V/0136/2007
Linksabbiegespur zum Parkplatz des SB-Marktes an der Dülmener Straße - Albachten
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Anlage 1
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Anlage 1 Seite 1 von 2
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 08.02.2007
492 60 40
Auszug aus der Niederschrift über die 16. Sitzung (öf fentlicher Sitzungsteil) des
Rates am 23.08.2006
Punkt 27.2.2 der Tagesordnung
V/0535/2006/1
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Alb-
achten - südlich Dülmener Straße (tlw. mit Vorha-
ben- und Erschließungsplan)
1. Beschluss über die Stellungnahmen
2. Satzungsbeschluss
Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor.
Herr Schulze Blasum erklärte sich nach § 31 GO NW für befangen. Er nahm an der Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
Herr Maager gab folgende Erklärung der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Protokoll:
„Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit dem dire kten Grundstücksnachbarn aufzunehmen,
um noch bestehende Unstimmigkeiten auszuräumen.“
Der Rat beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage einstimmig:
„Sachentscheidung
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf d er 2. Änderung des Bebauungspla-
nes Nr. 437: Albachten – südlich Dülmener Straße (tlw . mit Vorhaben- und Erschließungs-
plan) wird wie folgt Beschluss gefasst:
1.1 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr . 437 wird dahingehend geän-
dert bzw. ergänzt, dass im Bereich des Vorhaben- und Ersch ließungsplanes (Lebens-
mittel- und Textilmarkt) eine Fläche für Versorgungsa nlagen –Elektrizität (Trafostati-
on)- neu festgesetzt wird. (Anlage 1 der Vorlage, Pun kt 7 = Anlage 13 der Originalnie-
derschrift)
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belang e gegeneinander und unterein-
ander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entw urf der 2. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan ) nicht gefolgt:
1.2.1 Der Anregung, die Ein- und Ausfahrten des Kund enparkplatzes des Lebensmit-
tel- und Textilmarktes gleichberechtigt sowohl zur Straße Rottkamp als auch zur
Dülmener Straße vorzusehen. (Anlage 1 der Vorlage, Pu nkt 1 = Anlage 13 der
Originalniederschrift)
1.2.2 Der Anregung, für die Gebäude des Lebensmittel- und Textilmarktes eine Be-
bauung mit Sattel- oder Walmdächern festzusetzen und ke ine Flachdächer zu-
zulassen. (Anlage 1 der Vorlage, Punkt 3 = Anlage 13 der Originalniederschrift)
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1.2.3 Entfällt
1.2.4 Der Anregung, die Zufahrt von der Dülmener St raße zum Lebensmittel- und
Textilmarkt nach Westen zu verschieben. (Anlage 1 der Vo rlage, Punkt 4 = An-
lage 13 der Originalniederschrift)
1.2.5 Der Anregung, die Erschließung des rückwärtigen Gr undstücks Dülmener Stra-
ße 43 über den Rad- und Fußweg zwischen Dülmener Straße und Rottkamp zu
ermöglichen. (Anlage 1 der Vorlage, Punkt 5 = Anlage 13 der Originalnieder-
schrift)
1.2.6 Den Bedenken, dass die Immissionsschutzmaßnahmen für die Wohnbebauung
in der Nachbarschaft des Lebensmittel- und Textilmarkts ni cht ausreichend sei-
en. (Anlage 1 der Vorlage, Punkt 6 = Anlage 13 der Originalniederschrift)
1.2.7 Den Bedenken, dass die Planung, entgegen den Au sführungen in der Begrün-
dung zur Bebauungsplanänderung, sehr wohl zu nachteil igen wirtschaftlichen
Auswirkungen für das Grundstück Dülmener Straße 43 führen werde.
1.3 Der Anregung, (außerhalb des Bebauu ngsplanes) in der Dülmener Straße für die Zu-
fahrt zum Lebensmittel- und Textilmarkt eine Linksabbieg espur in vermindertem Aus-
baustandard vorzusehen wird gefolgt. (Anlage 1 der Vo rlage, Punkt 4 = Anlage 13 der
Originalniederschrift)
2. Der gemäß Beschlussvorschlag 1.1 geänderte und ergänz te Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 437: Albachten – südlicher Teil (tl w. Vorhaben- und Erschließungs-
plan) wird gemäß der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und für den Bereich des Vorhaben- und
Erschließungsplanes in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Ge-
meindeordnung NW als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ebe nfalls beschlossen.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster du rch die vorstehenden Beschlussvor-
schläge keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen.
Die Bebauungsplanänderung beinhaltet teilweise den Vorhaben- und Erschließungsplan zur Reali-
sierung des Lebensmittel- und Textilmarktes. Der Vorhaben träger übernimmt den sich aus der
Planung ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag.
Die nicht vorhabenbedingten Kosten (Linksabbiegerspur (Be schlussvorschlag 1.3)) sind von der
Stadt Münster zu tragen.“
gez.
