V/0746/2009
Querungshilfe Hohe Geest in Höhe des Spielplatzes südlich der Einmündung Gorenkamp
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Beschlussvorlage
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V/0746/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Querungshilfe Hohe Geest in Höhe des Spielplatzes südlich der Einmündung Gorenkamp Beratungsfolge 03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.01.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zum Bau einer Querungshilfe in der Straße Hohe Geest in Höhe des Spielplatzes südlich der Einmündung Gorenkamp gem. Anlage 1 wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Herstellungskosten in Höhe von ca. 15.000,00 Euro aber keine Folgekosten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist im Teilergebnisplan 2010 nicht finanziert. Die erforderlichen Mittel werden für den Teilergebnisplan 2011 angemeldet. Begründung: Bei einer Ideenbörse zur Sanierung des Spielplatzes an der Straße Hohe Geest wurde von Bür- gern angeregt, eine Überquerungshilfe im Bereich des Spielplatzes vorzusehen. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat diesen Wunsch aufgegriffen und mit ihrem Antrag vom 14.08.2008 (Anlage 2) die Verwaltung beauftragt, die Anlage einer Querungshilfe zu prüfen. Die Verwaltung schlägt vor, zur Verbesserung der Überquerungsmöglichkeit in Höhe des Spiel- platzzuganges eine Mittelinsel vorzusehen. Da die Hohe Geest beidseitig Mehrzweckstreifen auf- weist, kann eine Mittelinsel ohne zusätzliche Aufweitung des Straßenquerschnittes gebaut werden (Anlage 1). Im Bereich der Mittelinsel entfallen künftig die Mehrzwecksteifen. Anstelle der Mehr- zweckstreifen werden im Bereich der Mittelinsel Schutzstreifen für Radfahrer in eine Breite von 1,25 m markiert und mit Radfahrerpiktogrammen versehen. Um eine ausreichende Sicht zwischen Vorlagen-Nr.: V/0746/2009 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 10.11.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0746/2009 dem Kfz-Verkehr und querenden Fußgängern zu gewährleisten wird beidseits der Mittelinsel auf einer Länge von ca. 80 m ein Haltverbot angeordnet. Die Straße Hohe Geest gehört zum erweiterten Vorbehaltsnetz. Aus diesem Grund liegt die Ent- scheidung für die Maßnahme beim Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Planung M. 1:500 Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 14.08.2008
Anlage 2 Antrag der CDU-Fraktion
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Sa/1a/2008 15:25 82581445658 BEZIRKSVERWALTUNG HI s. 02/84 Anlage 2 a Fraktion in der Bezirksvertretung ( D ® #& Münster-Hiltrup Geschäftsstelle: Mauritzstraße 4-6, 48143 Münster Tel. 0251 /41842-0 Fax 0251 /41842-44 eMail: post@cdu-muenster.de http://www.cdu-muenster.de Münster, 14.08.2008 Bezirksvertretung Münster- Hiltrup Antrag: Die Bezirksvertretung möge zur Vorlage V/0542/2008 beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt auf der Hohen Geest, in Höhe des Spielplatzes eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer zu realisieren. Hierbei soll auch eine mögliche Verkehrsberuhigung auf diesern Streckenabschnitt, im Zusammenhang der zu errichtenden Querungshilfe, geprüft werden. Vor einer Realisierung soll die Verwaltung eine entsprechende Vorlage incl. Kostenkalkulation vorlegen. Begründung: Durch die Notwendige Sanierung des Kinderspielplatzes werden Fußgängerüberquerungen auf der Hohen Geest, insbesondere aus dem Baugebiet Gorenkamp, zunehmen. Die Bürger forderten in der Ideenbörse am 16.05.2008, neben einer Sanierung des Spielplatzes, die Möglichkeit einer sicheren Überquerung. Diesen wird hiermit Rechnung getragen. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. Jar a - Fraktionsvorsitzender - - und Fraktion -
Anlage 1 Lageplan
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Hohe Geest ezeichnet|13.05.09 |Nientiedt
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 4
- Hohe Geest
- Gorenkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0746/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37