3914/2024
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007
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Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2023
6400 Zeichen
Anlage
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln
für das Jahr 2023
gemäß Artikel 7 Abs.1
der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007,
geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338
Stand 12/2024
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ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2023 gemäß Artikel 7 (1) der
Verordnung 1370/2007 (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) der
Europäischen Union
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr
auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der
Europäischen Union (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) verpflichtet, einmal
jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen
Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023.
1) Betreiber des öffentlichen Dienstes
Die Stadt Köln hat an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit Wirkung zum 01.01.2020
einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Erbringung der öffentlichen
Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und
auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine
Laufzeit von 22,5 Jahren vergeben. Der ÖDLA wurde im Wege der Direktvergabe auf der
Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (nachfolgend „VO 1370/2007“)
bzw. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB vergeben. Der ÖDLA definiert
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der KVB in Umsetzung des aktuellen
Nahverkehrsplans und jeweils aktueller weiterer Beschlüsse des Rats der Stadt Köln. Er
setzt damit die politischen Ziele um, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen
Verkehr der Stadt Köln (3. Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2017, Köln Mobil 2025, Kölner
Perspektiven 2030+, Green City Masterplan und der jährliche Bericht zur geplanten ÖPNV-
Netzentwicklung) aufgeführt sind. Damit die KVB dauerhaft die gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen erfüllen kann, wurde der KVB
vonseiten der Stadt Köln ein ausschließliches Recht gewährt, das die Verkehrsdienste, die
Gegenstand des ÖDLA sind, schützt.
2) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung
2.1) Bedienungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr
Im Jahr 2023 betrieben die KVB zwölf Stadtbahnlinien, 68 Buslinien, davon 10 Linien im
Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Köln
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ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz
verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz
Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum
Hochflurnetz zählten 2023 sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien.
Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz. Die Linienlänge betrug zum
31.12.2023 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten Busnetz 702 Kilometer.
Der Fahrzeugbestand zum 31.12.2023 betrug 403 Stadtbahnfahrzeuge und 449 Busse
(einschl. von Subunternehmern betriebene Busse). Die Gesamtleistung im Jahr 2023 betrug
16,7 Millionen Nutzzugkilometer bei der Stadtbahn und 21,7 Mio. Nutzwagenkilometer beim
Bus. Es wurden 235,8 Millionen Fahrgäste befördert.
2.2) Beförderungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr
Grundsätzliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot enthält der 3. Nahverkehrsplan
der Stadt Köln (Stand 2017). Darüber hinaus sind im ÖDLA detaillierte Anforderungen an die
Qualität der Leistungserbringung durch den Betreiber festgelegt. Die KVB ist dem
Aufgabenträger verpflichtet jährlich einen Qualitätsbericht vorzulegen. Dieser beinhaltet u.a. -
jeweils getrennt nach Bus- und Stadtbahn-Angebot ausgewertet - Erfüllungsgrade zu
Fahrzeug- und Haltestellen-Qualitätskriterien sowie zu Ausfall- und Verspätungsquoten.
Die an Stadtbahnfahrzeuge gestellten Qualitätsanforderungen wurden - bis auf wenige
Fahrzeuge, die diese punktuell nicht erfüllen – im Jahr 2023 zu 100% erfüllt. Die Busse der
KVB erfüllen die geforderten Qualitätsstandards ohne Ausnahmen. An Stadtbahnhaltestellen
wurden 2% der „obligatorischen“ Qualitätskriterien nicht erfüllt, was überwiegend an der
Fahrgastinformation liegt. Bei den Bushaltestellen lag dieser Wert im Jahr 2023 bei 1%,
weshalb das Konzept zur Verbesserung bzw. Neugestaltung der Bushaltestellen fortgeführt
wird. Im Jahr 2023 kam es aufgrund von Personalausfällen, Technik und Fremdereignissen,
bei der Stadtbahn zu Ausfällen von 44.295 Umlaufstunden (4,7% an den gesamten
Umlaufstunden) und beim Bus zu Ausfällen von 51.504 Umlaufstunden (3,5% an den
gesamten Umlaufstunden). Zur Darstellung der Pünktlichkeit wird der Anteil der pünktlichen
Haltestellenabfahrten bis zu der definierten Toleranzgrenze von verspäteten Abfahrten unter
drei Minuten ausgewiesen. Die Pünktlichkeitsgrade der Stadtbahnlinien liegen im Jahr 2023
im Bereich von 66,7% bis 92,4% und die der Buslinien im Bereich von 60,8% bis 97,5%.
Ausführliche Auswertungen der KVB sowie Bewertungen der Angebotsqualität aus
Kundensicht sind dem "Qualitätsbericht 2023 der KVB" (siehe Vorlagen-Nr. 2271/2024 des
Verkehrsausschusses der Stadt Köln) zu entnehmen.
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3) Gewährte Ausgleichsleistung gegenüber den Betreibern
Die Erträge aus der Ergebnisabführung aufgrund der im ÖDLA definierten
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 131,0 (davon 54,0 Mio. € Bus und
77,1 Mio. € Stadtbahn). Zusätzlich wurden Ertragszuschüsse i.H.v. 110,3 Mio. € (davon 86,4
Mio. € für Stadtbahn und 23,9 Mio. € für Bus) in 2023 als Erträge wirksam. Diese setzen sich
zusammen aus gesetzlichen Ausgleichsleistungen (im Wesentlichen §231 SGB IX, §11a (2)
ÖPNVG und §11 (2) ÖPNVG) i.H.v. 18,8 Mio. €, Zahlungen des Aufgabenträgers an die
Betreiber (im Wesentlichen aus interlokalen Verkehren) i.H.v. 15,0 Mio. €,
Ausgleichsleistungen aufgrund von Förderrichtlinien (im Wesentlichen aus dem Zuschuss
Deutschlandticket) i.H.v. 75,2 Mio. € sowie sonstige Zuschüsse i.H.v. 1,3 Mio. €. Hinzu
kamen allgemein verfügbare Investitionsförderungen nach Bundes- und Landesrecht.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 27.01.2025 3914/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.01.2025 Finanzausschuss 10.02.2025 ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007, Hier: Berichtsjahr 2023 Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet ge- mäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338, verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeits- bereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistun- gen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. In Bezug auf die Angebotsqualität wird darin auf die Mitteilung zum „Qualitäts- bericht 2023 der Kölner Verkehrs-Betriebe“ (Vorlage-Nr. 2271/2024) verwiesen. Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ -> „Mobilität“ unter https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/bericht-zum-oeffentlichen-personennahverkehr ver- öffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entsprechende Internetseite bekannt gibt. Gez. Egerer Anlage ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2023
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3914/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.01.2025
- Erstellt
- 06.12.2024 09:46