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V/0187/2014

Betreuungskonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0046/2013 vom 01.10.2013

Vorlagen 20.02.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 19.03.2014, TOP 8

Anlage-2-Konzept

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Ansehen

Anlage-1-A-R-0046-2013

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Ansehen

Anlage-3-Schaubild

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage-2-Konzept

15828 Zeichen

Konzeption für ein spezifische Angebot zum Clearing und zur Betreuung 
von unbegleiteten minderjährigen männlichen Flüchtlingen (umF) in den 
Kinder-, Jugend- und Familiendiensten im Rahmen der Hilfen zur 
Erziehung (HzE) 
 
 
 
Einleitung 
 
 
Auftrag der Diakonie ist soziale Arbeit, die wir christliche Nächstenliebe nennen. Eine 
Fürsorge um Menschen, die sich in Notlagen befinden. Unsere Angebote stehen allen 
Menschen offen, unabhängig von ihrer Religion und ihrer Herkunft. 
Vor diesem  Hintergrund und im Sinne einer sich bedarfsorientiert und 
 differenziert 
entwickelnden Jugendhilfeeinrichtung haben wir unser Konzept für die Arbeit mit 
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen fachlich und strukturell weiterentwickelt.  
 
Die aktuelle Lebenssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist 
geprägt durch Flucht und den damit verbundenen Erlebnissen; der Trennung von 
der Familie und dem sozialen Umfeld sowie des eigenen kulturellen 
Zusammenhangs und einer stark belastenden Lebenssituation (Gefährdungen), 
die zur Flucht führte und   in vielen Fällen der Abhängigkeit von Fluchthelfern und 
Schlepperorganisationen.  
Dieses verknüpft sich mit einer umfassenden Ungewissheit bei der Ankunft in 
unserer Einrichtung, erheblichen Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten 
und der Notwendigkeit sich zu orientieren in einer neuen Lebenswelt, während 
die alte Lebenswelt als „verdeckte Biographie“ weiter besteht. 
Die Jugendlichen sind oft traumatisiert und in einer emotional schlechten 
Verfassung. Sie müssen einen doppelten Transformationsprozess leisten: die 
Transformation vom Kind zum Erwachsenen und die „Loslösung“ von der 
Herkunftsgesellschaft und die Neuanpassung in der Aufnahmegesellschaft. 
Hinzu kommt als weitere Herausforderung die Trennung von der Familie, oft 
unter dramatischen Umständen. 
Dem gegenüber haben sie oft längere Zeit autonom –aus unserer fachlichen 
Sicht und in Bezug auf unseren Kulturkreis  nicht altersentsprechend -
Entscheidungen treffen müssen 
  und für sich selbst gesorgt  Aus diesen Polen 
des emotional hohen Betreuungsbedarfes und autonomer Lebenserfahrungen, 
gilt es einen angemessenen Kontakt und Unterstützung zu bieten. Vor dem 
Hintergrund dieser Lebenssituation bieten wir diesen Jugendlichen Sicherheit, 
Schutz, Versorgung und eine Perspektive über Ansprechpartner, die sie 
begleiten und Offenheit und Interesse für ihre Lebensgeschichte mitbringen und 
ihnen Schritte der Integration in unsere Gesellschaft ermöglichen. 
 
Im Rahmen der Entwicklung des Angebots für unbegleitete minderjährige 
Flüchtlinge bieten wir insgesamt 5 Plätze an:

- 3 Plätze für die Erstaufnahme, Inobhutnahme und das Clearing von umF 
(Betreuungsintensität und Kosten analog zur Inobhutnahme im JiOBI 
bzw. gestuft) 
- 2 Plätze flexibel nutzbar für eine Erstaufnahme oder die Aufnahme in die 
Wohngemeinschaft  
 
 
1. Aufnahme 
 
Die Aufnahme und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Alter von 13 bis 17 
Jahren findet zunächst als Inobhutnahme und danach auf einem der 
Clearingplätze, nach der Einsetzung eines Vormundes und auf der Grundlage 
des § 27 SGB VIII, in unserem speziellen Angebot für unbegleitete minderjährige 
Flüchtlinge statt. Ziel des Clearingverfahrens ist es, die Bedürfnisse der 
Jugendlichen weiter zu ermitteln und die Ergebnisse mit den tatsächlichen 
Gegebenheiten  abzuklären und so Perspektive und Ziele zu erarbeiten.   
Bei der Ankunft ist der zentrale Fachdienst für die Bearbeitung umF im KSD 
zusammen mit dem Amt für Ausländerangelegenheiten tätig geworden, hat die 
Betreffenden von der Polizei/Bundespolizei übernommen, bei 
ausländerrechtlichen Angelegenheiten begleitet, nach einer ersten Überprüfung 
der Personalien die Voraussetzungen einer Inobhutnahme für Minderjährige 
gem. § 42 Abs. 1, Nr. 3 SGB VIII geklärt und ggf. familienrechtliche Maßnahmen 
eingeleitet. 
 
