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RR 17/2022

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 11.02.2022

Sitzungsvorlage RR 20.05.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 20.05.2022, TOP 3.

Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 11.02.2022)

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Sitzungsvorlage RR (Niederschrift vom 11.02.2022)

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Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 11.02.2022)

576 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 17/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Karina Lüden-
bach 
Telefon 0221-147-2877 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 29.04.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.05.2022 3. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalra-
tes am 11.02.2022 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift. 
 
 
 
 
Anlage(n): 
1. Niederschrift vom 11.02.2022

Sitzungsvorlage RR (Niederschrift vom 11.02.2022)

51850 Zeichen

Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der  
6. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 
am Freitag, dem 11. Februar 2022, 
von 10:07 Uhr bis 12:34 Uhr, 
im Ratssaal der Stadt Leverkusen 
Vorsitz: Rainer Deppe (CDU)

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 2 – 
Tagesordnung und Beschlüsse 
1 Feststellung der Tagesordnung 5 
2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur 
Mitunterzeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 11.02.2022 5 
3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung  
des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 10.12.2021 5 
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift. 
4 Um-/Nachbesetzungen 5 
Der Regionalrat fasst einstimmig folgenden Beschluss: 
a)  Der Regionalrat beruft Herrn Manfred Maersch (SPD) als 
beratendes Mitglied in die Kommission Rheinisches Revier. 
b)  Herr Bruno Klais (SPD) scheidet aus der Unterkommission 
Rhein-Berg als beratendes Mitglied aus. Der Regionalrat beruft 
Bruno Klais als beratendes Mitglied in die Unterkommission 
Ville-Eifel. 
c)  Frau Marika Jungblut (LINKE./Volt) scheidet als beratendes 
Mitglied aus der Unterkommission Ville -Eifel aus. Der 
Regionalrat beruft Herrn Peter Singer  (LINKE./Volt) als 
beratendes Mitglied in die Unterkommission Ville -Eifel. A ls 
Stellvertreterin von Peter Singer in der Unterkommission Ville-
Eifel sowie als Stellvertreterin von Frau Beate Hane-Knoll in der 
Unterkommission Rhein-Berg wird Frau Elena Witzel berufen. 
d)  Herr Jürgen Beigel scheidet als beratendes Mitglied aus der 
Kommission Rheinisches Revier aus. Frau Elke Hohmann wird 
als beratendes Mitglied in die Kommission Rheinisches Revier 
berufen

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 3 – 
5 Sachstand Metropolregion Rheinland e. V. 6 
6 Neuaufstellung des Regionalplans – Sachstand und ergänzende Erläuterungen 
zum vorbeugenden Hochwasserschutz 6 
7 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenricht- 
linie (EG-WRRL) Förderprogramm-Abwicklung 2021 – Ausblick auf das 
Förderprogramm 2022 12 
8 SPNV-Zielnetzkonzeption 2032/2040 14 
9 ÖPNV Bedarfsplan 19 
9.1 Stadtbahn Niederkassel – Empfehlung zur Aufnahme in den  
ÖPNV Bedarfsplan 19 
Der Regionalrat schlägt dem Ministerium für Verkehr des Landes 
Nordrhein-Westfalen einstimmig bei Nichtteilnahme einiger Regionalrats-
mitglieder der CDU vor, das Stadtbahnprojekt Bonn –Niederkassel–Köln 
inklusive Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 in die Stufe 1 des ÖPNV-
Bedarfsplans des Landes NRW sowie in den ÖPNV -Infrastruktur-
finanzierungsplan des Landes NRW aufzunehmen und hierbei das Einver-
nehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtages NRW herzustellen. 
9.2 Seilbahn Bonn – Empfehlung zur Aufnahme in den ÖPNV Bedarfsplan 22 
Der Regionalrat schlägt dem Ministerium für Verkehr des Landes Nord -
rhein-Westfalen einstimmig vor, das ÖPNV-Vorhaben „Seilbahn Bonn“ in 
die 1. Stufe des ÖPNV- Bedarfsplans NRW sowie in den ÖPNV -Struktur-
finanzierungsplan des Landes NRW aufzunehmen, und bittet das 
Ministerium um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Verkehrs -
ausschuss des Landtages.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 4 – 
10 Förderung des kommunalen Straßenbaus 2022 22 
Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag für das Programm 
„Kommunaler Straßenbau 2022“ und nimmt die Übersichtsliste der bisher 
angemeldeten Fördermaßnahmen zur Kenntnis. 
11  Anträge 23 
12 Anfragen 23 
12.1 Anfrage der Fraktion Grüne ,,Aktueller Sachstand zum 
Entsorgungszentrum des Chemparks in Leverkusen-Bürrig“  
12.2 Anfrage der Fraktion LINKE./Volt „Details zur Umsetzung der 
Förderrichtlinien zur Stärkung der Transformationsdynamik und des 
Aufbruchs im Rheinischen Revier'“  
12.3 Anfrage der Fraktion LINKE./Volt „Sicherheitslage im Chempark 
Leverkusen“  
13 Mitteilungen 24 
13.1  der Bezirksregierung  
13.2  des Vorsitzenden  
 
 
* * *

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 5 – 
1 Feststellung der Tagesordnung 
Vorsitzender Rainer Deppe stellt die frist- und formgerecht erfolgte Einladung sowie die Be-
schlussfähigkeit fest. Darüber hinaus weise er darauf hin, dass Bild- und Tonaufnahmen unzu-
lässig seien. Die versandte aktuelle Fassung der Tagesordnung datiere vom 3. Februar 2022.  
Er beabsichtige, die Schreiben aus den letzten Tagen betreffend eine eventuelle Verlängerung 
der Auslegungsfrist unter Tagesordnungspunkt 6 mitzubehandeln.  
Sodann stellt er fest, dass sich auf seine Nachfrage hin kein Widerspruch gegen die Tagesord-
nung erhebt.  
2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 11.02.2022 
Vorsitzender Rainer Deppe teilt mit, als Mitunterzeichner der Niederschrift werde Roland Bor-
ning (CDU) benannt. 
3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung des 
Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 10.12.2021 
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift. 
4 Um-/Nachbesetzungen 
(keine Wortmeldung) 
Der Regionalrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:  
a)  Der Regionalrat beruft Herrn Manfred Maersch (SPD) als beratendes Mit-
glied in die Kommission Rheinisches Revier.  
b)  Herr Bruno Klais (SPD) scheidet aus der Unterkommission Rhein- Berg als 
beratendes Mitglied aus. Der Regionalrat beruft Bruno Klais als beratendes 
Mitglied in die Unterkommission Ville-Eifel.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 6 – 
c)  Frau Marika Jungblut (LINKE./Volt) scheidet als beratendes Mitglied aus der 
Unterkommission Ville-Eifel aus. Der Regionalrat beruft Herrn Peter Sin-
ger (LINKE./Volt) als beratendes Mitglied in die Unterkommission Ville-Eifel. 
Als Stellvertreterin von Peter Singer in der Unterkommission Ville- Eifel so-
wie als Stellvertreterin von Frau Beate Hane -Knoll in der Unterkommission 
Rhein-Berg wird Frau Elena Witzel berufen.  
d)  Herr Jürgen Beigel scheidet als beratendes Mitglied aus der Kommission 
Rheinisches Revier aus. Frau Elke Hohmann wird als beratendes Mitglied in 
die Kommission Rheinisches Revier berufen 
5 Sachstand Metropolregion Rheinland e. V.  
Regierungspräsidentin Gisela Walsken merkt an, nach der Sitzung des Verwaltungsrats i m 
Dezember finde heute Nachmittag die nächste Sitzung statt. Sodann informiert sie über zwei 
Themen aus der Vorstandsrunde.  
Erstens. Im Rahmen der Suche nach einer neuen Geschäftsführung für die Metropolregion hät-
ten etwa 40 Bewerberinnen und Bewerber auf  die Ausschreibung reagiert und Bewerbungen 
eingereicht. Der Vorstand habe unter Beteiligung des Verwaltungsratsvorsitzenden eine kleine 
Auswahl im Blick gehabt und einige Gespräche geführt. Mittlerweile befänden sich drei Kandi-
daten in der Endauswahl. Der Vorstand beabsichtige, weitere Gespräche zu führen, um Anfang 
März eine Entscheidung zu treffen. Sie betone, dass es dabei nicht zu einer Ausweitung des 
Personalansatzes kommen dürfe, obwohl dies mitunter anders diskutiert worden sei. In der 
heutigen Sitzung des Verwaltungsrates werde ausdrücklich darauf hingewiesen.  
Zweitens. Sie werde weiterhin darauf pochen, dass Gebietskörperschaften Zugang zu den Ar-
beitskreisen erhielten. Aus ihnen solle kein Closed Shop durch Begrenzung der Mitgliederzahl 
und Aufteilung auf Funktionsgruppen gemacht werden.  
6 Neuaufstellung des Regionalplans – Sachstand und ergänzende Erläuterungen zum 
vorbeugenden Hochwasserschutz 
Vorsitzender Rainer Deppe  führt zur erwünschten Verlängerung der Frist zur öffentlichen 
Auslegung aus, entsprechende Schreiben seien den Mitgliedern des Regionalrates gestern 
übersandt worden. Er zeige sich vor dem Hintergrund des sehr langen Vorlaufs bei den Bera-
tungen zum Regionalplan sehr überrascht über den Inhalt der Schreiben. Der Aufstellungsbe-

