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3440/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Sicherung des Fahrradverkehrs auf der Krefelder Straße ab Hausnummer 23 bis zur Maybachstraße, Aktenzeichen: 79/23

Mitteilung BV 02.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.01.2026, TOP 8.2

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

940 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3440/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.12.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Sicherung des Fahrradverkehrs auf 
der Krefelder Straße ab Hausnummer 23 bis zur Maybachstraße, Aktenzeichen: 79/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

3090 Zeichen

An die 
Bezirksvertretung Innenstadt, Bezirksrathaus 
z.H. Herrn Bezirksbürgermeister
Andreas 
Hupke
Ludwigstraße 8
50667 Köln
Köln, den 15. Mai 2023 
Bürgerantrag gemäß §24 GO (Gemeindeordnung) 
Betreff: Sicherung des Fahrradverkehr auf der Krefelder Straße ab Hausnummer 23 bis zur 
Maybachstr. 
Sehr geehrter Bezirksbürgermeister Herr Andreas Hupke, 
ich bitte Sie, den folgenden Bürgerantrag zum Beschluss auf die Tagesordnung 
einer der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: 
Antrag: 
1. Einrichtung eines Radstreifens auf der Krefelder Straße von
Hausnummer 23 bis zur Verkehrsampel Kreuzung Maybachstraße.
2. Errichtung einer Aufstellfläche für den Radverkehr vor der
Verkehrsampel Kreuzung Maybachstraße
3. Entfernung der Ladezone vor Hausnummer 21-23 ,
Ersatzerrichtung an anderer Stelle der Straße.
4. Prüfung einer baulichen Maßnahme die das widerrechtliche Halten und Parken in
diesen Bereich (Pkt 1. dieses Antrags) unterbindet.
5. Den benannten Bereich durch mehrmalige tägliche Kontrollen des Ordnungs- und
Verkehrsdienstes der Stadt Köln entsprechend frei zu halten.
Begründung: 
Die 
Krefelder Straße ist einer der ersten Straßen in Köln wo auf beiden Seiten der Straße die 
Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wurde. 
Für den Radverkehr ist es nicht möglich sicher den Bereich zwischen Krefelder Straße 23-13, 
also bis zur Kreuzung Maybach Straße zu nutzen, hier wurde zwar ein Halteverbot angeordnet 
und eine Ladezone eingerichtet aber gegen diese Anordnung wird ständig verstoßen entweder 
durch Halten und Parken im Bereich des Halteverbots 
(meist durch mehrere Fahrzeuge) oder 
durch Parken in der Ladezone ohne Vollzug eines Ladevorganges, hierbei wird nicht nur der 
Radverkehr behindert sondern auch der normale Verkehr da 
häufig Fahrzeuge ihr Parken in 
der Ladezone bis weit in die normale Fahrbahn ausweiten, siehe Fotobeispiele im Anhang. 
Durch diese gefährliche und massive Behinderung ist es für die Radler*innen nicht möglich 
die vorgesehene Fahrbahn sicher zu nutzen, daher weichen diese 
auf den Bürgersteig (alter

baulicher Radweg) aus, dies führt zu gefährlichen Situationen mit dem Fußverkehr und mit 
Ladevorgängen. Wegen der unsicheren Situation wird nicht nur der alte bauliche Radweg 
benutzt sondern teilweise auch verkehrswidrig in Gegenrichtungen. 
Auf der Krefelder Straße ist KVB Linienbusverkehr in beiden Richtungen und im südlichen 
Bereich bis zum Hansaring existiert reger Fußverkehr. 
Nach dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) gehört die Krefelder Straße zum grünen 
Netz also Rad- (Fuß-) Vorrangstraße (Radfahren im Mischverkehr) 
Nach Mitteilung der Fachverwaltung, betreffend Umsetzungsstand RVKI vom Nov. 2022 soll 
dieser Bereich bis 2024 nicht verändert werden. 
Dieser Antrag soll dazu führen dass dieser Bereich in der Umsetzungspriorität vorgezogen 
wird bevor es wie auf der Lindenstraße zu einen schweren Verkehrsunfall kommt. 
Weitere Begründungen gegebenenfalls mündlich. 
Mit freundlichen Grüßen

Illegales Parken auf Krefelder Str. vor Kreuzung Maybach Str. 
 
  
  
 
 
 
 
 
 
 
   
Stand April 2023

Anlage 2 Antwortschreiben

4042 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
79/23 24.11.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Sicherung des Fahrradverkehrs auf der Krefelder 
Straße ab Hausnummer 23 bis zur Maybachstraße, Aktenzeichen: 79/23 S 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.05.2023, auf das ich nun endlich zurückkommen 
kann. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, waren vor-
erst Stellungnahmen bei den Fachämtern einzuholen. Nachfolgend übermittle ich 
Ihnen nun gerne die aktuellen Sachstände der entsprechenden Fachämter: 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: 
„Die von dem Petenten vorgeschlagene Maßnahme wird seitens der Fachdienststelle 
begrüßt. Es soll geprüft werden, ob im Rahmen einer kurzfristig umsetzbaren Maß-
nahme die genannte Ladezone vor Hausnummer 21-23 in die Parktasche vor Haus-
nummer 29 verlegt und der genannte Abschnitt bis zur Maybachstraße mit einem ab-
soluten Haltverbot versehen werden kann. Ferner soll geprüft werden, ob die Einrich-
tung einer fahrbahnseitigen Radverkehrsanlage inkl. Radaufstellfläche zur Maybach-
straße umgesetzt werden kann. Es wird vorgeschlagen, die Prüfung des zuletzt ge-
nannten Punktes in die Planung zur Umgestaltung des RingFrei-Abschnittes Hansa-
ring (bis Ebertplatz) mit aufzunehmen, weil in diesem Zuge der Knotenpunkt Krefelder 
Straße / Ringe sowieso umgestaltet werden soll. 
Von einer Vorab-Umsetzung eines (benutzungspflichtigen) Radfahrstreifens zwischen 
Krefelder Straße Hausnummer 13 und 23 wird seitens 682 abgeraten, weil mit Umset-
zung eines Radfahrstreifens auch eine Benutzungspflicht ausgesprochen würde und 
Radfahrende in diesem Abschnitt somit nicht mehr in der Nebenanlage fahren dürf-
ten.“ 
Amt für öffentliche Ordnung: 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
„Das unberechtigte Parken in Ladezonen oder im Haltverbot stellt im Innenstadtbe-
reich eine besondere Problematik dar. Der Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche 
Ordnung verwarnt daher entsprechende Falschparker konsequent. Auch der Bereich 
Krefelder Straße 23 bis Maybachstraße wird regelmäßig kontrolliert. Besucher der an-
liegenden Ladenlokale parken dort regelmäßig. Bei Kontrollen kommt es daher oft vor, 
dass Fahrer schnell zu ihren Fahrzeugen laufen und diese wegsetzen. Die Ladezone 
ist zeitlich von 7:00h -18:00 h begrenzt. In der restlichen Zeit darf man dort parken. 
Selbstverständlich wird der Verkehrsdienst weiterhin dort kontrollieren und dort Ver-
warnungen ausstellen. Jedoch kann eine dauerhafte und flächendeckende Überwa-
chung nicht gewährleistet werden.“ 
Sollte Ihnen ein Fahrzeug auffallen, dass gegen das Parkverbot verstößt, können Sie 
dies dem Verkehrsdienst melden unter Telefonnummer: 0221/221-32000. 
Bei fachlichen Fragen können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn      , unter der Telefonnummer 
0221/221-    oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver
 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3440/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.12.2025
Erstellt
02.12.2025 11:01