 
1.1 Inobhutnahme 
 
Eine Inobhutnahme dient neben der Erstversorgung für die Betroffenen vor allem 
der Klärung jugendhilferechtlicher Grundlagen ( § 42 SGB VIII) und 
weitergehender pädagogischer Bedarfe. Vorraussetzng für eine Inobhutnahme 
ist die Überprüfung und Feststellung von Minderjährigkeit des Betroffenen durch 
den Kommunalen Sozialdienst. 
Die Kooperation mit dem KSD und später dem Vormund wird in dieser Phase 
besonders eng und vertrauensvoll gestaltet. Die notwendigen ersten 
Prozessschritte (Schulbesuch oder Sprachkurs, ärztliche Eingangsuntersuchung 
und ggf. Behandlung, Kontakt zu Dolmetschern/Muttersprachlern, Wahrnehmung 
und Begleitung der notwendigen Termine und erste Klärung zum biografischen 
Hintergrund und zum pädagogischen Bedarf) werden in den ersten Wochen über 
die Einrichtung abgedeckt.  Dazu gehört eine Einschätzung zum Lebensalter in 
Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt 
Münster und die Beantragung einer Vormundschaft beim Familiengericht durch 
den KSD.   
 
Sehr wichtig für die Zielsetzung der zu betreuenden Jugendlichen ist, dass vor 
allen Dingen in der Eingangsphase die basalen Lebensgrundlagen berücksichtigt 
werden, d.h. eine umfassende Grundversorgung, die den unbegleiteten 
minderjährigen Flüchtlingen aufgrund ihrer Fluchterlebnisse Schutz und 
Sicherheit bieten muss. In dieser 1. Phase, die i.d.R. 4 bis max. 6 Wochen 
dauern sollte, sind die folgenden Punkte zu klären bzw. zu initiieren: 
 
• Versorgung der Jugendlichen, Sicherstellung der Gr undbedürfnisse, 
Unterkunft, Nahrung und Bekleidung (Bekleidungspauschale in geringem 
Umfang für die Grundversorgung)    
 
• Organisation von Dolmetschern zur Behebung sprachl icher Barrieren und 
zur Klärung des individuellen biografischen Hintergrundes und der Flucht-
Geschichte soweit möglich

• Klärung zu den Möglichkeiten einer Familienzusamme nführung und/oder 
Kontakten zu Verwandten 
• Anmeldung an einer Schule bzw. bei einem Sprachkur s, alternativ oder 
zusätzlich Angebote von Sprachförderung in der Einrichtung 
• Organisation eines Arztbesuches zur Erstuntersuchu ng und ggf. weitere 
Behandlungen bei Bedarf 
• Transferleistungen und Begleitung bei Terminen im Ausländeramt, im 
KSD, zum Gericht und anderen behördlichen Angelegenheiten  
• Förderung von Beschäftigung im Tagesablauf, Überna hme alltäglicher 
Aufgaben  
• Mitwirkung bei der Beantragung und Einrichtung ein er Vormundschaft 
über das Familiengericht 
• Erster Ressourcencheck: Alltagskompetenzen und Ler nkompetenzen 
(standardisiert) 
 
 
1.2 Clearing 
 
Das grundsätzliche Problem ist im Eingang dieser Hilfen, dass keine spezifische 
Anamnese, Diagnose oder Problembeschreibung dritter oder der Jugendlichen 
selbst vorliegt. Die Jugendlichen befinden sich dabei in absoluter Unkenntnis 
zum System und haben ggf. wenig Vertrauen in helfende Personen.  
Daraus ergibt sich, dass im Rahmen eines fachlich durchzuführenden 
psychosozialen Clearings geklärt werden muss, welche Hilfebedarfe die 
Jugendlichen benötigen und wie und mit welchen unmittelbaren fachlichen 
Handlungsschritten sie umzusetzen sind. Diese 2.Prozessphase beinhaltet 
neben der Fortsetzung der o.g. Punkte:  
 