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 7 – 
schluss in der letzten Sitzung des Regionalrats im Dezember sei keineswegs überraschend er-
folgt. Die Vorlagen seien seit November bekannt und auf der Homepage der Bezirksregierung 
abrufbar gewesen. Am 13. März 2020 sei der einstimmige Beschluss über das Plankonzept ge-
troffen worden. Danach habe es lediglich minimale Änderungen geben. Er könne sich nicht 
erklären, warum sich Kommunen nun, nach Beginn der Offenlage, nicht in der Lage sähen, 
innerhalb einer Beteiligungsfrist, die deutlich länger als die gesetzlich vorgesehene ausfalle, 
rechtzeitig ihren Part zu erfüllen. Im Übrigen existierten massive und drängende Probleme im 
Regierungsbezirk, weshalb der Regionalplan möglichst zügig verabschiedet werden solle. Er 
bitte zudem Frau Lüdenbach als Juristin und Leitung der Geschäftsstelle um eine rechtliche 
Einordnung der Thematik. 
ORR’in Karina Lüdenbach (Bezirksregierung)  rät aus rechtlicher Perspektive dringend von 
einer Verlängerung der Frist ab. Die seit 2017 im Raumordnungsgesetz bestehende Präklusi-
onsvorschrift (§ 9 Abs. 2 S. 4 ROG) besage, dass grundsätzlich alle Stellungnahmen, die nach 
der bekanntgemachten Frist eingingen, ausgeschlossen seien. Auf diesen Ausschluss müsse in 
der Bekanntmachung hingewiesen werden, was im Falle des Regionalplans auch geschehen 
sei. Der Amtlichen Bekanntmachung zufolge würden alle nach dem 31. August eingehenden 
Stellungnahmen ausgeschlossen. Daher könne sie keine individuellen Fristverlängerungen ge-
währen.  
Theoretisch denkbar sei der Stopp des laufenden Verfahrens und das Erwirken eines Beschlus-
ses über die neue Frist. Die dann herauszugebende Bekanntmachung mit der neuen Frist berge 
jedoch die Gefahr eines Formfehlers, zumal die Gerichte sehr strenge Anforderungen an eine 
rechtskonforme Bekanntmachung stellten. Ohne Anstoßfunktion werde eine wirksame Be-
kanntmachung stets verneint. Dies erfordere eben auch, bei Änderung einer ursprünglichen 
Bekanntmachung denselben Adressatenkreis wie mit der ursprünglichen Bekanntmachung zu 
erreichen. Bei der Bekanntmachung, die im Internet für jed ermann einsehbar sei, könne man 
nicht garantieren, dass derjenige, der die ursprüngliche Bekanntmachung gesehen habe, auch 
die neue Bekanntmachung zur Kenntnis nehme. Im Sinne der Rechtssicherheit und aufgrund 
des drohenden Formfehlers rate sie daher davon ab, die Möglichkeit der erneuten Bekanntma-
chung umzusetzen. Auch sei damit zwangsläufig eine Verzögerung des Verfahrens verbunden. 
Stefan Götz (CDU)  dankt Frau Lüdenbach für diese nachvollziehbare Einordnung und weist 
darauf hin, dass viele Beteiligte unter dem Gesichtspunkt des Strukturwandels im Rheinischen 
Revier zu einer zügigen Abwicklung der Verfahren gedrängt hätten. Auch gebe es viele Wün-
sche, bestimmte Dinge vorzuziehen. Daher sei für ihn der aus der Verwaltung des Rhein- Erft-
Kreis nun geäußerte W unsch nach einer Verlängerung völlig unverständlich. Er unterstreiche, 
dass alle Kreise und kreisfreien Städte Mitglieder des Regionalrates seien. Beim Aufstellungs-
beschluss hätte jede Vertreterin oder jeder Vertreter auf eventuelle Probleme hinweisen und 
eine Verlängerung anregen können, jedoch sei eine solche Meldung unterblieben. Daher habe

