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A-R/0021/2026

Vorfahrt für die Pflege: Busspuren für Pflegekräfte freigeben!

Antrag an den Rat 12.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.05.2026, TOP 26.2

A-R-0021-2026

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A-R-0021-2026

3019 Zeichen

Münster, 12.05.2026 
Ratsantrag 
Vorfahrt für die Pflege: Busspuren für Pflegekräfte freigeben! 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Bussonderfahrstreifen sowie die Einführung 
von spezielle n Parkausweisen im Stadtgebiet Münster künftig für Fahrzeuge ambulanter 
Pflegedienste freigegeben werden können. 
2. Hierzu sind geeignete Zusatzzeichen gemäß Straßenverkehrs -Ordnung (StVO) zu entwickeln und 
einzusetzen. 
3. Die Freigabe soll zunächst in ausgewählten Bereichen erfolgen und evaluiert werden. 
4. Die Verwaltung möge darstellen, wie viele Busspuren es im Stadtgebiet von Münster gibt, ob es 
bereits Freigaben gibt und wenn ja deren Anzahl und Nutzer. 
 
Begründung: 
Bussonderfahrstreifen sind grundsätzlich ausschließlich dem Linien- und Schulbusverkehr vorbehalten. Die 
StVO erlaubt aber ausdrücklich differenzierte kommunale Freigaben durch Zusatzbeschilderung. Andere 
Verkehrsteilnehmende dürfen Busspuren nutzen, wenn eine explizite Freigabe durch Zusatzzeichen erfolgt 
wie z.B. bei Taxis. Eine Freigabe für ambulante Pflegedienste ist also rechtlich grundsätzlich möglich, sofern 
sie durch Zusatzzeichen geregelt wird. 
Ambulante Pflegedienste übernehmen eine zentrale Funktion der öffentlichen Daseinsvorsorge: 
• Versorgung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld 
• Entlastung stationärer Einrichtungen 
• Sicherstellung medizinischer und pflegerischer Grundversorgung 
Ihre Arbeit ist zeitlich streng getaktet. Das Stehen im Stau erfolgt zulasten der zu Pflegenden. Die besondere 
Bedeutung ambulanter Pflegedienste als Grundlage für verkehrsrechtliche Privilegien wurde bundesweit 
während der Corona -Pandemie anerkannt: Es wu rden Sonderrechte beim Parken für ambulante 
Pflegedienste eingeführt.  Die Freigabe von Busspuren für ambulante Pflegedienste bietet erhebliche 
Vorteile: 
• Verkürzung von Fahrzeiten 
• Pünktlichere Versorgung der Klient*innen 
• Reduzierung von Stress und Zeitdruck für Pflegekräfte 
• Effizientere Routenplanung 
• Weniger Umwege und Parkplatzsuchverkehr 
• Attraktivitätssteigerung eines ohnehin belasteten Berufsfeldes 
Die Öffnung der Busspuren für ambulante Pflegedienste stellt somit eine konkrete, pragmatische 
Maßnahme dar, um die Pflegeinfrastruktur in Münster nachhaltig zu stärken. Zu beachten ist, dass 
Busspuren primär der Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs dienen. Eine zusätzliche 
Freigabe sollte diesen Zweck nicht gefährden. 
Antrag an den Rat A-R/0021/2026

Allerdings ist die Anzahl der Fahrzeuge ambulanter Pflegedienste im Vergleich zum Gesamtverkehr gering, 
die Nutzung erfolgt dezentral und zeitlich verteilt. Daher ist eine Freigabe ohne relevante Beeinträchtigung 
des ÖPNV möglich. Die Stadtwerke sind in die Prüfung einzubeziehen. 
Angesichts der schwierigen Situation in der Pflege bitten wir um ein schnellstmögliches Ergebnis der 
Prüfung. 
 
Gez. 
Andrea Blome   Lia Kirsch   Maren Berkenheide 
Albert Wenzel   und Fraktion   und Fraktion 
und Fraktion 
Antrag an den Rat A-R/0021/2026

Beratungsverlauf (1)

20.05.2026 Rat
TOP 26.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0021/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
12.05.2026
Erstellt
12.05.2026 11:35