• Weitere Klärung zur Vorgeschichte des Jugendlichen  (familiäre Situation, 
emotionale Belastungen usw.) 
• Kontakte zum Vormund 
• Sicherstellung von weiterer ärztlicher Behandlung bei Bedarf 
• Einschätzung zur psychischen Belastung; Gibt es ei n Trauma durch 
eigene Erlebnisse und psychosomatische Reaktionen (z.B. 
Schlafstörungen ) oder handelt es sich sogar um eine Posttraumatische 
Belastungsstörung?  
• Maßnahmen zur psychischen Stabilisierung    
• Klärung und Beratung zum aufenthaltsrechtlichen St atus und 
Handlungsableitungen 
• Normen- und Wertesystem/Orientierung am neuen Lebe nsort 
• Überleitung in eine geeignete Wohnform 
• Zweiter Ressourcencheck: 
 Sprachliche Fähigkeiten und 
Verständigungsmöglichkeiten, Kognition und Bildungsstand, 
Ressourcen/Alltagsbewältigung und  Orientierungsfähigkeiten, Grad der 
Selbstständigkeit und Empfehlung zum Betreuungsangebot 
(standardisiert)  
• Dokumentation der Clearingphase (u. a. Fluchthinte rgrund und –
umstände, Aufenthaltsorte, Verbleib der Eltern, Belastungsphänomene 
und stützender Umgang) 
 
Aus diesen Kriterien und den damit verbundenen Erkenntnissen wird 
anschließend eine  möglichst individuell orientierte und geeignete Hilfeform 
entwickelt. I.d.R. dauert der gesamte Prozess max. 3 Monate dauert.

2. Anschlusshilfen 
 
Das Angebot richtet sich an männliche Jugendliche ab einem Alter von 13 
Jahren, die als unbegleitete Flüchtlinge mit spezifischen Angeboten bisher 
unterversorgt sind und für die eine spezifische Hilfe zur Erziehung (HzE) 
notwendigerweise einzurichten ist. 
 
 
Folgende differenzierte Angebotsmodule (Regelleistungen) als Lebensort 
bieten wir an: 
 
• Sozialintegrative Betreuung in einer unserer Wohng ruppen in Einzelfällen 
(§ 34 KJHG), um eine Anbindung (Beziehungsangebot durch Pädagogen) 
zu schaffen und eine Zugehörigkeit zu einer Wohngruppe  
 
• Leben in einer kleinen Wohngemeinschaft mit Jugend lichen ähnlichen 
Hintergrunds (§ 34 oder § 35 KJHG) mit strukturierter Tagesbetreuung, 
Versorgung und pädagogischer  Begleitung/Unterstützung in den 
Tagesabläufen, Gemeinschaftsleben und gegenseitige 
Untertützungsformen, gemeinsame Freizeitangebote, Integration in 
sozialräumlichen Angeboten und individuell differenzierte 
Betreuungsettings zur Alltagsbewältigung in einer fremden Geselllschaft  
 
• Intensiv sozialpädagogisch betreutes Wohnen oder b etreutes Wohnen in 
Räumen  oder Wohnungen der Einrichtung (untere 
Aufsichtspflichtkomponente) 
Pädagogische Aspekte: Formen der Eigenversorgung erlernen, 
Selbstorganisation des Alltags, sozialräumliche Anbindung, Leben mit 
den eigenen kulturellen Zusammenhängen und den Erfordernissen von 
Integration 
  
 
2.1 Ziele 
• Die Persönlichkeit des Jugendlichen ist stabilisie rt 
• Eine Tagesstruktur ist vereinbart,  wird angenomme n und als hilfreich 
erlebt 
• Der Jugendliche nimmt die neue Lebenssituation an,  er lernt 
Zusammenhänge zu verstehen und gestaltet sie aktiv mit 
• Die familiären Hintergründe sind von den betreuend en Personen 
verstanden und Handlungsableitungen geklärt 
• Methodische Handlungslinien (Annahme von Beziehung  und Beratung, 
aber auch erzieherischen Grenzsetzungen) im täglichen Umgang sind 
entwickelt  
• Die schulische Anbindung, Spracherwerb und Bildung  (Erwerb eines 
Schulabschlusses) ist gesichert 
• Der Jugendliche versteht nach seinen Möglichkeiten  die grundsätzlichen 
Zusammenhänge (Regeln im sozialen Miteinander, Schulbesuch, 
gesellschaftliche Anforderungen zur Vermeidung von Delinquenz) 
• Der Aufenthaltsstatus ist oder wird geklärt 
• Die Perspektive des Jugendlichen ist entwickelt 
 
