V/0545/2010
Zwischenbericht zur Einführung einer kommunalen Wertstofftonne
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Anlage 1
6584 Zeichen
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto 30 202 154 (BLZ 370 501 98) x Internet: http://www.staedtetag-nrw.de Postfach 51 06 20 50942 Köln Lindenallee 13 - 17 50968 Köln An die a) Mitgliedstädte b) Mitglieder des Wirtschaftsausschusses c) Mitglieder des Umweltausschusses d) Mitglieder Amtsleiterkonferenz Umweltschutz 30.09.2010/ak Telefon +49 221 3771-0 Durchwahl 3771-274 Telefax +49 221 3771-178 E-Mail jens.lattmann@staedtetag.de Bearbeitet von Jens Lattmann Aktenzeichen 70.28.01 D Umdruck-Nr. H 6587 Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hier: Entwurf einer Resolution der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sehr geehrte Damen und Herren, das deutsche Abfallrecht muss in wenigen Monaten an die Vorgaben der Europäischen Abfallrah- menrichtlinie angepasst werden. Dazu hat das Bundesumweltministerium im August 2010 den Refe- rentenentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt und im September 2010 mit den Verbän- den erörtert. Die kommunalen Spitzenverbände – der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund – sehen nach wie vor mit großer Sorge, dass die vorge- sehenen Regelungen Gefahren für die Zukunft der kommunal verantworteten Abfallentsorgung, für die Planungs- und Investitionssicherheit der Kommunen und damit für die Stabilität der Abfallgebüh- ren in sich tragen, sollten sie im nächsten Jahr unverändert von den Gesetzgebungsorganen des Bun- des beschlossen werden. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt daher ihren Mitgliedern, gegenüber den Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen eine dem anliegenden Entwurf entsprechende Resolution anzuregen und auf dieser Grundlage das Gespräch mit den örtli- chen Bundestagsabgeordneten mit dem Ziel zu suchen, in den parlamentarischen Beratungen eindeu- tig für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einzutreten, denen sie ihr Mandat verdanken. Die Bundesvereinigung bittet die Verwaltungen der Städte, Landkreise und Gemeinden, Ihre Verbän- de jeweils über entsprechende Rats- und Kreistagsbeschlüsse zu informieren. - 2 - Der im August 2010 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums verfolgt ohne Not das Ziel, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2010 im sog. „Altpapierkrieg“ unge- schehen zu machen, und will den Kommunen jegliche Steuerungsmöglichkeiten nehmen, mit denen sie den Aufbau paralleler Sammelsysteme durch Privatunternehmen kanalisieren können. Wird der Referentenentwurf zum Gesetz, könnten z. B. Vorstöße privater Altpapiersammler, in günstig zu ent- sorgenden Gebieten Altpapier zu sammeln, praktisch nicht mehr abgewehrt werden, auch wenn die Kommune selbst Altpapier sammelt oder – in der Mehrzahl der Fälle – in ihrem Auftrag ein Privatun- ternehmen bereits mit der Sammlung von Altpapier beauftragt ist. Die Folgen haben nicht nur die Abfallgebühren zahlenden Bürger und Bürgerinnen zu tragen, denen Erlöse aus der Altpapierver- marktung nicht mehr zur Verringerung ihrer Abfallgebührenrechnung zugute kommen, weil die Erlö- se bei dem parallel tätigen Unternehmen bleiben. Hauptbetroffene sind die privaten Entsorgungsun- ternehmen selbst, die in der Regel nach einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag zur Altpapier- entsorgung im Auftrag der Kommune gewonnen haben und nunmehr durch die „Rosinenpickerei“ ihrer eigenen privaten Wettbewerber um den wirtschaftlichen Erfolg ihres Auftrags gebracht werden sollen. Selbst dann, wenn ein Stadtrat, Gemeinderat oder Kreistag ausdrücklich beschlossen hat, von der Aufstellung von Tonnen für die Altpapierentsorgung abzusehen, etwa weil bei den betroffenen Haus- halten der Platz für die Aufstellung der Tonnen fehlt, ist es den Kommunen nach den Vorstellungen des Umweltministeriums verwehrt, gegen Angebote eines Privatunternehmens vorzugehen, das den Bürgern und Bürgerinnen auf eigene Rechnung die Bereitstellung von Altpapiertonnen anbietet. Das hat nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände mit der grundgesetzlich verbrieften Selbst- verwaltungsgarantie nichts, aber auch gar nichts, zu tun. Vielmehr wird die Einführung neuer unbestimmter Rechtsbegriffe, durch die die Kommunen beim Vorgehen gegen unerwünschte gewerbliche Sammlungen in ihre Schranken verwiesen werden sollen, jahrelange Rechtsstreitigkeiten und mangelnde Planungs- und Investitionssicherheit nach sich ziehen. Bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Jahr hat es immerhin 15 Jahre ge- dauert, bis im Bereich der Altpapierentsorgung endlich verlässliche Klarheit geschaffen wurde. Die Kommunen wenden sich auch gegen die Einführung einer flächendeckenden getrennten Samm- lung von Bioabfällen. Wenn in manchen städtischen Gebieten zu erwarten ist, dass sich der Inhalt einer Biotonne von dem der Restmülltonne nicht unterscheidet, macht die Getrenntsammlung keinen Sinn. In manchen peripheren ländlichen Gebieten ist eine Getrenntsammlung von Bioabfällen wirt- schaftlich nicht darstellbar. Die Kommunen wissen selbst am besten, was, wann und wie getrennt gesammelt werden soll. Aus diesem Grunde sprechen sich die kommunalen Spitzenverbände auch gegen Regelungen zur „einheitlichen Wertstofftonne“ aus. Die im Gesetzentwurf enthaltene dürre Verordnungsermächtigung allein stellt jedenfalls nicht sicher, dass eine einheitliche Wertstofferfas- sung im Verantwortungsbereich der Kommunen bleibt. Das muss nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände jedoch im Ergebnis unbedingt gewährleistet sein. Schließlich müssen den Abfallge- bührenzahlern die Wertstofferlöse zugute kommen und nicht die Kassen privater Entsorger füllen. Auch darf das besonders im Freistaat Bayern eingeführte und bewährte System zur Sammlung von Wertstoffen über Wertstoffhöfe nicht durch die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne zur Disposition gestellt werden. - 3 - Das künftige Gesetz darf auch keine Schlupflöcher öffnen, dass sich Gewerbe und Industrie vollstän- dig von der von den Kommunen verantworteten Entsorgung verabschieden können. Die für die Ent- sorgung erforderlichen Anlagen, z. B. Abfallverbrennungsanlagen, sind auch für diese Wirtschafts- kreise gebaut worden und müssen auch weiterhin von diesen über Abfallgebühren mitfinanziert wer- den. Sonst zahlen die Bürgerinnen und Bürger die Zeche, weil sich deren Abfallgebühren erhöhen würden, wenn sich Gewerbe und Industrie in vollem Umfang anderer Entsorgungswege bedienen dürfen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Jens Lattmann Anlage
Berichtsvorlage incl. Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Zwischenbericht zur Einführung einer kommunalen Wertstofftonne
Beratungsfolge
04.11.2010 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Bericht
Bericht:
Rechtlicher Hintergrund
Mit der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL, 12.2008) werden europaweit neue Standards
in der Abfallwirtschaft vorgegeben. Die Anforderungen der AbfRRL sind in den Mitgliedsstaaten
bis zum 12. Dezember 2010 in nationales Recht umzusetzen.
