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V/0136/2007

Linksabbiegespur zum Parkplatz des SB-Marktes an der Dülmener Straße - Albachten

Vorlagen 13.02.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 22.03.2007, TOP 7.1

Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

4661 Zeichen

Anlage 1 Seite 1 von 2 
 
 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 08.02.2007 
492 60 40 
 
 
 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 16. Sitzung (öf fentlicher Sitzungsteil)  des 
Rates am 23.08.2006 
 
 
 
 
Punkt 27.2.2 der Tagesordnung 
V/0535/2006/1 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Alb- 
achten - südlich Dülmener Straße (tlw. mit Vorha- 
ben- und Erschließungsplan) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor. 
 
Herr Schulze Blasum  erklärte sich nach § 31 GO NW für befangen. Er nahm an der Beratung und 
Beschlussfassung nicht teil.  
 
Herr Maager  gab folgende Erklärung der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Protokoll: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit dem dire kten Grundstücksnachbarn aufzunehmen, 
um noch bestehende Unstimmigkeiten auszuräumen.“ 
 
Der Rat beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage einstimmig: 
 
„Sachentscheidung 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf d er 2. Änderung des Bebauungspla- 
nes Nr. 437: Albachten – südlich Dülmener Straße (tlw . mit Vorhaben- und Erschließungs- 
plan) wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr . 437 wird dahingehend geän- 
dert bzw. ergänzt, dass im Bereich des Vorhaben- und Ersch ließungsplanes (Lebens- 
mittel- und Textilmarkt) eine Fläche für Versorgungsa nlagen –Elektrizität (Trafostati- 
on)- neu festgesetzt wird. (Anlage 1 der Vorlage, Pun kt 7 = Anlage 13 der Originalnie- 
derschrift) 
  
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belang e gegeneinander und unterein- 
ander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entw urf der 2. Änderung des Be- 
bauungsplanes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan ) nicht gefolgt: 
 
1.2.1 Der Anregung, die Ein- und Ausfahrten des Kund enparkplatzes des Lebensmit- 
tel- und Textilmarktes gleichberechtigt sowohl zur Straße Rottkamp als auch zur 
Dülmener Straße vorzusehen. (Anlage 1 der Vorlage, Pu nkt 1 = Anlage 13 der 
Originalniederschrift) 
 
1.2.2 Der Anregung, für die Gebäude des Lebensmittel-  und Textilmarktes eine Be- 
bauung mit Sattel- oder Walmdächern festzusetzen und ke ine Flachdächer zu- 
zulassen. (Anlage 1 der Vorlage, Punkt 3 = Anlage 13 der Originalniederschrift)

Anlage 1 Seite 2 von 2 
 
 
1.2.3 Entfällt 
 
1.2.4 Der Anregung, die Zufahrt von der Dülmener St raße zum Lebensmittel- und 
Textilmarkt nach Westen zu verschieben. (Anlage 1 der Vo rlage, Punkt 4 = An- 
lage 13 der Originalniederschrift) 
 
1.2.5 Der Anregung, die Erschließung des rückwärtigen Gr undstücks Dülmener Stra- 
ße 43 über den Rad- und Fußweg zwischen Dülmener Straße und Rottkamp zu 
ermöglichen. (Anlage 1 der Vorlage, Punkt 5 = Anlage 13 der Originalnieder- 
schrift)  
 
1.2.6 Den Bedenken, dass die Immissionsschutzmaßnahmen für die Wohnbebauung 
in der Nachbarschaft des Lebensmittel- und Textilmarkts ni cht ausreichend sei- 
en. (Anlage 1 der Vorlage, Punkt 6 = Anlage 13 der Originalniederschrift) 
 
1.2.7 Den Bedenken, dass die Planung, entgegen den Au sführungen in der Begrün- 
dung zur Bebauungsplanänderung, sehr wohl zu nachteil igen wirtschaftlichen 
Auswirkungen für das Grundstück Dülmener Straße 43 führen werde. 
 
