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4259/2019

Generalsanierung der Schlackstraße, hier: Mitteilung über Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 04.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.01.2021, TOP 10.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5123 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 04.12.2020 
 4259/2019 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 07.12.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
Rat 04.02.2021 
 
Generalsanierung der Schlackstraße 
hier: Mitteilung über Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 
und 2021 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 den Bedarf für die Straßen - 
und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Nippes für die Jahre 2017 ff. festge-
stellt und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die S traßener-
haltungsmaßnahme „Schlackstraße“ ist darin mit Kosten in Höhe von 950.000 € (Vorlagen -
Nr.: 1020/2017) enthalten. Die dem Baubeschluss zugrunde liegende Kostenberechnung 
beinhaltete Straßenbaukosten in Höhe von rd. 930.000 € und Baunebenkosten (Baugrund-
untersuchungen, Schlussvermessung) in  Höhe von rd. 20.000 €.  
 
Durch ursprünglich nicht berücksichtigte Kosten für Baumschutzmaßnahmen, Verkehrssi-
cherung sowie im Vorgriff auf die Baumaßnahme durchgeführte Sanierungsmaßnahmen der 
Entwässerungsleitungen in geschlossener Bauweise (Inlinerverfahr en) ergeben sich Kos-
tenerhöhungen in Höhe von insgesamt rd. 44.000 €. Die aktualisierten Baunebenkosten be-
tragen somit rd. 64.000 €.  
 
Des Weiteren liegt das wirtschaftlichste Angebot für den Straßenbau nach Submission bei 
1.144.181,47 € und überschreitet d amit die dem Beschluss zugrunde liegenden Straßenbau-
kosten um rd. 214.000 €. Diese Kostenerhöhung ist durch folgende Ursachen begründet:  
 
Im Bereich der Abfallentsorgung führen Engpässe bei Erddeponien zu nicht unerheblich ver-
längerten Transportwegen sowi e zu gesteigerten Entsorgungskosten. Entsorgungspreise für 
Baustoffe unterliegen ständigen Schwankungen und einer stetigen Preisanpassung. Die Hö-
he der Preissteigerung wird nicht zuletzt durch die Deponiebetreiber bestimmt, wodurch eine 
exakte Kostenberech nung im Kostenanschlag nicht möglich ist. Die hier entstandenen 
Mehrkosten betragen rd. 184.000 €.  
 
Im Zuge der fortgeschrittenen Bauvorbereitung wurden die zur Straßenentwässerung not-
wendigen Sinkkastenleitungen auf Beschädigungen und Verschmutzungen überprüft. Hier-
bei wurde festgestellt, dass weiterer Sanierungsbedarf an den Entwässerungsle itungen be-
steht. Alle nicht im Vorfeld in geschlossener Bauweise zu sanierenden Leitungen mussten 
im Zuge der Hauptmaßnahme in offener Bauweise saniert werden. Die Kosten hierfür lagen 
bei Submission rd. 30.000 € über den im Kostenanschlag berücksichtigten  Preisen.

2 
 
 
Darüber hinaus wurde während der Bauausführung im Zuge des Fahrbahnabbruches ein mit 
polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen belastetes Material vorgefunden. Da die-
se polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe als Umweltschadstoffe g elten, musste 
das Aushubmaterial einer Deponierung zugeführt werden. Die Kosten für eine Deponierung 
des Asphaltaufbruchs belaufen sich auf rd. 12.500 €. Hinzu kommen die Kosten für die De-
ponierung von ungebundenem Tragschichtmaterial (Schottertrag und Fro stschutzschicht) in 
Höhe von rd. 96.000 €. Summiert ergeben sich damit weitere Mehrkosten im Zusammen-
hang mit der Deponierung in Höhe von insgesamt rd. 108.500 €.  
 
Die Kosten des Baubeschlusses werden somit um insgesamt 366.500 € überschritten 
(44.000 € Me hrbedarf Baunebenkosten + 214.000 € Erhöhung Straßenbaukosten nach 
Submission + 108.500 € Kosten Deponierung).  
 
Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1.316.500 € (rd. 1.144.000 € 
Straßenbaukosten + rd. 64.000 € Baunebenkosten + rd. 108 .500 € Kosten Deponierung).  
 
Die Erneuerung der Fahrbahn und des nördlichen Gehweges der Schlackstraße ist Gegen-
stand der 237. KAG -Maßnahmensatzung vom 24.04.2014. Gemäß § 2 Abs. 3 der Straßen-
baubeitragssatzung ist der beitragsfähige Aufwand nach den für die jeweilige Ausbaumaß-
nahme tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu ermitteln. Die vorgenannten Kostenstei-
gerungen werden daher zu einer Erhöhung des beitragsfähigen Aufwands und der Straßen-
baubeiträge führen.  
 
Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 1.316.500 € wurde bis 30.10.2020 ein 
Betrag von 768.490,89 € verausgabt. Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in 
Höhe von 548.009,11 €.  
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, 
Plätze bei Finanzstelle 6601 -1201 -0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen in der Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mit-
telfristplanung 2022 – 2024 zur Verfügung.  
 
Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsplan 
2020/2021 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung ein entsprechender Ansatz in der 
Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen ab 2021 in 
Höhe von 26.330 € berücksichtigt.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

07.12.2020 Finanzausschuss
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2020 Rat
TOP 4.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4259/2019
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
04.12.2020
Erstellt
05.12.2019 14:15