V/0187/2014
Betreuungskonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0046/2013 vom 01.10.2013
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Anlage-2-Konzept
15828 Zeichen
Konzeption für ein spezifische Angebot zum Clearing und zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen männlichen Flüchtlingen (umF) in den Kinder-, Jugend- und Familiendiensten im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (HzE) Einleitung Auftrag der Diakonie ist soziale Arbeit, die wir christliche Nächstenliebe nennen. Eine Fürsorge um Menschen, die sich in Notlagen befinden. Unsere Angebote stehen allen Menschen offen, unabhängig von ihrer Religion und ihrer Herkunft. Vor diesem Hintergrund und im Sinne einer sich bedarfsorientiert und differenziert entwickelnden Jugendhilfeeinrichtung haben wir unser Konzept für die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen fachlich und strukturell weiterentwickelt. Die aktuelle Lebenssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist geprägt durch Flucht und den damit verbundenen Erlebnissen; der Trennung von der Familie und dem sozialen Umfeld sowie des eigenen kulturellen Zusammenhangs und einer stark belastenden Lebenssituation (Gefährdungen), die zur Flucht führte und in vielen Fällen der Abhängigkeit von Fluchthelfern und Schlepperorganisationen. Dieses verknüpft sich mit einer umfassenden Ungewissheit bei der Ankunft in unserer Einrichtung, erheblichen Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten und der Notwendigkeit sich zu orientieren in einer neuen Lebenswelt, während die alte Lebenswelt als „verdeckte Biographie“ weiter besteht. Die Jugendlichen sind oft traumatisiert und in einer emotional schlechten Verfassung. Sie müssen einen doppelten Transformationsprozess leisten: die Transformation vom Kind zum Erwachsenen und die „Loslösung“ von der Herkunftsgesellschaft und die Neuanpassung in der Aufnahmegesellschaft. Hinzu kommt als weitere Herausforderung die Trennung von der Familie, oft unter dramatischen Umständen. Dem gegenüber haben sie oft längere Zeit autonom –aus unserer fachlichen Sicht und in Bezug auf unseren Kulturkreis nicht altersentsprechend - Entscheidungen treffen müssen und für sich selbst gesorgt Aus diesen Polen des emotional hohen Betreuungsbedarfes und autonomer Lebenserfahrungen, gilt es einen angemessenen Kontakt und Unterstützung zu bieten. Vor dem Hintergrund dieser Lebenssituation bieten wir diesen Jugendlichen Sicherheit, Schutz, Versorgung und eine Perspektive über Ansprechpartner, die sie begleiten und Offenheit und Interesse für ihre Lebensgeschichte mitbringen und ihnen Schritte der Integration in unsere Gesellschaft ermöglichen. Im Rahmen der Entwicklung des Angebots für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bieten wir insgesamt 5 Plätze an: - 3 Plätze für die Erstaufnahme, Inobhutnahme und das Clearing von umF (Betreuungsintensität und Kosten analog zur Inobhutnahme im JiOBI bzw. gestuft) - 2 Plätze flexibel nutzbar für eine Erstaufnahme oder die Aufnahme in die Wohngemeinschaft 1. Aufnahme Die Aufnahme und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Alter von 13 bis 17 Jahren findet zunächst als Inobhutnahme und danach auf einem der Clearingplätze, nach der Einsetzung eines Vormundes und auf der Grundlage des § 27 SGB VIII, in unserem speziellen Angebot für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge statt. Ziel des Clearingverfahrens ist es, die Bedürfnisse der Jugendlichen weiter zu ermitteln und die Ergebnisse mit den tatsächlichen Gegebenheiten abzuklären und so Perspektive und Ziele zu erarbeiten. Bei der Ankunft ist der zentrale Fachdienst für die Bearbeitung umF im KSD zusammen mit dem Amt für Ausländerangelegenheiten tätig geworden, hat die Betreffenden von der Polizei/Bundespolizei übernommen, bei ausländerrechtlichen Angelegenheiten begleitet, nach einer ersten Überprüfung der Personalien die Voraussetzungen einer Inobhutnahme für Minderjährige gem. § 42 Abs. 1, Nr. 3 SGB VIII geklärt und ggf. familienrechtliche Maßnahmen eingeleitet. 