend agieren. Im 2. Halbjahr 2023 bis jetzt wurden im genannten Bereich mehr als 60 Verwarnungen für unzulässiges Gehwegparken ausgestellt, auf der gesamten Straße waren es im gleichen Zeitraum ca. 800 Verwarnungen unterschiedlicher Art. Aufgrund des umfangreichen Gebietes, dass durch Ausflügler zum Parken genutzt wird, sind Kontrollen in einem bestimmten Bereich nicht täglich zu unterschiedlichen Zeiten möglich. Hinzu kommt, dass im gesamten Stadtbezirk ein sehr hoher Kontroll- bedarf besteht, da in vielen Bereichen eine Parkproblematik vorhanden ist und häufig entsprechende Hinweise von Bürger*innen eingehen und Berücksichtigung finden wollen/müssen. Seite 2/2 Die Durchführung von Sicherstellungen von Fahrzeugen, die auf dem Gehweg parken unterliegt den allgemeinen Vorgehensweisen, die bei Abschleppmaßnahmen Beach- tung finden. Das Abschleppen eines Fahrzeuges dient in erster Linie der Gefahrenabwehr, hierbei ist auch die Gerichtstauglichkeit der Maßnahme zu berücksichtigen. Es ist keine rein „strafende Maßnahme“ und vorrangig zur Verkehrssicherung zulässig. Wenn eine akute und erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht, ist die Verkehrsüberwachung angehalten, konsequent und schnellstmöglich das Abschlep- pen zu veranlassen. Es ist immer zu berücksichtigen, dass hierdurch die weitere Kon- trollmöglichkeit in diesem Bereich deutlich reduziert wird, weil Mitarbeiter*innen die komplette Maßnahme begleiten müssen, von Veranlassung bis Abschluss. Je nach Einsatzzeit, Ort und Anzahl der abzuschleppenden Fahrzeuge sind hierbei bisweilen lange Wartezeiten möglich und die Verkehrssituation kann sich im gesamten dadurch noch verschärfen, weil z.B. anfahrende Abschleppfahrzeuge die Straßen blockieren. Die Einschätzung der Behinderung oder Gefährdung wird von den vor Ort eingesetz- ten Überwachungskräften getroffen, die entsprechend umfangreich geschult sind; hierbei ist nach Begutachtung der Lage die Gesamtsituation zu berücksichtigen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrs- dienst@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1914/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 12.06.2024 10:12