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V/0057/2008

Kanalsanierung Rheinstraße

Vorlagen 29.01.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 08.04.2008, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5289 Zeichen

V/0057/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Rheinstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 300.000 € geschätzt. 
  
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Pro-
duktgruppe wie folgt veranschlagt: 
 
Auszahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haus
h.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen 
2008   300.000 weitere Maß-
nahmen 
 
Insgesamt:   
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti-
onsprogramms 2007 – 2011 steht. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0057/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0057/2008 
Begründung: 
 
Der in der Rheinstraße vorhandene Mischwasserkanal stammt aus dem Jahr 1919 und ist zwi-
schen der Warendorfer Straße und Elbestraße defekt (Zustandsklasse 2 bis 1). 
Im nördlichen Teil der Rheinstraße wurde der dortige Kanal bereits saniert. 
 
Der Mischwasserkanal entwässert in den Schmutzwasserkanal der Elbestraße.  
Um Betriebsprobleme im nachfolgenden Trennsystem und erhöhte Kosten zur Klärung des Nie-
derschlagswassers zu vermeiden, ist die Umstellung der Entwässerung der Rheinstraße auf ein 
modifiziertes Trennsystem vorgesehen. 
Aus diesem Grund ist ein neuer Regenwasserkanal in diesem Straßenabschnitt geplant der an die 
vorh. Regenwasserkanalisation im Bereich der Warendorfer Straße anschließt. 
Bedingt durch die Höhenlage kann der gepl. Regenwasserkanal nur bis Haus Nr. 23 ausgebaut 
werden. Daher wechselt die gepl. Kanalisation in diesem Bereich wieder ins Mischsystem. Eine 
komplette Trennung in Schmutz- und Regenwasserentwässerung in diesem Bereich ist nicht mög-
lich. 
 
Im Bereich der gepl. Trennkanalisation wird, soweit  es technisch möglich und ökonomisch sinnvoll 
ist, das Niederschlagswasser der dortigen Bebauung durch neue Anschlüsse an den gepl. Regen-
wasserkanal angeschlossen. Eine komplette Trennung der Grundstücksentwässerung ist nicht 
möglich. 
Die hierfür notwendigen Baumaßnahmen auf den Grundstücken werden mit den Eigentümern ab-
gestimmt und vom Tiefbauamt durchgeführt und finanziert. 
Alle Straßenabläufe werden an den geplanten Regenwasserkanal angeschlossen. 
 
Es werden ca. 115 m Regenwasserkanal DN 300 und ca. 144 m Schmutz- bzw. Mischwasserka-
näle DN 250 - 300  verlegt. 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Eine Zustimmung für den Entwurf „Kanalverbesserung Einzugsgebiete Edelbach / Graelbach im 
Stadtteil Mauritz“ nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach  
§ 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor.  
 
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von  
5 Monaten gerechnet. 
 
Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung werden Fahrbahn und Gehwege der Rheinstraße 
im Bereich zwischen Weserstraße und Warendorfer Straße verbessert wiederhergestellt und 
gleichzeitig  die Straßenbeleuchtung erneuert. Teile der Fahrbahn und der Gehwege sind bereits 
im Zusammenhang mit dem Ausbau der Elbestraße oder im  Rahmen erforderlicher Straßenerhal-
tungsmaßnahmen ausgebaut worden. Die nach Abschluss der anstehenden Bauarbeiten erzielten 
Verbesserungen sind beitragsauslösend i. S. d. des Straßenbaubeitragsrechts.  
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Rheinstaße als Anliegerstra-
ßen eingestuft.  
 
An den voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten für die Fahrbahnverbesserung in Höhe von 
105.600 €, für die Gehwegeverbesserung in Höhe von 78.500,00 € und Erneuerung der Straßen-
beleuchtung in Höhe von 13.500 € beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberech-
tigten bei einer Einstufung als Anliegerstraße mit 80 %.

- 3 - 
V/0057/2008 
Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rd. 158.000,00 €. 
Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 9,90 €. Für ein durchschnitt-
liches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgr öße von 300 m², zweigeschossig bebaut, ist mit 
einer Beitragsbelastung von etwa 3.850 €  zu rechnen. 
 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden rechtzeitig vor Baubeginn im Rah-
men des Service-Versprechens des Tiefbauamtes persönlich angeschrieben und über die geplan-
ten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zahlenden Anliegerbeiträge informiert. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
(Stadtdirektor)

Beratungsverlauf (2)

04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Rheinstraße
  • Warendorfer Straße
  • Elbestraße
  • Weserstraße
  • Edelbach

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0057/2008
Typ
Vorlagen
Datum
29.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37