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Erneuerung der Figuren für den Märchenbrunnen Lassallestraße, Köln-Mülheim - Bedarfsfeststellungsbeschluss und Annahme einer Schenkung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1610/2025 vom 18.09.2025
Stand: Am 08.12.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1610/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung der Figuren für den Märchenbrunnen Lassallestraße, Köln-Mülheim - Bedarfsfeststellungsbeschluss und Annahme einer Schenkung Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass die gestohlenen Figuren des Märchenbrun- nens durch Nachbildungen in Naturstein (Mendiger Basalt) mit Kosten von rund 34.500 Euro brutto (33.000 Euro zuzüglich rund 1.500 Euro Honorarkosten) ersetzt werden. 2. Zur (Teil-) Finanzierung in Höhe von 33.000 Euro nimmt die Verwaltung die zweckgebun- dene Schenkung der Wilhelm H. Pickartz-Stiftung an. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen siehe Begründung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Begründung Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der Sanierung der Brunnenanlage „Märchenbrunnen“ in Köln Mülheim sind die bronzenen Tierfiguren auf der Baustelle in einem fensterlosen, abgeschlossenen Baucontai- ner eingelagert worden und im Oktober 2023 gestohlen worden. Eine Anzeige gegen Unbe- kannt wurde erstattet. Eine stadtinterne Abstimmung über die Frage, in welcher Form und mit welchem Material die Figuren ersetzt werden können hat das Ziel, die Tierfiguren im Aussehen möglichst den Origi- nalfiguren nachzubilden, soweit dies auf der Grundlage von Fotos möglich ist. Als mögliches Material kommen Bronze, Naturstein oder metallbeschichtete Kunststoffe in- frage. Für letztere liegen jedoch keine Erfahrungswerte vor. Es liegt ein Angebot für die Ausführung in Naturstein vor, welches je nach ausgewähltem Stein zwischen 33.000 Euro und 42.000 Euro brutto liegt. Das Angebot beinhaltet die Liefe- rung und Montage vor Ort. Die Wilhelm H. Pickartz-Stiftung hat bei einer Ausführung in Stein mit Mendiger Basalt eine Kostenübernahme in Höhe von 33.000 Euro zugesichert. 3 Die Kosten für eine Ausführung in Bronze wurden ermittelt, liegen aber zu hoch und sind aktu- ell nicht finanzierbar. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen im Hin- blick auf die neue Bewirtschaftungsverfügung zum städtischen Haushalt 2025/2026 im Falle einer über die Stiftung hinausgehende Kostenbelastung keine Mittel mehr zu diesem Zweck freigesetzt werden können. Die 100-prozentige Übernahme der Stiftung wäre aus Sicht des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen daher eine Voraussetzung zur Finanzierung der Wiederherstellung der Figuren. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine Ausführung in Stein vor, da die Figuren auf- grund des Eigengewichtes vor Diebstahl geschützt sind und eventuelle Vandalismusschäden gut bearbeitet werden können. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Es besteht keine vertragliche Verpflichtung zum Ersatz der gestohlenen Tierfiguren an dem Brunnen. Aufgrund der Erhaltungspflicht für Denkmaleigentümer*innen (§ 7 Absatz 1 DSchG NRW, das betrifft in diesem Fall den Erhalt der künstlerischen Idee), ist eine Ergänzung der Tierfiguren aus Sicht des Amts für Denkmalschutz und Denkmalpflege wünschenswert. Durch die Annahme der Kostenübernahmezusage der Wilhelm H. Pickartz-Stiftung (Vorschlag der Verwaltung) wäre die Maßnahme kostenneutral.
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