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2792/2022

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu "Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde und Kontaktdaten der Sachbearbeitung"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.08.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 20.09.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4383 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer  31.08.2022 
 2792/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 20.09.2022 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu "Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde und 
Kontaktdaten der Sachbearbeitung" 
Auf die schriftliche Anfrage im Integrationsrat antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
Vorab: 
 
Die Fragesteller beziehen ihre Anfrage auf die Zentrale Kölner Ausländerbehörde (ZAB). Die  ZAB ist 
eins von 10 Sachgebieten bei der kommunalen Ausländerbehörde. Die ZAB ist eine Landesbehörde 
in kommunaler Verwaltung. Sie ist neben der Organisation von Rückführungen und der Beschaffung 
von Passersatzpapieren für ganz NRW u.a. zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten 
der Ausländer*innen, die in Landesunterkünften NRW untergebracht sind. Für alle in Köln lebenden 
oder von der Stadt Köln untergebrachten Ausländer*innen ist allein die kommunale Ausländerbehörde 
zuständig. Die Bezeichnung zentrale Ausländerbehörde für diesen Behördenteil führt leider immer 
wieder zu Verwechslungen, ist aber so vom Land NRW vorgebeben. 
 
Die Verwaltung geht in ihrer Beantwortung daher davon aus, dass die Fragesteller nicht nur die ZAB, 
sondern die kommunale Ausländerbehörde insgesamt, also das Ausländeramt Köln meinen. 
 
1) Nach welcher Systematik werden Anfragen, die auf der Homepage der ZAB gelisteten Mailadres-
sen eingehen, bearbeitet? 
 
Alle Anfragen werden in die jeweiligen Funktionspostfächer der für die Anfrage zuständigen Gruppen 
verteilt. Wird das Kontaktformular der Homepage genutzt, erfolgt dies automatisch, in allen anderen 
Fällen in der händischen Postsortierung.  
 
Die interne Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Aufenthaltsstatus der Person bzw. des-
sen gestellten Anträgen. Da das Ausländerrecht eine sehr komplexe Rechtsmaterie ist, versuchen wir 
mit Spezialisierungen der Mitarbeitenden der Aufgabe gerecht zu werden. So gibt es beispielsweise 
einen Fachbereich, welcher ausschließlich Personen betreut, die sich im laufenden Asylverfahren 
befinden. Es gibt Sonderbereiche, welche sich ausschließlich um Inhaber*innen der sog. Ausbil-
dungsduldung kümmern sowie wiederum andere Mitarbeitende, die speziell für sog. Bleiberechte, 
also beispielsweise auch Aufenthaltserlaubnisse nach § 25b AufenthG, ausgebildet sind. Andere 
kümmern sich um die Verlängerung von bestehenden Aufenthaltstiteln oder die Prüfung und Erteilung 
von Niederlassungserlaubnissen. 
 
2) Werden Mailanfragen nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Kundinnen der Sachbearbei-
tung zur Verfügung gestellt? 
 
Nur in einigen Gruppen des Ausländeramtes Köln wird nach Buchstabenzugehörigkeit gearbeitet. Die 
Priorisierungen und Zuordnungen auf die Sachbearbeitenden in den zuständigen Gruppen laufen 
überwiegend nach organisatorischen Vorgaben und nach Dringlichkeiten.

2 
 
 
3) Gibt es in der Kölner Stadtverwaltung Überlegungen dazu die Klarnamen der Sachbearbeiter*innen 
samt Kontaktdaten auf der Homepage zu veröffentlichen? 
 
Für das Ausländeramt gibt es keine entsprechenden Überlegungen. Ein Nachteil von personalisierten 
Postfächern ist, dass bei Abwesenheiten keine andere Person auf die dortigen Eingänge zugreifen 
kann. Auch Statistiken über Posteingänge, Rückstände oder Bearbeitungsvolumen können über per-
sonalisierte Postfächer nicht erfolgen. Das Ausländeramt arbeitet daher mit Funktionspostfächern. 
Auf diese Weise kann auch bei Abwesenheiten von Sachbearbeitenden oder bei Vakanzen jede An-
frage mit der gebotenen Priorisierung beantwortet werden. Die Internetseiten des Ausländeramtes 
werden derzeit auf Aktualität überprüft und angepasst. Die jeweiligen Adressen der Funktionspostfä-
cher sowie die Servicenummern befinden sich außerdem rechts oben in jedem Anschreiben sowie in 
den Signaturen im Emailverkehr. 
 
4) Kann die Stadtverwaltung die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung mit 
dem vollständigen Kontakt und der Angabe der Sprachkompetenzen auf der Homepage veröffentli-
chen. 
 
Derartige Planungen gibt es aktuell nicht. Das Thema Mehrsprachigkeit und Nutzung von Sprach-
kompetenzen der Mitarbeitenden wird von der Verwaltung im Rahmen des angestoßenen Prozesses 
„Ausländeramt als Willkommensbehörde“ aufgegriffen. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

20.09.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2792/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.08.2022
Erstellt
25.08.2022 11:09