 
2.2 Grundleistungen 
Im Rahmen eines spezifischen Angebotes für den Lebensort anschließend an 
einen Clearingprozess bieten wir den Jugendlichen folgende Leistungen: 
 
• Bereitstellung eines individuell eingerichteten 
 Zimmers  
• Räume zur Freizeitgestaltung, ausgewogene  Mahlzei ten (Beachtung 
der kulturellen Gewohn- und Besonderheiten), Kochmöglichkeiten

• Klärung zum Aufenthaltsstatus, Begleitung von Asyl verfahren und 
Unterstützung bei rechtlichen Fragen in Kooperation mit Vormündern 
• Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache/ Statuserhebung 
zu Verständigungsmöglichkeiten 
• Hilfestellung und Orientierung bei dem Verstehen e ines Regelsystems 
(Normen- und Wertesystem)   
• Unterstützung und Begleitung beim Kontakt zu Ämter n, Behörden und 
Beratungsstellen  
• Angebote zur Freizeitgestaltung (intern und extern ) und örtliche 
Orientierung in Münster 
• Schulische Einbindung, um den Zugang zur Sprache u nd Bildung zu 
sichern/ Kooperationsmodelle mit Schulen entwickeln. 
• Einbindung der Jugendlichen in Angebote (z.B. Fußb all und 
Jugendcafe, Projektgruppen , Jugendzentrum Mobile, Sportvereine o. 
ä.) 
• Kooperation mit dem Kommunalen Sozialdienst beim E insatz von 
Dolmetschern zum besseren Verständnis miteinander und Bindeglied 
zu Landsleuten (ethnische Communities )  
• Weiterentwicklung des Netzwerkes mit Vormündern, B ehörden, 
Anwälten zur fallbezogenen Unterstützung in Einzelfällen 
• Unterstützung bei der Bewältigung von Traumata und  notwendige 
medizinische Hilfen,  
• Hilfestellung zur Alltagsbewältigung bei Traumatis ierungen, 
insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen 
(Kooperation/Beratung mit entsprechenden Fachleuten), 
entsprechende pädagogische Ableitungen im Alltag (z. B. Nutzung 
von Internet, Deeskalations- und Entlastungsstrategien, vereinfachte 
Sprachformen und bildliche Unterstützung von komplexeren 
Sachverhalten) 
• Entwicklung einer Perspektive und Verselbstständig ung in der 
jeweiligen Betreuungsform  
 
 
3. Zielgruppenspezifische Leistungsangebote 
 
Angesichts des Durchschnittsalters der Zielgruppe (13 - 17 Jahre) ist nach der 
Clearingphase bei längerem Verbleib in der Bundesrepublik sicher zu stellen, 
dass mittelfristige stationäre Hilfen mit dem Ziel einer zunehmenden 
Verselbständigung und Integration geplant werden. 
Diese Zielsetzung wird für umF dadurch unterstützt, indem sie kulturelle und 
schulische Begleithilfen erhalten, die die soziale Befindlichkeit der Betroffenen in 
den ersten Monaten nach Aufnahme besonders berücksichtigt und eine 
Integration befördern. 
Diese Begleithilfen können/sollten auch Elemente erlebnispädagogischer 
Angebote oder Sozialer Gruppenarbeit umfassen. Soweit dies in Kooperation mit 
der Schulsozialarbeit der Geistschule, der VHS, dem Beratungs- und 
Bildungszentrum der Diakonie und/oder der Gemeinnützigen Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender (GGUA) möglich ist, werden entsprechende 
Vereinbarungen getroffen.  
Eine weitere wichtige Vernetzung kann der Kontakt zu Landsleuten (eigene 
Community) für die Jugendlichen sein, im Sinne von Kulturmittlern.    
Trotz aller Besonderheiten der Angebote ist oberstes Ziel die Integration und 
Vermeidung von Ausgrenzung der UMF, sowie die Stabilisierung der 
Jugendlichen.

