AN/0059/2026
Anfrage der AfD-Fraktion der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) zu unerlaubtem LKW-Parken auf dem Parkplatz P7 am Fühlinger See – unvollständige Umsetzung des Beschlusses AN/1743/2023
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Gem. Antrag nach § 3 (BV6)
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Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0059/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Anfrage der AfD-Fraktion der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) zu unerlaubtem LKW- Parken auf dem Parkplatz P7 am Fühlinger See – unvollständige Umsetzung des Beschlusses AN/1743/2023 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 sah u. a. zur Unterbindung des unerwünschten LKW-Parkens auf dem Parkplatz P7 am Fühlinger See die Einrichtung einer baulichen Höhenbegrenzung vor. Ziel war es, den Parkplatz seiner Zweckbestimmung als PKW- Parkplatz für Besucher des Naherholungsgebiets zuzuführen. Im Sachstandsbericht der Verwaltung vom 15.10.2024 wird ausgeführt, dass auf die Umsetzung der Höhenbegrenzung verzichtet werde, da eine ordnungsrechtliche Ahndung auch ohne weitere Maßnahmen möglich sei und kein „zwingendes Erfordernis“ im Sinne der StVO gesehen werde. Ungeachtet dessen berichten Anwohnende und Nutzende des Fühlinger Sees weiterhin regelmäßig über parkende LKW, insbesondere mit ausländischen Kennzeichen, über Vermüllung, Fäkalien sowie vereinzelt über Belästigungen. Zudem kommt es durchlaufende Motoren (Standheizung, Klimaanlagen, Kühlaggregate) zu erheblichen Lärm- und Abgasbelastungen in einem sensiblen Naherholungsgebiet. Eine erkennbare Verbesserung der Situation ist seit 2023 nicht eingetreten. Vor diesem Hintergrund bittet die Bezirksvertretung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Zufahrt und rechtliche Situation Die aktuell einzig wahrnehmbare Maßnahme zur Regelung der Zufahrt zum Parkplatz P7 ist ein Verkehrsschild. Gibt es darüber hinaus weitere – derzeit nicht sichtbare oder zeitnah geplante – Maßnahmen (z. B. baulicher, verkehrsrechtlicher oder ordnungsrechtlicher Art), die diese Regelung ergänzen sollen, um sicherzustellen, dass insbesondere LKW-Fahrer mit ausländischen Kennzeichen eindeutig und unmissverständlich auf das bestehende Parkverbot hingewiesen werden und dieses auch wirksam durchgesetzt wird? - 2 - 2. Kontrollen und Ahndung a) Wie viele Kontrollen des ruhenden Verkehrs wurden auf dem Parkplatz P7 seit dem Beschluss vom 19.10.2023 durchgeführt? b) Wie viele und welche Verstöße wurden dabei festgestellt (bitte differenziert nach Art des Verstoßes)? c) Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet und abgeschlossen? 3. Umwelt-, Lärm- und Sicherheitsaspekte Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen des nächtlichen und mehrtägigen Abstellens von LKW mit laufenden Motoren bzw. Kühlaggregaten auf Umwelt und Lärmimmissionen sowie die Berichte von Nutzern des Reitwegs über Vermüllung und Belästigungen auf Aufenthaltsqualität und Sicherheit in einem ausgewiesenen Naherholungsgebiet? Gez. Philipp Busch Wiebke Herrmann (Fraktionsvorsitzender) (Mitglied der BV6)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0059/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV6
- Datum
- 15.01.2026
- Erstellt
- 14.01.2026 19:28