Der in diesem Jahr vorgelegte Arbeits- (AE) und Referentenentwurf (RE) der Bundesregierung
zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) berücksichtigt diese Vor-
gaben. Demnach ist z. B. bis 2015 die getrennte Sammlung und Verwertung von Papier, Metall,
Glas, Kunststoffen und Bioabfällen landesweit einzuführen. Bis 2020 sind mindestens 65 Ge-
wichts-% aller Siedlungsabfälle wieder zu verwerten.
Gleichzeitig wird mit einer neuen fünfstufigen Abfallhierarchie der stofflichen Verwertung grund-
sätzlich Vorrang gegenüber den sonstigen Verwertungsmaßnahmen gegeben.
Zur Erreichung der Ziele und zur Verbesserung der Recyclingquote sieht das geplante neue
Kreislaufwirtschaftsgesetz als wesentlichen Baustein die Einführung einer Wertstofftonne vor. In
den ergänzenden Ausführungen des BMU zum AE wird die Wertstofftonne als gemeinsame Er-
fassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen beschrieben.
Über die genaue Ausgestaltung der Wertstofferfassung und in welcher Trägerschaft die Einfüh-
rung einer Wertstofftonne erfolgen soll, trifft der AE/RE jedoch bisher noch keine Aussagen. Dies
soll, unter Berücksichtigung bestehender Verordnungen (Verpackungsverordnung), zu einem
späteren Zeitpunkt ggfls. über eine zusätzliche Regelung auf dem Verordnungswege festgelegt
und erarbeitet werden.
In den derzeitigen Planungen zur Umsetzung werden dabei nachfolgende Optionen diskutiert:
Vorlagen-Nr.:
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Auskunft erteilt:
Herr Hasenkamp
Ruf:
60 52 10
E-Mail:
Hasenkamp@awm.stadt-muenster.de
Datum:
25.10.2010
Öffentliche Berichtsvorlage
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1. Gemeinsame Wertstofftonne unter kommunaler Trägerschaft unter Mitbenutzung der
Dualen Systeme
2. 2-Tonnen System für Stoffgleiche Nichtv erpackungen (kommunale Wertstofftonne) und
für die Verpackungsabfälle der dualen Systeme
3. Mitbenutzung der bestehenden Erfassungssysteme der Dualen System durch die örE
Position der kommunalen Spritzenverbände (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Ge-
meindebund)
Aufgrund der absehbar weitreichenden und schweren Eingriffe des geplanten Kreislaufwirt-
schaftsgesetzes in das kommunale Selbstverwaltungsrecht hat der Städtetag seine Mitglieder mit
Schreiben vom 30.09.2010 (s. Anlage 1) darüber informiert, dass die Bundesvereinigung der
kommunalen Spitzenverbände ihren Mitgliedern empfiehlt, gegenüber den Stadträten, Gemein-
deräten und Kreistagen eine dem nachfolgenden Entwurf (s. Anlage 2) entsprechende Resolution
anzuregen und auf dieser Grundlage das Gespräch mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten
mit dem Ziel zu suchen, in den parlamentarischen Beratungen eindeutig für die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger einzutreten, die ihnen ein Mandat erteilt haben.
Die Bundesvereinigung bittet die Verwaltungen der Städte, Landkreise und Gemeinden, Ihre
Verbände jeweils über entsprechende Rats- und Kreistagsbeschlüsse zu informieren.
Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände im Hinblick auf die Möglichkeiten zur kommu-
nalen Wertstofferfassung ist eindeutig:
„Die Probleme der Verpackungsentsorgung – vor allem ausgelöst durch das weitge-
hend unregulierte Nebeneinander von neun Systemen zur Entsorgung gebrauchter
Verkaufsverpackungen – können nur durch eine Stärkung der kommunalen Verantwor-
tung vor Ort gelöst werden. Dafür ist, entgegen dem Gesetzentwurf, keine bundesweite
Einführung einer verpflichtenden Wertstofftonne notwendig. Ob und in welcher Form
eine Wertstofferfassung durchgeführt wird, kann sinnvoll nur vor Ort entschieden wer-
den. Insbesondere die bewährten Wertstoffhöfe müssen erhalten bleiben. Keineswegs
akzeptabel ist, dass über die Einführung von Wertstofftonnen den Kommunen weiterer
Hausmüll entzogen wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden um die Gebührenvorteile
gebracht, wenn die lukrativen Bestandteile des Abfalls auf eigene Rechnung durch Pri-
vate verwertet werden und die Kommunen lediglich die unverwertbaren Abfälle zu ent-
sorgen haben.“
Position der kommunalen Unternehmen Deutschlands
Die kommunalen Unternehmen der deutschen Abfallwirtschaft haben im Zuge der inzwischen auf
breiter Basis geführten Diskussion um die Einführung kommunaler Wertstofftonnen die nachfol-
gende Position veröffentlicht:
Positionspapier des VKS im VKU
Wertstofftonne gehört in kommunale Verantwortung –
Verbraucherfreundlich, krisensicher, ökoeffizient
Wertstofftonne gehört in kommunale Hand – zum Nutzen von Bürgern, Umwelt und Wirt-
schaft:
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• Nur die Kommunen garantieren bereits jahrhundertübergreifend die zuverlässige und flächendeckende
Erfassung der Abfälle, die überhaupt erst Voraussetzung für die maximale Ausbeute von Sekundärrohstof-
fen aus dem Abfall darstellt. Daher muss die Zuständigkeit für die gesamte Wertstofferfassung bei den
Kommunen liegen.