4. Räumlichkeiten 
 
• Räumlichkeiten für individuell zugeschnittene Betr euungskonzepte stehen 
in unseren Liegenschaften zur Verfügung und werden dem Bedarf 
entsprechend genutzt   
 
 
5. Personal 
 
Entsprechend des Angebotes nach Qualitätsschlüssel Rahmenverträge (HzE), 
Inobhutnahme, Clearingphase  ( Intensivangebot), Regelangebot bzw. extensives 
Angebot oder Fachleistungsstundensatz. Das Personal verfügt über umfassende 
praktische Erfahrungen im Umgang mit den umF und nimmt regelmäßig an 
Fortbildungsangeboten teil. 
Folgende Sprachkenntnisse, die in vielen Fällen zunächst eine Verständigung 
möglich machen, stehen bei unseren Kollegen zur Verfügung: Englisch, 
Französisch und Spanisch 
 
 
6. Qualitätssicherung 
 
• Kooperation mit dem Jugendmigrationsdienst des Beratungs- und 
BildungsCentrums der Diakonie Münster vor allem zu den Aspekten: 
 
- fachliche Begleitung und regelmäßige Fortbildungen in der  
interkulturellen Arbeit 
- Kontakt zu Dolmetschern 
- Fallbegleitung und -beratung zum Einzelfall und  zu interkulturellen 
Fragen 
- Erfahrungen zu Netzwerken für Flüchtlinge 
- Spezifische Angebote für jugendliche Flüchtlinge in Kooperation    
 
• Kooperation über das UVAS Schulprojekt mit der Gei stschule 
• Diagnose und Fallberatung über unseren psychologis chen Dienst 
• Netzwerkarbeit mit den am Prozess beteiligten Koop erationspartnern 
(Vormund, Ausländeramt, Landsleute, Geistschule/Sprachförderklasse, 
Sprachkurse, muttersprachliche Therapeuten 
• Clearing in Anlehnung an den Wimes- Kriterien 
• Supervision/Intervision und kollegiale Beratung 
 
 
 
 
Diakonie Münster 
Kinder-, Jugend- und Familiendienste GmbH 
Am Blaukreuzwäldchen 31 
48167 Münster 
 
 
Ansprechpartner: 
 
Uwe Wellmann, Pädagogischer Leiter 
Tel.: 0251/96140-23 
E-mail: u.wellmann@diakonie-muenster.de

Anlage-1-A-R-0046-2013

7785 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2013  
 
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
 
 
01.10.2013 
 
 
 
 
Der Rat beschließt: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
zu prüfen, ob die vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe sowohl für das Clearing als 
auch als möglicher Lebensort für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit ihren speziellen 
Bedarfen und Bedürfnissen ausreichend und geeignet sind; d.h. ob es genug Plätze und die 
für die Zielgruppe erforderlichen besonderen Kenntnisse und Spezialisierungen vorliegen. 
Die Prüfung soll auf der Grundlage der neu erschienenen Handreichung zum Umgang mit 
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 1 mit den dort 
formulierten Anforderungen an das Clearing und ggf. sich anschließende Hilfen zu 
Erziehung erfolgen. 
Die Verwaltung entwickelt auf dieser Grundlage ein entsprechendes Anforderungsprofil und 
schreibt die Aufgabe aus.  
Begründung: 
Das Jugendamt der Kommune, in der minderjährige Flüchtlinge ankommen, ist verpflichtet, 
diese in Obhut zu nehmen, einen Vormund zu bestellen und alle Vorkehrungen zum Schutz 
und zu Klärung der individuellen Situation in die Wege zu leiten. 
Der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist eine Kinderrechte- und 
Menschenrechtsfrage. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen nach ihrer Ankunft 
in Deutschland vor allem Schutz und zunächst Ansprechpartner, 
• die zu ihnen in ihrer Muttersprache in Kontakt tre ten, 
• die zuhören, 
• die ihnen helfen, mit ihrem Leben ohne Eltern und enge Angehörige 
zurechtzukommen, 
• die versuchen, einen normalen Alltag herzustellen,  
• die fragen, was sie interessiert und was sie brauc hen, 
• die ihre Bildung fördern, 
• die sie zunächst in einen Sprachkurs Deutsch vermi tteln, 
• die ihnen erste Zugänge in die deutsche Gesellscha ft, insbesondere - angesichts 
häufiger Traumatisierungen zu unserem Gesundheitssystem vermitteln 
Minderjährige Flüchtlinge haben häufig mit staatlichen Instanzen in ihren Herkunftsländern 
und auf der Flucht schlechte Erfahrungen gemacht, sodass sie zunächst auch deutschen 
Behörden gegenüber misstrauisch sind. Die angekommenen Kinder und Jugendlichen 
benötigen daher Zeit, einen spezialisierten  Schutz und einen urteilsfreien Umgang mit der 
mitgebrachten Kultur. (s. Handreichung 2013 S. 6) 
                                                