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 8 – 
er kein Verständnis für den Wunsch, das jetzt begonnene Verfahren zu stoppen und zu ver-
schieben, um hinterher dem Regionalrat und der Bezirksregierung den Schwarzen P eter der 
langen Dauer des Verfahrens zuzuschieben. Diejenigen, die es offenkundig versäumt hätten, 
den Einwurf zu einem Zeitpunkt zu machen, zu dem eine Verlängerung problemlos möglich 
gewesen wäre, müssten sich an ihre eigenen Nasen fassen. Inzwischen habe der Zug gleichsam 
den Bahnhof verlassen. Deswegen könne seine Fraktion dem vorgebrachten Begehren leider 
nicht entsprechen.  
Auch die SPD -Fraktion habe die angestrebte Fristverlängerung diskutiert, so Thorsten Kon-
zelmann (SPD), insbesondere da einige SPD-Mitglieder des Regionalrats von Gebietskörper-
schaften vor Ort gebeten worden seien, auf eine Verlängerung hinzuwirken.  
Er danke Frau Lüdenbach für ihre klare rechtliche Einschätzung, der zufolge die Gewährung 
einer Fristverlängerung einen unverhältnismäßigen Aufwand nach sich ziehe. Daher sehe seine 
Fraktion klarer – auch mit Blick auf die Gespräche mit den Kommunen.  
Rolf Beu (GRÜNE) hält die Bitte der Kommunen, die Geschwindigkeit zu verlangsamen, für ein 
Argument, das man in der Diskussion verwenden kö nne. Er habe die Briefe gelesen und sehe 
diese insbesondere mit Blick auf eine gewisse Dienstleistungsfunktion bzw. einen Goodwill ge-
genüber den Kommunen und Kreisen. Er weise auf die Möglichkeit hin, Sondersitzungen 
durchzuführen.  
Aus seiner Sicht dürfe es nicht zu Rechtsfehlern kommen. Das von Frau Lüdenbach aufgezeigte 
Dilemma mit Blick auf den Kreis der Adressatinnen und Adressaten halte er für nicht lösbar. 
Aufgrund der Ausführungen verbiete es sich aus seiner Sicht, die Frist zu verändern.  
Auch Reinhold Müller (FDP) findet, der Regionalrat dürfe keine Beschlüsse fassen, die Rechts-
fehler nach sich zögen, um das Gesamtprojekt nicht zu torpedieren. Herr Götz habe zu Recht 
auf die Beteiligungsmöglichkeiten im Vorfeld hingewiesen; im Übrigen habe sich der  Regio-
nalrat sehr intensiv mit der Frage der Frist auseinandergesetzt. Er, Müller, zeige sich bestürzt, 
dass der Region Köln/Bonn e. V. und der Rhein-Erft-Kreis, die beide ein massives Interesse an 
der Konversion des Rheinischen Reviers hätten, nun mehr Zeit für die Beratungen forderten. 
Ihm fehle hierfür jegliches Verständnis, weshalb seine Fraktion diesem Begehr nicht entspre-
chen werde.  
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt)  geht ebenfalls von genügend Zeit für die Kommunen 
aus, die Teil dieses Gremiums seien. Im Übrigen schließe er sich den Ausführungen seiner Vor-
redner an und kündige an, dass seine Fraktion der Verlängerung ebenfalls nicht zustimmen 
werde.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 9 – 
Brigitte Scholz (Stadt Köln) unterstreicht, es gehe der Stadt um die Qualität ihrer Vorschläge 
für den Regionalplanentwurf. Im Übrigen folge sie einem Hinweis, dies auf Basis eines Beschlus-
ses zu tun. Wenn es beim jetzigen Vorgehen bleibe – die rechtlichen Herausforderungen halte 
sie ebenfalls für ein nicht lösbares Problem –, bitte sie um Unterstützung. Etwa sollten die Daten 
auf GIS-Basis zur Verfügung gestellt werden, um ein Verschneiden mit dem Plankonzept zu 
erleichtern und eine schnellere Beratungsfolge zu ermöglichen. Auch würden die Ergebnisse 
der strategischen Umweltprüfung von der Bezirksregierung benötigt, um diese dem Rat ver-
mitteln zu können.  
Die Stadt Köln habe sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Herausnahme von Flächen für 
HQextrem und die Suche nach alternativen Flächen an den Regionalrat gewandt, zumal dies 
für zusätzlichen erheblichen Abstimmungsbedarf sorge – nicht nur innerhalb der Stadtverwal-
tung, sondern auch mit den Bezirken und auf Gesamtratsebene. Im Übrigen weise sie auf die 
Sommerpause hin. Die Beteiligten in der Stadt Köln hätten es sich nicht einfach gemacht, dieses 
Schreiben auf den Weg zu bringen; das darin adressierte Problem werde als ernsthaft angese-
hen.  
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung)  erläutert, die Daten der Umweltprüfung lägen der 
Stadt Köln bereits vor. Technische Unterstützung sagt sie grundsätzlich zu, weist allerdings 
darauf hin, dass Shapedateien editierbar seien und damit Erkenntnisse böten, die nicht mehr 
dem Maßstab des Regionalplans (1:50.000) entsprächen. Für den Regionalplanprozess habe 
aber nur das Aussagekraft, was ebenen– und maßstabsspezifisch relevant sei. Sie sagt zu, zeit-
nah in Kontakt zu treten, um eine Lösung zu finden.  
Torsten Zimmermann (IHK Köln) merkt an, wenn die Schreiben der Kommunen und Gebiets-
körperschaften dazu führten, dass man sich unterhake, damit der Prozess im vorgegeben Zeit-
plan beendet werden könne, seien diese Anregungen bereits lohnenswert gewesen. Er wolle 
den Regionalrat bestärken, am vorgegebenen Zeitplan festzuhalten, weil die genannten Prob-
leme drängten – von den rechtlichen Erfordernissen ganz abgesehen.  
Dr. Mehmet Sarikaya (Rhein-Sieg-Kreis) stimmt den Ausführungen von Frau Scholz zu und 
bittet um Hilfe durch die Bezirksregierung Köln in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Daten 
und Flächen. Er sei dankbar für die Zusage, die Shapedateien zu übermitteln, um Abgleiche 
durchzuführen und Flächen zu überprüfen. Der Rhein- Sieg-Kreis müsse gut 1.500 ha bei elf 
betroffenen Kommunen zusätzlich überprüfen.  
Vorsitzender Rainer Deppe weist darauf hin, dass Herr Schlaeger dies in seinem Vortrag auf-
greifen werde.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 10 – 
Horst Lambertz (GRÜNE) widerspricht den Vorwürfen, der Rhein-Erft-Kreis würde den Prozess 
verzögern. Der Kreis versuche, seine Aufgaben ernst zu nehmen. Mehrere Kommunen im Kreis 
lägen im direkten Tagebauumfeld und nähmen unterschiedliche Bewertungen des Regional-
plans vor. Der Kreis versuche, diese unterschiedlichen Ansichten gleichsam unter einen Hut zu 
bringen, was genügend Zeit erfordere.  
Im Übrigen nehme der Regionalplan auf so viele verschiedene Felder Einfluss, dass sich ver-
schiedene Ausschüsse damit beschäftigten, die, einer ersten Absprache zufolge, gemeinsam zu 
einer Auffassung gelangen müsste, welche Aufträge an die Verwaltung gerichtet würden.  
Mit Blick auf den Termin am 31. August 2022 müssten die acht Wochen Ferienzeit abgezogen 
werden; auch müssten Zeiträume für Stellungnahmen der Verwaltung auf Ausschussanf ragen 
berücksichtigt werden. Daher bleibe nur sehr wenig Zeit. Vor diesem Hintergrund sei es un-
möglich, eine vernünftige Stellungnahme zu einem Plan abzugeben, der im Übrigen 25 Jahre 
Geltung besitzen solle. Die Sprecher der anderen Fraktionen im Ausschuss  für Regionale Ent-
wicklung, die mit ihm zusammen diese Feststellung getroffen hätten, seien im Übrigen Land-
tagsabgeordnete.  
Manfred Waddey (GRÜNE) bekräftigt, den Ausführungen von Frau Scholz folgend, den Alt -
Neu-Vergleich auf Kartenebene anzustellen, gestalte sich als schwierig. Der alte Regionalplan 
sei – anders als der neue Entwurf – auf einer sehr schwer lesbaren Kartengrundlage erstellt 
worden. Er begrüße Maßnahmen, um hierbei zu einer Verbesserung zu gelangen.  
Eine sehr große PDF-Datei enthalte die Umweltberichte. Dabei könnten die Berichte zu einzel-
nen Flächen nur schwierig gefunden und mit den zeichnerischen Grundlagen verglichen wer-
den. Daher bitte er darum, dementsprechend besseres Handwerkszeug zur Verfügung zu stel-
len.  
Uwe Zaar (Rhein-Erft-Kreis) stellt klar, die Stellungnahme sei nicht allein vom Kreis, sondern 
vom Stadt-Umland-Netzwerk erstellt worden. Alle kreisangehörigen Kommunen hätten dem 
Schreiben genauso wie die Stadt Köln und weitere Kommunen im Umkreis zugestimmt. In ei-
nem zweiten Schreiben hätten sich viele Kommunen über die Stadt -Umland- oder vergleich-
bare Netzwerke angeschlossen. Eine große Mehrheit der Kommunen sehe diese Probleme.  
Er verweise auf die Sitzungsreihenfolge: Am 4. Mai tage der zuständige Ausschuss. Dieser 
müsse mit der Stellungnahme erreicht werden, um die vorgegebene Frist zu wahren. Zwei Wo-
chen vorher sollten die Sitzungsvorlagen zur Verfügung gestellt werden. Ende April müsse da-
her die Stellungnahme fertiggestellt sein. Der Regionalplan werde für lange Zeit verbindlich 
festgelegt. Gerade im Rhein- Erft-Kreis und im Umland bestehe erheblicher Abstimmungsbe-
darf aufgrund des Strukturwandels. Schließlich habe auch die Flutkatastrophe den Rhein-Erft-

