A-W/0038/2009
Lärmaktionsplan für den Stadtteil Mecklenbeck - Lärmbrennpunkte entschärfen
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Fraktion in der BV West
Münster, 21. Okt. 2009
An die
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West
Frau Elisabeth Westrup
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
Lärmaktionsplan für den Stadtteil Mecklenbeck
Lärmbrennpunkte entschärfen
Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Lärmaktionsplan für den Stadtte il Mecklenbeck zu erstel-
len.
Ziel für das Aufstellen eines Lärmaktionsplanes für den Stadtteil Mecklenbeck ist die dauerhafte
Lärmminderung/-sanierung und somit gleichzeitig auch Gesundheitsschutz und Steigerung der Le-
bensqualität für die Menschen im Stadtteil.
Als zu erreichendes Ziel soll ein Wert von unter 65 dB(A) am Tag in Mecklenbecker Wohngebieten
angestrebt werden.
Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang um Mitteilung gebeten,
1. durch welche Maßnahmenkonzepte und –strategien an welchen Stellen (z.B . Geschwindig-
keitsreduzierungen, Einbau lärmschluckenden Asphalts, Ausbau des aktiver Lä rmschutzes,
andere Verkehrssteuerung, Verstetigung des Verkehrs etc.) dieses Ziel erreicht werden kann.
2. wie hoch die Gesamtzahl der Menschen / Wohnungen in den besonders lärmbela steten Ge-
biete in Mecklenbeck in den Klassen und der genauen Lage nach dem Schema
Heuenkamp
südl./nördl.Weseler Str . Dingbängerweg
• >65 dB(A) / / / /
• >70 dB(A) / / / /
ist.
3. ob weitere Straßen in Mecklenbeck (z.B. Dingbängerweg) auch vor dem Jahr 2012 unter-
sucht werden können um ein flächendeckendes Ergebnis des Zielgebietes zu bekommen.
2
Begründung:
Dauerlärm macht krank. Daher hat am 15.06.2002 die EU die Richtlinie 2002/ 49/EU erlassen. Um-
gesetzt in deutsches Recht wurde die Richtlinie in §§ 47 a-f des BImSchG. Mit dieser EU-Richtlinie
sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Umgebungslärm entlang der Hauptverkehrswege zu kata-
logisieren. Die Richtlinie hat das Ziel, Umgebungslärm zu verhindern und ihm vorzubeugen.
Als dritter Schritt nach der Erfassung und Katalogisierung der lä rmbelasteten Gebiete sowie der
Information der Öffentlichkeit ist nach dem Gesetz die Aufstellung von Aktionsplänen vorgesehen.
Dies hat die Stadt Münster für bestimmte Hauptlärmquellen in e inem ersten Schritt (Autobahnen,
Bundes- und Landstraßen mit > 6 Mio. Kfz pro Jahr) und das Eisenbahn-Bunde samt für die Schie-
nenwege im Stadtgebiet bis zum Jahr 2008 geleistet. Ab dem Jahr 2012 soll der Lärm an weitere
Straßen rechnerisch ermittelt und dargestellt werden.
Im Ergebnis wird im Bericht allgemein festgestellt, dass an den untersuchten Hauptverkehrsstraßen
/ Ausfallstraßen die Lärmpegel an den Fassaden der angrenzenden Be bauung tags und nachts hohe
Lärmwerte aufweisen. Auf eine konkrete Erarbeitung von Lärmaktionspläne n für bestimmte Orte /
Bereiche in der Stadt Münster wurde bisher aber verzichtet.
Der gesamte Stadtteil Mecklenbeck ist durch den Verkehrslärm von z wei Autobahnen, der Haupt-
schienenverbindung ins nördliche Ruhrgebiet, einer Bundesstraße, mehreren K reisstraßen und der
Anflugschneise zum Flughafen Münster-Osnabrück sowie der Rettungshubschrauberverbindung zur
Uni-Klinik besonders belastet. Der in den einzelnen Lärmkarten (St raße und Schiene) dargestellte
Lärm wird nur separat dargestellt, nicht addiert. Bei einem Stadtteil mit so vielfältigen Lärmquellen
ist die Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes mit dem Ziel einer stadtteilweiten Lärmsenkung sinn-
voll und notwendig.
Für den Stadtteil Mecklenbeck sollen durch den eingeforderten Lärmakt ionsplan Handlungsfelder
erarbeitet und aufgezeigt werden, die eine dauerhafte Verminderung de r Luft-/Lärmbelastung für
alle Menschen im Stadtteil zur Folge hat.
gezeichnet gezeichnet
Wolfgarten, van der Meulen und Fraktion Prof. Dr. Poll
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (2)
- Heuenkamp
- Dingbängerweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0038/2009
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 21.10.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37