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AN/0499/2025

Antrag der SPD-Fraktion "Wiederaufnahme der Gesamtschule Porz"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 29.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.06.2025, TOP 8.15

Antrag SPD - weitere Gesamtschule Porz

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Antrag SPD - weitere Gesamtschule Porz

2601 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 28.04.2025 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2025 
hier: Wiederaufnahme der Gesamtschule Porz 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die 
Rückstufung der zweiten Gesamtschule Porz zurückzunehmen und diese Schule mit 
der neuen Bezeichnung „Zweite Gesamtschule Porz“ wieder mit der Priorität „B“ in die 
Maßnahmenliste zum Schulbau aufnehmen zu lassen. 
Die Bezirksvertretung nimmt Bezug auf diverse Beschlüsse, nach denen eine zweite 
Gesamtschule im Stadtbezirk Porz gefordert wird. Das ist unabhängig davon, ob bzw. 
wann größere Baugebiete wie Zündorf-Süd oder Wahn-West umgesetzt werden. Daher 
ist die Verknüpfung in der Prioliste schon immer falsch und wurde mehrfach kritisiert.  
Durch die Verwaltung selbst wurde in der Stellungnahme 1349/2018, also schon vor 
sieben (!) Jahren, nach weiteren Erläuterungen mitgeteilt: “Die zeitnahe Errichtung 
einer weiteren Gesamtschule in Anbindung an das Schulzentrum wird also bereits 
vorangetrieben … Eine weitere Beschlussfassung hierzu ist aus Sicht der Verwaltung 
derzeit nicht erforderlich.”  
Die Maßnahme sieben Jahre später zurückzustellen, ergibt keinen Sinn, da der Bedarf 
nach zusätzlichen Plätzen an weiterführenden Schulen nach wie vor hoch ist. So sollen 
durch diese Maßnahme 648 Schulplätze neu geschaffen werden. Es sollte klar sein, 
dass das immer noch dringlich ist und daher nicht zurückgestellt werden kann. Die 
von der Verwaltung vorgenommene Zurückstufung in die Priorität “D” bedeutet nichts 
anderes als eine Fertigstellung frühestens im Jahr 2040. Das ist den Porzer 
Schülerinnen und Schüler nicht zuzumuten.

Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung darüber hinaus auf, bei möglichen 
Rückstufungen der Priorisierung einzelner Schulen grundsätzlich bereits vorab die 
Bezirksvertretung um Zustimmung zu bitten. Es ist nicht akzeptabel, dass eine vom 
Rat beschlossene und in den Bezirksvertretungen vorgestellte Liste einseitig und ohne 
Rücksprache durch die Verwaltung unbegründet geändert und danach der Politik 
lediglich per Mitteilung übergeben wird. 
 
Begründung:      
Erfolgt mündlich 
 
Jutta Komorowski     Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzende    Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.15 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/0499/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
29.04.2025
Erstellt
29.04.2025 09:46