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V/0653/2019

B-Plan Nr. 561 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf

Vorlagen 27.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 29.08.2019, TOP 4.1

BV_Ost_V_0653_2019_Hobbeltstraße_AQ

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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BV_Ost_V_0653_2019_Hobbeltstraße_LS

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BV_Ost_V_0653_2019Hobbeltstraße AQ_DIN A4.pdf

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Ansehen

BV_Ost_V_0653_2019_Hobbeltstraße_AQ

450 Zeichen

Plot 09.04.2019
Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)13_19210988
0DÀVWDEAQ 1: 50Datum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
+REEHOWVWUDÀH6WUDÀHQDXVEDXQDFK%DX*%
Stadtteil Handorf
Ausbauquerschnitte
PetersenDreyer.Bezirk Ost
Sportplatz Handorf B-Plan 56104.201904.2019
(UVFKOLHÀXQJ%ÝUJHUEDG

Anlage A

1546 Zeichen

Anlage A zur V/0653/2019 
Kurzüberblick 
Zur Umsetzung des Wohnbaulandprogramms soll der rechtskräftige B-Plan 561 – Hobbeltstraße 
– Sportplatz Handorf verkehrstechnisch erschlossen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Millionen Euro zu 
kalkulieren.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beschlussvorlage

5064 Zeichen

V/0653/2019 
V/0653/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
B-Plan Nr. 561 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf 
Baubeschluss Straßenbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10987 
Blatt 1(1) und Aus bauquerschnitt Nr. 10988 vom 09.04.2019) und der baulichen Ausführung wird z u-
gestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Müns ter Baukosten in Höhe von ca. 62 0.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen keine Einnahmen. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd.  15.500 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 6.200 € an.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4217 Hobbeltstr., Sportplatz, Bp 561    
Auszahlungen 
 
  2020 
2021 
320.000 
300.000  
Einzahlungen    0  
Saldo 620.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
26.07.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0653/2019 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020  bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der Bebauungsplan Nr. 5 61 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf  ist mit Satzungsbeschluss des 
Rates der Stadt Münster am 09.02.2018 rechtskräftig geworden. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die Erschließungsstraße des Gebietes mit Flächen für den Gemeinbedarf (Hier: Schwimmbad und 
Kita) wird als „Tempo 30 Zone“ in einer Standardbauweise mit Asphalt hergestellt. Die 5,50 m breite 
Haupterschließungsstraße (Planstraße A) bindet im Westen an die Hobbeltstraße an. Die Straße ist 
eine Stichstraße mit Wendeanlage. Die Wendeanlage ist so ausgebildet, dass dort Busse wenden 
können. Im Anschlussbereich an die Hobbeltstraße wird die Fahrb ahn als Bushalte- und -wartefläche 
um 2,0 m auf 7,50 m aufgeweitet. 
Rundherum wird ein 2,50 m breiter  Gehweg erstmalig hergestellt. Für die Straßenbeleuchtung wer-
den sieben Straßenleuchten hergestellt.  
 
Die Mitte der Wendeanlage wird mit einer Grünfläche und Stellplätzen ausgeführt. Die Senkrechtstell-
plätze werden in einer Länge von 4,30 m zuzüglich eines Überhangstreifens von 0,70 m hergestellt. 
Diese werden in Standardbauweise mit Betonverbundstein- bzw. Betonrechteckpflaster hergestellt. 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt.  
Ebenso wurde die Planung mit den Schwimmbadbetreibern abgestimmt. 
Behindertenstellplätze sollen nach Aussage der KIB bei Bedarf eingerichtet werden. Der Schwim m-
badbetreiber weist Behindertenstellplätze auf seinem Gelände aus. 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung ab dem 3. Quartal 2020 vorgesehen. Die Dauer die-
ser Arbeiten wird auf ca. 4 Monate veranschlagt.  
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 
 
Ungeachtet der Leitungsneuverlegungen im Zuge der Neubebauung sind nach dem derzeitigen Pl a-
nungsstand seitens der Versorgungsunternehmen keine weiteren Maßnahmen geplant. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die in dem Bebauungsplan Nr. 561 vorgesehene Stichstraße ist eine öffentliche Erschließungsanl a-
ge. Sie erschließt bis auf die Fläche des Bürgerbades ausschließlich Flächen der Stadt Münster. Eine 
Refinanzierung durch Dritte scheidet somit aus. 
 
Aufgrund des zwischen der Stadt Münster und der Bürgerbad Handorf gGmbH geschlossenen Er b-
baurechtsvertrages sind von dem Erbbaurechtsnehmer ausschließlich die Kanalhausanschlusskosten 
gem. § 10 KAG NRW zu   übernehmen. Diese betragen lt. städtischer Beitrags satzung bei einem ge-
werblichen Vollanschluss 2.429, 54 €.

- 3 - 
V/0653/2019 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Ergänzende liegenschaftliche Regelungen über den Grunderwerb des Planungsbereiches hinaus sind 
nicht erforderlich. Der Besitzübergang erfolgte bereits. 
 
Es gibt keine unmittelbaren Anwohner und Eigentümer, so dass niemand frühzeitig über die Ma ß-
nahme informiert werden muss. 
 
Im Vorfeld des Straßenausbaus werden auch Kan albauarbeiten durchgeführt. Diese werden in einer 
gesonderten Beschlussvorlage an den AUKB unter Anhörung der BV Ost behandelt.  
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0652/2019. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Lageplan 10987 Blatt 1(1) 
Ausbauquerschnitte 10988 Blatt 1(1)

BV_Ost_V_0653_2019_Hobbeltstraße_LS

1037 Zeichen

Plot 09.04.2019
Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)13_19210987
0DÀVWDELageplan 1 : 250/ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
+REEHOWVWUDÀH6WUDÀHQDXVEDXQDFK%DX*%
Stadtteil Handorf
Lageplan
PetersenPetersen / Dreyer.Bezirk Ost
Sportplatz Handorf B-Plan 561
Baum Rinnenablauf Seitenablauf Seitenablauf Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Schachtdeckel Leuchte +×KH+×KH
2 10126
Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein grau 16/16/14 cm %HWRQVWHLQZHLÀFP
VerbundsteinpflasterBetonstein anthrazit 20/10/8 cm *UÝQIOÅFKH
*UÝQIOÅFKH
4
78.5178.51
1112
Leuchte 
Deckenerneuerung1b
Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen%HWRQVWHLQZHLÀFP10c Rasengittersteine20
Legende vorhanden: geplant: 1 1Asphalt Asphalt
43Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm 
%DXPHQWIÅOOW
6
Baum 
04.201904.2019
(UVFKOLHÀXQJ%ÝUJHUEDG

BV_Ost_V_0653_2019Hobbeltstraße AQ_DIN A4.pdf

504 Zeichen

Plot 09.04.2019 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.: 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.: 
Plan Nr.: 
Projekt Nr. : 
1 (1) 
13_192 
10988 
Maßstab 
AQ 1: 50 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
genehmigt : 
i. A. 
Münster, den.................................................2019 
Tiefbauamt 
Hobbeltstraße - 
Straßenausbau nach BauGB 
Stadtteil Handorf 
Ausbauquerschnitte 
Petersen 
Dreyer 
.
Bezirk Ost 
Sportplatz Handorf B-Plan 561 
04.2019 
04.2019 
Erschließung Bürgerbad

Beratungsverlauf (1)

29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hobbeltstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0653/2019
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37