1.1 Inobhutnahme Eine Inobhutnahme dient neben der Erstversorgung für die Betroffenen vor allem der Klärung jugendhilferechtlicher Grundlagen ( § 42 SGB VIII) und weitergehender pädagogischer Bedarfe. Vorraussetzng für eine Inobhutnahme ist die Überprüfung und Feststellung von Minderjährigkeit des Betroffenen durch den Kommunalen Sozialdienst. Die Kooperation mit dem KSD und später dem Vormund wird in dieser Phase besonders eng und vertrauensvoll gestaltet. Die notwendigen ersten Prozessschritte (Schulbesuch oder Sprachkurs, ärztliche Eingangsuntersuchung und ggf. Behandlung, Kontakt zu Dolmetschern/Muttersprachlern, Wahrnehmung und Begleitung der notwendigen Termine und erste Klärung zum biografischen Hintergrund und zum pädagogischen Bedarf) werden in den ersten Wochen über die Einrichtung abgedeckt. Dazu gehört eine Einschätzung zum Lebensalter in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster und die Beantragung einer Vormundschaft beim Familiengericht durch den KSD. Sehr wichtig für die Zielsetzung der zu betreuenden Jugendlichen ist, dass vor allen Dingen in der Eingangsphase die basalen Lebensgrundlagen berücksichtigt werden, d.h. eine umfassende Grundversorgung, die den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufgrund ihrer Fluchterlebnisse Schutz und Sicherheit bieten muss. In dieser 1. Phase, die i.d.R. 4 bis max. 6 Wochen dauern sollte, sind die folgenden Punkte zu klären bzw. zu initiieren: • Versorgung der Jugendlichen, Sicherstellung der Gr undbedürfnisse, Unterkunft, Nahrung und Bekleidung (Bekleidungspauschale in geringem Umfang für die Grundversorgung) • Organisation von Dolmetschern zur Behebung sprachl icher Barrieren und zur Klärung des individuellen biografischen Hintergrundes und der Flucht- Geschichte soweit möglich • Klärung zu den Möglichkeiten einer Familienzusamme nführung und/oder Kontakten zu Verwandten • Anmeldung an einer Schule bzw. bei einem Sprachkur s, alternativ oder zusätzlich Angebote von Sprachförderung in der Einrichtung • Organisation eines Arztbesuches zur Erstuntersuchu ng und ggf. weitere Behandlungen bei Bedarf • Transferleistungen und Begleitung bei Terminen im Ausländeramt, im KSD, zum Gericht und anderen behördlichen Angelegenheiten • Förderung von Beschäftigung im Tagesablauf, Überna hme alltäglicher Aufgaben • Mitwirkung bei der Beantragung und Einrichtung ein er Vormundschaft über das Familiengericht • Erster Ressourcencheck: Alltagskompetenzen und Ler nkompetenzen (standardisiert) 1.2 Clearing Das grundsätzliche Problem ist im Eingang dieser Hilfen, dass keine spezifische Anamnese, Diagnose oder Problembeschreibung dritter oder der Jugendlichen selbst vorliegt. Die Jugendlichen befinden sich dabei in absoluter Unkenntnis zum System und haben ggf. wenig Vertrauen in helfende Personen. Daraus ergibt sich, dass im Rahmen eines fachlich durchzuführenden psychosozialen Clearings geklärt werden muss, welche Hilfebedarfe die Jugendlichen benötigen und wie und mit welchen unmittelbaren fachlichen Handlungsschritten sie umzusetzen sind. Diese 2.Prozessphase beinhaltet neben der Fortsetzung der o.g. Punkte: • Weitere Klärung zur Vorgeschichte des Jugendlichen (familiäre Situation, emotionale Belastungen usw.) • Kontakte zum Vormund • Sicherstellung von weiterer ärztlicher Behandlung bei Bedarf • Einschätzung zur psychischen Belastung; Gibt es ei n Trauma durch eigene Erlebnisse und psychosomatische Reaktionen (z.B. Schlafstörungen ) oder handelt es sich sogar um eine Posttraumatische Belastungsstörung? • Maßnahmen zur psychischen Stabilisierung • Klärung und Beratung zum aufenthaltsrechtlichen St atus und Handlungsableitungen • Normen- und Wertesystem/Orientierung am neuen Lebe nsort • Überleitung in eine geeignete Wohnform • Zweiter Ressourcencheck: Sprachliche Fähigkeiten und Verständigungsmöglichkeiten, Kognition und Bildungsstand, Ressourcen/Alltagsbewältigung und Orientierungsfähigkeiten, Grad der Selbstständigkeit und Empfehlung zum Betreuungsangebot (standardisiert) • Dokumentation der Clearingphase (u. a. Fluchthinte rgrund und – umstände, Aufenthaltsorte, Verbleib der Eltern, Belastungsphänomene und stützender Umgang) Aus diesen Kriterien und den damit verbundenen Erkenntnissen wird anschließend eine möglichst individuell orientierte und geeignete Hilfeform entwickelt. I.d.R. dauert der gesamte Prozess max. 3 Monate dauert. 2. Anschlusshilfen Das Angebot richtet sich an männliche Jugendliche ab einem Alter von 13 Jahren, die als unbegleitete Flüchtlinge mit spezifischen Angeboten bisher unterversorgt sind und für die eine spezifische Hilfe zur Erziehung (HzE) notwendigerweise einzurichten ist. Folgende differenzierte Angebotsmodule (Regelleistungen) als Lebensort bieten wir an: • Sozialintegrative Betreuung in einer unserer Wohng ruppen in Einzelfällen (§ 34 KJHG), um eine Anbindung (Beziehungsangebot durch Pädagogen) zu schaffen und eine Zugehörigkeit zu einer Wohngruppe • Leben in einer kleinen Wohngemeinschaft mit Jugend lichen ähnlichen Hintergrunds (§ 34 oder § 35 KJHG) mit strukturierter Tagesbetreuung, Versorgung und pädagogischer Begleitung/Unterstützung in den Tagesabläufen, Gemeinschaftsleben und gegenseitige Untertützungsformen, gemeinsame Freizeitangebote, Integration in sozialräumlichen Angeboten und individuell differenzierte Betreuungsettings zur Alltagsbewältigung in einer fremden Geselllschaft • Intensiv sozialpädagogisch betreutes Wohnen oder b etreutes Wohnen in Räumen oder Wohnungen der Einrichtung (untere Aufsichtspflichtkomponente) Pädagogische Aspekte: Formen der Eigenversorgung erlernen, Selbstorganisation des Alltags, sozialräumliche Anbindung, Leben mit den eigenen kulturellen Zusammenhängen und den Erfordernissen von Integration 2.1 Ziele • Die Persönlichkeit des Jugendlichen ist stabilisie rt • Eine Tagesstruktur ist vereinbart, wird angenomme n und als hilfreich erlebt • Der Jugendliche nimmt die neue Lebenssituation an, er lernt Zusammenhänge zu verstehen und gestaltet sie aktiv mit • Die familiären Hintergründe sind von den betreuend en Personen verstanden und Handlungsableitungen geklärt • Methodische Handlungslinien (Annahme von Beziehung und Beratung, aber auch erzieherischen Grenzsetzungen) im täglichen Umgang sind entwickelt • Die schulische Anbindung, Spracherwerb und Bildung (Erwerb eines Schulabschlusses) ist gesichert • Der Jugendliche versteht nach seinen Möglichkeiten die grundsätzlichen Zusammenhänge (Regeln im sozialen Miteinander, Schulbesuch, gesellschaftliche Anforderungen zur Vermeidung von Delinquenz) • Der Aufenthaltsstatus ist oder wird geklärt • Die Perspektive des Jugendlichen ist entwickelt 2.2 Grundleistungen Im Rahmen eines spezifischen Angebotes für den Lebensort anschließend an einen Clearingprozess bieten wir den Jugendlichen folgende Leistungen: • Bereitstellung eines individuell eingerichteten Zimmers • Räume zur Freizeitgestaltung, ausgewogene Mahlzei ten (Beachtung der kulturellen Gewohn- und Besonderheiten), Kochmöglichkeiten • Klärung zum Aufenthaltsstatus, Begleitung von Asyl verfahren und Unterstützung bei rechtlichen Fragen in Kooperation mit Vormündern • Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache/ Statuserhebung zu Verständigungsmöglichkeiten • Hilfestellung und Orientierung bei dem Verstehen e ines Regelsystems (Normen- und Wertesystem) • Unterstützung und Begleitung beim Kontakt zu Ämter n, Behörden und