4259/2019
Generalsanierung der Schlackstraße, hier: Mitteilung über Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
5123 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 04.12.2020 4259/2019 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.12.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 Verkehrsausschuss 19.01.2021 Rat 04.02.2021 Generalsanierung der Schlackstraße hier: Mitteilung über Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 den Bedarf für die Straßen - und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Nippes für die Jahre 2017 ff. festge- stellt und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die S traßener- haltungsmaßnahme „Schlackstraße“ ist darin mit Kosten in Höhe von 950.000 € (Vorlagen - Nr.: 1020/2017) enthalten. Die dem Baubeschluss zugrunde liegende Kostenberechnung beinhaltete Straßenbaukosten in Höhe von rd. 930.000 € und Baunebenkosten (Baugrund- untersuchungen, Schlussvermessung) in Höhe von rd. 20.000 €. Durch ursprünglich nicht berücksichtigte Kosten für Baumschutzmaßnahmen, Verkehrssi- cherung sowie im Vorgriff auf die Baumaßnahme durchgeführte Sanierungsmaßnahmen der Entwässerungsleitungen in geschlossener Bauweise (Inlinerverfahr en) ergeben sich Kos- tenerhöhungen in Höhe von insgesamt rd. 44.000 €. Die aktualisierten Baunebenkosten be- tragen somit rd. 64.000 €. Des Weiteren liegt das wirtschaftlichste Angebot für den Straßenbau nach Submission bei 1.144.181,47 € und überschreitet d amit die dem Beschluss zugrunde liegenden Straßenbau- kosten um rd. 214.000 €. Diese Kostenerhöhung ist durch folgende Ursachen begründet: Im Bereich der Abfallentsorgung führen Engpässe bei Erddeponien zu nicht unerheblich ver- längerten Transportwegen sowi e zu gesteigerten Entsorgungskosten. Entsorgungspreise für Baustoffe unterliegen ständigen Schwankungen und einer stetigen Preisanpassung. Die Hö- he der Preissteigerung wird nicht zuletzt durch die Deponiebetreiber bestimmt, wodurch eine exakte Kostenberech nung im Kostenanschlag nicht möglich ist. Die hier entstandenen Mehrkosten betragen rd. 184.000 €. Im Zuge der fortgeschrittenen Bauvorbereitung wurden die zur Straßenentwässerung not- wendigen Sinkkastenleitungen auf Beschädigungen und Verschmutzungen überprüft. Hier- bei wurde festgestellt, dass weiterer Sanierungsbedarf an den Entwässerungsle itungen be- steht. Alle nicht im Vorfeld in geschlossener Bauweise zu sanierenden Leitungen mussten im Zuge der Hauptmaßnahme in offener Bauweise saniert werden. Die Kosten hierfür lagen bei Submission rd. 30.000 € über den im Kostenanschlag berücksichtigten Preisen. 2 Darüber hinaus wurde während der Bauausführung im Zuge des Fahrbahnabbruches ein mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen belastetes Material vorgefunden. Da die- se polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe als Umweltschadstoffe g elten, musste das Aushubmaterial einer Deponierung zugeführt werden. Die Kosten für eine Deponierung des Asphaltaufbruchs belaufen sich auf rd. 12.500 €. Hinzu kommen die Kosten für die De- ponierung von ungebundenem Tragschichtmaterial (Schottertrag und Fro stschutzschicht) in Höhe von rd. 96.000 €. Summiert ergeben sich damit weitere Mehrkosten im Zusammen- hang mit der Deponierung in Höhe von insgesamt rd. 108.500 €. Die Kosten des Baubeschlusses werden somit um insgesamt 366.500 € überschritten (44.000 € Me hrbedarf Baunebenkosten + 214.000 € Erhöhung Straßenbaukosten nach Submission + 108.500 € Kosten Deponierung). Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1.316.500 € (rd. 1.144.000 € Straßenbaukosten + rd. 64.000 € Baunebenkosten + rd. 108 .500 € Kosten Deponierung). Die Erneuerung der Fahrbahn und des nördlichen Gehweges der Schlackstraße ist Gegen- stand der 237. KAG -Maßnahmensatzung vom 24.04.2014. Gemäß § 2 Abs. 3 der Straßen- baubeitragssatzung ist der beitragsfähige Aufwand nach den für die jeweilige Ausbaumaß- nahme tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu ermitteln. Die vorgenannten Kostenstei- gerungen werden daher zu einer Erhöhung des beitragsfähigen Aufwands und der Straßen- baubeiträge führen. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 1.316.500 € wurde bis 30.10.2020 ein Betrag von 768.490,89 € verausgabt. Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 548.009,11 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601 -1201 -0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen in der Teil- planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mit- telfristplanung 2022 – 2024 zur Verfügung. Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen ab 2021 in Höhe von 26.330 € berücksichtigt. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4259/2019
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 04.12.2020
- Erstellt
- 05.12.2019 14:15