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AN/0059/2026

Anfrage der AfD-Fraktion der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) zu unerlaubtem LKW-Parken auf dem Parkplatz P7 am Fühlinger See – unvollständige Umsetzung des Beschlusses AN/1743/2023

Gem. Antrag nach § 3 BV6 15.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 29.01.2026, TOP 7.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (BV6)

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Gem. Antrag nach § 3 (BV6)

3070 Zeichen

Gleichlautend 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0059/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)  
 
Anfrage der AfD-Fraktion der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) zu unerlaubtem LKW-
Parken auf dem Parkplatz P7 am Fühlinger See – unvollständige Umsetzung des 
Beschlusses AN/1743/2023 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 sah u. a. zur Unterbindung des 
unerwünschten LKW-Parkens auf dem Parkplatz P7 am Fühlinger See die Einrichtung einer 
baulichen Höhenbegrenzung vor. Ziel war es, den Parkplatz seiner Zweckbestimmung als PKW-
Parkplatz für Besucher des Naherholungsgebiets zuzuführen. 
 
Im Sachstandsbericht der Verwaltung vom 15.10.2024 wird ausgeführt, dass auf die Umsetzung 
der Höhenbegrenzung verzichtet werde, da eine ordnungsrechtliche Ahndung auch ohne 
weitere Maßnahmen möglich sei und kein „zwingendes Erfordernis“ im Sinne der StVO gesehen 
werde. 
 
Ungeachtet dessen berichten Anwohnende und Nutzende des Fühlinger Sees weiterhin 
regelmäßig über parkende LKW, insbesondere mit ausländischen Kennzeichen, über 
Vermüllung, Fäkalien sowie vereinzelt über Belästigungen. Zudem kommt es durchlaufende 
Motoren (Standheizung, Klimaanlagen, Kühlaggregate) zu erheblichen Lärm- und 
Abgasbelastungen in einem sensiblen Naherholungsgebiet. Eine erkennbare Verbesserung der 
Situation ist seit 2023 nicht eingetreten. 
Vor diesem Hintergrund bittet die Bezirksvertretung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Zufahrt und rechtliche Situation 
Die aktuell einzig wahrnehmbare Maßnahme zur Regelung der Zufahrt zum Parkplatz P7 
ist ein Verkehrsschild. Gibt es darüber hinaus weitere – derzeit nicht sichtbare oder 
zeitnah geplante – Maßnahmen (z. B. baulicher, verkehrsrechtlicher oder 
ordnungsrechtlicher Art), die diese Regelung ergänzen sollen, um sicherzustellen, dass 
insbesondere LKW-Fahrer mit ausländischen Kennzeichen eindeutig und 
unmissverständlich auf das bestehende Parkverbot hingewiesen werden und dieses auch 
wirksam durchgesetzt wird?

- 2 - 
2. Kontrollen und Ahndung 
a) Wie viele Kontrollen des ruhenden Verkehrs wurden auf dem Parkplatz P7 seit dem 
Beschluss vom 19.10.2023 durchgeführt? 
b) Wie viele und welche Verstöße wurden dabei festgestellt (bitte differenziert nach Art des 
Verstoßes)? 
c) Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet und abgeschlossen? 
3. Umwelt-, Lärm- und Sicherheitsaspekte 
Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen des nächtlichen und mehrtägigen 
Abstellens von LKW mit laufenden Motoren bzw. Kühlaggregaten auf Umwelt und 
Lärmimmissionen sowie die Berichte von Nutzern des Reitwegs über Vermüllung und 
Belästigungen auf Aufenthaltsqualität und Sicherheit in einem ausgewiesenen 
Naherholungsgebiet? 
 
Gez. Philipp Busch        Wiebke Herrmann 
(Fraktionsvorsitzender)       (Mitglied der BV6)

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0059/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6
Datum
15.01.2026
Erstellt
14.01.2026 19:28