Beratungsstellen • Angebote zur Freizeitgestaltung (intern und extern ) und örtliche Orientierung in Münster • Schulische Einbindung, um den Zugang zur Sprache u nd Bildung zu sichern/ Kooperationsmodelle mit Schulen entwickeln. • Einbindung der Jugendlichen in Angebote (z.B. Fußb all und Jugendcafe, Projektgruppen , Jugendzentrum Mobile, Sportvereine o. ä.) • Kooperation mit dem Kommunalen Sozialdienst beim E insatz von Dolmetschern zum besseren Verständnis miteinander und Bindeglied zu Landsleuten (ethnische Communities ) • Weiterentwicklung des Netzwerkes mit Vormündern, B ehörden, Anwälten zur fallbezogenen Unterstützung in Einzelfällen • Unterstützung bei der Bewältigung von Traumata und notwendige medizinische Hilfen, • Hilfestellung zur Alltagsbewältigung bei Traumatis ierungen, insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen (Kooperation/Beratung mit entsprechenden Fachleuten), entsprechende pädagogische Ableitungen im Alltag (z. B. Nutzung von Internet, Deeskalations- und Entlastungsstrategien, vereinfachte Sprachformen und bildliche Unterstützung von komplexeren Sachverhalten) • Entwicklung einer Perspektive und Verselbstständig ung in der jeweiligen Betreuungsform 3. Zielgruppenspezifische Leistungsangebote Angesichts des Durchschnittsalters der Zielgruppe (13 - 17 Jahre) ist nach der Clearingphase bei längerem Verbleib in der Bundesrepublik sicher zu stellen, dass mittelfristige stationäre Hilfen mit dem Ziel einer zunehmenden Verselbständigung und Integration geplant werden. Diese Zielsetzung wird für umF dadurch unterstützt, indem sie kulturelle und schulische Begleithilfen erhalten, die die soziale Befindlichkeit der Betroffenen in den ersten Monaten nach Aufnahme besonders berücksichtigt und eine Integration befördern. Diese Begleithilfen können/sollten auch Elemente erlebnispädagogischer Angebote oder Sozialer Gruppenarbeit umfassen. Soweit dies in Kooperation mit der Schulsozialarbeit der Geistschule, der VHS, dem Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie und/oder der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) möglich ist, werden entsprechende Vereinbarungen getroffen. Eine weitere wichtige Vernetzung kann der Kontakt zu Landsleuten (eigene Community) für die Jugendlichen sein, im Sinne von Kulturmittlern. Trotz aller Besonderheiten der Angebote ist oberstes Ziel die Integration und Vermeidung von Ausgrenzung der UMF, sowie die Stabilisierung der Jugendlichen. 4. Räumlichkeiten • Räumlichkeiten für individuell zugeschnittene Betr euungskonzepte stehen in unseren Liegenschaften zur Verfügung und werden dem Bedarf entsprechend genutzt 5. Personal Entsprechend des Angebotes nach Qualitätsschlüssel Rahmenverträge (HzE), Inobhutnahme, Clearingphase ( Intensivangebot), Regelangebot bzw. extensives Angebot oder Fachleistungsstundensatz. Das Personal verfügt über umfassende praktische Erfahrungen im Umgang mit den umF und nimmt regelmäßig an Fortbildungsangeboten teil. Folgende Sprachkenntnisse, die in vielen Fällen zunächst eine Verständigung möglich machen, stehen bei unseren Kollegen zur Verfügung: Englisch, Französisch und Spanisch 6. Qualitätssicherung • Kooperation mit dem Jugendmigrationsdienst des Beratungs- und BildungsCentrums der Diakonie Münster vor allem zu den Aspekten: - fachliche Begleitung und regelmäßige Fortbildungen in der interkulturellen Arbeit - Kontakt zu Dolmetschern - Fallbegleitung und -beratung zum Einzelfall und zu interkulturellen Fragen - Erfahrungen zu Netzwerken für Flüchtlinge - Spezifische Angebote für jugendliche Flüchtlinge in Kooperation • Kooperation über das UVAS Schulprojekt mit der Gei stschule • Diagnose und Fallberatung über unseren psychologis chen Dienst • Netzwerkarbeit mit den am Prozess beteiligten Koop erationspartnern (Vormund, Ausländeramt, Landsleute, Geistschule/Sprachförderklasse, Sprachkurse, muttersprachliche Therapeuten • Clearing in Anlehnung an den Wimes- Kriterien • Supervision/Intervision und kollegiale Beratung Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste GmbH Am Blaukreuzwäldchen 31 48167 Münster Ansprechpartner: Uwe Wellmann, Pädagogischer Leiter Tel.: 0251/96140-23 E-mail: u.wellmann@diakonie-muenster.de