             1.3 Der Anregung, (außerhalb des Bebauu ngsplanes) in der Dülmener Straße für die Zu- 
fahrt zum Lebensmittel- und Textilmarkt eine Linksabbieg espur in vermindertem Aus- 
baustandard vorzusehen wird gefolgt. (Anlage 1 der Vo rlage, Punkt 4 = Anlage 13 der 
Originalniederschrift) 
 
2. Der gemäß Beschlussvorschlag 1.1 geänderte und ergänz te Entwurf der 2. Änderung des 
Bebauungsplanes Nr. 437: Albachten – südlicher Teil (tl w. Vorhaben- und Erschließungs- 
plan) wird gemäß der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und für den Bereich des Vorhaben- und 
Erschließungsplanes in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Ge- 
meindeordnung NW als Satzung beschlossen.  
  Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ebe nfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster du rch die vorstehenden Beschlussvor- 
schläge keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. 
 
Die Bebauungsplanänderung beinhaltet teilweise den Vorhaben- und Erschließungsplan zur Reali- 
sierung des Lebensmittel- und Textilmarktes. Der Vorhaben träger übernimmt den sich aus der 
Planung ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag. 
Die nicht vorhabenbedingten Kosten (Linksabbiegerspur (Be schlussvorschlag 1.3)) sind von der 
Stadt Münster zu tragen.“ 
 
 
 
 
gez. 
Jürgen Kupferschmidt 
Schriftführung 
 
 
Verteiler: 61

Anlage 2

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und KIK Textilmarkt

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Linksabbiegespur für die
Parkplatzzufahrt zum [obersenet|

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EDEKA Lebensmittelmarkt Vorentwurf
und KIK Textilmarkt Lageplan Varlantsii

Beschlussvorlage

5594 Zeichen

V/0136/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Linksabbiegespur zum Parkplatz des SB-Marktes an der Dülmener Straße - Albachten 
Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 23.08.2006 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Dülmener Straße wird der Planung zur 
Einrichtung einer Linksabbiegespur zum EDEKA-Parkplatz zugestimmt (Variante 2).  
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Realisierung der Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 
125.000 EUR, aber keine Folgekosten entstehen. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die ggf. erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 125.000 EUR werden aus dem Budget des Tiefbau-
amtes bereitgestellt. Eine Finanzierungsübersicht wird nachfolgend mit der Ausbauplanung erstellt 
(Beschlussvorlage an den AUB). 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Offenlegung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 437: Albachten – südlich Dülmener 
Straße (teilweise mit Vorhaben- und Erschließungsplan) wurde angeregt, für die Zufahrt zum 
Parkplatz des EDEKA Lebensmittelmarktes und KIK Textilmarktes eine Linksabbiegespur vorzu-
sehen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, der Anregung nicht zu folgen, da auf Grund einer ver-
kehrstechnischen Untersuchung eine gesonderte Linksabbiegerspur für nicht zwingend erforderlich 
angesehen wurde. Der Rat hat am 23.08.2006 im Rahmen des Satzungsbeschlusses beschlos-
sen, der Anregung - eine  Linksabbiegespur in vermindertem Ausbaustandard vorzusehen - zu 
folgen. Die Verwaltung hat hierzu 2 Varianten mit nachfolgendem Ergebnis geprüft.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0136/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0136/2007 
 
 
Variante 1 (zweiseitige Fahrbahnaufweitung) / Anlage 2.3 
 
- stellt einen erheblichen baulichen Eingriff nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzver-
ordnung) dar, da die Verkehrsachse in Richtung der 4-geschossigen Wohnbebauung ver-
schoben werden muss 
- beidseitige Fahrbahnaufweitung erforderlich  
- auf der nördlichen Straßenseite entfallen 8 Längsstellplätze 
- 3 Bäume müssen gefällt werden 
- Grunderwerb nicht erforderlich 
- Festsetzungen (Parkplatzzufahrt und Baumpflanzungen) aus dem B-Plan Nr. 437 werden 
berücksichtigt 
- Kosten ca. 75.000 EUR zzgl. Lärmschutz (s. unten) 
 
