A-R/0021/2026
Vorfahrt für die Pflege: Busspuren für Pflegekräfte freigeben!
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A-R-0021-2026
3019 Zeichen
Münster, 12.05.2026 Ratsantrag Vorfahrt für die Pflege: Busspuren für Pflegekräfte freigeben! 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Bussonderfahrstreifen sowie die Einführung von spezielle n Parkausweisen im Stadtgebiet Münster künftig für Fahrzeuge ambulanter Pflegedienste freigegeben werden können. 2. Hierzu sind geeignete Zusatzzeichen gemäß Straßenverkehrs -Ordnung (StVO) zu entwickeln und einzusetzen. 3. Die Freigabe soll zunächst in ausgewählten Bereichen erfolgen und evaluiert werden. 4. Die Verwaltung möge darstellen, wie viele Busspuren es im Stadtgebiet von Münster gibt, ob es bereits Freigaben gibt und wenn ja deren Anzahl und Nutzer. Begründung: Bussonderfahrstreifen sind grundsätzlich ausschließlich dem Linien- und Schulbusverkehr vorbehalten. Die StVO erlaubt aber ausdrücklich differenzierte kommunale Freigaben durch Zusatzbeschilderung. Andere Verkehrsteilnehmende dürfen Busspuren nutzen, wenn eine explizite Freigabe durch Zusatzzeichen erfolgt wie z.B. bei Taxis. Eine Freigabe für ambulante Pflegedienste ist also rechtlich grundsätzlich möglich, sofern sie durch Zusatzzeichen geregelt wird. Ambulante Pflegedienste übernehmen eine zentrale Funktion der öffentlichen Daseinsvorsorge: • Versorgung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld • Entlastung stationärer Einrichtungen • Sicherstellung medizinischer und pflegerischer Grundversorgung Ihre Arbeit ist zeitlich streng getaktet. Das Stehen im Stau erfolgt zulasten der zu Pflegenden. Die besondere Bedeutung ambulanter Pflegedienste als Grundlage für verkehrsrechtliche Privilegien wurde bundesweit während der Corona -Pandemie anerkannt: Es wu rden Sonderrechte beim Parken für ambulante Pflegedienste eingeführt. Die Freigabe von Busspuren für ambulante Pflegedienste bietet erhebliche Vorteile: • Verkürzung von Fahrzeiten • Pünktlichere Versorgung der Klient*innen • Reduzierung von Stress und Zeitdruck für Pflegekräfte • Effizientere Routenplanung • Weniger Umwege und Parkplatzsuchverkehr • Attraktivitätssteigerung eines ohnehin belasteten Berufsfeldes Die Öffnung der Busspuren für ambulante Pflegedienste stellt somit eine konkrete, pragmatische Maßnahme dar, um die Pflegeinfrastruktur in Münster nachhaltig zu stärken. Zu beachten ist, dass Busspuren primär der Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs dienen. Eine zusätzliche Freigabe sollte diesen Zweck nicht gefährden. Antrag an den Rat A-R/0021/2026 Allerdings ist die Anzahl der Fahrzeuge ambulanter Pflegedienste im Vergleich zum Gesamtverkehr gering, die Nutzung erfolgt dezentral und zeitlich verteilt. Daher ist eine Freigabe ohne relevante Beeinträchtigung des ÖPNV möglich. Die Stadtwerke sind in die Prüfung einzubeziehen. Angesichts der schwierigen Situation in der Pflege bitten wir um ein schnellstmögliches Ergebnis der Prüfung. Gez. Andrea Blome Lia Kirsch Maren Berkenheide Albert Wenzel und Fraktion und Fraktion und Fraktion Antrag an den Rat A-R/0021/2026
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0021/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 12.05.2026
- Erstellt
- 12.05.2026 11:35