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V/0112/2007

Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen

Vorlagen 01.02.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 27.02.2007, TOP 8

Anlage 1: Satzung Benutzungs- und Gebührenordnung

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Beschlussvorlage

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Ergämzungsvorlage V/0012/2007/1

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Anlage 2: Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten

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Anlage 1: Satzung Benutzungs- und Gebührenordnung

1706 Zeichen

Anlage 1  
 
S a t z u n g  
 
 
zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung fü r die städt. Lehranstalt für pharma- 
zeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Sta dt Münster vom 19.06.1998 in der Fas- 
sung vom 05.04.2006.  
 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land NRW in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 20 23) zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 29.04.2003 (GV NRW  S. 054), zuletzt geändert d urch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NRW S. 
664) und der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengeset zes für das Land NRW vom 21.10.1969 
(GV NW S. 712/SGV NW  610) zuletzt geändert durch G esetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NR W S. 228) hat der Rat der Stadt Münster 
die nachstehende Satzung am 28.03.2007 beschlossen: 
 
 
 
 
Art. 1  
 
§ 13  der Benutzungs- und Gebührensatzung für die s tädt. Lehranstalt für pharmazeutisch-
technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung:  
 
Absatz 1:  „Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jah resgebühr.“ 
 
Absatz 2: „Die Gebühr wird in monatlichen Raten ab dem 01.09. 2007 in Höhe von 173,00 € ge- 
zahlt.“ 
 
 
Art. 2 
 
§ 3 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die stä dt. Lehranstalt für pharmazeutisch-
technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung: 
 
Absatz 2: „ Die Lehrgänge werden jährlich zum 01.09 . eingerichtet; der jeweilige Lehrgang endet  
zum 31.08. des zweiten Jahres.“ 
 
 
Art. 3 
 
„Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebüh rensatzung der Lehranstalt für pharma- 
zeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2007 in Kraft.“

Beschlussvorlage

6891 Zeichen

V/0112/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische 
Assistenten/innen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für 
pharmazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 
beschlossen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftr agt, bis zu den Sommerferien 2007  eine Vorlage zu erstel-
len, wie der städtische Zuschussbedarf für den Betrieb der PTA-Lehranstalt dauerhaft 
gesenkt werden kann. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
Für das Haushaltsjahr 2007 wu rden im Etatentwurf Mehrei nnahmen - in Höhe von insge-
samt 2.400,00 € (5,00 € Erhöhung der Lehrgangsgebühr x 4 Monate x durchschnittlich 120 
Lehrgangsteilnehmer/innen) berücksichtigt. Ins gesamt werden hierfür 246.480,00 € für 
2007 einkalkuliert (siehe Zeile 04 „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ des Teilergeb-
nisplanes der Produktgruppe 0301 - Seite 181 des Etatentwurfs).   
Vorlagen-Nr.: 
V/0112/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Beuckmann 
Ruf: 
492 40 32 
E-Mail: 
BeuckmannE@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0112/2007 
 
 
 
Begründung: 
 
1.  Vorbemerkungen
 
 
 Um den Lehrgangsteilnehmerinn en und Lehrgangsteilnehmern eine bessere Finanz-
planung zu ermöglichen, Z ahlungsschwierigkeiten mitten im Lehrgangsjahr zu ver-
meiden und auch das Abrechnungsverfahren fü r die Verwaltung zu vereinfachen, er-
folgt seit 1997 die Erhöhung der Lehrgangsbeiträge jewe ils zum Lehrgangsbeginn 
01.09. 
 
 Erhöhungen treffen Lehrgangsteilnehmer/innen ni cht unvorbereitet, da sie bereits bei 
der Aufnahme schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass sich die Stadt Münster als 
Trägerin der Lehranstalt vorbehält, die Lehrgangsgebühr währen d der Ausbildungs-
zeit zu erhöhen. 
 
 
2.  Zum Beschlussvorschlag
 
 
 Die Verwaltung schlägt vor, die Lehrgangs gebühr von derzeit monatlich 168,00 € ab 
dem 01.09.2007 auf insgesamt monatlich 173,00 € zu erhöhen.  Dies führt zu einer 
Reduzierung des Zuschussbedarfs der Stadt Münster in 2007 um ca. 2.400,00 € und 
in den Folgejahren um ca. 7.200,00 € jährlich (bei durchschnittlich 120 Lehr-
gangsteilnehmer/innen).  
 
