0393/2018
Finanzmittel "Sportleraustausch von und in Kölner Partnerstädte" in Höhe von 19.135,-- €, HJ 2018
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/2 Vorlagen-Nummer 0393/2018 Freigabedatum 20.03.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Finanzmittel "Sportleraustausch von und in Kölner Partnerstädte" in Höhe von 19.135,-- €, HJ 2018 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Projekte zum Sportleraustausch mit Kölner Partnerstädten und die Freigabe von zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in einer Gesamthöhe von 19.135,-€, die im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) veranschlagt sind und im Rahmen der Bewirtschaftung 2018 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) umgeschichtet werden. Sportausschuss 12.04.2018 Finanzausschuss 30.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 19.135,-- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Haushalt der Stadt Köln wurde von der Sportverwaltung für das Jahr 2018 für den Sportleraus- tausch von und in Kölner Partnerstädte und internationale Sport-Begegnungen eine Fördersumme in Höhe von 19.135,-- € angemeldet. Nach heutigem Stand der Anträge und Projektideen sollen in 2018 folgende Sportprojekte mit diesen Mitteln gefördert werden: 1. Partnerstadt Bethlehem: bis zu 3.000,-- € Der Städtepartnerschaftsverein Köln-Bethlehem hat zum Köln-Marathon am 07.10.2018 wie im Vor- jahr 10 Marathonläufer aus Bethlehem/Palästina eingeladen. Die Teilnahme am Köln-Marathon in 2017 war für die Bethlehemer Sportler ein herausragendes Erlebnis. Es entstehen hier Reise- und Organisationskosten. Der Verein soll mit einem Zuschuss in Höhe von max. 3.000,-- € unterstützt werden. Einzelne Kölner Sportler, teils aus dem Städtepartnerschaftsverein, möchten nun auf Einladung der Stadt Bethlehem im März 2018 selbst am 5. Bethlehem Marathon teilnehmen und wollen die Einla- dung nach Köln an die Veranstalter von „Right to Movement“ überbringen. 2. Israel - Galiläa: bis zu 3.000,-- € Aus der Region Galiläa wurden bereits in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils acht jugendliche Israelis und zwei Betreuer nach Köln eingeladen, hälftig jüdische und arabische Israelis, die als gemeinsame Mannschaft am Schulmarathon teilgenommen haben. Diese hochgelobte Aktion soll auch zum nächsten Marathon im Oktober 2018 mit wieder neuen Ju- gendlichen wiederholt und der Gruppe die Kosten für die Unterbringung in Köln in Höhe von max. 3.000,-- € erstattet werden. 3 3. Partnerstadt Rio de Janeiro: bis zu 3.000,-- € Das Sportamt und die städtische Heinrich-Böll-Gesamtschule in Köln-Chorweiler gestalten seit 2014 ein nachhaltiges Sportprojekt mit der Partnerorganisation „Bola pra Frente“ in der Partnerstadt Rio de Janeiro. Die Fußballschule und soziale Einrichtung in Rio wurde von dem bekannten brasilianischen Fußballspieler Jorginho gegründet. Ziel des Sportprojektes ist die Verbesserung der interkulturellen Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen aus sozial benachteiligten Stadt- teilen in Köln und Rio. Höhepunkte in den Vorjahren waren die jeweiligen Schülerbegegnungen in 2014, 2016 und 2017/8 in Köln und Rio. Neben den Schülerbegegnungen sind auch Praktikanten Austausche von Abiturienten, die vorher an den Schülerbegegnungen teilgenommen haben, über drei Monate Teil des Projektes. In 2017 nah- men je zwei Praktikanten an dem Austausch mit großem Erfolg teil. Ende 2018 sollen wieder zwei Brasilianer nach Köln eingeladen werden, um ein Praktikum an der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Bereich Sport zu machen. Die Reise- und Organisationskosten sollen in Höhe von max. 3.000,-- € übernommen werden. 4. Partnerstadt Kyoto: bis zu 3.000,-- € Die Deutsch-Japanische Gesellschaft hat in ihrer gleichzeitigen Funktion als Städtepartnerschaftsver- ein einen Zuschuss zu einer Japanreise mit einer Fußball-Jugendmannschaft des Sportvereins DJK Südwest Köln beantragt. Geplant ist der Besuch der Stadt Tokio und der Partnerstadt Kyoto. In Kyoto ist als Höhepunkt die Organisation des „Köln-Kyoto Tages“ geplant. Hier werden die Kulturen der Länder und der Stadt Köln vorgestellt und ein buntes Programm mit Fußball, Kunst und Kultur gebo- ten. Ziel ist die nachhaltige Förderung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Kyoto und Köln auf sportlicher Ebene. Das Sportamt möchte die hohen Reisekosten des Sportprojektes auch im Hinblick auf die Olympi- schen Spiele in Japan 2020 mit einer Summe von max. 3.000,-- € fördern. 5. Partnerstadt Istanbul: bis zu 2.000,-- € Der Städtepartnerschaftsverein Köln-Istanbul e.V. beabsichtigt in 2018 wieder einen Fußballaus- tausch mit einer Istanbuler Jugendmannschaft hier in Köln zu organisieren. Als Zuschuss zu den Reise- und Organisationskosten soll der Verein mit bis zu 2.000,- € unterstützt werden. 6. Partnerstadt Turku, Finnland: bis zu 2.000,-- € Zu einem internationalen Fußballturnier der Städtepartner lädt die Stadt Turku Nachwuchsspieler/- innen aus allen Partnerstädten ein. Der Verein Fortuna Köln würde gerne mit der U 14 Mannschaft im Juli 2018 nach Finnland reisen. Das Sportamt unterstützt das Projekt mit einem Reisekostenzuschuss von max. 2.000,-- €. 7. Kleinprojekte Reserve 2018: bis zu 3.135,-- € Im Laufe des Jahres gehen in der Regel weitere Anträge von Vereinen und Institutionen ein, die Be- zuschussungsanfragen zu Projekten mit den Partnerstädten beinhalten. Hierfür ist eine Reserve in Höhe von 3.135,-- € vorgesehen. Gesamtkosten der Projekte: 19.135,-- € Da es sich bei den Projekten des Sportleraustausches mit Kölner Partnerstädten um die Durchfüh- rung einer freiwilligen Aufgabe handelt, ist ein Beschluss des Finanzausschusses über die Durchfüh- rung der Projekte erforderlich. Darüber hinaus ist die Veranschlagung dieser Aufwandsermächtigungen in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- Und Dienstleistungen) im Teilergebnisplan 0801 –Sportförderung des Haushaltsplanes 2018 nicht richtig, da es sich hierbei um Zuschüsse zu den einzelnen Maßnahmen handelt. Zukünftig werden die Aufwendungen für diese Projekte im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung, Zeile 15 (Transferaufwendungen) veranschlagt. 4 Für das Hj. 2018 ist im Rahmen der Mittelbewirtschaftung eine Umschichtung dieser Aufwandser- mächtigungen von Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Zeile 15 (Transferauf- wendungen) des Teilergebnisplanes 0801- Sportförderung vorzunehmen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0393/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.03.2018
- Erstellt
- 31.01.2018 18:01