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 11 – 
Kreis erheblich betroffen und zeitige erhebliche Auswirkungen auf HQextrem-Werte, -Plange-
biete und Ähnliches. Vor diesem Hintergrund falle die zur Verfügung stehende Zeit sehr knapp 
aus.  
Zwar könnten auch Sondersitzungen einberufen werden, jedoch werde dies sehr viele Kom-
munen betreffen und zu erheblichem Aufwand führen. Zugl eich bestehe das Ziel, eine gute 
politische Diskussion vor Ort zu gewährleisten. Daher sei das vorliegende Schreiben erstellt 
worden. Eine Neuauflage des Prozesses vor dem Hintergrund der rechtlichen Problemstellung 
halte er nicht für sinnvoll.  
Vorsitzender Rainer Deppe geht davon aus, dass die Herausforderungen vor Ort gelöst wer-
den könnten, zumal der nun veröffentlichte Regionalplanentwurf keine Überraschungen, son-
dern lediglich minimale Veränderung gegenüber dem Plankonzept enthalte. Er vertraue auf die 
Kraft der Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises.  
Stellt sodann er fest, dass der Regionalrat die Fristen unverändert belassen wolle und keinen 
Bedarf sehe, den im Dezember gefassten Beschluss zu verändern. Darüber hinaus solle die er-
betene technische Unterstützung sowohl den Gebietskörperschaften als auch den Fraktionen 
zur Verfügung gestellt werden.  
RBD Marco Schlager (Bezirksregierung) informiert anhand einer Präsentation (s. Anlage 1) 
über die Neuaufstellung des Regionalplans und – im Anschluss an den Vortrag in der Septem-
ber-Sitzung – den vorbeugenden Hochwasserschutz. Von der Weitergabe von Shapedateien 
sei bislang abgesehen worden, da diese vielfach in sehr kleinem Maßstab verschnitten würden 
und daher das Beteiligungsverfahren oftmals durch Stellungnahmen in einem Maßstab unter-
halb des üblichen Regionalplanungsmaßstabs belasteten. Vor dem Hintergrund der Beratung 
sei die Bezirksregierung bereit, den Kommunen diese Dateien gleichwohl zur Verfügung zu 
stellen, um diesen mit Blick auf die knappe Frist Entg egenkommen zu signalisieren. Zugleich 
bitte er darum, keine kleinteiligen Verschneidungen vorzunehmen, da der Plan ausdrücklich im 
Maßstab 1 : 50.000 erarbeitet und zu lesen sei. Eigentlich sei es methodisch nicht zulässig, 
weiter als in den Originalmaßstab hineinzuzoomen.  
Auf die Rückfrage von Manfred Waddey (GRÜNE) sagt RBD Marco Schlager (Bezirksregie-
rung) zu, die in der Präsentation erwähnten Dokumente des Landes zur Verfügung zu stellen.
1  
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) erinnert an den Beschluss, einige Flächen im HQextrem 
aus der geplanten Siedlungsentwicklung herauszunehmen. Einige Kommunen hätten Prob-
leme mit Blick auf die verschiedenen HQ-Bereiche. Ihn interessierten Ansätze und Überlegun-
gen, das gegebenenfalls weiter auszudifferenzieren.  
                                                 
1 Links zu den erbetenen Dokumenten wurden von der Geschäftsstelle am 11. Februar 2022 per E-Mail übersandt.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 12 – 
RBD Marco Schlaeger (Bezirksregierung) antwortet, dass grundsätzlich auf einheitlicher 
Grundlage und den jeweils aktuell vorliegenden Erkenntnissen verfahren werde. Im Einzelfall 
könne durchaus den jeweiligen spezifischen örtlichen Verhältnissen Rechnung getr agen wer-
den. Letztlich sei es der Regionalrat, der auf der Basis der vorliegenden Vorschläge über die 
Verortung der Siedlungsbedarfe zu entscheiden hat. Nach Informationen von Dezernat  54 
werde man sich bei den Neuermittlungen zum Hochwasserrisiko zunächst  prioritär den vom 
aktuellen Ereignis besonders betroffenen Gewässern widmen. Auf Fachplanungsebene würden 
vielfältige Diskussionen über die Bemessungsgrundlagen geführt. Für den weiteren Regional-
planprozess sei es eine durchaus spannende Frage, welche Vor schläge für die Verortung der 
Siedlungsflächenbedarfe die Bezirksregierung bis zum 31. August 2022 erreichten. 
Vorsitzender Rainer Deppe dankt für den Vortrag.  
7 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 
Förderprogramm-Abwicklung 2021 – Ausblick auf das Förderprogramm 2022 
Vorsitzender Rainer Deppe informiert, dass aufgrund von Krankheit oder anderweitigen Ter-
minen entgegen anderslautender Zusagen weder das zuständige Dezernat noch die Abtei-
lungsleitung in der heutigen Sitzung vertreten sein könne.  
Er habe dem Dezernat 54 in der vergangenen Woche eine Sammlung von Fragen zugeleitet, 
so Dr. Ralf Nolten (CDU).  Die neue Vorlage sei in weiten Teilen mit der Vorlage aus dem 
letzten Jahr identisch, aus der unter anderem ein Bedarf  in Höhe von 2,7 Milliarden € für den 
Zeitraum von 2010 bis 2027 hervorgehe. Ihr zufolge sollten auch die hydromorphologischen 
Maßnahmen bis 2024 begonnen sein, damit sich bis 2027 ein erster Effekt einstelle. Außerdem 
bestehe bislang bei erst 8 % der Gewä sserstrecken ein guter hydromorphologischer Zustand. 
Mit Blick auf die Wasserrahmenrichtlinie mit ihrem Kriterium „one out, all out“ werde so doku-
mentiert, dass hier im Prinzip nicht umgesetzt werde. Auf Landesebene stehe in diesem Jahr 
mit 64 Millionen € etwas mehr Geld als im letzten Jahr mit 61 Millionen  € zur Verfügung. Im 
letzten Jahr seien für den Regierungsbezirk Köln 3,5 Millionen € angemeldet worden. Laut Vor-
lage seien tatsächlich knapp 2 Millionen € angemeldet worden, zugewiesen worden sei 1 Mil-
lion €. In diesem Jahr würden 1,2 Millionen € angemeldet. Das werfe die Frage nach dem ge-
ringen Verhältnis der zur Verfügung stehenden zu den angemeldeten Mitteln auf. Wenn man 
den Finanzbedarf auf diese Weise abarbeite, werde im Jahr 2200 die Umsetzung der Wasser-
rahmenrichtlinie noch nicht erreicht sein. Ihm fehle das Zutrauen, dass tatsächlich so viel Zeit 
zur Verfügung stehe.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 13 – 
Mit Blick auf den Transparenzansatz und die Meldung an die Europäische Kommission stelle er 
die Frage nach der Entwicklung des Förd ergeschehens in diesem Regierungsbezirk. Was im 
Augenblick geschehe, passe ebenso wenig zu den bestehenden Anforderungen als auch – das 
könne er als Mitglied des Verbandsrates Wasserverband Eifel-Rur sagen – zu den fertigen Pro-
jekten. Im Rahmen von zwei gr oßen Projekten mit einem Volumen von 4 bis 8 Millionen € 
würden Wehre umgebaut, um Durchgängigkeit zu erzielen. Wenn man diese nicht anfinanziere, 
würden die zentralen Ziele nicht erreicht. Es reiche nicht, zwei Jahre lang über Maßnahmen zu 
diskutieren, ohne dass sich die zentralen Maßnahmen hier wiederfänden. Auch könne er nicht 
klar erkennen, warum diese hier nicht aufgeführt seien. Daher bitte er um zügige Beantwortung 
seiner Fragen. Man müsse sich sodann verständigen, wie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie 
in realistischen Schritten erreicht werden könnten.  
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) schlägt vor, zeitnah einen Termin mit Vertretern des 
Dezernats 54 zu vereinbaren, um Einzelfragen zu klären. Derzeit gehe es lediglich um die Her-
stellung des Benehmens; aber ihr liege auch an der Beantwortung der Fragen im Einzelfall.  
Dr. Ralf Nolten (CDU)  zeigt sich mit dem Vorschlag einverstanden, bittet aber darum, den 
Bereich der Bodenordnung einzubeziehen. Wenn Maßnahmen aufgrund fehlender Flächenver-
fügbarkeit nicht umgesetzt werden könnten, müsse man fragen, welche Flurbereinigungs- und 
welche Bodenordnungsverfahren eingeleitet worden seien, um die Wasserrahmenrichtlinie 
umzusetzen. Daher bittet er darum, auch andere Beteiligte mit einzubeziehen.  
Manfred Waddey (GRÜNE) schließt sich den gestellten Fragen vollständig an und regt an, die 
Beratung der Vorlage in der nächsten Sitzung vorzunehmen und in diesem Rahmen die einge-
reichten Fragen zu erörtern. Er stellt in Aussicht, dass seine Fraktion ebenfalls Fragen einreichen 
werde. Sollte die Aussprache den Rahmen des Regionalrats sprengen, hielte er die KRS für ein 
geeignetes Gremium.  
ORR’in Karina Lüdenbach (Bezirksregierung) erläutert, der Beschluss müsse im ersten Quar-
tal 2022 gefasst werden, weshalb eine Ver schiebung zur nächsten Sitzung des Regionalrats 
nicht infrage komme.  
Vorsitzender Rainer Deppe informiert, die Kompetenz könne gleichsam an die KRS verscho-
ben werden. Deren nächste Sitzung finde am 4. März statt.  
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) begrüßt diesen Vorschlag.