 
1 Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfale,  Ministerium für 
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport  des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium  für Inneres und Kommunales des 
Landes Nordrhein-Westfalen, LVR – Landesjugendamt Rheinland, LWL - Landesjugendamt Westfalen  (Hrsg.); 2013 
http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=27919&fileid=91637&sprachid=1   
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“

2 
 
Ein Clearingverfahren (i.d.R. wird diese Aufgabe vom Jugendamt an freie Träger 
übertragen) kann sowohl als Angebot im Rahmen einer geeigneten Einrichtung der 
Jugendhilfe als auch in einer spezialisierten Clearingstelle durchgeführt werden. Dabei muss 
es sich jedoch um eine Einrichtung handeln, deren Angebote an den spezifischen  
Bedürfnissen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die erst wenige Tage in einem 
fremden Land leben, ausgerichtet sind  
Die Durchführung des Clearingverfahrens umfasst die Wahrnehmung aller Aufgaben, die im 
Zusammenhang mit der Versorgung und der Abklärung der rechtlichen Fragen stehen. 
Hierzu gehören in der Regel: 
• Unterbringung und Sicherung der physischen und psy chischen Grundbedürfnisse, 
• Versorgung mit einem Schlafplatz, Verpflegung, bei  entsprechendem Bedarf Kleidung 
und andere Leistungen, 
• pädagogische Betreuung sowie ggf. psychologische H ilfen, 
• Veranlassen der Gesundheitsüberprüfung 
• anlassbezogene Abklärung und Behandlung von Krankh eiten im Rahmen der 
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, 
• Klärung von Anzeichen traumatischer Belastungen, 
• Strukturierung des Alltags der Minderjährigen, 
• Eröffnung von Bildungsperspektiven (Schulbesuch, S prachkurs), 
• Kontaktherstellung zu Bezugspersonen, Terminwahrne hmung, Freizeitaktivitäten, 
angemessene Spiel- und Erholungsmöglichkeiten, alltagspraktische Kenntnisse 
• Information über Meldepflichten und Unterstützung bei Kontakten - ggf. auch 
Begleitung durch pädagogisches Personal - zum Bundesamt für Migration und 
Flüchtlinge, zur Ausländerbehörde und anderen Behörden, Gerichten sowie 
Beratungsstellen in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen, solange ein Vormund nicht 
bestellt ist bzw. in Zusammenarbeit mit dem Vormund, 
• Feststellung eines jugendhilferechtlichen Bedarfs und Zusammenfassung der 
Ergebnisse des Clearingverfahrens als Grundlage für das Hilfeplanverfahren, 
• Dokumentation von Fluchthintergründen und -umständ en, des Verbleibs der Eltern, 
Bleibe-/Rückkehrmöglichkeiten, Familienzusammenführung in einem Drittland 
Die Ausstattung der Einrichtung soll den individuellen Jugendhilfebedarf des unbegleiteten 
minderjährigen Flüchtlings berücksichtigen. Dies erfordert u.a. insbesondere: 
• ein jugendgerechtes Umfeld, 
• geschlechtsspezifische räumliche Trennung, 
• Gemeinschaftsräume, Therapieraum, Büro für Nachtdi enst und Betreuung, 
• Doppel- und Einzelzimmer für Jugendliche (Ausstatt ung mit Doppelzimmern liegt in der 
speziellen Situation der Jugendlichen begründet. Aufgrund von kulturellen 
Hintergründen und Traumatisierungen kann dies ausdrücklich gewünscht werden), 
• gute Verkehrsanbindung an das Stadtzentrum, 
• sprachkompetente Fachkräfte und die Kooperation mi t Sprachmittlern  
• einen Träger, der sein Angebot auf die besondere S ituation der UMF ausrichtet i.S. der 
Integration in das Konzept des Trägers und der Integration in das städtische Umfeld.  
(vgl. auch Handreichung 2013 S. 16) 
Das Anforderungsprofil an die Fachkräfte umfasst neben den Methoden der sozialen Arbeit ( 
z.B.: Aufsuchende Arbeit,  lösungsorientierte Beratungstechniken, systemische Sichtweise 
und Beratung, Sozialraumkompetenz, Interkulturelle Kompetenz) Fremdsprachenkennt-
nisse und Techniken der nonverbalen Kommunikation, umfassende Kenntnisse der 
Unterstützungsmöglichkeiten für UMFe in medizinischen, psychosozialen und  juristischen 
Fragen sowie die Bereitschaft, insbesondere zu Beginn des Aufenthalts als einzige 
erwachsene Bezugsperson für den jungen Menschen da zu sein.

