2792/2022
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu "Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde und Kontaktdaten der Sachbearbeitung"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4383 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 31.08.2022 2792/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 20.09.2022 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu "Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde und Kontaktdaten der Sachbearbeitung" Auf die schriftliche Anfrage im Integrationsrat antwortet die Verwaltung wie folgt: Vorab: Die Fragesteller beziehen ihre Anfrage auf die Zentrale Kölner Ausländerbehörde (ZAB). Die ZAB ist eins von 10 Sachgebieten bei der kommunalen Ausländerbehörde. Die ZAB ist eine Landesbehörde in kommunaler Verwaltung. Sie ist neben der Organisation von Rückführungen und der Beschaffung von Passersatzpapieren für ganz NRW u.a. zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der Ausländer*innen, die in Landesunterkünften NRW untergebracht sind. Für alle in Köln lebenden oder von der Stadt Köln untergebrachten Ausländer*innen ist allein die kommunale Ausländerbehörde zuständig. Die Bezeichnung zentrale Ausländerbehörde für diesen Behördenteil führt leider immer wieder zu Verwechslungen, ist aber so vom Land NRW vorgebeben. Die Verwaltung geht in ihrer Beantwortung daher davon aus, dass die Fragesteller nicht nur die ZAB, sondern die kommunale Ausländerbehörde insgesamt, also das Ausländeramt Köln meinen. 1) Nach welcher Systematik werden Anfragen, die auf der Homepage der ZAB gelisteten Mailadres- sen eingehen, bearbeitet? Alle Anfragen werden in die jeweiligen Funktionspostfächer der für die Anfrage zuständigen Gruppen verteilt. Wird das Kontaktformular der Homepage genutzt, erfolgt dies automatisch, in allen anderen Fällen in der händischen Postsortierung. Die interne Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Aufenthaltsstatus der Person bzw. des- sen gestellten Anträgen. Da das Ausländerrecht eine sehr komplexe Rechtsmaterie ist, versuchen wir mit Spezialisierungen der Mitarbeitenden der Aufgabe gerecht zu werden. So gibt es beispielsweise einen Fachbereich, welcher ausschließlich Personen betreut, die sich im laufenden Asylverfahren befinden. Es gibt Sonderbereiche, welche sich ausschließlich um Inhaber*innen der sog. Ausbil- dungsduldung kümmern sowie wiederum andere Mitarbeitende, die speziell für sog. Bleiberechte, also beispielsweise auch Aufenthaltserlaubnisse nach § 25b AufenthG, ausgebildet sind. Andere kümmern sich um die Verlängerung von bestehenden Aufenthaltstiteln oder die Prüfung und Erteilung von Niederlassungserlaubnissen. 2) Werden Mailanfragen nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Kundinnen der Sachbearbei- tung zur Verfügung gestellt? Nur in einigen Gruppen des Ausländeramtes Köln wird nach Buchstabenzugehörigkeit gearbeitet. Die Priorisierungen und Zuordnungen auf die Sachbearbeitenden in den zuständigen Gruppen laufen überwiegend nach organisatorischen Vorgaben und nach Dringlichkeiten. 2 3) Gibt es in der Kölner Stadtverwaltung Überlegungen dazu die Klarnamen der Sachbearbeiter*innen samt Kontaktdaten auf der Homepage zu veröffentlichen? Für das Ausländeramt gibt es keine entsprechenden Überlegungen. Ein Nachteil von personalisierten Postfächern ist, dass bei Abwesenheiten keine andere Person auf die dortigen Eingänge zugreifen kann. Auch Statistiken über Posteingänge, Rückstände oder Bearbeitungsvolumen können über per- sonalisierte Postfächer nicht erfolgen. Das Ausländeramt arbeitet daher mit Funktionspostfächern. Auf diese Weise kann auch bei Abwesenheiten von Sachbearbeitenden oder bei Vakanzen jede An- frage mit der gebotenen Priorisierung beantwortet werden. Die Internetseiten des Ausländeramtes werden derzeit auf Aktualität überprüft und angepasst. Die jeweiligen Adressen der Funktionspostfä- cher sowie die Servicenummern befinden sich außerdem rechts oben in jedem Anschreiben sowie in den Signaturen im Emailverkehr. 4) Kann die Stadtverwaltung die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung mit dem vollständigen Kontakt und der Angabe der Sprachkompetenzen auf der Homepage veröffentli- chen. Derartige Planungen gibt es aktuell nicht. Das Thema Mehrsprachigkeit und Nutzung von Sprach- kompetenzen der Mitarbeitenden wird von der Verwaltung im Rahmen des angestoßenen Prozesses „Ausländeramt als Willkommensbehörde“ aufgegriffen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2792/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.08.2022
- Erstellt
- 25.08.2022 11:09