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Auch Rolf Beu (GRÜNE) hält den Vorschlag für richtig, zumal er die Möglichkeit eröffne, von 
anderer Seite in die Diskussion einzutreten. Er halte eine Dringlichkeitsentscheidung für einfa-
cher, als die Beratung mit der Maßgabe der dortigen Zustimmung vorzusehen.  
Vorsitzender Rainer Deppe hält fest, dass der Regionalrat in seiner heutigen Diskussion sei-
nen Unmut über die fehlenden Ergebnisse zum Ausdruck gebracht habe. Die weitere Beratung 
solle in der nächsten Sitzung der KRS stattfinden.  
 
8 SPNV-Zielnetzkonzeption 2032/2040  
Dr. Norbert Reinkober (NVR) führt einleitend aus, das Projekt sei seit zwei Jahren zwischen 
dem Verkehrsministerium, den drei Zweckverbänden, dem Kompetenzcenter Integraler Takt-
fahrplan Nordrhein-Westfalen und den Gutachtern SMA und Partner AG abgestimmt worden. 
Letztere hätten das zentrale Projekt der Knotenbahnhöfe in der Schweiz umgesetzt, das mitt-
lerweile europaweit als Vorbild diene. Bald werde eine Broschüre erscheinen, die auf verschie-
dene Aspekte der umfangreichen Zielkonzepte eingehe.  
Benjamin Uhlendorf (NVR) stellt die Kernpunkte von „SPNV-Zielnetzkonzeption 2032/2040“ 
anhand einer Präsentation (s. Anlage 2) vor. Die Planung 2032 (Folie 4) basiere auf dem erfolg-
ten Ausbau der Kölner Stammstrecke. Diese umfasse einen neuen S-Bahn-Steig in Köln Haupt-
bahnhof und in Köln-Messe/Deutz sowie die Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik, um 
in relativ dichter Zugfolge betriebsstabil verkehren zu können. Weiterhin seien die Elektrifizie-
rung und der Ausbau der Erft-Bahn Richtung Bedburg sowie der zweigleisige Ausbau in Rich-
tung Bergisch Gladbach inklusive der Erweiterung des Bahnhofs vorgesehen. Das zentrale In-
frastrukturprojekt stelle die neue Westspange (Folie 5) dar. Auch stehe die Vergabe der Mach-
barkeitsstudie (MBS) bezüglich der S 17 – nördlicher Teil, Verlängerung von Köln Hauptbahn-
hof in Richtung Opladen und Solingen – bevor.  
Von Reinhold Müller (FDP) zur künftigen RB 26 und zum Anschluss an die künftige S 15 be-
fragt, ob bei der zweiten Machbarkeits studie das neue, standardisierte Bewertungsverfahren 
zur Anwendung komme, antwortet Benjamin Uhlendorf (NVR),  die Machbarkeitsstudie 
werde derzeit vorbereitet. Sie zahle auf das hoffentlich bald vorliegende neue Bewertungsver-
fahren ein. Ein neuer Termin sei für März avisiert. Natürlich bedürfe es dann einer Bearbeitung 
auf Basis der neuen Verfahrensanleitung – im Übrigen auch der bisherigen Projekte in der 
Pipeline.

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Auf die Fragen von Manfred Waddey (GRÜNE) nach einer vollständigen Inbetriebnahme der 
elektrifizierten Eifelstrecke 2026, nach dem Bahnhof Köln-Mülheim mit Blick auf den RRX und 
nach der Ersatzverbindung für den RE 9 nach Aachen erläutert Dr. Norbert Reinkober (NVR), 
die Elektrifizierung gehe auf ein gemeinsames Ansinnen der Politik zurück, das sehr erfolgreich 
auf die Bundesebene habe getragen werden können. Das gemeinsame fraktionsübergreifende 
Vorgehen trage Früchte. Gestern sei die Finanzierungsvereinbarung unterschrieben worden. 
Die Ausschreibungen für die Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen seien gemeinsam vorbe-
reitet worden. Diese würden in einem einzigen Paket veröffentlicht. Auch die wesentlichen Er-
leichterungen im Vergaberecht aufgrund der Flutkatastrophe seien hilfreich gewesen, um ei-
nen Zeitplan zu entwerfen, der 2026 für die Elektrifizierung als realistisch erscheinen lasse. Die 
Erreichung dieses Ziels hänge stark von den Planungen der Ingenieurbüros und der Umsetzung 
durch die Bauindustrie ab. Der zweigleisige Ausbau insbesondere auf der Voreifelstrecke werde 
zwar parallel mitgedacht, jedoch noch nicht mitgeplant und mit umgesetzt, da dieser langwie-
rige Verfahren erfordere. Im Übrigen müssten die entsprechenden Fahrzeuge beschafft wer-
den. Entsprechende Gespräche würden mit dem derzeitigen Träger DB Regio – der Vertrag mi 
DB Regio laufe noch bis 2033 – sowie mit den Zweckverbänden und Aufgabenträgern bundes-
weit geführt.  
Beim Haltepunkt Köln-Mühlheim stelle sich die Situation schwierig dar, zumal dort nicht ohne 
Weiteres vier Leistungen halten könnten. Daher bedürfe es sehr intensiver Abstimmungen mit 
den Anwohnern vor Ort. Zur Errichtung eines Gleises 0 seien sehr komplexe Bauvorhaben not-
wendig. 
Benjamin Uhlendorf (NVR) ergänzt, die Leistungen RRX 1 und RRX 2 verkehrten halbstünd-
lich versetzt. Gleichsam on top komme beim Zielnetz 2040 die RE  29 hinzu. Es bleibe bei drei 
Leistungen pro Stunde.  
Von Dr. Ralf Nolten (CDU) um eine Einordnung der S 12 mit Blick aufs Rheinische Revier und 
der Reaktivierungsoption Jülich–Puffendorf gebeten und von Rainer Deppe (CDU) zu den bei-
den Projekten Verlängerung der S 12 Richtung Elsdorf und Verlängerung der Werksbahn Rich-
tung Jülich im Zielbild des Rheinischen Reviers befragt, antwortet Dr. Norbert Reinko-
ber (NVR), er sehe jede Chance, in das Zielnetz zu kommen, wenn das Projekt gut sei. Die 
Revier-S-Bahn sei bewusst in zwei Teilabschnitte unterteilt worden. Zahlreiche Maßnahmen in-
klusive der RWE -Werksbahn könnten in der Region vorangetrieben werden. Die Planungen 
dürften nicht losgelöst von der zukünftigen räumlichen Entwicklung geplant werden. Das 
MUST-Gutachten bilde eine gute Basis. Der NVR wolle sich am gemeinsamen Planungsprozess 
beteiligen, um Raumplanung und Mobilität zusammen zu denken. Beim westlichen Abschnitt 
der Revier-S-Bahn halte er dies für unbedingt erforderlich. Die Forderung nach notwendigen 
Machbarkeitsstudien habe der NVR umfassend erhoben. Um zu starten, bedürfe es des ent-
sprechenden Personals.

