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V/0775/2019

Haushalt 2019: Förderung des Vereins Münster-Tafel e.V. - Aufhebung des Sperrvermerkes

Vorlagen 12.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 25.09.2019, TOP 12

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1373 Zeichen

Anlage A zur V/0775/2019 
Kurzüberblick 
Im Haushaltsplan 2019 sind 10.000 € für einen Zuschuss an den Münster-Tafel e.V vorgesehen, 
die mit einem Sperrvermerk versehen sind. 
In der Vorlage wird die Grundlage der Entsperrung erörtert, mit der abschließenden Empfehlung 
der Verwaltung, den Sperrvermerk aufzuheben. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-
konzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Die Höhe des Zuschusses beruht auf der Entscheidung des Rates vom 05.12.2018. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz für die Querschnittsthemen.

Beschlussvorlage

3519 Zeichen

V/0775/2019 
V/0775/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Haushalt 2019: Förderung des Vereins Münster-Tafel e.V. 
Aufhebung des Sperrvermerkes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Sperrvermerk des im Haushaltsjahr 2019 für den Münster-Tafel e.V. vorgesehenen Zuschusses 
von 10.000 € wird aufgehoben.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
Der Haushaltsplan 2019 sieht in der Produktgruppe 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) 
Mittel von 10.000 € für den genannten Zweck vor, die mit einem Sperrvermerkt versehen sind.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Verein Münster-Tafel e.V. erhielt in den Jahren 1999 bis 2008 jährlich einen Aufgabenzuschuss 
von 10.230 € aus städtischen Mitteln. Seit 2009 hat der Münster -Tafel e. V. auf den Abruf des Z u-
schusses verzichtet, seit 2013 sieht der städtische Haushalt keinen Zuschuss für den Münster -Tafel 
e.V. vor.  
 
Mit Hinweis auf die Aufgabe der bisherigen und die Anmietung neuer Lagerräume mit höheren Mie t-
kosten beantragt der Verein zum Haushalt 2019 einen Zuschuss von 10.000 € pro  Jahr zuzüglich 
eines einmaligen Zuschusses von 5.000 € für 2019, um Aufwendungen im Rahmen des Standor t-
wechsels zu finanzieren.  
 
In seiner Sitzung am 22.11.2018 beschloss der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ver-
braucherschutz und Arbeitsförderung dem Münster-Tafel e.V. im Haushaltsjahr 2019 einen Zuschuss 
von 10.000 € zu gewähren und diesen mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Rat schloss sich im 
Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2019 diesem Beschluss an.  
 
Sozialamt 
 
09.08.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Stemmer 
Telefon: 492-5566 
Stemmer@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0775/2019 
Die Aufhebung des Sperrvermerks wurde an die Voraussetzung geknüpft, zunächst andere Finanzie-
rungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Verwaltung hat dazu mehrere Gespräche mit dem Verein geführt 
und Unterlagen eingesehen. 
 
Der Verein hat plausibel dargelegt, dass er trotz der Akquise weiterer Spendengelder - unter anderem 
hat der Verein eine Spende in Höhe von 10.000 € vom Wohnungsverein Münster eG erhalten – auf 
den städtischen Zuschuss angewiesen ist. 
 
Die genannte Spende wurde für die Refinanzierung eines neuen Transporters genutzt. Die Kosten für 
den Umzug belaufen sich laut Verein dank vieler Helfer auf gut 8.200 €. Hinzu kommt eine um 2.700 
€ jährlich höhere Miete im Vergleich zur vormaligen Lagerhalle. Darüber hinaus legte der Verein dar, 
dass nach dem Umzug die Notwendigkeit der Schaffung einer Toiletten- und Waschanlage, eines 
Stromanschlusses und eines Festnetzanschlusses ersichtlich wurde, die den Haushalt des Vereins 
ebenfalls belasten. Des Weiteren ist abzusehen, dass Kosten für Fahrzeugreparaturen und deren 
Ersatz anfallen werden. Das Spendenvolumen sei hingegen in den letzten Jahren zurückgegangen.  
 
Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen empfiehlt die Verwaltung, den Sperrvermerk aufzuhe-
ben und den Zuschuss in diesem Jahr auszuzahlen. Sie weist jedoch darauf hin, dass sich die Ent-
scheidung über die Aufhebung des Sperrvermerks allein auf die Förderung des Münster-Tafel e.V. im 
Haushaltsjahr 2019 bezieht. In den Folgejahren sieht der städtische Haushalt gegenwärtig keine Zu-
schüsse für den Münster-Tafel e. V. vor. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

25.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0775/2019
Typ
Vorlagen
Datum
12.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37