1791/2017
Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk Chorweiler
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Polizei_Stellungn.Bez.Chorw.
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Polizeipräsidium Köln Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln Per E-Mail frank.lepke@stadt-koeln.de Anfrage der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) - Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk Chorweiler (AN/0724/2017) Ihre E-Mail vom 4. Mai 2017 Sehr geehrter Herr Lepke, nachfolgend die Beantwortung der von Ihnen weitergeleiteten Fragen: Frage 1: Auf welchen Straßenabschnitten im Stadtbezirk 6 werden nach den Erkenntnissen sowohl der städtischen, als auch der polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen überdurchschnittiich oft die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten überschritten? Antwort: Die Polizei stellt grundsätzlich bei allen Geschwindigkeitskontrollen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fest. Im Stadtbezirk 6 wurden nach einer Auswertung der polizeilichen Messprotokolle der Athener Ring in Chorweiler und die Bruchstraße in Roggendorf/Thenhoven als Straßenabschnitte mit über- durchschnittlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen identifiziert. Frage 2: Führen diese 0.a. Vorfälle nun zu häufigeren Geschwindigkeitskontrollen durch die beiden Kontrollbehörden auf „Raser-Strecken“? 6. Mai 2017 Seite 1 von2 Aktenzeichen: LStab1 - 13.05.01/61.04.02 bei Antwort bitte angeben Beckmann, PHK Telefon 0221-229-2119 Telefax 0221-229-2012 Leitungsstab.Koeln @polizei.nrw.de Raum A3.522 Dienstgebäude: Walter-Pauli-Ring 2-6 Telefon 0221-229-0 Telefax 0221-229-2002 poststelle.koeln@polizei.nrw.de www.koeln.polizei.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn-Linien 1 und 9 Haltestelle: Kalk Post S-Bahn-Linien S 12, $ 13 sowie RB 25 Haltestelle: Trimbornstraße Zahlungen an Landeskasse Düsseldorf Kto-Nr.: 965 60 BLZ: 300 500 00 Helaba TV-Nr.: 03036316 IBAN: DE34300500000000096560 BIC: WELADEDDXxXX Antwort: Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen der Polizei werden täglich im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Im Stadtbezirk 6 werden dabei Schwerpunkte im Bereich der beiden oben genannten Straßen gesetzt und intensivere Kontrollen durchgeführt. Frage 3: Werden dort Aufzeichnungsmaßnahmen durch entsprechende Geräte, die zumindest die Polizei besitzt, erfolgen? Antwort: Bei jeder polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme mit Radar oder ESO 3.0 (Einseitensensor, Lichtschranken-Messung) erfolgt begleitend ein Messprotokoll, in welchem diverse Parameter festgehalten werden. Darüber hinausgehende, besondere Aufzeichnungsmaßnahmen erfolgen auf den bekannten Strecken und den bereits eingerichteten Messstellen nicht. Dies betrifft auch die o.g. Strecken Athener Ring und Bruchstraße. Mit freundlichen Grüßen gez. Frank Wißbaum Seite 2 von 2
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 1791/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.07.2017 Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk Chorweiler Zur Sitzung der BV Chorweiler am 11.05.2017, TOP 7.2.3 hat die CDU-Fraktion die Anfrage AN/0724/23017 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zu Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk Chorweiler eingereicht Die CDU-Fraktion bittet darin um Beantwortung folgender Fragen: Auf welchen Straßenabschnitten im Stadtbezirk 6 werden nach den Erkenntnissen sowohl der städti- schen als auch der polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen überdurchschnittlich oft die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten überschritten? Führen diese o.a. Vorfälle nun zu häufigeren Geschwindigkeitskontrollen durch die beiden Kontroll- behörden auf „Raser-Strecken“? Werden dort Aufzeichnungsmaßnahmen durch entsprechende Geräte, die zumindest die Polizei be- sitzt, erfolgen? Ergänzend hierzu hat Bezirksvertreter Herr Günter Kerpen (CDU) in der Sitzung noch folgende Fragen gestellt: Ist es richtig, dass es Geräte gibt mit denen man Messungen auch über einen längeren Zeitraum oh- ne Personaleinsatz durchführen kann, welche erkennen, welche Fahrzeugarten zu welchen Zeiten und mit welchen Geschwindigkeiten und welchen Abständen dort fahren? Diese Messungen sollen dann nur zu statistischen Auswertungen genutzt werden, um ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen. Wenn es solche Geräte gibt, wird um Beantwortung der Fragen gebeten, ob sie bereits in Betrieb sind? Stellungnahme der Verwaltung: Zu den Fragen der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen: Im Stadtbezirk Chorweiler werden regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen in unterschiedlichen Ortsteilen zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Überdurchschnittlich hohe Verstoßquoten wurden auf der Bruchstraße in Roggendorf/Thenhoven, dem Stallagsweg in Heimersdorf, einem Teil der Neusser Landstraße in Fühlingen sowie vereinzelt auch auf der St. Tönisstraße in Worringen festge- stellt. Die durchschnittliche Verstoßquote beträgt hier 25%. Die Quote im gesamten Stadtbezirk liegt jedoch bei 5%, dies entspricht einer geringen Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen im stadtweiten Vergleich. Bei einer erhöhten Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird die entsprechende Straße/der Standort häufiger angefahren, um die Entwicklung einer Raser-Strecke zu verhindern. 2 Auf den in der Anfrage benannten Straßen „Straberger Weg“ und „Industriestraße“ befinden sich noch keine städtischen Standorte zur Durchführung von mobilen Geschwindigkeitskontrollen; eine Einrich- tung wird von der Verwaltung überprüft. Zu den ergänzende Fragen von Herrn Günter Kerpen: Mit einem mobilen Seitenradar ist es möglich die Anzahl der Durchfahrten und die Geschwindigkeits- überschreitungen ohne Ahndung zu erfassen. Es werden LKW, PKW und Motorradfahrer erkannt, die Zeiten werden erfasst, nicht jedoch die Abstände zwischen den Fahrzeugen. Es sind zwei Anlagen in Betrieb und sie werden von Mitarbeitern des Technischen Außendienstes installiert, nach einigen Tagen wieder deinstalliert und anschließend ausgewertet. Sie werden insbesondere bei Anfragen aus der Bürgerschaft oder der Politik eingesetzt um festzustellen, ob eine Gefährdung der Verkehrssi- cherheit vorliegt. Die o.a. Straßen mit erhöhter Verstoßquote werden zukünftig vermehrt berücksichtigt, um die Ver- kehrssicherheit wieder zu stabilisieren. Nach einer Überprüfung der Straßen „Straberger Weg“ und „Industriestraße“ zur Einrichtung von neuen Messstellen zu mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wird die BV 6 über weitere Ergebnisse informiert. Die Stellungnahme der Polizei ist als Anlage beigefügt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1791/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27