• Eine optimale Wertstofferfassung muss auf die regionalen, städtebaulichen und sozialen Gegebenheiten
zugeschnitten sein. Die Kommunen kennen diese und haben ökonomisch und logistisch darauf abge-
stimmte Entsorgungskonzepte entwickelt.
• Die Trennung von Verpackungen einerseits und stoffgleichen Nichtverpackungen andererseits bei der
Erfassung ist nicht bürgerfreundlich und in vielen Wohnstrukturen auch nicht umsetzbar. Es muss durch
ein einfacheres und transparenteres System ersetzt werden.
• Die Kommunen stellen im Rahmen der Daseinsvorso rge und des Infrastrukturauftrages für alle Bürger
kostenintensive Infrastrukturen für die Sammlung aller Abfälle bereit, die über Steuern und Gebühren fi-
nanziert werden. Die Erlöse aus den Wertstoffen dür fen daher nicht privatisiert werden, sondern müssen
zu Gunsten der Bürger wieder in die Gebührenkalkulation einfließen. Deshalb müssen die Kommunen die
Entscheidungshoheit über die Form der getrennten Erfassung von Wertstoffen haben.
Flächendeckende Erfassung von Sekundärrohstoffen bedarf zuverlässiger Entsorgungs-
systeme.
Deutschland ist ein rohstoffarmes Land. In Zeiten knapper werdender Ressourcen kommt dem
Recycling und der Erzeugung von Sekundärrohst offen aus dem Abfall daher eine besondere
Bedeutung zu. Dies ist nicht nur ökonomisch, s ondern auch ökologisch zukunftsweisend. Denn
aus den Abfällen können Produkte und Materialien entstehen oder Energie wiedergewonnen
werden. So können primäre Ressourcen geschon t, Energie und Geld gespart sowie Umwelt
und Klima geschützt werden. Der VKS im VKU unterstützt daher mit Nachdruck den politischen
Willen zu mehr Recycling. Voraussetzung für eine maximale Ausbeute aus Sekundärrohstoffen
ist allerdings ein zuverlässiges und flächendeckendes System von Sammlung und Transport
der Abfälle. Dieses muss unabhängig von Marktpreisschwankungen und räumlicher Situation al-
len Bürgern offenstehen. Dies kann nur durch kommunale Trägerschaft der Wertstoffsammlung
sichergestellt werden. Eine an allein wirtscha ftlichen Interessen und Marktpreisen orientierte
privatwirtschaftlich organisierte Wertstoffsammlung ist angesichts der enormen Schwankungen
der Weltmarktpreise im Sinne eines kontinuierlichen Recyclinggedankens nicht geeignet, dau-
erhaft einen Beitrag zur Umsetzung der Recyclingziele zu erreichen. Daher muss die Zustän-
digkeit für die gesamte Wertstofferfassung bei den Kommunen liegen.
Wertstofferfassung muss gewachsene regionale und soziale Strukturen berücksichtigen.
Die getrennte Sammlung von Wertstoffen durch die Kommunen wird bereits seit Jahrzehnten
praktiziert. Bereits in den 80er Jahren richteten die Kommunen verschiedene, den regionalen
sozialen, ökonomischen und kulturellen Bedingungen angepasste Kombinationen zur Wert-
stofferfassung ein. Wertstoffhofsysteme, Bringsysteme an zent ralen öffentlichen Plätzen sowie
Holsysteme direkt bei den Haushalten mit separaten Behältern für Papier, Glas, Bioabfall aber
auch für Metalle und Kunststoffe wurden bereitgestellt und die Erfassung entwickelt. (Eine Zu-
ordnung nach Herkunft (Verpackungen) war erstmals 1991 Thema). Bereits damals war die
stoffliche Verwertungsmöglichkeit vor Ort wesentliches Kriterium. Bereits damals war es unstrit-
tig, sich abzustimmen, nämlich als Kommune mit den Wirtschaftsakteuren im regionalen Um-
feld, welche die Rückführung der Materialien in ihre betrieblichen Stoffkreisläufe verantworteten.
Bereits damals haben die Kommunen wirtschaftliche Ausfälle wie etwa bei der Papier oder Me-
tallverwertung ausgeglichen, da der Recyclinggeda nke parteiübergreifend politischer Konsens
geworden war und Erlöse den kommunalen Haushalten zuflossen.
Die konkrete Ausgestaltung des Wertstofferfassungssystems wurde von der Kommune dabei
optimal auf die örtlichen Bedingungen und ökologischen Erfordernisse abgestimmt. So werden
beispielsweise in Karlsruhe bereits seit über 20 Jahren Wertstoffe in den Haushalten in separa-
ten Wertstofftonnen, der „Grünen Tonne plus“, gesammelt, vom städtischen Amt für Abfallwirt-
schaft abgeholt und dem Recycling zugeführt. In Bayern tragen vor allem die durch viele Kom-
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munen sehr zahlreich errichteten Wertstoffhöfe im Bringsystem zu den hohen Recyclingquoten
von bis zu 80 % bei. Deutschlandweit werden so mittels der verschiedenen Systeme heute ein-
schließlich der Kompostierung von Bioabfällen insgesamt über 65 % der kommunalen Abfälle
nach getrennter Erfassung stofflich verwertet – das ist Platz 2 in der EU. Bei den Nicht-
Bioabfällen belegt Deutschland mit 70 % sogar Rang 1. Die wichtigste Voraussetzung für diese
hohen Recyclingquoten ist ein Abfallwirtschaftssystem, das die Entsorgung der Abfälle langfris-
tig, permanent, flächendeckend und auf hohem ökol ogischem Niveau sicherstellt. Die erzielten
Erfolge konnten nur gemeinsam mit der privaten Recyclingwirtschaft wachsen und gehen maß-
geblich auf die politischen Anstrengungen sowie die Erfahrung und Ortskenntnis der Kommu-
nen zurück. Über die kommunale Daseinsvorsorge, die in den Abfallwirtschaftkonzepten und ei-
ner nachzuweisenden 10 jähriger Entsorgungssicherheit Ausdruck findet, ist die Verantwortung
den Kommunen zugeordnet. Insoweit müssen die Kommunen auch weiterhin die Entschei-
dungshoheit über die Form der getrennten Erfassu ng von Wertstoffen haben. Inwieweit die Pri-
vatwirtschaft erfolgreich an kommunal Lösungen partizipiert oder diese mitgestaltet, hängt, wie
in anderen Wirtschaftbereichen auch, in der Abfallwirtschaft ebenfalls wesentlich davon ab, in
welchem Maße sie bereit ist, sich in Prozesse einzubringen und zu kooperieren.