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HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) macht darauf aufmerksam, dass das MUST-Gutachten 
als Fachbeitrag im Rahmen des Regionalplanprozesses gewertet werde. Sie wolle erfahren, wel-
che Maßnahmen nun vonseiten des NVR unterstützt würden, insbesondere mit Blick auf den 
Anschluss Elsdorf und den Anschluss Inden. Diese Zielsetzung werde auch für den Regional-
planungsprozess benötigt, um Räume entsprechend zu definieren.  
Dr. Norbert Reinkober (NVR) hält diese Ausführungen für absolut richtig. Der NVR habe viele 
Ideen, Vorstellungen und Einschätzungen entwickelt. Er, Dr. Reinkober, halte sich mit Äußerun-
gen hierzu zurück, solange diese nicht gutachterlich bewertet worden seien. Für all diese Pro-
jekte lägen noch keine Machbarkeitsstudien vor; diese würden auch eine Einschätzung zur 
standardisierten Bewertung und zum volkswirtschaftlichen Nutzen umfassen. Mit allem Nach-
druck müsse daran gearbeitet werden, diese Studien auf den Weg zu bringen.  
Auf die Frage des Vorsitzenden Rainer Deppe, wer die Machbarkeitsstudien initiieren müsse, 
antwortet Dr. Norbert Reinkober (NVR), der NVR könne sie beauftragen. Die Anmeldungen 
der Studien seien beim Rheinischen Revier abgegeben und an die entsprechenden personellen 
Leistungen gekoppelt worden, die bislang nicht in den Finanzplänen hinterlegt seien. Eine Vor-
finanzierung sei seitens des NVR möglich, jedoch gebe es keinen Zuwendungsbescheid.  
Von Regierungspräsidentin Gisela Walsken mit Blick auf die Gremiensitzung am heutigen 
Nachmittag befragt, ob das Thema bei der ZRR zwar platziert worden, aber bislang hierzu keine 
Rückmeldung erfolgt sei, antwortet Dr. Norbert Reinkober (NVR),  es sei dort platziert und 
finde die Unterstützung der ZRR. Weiterhin sei es beim Programm STARK angemeldet worden 
– bislang ohne Entscheidung. Zusätzlich sei es über den Planungsvorrat beim Landesverkehrs-
ministerium angemeldet worden.  
Von Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) gebeten, die Infrastruktur beim Umsteigen stärker 
zu beleuchten, entgegnet Dr. Norbert Reinkober (NVR), das liege in den Händen des Zweck-
verbands Nahverkehr Rheinland, nicht in den Händen des Regionalrats. In den NVR -Gremien 
werde über die Infrastruktur regelmäßig berichtet. Der Infrastrukturausbau im gesamten Rhein-
land finde sich mehrfach pro Jahr auf den Tagesordnungen – auch im Hinblick auf die Maß-
nahmen im Bereich von DB Station & Service. Die Sitzungsunterlagen seien öffentlich einseh-
bar. Fast alle Stationen im Rheinland seien inzwischen in Förderprogrammen platziert worden, 
sodass die Maßnahmen in den nächsten Jahren realisiert werden könnten.  
Von Bernd Roland Essler (AfD) zur Umfahrungsbahn des Tagebaus Hambach und zum Schie-
nennetz von RWE sowie zum behindertengerechten Ausgestaltung von Bahnhöfen befragt, 
verweist Dr. Norbert Reinkober (NVR) auf seine Ausführungen zu den Machbarkeitsstudien. 
Wenn man übereinkomme, eine bestimmte Strecke zu untersuchen, werde diese Untersuchung

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durchgeführt und die Strecke in die Zielnetzgrafik aufgenommen. Die Planungen seien wesent-
lich durch den Deutschlandtakt und die Einbindung in die hiesige Betriebs- und Infrastruktur-
planung geprägt. Die Barrierefreiheit beim ÖPNV finde sich in inzwischen in den rechtlichen 
Regelungen; beim SPNV sei dies allerdings nicht der Fall. Es sei nicht einfach, den als Brücken-
bauwerk geplanten Bahnhof Köln Messe/Deutz entsprechend umzubauen. Dort könnten zwar 
Anpassungen vorgenommen werden, allerdings müsste der Bahnhof komplett abgerissen und 
neu gebaut werden, um Barrierefreiheit zu gewährleisten, was sich aufgrund der dafür nötigen 
Mittel als aussichtslose Option darstelle.  
Auf Nachfrage von Ulrich Göbbels (FDP) erläutert Benjamin Uhlendorf (NVR), die RE 29 sei 
als schnelle Direktverbindung angelegt. Sie habe in Belgien IC -Charakter. Im Übrigen müsse 
geprüft werden, auf welcher Trassenlage man zwischen Köln und Aachen regelmäßig verkehren 
könne. Die in den Zielnetzgrafik en festgeschriebene Taktlage entspreche dem RE -1-
Verstärkerzug, der morgens aus Geilenkirchen verkehre. Um die dritte Leistung überhaupt zu 
ermöglichen, seien Abstriche bei der Haltepolitik nötig. Gleiches gelte, um die Reisezeiten und 
die Fahrzeit zu halten. Die Grundbedienung bleibe mit den beiden dort verkehrenden RE-Linien 
gleich. Die dritte Linie habe Erschließungscharakter und binde als Nahverkehrsprodukt den 
Knoten Köln und den Flughafen Köln/Bonn an.  
Dr. Norbert Reinkober (NVR) ergänzt, die Planungen seien mit dem für den NVR vorstellba-
ren Infrastrukturausbau abgeglichen worden. Die Knoten Aachen und Köln seien extrem über-
lastet. Versucht werde, mit kleinen und mittleren Ausbaumaßnahmen erkennbar realisierbare 
Projekte in die Planung einzubringen.  
Von Gudrun Zentis (GRÜNE) um Ausführungen zu Planungen in Sachen drittes Gleis Richtung 
Aachen gebeten, erläutert Dr. Norbert Reinkober (NVR), die Betriebsplanung der DB gehe 
davon aus, dass die Verlängerung des dritten Gleises in diesem Bereich nicht zu Kapazitätsver-
besserungen führe. Aus Sicht des NVR führe eine solche Verlängerung jedoch zu mehr Stabili-
sierung. Daher werde es in den nächsten Wochen einen Termin mit den politischen Akteuren 
aus dem Aachener Raum und von Bundesebene geben, um die Problemla gen darzustellen. 
Nach der derzeitigen standardisierten Bewertung werde man keine Finanzierung erreichen, da 
auf diesem Streckenabschnitt keine weitere Leistung angeboten werden könne.  
Abschließend weist er auf das gestern erschienene neue S -Bahn-Magazin „Ausbau“ hin, das 
eine Darstellung aller Informationen im Großraum rund um den Knoten Köln mit besonderem 
Hinweis auf den Schallschutz bei den Baumaßnahmen umfasse und unter https://sbahn-
koeln.de abgerufen werden könne. Dort seien auch alle Planungen und Planungszustände so-
wie die Anmerkungen aus der Bürgerschaft im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit QR -
Codes hinterlegt.