3 
 
In Münster gab es im Jahr 2010 insgesamt 14 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, von 
denen 9 in Obhut genommen wurden, 5 davon waren nach kurzer Zeit abgängig, 4 wurden 
bei Verwandten aufgenommen, einer wurde in einer städtischen Flüchtlingseinrichtung für 
ältere Jugendliche untergebracht. Die aktuellen Zahlen liegen erheblich höher (ca. 30). 
Daher ist die Prüfung notwendig. 
Die Kosten für die Betreuung der Unbegleitenden Minderjährigen Flüchtlinge bekommt die 
Stadt in vollem Umfang erstattet. 
Münster als „Stadt der Bildung und Wissenschaft“ steht es zu Gesicht, zusammen mit der 
Verantwortung in Menschenrechts- und Kinderrechtsfragen, die unbegleiteten 
minderjährigen Flüchtlinge nach Aufnahme in der Kommune bestmöglich zu betreuen, zu 
bilden und ihnen Perspektiven zu eröffnen. 
 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Petra Dieckmann 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Manfred Kehr 
gez. Annette Kemper 
gez. Hery Klas 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Anne Naegels 
gez. Carsten Peters 
gez. Otto Reiners 
gez. Tim Rohleder 
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

Anlage-3-Schaubild

1479 Zeichen

	
	
	
		 
	
	
		
				 
	
		 	
	
	
	
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Beschlussvorlage

7183 Zeichen

V/0187/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Betreuungskonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL  an den Rat Nr. A-R/0046/2013 vom 
01.10.2013 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Inobhutnahme und dem 
damit verbundenen Clearing wird der Diakonie Münster – Kinder-, Jugend- und Familiendienste 
GmbH weiterhin übertragen und das Konzept weiter entwickelt. 
 
2. Die in der Anlage beigefügte Konzeption wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2). 
 
3. Die pauschale Finanzierung in der Inobhutnahme von Jungen im Alter von 13 – 17 Jahren wird 
von bisher 2 Plätzen auf 3 Plätze erweitert. 
 
4. Die Kostenerstattung gemä ß § 89d SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird 
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wie bisher beim Bundesverwaltungsamt für eine 
volle Kostendeckung beantragt. 
 
5. Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird nach einem Z eitraum von einem 
Jahr über die Erfahrungen berichtet. 
 
6. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0046/2013 vom 
01.10.2013 ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrag  
 
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (Anlage 1 ) greift den vermehrten Zuzug von 
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach Münster auf. Mit dem Antrag wird die Verwaltung 
beauftragt zu prüfen, „ob die vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe sowohl für das Clearing 
als auch als möglicher Lebensor t für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit ihren speziellen 
Bedarfen und Bedürfnissen ausreichend und geeignet sind.“ 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0187/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Vogt 
Ruf: 
492 51 75 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0187/2014 
 
2. Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW 
 
Die Landesjugendämter LWL und LVR haben im Frühjah r 2013 eine „Handreichung zum U mgang 
mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein -Westfalen“ herausgegeben, die das 
Clearing beschreibt und Anforderungen formuliert. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
hat mit dem Träger der Inobhutn ahme für Jungen von 13 – 17 Jahren, der Diakonie Mün ster, die 
Empfehlungen erörtert und die fachlich -konzeptionellen Anforderungen und die Entwicklungspe r-
spektiven in Anlehnung an die Handreichung aufgegriffen. 
 
 
3. Veränderungstendenzen im Handlungsfeld 
 
Die Fallzahlen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben sich in den letzten drei Ja h-
ren wie folgt entwickelt: 2011 = 9 Personen, 2012 = 20 Personen, 2013 = 33 Personen. Deutsc h-
landweit zählen laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktue ll Serbien, Afghani stan, Irak, 
Somalia und Syrien zu den zugangsstärksten Herkunftsländern.  In Münster kommt die größte A n-
zahl  der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Afghanistan (14 Fälle) und M arokko (10 
Fälle). 
 
 
4. Inobhutnahme von Jungen von 13 – 17 Jahren in Münster 
 
Mit der Vorlage V/0825/2008 hat der Rat am 05.11.2008 beschlossen, dass die Inobhutnahme von 
Jungen von 13 – 17 Jahren durch die Diakonie Münster in der Einrichtung Blaukreuzwäl dchen 
durchgeführt wird. Finanziert werden pauscha l 2 Plätze. Zu diesem Zeitpunkt war die Betreuung 
von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein Randthema. 
 