Verpackungen müssen in die Wertstofferfassung einbezogen werden.
Im Bereich der Verpackungsentsorgung hat sich die Herstellerverantwortung im Ansatz be-
währt. Dennoch gibt es zahlreiche strukturelle Probleme, die auch durch die fünfte Novelle der
Verpackungsverordnung nicht gelöst werden konnten. Ziel einer gesetzlichen Regelung der
Wertstoffsammlung muss sein, die wenig bürgerfreundliche Trennung von Verpackungen einer-
seits und stoffgleichen Nichtverpackungen anderer seits durch ein System zur Getrenntsamm-
lung aller für das Recycling geeigneten Stoffe zu ersetzen. Die Neuorientierung bei der Wert-
stoffsammlung setzt zwingend die Überprüfung de s bisher praktizierten Systems der Verpa-
ckungsentsorgung voraus. Der VKS im VKU hat gemeinsam mit dem bvse, dem Bundesver-
band der Dualen Systeme und den kommunalen Spitzenverbänden in einem gemeinsamen Po-
sitionspapier Aussagen zur künftigen Gestaltung der Verpackungsentsorgung gemacht. Alle Be-
teiligten, also auch die Vertrete r der mittelständischen Entsorgungs wirtschaft, sprechen sich in
dem Positionspapier für die kommunale Steuerungszuständigkeit bei der Verpackungserfas-
sung aus. Die getrennte Wertstofferfassung unter kommunaler Steuerungshoheit entspricht den
Vorgaben des Europarechts, denn mit dem Zusatzprotokoll zum Lissabon-Vertrages erkennt die
Europäische Union die weitgehende Gestaltungsfreiheit lokaler wie nationaler Behörden bei
Daseinsvorsorgeleistungen an. Zu den Leistungen der Daseinsvorsorge zählt gerade die Ent-
sorgung von Abfällen aus privaten Haushalten.
Wertstofferlöse müssen den Bürgern zugute kommen.
Die Kommunen werden regelmäßig ihrer Verantwortung gerecht, indem sie wie auch in der Ver-
gangenheit langfristige Investitionen in die Entsorgungsinfrastruktur tätigen. Dies ist kostenin-
tensiv und wird über Gebühren und Steuern durch die Allgemeinheit finanziert. Es ist Bestand-
teil der kommunalen Daseinsvorsorge, diese Infrastruktur jederzeit bereit zu halten, auch wenn
privatwirtschaftliche Systeme existieren, da diese ausfallen können. Dies ist in der Vergangen-
heit passiert und muss – in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei Sekundärrohstoffen um
hochvolatile Güter handelt – auch für die Zukunft einkalkuliert werden. Trotz aller Bemühungen
um das Recycling wird es zudem auch zukünftig einen signifikanten Anteil im Abfall geben, der
nicht recycelt werden kann und mit Kosten entsorgt werden muss. Um diese Erfassungs- und
Entsorgungsstrukturen aufrecht zu erhalten, bedarf es gerade der kommunalen Infrastrukturen.
Im Falle einer Wertstofftonne in privater Hand würden die Erlöse privatisiert, während die Kos-
ten für die Restmüllentsorgung bei den Bürgern steigen würden, weil die Wertstofferlöse nicht
mehr positiv in die Gebührenkalkulation einflie ßen würden. Die Voraussetzung einer sozial ge-
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rechten und langfristig angelegten Entsorgung is t daher, dass die Organisationskompetenz für
alle Abfallfraktionen bei den Kommunen liegt.
Ideologische Diskussionen wie „Kommunale versus private Entsorgungswirtschaft“ sind nicht
zukunftsweisend, da bei dieser Betrachtung letztendlich die Interessen der Bürger und Kunden
ins Abseits gestellt werden. Vielmehr sollte im Fokus des wirtschaftlichen Handelns auch zu-
künftig die Entwicklung und Umsetzung abfallwirtschaftlich machbarer und vorteilhafter Konzep-
te stehen. Zukunftsweisend ist ein pragmatischer Ansatz, der die Verantwortung klar den Kom-
munen zuordnet und in keiner Weise die Strukturen der Privaten beschädigt.
Überlegungen der AWM zur Einführung einer kommunalen Wertstofftonne in Münster
Um die großen Erfolge bei der Getrennterfassung und Verwertung von Wertstoffen in Münster
über die bestehenden Behältersysteme und Recyclinghöfe weiter zu erhöhen, planen die AWM
nach wie vor eine möglichst kurz- mittelfristige Einführung einer kommunalen Wertstofftonne für
trockene Wertstoffe in Münster.
Die Grundlagen für die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne in Münster und die damit
verbundene Service-Optimierung sind wie folgt zusammenzufassen:
Ö Die Bundesregierung beabsichtigt die v.g. gesetzliche Neuregelung der Verwertung in
Deutschland
Ö Der seit einigen Jahren konstant steigende Anteil kleinstückiger Abfallablagerungen in der
Sperrgutsammlung führt zu erheblichen Problemen bei der Stadtsauberkeit, die in der be-
sonderen kleinvolumigen Behälterstruktur in Münster (rd. 49% aller Restabfallgefäße in
Münster haben ein Volumen von 35- bzw. 60 l) begründet liegt.
Damit liegt der Schluss nah, dass in den Haushalten noch ein erhöhter Bedarf besteht,
trockene wertstoffhaltige Abfälle aus Kunststoff, Metall, Holz, u.a., aber auch Elektroklein-
geräte (wie z. B. Toaster, Haartrockner, Tischlampen etc) einer geordneten Abfallsamm-
lung und Verwertung zuzuführen.
