V/0057/2008
Kanalsanierung Rheinstraße
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Beschlussvorlage
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V/0057/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalsanierung Rheinstraße Beratungsfolge 04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Die Baukosten werden auf 300.000 € geschätzt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Pro- duktgruppe wie folgt veranschlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h. - jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen 2008 300.000 weitere Maß- nahmen Insgesamt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti- onsprogramms 2007 – 2011 steht. Vorlagen-Nr.: V/0057/2008 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 16.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0057/2008 Begründung: Der in der Rheinstraße vorhandene Mischwasserkanal stammt aus dem Jahr 1919 und ist zwi- schen der Warendorfer Straße und Elbestraße defekt (Zustandsklasse 2 bis 1). Im nördlichen Teil der Rheinstraße wurde der dortige Kanal bereits saniert. Der Mischwasserkanal entwässert in den Schmutzwasserkanal der Elbestraße. Um Betriebsprobleme im nachfolgenden Trennsystem und erhöhte Kosten zur Klärung des Nie- derschlagswassers zu vermeiden, ist die Umstellung der Entwässerung der Rheinstraße auf ein modifiziertes Trennsystem vorgesehen. Aus diesem Grund ist ein neuer Regenwasserkanal in diesem Straßenabschnitt geplant der an die vorh. Regenwasserkanalisation im Bereich der Warendorfer Straße anschließt. Bedingt durch die Höhenlage kann der gepl. Regenwasserkanal nur bis Haus Nr. 23 ausgebaut werden. Daher wechselt die gepl. Kanalisation in diesem Bereich wieder ins Mischsystem. Eine komplette Trennung in Schmutz- und Regenwasserentwässerung in diesem Bereich ist nicht mög- lich. Im Bereich der gepl. Trennkanalisation wird, soweit es technisch möglich und ökonomisch sinnvoll ist, das Niederschlagswasser der dortigen Bebauung durch neue Anschlüsse an den gepl. Regen- wasserkanal angeschlossen. Eine komplette Trennung der Grundstücksentwässerung ist nicht möglich. Die hierfür notwendigen Baumaßnahmen auf den Grundstücken werden mit den Eigentümern ab- gestimmt und vom Tiefbauamt durchgeführt und finanziert. Alle Straßenabläufe werden an den geplanten Regenwasserkanal angeschlossen. Es werden ca. 115 m Regenwasserkanal DN 300 und ca. 144 m Schmutz- bzw. Mischwasserka- näle DN 250 - 300 verlegt. Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge- legt. Eine Zustimmung für den Entwurf „Kanalverbesserung Einzugsgebiete Edelbach / Graelbach im Stadtteil Mauritz“ nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor. Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 5 Monaten gerechnet. Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung werden Fahrbahn und Gehwege der Rheinstraße im Bereich zwischen Weserstraße und Warendorfer Straße verbessert wiederhergestellt und gleichzeitig die Straßenbeleuchtung erneuert. Teile der Fahrbahn und der Gehwege sind bereits im Zusammenhang mit dem Ausbau der Elbestraße oder im Rahmen erforderlicher Straßenerhal- tungsmaßnahmen ausgebaut worden. Die nach Abschluss der anstehenden Bauarbeiten erzielten Verbesserungen sind beitragsauslösend i. S. d. des Straßenbaubeitragsrechts. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Rheinstaße als Anliegerstra- ßen eingestuft. An den voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten für die Fahrbahnverbesserung in Höhe von 105.600 €, für die Gehwegeverbesserung in Höhe von 78.500,00 € und Erneuerung der Straßen- beleuchtung in Höhe von 13.500 € beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberech- tigten bei einer Einstufung als Anliegerstraße mit 80 %. - 3 - V/0057/2008 Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rd. 158.000,00 €. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 9,90 €. Für ein durchschnitt- liches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgr öße von 300 m², zweigeschossig bebaut, ist mit einer Beitragsbelastung von etwa 3.850 € zu rechnen. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden rechtzeitig vor Baubeginn im Rah- men des Service-Versprechens des Tiefbauamtes persönlich angeschrieben und über die geplan- ten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zahlenden Anliegerbeiträge informiert. I.V. gez. Schultheiß (Stadtdirektor)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Rheinstraße
- Warendorfer Straße
- Elbestraße
- Weserstraße
- Edelbach
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0057/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37