Anlage-1-A-R-0046-2013
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2013
Ratsantrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates
01.10.2013
Der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt,
zu prüfen, ob die vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe sowohl für das Clearing als
auch als möglicher Lebensort für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit ihren speziellen
Bedarfen und Bedürfnissen ausreichend und geeignet sind; d.h. ob es genug Plätze und die
für die Zielgruppe erforderlichen besonderen Kenntnisse und Spezialisierungen vorliegen.
Die Prüfung soll auf der Grundlage der neu erschienenen Handreichung zum Umgang mit
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 1 mit den dort
formulierten Anforderungen an das Clearing und ggf. sich anschließende Hilfen zu
Erziehung erfolgen.
Die Verwaltung entwickelt auf dieser Grundlage ein entsprechendes Anforderungsprofil und
schreibt die Aufgabe aus.
Begründung:
Das Jugendamt der Kommune, in der minderjährige Flüchtlinge ankommen, ist verpflichtet,
diese in Obhut zu nehmen, einen Vormund zu bestellen und alle Vorkehrungen zum Schutz
und zu Klärung der individuellen Situation in die Wege zu leiten.
Der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist eine Kinderrechte- und
Menschenrechtsfrage. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen nach ihrer Ankunft
in Deutschland vor allem Schutz und zunächst Ansprechpartner,
• die zu ihnen in ihrer Muttersprache in Kontakt tre ten,
• die zuhören,
• die ihnen helfen, mit ihrem Leben ohne Eltern und enge Angehörige
zurechtzukommen,
• die versuchen, einen normalen Alltag herzustellen,
• die fragen, was sie interessiert und was sie brauc hen,
• die ihre Bildung fördern,
• die sie zunächst in einen Sprachkurs Deutsch vermi tteln,
• die ihnen erste Zugänge in die deutsche Gesellscha ft, insbesondere - angesichts
häufiger Traumatisierungen zu unserem Gesundheitssystem vermitteln
Minderjährige Flüchtlinge haben häufig mit staatlichen Instanzen in ihren Herkunftsländern
und auf der Flucht schlechte Erfahrungen gemacht, sodass sie zunächst auch deutschen
Behörden gegenüber misstrauisch sind. Die angekommenen Kinder und Jugendlichen
benötigen daher Zeit, einen spezialisierten Schutz und einen urteilsfreien Umgang mit der
mitgebrachten Kultur. (s. Handreichung 2013 S. 6)
1 Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfale, Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Inneres und Kommunales des
Landes Nordrhein-Westfalen, LVR – Landesjugendamt Rheinland, LWL - Landesjugendamt Westfalen (Hrsg.); 2013
http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=27919&fileid=91637&sprachid=1
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“
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Ein Clearingverfahren (i.d.R. wird diese Aufgabe vom Jugendamt an freie Träger
übertragen) kann sowohl als Angebot im Rahmen einer geeigneten Einrichtung der
Jugendhilfe als auch in einer spezialisierten Clearingstelle durchgeführt werden. Dabei muss
es sich jedoch um eine Einrichtung handeln, deren Angebote an den spezifischen
Bedürfnissen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die erst wenige Tage in einem
fremden Land leben, ausgerichtet sind
Die Durchführung des Clearingverfahrens umfasst die Wahrnehmung aller Aufgaben, die im
Zusammenhang mit der Versorgung und der Abklärung der rechtlichen Fragen stehen.
