V/0653/2019
B-Plan Nr. 561 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf
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BV_Ost_V_0653_2019_Hobbeltstraße_AQ
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Plot 09.04.2019 Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)13_19210988 0DÀVWDEAQ 1: 50Datum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt +REEHOWVWUDÀH6WUDÀHQDXVEDXQDFK%DX*% Stadtteil Handorf Ausbauquerschnitte PetersenDreyer.Bezirk Ost Sportplatz Handorf B-Plan 56104.201904.2019 (UVFKOLHÀXQJ%ÝUJHUEDG
Anlage A
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Anlage A zur V/0653/2019 Kurzüberblick Zur Umsetzung des Wohnbaulandprogramms soll der rechtskräftige B-Plan 561 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf verkehrstechnisch erschlossen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Millionen Euro zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
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V/0653/2019
V/0653/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
B-Plan Nr. 561 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf
Baubeschluss Straßenbau
Beratungsfolge
29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10987
Blatt 1(1) und Aus bauquerschnitt Nr. 10988 vom 09.04.2019) und der baulichen Ausführung wird z u-
gestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Müns ter Baukosten in Höhe von ca. 62 0.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen keine Einnahmen.
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 15.500 € und Unterhaltungskosten
von rd. 6.200 € an.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4217 Hobbeltstr., Sportplatz, Bp 561
Auszahlungen
2020
2021
320.000
300.000
Einzahlungen 0
Saldo 620.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
26.07.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492 66 00
Grimm@stadt-muenster.de
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Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Der Bebauungsplan Nr. 5 61 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf ist mit Satzungsbeschluss des
Rates der Stadt Münster am 09.02.2018 rechtskräftig geworden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Erschließungsstraße des Gebietes mit Flächen für den Gemeinbedarf (Hier: Schwimmbad und
Kita) wird als „Tempo 30 Zone“ in einer Standardbauweise mit Asphalt hergestellt. Die 5,50 m breite
Haupterschließungsstraße (Planstraße A) bindet im Westen an die Hobbeltstraße an. Die Straße ist
eine Stichstraße mit Wendeanlage. Die Wendeanlage ist so ausgebildet, dass dort Busse wenden
können. Im Anschlussbereich an die Hobbeltstraße wird die Fahrb ahn als Bushalte- und -wartefläche
um 2,0 m auf 7,50 m aufgeweitet.
Rundherum wird ein 2,50 m breiter Gehweg erstmalig hergestellt. Für die Straßenbeleuchtung wer-
den sieben Straßenleuchten hergestellt.
Die Mitte der Wendeanlage wird mit einer Grünfläche und Stellplätzen ausgeführt. Die Senkrechtstell-
plätze werden in einer Länge von 4,30 m zuzüglich eines Überhangstreifens von 0,70 m hergestellt.
Diese werden in Standardbauweise mit Betonverbundstein- bzw. Betonrechteckpflaster hergestellt.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt.
Ebenso wurde die Planung mit den Schwimmbadbetreibern abgestimmt.
Behindertenstellplätze sollen nach Aussage der KIB bei Bedarf eingerichtet werden. Der Schwim m-
badbetreiber weist Behindertenstellplätze auf seinem Gelände aus.
3. Ausschreibung und Bau
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung ab dem 3. Quartal 2020 vorgesehen. Die Dauer die-
ser Arbeiten wird auf ca. 4 Monate veranschlagt.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.
Ungeachtet der Leitungsneuverlegungen im Zuge der Neubebauung sind nach dem derzeitigen Pl a-
nungsstand seitens der Versorgungsunternehmen keine weiteren Maßnahmen geplant.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Die in dem Bebauungsplan Nr. 561 vorgesehene Stichstraße ist eine öffentliche Erschließungsanl a-
ge. Sie erschließt bis auf die Fläche des Bürgerbades ausschließlich Flächen der Stadt Münster. Eine
Refinanzierung durch Dritte scheidet somit aus.
Aufgrund des zwischen der Stadt Münster und der Bürgerbad Handorf gGmbH geschlossenen Er b-
baurechtsvertrages sind von dem Erbbaurechtsnehmer ausschließlich die Kanalhausanschlusskosten
gem. § 10 KAG NRW zu übernehmen. Diese betragen lt. städtischer Beitrags satzung bei einem ge-
werblichen Vollanschluss 2.429, 54 €.
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5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Ergänzende liegenschaftliche Regelungen über den Grunderwerb des Planungsbereiches hinaus sind
nicht erforderlich. Der Besitzübergang erfolgte bereits.
Es gibt keine unmittelbaren Anwohner und Eigentümer, so dass niemand frühzeitig über die Ma ß-
nahme informiert werden muss.
Im Vorfeld des Straßenausbaus werden auch Kan albauarbeiten durchgeführt. Diese werden in einer
gesonderten Beschlussvorlage an den AUKB unter Anhörung der BV Ost behandelt.
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0652/2019.
I.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Lageplan 10987 Blatt 1(1)
Ausbauquerschnitte 10988 Blatt 1(1)
BV_Ost_V_0653_2019_Hobbeltstraße_LS
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Plot 09.04.2019 Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)13_19210987 0DÀVWDELageplan 1 : 250/ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt +REEHOWVWUDÀH6WUDÀHQDXVEDXQDFK%DX*% Stadtteil Handorf Lageplan PetersenPetersen / Dreyer.Bezirk Ost Sportplatz Handorf B-Plan 561 Baum Rinnenablauf Seitenablauf Seitenablauf Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Schachtdeckel Leuchte +×KH+×KH 2 10126 Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein grau 16/16/14 cm %HWRQVWHLQZHLÀFP VerbundsteinpflasterBetonstein anthrazit 20/10/8 cm *UÝQIOÅFKH *UÝQIOÅFKH 4 78.5178.51 1112 Leuchte Deckenerneuerung1b Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen%HWRQVWHLQZHLÀFP10c Rasengittersteine20 Legende vorhanden: geplant: 1 1Asphalt Asphalt 43Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm %DXPHQWIÅOOW 6 Baum 04.201904.2019 (UVFKOLHÀXQJ%ÝUJHUEDG
BV_Ost_V_0653_2019Hobbeltstraße AQ_DIN A4.pdf
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Plot 09.04.2019 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 (1) 13_192 10988 Maßstab AQ 1: 50 Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : i. A. Münster, den.................................................2019 Tiefbauamt Hobbeltstraße - Straßenausbau nach BauGB Stadtteil Handorf Ausbauquerschnitte Petersen Dreyer . Bezirk Ost Sportplatz Handorf B-Plan 561 04.2019 04.2019 Erschließung Bürgerbad
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hobbeltstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0653/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37