Ö Die separate Sammlung von Leichtverpackungen wird von den Bürgerinnen und Bürgern
der Stadt Münster angesichts der vorhandenen Sortiermöglichkeiten der MBRA, aber
auch aus allgemeinen Komfortansprüchen als nicht (mehr) zeitgemäß empfunden.
Ö Sowohl in der Sperrgutsammlung als auch in den Gelben Tonne und Säcken befinden
sich erhebliche Anteile von sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“ (NVP). Das
sind Abfälle, die nicht als Verkaufsverpackungen („LVP-Grüner Punkt“) lizensiert sind,
aber häufig von den Bürgern in Unkenntnis oder durchaus auch bewusst in die Gelben
Säcke gegeben oder eben mangels Alternative zum Sperrgut dazugelegt werden.
Ö Zwischen 30 und 50% der eingesammelten Mengen aus dem Gelben Sack bzw. der Gel-
ben Tonne sind Fehlwürfe dieser Art – insgesamt also zwischen rd. 3000 – 5000 Tonnen
jährlich.
Ö Vorsichtig geschätzt bestehen inzwischen rd. 25 - 40% unseres Münsteraner Sperrgutes
ebenfalls aus wertstoffhaltigen Materialien, wie z.B. Besteckteile, kleinen Holzteile, Pflanz-
töpfe, Gießkannen, Eimer, Spielzeuge etc. aus Kunststoff und Metall, sowie viele andere
Produkte des täglichen Lebens mehr – insgesamt rd. 1500 – 2500 Tonnen jährlich.
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Ö Hinzu kommen die bereits erwähnten Elektrokleingeräte, da in Münster zwar ein komfor-
tables Abholsystem für Elektrogroßgeräte und ei n dichtes Netz von Recyclinghöfen exis-
tiert, kleiner Altgeräte wie Bügeleisen, Toaster, Fön oder Handy aus Bequemlichkeits-
gründen eben doch allzu häufig im Restmüllbehälter entsorgt wird.
Der ursprüngliche Ansatz der AWM war es zunächst, die sich im Eigentum der AWM befindlichen
Sammelbehälter bei den Großwohnanlagen (ca. 2.000 Stück, i.d.R. 1,100 m³) zu Wertstoffbehäl-
tern umzudeklarieren, um die Erfassung weiterer Wertstoffe zu ermöglichen. Mit dieser Herange-
hensweise sollten Erfahrungen zu den erfassbaren Mengen, deren Aufbereitung und Vermark-
tung gesammelt werden. Anschließend sollte eine flächendeckende Umsetzung im Stadtgebiet
Münsters erfolgen (s. hierzu auch WA-Vorlage Nr./2010).
Die AWM hatten sich parallel auch an der Ausschreibung für die Sammlung und Erfassung der in
Münster anfallenden Verpackungsabfälle beteiligt. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses
erhielten die AWM inzwischen den Auftrag für die Sammlung der Verpackungsabfälle ab dem
01.01.2011 für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Die ursprüngliche Überlegungen, die vorhandenen 1,1 er DSD Behälter bei den Großwohnanla-
gen als Basis für die Wertstoffbehälter zu nutzen, sind mit der Beauftragung zur Abfuhr ab dem
01.01.2011 somit hinfällig.
Um aber aufgrund der unklaren Rechtslage und der zu erwartenden Regelungen durch den Ge-
setzgeber den Privaten Entsorgungsfirmen nicht ungeregelt das Handlungsfeld zu überlassen, ist
Handlungsbedarf gegeben.
Aus diesem Grund beabsichtigen neben den bereits vor der Umsetzung stehenden Vorhaben in
Dortmund und Bochum derzeit zahlreiche weitere Kommunen zu handeln und prüfen die Einfüh-
rung einer kommunalen Wertstofftonne.
Die AWM haben hierzu insgesamt drei alternat ive Modellansätze überdacht und im Rahmen ei-
nes internen Workshops bewertet.
Modell A: Einführung Wertstofftonne für LVP und NVP im Holsystem für das gesamte Stadtgebiet
Bezeichnung Ausgangssituation Maßnahme zu erwartende Auswirkungen
Finanziell Stoffströme
Einführung einer
Wertstofftonne
unter Mitnutzung
der Dualen Syste-
me
Holsystem für Ver-
packungsabfälle
über Gelber Sack
und 1,1 m³ Gefäße
Einführung einer Wert-
stofftonne je Haus-
halt/Grundstück für
LVP/NVP und ggfls.
Elektrokleingeräte
Aufwendungen für
Systemumstellung
und Sortierung
Steigerung der Men-
gen an LVP/NVP
Wertstofferlöse Reduzierung des
Restabfalls
Reduzierung der
Kosten für Restab-
fallbehandlung
Steigerung der Erfas-
sungsquote für Wert-
stoffe
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Die Einführung einer Wertstofftonne im Holsystem unter Mitnutzung der Dualen Systeme (Modell
A) dürfte nach Einschätzung der AWM auf eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Ins-
gesamt ersetzt die Wertstofftonne den Gelben Sack und führt durch die Erfassung zusätzlicher
Wertstoffe zu einer Vereinfachung in der Sammlung und Getrennthaltung der Abfallstoffe. Ledig-
lich in den Innenstadtlagen kann die Aufstellung der Wertstofftonne zu Standplatzproblemen füh-
ren.
Mit den Dualen Systemen ist bei diesem Modell die Zuordnung und Aufteilung der Kosten sowohl
hinsichtlich der Erfassung und Sortierung als auch in der Zuordnung der Erlöse und Kosten aus
der Vermarktung der Wertstoffe zu klären.