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Vorsitzender Rainer Deppe dankt für den Vortrag und die Information zum Abschluss. Auch 
er habe Hausaufgaben für die heutige ZRR-Aufsichtsratssitzung mitgenommen.

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9 ÖPNV Bedarfsplan 
9.1 Stadtbahn Niederkassel – Empfehlung zur Aufnahme in den ÖPNV Bedarfs-
plan 
Stefan Götz (CDU) erinnert mit Blick auf die Punkte 9.1 und 9.2 an die 2016 in Abstimmung 
mit dem NVR getroffenen Beschlüsse, welche Maßnahmen zum ÖPNV Bedarfsplan angemeldet 
werden sollten und welche für prioritär erachtet würden. Seine Fraktion werde der Aufnahme 
der beiden überarbeiteten Maßnahmen in den Bedarfsplan zustimmen – der ersten Maßnahme 
allerdings unter der Maßgabe, d ass die Zustimmung vorbehaltlich der Zustimmung des Ver-
kehrsausschusses des Rates der Stadt Köln erfolge, der am Dienstag tage.  
Dietmar Tendler (SPD) hält das ÖPNV-Projekt für eine der bedeutendsten Maßnahmen der 
nächsten Jahrzehnte im Rhein-Sieg-Kreis. Der Verkehrsausschuss des nordrhein-westfälischen 
Landtags fälle die Entscheidung in seiner Sitzung am 9. März. Er könne verstehen, dass man 
die Entscheidung des Kölner Verkehrsausschusses abwarten wolle, jedoch fehle ihm das Ver-
ständnis, warum sich die Kölner bislang noch nicht mit diesem Thema beschäftigt hätten, zumal 
das Projekt schon seit vielen Jahren laufe und viele Sitzungen und Beratungen hierzu stattge-
funden hätten. Er erachte den Vorbehalt daher für problematisch. Im Übrigen hebe er hervor, 
dass die Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises sehr federführend in dieser Sache gewirkt habe.  
Vorsitzender Rainer Deppe ergänzt, der Beschluss des Regionalrates sei zwingend erforder-
lich, um das Thema im Landtag zu platzieren.  
Rolf Beu (GRÜNE) erinnert an die im Ältestenrat getroffene Übereinkunft, aus zeitökonomi-
schen Gründen heute den Beschluss zu fassen, jedoch beide Projekte ausführlicher in der Ver-
kehrskommission zu beraten.  
Vorsitzender Rainer Deppe merkt an, der Punkt werde mit Sicherheit auf die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung der Verkehrskommission aufgenommen.  
Reinhold Müller (FDP) spricht sich mit Blick auf die wenige zur Verfügung stehende Zeit bis 
zur Sitzung des Verkehrsausschusses des Landtags am 9. März 2022 dafür aus, heute keine 
Beschlüsse mit Vorbehalt zu fassen, sondern klare Entscheidungen zu treffen.  
Er könne die Einlassung von Stefan Götz nicht ganz verstehen, so Manfred Waddey (GRÜNE). 
Denn der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln habe 28. Oktober 2019 folgenden Be-
schluss gefasst:

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Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie … Das 
Stadtbahnprojekt Bonn–Niederkassel–Köln wird, inklusive dem Neubau einer Güteran-
schlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiterverfolgt. …  
Bei Letzterem habe sich mittlerweile eine etwas andere Entwicklung ergeben.  
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadt-
bahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel (Kor-
ridor Nord) erfolgen.  
Etwas anderes finde sich auch nicht in der Vorlage zur heutigen Sitzung. Ihm sei unklar, was 
noch geklärt werden müsse.  
Teresa Elisa de Bellis-Olinger (CDU) stellt klar, dass sich der Verkehrsausschuss des Rates der 
Stadt Köln aktuell nur im Rahmen einer Mitteilung mit der Sache befasst habe. Am Dienstag, 
15. Februar 2022, tage der Verkehrsausschuss. Sie sehe die Dringlichkeit für geboten und 
werde dafür Sorge tragen, dass sich der Ausschuss mit der Angelegenheit befasse. Ihre Fraktion 
begrüße das Projekt, stelle sich nicht dagegen und halte sich an Absprachen. Mit der Verwal-
tung, namentlich dem Amt für Brückenbau, seien bestimmte Fragen nicht geklärt worden. Die 
politische Ehrlichkeit gebiete, sich nochmals mit dem Thema zu befassen.  
Michael Frenzel (SPD) fasst zusammen, er habe die Ausführungen vonseiten der CDU nicht 
so verstanden, dass sie den Beschluss heute aufhalten, sondern dass sie ihn vielmehr mit auf 
den Weg bringen wolle. Zuletzt sei zu dem Thema im September 2021 eine Vorlage d er Ver-
waltung erstellt worden, die das Gutachten bereits umfasst habe. Insofern seien der Rat der 
Stadt Köln und der Verkehrsausschuss eingebunden. Allerdings steht das Thema bislang noch 
nicht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses des Rates der Stadt 
Köln. Die Planungshoheit liege bei der Kommune. Sollte die Stadt Köln entscheiden, das Projekt 
nicht zu unterstützen, werde es ohnehin schwierig.  
Marcus Kitz (CDU) findet, Manfred Waddey habe ihm mit seinem Zitat aus dem Beschluss zur 
Vorlage 1709/2019 aus dem Herzen gesprochen. Weitergehende Beschlüsse existierten in 
Bonn und im Rhein- Sieg-Kreis ebenfalls nicht. Ihm erschließe sich vor dem Hintergrund des 
bestehenden Beschlusses aus 2019 nicht, warum etwas Ähnliches in 2021 in Köln beschlossen 
werden müsse. Das Projekt beschäftige die Akteure seit mehreren Jahren und sei im Regional-
rat mehrfach vorgestellt und diskutiert worden. Daher erstaune ihn der jetzt vorgebrachte 
Wunsch aus Köln, das Projekt nochmals zu besprechen. Der zuständige Beigeordnete der Stadt 
Köln habe mit Datum vom 20. Januar 2022 einen Brief an den Regionalrat gesandt, obwohl er 
den seit mehreren Monaten vereinbarten Zeitplan kenne.  
Man könne zwar mit einem Vorbehalt leben, wenn man sich der Sache sicher sei, jedo ch be-
finde man sich vor Gericht, auf hoher See und in den politischen Gremien der Stadt Köln in

