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AN/1486/2023

Kulturförderung der Europäischen Union und Sicherung des kommunalen Förderanteils

SPD Anfrage nach § 4 22.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 12.03.2024, TOP 11.7

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3529 Zeichen

An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Elfi Scho-Antwerpes 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.08.2023 
 
AN/1486/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 
 
Kulturförderung der Europäischen Union und Sicherung des kommunalen 
Förderanteils 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Kunst 
und Kultur am 29.08.2023 zu setzen. 
 
Seit Jahren fördert die Europäische Union Kulturprojekte in den Mitgliedsstaaten und weiteren 
assoziierten Ländern. Zentrale Voraussetzungen für eine solche Förderung (Europäische Ko-
operationsprojekte) sind neben den inhaltlichen/künstlerischen und kulturpolitischen Zielen vor 
allem: 
 
 Das Kulturprojekt muss in Kooperation mit Partnern aus mindestens 3 teilnahmebe-
rechtigten Ländern durchgeführt werden und  
 Fördermittel setzen einen Eigenanteil von 20 – 40% voraus, der aus kommunalen und 
Landesmitteln und einer Eigenleistung des Projektträgers kofinanziert werden muss. 
 
Das Land NRW finanziert bei EU-Kulturprojekten einen Anteil über den Fördertopf der inter-
nationalen Kooperationsförderung.  
 
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre scheint die Stadt Köln für sich keine Möglichkeit zu 
sehen, einen kommunalen Anteil zu realisieren. Eine Anfrage bei der Kämmerei hat diese Linie 
jedenfalls bestätigt. Auch scheint es seitens der Stadt keine Initiative zu geben, einen geson-
derten Fördertopf im Haushaltsplan zu verankern, der die Beteiligung der Stadt ermöglicht. 
Lediglich über den Entwicklungsfond „Internationale Kooperationen“ erfolgt eine Kofinanzie-
rung der Kosten, die de n Initiativen bis zur Antragstellung entstehen. Selbst diese Anbah-
nungsfinanzierung erfordert zudem einen Eigenanteil.

- 2 - 
 
De facto bedeutet dies, dass es seitens der Stadt kein dezidiertes Interesse für ein auf euro-
päischer Ebene angesiedeltes Kulturprojekt aus der freien Szene gibt. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Wie beurteilt die Stadt die Anstrengungen der freien Kunst- und Kulturszene, eine Koope-
ration auf europäischer Ebene einzugehen und damit auch den internationalen Blick in 
der Kultur zu erweitern? 
 
2. Gibt es inhaltliche Gründe, warum die Stadt die finanzielle Beteiligung an entsprechen-
den Projekten zur Sicherung des kommunalen Anteils ablehnt? 
 
3. Ist die Stadt sich der potenziellen kulturpolitischen Bedeutung solcher Projekte für die 
Förderung der Internationalität der Stadt bewusst und beabsichtigt sie, diese Aspekte in 
ihre strategische Planung einzubeziehen?  
 
4. T eilt die Stadt die Auffassung, dass es auch aus ökonomischen Gründen wertvoll ist, 
durch einen relativ überschaubaren kommunalen Anteil deutlich mehr finanzielle Res-
sourcen aus der EU zu akquirieren? 
 
5. Wäre eine Stadt wie Köln nicht gut beraten, einen ämterübergreifenden Haushaltsansatz 
für entsprechende Projekte einzurichten und damit die möglichen Antragsteller bei der 
besonderen Mühe, die sie sich machen müssen, um die Antragsbedingungen zu erfüllen, 
konstruktiv zu begleiten? 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1486/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
22.08.2023
Erstellt
22.08.2023 09:43