Modell B: Einführung Wertstofftonne für NVP im Holsystem für das gesamte Stadtgebiet
Bezeichnung Ausgangssituation Maßnahme zu erwartende Auswirkungen
Finanziell Stoffströme
Einführung einer
Wertstofftonne
zusätzlich zu den
bestehenden
Erfassungssys-
temen
Holsystem für Verpa-
ckungsabfälle über
Gelber Sack und 1,1
m³ Gefäße
Einführung einer Wert-
stofftonne je Haus-
halt/Grundstück für
Nichtverpackungen und
ggfls. Elektrokleingeräte
Aufwendungen für
Systemumstellung und
Sortierung
Steigerung der Men-
gen an LVP/NVP
Wertstofferlöse Reduzierung des
Restabfalls
Reduzierung der Kos-
ten für Restabfallbe-
handlung
Steigerung der Erfas-
sungsquote für Wert-
stoffe
Die Einführung einer Wertstoffsammlung über eine zusätzliche Wertstofftonne (Modell B) ergänzt
die Erfassung der Verpackungsabfälle über den gelben Sack. Es verändert das bestehende Er-
fassungssystem um eine weitere (fünfte) Komponente. Die Einführung einer zusätzlichen dürfte
auf wenig Verständnis und Akzeptanz stoßen. Bei einer Aufstellung ist mit Standplatzproblemen
zu rechnen.
Modell C: Einführung Wertstoffsammlung im Bringsystem für das gesamte Stadtgebiet
Bezeichnung Ausgangssituation Maßnahme zu erwartende Auswirkungen
Finanziell Stoffströme
Einführung von
Wertstoffsam-
melboxen
Holsystem für Verpa-
ckungsabfälle über
Gelber Sack und 1,1
m³ Gefäße
Einführung von Wert-
stoffsammelcontainern
im Stadtgebiet für Stoff-
gleiche Nichtverpackun-
gen und ggfls. Elektro-
kleingeräte
Aufwendungen für
Systemumstellung und
Sortierung
Steigerung der Men-
gen an Stoffgleichen
Nichtverpackungen
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Wertstofferlöse Reduzierung des
Restabfalls
Reduzierung der Kos-
ten für Restabfallbe-
handlung
Steigerung der Erfas-
sungsquote für Wert-
stoffe
Die Einführung einer Wertstoffsammlung im Bringsystem (Modell C) kann über zusätzliche Sam-
melboxen an den vorhandenen Standorten der Altglassammlung ergänzt werden. In diesem Fall
ergänzt die Wertstoffsammlung die Erfassung über den gelben Sack und führt zu keiner Verän-
derung der bestehenden Holsysteme. Es ist jedoch mit Standplatzproblemen (Lärmbelästigung
und Verunreinigung) zu rechnen.
Die folgende Bewertungsmatrix für die Modelle A, B und C zeigt anhand verschiedener Parame-
ter nochmals die Vor- und Nachteile der Modelle auf.
Modell A Modell B Modell C
Wertstofftonne Wertstofftonne Wertstoffsammlung
Mitnutzung zusätzlich über Sammelboxen
Duale Systeme zum gelben Sack zusätzl. z. gelben Sack
Abfuhrsystem Holsystem Holsystem Bringsystem
zu erwartende Akzeptanz hoch gering mittel
++ -- -
Kosten/Aufwand mittel hoch hoch
+ -- -
Steigerung der Wertstoffquote/-
erlöse hoch mittel gering
++ + -
Reduzierung der Restabfallbe-
handlungskosten hoch mittel gering
++ + -
Fehlwurfquote gering gering mittel
+ + -
Verschmutzung der Standorte gering gering hoch
++ + --
Standplatzprobleme gering hoch hoch
++ -- -
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Festlegung eines Stoffgruppenkatalogs
Bei der Festlegung der geeigneten Inhaltsstoffe für die Wertstofftonne wurden die verschiedenen
Modelle dem bestehenden Erfassungssystem gegenüber gestellt.
Option „Wertstofftonne unter kommunaler Trägerschaft“ (Modell A)
Mit der Einführung einer Wertstofftonne unter kommunaler Trägerschaft werden neben den be-
reits erfassten Verpackungen gemäß Verpackungsverordnung zusätzlich sogenannte stoffgleiche
Nichtverpackungen mit erfasst werden. Diese setzen sich i.d.R. aus gleichen Materialien zusam-
men wie die Verpackungen gem. VerpackV und können somit gemeinsam sortiert und verwertet
werden.
Darüber hinaus besteht auch in diesem Falle die Option, weitere Wertstoffe, wie Elektrokleingerä-
te und Altholz mit zu erfassen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die (bestehenden) Sor-
tieranlagen für diese Art von Materialien nicht ausgelegt sind und somit technisch angepasst
werden müssen.
Mit der nachstehenden Darstellung solle die Optionen aufgezeigt werden.
Ist-Situation Modell B
Dualen Systeme Wertstofftonne
Gelber Sack/Tonne neben Dualen Systemen
(zusätzlich)
Verpackungen Stoffgleiche Nichtverpackungen
gemäß Spezifikationen
Modell
A
Wertstofftonne
unter kommuna-
ler Trägerschaft
VerpackVO
Kunststoffe (Folien) aber auch Hartkunst-
stoffe (Spielzeug)
Metall, Kunststoff Metalle (Bratpfanne)
und Verbunde (Tetra-
pack) Verbunde (Kugelschreiber, Aktenordner)
Sonstige Wertstoffe
Textilien
Altholz
Elektrokleingeräte
Datenträger (CD, Disketten)
Option „Nebeneinander von kommunalem und privatem Erfassungssystems“ (Ist-Situation und Modell B)
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Bei einem Nebeneinander von kommunalem und privatem Erfassungssystem können neben den
stoffgleichen Nichtverpackungen in einer ergänzenden (kommunalen) Wertstofftonne zusätzliche
Wertstoffe, wie Metalle (Pfannen, Töpfe), Hartkunststoffe (Kinderspielzeug, Wannen), Datenträ-
ger und Altholz erfasst werden. Darüber hinaus kann auch eine Erfassung von Elektrokleingeräte
eine Option darstellen.
Verpackungen im Sinne der VerpackVO sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. Diese werden
weiterhin über die gemäß Abstimmungsvereinbarung getroffenen Regelungen erfasst und den
Dualen Systemen zur weiteren Aufbereitung überlassen.
Mengen und Veränderung der Mengenströme
Das Abfallwirtschaft
skonzept der Stadt Münster 2007 sieht die Trennung der anfallenden Sied-
lungsabfälle in die Abfallarten Bioabfall, PPK, Verpackungen und Restabfälle im Holsystem vor.
Darüber hinaus werden zusätzlich Altglas und weitere Abfallarten im Bringsystem erfasst.