Hierzu gehören in der Regel:
• Unterbringung und Sicherung der physischen und psy chischen Grundbedürfnisse,
• Versorgung mit einem Schlafplatz, Verpflegung, bei entsprechendem Bedarf Kleidung
und andere Leistungen,
• pädagogische Betreuung sowie ggf. psychologische H ilfen,
• Veranlassen der Gesundheitsüberprüfung
• anlassbezogene Abklärung und Behandlung von Krankh eiten im Rahmen der
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung,
• Klärung von Anzeichen traumatischer Belastungen,
• Strukturierung des Alltags der Minderjährigen,
• Eröffnung von Bildungsperspektiven (Schulbesuch, S prachkurs),
• Kontaktherstellung zu Bezugspersonen, Terminwahrne hmung, Freizeitaktivitäten,
angemessene Spiel- und Erholungsmöglichkeiten, alltagspraktische Kenntnisse
• Information über Meldepflichten und Unterstützung bei Kontakten - ggf. auch
Begleitung durch pädagogisches Personal - zum Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, zur Ausländerbehörde und anderen Behörden, Gerichten sowie
Beratungsstellen in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen, solange ein Vormund nicht
bestellt ist bzw. in Zusammenarbeit mit dem Vormund,
• Feststellung eines jugendhilferechtlichen Bedarfs und Zusammenfassung der
Ergebnisse des Clearingverfahrens als Grundlage für das Hilfeplanverfahren,
• Dokumentation von Fluchthintergründen und -umständ en, des Verbleibs der Eltern,
Bleibe-/Rückkehrmöglichkeiten, Familienzusammenführung in einem Drittland
Die Ausstattung der Einrichtung soll den individuellen Jugendhilfebedarf des unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlings berücksichtigen. Dies erfordert u.a. insbesondere:
• ein jugendgerechtes Umfeld,
• geschlechtsspezifische räumliche Trennung,
• Gemeinschaftsräume, Therapieraum, Büro für Nachtdi enst und Betreuung,
• Doppel- und Einzelzimmer für Jugendliche (Ausstatt ung mit Doppelzimmern liegt in der
speziellen Situation der Jugendlichen begründet. Aufgrund von kulturellen
Hintergründen und Traumatisierungen kann dies ausdrücklich gewünscht werden),
• gute Verkehrsanbindung an das Stadtzentrum,
• sprachkompetente Fachkräfte und die Kooperation mi t Sprachmittlern
• einen Träger, der sein Angebot auf die besondere S ituation der UMF ausrichtet i.S. der
Integration in das Konzept des Trägers und der Integration in das städtische Umfeld.
(vgl. auch Handreichung 2013 S. 16)
Das Anforderungsprofil an die Fachkräfte umfasst neben den Methoden der sozialen Arbeit (
z.B.: Aufsuchende Arbeit, lösungsorientierte Beratungstechniken, systemische Sichtweise
und Beratung, Sozialraumkompetenz, Interkulturelle Kompetenz) Fremdsprachenkennt-
nisse und Techniken der nonverbalen Kommunikation, umfassende Kenntnisse der
Unterstützungsmöglichkeiten für UMFe in medizinischen, psychosozialen und juristischen
Fragen sowie die Bereitschaft, insbesondere zu Beginn des Aufenthalts als einzige
erwachsene Bezugsperson für den jungen Menschen da zu sein.
