V/0469/2009/1
Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Bereich von der Kanalbrücke bis zum Hansaring
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Ergänzungsvorlage Beschluss
9674 Zeichen
V/0469/2009/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Bereich von der
Kanalbrücke bis zum Hansaring
Anregung gemäß § 24 GO NRW von Frau Kotzke vom 26.04.2007 (lfd. Nr. 46/2007, Anlage 1)
Kanalbrücke bis zum Hansaring
Beratungsfolge
19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
28.01.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das Prüfergebnis zum Ergänzungsantrag (Anlage 3) vom 24.09.2009 wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Planung zur Markierung eines Schutzstreifens entsprechen Lageplan 2 wird zuge-
stimmt.
Der Antrag für die Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im
Bereich von der Kanalbrücke bis zum Hansaring, Anregung gem. § 24 GO NRW Nr.
46/2007, ist damit erledigt.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat in der Sitzung am 01.09.2009 die Vorlage V/0469/2009
„Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Bereich von der Kanalbrü-
cke bis zum Hansaring“ ohne Beschlussfassung in den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wirtschaft geschoben.
In der Sitzung am 24.09.2009 hat der ASSVW die Vorlage mit dem Änderungsantrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Ausschuss-Sitzung die Umwidmung und gege-
benenfalls den Umbau der Schillerstraße zwischen Kanalbrücke und dem Hansaring als Fahrrad-
straße zu prüfen“ einstimmig beschlossen.
Vorlagen-Nr.:
V/0469/2009/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
Boehme@stadt-muenster.de
Datum:
01.12.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0469/2009/1
Die o. g. Anregung wurde seitens der Verwaltung und der Polizei geprüft und abgestimmt.
Die Ausweisung der Schillerstraße als Fahrradstraße im Bereich von der Kanalbrücke bis zum
Hansaring wird aus Sicht der Verwaltung und der Polizei als äußerst problematisch angesehen.
Die Prüfung der Anregung hat folgendes ergeben:
Die Einrichtung einer Fahrradstraße kann nur dann von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet
werden, wenn die Voraussetzungen des § 41 Abs. 2 Abschnitt 2 der Straßenverkehrsordnung
(StVO) erfüllt sind. In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung von Fahrradstra-
ßen ist festgelegt worden, welche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße erfüllt
sein müssen.
Die Ausweisung von Straßen als Fahrradstraße kann nur vorgenommen werden, wenn der Rad-
verkehr die vorherrschende Verkehrsart ist.
Fahrradstraßen können in Erschließungsstraßen mit Belastungen bis etwa 400 Kfz/h eingesetzt
werden, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 30 km/h betragen.
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr (z. B. Anliegerverkehr) ist in Fahrradstraßen nur zulässig
soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird.
Diese erforderlichen Randbedingungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße sind in der Schiller-
straße im Bereich zwischen der Kanalbrücke und dem Hansaring im jetzigen Zustand nicht gege-
ben.
Bei diesem Straßenabschnitt handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße mit verschiede-
nen verkehrlichen Funktionen. Dieser Abschnitt dient der Anbindung verschiedener Gewerbebe-
triebe diesseits und jenseits des Kanals sowie der Anbindung der ausgeprägten Kleingartenanlage
und der Sportanlage zwischen dem Lütkenbecker Weg und der Wolbecker Straße. Zudem liegt an
der Schillerstraße die Hansaschule mit hohem Park-Such-Verkehr.
Die Schillerstraße weist in dem betrachteten Abschnitt eine Verkehrsbelastung von 8.200 bis 8.500
Kfz/24h auf. Sie übernimmt für das nördlich gelegene Wohngebiet und das Wohngebiet am Boel-
ckeweg die Anbindungsfunktion an die Innenstadt.
Da dieser Teil der Schillerstraße eine überörtliche Funktion hat und überwiegend vom Durch-
gangsverkehr geprägt ist, ist zurzeit keine entsprechende Zonengeschwindigkeitsbegren-
zung eingeführt worden.
Die Verwaltung hat aufgrund der o. g. Anregung am 29.10.2009 in der Schillerstraße eine Kfz-
Verfolgszählung veranlasst, um aktuelles Zahlenmaterial zur Höhe des Durchgangsverkehrs
in der Schillerstraße zu erlangen.
Das Ergebnis der Verfolgszählung ist in der u. a. Tabelle dargestellt.
Anteile von Quell- Ziel- u. Durchgangsverkehr - Kfz -
Donnerstag, den 29.10.2009
-von 7:00 bis 8:00 Uhr
Gesamtverkehr Kfz = 897
absolut %
Quellverkehr: 128 14,27%
Zielverkehr: 251 27,98%
Durchgangsverkehr: 518 57,75%
897 100,00%
- 3 -
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- von 16:00 bis 17:00 Uhr
Gesamtverkehr Kfz = 1.032
absolut %
Quellverkehr: 151 14,63%
Zielverkehr: 198 19,19%
Durchgangsverkehr: 683 66,18%
1.032 100,00%
Als Ergebnis der Verkehrszählung ist festzustellen, dass der Anteil des Durchgangsverkehrs mit
über 60 % sehr hoch ist.
Für die Realisierung der Schillerstraße als Fahrradstraße wäre eine Unterbindung des Durch-
gangsverkehrs und eine Querschnittsänderung notwendig.
