3383/2017
Nachfrage zur Informationsveranstaltung zum Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2495 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 3383/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 Nachfrage zur Informationsveranstaltung zum Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord, Sitzung der Bezirsvertretung Ehrenfeld am 10.07.2017, TOP 13 „Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke) führt aus, dass in Pesch eine Informationsveran-staltung zum Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord / BAB 1 und 57 stattgefunden habe. Da der Umbau auch den Stadtbezirk Ehrenfeld betreffe, bittet er um Darstellung der Auswirkungen auf den Stadtbe- zirk. Er fragt nach, ob in diesem Zusammenhang die von der Bezirksvertretung beschlossene Über- bauung der A 57 mit einem Lärmschutzdeckel berücksichtigt wurde. Antwort der Verwaltung: Am 12.06.2017 veranstaltete der Landesbetrieb Straßenbau NRW in Köln-Pesch eine Bürgerinforma- tion zum Thema Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord A1/A 57. Die Veranstaltung diente der Information der Anwohner aus Köln-Lindweiler und Köln-Pesch sowie interessierten Bürgern über das o.a. Projekt und bot die Möglichkeit, Fragen zur geplanten Baumaß- nahme zu beantworten. Für das Projekt hat dieses Jahr das Planfeststellungsverfahren begonnen. Mit dem Umbau des AK Köln-Nord wird die vorhandene Kleeblatt-Form baulich verändert. Es werden zwei Schleifenrampen durch zwei neue sogenannte “halbdirekte“ Rampen ersetzt (siehe beigefügte Karte). Ziel des Umbaus ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Autobahnkreuzes und die damit verbundene Verbesse- rung der Verkehrsqualität. 2 Bei den derzeit laufenden Baumaßnahmen am AK Köln-Nord handelt es sich um die Erneuerung der Brücke der A 57 über die A 1 , dem sog. “Zentralbauwerk“, welches aufgrund des schlechten Bau- werkzustandes vorab erneuert und schon in der neuen erforderlichen Breite hergestellt wird. Direkte Auswirkungen vom geplanten Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord auf den Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld können nicht erkannt werden und sind aufgrund der Entfernung auch nicht zu erwar- ten. im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahnkreuzes Köln- Nord ist die generelle Forderung nach einem Lärmschutzdeckel aus Wohnbauten über der BAB 57 – vorrangig im Bereich zwischen der Ossendorfer Straße und der Wöhlerstraße – als Hinweis im Rah- men der Gesamtstellungnahme an die Bezirksregierung Köln aufzunehmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3383/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 27.11.2017
- Erstellt
- 06.11.2017 15:46