Angesichts der steigenden Fallzahlen hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem 
Träger für das Aufgabenfeld eine neue Konzeption e ntwickelt. Der Ablauf der Maßnahme, die in 
enger Kooperation mit dem KSD erfolgt, ergibt sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Di agramm, 
das die Arbeitsteilung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Träger 
verdeutlicht. Das Amt für K inder, Jugendliche und Familien bleibt für die Inobhutnahme gemäß 
§ 42 SGB VIII in der Gesamt- und Planungsverantwortung. 
 
Der Träger wird für die Erstaufnahme, Inobhutnahme und das Clearing 3 Plätze und 2 flexible 
Plätze in der Einrichtung vorhalten. Diese Anzahl reicht nach der Statistik für 2013 aus. 
 
Von den in 2013 aufgenommenen unbegleiteten minderjährigen 33 Flüchtlingen sind 15 Flüchtli n-
ge weniger als 5 Tage in der Einrichtung verbleiben: 3 x 1 Tag, 8 x 2 Tage, 1 x 3 Tage und 3 x 4 
Tage. Häufig werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Gruppen von 2 bis 3 Pers o-
nen aufgenommen und verlassen die Einrichtung nach dieser kurzen Zeit mit unbekanntem Ziel. 
 
In 2013 wurden insgesamt 1.117 Tage im Blaukreuzwäldchen (915 Tage Inobhutnahme und 202  
Tage Abklärung) in Anspruch genommen. Davon wurden 938 Tage  (823 Tage Inobhutnahme und 
115 Tage Abklärung) für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gezählt. Dies entspricht e i-
nem Anteil von 84 %. Die G esamtdauer macht erforderlich, die pauschale Vergütung (2 Plätze x 
365 Tage) auf 3 Plätze zu erhöhen.  Dies ist für die Stadt Münster finanziell keine Mehrbelastung. 
 
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beantragt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
gemäß § 89d SGB VIII die Kostenersta ttung beim Bundesverwaltungsamt, das ein erstattung s-
pflichtiges Bundesland / einen erstattungspflichtigen überörtlichen Träger bestimmt. In der Regel 
läuft das Verfahren ohne Probleme. Diese ergeben sich nur, wenn sich herausstellt, dass der au f-
genommene Jugendliche tatsächlich bereits volljährig ist (ermittelt durch ein Gutachten bzw. A l-
tersschätzung). Dies war in 2013 in fünf Verfahren der Fall. Ein weiteres Problem sind fehlende 
Unterlagen und Angaben. Sofern der unbegleitete minderjährige Flüchtling unm ittelbar nach der

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V/0187/2014 
Aufnahme die Einrichtung mit unbekanntem Ziel wieder verlässt, fehlen für den Antrag auf Koste n-
erstattung die benötigten Angaben, die nicht sofort (zum Beispiel wegen fehlender Verständ igung 
und/oder bei einer Zuführung in der Nacht) erho ben werden. Dieser Punkt wird in der Zusamme n-
arbeit mit dem Träger verbessert werden, um die finanziellen Nachteile für die Stadt Münster  zu 
vermeiden. 
 
 
5. Zusammenfassung 
 
Mit der Diakonie Münster e.V. ist ein Träger für die Betreuung und das Clearing f ür die unbegleite-
ten minderjährigen Flüchtlinge beauftragt, der über vielfältige Erfahrungen mit diesem Klientel ve r-
fügt. Personal, Räumlichkeiten und Qualität der Aufgabenerfüllung sind bedarfsentspr echend. Der 
Träger gewährleistet über das festgelegte Platzkontingent hinaus, weitere Plätze flexibel vorzuhal-
ten. 
 
Die Entwicklung wird durch die Verwaltung nachgehalten. Dem Ausschuss für Kinder, Jugendl iche 
und Familien wird in einem Jahr berichtet. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
1. Antrag der Fr aktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0046/2013 vom 
01.10.2013 
 
2. Konzeption für ein spezifisches Angebot zum Clearing und zur Betreuung von unbegleiteten 
minderjährigen Flüchtlingen der Diakonie Münster 
 
3. Schaubild zum Verfahrensablauf

Beratungsverlauf (1)

19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Windthorststraße 7
  • Am Blaukreuzwäldchen 31

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0187/2014
Typ
Vorlagen
Datum
20.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37