Das Aufkommen an Haus- und Sperrmüll liegt in Münster bei rd. 132.500 Mg. Bei einer Einwoh-
nerzahl von rd. 275.000 Einwohnern entspricht dies einem Abfallaufkommen von rd. 480 kg/E*a.
Die Sammelmengen an Verpackungsabfällen in Münster betragen derzeit rd. 9.500 Mg bzw. 34
kg pro Einwohner und Jahr.
Bei den bereits umgesetzten bzw. sich im Aufbau befindlichen Versuchen in anderen Gebiets-
körperschaften wie Hamburg und Leipzig werden nach den vorliegenden Berichten zusätzliche
Sammelmengen durch die Erfassung Stoffgleicher Nichtverpackungen i. H. v. 6 – 8 kg/E x a er-
reicht.
Für eine spezifische Abschätzung in Münster können die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der
Aufbereitung von Restabfällen in der MBRA Münster mit herangezogen werden. Die aussortier-
ten Mengen für Kunststoffe (aus Leichtfraktion) und Metalle aus den Haushaltungen (nur Haus-
müll, graue Tonne) betragen demnach rd. 20 kg/E x a. Unter der Annahme einer 50 %-igen Er-
fassungsquote über die Wertstofftonne, entspricht dies in etwa den aus anderen Versuchen ge-
nannten Zahlen.
Um eine genauere Bestimmung des Potenzials der erfassbaren und geeigneten Wertstoffe aus
dem Sperrmüll – das z.Z. mit rd. 1500 – 2500 Tonnen (5 – 9 kg/Ew. x a) jährlich geschätzt wird -
zu erhalten, werden bis Ende des Jahres 2010 in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule
Münster entsprechende Daten ermittelt.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen und Einschätzungen kann derzeit mit zusätzlichen Wert-
stoffmengen, bestehend aus stoffgleichen Nichtverpackungen und „Sonstigen Wertstoffen“ in
einer Größenordnung von ca. 10 – 20 kg/E x a bzw. 2.750 – 5.500 Mg/a gerechnet werden.
Rechtliche Bewertung
Das Gutachten von Gaßner, Groth, Siederer &
Coll., im Auftrag des VKS im VKU, kommt für die
Option der Variante „Wertstofftonne unter kommunaler Trägerschaft“ zu dem Ergebnis, dass auf-
grund der Zuweisung der Verantwortlichkeiten nur mit Zustimmung bzw. Mitwirkung der System-
betreiber eine gemeinsame Erfassung möglich ist.
In der zweiten Variante eines „Nebeneinander v on kommunalem und priv atem Erfassungssys-
tems“ verweist der Gutachter auf verpackungs- und kartellrechtliche Probleme, die ggf. die Zu-
lässigkeit der kommunalen Wertstofftonne in Frage stellen. Wichtig ist zu klären, welche Abfälle
für die Wertstofftonne geeignet sind. Miterfasste Verpackungen sollten den Systembetreibern
gegen Kostenerstattung herausgegeben werden.
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Fazit: Die Wertstofftonne unter kommunaler Trägerschaft ist nur mit Zustimmung und Mitwirkung
der Systembetreiber realistisch umzusetzen. Die Kündigung einer gültigen Abstimmungsverein-
barung ist mit einem hohen Prozessrisiko behaftet. Eine kommunale Wertstofftonne neben dem
bestehenden System kann ggf. auch ohne Änder ung der Abstimmungsvereinbarung umgesetzt
werden.
Als Gesamtergebnis bleibt somit festzuhalten:
1. Die AWM verfolgen weiterhin das Ziel, in Münster eine Wertstofftonne unter kommunaler
Trägerschaft unter Mitnutzung der Dualen Systeme in Münster (spätestens zum
01.01.2013) einzuführen. Die notwendige Kündigung der bestehenden Abstimmungsver-
einbarung erfolgt spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit 31.12.2012. Dieses Ziel ent-
spricht dem Modell A dieser Berichtsvorlage.
2. Zur Umsetzung dieses Ziels sind Gespräche mit den Dualen Systemen erforderlich. Ziel
hierbei ist es, eine möglichst einvernehmliche Anpassung der aktuellen Abstimmungsver-
einbarung vor dem Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2012) zu erreichen.
Erste Gespräche zwischen Werkleitung AWM und der DSD GmbH haben am 14.09.2010,
sowie mit Redual als zweitem Systembetreiber am 13.10.2010 stattgefunden.
3. Unbeachtet der Ergebnisse der Gespräche mit der DSD GmbH prüft AWM parallel hierzu
die Möglichkeit und das Rechtsrisiko einer einseitigen Kündigung der bestehenden Ab-
stimmungsvereinbarung vor dem Ende der Vertragslaufzeit (12.2012).
4. Um den ökonomischen Nutzen ermitteln zu können, wird ein Kostenmodell aufgestellt,
welches die finanziellen Auswirkungen bei der Einführung einer Wertstofftonne ermittelt
und aufzeigt. Hierbei sind die Mehrkosten für die Sammlung und Sortierung den Minder-
kosten durch die Behandlung in der MBRA und Erlöse gegenüber zu stellen.
5. Auf die Durchführung eines kurzfristigen Versuches zur Einführung einer Wertstofftonne
z.B. ab dem 01.01.2011 wie in Dortmund oder Bochum wird bis zur weitgehenden Klä-
rung der Kooperationsbereitschaft aller Dualen Systeme für einen Modellversuch in Müns-
ter verzichtet.
