3440/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Sicherung des Fahrradverkehrs auf der Krefelder Straße ab Hausnummer 23 bis zur Maybachstraße, Aktenzeichen: 79/23
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3440/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.12.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Sicherung des Fahrradverkehrs auf der Krefelder Straße ab Hausnummer 23 bis zur Maybachstraße, Aktenzeichen: 79/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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An die Bezirksvertretung Innenstadt, Bezirksrathaus z.H. Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Ludwigstraße 8 50667 Köln Köln, den 15. Mai 2023 Bürgerantrag gemäß §24 GO (Gemeindeordnung) Betreff: Sicherung des Fahrradverkehr auf der Krefelder Straße ab Hausnummer 23 bis zur Maybachstr. Sehr geehrter Bezirksbürgermeister Herr Andreas Hupke, ich bitte Sie, den folgenden Bürgerantrag zum Beschluss auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Antrag: 1. Einrichtung eines Radstreifens auf der Krefelder Straße von Hausnummer 23 bis zur Verkehrsampel Kreuzung Maybachstraße. 2. Errichtung einer Aufstellfläche für den Radverkehr vor der Verkehrsampel Kreuzung Maybachstraße 3. Entfernung der Ladezone vor Hausnummer 21-23 , Ersatzerrichtung an anderer Stelle der Straße. 4. Prüfung einer baulichen Maßnahme die das widerrechtliche Halten und Parken in diesen Bereich (Pkt 1. dieses Antrags) unterbindet. 5. Den benannten Bereich durch mehrmalige tägliche Kontrollen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Köln entsprechend frei zu halten. Begründung: Die Krefelder Straße ist einer der ersten Straßen in Köln wo auf beiden Seiten der Straße die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wurde. Für den Radverkehr ist es nicht möglich sicher den Bereich zwischen Krefelder Straße 23-13, also bis zur Kreuzung Maybach Straße zu nutzen, hier wurde zwar ein Halteverbot angeordnet und eine Ladezone eingerichtet aber gegen diese Anordnung wird ständig verstoßen entweder durch Halten und Parken im Bereich des Halteverbots (meist durch mehrere Fahrzeuge) oder durch Parken in der Ladezone ohne Vollzug eines Ladevorganges, hierbei wird nicht nur der Radverkehr behindert sondern auch der normale Verkehr da häufig Fahrzeuge ihr Parken in der Ladezone bis weit in die normale Fahrbahn ausweiten, siehe Fotobeispiele im Anhang. Durch diese gefährliche und massive Behinderung ist es für die Radler*innen nicht möglich die vorgesehene Fahrbahn sicher zu nutzen, daher weichen diese auf den Bürgersteig (alter baulicher Radweg) aus, dies führt zu gefährlichen Situationen mit dem Fußverkehr und mit Ladevorgängen. Wegen der unsicheren Situation wird nicht nur der alte bauliche Radweg benutzt sondern teilweise auch verkehrswidrig in Gegenrichtungen. Auf der Krefelder Straße ist KVB Linienbusverkehr in beiden Richtungen und im südlichen Bereich bis zum Hansaring existiert reger Fußverkehr. Nach dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) gehört die Krefelder Straße zum grünen Netz also Rad- (Fuß-) Vorrangstraße (Radfahren im Mischverkehr) Nach Mitteilung der Fachverwaltung, betreffend Umsetzungsstand RVKI vom Nov. 2022 soll dieser Bereich bis 2024 nicht verändert werden. Dieser Antrag soll dazu führen dass dieser Bereich in der Umsetzungspriorität vorgezogen wird bevor es wie auf der Lindenstraße zu einen schweren Verkehrsunfall kommt. Weitere Begründungen gegebenenfalls mündlich. Mit freundlichen Grüßen Illegales Parken auf Krefelder Str. vor Kreuzung Maybach Str. Stand April 2023
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 79/23 24.11.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– Sicherung des Fahrradverkehrs auf der Krefelder Straße ab Hausnummer 23 bis zur Maybachstraße, Aktenzeichen: 79/23 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.05.2023, auf das ich nun endlich zurückkommen kann. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, waren vor- erst Stellungnahmen bei den Fachämtern einzuholen. Nachfolgend übermittle ich Ihnen nun gerne die aktuellen Sachstände der entsprechenden Fachämter: Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: „Die von dem Petenten vorgeschlagene Maßnahme wird seitens der Fachdienststelle begrüßt. Es soll geprüft werden, ob im Rahmen einer kurzfristig umsetzbaren Maß- nahme die genannte Ladezone vor Hausnummer 21-23 in die Parktasche vor Haus- nummer 29 verlegt und der genannte Abschnitt bis zur Maybachstraße mit einem ab- soluten Haltverbot versehen werden kann. Ferner soll geprüft werden, ob die Einrich- tung einer fahrbahnseitigen Radverkehrsanlage inkl. Radaufstellfläche zur Maybach- straße umgesetzt werden kann. Es wird vorgeschlagen, die Prüfung des zuletzt ge- nannten Punktes in die Planung zur Umgestaltung des RingFrei-Abschnittes Hansa- ring (bis Ebertplatz) mit aufzunehmen, weil in diesem Zuge der Knotenpunkt Krefelder Straße / Ringe sowieso umgestaltet werden soll. Von einer Vorab-Umsetzung eines (benutzungspflichtigen) Radfahrstreifens zwischen Krefelder Straße Hausnummer 13 und 23 wird seitens 682 abgeraten, weil mit Umset- zung eines Radfahrstreifens auch eine Benutzungspflicht ausgesprochen würde und Radfahrende in diesem Abschnitt somit nicht mehr in der Nebenanlage fahren dürf- ten.“ Amt für öffentliche Ordnung: Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 „Das unberechtigte Parken in Ladezonen oder im Haltverbot stellt im Innenstadtbe- reich eine besondere Problematik dar. Der Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung verwarnt daher entsprechende Falschparker konsequent. Auch der Bereich Krefelder Straße 23 bis Maybachstraße wird regelmäßig kontrolliert. Besucher der an- liegenden Ladenlokale parken dort regelmäßig. Bei Kontrollen kommt es daher oft vor, dass Fahrer schnell zu ihren Fahrzeugen laufen und diese wegsetzen. Die Ladezone ist zeitlich von 7:00h -18:00 h begrenzt. In der restlichen Zeit darf man dort parken. Selbstverständlich wird der Verkehrsdienst weiterhin dort kontrollieren und dort Ver- warnungen ausstellen. Jedoch kann eine dauerhafte und flächendeckende Überwa- chung nicht gewährleistet werden.“ Sollte Ihnen ein Fahrzeug auffallen, dass gegen das Parkverbot verstößt, können Sie dies dem Verkehrsdienst melden unter Telefonnummer: 0221/221-32000. Bei fachlichen Fragen können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3440/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 02.12.2025 11:01