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1791/2017

Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 06.07.2017, TOP 7.1.1

Polizei_Stellungn.Bez.Chorw.

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Polizei_Stellungn.Bez.Chorw.

2603 Zeichen

Polizeipräsidium
Köln

Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln
Per E-Mail

frank.lepke@stadt-koeln.de

Anfrage der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) -
Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk Chorweiler
(AN/0724/2017)

Ihre E-Mail vom 4. Mai 2017

Sehr geehrter Herr Lepke,
nachfolgend die Beantwortung der von Ihnen weitergeleiteten Fragen:

Frage 1:

Auf welchen Straßenabschnitten im Stadtbezirk 6 werden nach den
Erkenntnissen sowohl der städtischen, als auch der polizeilichen
Geschwindigkeitskontrollen überdurchschnittiich oft die erlaubten
Höchstgeschwindigkeiten überschritten?

Antwort:

Die Polizei stellt grundsätzlich bei allen Geschwindigkeitskontrollen
Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fest. Im
Stadtbezirk 6 wurden nach einer Auswertung der polizeilichen
Messprotokolle der Athener Ring in Chorweiler und die Bruchstraße in

Roggendorf/Thenhoven als Straßenabschnitte mit über-
durchschnittlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen identifiziert.

Frage 2:

Führen diese 0.a. Vorfälle nun zu häufigeren

Geschwindigkeitskontrollen durch die beiden Kontrollbehörden auf
„Raser-Strecken“?

6. Mai 2017
Seite 1 von2

Aktenzeichen:
LStab1 - 13.05.01/61.04.02

bei Antwort bitte angeben

Beckmann, PHK

Telefon 0221-229-2119
Telefax 0221-229-2012
Leitungsstab.Koeln
@polizei.nrw.de

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Dienstgebäude:
Walter-Pauli-Ring 2-6

Telefon 0221-229-0
Telefax 0221-229-2002
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www.koeln.polizei.nrw.de

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sowie RB 25
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Zahlungen an

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BLZ: 300 500 00 Helaba
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BIC: WELADEDDXxXX

Antwort:
Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen der Polizei werden täglich
im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Im Stadtbezirk 6 werden dabei
Schwerpunkte im Bereich der beiden oben genannten Straßen gesetzt
und intensivere Kontrollen durchgeführt.

Frage 3:
Werden dort Aufzeichnungsmaßnahmen durch entsprechende Geräte,
die zumindest die Polizei besitzt, erfolgen?

Antwort:

Bei jeder polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme mit
Radar oder ESO 3.0 (Einseitensensor, Lichtschranken-Messung) erfolgt
begleitend ein Messprotokoll, in welchem diverse Parameter
festgehalten werden. Darüber hinausgehende, besondere
Aufzeichnungsmaßnahmen erfolgen auf den bekannten Strecken und
den bereits eingerichteten Messstellen nicht. Dies betrifft auch die o.g.
Strecken Athener Ring und Bruchstraße.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Frank Wißbaum

Seite 2 von 2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3858 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 1791/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.07.2017 
 
Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk Chorweiler 
 
Zur Sitzung der BV Chorweiler am 11.05.2017, TOP 7.2.3 hat die CDU-Fraktion die Anfrage 
AN/0724/23017 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zu Geschwindigkeitsmessungen im 
Stadtbezirk Chorweiler eingereicht  
 
Die CDU-Fraktion bittet darin um Beantwortung folgender Fragen:  
 
Auf welchen Straßenabschnitten im Stadtbezirk 6 werden nach den Erkenntnissen sowohl der städti-
schen als auch der polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen überdurchschnittlich oft die erlaubten 
Höchstgeschwindigkeiten überschritten? 
Führen diese o.a. Vorfälle nun zu häufigeren Geschwindigkeitskontrollen durch die beiden Kontroll-
behörden auf „Raser-Strecken“?  
Werden dort Aufzeichnungsmaßnahmen durch entsprechende Geräte, die zumindest die Polizei be-
sitzt, erfolgen?  
 
Ergänzend hierzu hat Bezirksvertreter Herr Günter Kerpen (CDU) in der Sitzung noch folgende 
Fragen gestellt: 
 
Ist es richtig, dass es Geräte gibt mit denen man Messungen auch über einen längeren Zeitraum oh-
ne Personaleinsatz durchführen kann, welche erkennen, welche Fahrzeugarten zu welchen Zeiten 
und mit welchen Geschwindigkeiten und welchen Abständen dort fahren?  
Diese Messungen sollen dann nur zu statistischen Auswertungen genutzt werden, um ggf. weitere 
Maßnahmen zu ergreifen. 
Wenn es solche Geräte gibt, wird um Beantwortung der Fragen gebeten, ob sie bereits in Betrieb 
sind?  
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu den Fragen der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen: 
 
Im Stadtbezirk Chorweiler werden regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen in unterschiedlichen 
Ortsteilen zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Überdurchschnittlich hohe Verstoßquoten wurden 
auf der Bruchstraße in Roggendorf/Thenhoven, dem Stallagsweg in Heimersdorf, einem Teil der 
Neusser Landstraße in Fühlingen sowie vereinzelt auch auf der St. Tönisstraße in Worringen festge-
stellt. Die durchschnittliche Verstoßquote beträgt hier 25%. 
Die Quote im gesamten Stadtbezirk liegt jedoch bei 5%, dies entspricht einer geringen Anzahl von 
Geschwindigkeitsüberschreitungen im stadtweiten Vergleich. 
 
Bei einer erhöhten Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird die entsprechende Straße/der 
Standort häufiger angefahren, um die Entwicklung einer Raser-Strecke zu verhindern.

2 
 
 
Auf den in der Anfrage benannten Straßen „Straberger Weg“ und „Industriestraße“ befinden sich noch 
keine städtischen Standorte zur Durchführung von mobilen Geschwindigkeitskontrollen; eine Einrich-
tung wird von der Verwaltung überprüft. 
 
Zu den ergänzende Fragen von Herrn Günter Kerpen: 
 
Mit einem mobilen Seitenradar ist es möglich die Anzahl der Durchfahrten und die Geschwindigkeits-
überschreitungen ohne Ahndung zu erfassen. Es werden LKW, PKW und Motorradfahrer erkannt, die 
Zeiten werden erfasst, nicht jedoch die Abstände zwischen den Fahrzeugen. Es sind zwei Anlagen in 
Betrieb und sie werden von Mitarbeitern des Technischen Außendienstes installiert, nach einigen 
Tagen wieder deinstalliert und anschließend ausgewertet. Sie werden insbesondere bei Anfragen aus 
der Bürgerschaft oder der Politik eingesetzt um festzustellen, ob eine Gefährdung der Verkehrssi-
cherheit vorliegt. 
 
Die o.a. Straßen mit erhöhter Verstoßquote werden zukünftig vermehrt berücksichtigt, um die Ver-
kehrssicherheit wieder zu stabilisieren. Nach einer Überprüfung der Straßen „Straberger Weg“ und 
„Industriestraße“ zur Einrichtung von neuen Messstellen zu mobilen Geschwindigkeitsüberwachung 
wird die BV 6 über weitere Ergebnisse informiert. 
 
Die Stellungnahme der Polizei ist als Anlage beigefügt.

Beratungsverlauf (1)

06.07.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1791/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27