 
Variante 2 (einseitige südliche Fahrbahnaufweitung) / Anlage 2.2 
 
- Verkehrsachse rückt von der Bebauung ab (Lärmschutz nicht relevant) 
- einseitige Fahrbahnaufweitung erforderlich  
- 2 Bäume müssen gefällt werden 
- Grunderwerb von ca. 100 m² erforderlich 
- Festsetzungen (Parkplatzzufahrt und Baumpflanzungen) aus dem B-Plan Nr. 437 werden 
berücksichtigt 
- Kosten ca. 125.000 EUR 
 
 
Empfehlung: 
 
Die Verwaltung empfiehlt – trotz der höheren Baukosten – die Variante 2 als Vorzugslösung. 
 
Folgende Argumente sprechen für diesen Vorschlag: 
 
- Die Variante 2 fügt sich auf Grund der flacheren Kurvenausbildung besser in die Straßen-
führung und den Straßenraum ein; auch der alleeartige Charakter an der Nordseite bleibt 
nur bei dieser Variante erhalten. 
- Bei der Variante 2 entfallen keine vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Raum – im Ge-
gensatz zur Variante 1 (8 Stellplätze) - ; insgesamt werden die nördlichen Nebenanlagen 
(Wohnbebauung unmittelbar angrenzend) nicht verändert. 
- Dagegen bedeutet die Variante 1 einen erheblichen Eingriff nach der 16. BImSchV (Ver-
kehrslärmschutzverordnung), da die Verkehrsachse in Richtung auf die vorhandenen 4-
geschossigen Wohngebäude verschoben wird. Variante 1 löst mit hoher Wahrscheinlichkeit 
Lärmschutzmaßnahmen an den vorh. Wohngebäuden ggf. auch erhebliche Bedenken der 
Bewohner aus. Hierbei ist auch zu beachten, dass die der Straße zugewandte Südseite der 
Wohngebäude mit zahlreichen Balkonen/Terassen ausgebildet ist und die Stadt Münster 
sich verpflichtet hat, bei erheblichen Eingriffen nach der Verkehrslärmschutzverordnung 
auch eine „Außenbereichsentschädigung“ zu gewähren. Diese Mehraufwendungen für 
Lärmschutz bei der Variante 1 können nur durch ein detailliertes Gutachten verifiziert wer-
den. Nach Grobschätzung können diese zusätzlichen Kosten zwischen 25.000 EUR und 
100.000 EUR betragen.  
- Da funktionale und stadträumliche Aspekte für die Variante 2 sprechen, wurde auf die Er-
stellung eines aufwendigen Lärmschutzgutachtens für die Variante 1 verzichtet. Die Mehr-
aufwendungen für den Lärmschutz würden aber voraussichtlich den Kostenvergleich relati-
vieren; d. h., es muss bei beiden Varianten von annähernd gleichen Kosten für die Stadt 
ausgegangen werden. 
- Für die Variante 2 ist ein Grunderwerb von rd. 100 m² aus dem Grundstück „SB-Markt“ er-

- 3 - 
V/0136/2007 
forderlich. Da dieser Grunderwerb die vorgesehenen Stellplätze des Bauvorhabens in 
Funktion und Umfang nicht tangiert, die Li nksabbiegespur maßgeblich dem Bauvorhaben 
dient, sollte davon ausgegangen werden, dass sich der erforderliche Grunderwerb für die 
Stadt kostenneutral gestalten wird. Der Eigentümer hat signalisiert, dass dies möglich sein 
wird.     
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Ratsbeschluss vom 23.08.2006 (Auszug aus der Niederschrift über die 16. Sitzung) 
2.1 Übersichtsplan 
2.2 Lageplan (Variante 2) 
2.3 Lageplan (Variante 1)

Beratungsverlauf (2)

08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dülmener Straße 43f
  • Rottkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0136/2007
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37