3
In Münster gab es im Jahr 2010 insgesamt 14 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, von
denen 9 in Obhut genommen wurden, 5 davon waren nach kurzer Zeit abgängig, 4 wurden
bei Verwandten aufgenommen, einer wurde in einer städtischen Flüchtlingseinrichtung für
ältere Jugendliche untergebracht. Die aktuellen Zahlen liegen erheblich höher (ca. 30).
Daher ist die Prüfung notwendig.
Die Kosten für die Betreuung der Unbegleitenden Minderjährigen Flüchtlinge bekommt die
Stadt in vollem Umfang erstattet.
Münster als „Stadt der Bildung und Wissenschaft“ steht es zu Gesicht, zusammen mit der
Verantwortung in Menschenrechts- und Kinderrechtsfragen, die unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge nach Aufnahme in der Kommune bestmöglich zu betreuen, zu
bilden und ihnen Perspektiven zu eröffnen.
gez. Jutta Möllers
gez. Helga Bennink
gez. Dr. Petra Dieckmann
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
gez. Gerhard Joksch
gez. Christoph Kattentidt
gez. Manfred Kehr
gez. Annette Kemper
gez. Hery Klas
gez. Jörn Möltgen
gez. Anne Naegels
gez. Carsten Peters
gez. Otto Reiners
gez. Tim Rohleder
gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Dr. Rita Stein-Redent
Anlage-3-Schaubild
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Beschlussvorlage
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V/0187/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Betreuungskonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0046/2013 vom 01.10.2013 Beratungsfolge 19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Inobhutnahme und dem damit verbundenen Clearing wird der Diakonie Münster – Kinder-, Jugend- und Familiendienste GmbH weiterhin übertragen und das Konzept weiter entwickelt. 2. Die in der Anlage beigefügte Konzeption wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2). 3. Die pauschale Finanzierung in der Inobhutnahme von Jungen im Alter von 13 – 17 Jahren wird von bisher 2 Plätzen auf 3 Plätze erweitert. 4. Die Kostenerstattung gemä ß § 89d SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wie bisher beim Bundesverwaltungsamt für eine volle Kostendeckung beantragt. 5. Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird nach einem Z eitraum von einem Jahr über die Erfahrungen berichtet. 6. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0046/2013 vom 01.10.2013 ist damit erledigt. Begründung: 1. Antrag Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (Anlage 1 ) greift den vermehrten Zuzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach Münster auf. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, „ob die vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe sowohl für das Clearing als auch als möglicher Lebensor t für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit ihren speziellen Bedarfen und Bedürfnissen ausreichend und geeignet sind.“ Vorlagen-Nr.: V/0187/2014 Auskunft erteilt: Herr Vogt Ruf: 492 51 75 E-Mail: VogtH@stadt-muenster.de Datum: 20.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0187/2014 2. Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW Die Landesjugendämter LWL und LVR haben im Frühjah r 2013 eine „Handreichung zum U mgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein -Westfalen“ herausgegeben, die das Clearing beschreibt und Anforderungen formuliert. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat mit dem Träger der Inobhutn ahme für Jungen von 13 – 17 Jahren, der Diakonie Mün ster, die Empfehlungen erörtert und die fachlich -konzeptionellen Anforderungen und die Entwicklungspe r- spektiven in Anlehnung an die Handreichung aufgegriffen. 3. Veränderungstendenzen im Handlungsfeld Die Fallzahlen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben sich in den letzten drei Ja h- ren wie folgt entwickelt: 2011 = 9 Personen, 2012 = 20 Personen, 2013 = 33 Personen. Deutsc h- landweit zählen laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktue ll Serbien, Afghani stan, Irak, Somalia und Syrien zu den zugangsstärksten Herkunftsländern. In Münster kommt die größte A n- zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Afghanistan (14 Fälle) und M arokko (10 Fälle). 