Jürgen Kupferschmidt
Schriftführung
Verteiler: 61
Anlage 2
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Linksabbiegespur für die
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EDEKA Lebensmittelmarkt Vorentwurf
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Beschlussvorlage
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V/0136/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Linksabbiegespur zum Parkplatz des SB-Marktes an der Dülmener Straße - Albachten Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 23.08.2006 Beratungsfolge 08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Dülmener Straße wird der Planung zur Einrichtung einer Linksabbiegespur zum EDEKA-Parkplatz zugestimmt (Variante 2). II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Realisierung der Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 125.000 EUR, aber keine Folgekosten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die ggf. erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 125.000 EUR werden aus dem Budget des Tiefbau- amtes bereitgestellt. Eine Finanzierungsübersicht wird nachfolgend mit der Ausbauplanung erstellt (Beschlussvorlage an den AUB). Begründung: Im Rahmen der Offenlegung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 437: Albachten – südlich Dülmener Straße (teilweise mit Vorhaben- und Erschließungsplan) wurde angeregt, für die Zufahrt zum Parkplatz des EDEKA Lebensmittelmarktes und KIK Textilmarktes eine Linksabbiegespur vorzu- sehen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, der Anregung nicht zu folgen, da auf Grund einer ver- kehrstechnischen Untersuchung eine gesonderte Linksabbiegerspur für nicht zwingend erforderlich angesehen wurde. Der Rat hat am 23.08.2006 im Rahmen des Satzungsbeschlusses beschlos- sen, der Anregung - eine Linksabbiegespur in vermindertem Ausbaustandard vorzusehen - zu folgen. Die Verwaltung hat hierzu 2 Varianten mit nachfolgendem Ergebnis geprüft. Vorlagen-Nr.: V/0136/2007 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 13.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0136/2007 Variante 1 (zweiseitige Fahrbahnaufweitung) / Anlage 2.3 - stellt einen erheblichen baulichen Eingriff nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzver- ordnung) dar, da die Verkehrsachse in Richtung der 4-geschossigen Wohnbebauung ver- schoben werden muss - beidseitige Fahrbahnaufweitung erforderlich - auf der nördlichen Straßenseite entfallen 8 Längsstellplätze - 3 Bäume müssen gefällt werden - Grunderwerb nicht erforderlich - Festsetzungen (Parkplatzzufahrt und Baumpflanzungen) aus dem B-Plan Nr. 437 werden berücksichtigt - Kosten ca. 75.000 EUR zzgl. Lärmschutz (s. unten) Variante 2 (einseitige südliche Fahrbahnaufweitung) / Anlage 2.2 - Verkehrsachse rückt von der Bebauung ab (Lärmschutz nicht relevant) - einseitige Fahrbahnaufweitung erforderlich - 2 Bäume müssen gefällt werden - Grunderwerb von ca. 100 m² erforderlich - Festsetzungen (Parkplatzzufahrt und Baumpflanzungen) aus dem B-Plan Nr. 437 werden berücksichtigt - Kosten ca. 125.000 EUR Empfehlung: Die Verwaltung empfiehlt – trotz der höheren Baukosten – die Variante 2 als Vorzugslösung. Folgende Argumente sprechen für diesen Vorschlag: - Die Variante 2 fügt sich auf Grund der flacheren Kurvenausbildung besser in die Straßen- führung und den Straßenraum ein; auch der alleeartige Charakter an der Nordseite bleibt nur bei dieser Variante erhalten. - Bei der Variante 2 entfallen keine vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Raum – im Ge- gensatz zur Variante 1 (8 Stellplätze) - ; insgesamt werden die nördlichen Nebenanlagen (Wohnbebauung unmittelbar angrenzend) nicht verändert. - Dagegen bedeutet die Variante 1 einen erheblichen Eingriff nach der 16. BImSchV (Ver- kehrslärmschutzverordnung), da die Verkehrsachse in Richtung auf die vorhandenen 4- geschossigen Wohngebäude verschoben wird. Variante 1 löst mit hoher Wahrscheinlichkeit Lärmschutzmaßnahmen an den vorh. Wohngebäuden ggf. auch erhebliche Bedenken der Bewohner aus. Hierbei ist auch zu beachten, dass die der Straße zugewandte Südseite der Wohngebäude mit zahlreichen Balkonen/Terassen ausgebildet ist und die Stadt Münster sich verpflichtet hat, bei erheblichen Eingriffen nach der Verkehrslärmschutzverordnung auch eine „Außenbereichsentschädigung“ zu gewähren. Diese Mehraufwendungen für Lärmschutz bei der Variante 1 können nur durch ein detailliertes Gutachten verifiziert wer- den. Nach Grobschätzung können diese zusätzlichen Kosten zwischen 25.000 EUR und 100.000 EUR betragen. - Da funktionale und stadträumliche Aspekte für die Variante 2 sprechen, wurde auf die Er- stellung eines aufwendigen Lärmschutzgutachtens für die Variante 1 verzichtet. Die Mehr- aufwendungen für den Lärmschutz würden aber voraussichtlich den Kostenvergleich relati- vieren; d. h., es muss bei beiden Varianten von annähernd gleichen Kosten für die Stadt ausgegangen werden. - Für die Variante 2 ist ein Grunderwerb von rd. 100 m² aus dem Grundstück „SB-Markt“ er- - 3 - V/0136/2007 forderlich. Da dieser Grunderwerb die vorgesehenen Stellplätze des Bauvorhabens in Funktion und Umfang nicht tangiert, die Li nksabbiegespur maßgeblich dem Bauvorhaben dient, sollte davon ausgegangen werden, dass sich der erforderliche Grunderwerb für die Stadt kostenneutral gestalten wird. Der Eigentümer hat signalisiert, dass dies möglich sein wird. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Ratsbeschluss vom 23.08.2006 (Auszug aus der Niederschrift über die 16. Sitzung) 2.1 Übersichtsplan 2.2 Lageplan (Variante 2) 2.3 Lageplan (Variante 1)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Dülmener Straße 43f
- Rottkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0136/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37