AN/1308/2019
Rechtswidrige Tempolimits in Köln?
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
FDP Anfrage nach § 4
3014 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Bürgermeister Andreas Wolter Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.03.2020 AN/1308/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 12.03.2020 Rechtswidrige Tempolimits in Köln? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ver- kehrsausschusses am 12. März 2020 aufzunehmen: In Overath-Immekeppel, im Rheinisch-Bergischen Kreis, existierte über 30 Jahre ein Tempo- limit von 30km/h. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2016 ist dieses Tempolimit rechtswidrig geworden. Durch die Prüfung, dort eine Geschwindigkeitsmessanla- ge aufzustellen, ist dies erst aufgefallen. Daraufhin hat man das Schild abgebaut und somit das Tempolimit aufgehoben. Der dazugehörige Paragraph 45 Abs.9 S.4 Ziffer 6 StVO besagt u.a. folgendes: Die streckenbezogene Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h ist auf den unmit- telbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu be- grenzen. […] Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten festgelegt wurden, auf diese zu beschränken. In Köln gibt es ebenfalls einige Stellen innerorts, welche ähnliche Voraussetzungen haben. Tempo 30 darf es nur geben, wenn eine Schule, ein Kindergarten oder eine Senioreneinrich- tung über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder wenn im Nahbereich starker Ziel- und Quellverkehr herrscht. Ausnahmen machen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h auf 30 km/h zur Lärm- minderung. Dies ist eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme, über die in der Zuständigkeit der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu entscheiden ist. Nach Meinung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen wird jedoch der wid- mungsrechtliche Zweck einer Bundes- oder Landesstraße durch solch eine verkehrsrechtli- che Anordnung in Frage gestellt. Zudem kann durch eine Beschränkung des Verkehrs eine FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Verlagerung stattfinden, die eine Mehrbelastung an anderer Stelle hervorruft. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion die Verwaltung: 1. Inwieweit ist der Verwaltung der Fall aus Overath bekannt? 2. Inwieweit trifft das Problem auch auf in Köln verhängte Tempolimits zu? 3. Inwieweit hat die Verwaltung die in Köln bestehenden Tempolimits anhand der neuen Rechtslage überprüft? 4. Inwieweit sind Tempolimits über längere Strecken, wie auf den Ringen oder der Ber- gisch Gladbacher Straße, vor diesem Hintergrund zulässig? 5. Inwieweit werden verhängte Tempolimits in Köln regelmäßig ob ihrer Rechtsmäßig- und Sinnhaftigkeit überprüft? Mit freundlichen Grüßen, gez. Ralph Sterck Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Gladbacher Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1308/2019
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 09.03.2020
- Erstellt
- 25.09.2019 11:56