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Gottes Hand. Daher hege er Restzweifel, ob das Thema in der Sitzung am Dienstag gleichsam 
glatt über die Bühne gehe, da es sich überdies bislang nicht auf der Tagesordnung befinde. Er 
halte es für ein bisschen viel verlangt, dass sich der Regionalrat in die Hände eines noch nicht 
auf der Tagesordnung stehenden Kölner Vielleicht-Beschlusses begebe.  
Stefan Götz (CDU) findet, die Argumente seien ausgetauscht. Im Übrigen sei sein Antrag ge-
stellt. Daher bitte er nun um Abstimmung.  
Thorsten Konzelmann (SPD) bittet um kurze Sitzungsunterbrechung, um die in der Diskus-
sion aufgeworfenen Punkte zu besprechen.  
Vorsitzender Rainer Deppe unterbricht die Sitzung.  
(Kurze Sitzungsunterbrechung) 
Der Regionalrat setze nun seine unterbrochene Sitzung fort, so Vorsitzender Rainer Deppe.  
Thorsten Konzelmann (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvor-
schlag ohne Vorbehalt zustimmen werde.  
Stefan Götz (CDU) erklärt, er ziehe den Antrag mit Vorbehalt zurück. Außerdem nähmen die 
Kölner Vertreter nicht an der Abstimmung teil, da sie den Beschluss des Rates der Stadt Köln 
abwarten wollten.  
Der Regionalrat schlägt dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen einstimmig bei Nichtteilnahme einiger Regionalratsmitglieder der 
CDU vor, das Stadtbahnprojekt Bonn–Niederkassel–Köln inklusive Verlängerung 
der Stadtbahnlinie 7 in die Stufe 1 des ÖPNV- Bedarfsplans des Landes NRW 
sowie in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufzuneh-
men und hierbei das Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtages 
NRW herzustellen.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
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– 22 – 
9.2 Seilbahn Bonn – Empfehlung zur Aufnahme in den ÖPNV Bedarfsplan 
(keine Wortmeldung) 
Der Regionalrat schlägt dem Minister ium für Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen einstimmig vor, das ÖPNV-Vorhaben „Seilbahn Bonn“ in die 1. Stufe 
des ÖPNV -Bedarfsplans NRW sowie in den ÖPNV- Strukturfinanzierungsplan 
des Landes NRW aufzunehmen, und bittet das Ministerium um die Herstellung 
des Einvernehmens mit dem Verkehrsausschuss des Landtages. 
Von Dr. Ralf Nolten (CDU)  zur Strecke Linnich–Baal befragt, erläutert Dr. Norbert Reinko-
ber (NVR), der 2019 gefasste Beschluss über die Aufnahme in Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans 
des Landes NRW habe nach Auffassung des NVR Bestand. Er kenne keinen Grund, warum sie 
nicht Bestand haben sollte. Aus den gestrigen Gesprächen wisse er allerdings von einer Nach-
frage des Verkehrsministeriums.  
Vorsitzender Rainer Deppe schlägt vor, davon auszugehen, dass der 2019 gefasste Beschluss 
ausreichend sei. Sollte dies nach Rückfrage im Ministerium nicht der Fall sein, werde versucht, 
eine Kommission vor der Sitzung des Verkehrsausschuss des Landtages NRW am 9. März 2022 
zu erreichen, ansonsten werde im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses nach Absprache der 
Fraktionen verfahren.  
10 Förderung des kommunalen Straßenbaus 2022 
(keine Wortmeldung) 
Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag für das Programm „Kom-
munaler Straßenbau 2022“ und nimmt die Übersichtsliste der bisher angemel-
deten Fördermaßnahmen zur Kenntnis.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
  11.02.2022 
 
 
– 23 – 
11  Anträge 
Vorsitzender Rainer Deppe stellt fest, dass keine Anträge vorliegen.  
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) informiert, dass seine Fraktion einen Antrag eingereicht 
und die Zusage erhalten habe, diesen unter Punkt 6 der heutigen Tagesordnung zu beraten. 
Im Ältestenrat sei beschlossen worden, dass die Beantwortung offener Fragen zur Kiesgrube 
Blessem heute erfolge. Bis heute habe seine Fraktion trotz Zusage keine Antwort erhalten.  
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) entgegnet, das habe der Ältestenrat anders bespro-
chen. Dort habe sie auf den laufenden Untersuchungsausschuss und die Notwendigkeit der 
Klärung vieler Aspekte hingewiesen. Wenn der Bezirksregierung bestimmte Dinge klargewor-
den seien und Materialien auf dem Tisch lägen, könne sie informieren, jetzt jedoch nicht.  
Vorsitzender Rainer Deppe verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Pas-
sage im Protokoll des Ältestenrates. Neben dem Untersuchungsausschuss liege es an staats-
anwaltschaftlichen Ermittlungen überwiegend gegen Beschuldigte der Bezirksregierung Arns-
berg, die für das Vorhaben von staatlicher Seite zuständig sei, und von Unternehmen 
insbesondere vom Eigentümer und vom Betreiber. Die Bezirksregierung Arnsberg dürfe m it 
Blick auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keine Auskunft geben. Gleichwohl sei die 
Frage der Fraktion DIE LINKE./Volt nicht vergessen und werde behandelt, sobald das möglich 
sei.  
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt)  findet, man hätte die entsprechenden Unterlagen dem 
gesamten Gremium zur Verfügung stellen können. Bei einigen davon handele es sich um öf-
fentliche Dokumente und ausschließlich um öffentlich zugängliche Informationen. Diese könn-
ten nicht durch ein Ermittlungsverfahren nicht mehr öffentlich sein.  
Vorsitzender Rainer Deppe erwidert, er lasse das an dieser Stelle so stehen, weil er nicht 
glaube, das jetzt aufklären zu können.  
12 Anfragen 
12.1 Anfrage der Fraktion Grüne ,,Aktueller Sachstand zum Entsorgungszentrum 
des Chemparks in Leverkusen-Bürrig“ 
(keine Wortmeldung)

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
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– 24 – 
12.2 Anfrage der Fraktion LINKE./Volt „Details zur Umsetzung der Förderrichtli-
nien zur Stärkung der Transformationsdynamik und des Aufbruchs im Rhei-
nischen Revier'“ 
Da noch keine Antwort aus dem Wirtschaftsministerium vo rliege, werde die Beratung über 
diese Anfrage auf die nächste Sitzung vertagt, so Vorsitzender Rainer Deppe.  
12.3 Anfrage der Fraktion LINKE./Volt „Sicherheitslage im Chempark Lever-
kusen“ 
Vorsitzender Rainer Deppe informiert, die Anfrage sei beantwortet, trotzdem bestehe noch 
die Möglichkeit zur Nachfrage.  
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) merkt an, ihm liege weder eine Antwort vor, noch könne 
er einen entsprechenden Eintrag im Sitzungsinformationssystem erblicken.  
Vorsitzender Rainer Deppe entgegnet, die Antwort liege allen Mitgliedern vor und sei auch 
über das Ratsinformationssystem öffentlich einsehbar.  
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) erwidert, dann nehme er dies zur Kenntnis.  
13 Mitteilungen 
13.1  der Bezirksregierung 
(keine Wortmeldungen) 
13.2  des Vorsitzenden 
Vorsitzender Rainer Deppe erinnert an den vorgezogenen Beginn der nächsten Sitzung des 
Regionalrates. Diese finde am 6. Mai 2022 bereits ab 9 Uhr in diesem Ratssaal statt.  
 
 
gez. Rainer Deppe gez. Ronald Borning 
(Vorsitzender des Regionalrates Köln) (Mitglied des Regionalrates Köln)

Beratungsverlauf (1)

20.05.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 17/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
20.05.2022
Erstellt
29.04.2022 14:01