 Eine Anhebung um 5,00 € ist auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen not-
wendig; in dieser Höhe wurde der Sachko stenbeitrag auch in den letzten Jahren je-
weils erhöht. Sie ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2007 berücksichtigt.   
 
 Die beabsichtigte Erhöhung der Lehrgangsgebühr  um monatlich 5,00 € (2,98 %) ist 
vertretbar und gerade noch so zialverträglich (siehe Anlage 2 - Vergleich mit anderen 
PTA-Lehranstalten).   
 
 
3.  Mittelbereitstellung / Finanzierung
 
 
 Die im Etatentwurf aus gewiesenen Einnahmen bilden ei nen unverzichtbaren Be-
standteil des Zuschussbudgets des Amtes für Schule und Weiterbildung. Wenn den 
mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Ei nnahmeerhöhungen nicht zugestimmt wird, 
müssen die entfallenden Teileinnahmen i.H. v. 2.400,00 € in 2007 und 7.200,00 € ab 
2008 aus einem anderen Bereich erzielt oder bei Ausgabepositionen eingespart wer-
den, um das Zuschussbudget einhalten zu können.

- 3 - 
V/0112/2007 
4.  Finanzierung  
 
 Für jede/n Lehrgangsteilnehmer/in werden in 2007 Einnahmen in  Höhe von insge-
samt 256,23 € (bis einschließ lich August 2006 = 251,23 €) je Monat erzielt, die sich 
zusammensetzen aus: 
 
 - Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfa len in Höhe von derzeit 73,00 €, 
 
 - Zuschuss der Apothekerkammer Westfal en-Lippe in Höhe von derzeit 10,23 €, 
 
 - Lehrgangsgebühr der Lehrgangsteilnehmer/i nnen in Höhe von derzeit 173,00 € 
(bis einschließlich August 2007 = 168,00 €). 
 
 Die durch diese Einnahmen nicht gedeckten Ko sten in Höhe von ca. 143.200,00 € (in 
2007) werden von der Stadt Münster finanziert. 
 
 
5.  Weitere Entwicklung
 
 
 Im Lehrgang 2005 / 2007 der PT A-Lehranstalt Münster stehen 72 Plätze zur Verfü-
gung; diese waren zu Beginn mit 77 Schüler/innen belegt. Die Informationsbriefe der 
PTA-Schule wurden 271 Interessenten/inn en zugesandt. Daraus ergaben sich 118 
Bewerbungen und Testeinladungen. 
 
 Der Lehrgang 2006 / 2008 der PT A-Lehranstalt Münster hat 72 Plätze zur Verfügung 
stehen und war zu Beginn mit 73 Schüler/i nnen belegt. Die Informationsbriefe der 
PTA-Schule wurden 332 Interessenten/inn en zugesandt. Daraus ergaben sich 106 
Bewerbungen und Testeinladungen. 
 
 Bereits seit Jahren liegt die durchschnittliche Belegung der Schule unter den besetz-
baren 144 Plätzen. So war im 2006 nur eine durchschnittliche Belegung von 125 
Plätzen gegeben. Gegenüber der Vollbele gung entfallen - bei annähernd gleichen 
Ausgaben wie bei Vollbelegung - insgesam t 57.280,44 € (2006) an Einnahmen (ent-
fallende Landeszuwendungen = 16.644,00 €; entfallender  Zuschuss Apothekerkam-
mer = 2.332,44 €; entfallende Lehrgangsbeitrag = 38.304,00 €). 
 
 
6.  Änderungen der Be nutzungs- und Gebührensatzung
 
 
 Die Änderung in § 3 Abs. 2 erfolgt lediglich aus Gründen der Rechtssicherheit und 
Klarheit. Der bisherige Satzungstext laut et: „Die Lehrgänge we rden jährlich zum 
01.09. eingerichtet; das je weilige Lehrgangsjahr endet zum 31.08. des Folgejahres.“ 
Dies führt bei einer etwaigen Beendigung im  ersten Lehrgangsjahr zu einer Unklar-
heit bezüglich der Kündigungszeiten in Ab grenzung zu den Kündigungsfristen in § 7 
Absatz 2. Die neue Formulierung dient somit nur der eindeutigen Klarstellung.