4. Inobhutnahme von Jungen von 13 – 17 Jahren in Münster Mit der Vorlage V/0825/2008 hat der Rat am 05.11.2008 beschlossen, dass die Inobhutnahme von Jungen von 13 – 17 Jahren durch die Diakonie Münster in der Einrichtung Blaukreuzwäl dchen durchgeführt wird. Finanziert werden pauscha l 2 Plätze. Zu diesem Zeitpunkt war die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein Randthema. Angesichts der steigenden Fallzahlen hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Träger für das Aufgabenfeld eine neue Konzeption e ntwickelt. Der Ablauf der Maßnahme, die in enger Kooperation mit dem KSD erfolgt, ergibt sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Di agramm, das die Arbeitsteilung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Träger verdeutlicht. Das Amt für K inder, Jugendliche und Familien bleibt für die Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII in der Gesamt- und Planungsverantwortung. Der Träger wird für die Erstaufnahme, Inobhutnahme und das Clearing 3 Plätze und 2 flexible Plätze in der Einrichtung vorhalten. Diese Anzahl reicht nach der Statistik für 2013 aus. Von den in 2013 aufgenommenen unbegleiteten minderjährigen 33 Flüchtlingen sind 15 Flüchtli n- ge weniger als 5 Tage in der Einrichtung verbleiben: 3 x 1 Tag, 8 x 2 Tage, 1 x 3 Tage und 3 x 4 Tage. Häufig werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Gruppen von 2 bis 3 Pers o- nen aufgenommen und verlassen die Einrichtung nach dieser kurzen Zeit mit unbekanntem Ziel. In 2013 wurden insgesamt 1.117 Tage im Blaukreuzwäldchen (915 Tage Inobhutnahme und 202 Tage Abklärung) in Anspruch genommen. Davon wurden 938 Tage (823 Tage Inobhutnahme und 115 Tage Abklärung) für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gezählt. Dies entspricht e i- nem Anteil von 84 %. Die G esamtdauer macht erforderlich, die pauschale Vergütung (2 Plätze x 365 Tage) auf 3 Plätze zu erhöhen. Dies ist für die Stadt Münster finanziell keine Mehrbelastung. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beantragt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gemäß § 89d SGB VIII die Kostenersta ttung beim Bundesverwaltungsamt, das ein erstattung s- pflichtiges Bundesland / einen erstattungspflichtigen überörtlichen Träger bestimmt. In der Regel läuft das Verfahren ohne Probleme. Diese ergeben sich nur, wenn sich herausstellt, dass der au f- genommene Jugendliche tatsächlich bereits volljährig ist (ermittelt durch ein Gutachten bzw. A l- tersschätzung). Dies war in 2013 in fünf Verfahren der Fall. Ein weiteres Problem sind fehlende Unterlagen und Angaben. Sofern der unbegleitete minderjährige Flüchtling unm ittelbar nach der - 3 - V/0187/2014 Aufnahme die Einrichtung mit unbekanntem Ziel wieder verlässt, fehlen für den Antrag auf Koste n- erstattung die benötigten Angaben, die nicht sofort (zum Beispiel wegen fehlender Verständ igung und/oder bei einer Zuführung in der Nacht) erho ben werden. Dieser Punkt wird in der Zusamme n- arbeit mit dem Träger verbessert werden, um die finanziellen Nachteile für die Stadt Münster zu vermeiden. 5. Zusammenfassung Mit der Diakonie Münster e.V. ist ein Träger für die Betreuung und das Clearing f ür die unbegleite- ten minderjährigen Flüchtlinge beauftragt, der über vielfältige Erfahrungen mit diesem Klientel ve r- fügt. Personal, Räumlichkeiten und Qualität der Aufgabenerfüllung sind bedarfsentspr echend. Der Träger gewährleistet über das festgelegte Platzkontingent hinaus, weitere Plätze flexibel vorzuhal- ten. Die Entwicklung wird durch die Verwaltung nachgehalten. Dem Ausschuss für Kinder, Jugendl iche und Familien wird in einem Jahr berichtet. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: 1. Antrag der Fr aktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0046/2013 vom 01.10.2013 2. Konzeption für ein spezifisches Angebot zum Clearing und zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der Diakonie Münster 3. Schaubild zum Verfahrensablauf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Windthorststraße 7
- Am Blaukreuzwäldchen 31
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0187/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37