I. V.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen:
1. Schreiben des Städtetages Nordrhein-Westfalen
2. Resolutionsentwurf der kommunalen Spitzenverbände
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Anlage 2
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Seite 1 von 2 (Gremium) hat am (Datum) in Übereinstimmung mit den Positionen des Deutschen Städ- tetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte - und Gemeindebun- des die nachstehende Resolution zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft in Deutschland beschlossen. (Gremium) fordert alle örtliche n Bundestagsabgeordneten auf, sich im Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für eine Stä r- kung der kommunalen Abfallentsorgung einzusetzen. R E S O L U T I O N zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Die Kommunen tragen seit Jahrzehnten die Verantwortung für eine sichere, ökologisch, hochwertige und ressourceneffiziente Abfallentsorgung in Deutschland. Das weltweit a n- erkannte hohe Niveau der Kreislaufführung von Abfällen und Werts toffen haben die Kommunen – auch schon vor Inkrafttreten u. a. der Verpackungsverordnung – geprägt. Daher fordern sie: 1. Planungssicherheit sorgt für Gebührenstabilität Bei der Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht erwarten die Kommunen in Deutschland von Bundestag und Bundesrat, dass sie auf die gewac h- senen kommunalen Entsorgungsstrukturen, die Verpflichtung der Kommunen zur G e- währleistung der Daseinsvorsorge vor Ort und ihre Verantwortung gegenüber den Abfal l- gebührenzahlern R ücksicht nehmen. Langfristige Investitionen der Kommunen in ihre Entsorgungsinfrastruktur dürfen nicht dadurch entwertet werden, dass den Kommunen Abfallströme entzogen werden, für die sie bisher verantwortlich waren und für die die En t- sorgungsanlagen bei ihrer Errichtung auch ausgelegt waren. 2. Über die Hausmüllerfassung muss vor Ort entschieden werden Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vor Ort wissen am besten, wie unter den jeweils gegebenen Verhältnissen Hausmüll erfasst werden mus s, um die Ziele einer Kreislauf - und Abfallwirtschaft zu erreichen. Die Kommunen brauchen keine bu n- deseinheitliche Regelung der Frage, welche Erfassungssysteme zu ve rwenden sind und welche Abfallfraktionen wie erfasst werden. Daher wenden sich die Kommunen insbeson- dere gegen die im Referentenentwurf vorgesehene Einführung einer flächendeckenden getrennten Sammlung von Bioabfällen. Diese Fragen müssen wie bisher durch die Ko m- munalvertretungen vor Ort entschieden werden. Dort liegt auch die Gebührenverantwo r- tung. 3. Keine „einheitliche Wertstofftonne“ , und falls doch: Wertstofferfassung nur in kommunaler Verantwortung Die Probleme der Verpackungsentsorgung – vor allem ausgelöst durch das weitgehend unregulierte Nebeneinander von neun Systemen zur Entsorgung geb rauchter Verkaufs- verpackungen – können nur durch eine Stärkung der kommunalen Verantwo rtung vor Ort gelöst werden. Dafür ist, entgegen dem Gesetzentwurf, keine bundesweite Einfü hrung einer verpflichtenden Wertstofftonne notwendig. Ob und in welcher Form eine Wertstoffer- fassung durchgeführt wird, kann sinnvoll nur vor Ort entschieden werden. Insbesondere die bewährten Wertstoffhöfe müssen erhalten bleiben. Keineswegs akzeptabel ist, dass über die Einführung von Wertstofftonnen den Kommunen weiterer Hausmüll entzogen Seite 2 von 2 wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden um die Gebührenvorteile gebracht, wenn die lukrativen Bestandteile des Abfalls auf eigene Rechnung durch Private verwertet werden und die Kommunen lediglich die unverwertbaren Abfälle zu entsorgen haben. 4. Abfälle aus privaten Haushalten sind der Kommune zu überlassen Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.6.2009 zur Altpapierentso r- gung klargestellt: Abfall, der in privaten Haushalten anfällt, ist grundsätzlich der Kommune zu überlassen. Das ist eine Grundvoraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Abfal l- wirtschaft, die auch den Belangen der Ökologie, der öffentl ichen Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Rechnung trägt. Diese Überlassungspflicht darf nicht ausgehöhlt werden. Der privat initiierte Aufbau von Wertstoffsammlungen – parallel zu der kommunalen Wert- stoffsammlung – soll nun wieder nahezu unbeschränkt ermö glicht und den Kommunen jegliche Steuerungsmöglichkeit entzogen werden. Dieser Ve rsuch der Bundesregierung, das erwähnte Grundsatzurteil durch eine Änderung des geltenden Abfallrechts zu korrigie- ren, ist nicht hinnehmbar und europarechtlich nicht geboten: Der Vertrag von Lissabon schützt die Kommunen sowohl dann, wenn sie nach einer Ausschreibung Entsorgung s- dienstleistungen an Private vergeben, als auch dann, wenn sie diese Leistungen selbst erbringen. 5. Gewerbliches „Rosinenpicken“ schadet allen Gebührenzahlern und auch privaten Konkurrenten Die Erlöse aus „gewerblichen Sammlungen“ kommen nur ihren Veranlassern zugute. Sie fehlen im Ge bührenhaushalt und/oder schmälern den Gewinn des privaten Entsorgung s- unternehmens, das eine Kommune nach einer Ausschreibung mit der Wertstoffentso r- gung beauftragt hat. Selbst dann, wenn ein Stadt rat, Gemeinderat oder Kreistag au s- drücklich beschlossen hat, von der Aufstellung von Tonnen für die Altpapierentsorgung abzusehen, etwa weil bei den betroffenen Haushalten der Platz für die Aufstellung der Tonnen fehlt, ist es den Kommunen nach den Vorstellungen des Umweltministeriums verwehrt, gegen Angebote eines Privatunternehmens vorzugehen, das den Bürgern und Bürgerinnen auf eigene Rechnung die Bereitstellung von Altpapiertonnen anbietet. Die jetzt vorliegenden Regelungen sind unpraktikabel und provozieren jahrelange Rechtsstrei- tigkeiten. Betroffen sind die Bü rger und Bürgerinnen in Kommunen aller Größenordnu n- gen: Der „Kampf ums Altpapier“ hat gezeigt, dass ein unkontrollierter Wettbewerb um Wertstoffe aus Privathaushalten den öffentlichen Straßenraum mit uneinheitlichen Sa m- melbehältern beei nträchtigt und die A nwohner mit zusätzlichen Abholfahrten belastet. Wohngebiete dürfen nicht zu Wettkampfarenen privater Entsorgungsunternehmen we r- den. 6. Kommunen müssen selbst über die Untersagung gewerblicher Sam m- lungen entscheiden können Die Kommunen wenden sich auch gegen die im Referentenentwurf vorgesehene Rege- lung, nach der die Entscheidung darüber, ob eine gewerbliche Sammlung zulässig ist oder nicht, auf eine „neutrale Stelle“ übertragen werden soll. Eine solche Regelung ist systemfremd und verfassungsrechtlich bedenklich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Lindenallee 13
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0545/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.07.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37