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1610/2025

Erneuerung der Figuren für den Märchenbrunnen Lassallestraße, Köln-Mülheim - Bedarfsfeststellungsbeschluss und Annahme einer Schenkung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.12.2025, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4140 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1610/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Figuren für den Märchenbrunnen Lassallestraße, Köln-Mülheim - 
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Annahme einer Schenkung  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass die gestohlenen Figuren des Märchenbrun-
nens durch Nachbildungen in Naturstein (Mendiger Basalt) mit Kosten von rund 34.500 Euro 
brutto (33.000 Euro zuzüglich rund 1.500 Euro Honorarkosten) ersetzt werden. 
2. Zur (Teil-) Finanzierung in Höhe von 33.000 Euro nimmt die Verwaltung die zweckgebun-
dene Schenkung der Wilhelm H. Pickartz-Stiftung an. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.11.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen  siehe Begründung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  
    siehe Begründung 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Sanierung der Brunnenanlage „Märchenbrunnen“ in Köln Mülheim sind die 
bronzenen Tierfiguren auf der Baustelle in einem fensterlosen, abgeschlossenen Baucontai-
ner eingelagert worden und im Oktober 2023 gestohlen worden. Eine Anzeige gegen Unbe-
kannt wurde erstattet.  
Eine stadtinterne Abstimmung über die Frage, in welcher Form und mit welchem Material die 
Figuren ersetzt werden können hat das Ziel, die Tierfiguren im Aussehen möglichst den Origi-
nalfiguren nachzubilden, soweit dies auf der Grundlage von Fotos möglich ist. 
Als mögliches Material kommen Bronze, Naturstein oder metallbeschichtete Kunststoffe in-
frage. Für letztere liegen jedoch keine Erfahrungswerte vor. 
Es liegt ein Angebot für die Ausführung in Naturstein vor, welches je nach ausgewähltem 
Stein zwischen 33.000 Euro und 42.000 Euro brutto liegt. Das Angebot beinhaltet die Liefe-
rung und Montage vor Ort.  
Die Wilhelm H. Pickartz-Stiftung hat bei einer Ausführung in Stein mit Mendiger Basalt eine 
Kostenübernahme in Höhe von 33.000 Euro zugesichert.

3 
Die Kosten für eine Ausführung in Bronze wurden ermittelt, liegen aber zu hoch und sind aktu-
ell nicht finanzierbar. 
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen im Hin-
blick auf die neue Bewirtschaftungsverfügung zum städtischen Haushalt 2025/2026 im Falle 
einer über die Stiftung hinausgehende Kostenbelastung keine Mittel mehr zu diesem Zweck 
freigesetzt werden können. Die 100-prozentige Übernahme der Stiftung wäre aus Sicht des 
Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen daher eine Voraussetzung zur Finanzierung der 
Wiederherstellung der Figuren.   
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine Ausführung in Stein vor, da die Figuren auf-
grund des Eigengewichtes vor Diebstahl geschützt sind und eventuelle Vandalismusschäden 
gut bearbeitet werden können. 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Es besteht keine vertragliche Verpflichtung zum Ersatz der gestohlenen Tierfiguren an dem 
Brunnen. Aufgrund der Erhaltungspflicht für Denkmaleigentümer*innen (§ 7 Absatz 1 DSchG 
NRW, das betrifft in diesem Fall den Erhalt der künstlerischen Idee), ist eine Ergänzung der 
Tierfiguren aus Sicht des Amts für Denkmalschutz und Denkmalpflege wünschenswert. 
Durch die Annahme der Kostenübernahmezusage der Wilhelm H. Pickartz-Stiftung (Vorschlag 
der Verwaltung) wäre die Maßnahme kostenneutral.

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1610/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.09.2025
Erstellt
22.05.2025 13:25