Um den Bereich der Schillerstraße auf reinen Anliegerverkehr zu reduzieren, müsste hinter der
Kanalbrücke eine Absperrung z. B. mittels Absperrpfosten vorgesehen werden, um den Durch-
gangsverkehr im diesem Bereich auszuschließen.
Das hätte zur Folge, dass zusätzliche Verkehre auf die benachbarten Straßen verlagert werden
müssten. Da die Schillerstraße in diesem Bereich eine Entlastungsfunktion für den westlichen Ab-
schnitt der Wolbecker Straße und hier insbesondere für den Kreuzungsbereich Wolbecker Stra-
ße/Hansaring/Hohenzollernring aufweist, kommt eine Sperrung dieses Abschnittes seitens der
Verwaltung nicht in Betracht. Da sich auch im Bereich des Hansaringes eine Unfallhäufungs-
linie befindet, sollte aus Sicht der Polizei eine derartige Verlagerung unbedingt vermieden
werden.
Weitere Gründe, die seitens der Verwaltung gegen die Einrichtung der Schillerstraße als Fahrrad-
straße zu nennen sind, sind folgende:
1. Die Schillerstraße im betrachteten Bereich und im weiteren Verlauf der Lindberghweg sind
Bestandteile des Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Münster. Zuletzt so festgestellt im
1. Zwischenbericht Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025.
Zu den Funktionen des VEP-Netzes ist im Zwischenbericht Verkehrsentwicklungsplan 2025
u. a. ausgeführt:
„Die wichtigsten verkehrlichen Ansprüche, die an das VEP-Straßennetz gestellt werden,
sind die Gewährleistung eines flüssigen Verkehrsablaufes mit einer guten Verkehrsquali-
tät auch an den Hauptverkehrsknoten. Nur so kann die Erreichbarkeit der Stadt Münster
für den Regionalverkehr aber auch die innerstädtische Verbindungsqualität sichergestellt
werden…
…Die Erfüllung der besonderen Anforderungen der Rettungsdienste ist ein weiterer An-
spruch, den das VEP-Straßennetz zu erfüllen hat. Die Feuerwehr und die Rettungs-
dienste haben den gesetzlichen Auftrag, innerhalb vorgegebener Fahrzeiten zu allen
Tageszeiten alle innerstädtischen Ziele zu erreichen, um ihre Hilfsdienste durchzuführen.
Die notwendige Voraussetzung ist ein leistungsfähiges VEP-Straßennetz mit hoher
Verbindungsqualität.
Aus Sicht der Feuerwehr hat die Wegeverbindung zwischen Theodor-Scheiwe-Straße und
Lütkenbecker Weg eine besondere Bedeutung, obwohl sie keine öffentlich gewidmete
Straße ist. Über die Wegeverbindung, den Lütkenbecker Weg und die Schiller Straße be-
steht eine direkte Verbindung zwischen der Feuerwache 2 und dem Hansaring als einer der
Hauptverteilerstraßen im Osten der Stadt Münster.
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Diese Wegeverbindung hat sich in den letzten Jahren als Hauptausfallstraße für den Ret-
tungsdienst und den Notarzt der Wache 2 heraus kristallisiert. Durch die kurze und zeitna-
he Verbindung zum Hansaring, der anschließenden Innenstadt und dem Franziskushospital
wurden die Eintreffzeiten (Hilfsfristen) deutlich reduziert.
2. Vor dem Hintergrund der geplanten Bebauung des OSMO-Geländes wurden im Früh-
jahr 2009 mögliche Erschließungsvarianten des gesamten Hafenareals untersucht. Je
nach Untersuchungsfall würde die Schillerstraße zukünftig Verkehrsbelastungen zwi-
schen 6.900 und 8.900 Kfz/24 h aufweisen.
Gemeinsamkeit aller Untersuchungen war die Erschließung der Wohnbebauung am
nördlichen Hafeneingang über die Schillerstraße. In Abhängigkeit von der Struktur der
Wohnbebauung entstehen dort täglich zwischen 680 und 1.050 Kfz-Fahrten, die über
die Schillerstraße abgewickelt werden.
3. Im Rahmen des Ausbaus des Dortmund-Ems-Kanals ist die Planung der
Schillerstraßenbrücke seitens der Stadt Münster bereits abgeschlossen. Mit einer
Einrichtung der Schillerstraße als Fahrradstraße und gegebenenfalls einer Sperrung
der Straße wäre dieser geplante Ausbau der Brücke nicht erforderlich.
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag nicht zu folgen.
Die wirksamste Möglichkeit, die Verkehrssicherheit für die Radfahrer im dem betrachteten Bereich
derzeit zu erhöhen, besteht in der Anlage der Schutzstreifen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die strukturellen Entwicklungen (die Neubebauung im Bereich
der OSMO-Hallen und den Neubau der Schillerstraßenbrücke) abzuwarten und zunächst die vor-
geschlagenen Schutzstreifen gemäß Lageplan (Anlage 2) auf der Schillerstraße zu markieren.
i.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Unterschrift
Anlagen:
Anlage 1: Antrag des ASSVW vom 24.09.2009
Anlage 2: Vorlage V/0469/2009
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Schillerstraße
- Wolbecker Straße
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Hansaring
- Lütkenbecker Weg
- Hohenzollernring
- Lindberghweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0469/2009/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37