- 4 - 
V/0112/2007 
 
 
7.  Dauerhafte Reduzierung des Zusch ussbedarfs für den Betrieb der PTA-
Lehranstalt 
 
 Die Verwaltung war vom Rat am 05.04.2006 beauftragt worden, Verhandlungen auf-
zunehmen, mit dem Ziel die PTA-Lehranstalt  aus städtischer Trägerschaft zu entlas-
sen. Diesem Auftrag ist die Verwaltung gefol gt. Über die grundsätzliche Entwick-
lungssituation war der Ausschuss für Sc hule und Weiterbildung am 21.11.2006 
mündlich / mit Vermerk vom 20.11.2006 so wie am 14.02.2007 informiert worden. 
Hierbei wurden verschiedene Möglichkeite n dargestellt. Unter Berücksichtigung der 
unterschiedlichen Aspekte wird die Verwal tung bis zu den Sommerferien 2007 ein 
Konzept vorlegen, wie der städtische Zusc hussbedarf auf Dauer verringert werden 
kann. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
Anlagen
 
 
1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehran-
stalt für pharmazeutisch-technische Assist enten/innen (PTA) der Stadt Münster vom 
19.06.1998 in der Fassung vom 05.04.2006 
 
2. Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten

Ergämzungsvorlage V/0012/2007/1

1303 Zeichen

V/0112/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische 
Assistenten/innen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für phar-
mazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlos-
sen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu den Sommerferien 2007 eine Vorlage zu erstellen, wie 
der städtische Zuschussbedarf für den Betrieb der PTA-Lehranstalt dauerhaft gesenkt wer-
den kann. Dabei ist der Ratsbeschluss vom 05.04.2006 zu beachten, weiterhin die Pri-
vatisierung im Auge zu behalten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 27.02.2007 beschlossen, 
den Beschlusspunkt 2 wie dargestellt zu ergänzen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0112/2007/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau  Beuckmann 
Ruf: 
492 40 32 
E-Mail: 
BeuckmannE@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage 2: Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten

1437 Zeichen

Anlage 2  
 
 
 
 
 
Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten 
 
 
                                         
   
  
Lehrgangsbeitrag in 
 
Ort Träger 2003 2004 2005 2006 2007 Bemerkungen 
Siegen Apotheker-  
verband 
 
160 €  
 
 
160 €  
 
 
160 € 
 
 
160 € 
 
  
 175 € 
 
Lehrgangsgebühr 2 Jahre / 23 
Monate 
Castrop 
Rauxel 
Apotheker-
 
verband 
 
160 €  
 
 
160 €  
 
 
160 € 
 
 
160 € 
 
 
175 € 
 
Lehrgangsgebühr 2 Jahre / 23 
Monate 
Gelsen-
kirchen 
Apotheker-
 
verband 
 
160 €  
 
 
160 €  
 
 
160 € 
 
 
160 € 
 
 
175 € 
 
Lehrgangsgebühr 2 Jahre / 23 
Monate 
Paderborn Apotheker-  
verband 
 
160 €  
 
 
160 €  
 
 
160 € 
 
 
160 €  
 
 
175 € 
 
Lehrgangsgebühr 2 Jahre / 23 
Monate 
Minden Apotheker-  
verband 
 
160  € 
 
 
160 €  
 
 
160 € 
 
 
160 € 
 
 
175 € 
 
Lehrgangsgebühr 2 Jahre / 23 
Monate 
Hamm 
 
Stadt 
Hamm 
 
138 € 
 
 
 
138 €  
 
 
138 € 
 
 
138 €  
 
 
138 € 
 
Zuzüglich Prüfungsgebühr in Hö- 
he von 122,71  € 
Olsberg Hochsauer-  
landkreis 
 
 95 €  
 
 
 95 €  
 
 
 95 € 
 
 
 95 € 
 
 
 95 € 
 
Gebühren können nach Beendi- 
gung der Ausbildung bezahlt wer- 
den. 
            
            
Münster Stadt 
Münster 
143 €  
 
148 €  
 
153 €  
 
168 € 
 
173 € 
 
24 Monate 
 
 
 
Zum Vergleich 2 Schulen in privater Trägerschaft: 
 
Ort:  Träger: Lehrgangsgebühr 2007: 
Dortmund Westfalen-Akademie 295,00 €    /     24 Mo nate 
Osnabrück Völker-Schule 145,00 €    /     24 Monate

Beratungsverlauf (4)

27.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0112/2007
Typ
Vorlagen
Datum
01.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37