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2984/2023

Renovierungsprogramm Museen 2023, hier: Mittelfreigabe für das Museum Ludwig

Beschlussvorlage Ausschuss 04.12.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2023, TOP 10.9

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Stellungnahme zur Anfrage des Ausschusses Kunst und Kultur v. 28.11.2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

4204 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4511 
 
Vorlagen-Nummer 
 2984/2023 
Freigabedatum 
 19.10.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Renovierungsprogramm Museen 2023, hier: Mittelfreigabe für das Museum Ludwig
  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Durchführung der von der Verwaltung 
in dieser Beschlussvorlage vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Renovierungspro-
gramm der Museen und Kulturbauten für das Jahr 2023 in einem Gesamtvolumen von 
insgesamt 850.083 €. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Mittelfreigabe für diese Maßnahmen. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  850.083   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Allgemein 
 
Das Renovierungsprogramm der Museen und Kulturbauten wurde im Jahre 2011 erstmals 
aufgelegt. Die Verwaltung listet seither die dringend notwendigen Renovierungs- und bauli-
chen Maßnahmen und deren Kosten auf und legt die für das jeweilige Jahr anstehenden Maß-
nahmen zur Beschlussfassung durch den Ausschuss Kunst und Kultur und zur Mittelfreigabe 
durch den Finanzausschuss vor. 
 
Im Haushalt 2023 stehen für Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten rd. 2,15 Mio. € zentral 
im Museumsreferat für die Museen zur Verfügung. 
 
Das Museum Ludwig hat nachfolgende Mittelbedarfe benannt.

3 
2. Maßnahmenvorschläge für das Museum Ludwig 
 
 LED/Austausch Leuchtstoffröhren: 
Mittelbedarf im Jahr 2023 
Kosten: voraussichtlich 95.000 € 
 
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen voraussichtlich rund 722.784 €. Die anfallen-
den Planungskosten belaufen sich auf 95.000 €. Die Umrüstung der Leuchtmittel, die dem 
neuesten Stand der LED-Technik entsprechen, führt unter anderem zu einem verringerten 
Stromverbrauch von ca. 35 % von bislang rund 109.000 kW auf 71.000 kW jährlich und damit 
zu einer Reduzierung der CO2- Emissionen während des Betriebs des Hauses. 
Der Austausch der Leuchtstoffröhren wirkt sich somit positiv auf den Klimaschutz aus und 
stellt für das Museum Ludwig einen Meilenstein für die Erreichung der Klimaneutralität dar, 
welche wiederum den Klimazielen der Stadt Köln entspricht. 
 
 Erneuerung Schließanlage:  
Mittelbedarf im Jahr 2023 
Kosten: voraussichtlich 755.083 € 
 
Der Austausch des veralteten und defekten Schließsystems muss finanziell und zeitlich abge-
stimmt mit der Philharmonie erfolgen. Aufgrund der aufwändigen Vergabeverfahren und per-
soneller Engpässe konnte eine Realisierung bisher nicht erfolgen. 
Die auf das Museum Ludwig entfallende Verteuerung der Gesamtmaßnahme „Erneuerung der 
Schließanlage im Museum Ludwig und in der Philharmonie“ beläuft sich auf insgesamt ca. 2,4 
Mio. € (Vorlagen-Nr. 0643/2020/1). Der Anteil des Museum Ludwig in 2023 beträgt ca. 
755.083 €. 
 
Finanzierung: 
 
Im Haushaltsjahr 2023 stehen Mittel aus dem Renovierungsprogramm der Museen in Höhe 
von insgesamt 2,15 Mio. € im Teilergebnisplan des Museumsreferats in der Produktgruppe 
0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
zur Verfügung. 
 
Aufgrund der Verschiebung o. g. baulicher Maßnahmen im Museum Ludwig von 2022 nach 
2023 sind entsprechende Mittel aus dem Renovierungsprogramm in Höhe von 850.083 € im 
Teilergebnisplan des Museumsreferates von 2022 nach 2023 übertragen worden.

Anlage 1 Stellungnahme zur Anfrage des Ausschusses Kunst und Kultur v. 28.11.2023

1872 Zeichen

30.11.2023

Stellungnahme zur Anfrage
des KuK v. 28.11.2023.docx

Stellungnahme zu einer Anfrage des Ausschusses Kunst und Kultur v.
28.11.2023 bzgl. der Beschlussvorlage 2984/2023 Renovierungsprogramm Mu-
seen 2023, hier: Mittelfreigabe für das Museum Ludwig

1.

Bzgl. der o.g. Beschlussvorlage fragte der Kunst und Kulturausschuss in der Sit-
zung am 28.11.2023 an, ob es anderweitige Baumaßnahmen im Museum Ludwig
gibt, die priorisiert vor der Erneuerung der Leuchtstoffröhren in der Wechselaus-
stellung und in der Ausstellungsebene 60.00 im Museum Ludwig bearbeitet wer-
den könnten. Anfragegrund war, dass die Ersparnisse aus der Maßnahme zur
Erneuerung der Leuchtmittel nicht allzu hoch wären und eine Amortisierung erst
nach Jahren eintrete.

Der Grund für die Priorisierung der genannten Baumaßnahme liegt jedoch nicht
allein an den Ersparnissen, sondern vielmehr daran, dass die derzeitig verbauten
Leuchtmittel nicht länger produziert werden. Mit dem Bau des Gebäudekomple-
xes wurde eine Lichttechnik aus Leuchtstoffröhren eingebaut, die heutzutage
nicht mehr den ökologischen und technischen Standards entspricht. Gemäß der
EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“, die 2019 in Kraft
getreten ist, wurde der Verkauf der meisten Leuchtstoffröhren und Halogenlam-

: pen ab September 2023 eingestellt. Die Verordnung sorgt dafür, dass im Handel

ein großer Teil der Leuchtstoffröhren durch LED-Lampen ersetzt werden muss,
die auch deutlich weniger Strom verbrauchen. Um die Ausstellungsflächen der
Wechselausstellung und der Ebene 60.00 weiterhin mit ausreichendem Licht ver-
sorgen zu können, müssen die Leuchtmittel schnellstmöglich ausgetauscht und
der EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ angepasst wer-
den. j

Aufgrund des genannten Sachverhaltes ist die Vorziehung einer anderen Bau-
maßnahme auszuschließen.

2.Vg.

Pa

Beratungsverlauf (2)

28.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2984/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.12.2023
Erstellt
14.09.2023 15:14