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0161/2020

Fortschreibung der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste - zu AN/1668/2019, Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft am 2.12.2019 zu Vorlage 2905/2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.01.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 27.01.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3816 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 20.01.2020 
 0161/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.01.2020 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.01.2020 
 
Fortschreibung der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste - zu AN/1668/2019, Anfrage der 
SPD-Fraktion zur Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft am 2.12.2019 zu 
Vorlage 2905/2019 
Text der Anfrage: 
 
1. Die Asset-Strategie der Verwaltung zieht bisher nachrangige Instandsetzungsmaßnahmen vor 
und vernachlässigt dadurch den Aspekt der Neuschaffung von Schulplätzen.  
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass trotzdem die dringend benötigten zusätzlichen Schulplätze 
realisiert werden, wenn sich die begrenzte Personalkapazität nun mit der Optimierung von Bau-
substanz befasst, die bisher nachrangig gelistet wurde? 
 
2. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass in den nächsten vier Jahren neue Schulplätze  
geschaffen werden, insbesondere neue Gesamtschulen, nachdem mit den in diesem Jahr fertig-
gestellten fünf Maßnahmen keine zusätzlichen Schulplätze entstanden sind? In der vorgelegten 
List sind keine Fertigstellungtermine genannt.  
 
3. Welche Erklärung hat die Verwaltung für die vielen Verschiebungen von Fertigstellungszeitpunk-
ten um mehrere Monate, teilweise sogar um mehrere Jahre?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.)  
Im Rahmen der Asset-Strategie wurden Schulbaumaßnahmen am gleichen Schulstandort  
dahingehend betrachtet, ob sich Synergieeffekte aus baufachlicher und baulogistischer Sicht  
ergeben, wenn Maßnahmen zusammen abgearbeitet werden. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen, 
die neue Schulplätze schaffen sowie Generalinstandsetzungsmaßnahmen in diesen Fällen parallel 
geplant und umgesetzt werden können. Eine vor- oder nachrangige Abarbeitung der Maßnahmen am 
selben Standort erfolgt hierdurch nicht. 
 
Zu 2.) 
Durch die Verwaltung wurde bereits sichergestellt, dass in den nächsten vier Jahren neue  
Schulplätze geschaffen werden. Sowohl durch die Realisierung im Rahmen von ÖPP-Projekten als 
auch durch das aktuelle GU/TU-Paket werden derzeit Maßnahmen realisiert, die der Schaffung neuer 
Schulplätze dienen. Nach derzeitiger Sachlage werden bis 2023 circa 3.573 zusätzliche Schulplätze 
geschaffen.

2 
 
 
Der Aussage, dass in der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste die geplanten Fertigstellungster-
mine nicht aufgeführt sind, wird hiermit widersprochen. Die Termine sind mit Jahreszahl und größten-
teils Quartal bei allen derzeit personalisierten Maßnahmen der Priorität 0 angegeben. 
Zu 3.)  
Die Verzögerung der Fertigstellungstermine begründet sich nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt:  
Bedingt durch die derzeit sehr gute Konjunkturlage im Baubereich besteht gerade bei den Architekten 
und Ingenieuren aller Fachrichtungen ein hoher Personalbedarf, der derzeit nur schwer oder gar nicht 
abgedeckt werden kann. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bereiche der Stadt Köln, die im 
Rahmen der Genehmigungsverfahren und Stellungnahmen an der Realisierung der Schulbauprojekte 
mit beteiligt sind sowie auch für die Industrie. Auch den ausführenden Firmen fehlt es an Fachperso-
nal um die Auftragslage kurz- und mittelfristig abzuarbeiten. 
Durch das Europäische Vergaberecht, das in allen großen Projekten der Gebäudewirtschaft zum  
Zuge kommt, dauern die Verfahren zur Beauftragung der ausführenden Firmen zwischen 3 und 6 
Monaten. Kommt es hier zur Insolvenz eines Auftragnehmers oder eventuell auch zur Auftragskündi-
gung, muss der notwendige Nachunternehmer auf Grundlage eines neuen Vergabeverfahrens  
beauftragt werden, das dann ebenfalls den bereits erwähnten Zeitraum von 3 bis 6 Monaten in  
Anspruch nimmt. 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0161/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.01.2020
Erstellt
16.01.2020 16:02