2698/2022
Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
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Top 8.2.1.1 Stellunganhme der S220818_Lindemauer_Stellungnahme_zur Anfrage BV2 Radweg_Schreiben
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DIE WASSER BESSER MACHER Stadt Köln 02-2-0 Geschäftsführung der Bezirksvertretung Rodenkirchen z. Hd. Fr. Paßmann Ihr Schreiben Mein Zeichen StEB-TP-33 Mö Lindemauer je StE B,.. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ostmerheimer Straße 555 : 51109 Köln Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Christian Mörchen Zimmer: Geb. 90 Raum 218 fon 0221 221 - 34302 fax 0221 221 - 6634302 e-mail: christian.moerchen@steb-koeln.de Datum 22.08.2022 1136-2022 alle Fraktionen Sürther Leinpfad, Sanierung der Lindemauer- Verzicht auf Rückbau der Baustraße Sehr geehrte Frau Paßmann, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Übersendung der folgenden Anfrage der Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen: Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten, den bei den laufenden Sanierungsarbeiten an der Hochwasserschutzvorrichtung "Linde-Mauer” dort verbreiterten Sürther Lein- pfad in einer Breite von bis zu 4 m zu erhalten. Begründung: EMAS UMWELTMANAGEMENT DE 192 00058 Der Leinpfad war an dieser Position immer eine Engstelle. Es gab häufig Kon- flikte zwischen Fußgängern und Radfahrern, auch weil hier der Zugang zum hoch frequentierten Sürther Bootshaus liegt. Flussabwärts wurde der Leinpfad bereits durchgehend bis zum Weißer Bogen auf 4 m erweitert; ebenso sollte im Bereich der Lindemauer die Breite von 4 m erhalten bleiben (Planfeststellungs- beschluss BezReg. Köln vom 10.12.2020, S. 26), flussaufwärts soll der ur- sprüngliche Zustand getrennter Wege (Breite jeweils 2 m) wieder hergestellt werden (einstimmiger Beschluss der BV2 vom 02.12.2021). Der Verzicht auf den Rückbau der Baustraße zwischen „Linde-Mauer“ und Rheinaustraße ver- meidet eine Unterbrechung des Verkehrsflusses und sollte aus ökolog. Sicht als geringfügiger Eingriff in den Uferbereich hinnehmbar sein. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖR Vorständin: Dipl.-Ing, Ulrike Franzke Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts USt-IdNr.: DE224970939 IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 12 SWIFT-BIC: COLSDE33 Die StEB Köln nehmen zu der Anfrage wie folgt Stellung: Der in Rede stehende Geh- und Radweg befindet sich südlich vom eigentlichen Baufeld der sogenannten Lindemauer und ist 300 m lang. Der Weg hatte im Zustand vor unserer Baumaßnahme eine Breite von i. M. 2,5 m und ist asphaltiert. Zur Andienung der Hochwasserschutzmaßnahme wurde der Weg provisorisch auf 3,5m und teilweise auf 4m Breite mit Schotter verbrei- tert. Die Verbreiterung erfolgte am wasserseitigen Randbereich. Der Weg hat also im Randbereich keine Asphaltbefestigung und ist zum Radfahren allenfalls bedingt geeignet. Baustraßen haben regelmäßig immer nur eine temporäre Aufgabe und müssen aufgrund der Auflagen der Naturschützbehörden nach dem Abschluss der je- weiligen Bauarbeiten wieder zurückgebaut sein. Das ist auch in diesem Fall so (Planfeststellungsbeschluss). Die StEB Köln sind gerne zu einer Unterstützung zum Bau eines verbreiterten Weges bereit. Allerdings können und dürfen die StEB Köln nicht als Vorhabenträgerin aktiv werden, da unsere Aufgabe nur die Erstellung und die Ertüchtigung der Hoch- wasserschutzanläge „Lindemauer“ ist. Eine Unterstützung beim Bau des Radweges durch die StEB Köln kann auch nur im Rahmen der bestehenden Baumaßnahme erfolgen. Das bedeutet dass die Rahmenbedingungen für die Verbreiterung des Geh- und Radweges bis zum Ende des Jahres geschaffen sein müssen, bevor die Baustelle beendet sein wird. Als Vorhabenträgerin hat nach meiner Kenntnis das Amt für Radverkehrsförde- rung bereits Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde aufgenom- men. Da es sich bei diesem Bereich um ein Landschaftsschutzgebiet und ein FFH-Gebiet handelt, ist üblicherweise für den endgültigen Ausbau des Radwe- ges eine behördliche Genehmigung bzw. eine Befreiung von den Bedingungen des Landschaftsschutzes erforderlich. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir ihnen gern zur Verfügung. Mi
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 2698/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Anbei die Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR zu Sürther Leinpfad, Sanierung der Lindemauer: Rückbau-Verzicht, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/1336/2022
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Ostmerheimer Straße 555
- Rheinaustraße
- Sürther Leinpfad
- Eggerbachstraße
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 2698/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 22.08.2022
- Erstellt
- 22.08.2022 13:09