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2698/2022

Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 22.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 29.08.2022, TOP 8.2.1.1

Top 8.2.1.1 Stellunganhme der S220818_Lindemauer_Stellungnahme_zur Anfrage BV2 Radweg_Schreiben

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Top 8.2.1.1 Stellunganhme der S220818_Lindemauer_Stellungnahme_zur Anfrage BV2 Radweg_Schreiben

4196 Zeichen

DIE
WASSER
BESSER
MACHER

Stadt Köln

02-2-0 Geschäftsführung der Bezirksvertretung
Rodenkirchen

z. Hd. Fr. Paßmann

Ihr Schreiben Mein Zeichen
StEB-TP-33 Mö

Lindemauer

je StE B,..

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

Ostmerheimer Straße 555 : 51109 Köln

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim
Linie 13/18 Haltestelle Holweide

DB/VRS: S11 (Holweide)

anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße

Auskunft erteilt: Christian Mörchen
Zimmer: Geb. 90 Raum 218

fon 0221 221 - 34302

fax 0221 221 - 6634302

e-mail: christian.moerchen@steb-koeln.de

Datum
22.08.2022

1136-2022 alle Fraktionen Sürther Leinpfad, Sanierung der Lindemauer- Verzicht auf

Rückbau der Baustraße

Sehr geehrte Frau Paßmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Übersendung der folgenden Anfrage der Fraktionen der Bezirksvertretung

Rodenkirchen:
Anfrage:

Die Verwaltung wird gebeten, den bei den laufenden Sanierungsarbeiten an der
Hochwasserschutzvorrichtung "Linde-Mauer” dort verbreiterten Sürther Lein-

pfad in einer Breite von bis zu 4 m zu erhalten.

Begründung:

EMAS

UMWELTMANAGEMENT
DE 192 00058

Der Leinpfad war an dieser Position immer eine Engstelle. Es gab häufig Kon-
flikte zwischen Fußgängern und Radfahrern, auch weil hier der Zugang zum
hoch frequentierten Sürther Bootshaus liegt. Flussabwärts wurde der Leinpfad
bereits durchgehend bis zum Weißer Bogen auf 4 m erweitert; ebenso sollte im
Bereich der Lindemauer die Breite von 4 m erhalten bleiben (Planfeststellungs-
beschluss BezReg. Köln vom 10.12.2020, S. 26), flussaufwärts soll der ur-
sprüngliche Zustand getrennter Wege (Breite jeweils 2 m) wieder hergestellt
werden (einstimmiger Beschluss der BV2 vom 02.12.2021). Der Verzicht auf
den Rückbau der Baustraße zwischen „Linde-Mauer“ und Rheinaustraße ver-
meidet eine Unterbrechung des Verkehrsflusses und sollte aus ökolog. Sicht
als geringfügiger Eingriff in den Uferbereich hinnehmbar sein.

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖR Vorständin: Dipl.-Ing, Ulrike Franzke Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts USt-IdNr.: DE224970939 IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 12

SWIFT-BIC: COLSDE33

Die StEB Köln nehmen zu der Anfrage wie folgt Stellung:

Der in Rede stehende Geh- und Radweg befindet sich südlich vom eigentlichen
Baufeld der sogenannten Lindemauer und ist 300 m lang.

Der Weg hatte im Zustand vor unserer Baumaßnahme eine Breite von i. M. 2,5
m und ist asphaltiert. Zur Andienung der Hochwasserschutzmaßnahme wurde
der Weg provisorisch auf 3,5m und teilweise auf 4m Breite mit Schotter verbrei-
tert. Die Verbreiterung erfolgte am wasserseitigen Randbereich. Der Weg hat
also im Randbereich keine Asphaltbefestigung und ist zum Radfahren allenfalls
bedingt geeignet.

Baustraßen haben regelmäßig immer nur eine temporäre Aufgabe und müssen
aufgrund der Auflagen der Naturschützbehörden nach dem Abschluss der je-
weiligen Bauarbeiten wieder zurückgebaut sein. Das ist auch in diesem Fall so
(Planfeststellungsbeschluss).

Die StEB Köln sind gerne zu einer Unterstützung zum Bau eines verbreiterten
Weges bereit.

Allerdings können und dürfen die StEB Köln nicht als Vorhabenträgerin aktiv
werden, da unsere Aufgabe nur die Erstellung und die Ertüchtigung der Hoch-
wasserschutzanläge „Lindemauer“ ist.

Eine Unterstützung beim Bau des Radweges durch die StEB Köln kann auch
nur im Rahmen der bestehenden Baumaßnahme erfolgen. Das bedeutet dass
die Rahmenbedingungen für die Verbreiterung des Geh- und Radweges bis
zum Ende des Jahres geschaffen sein müssen, bevor die Baustelle beendet
sein wird.

Als Vorhabenträgerin hat nach meiner Kenntnis das Amt für Radverkehrsförde-
rung bereits Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde aufgenom-
men. Da es sich bei diesem Bereich um ein Landschaftsschutzgebiet und ein
FFH-Gebiet handelt, ist üblicherweise für den endgültigen Ausbau des Radwe-
ges eine behördliche Genehmigung bzw. eine Befreiung von den Bedingungen
des Landschaftsschutzes erforderlich.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir ihnen gern zur Verfügung.

Mi

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

444 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2698/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 
 
Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Anbei die Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR zu 
Sürther Leinpfad, Sanierung der Lindemauer: Rückbau-Verzicht,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/1336/2022

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ostmerheimer Straße 555
  • Rheinaustraße
  • Sürther Leinpfad
  • Eggerbachstraße
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
2698/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
22.08.2022
Erstellt
22.08.2022 13:09