V/0775/2019
Haushalt 2019: Förderung des Vereins Münster-Tafel e.V. - Aufhebung des Sperrvermerkes
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Anlage A
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Anlage A zur V/0775/2019 Kurzüberblick Im Haushaltsplan 2019 sind 10.000 € für einen Zuschuss an den Münster-Tafel e.V vorgesehen, die mit einem Sperrvermerk versehen sind. In der Vorlage wird die Grundlage der Entsperrung erörtert, mit der abschließenden Empfehlung der Verwaltung, den Sperrvermerk aufzuheben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing- konzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Die Höhe des Zuschusses beruht auf der Entscheidung des Rates vom 05.12.2018. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz für die Querschnittsthemen.
Beschlussvorlage
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V/0775/2019 V/0775/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Haushalt 2019: Förderung des Vereins Münster-Tafel e.V. Aufhebung des Sperrvermerkes Beratungsfolge 04.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sperrvermerk des im Haushaltsjahr 2019 für den Münster-Tafel e.V. vorgesehenen Zuschusses von 10.000 € wird aufgehoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Haushaltsplan 2019 sieht in der Produktgruppe 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) Mittel von 10.000 € für den genannten Zweck vor, die mit einem Sperrvermerkt versehen sind. Begründung: Der Verein Münster-Tafel e.V. erhielt in den Jahren 1999 bis 2008 jährlich einen Aufgabenzuschuss von 10.230 € aus städtischen Mitteln. Seit 2009 hat der Münster -Tafel e. V. auf den Abruf des Z u- schusses verzichtet, seit 2013 sieht der städtische Haushalt keinen Zuschuss für den Münster -Tafel e.V. vor. Mit Hinweis auf die Aufgabe der bisherigen und die Anmietung neuer Lagerräume mit höheren Mie t- kosten beantragt der Verein zum Haushalt 2019 einen Zuschuss von 10.000 € pro Jahr zuzüglich eines einmaligen Zuschusses von 5.000 € für 2019, um Aufwendungen im Rahmen des Standor t- wechsels zu finanzieren. In seiner Sitzung am 22.11.2018 beschloss der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ver- braucherschutz und Arbeitsförderung dem Münster-Tafel e.V. im Haushaltsjahr 2019 einen Zuschuss von 10.000 € zu gewähren und diesen mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Rat schloss sich im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2019 diesem Beschluss an. Sozialamt 09.08.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Stemmer Telefon: 492-5566 Stemmer@stadt- muenster.de - 2 - V/0775/2019 Die Aufhebung des Sperrvermerks wurde an die Voraussetzung geknüpft, zunächst andere Finanzie- rungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Verwaltung hat dazu mehrere Gespräche mit dem Verein geführt und Unterlagen eingesehen. Der Verein hat plausibel dargelegt, dass er trotz der Akquise weiterer Spendengelder - unter anderem hat der Verein eine Spende in Höhe von 10.000 € vom Wohnungsverein Münster eG erhalten – auf den städtischen Zuschuss angewiesen ist. Die genannte Spende wurde für die Refinanzierung eines neuen Transporters genutzt. Die Kosten für den Umzug belaufen sich laut Verein dank vieler Helfer auf gut 8.200 €. Hinzu kommt eine um 2.700 € jährlich höhere Miete im Vergleich zur vormaligen Lagerhalle. Darüber hinaus legte der Verein dar, dass nach dem Umzug die Notwendigkeit der Schaffung einer Toiletten- und Waschanlage, eines Stromanschlusses und eines Festnetzanschlusses ersichtlich wurde, die den Haushalt des Vereins ebenfalls belasten. Des Weiteren ist abzusehen, dass Kosten für Fahrzeugreparaturen und deren Ersatz anfallen werden. Das Spendenvolumen sei hingegen in den letzten Jahren zurückgegangen. Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen empfiehlt die Verwaltung, den Sperrvermerk aufzuhe- ben und den Zuschuss in diesem Jahr auszuzahlen. Sie weist jedoch darauf hin, dass sich die Ent- scheidung über die Aufhebung des Sperrvermerks allein auf die Förderung des Münster-Tafel e.V. im Haushaltsjahr 2019 bezieht. In den Folgejahren sieht der städtische Haushalt gegenwärtig keine Zu- schüsse für den Münster-Tafel e. V. vor. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0775/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37