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Neubau der Leverkusener Autobahnbrücke

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0983/2017 vom 20.04.2017

Stand: Am 02.05.2017 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 20.04.2017 0983/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.05.2017 Neubau der Leverkusener Autobahnbrücke hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.04.2016, TOP 1.2 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Ist es zutreffend, dass die Kosten für einen Ausbau der Fuß- und Radwegverbindung, der über das vom Bund vorgesehene Maß hinausgeht, von der antragstellenden Kommune selbst zu übernehmen sind? Falls ja, welche Kosten würden durch eine zusätzliche Verbreiterung der jeweiligen Fuß- und Radwegverbindung über die Leverkusener Brücke auf jeweils 6 m in jede Fahrtrichtung für die Stadt Köln entstehen?“ Frage 2: „Wäre für die angedachte Verbreiterung ebenfalls die Zustimmung und anteilige Finanzierung der Stadt Leverkusen notwendig? Falls ja, wie positioniert sich die Stadt Leverkusen zu den angestrebten Planungsänderungen?“ Frage 3: „Würden sich hieraus zeitliche Verzögerungen für den Bau der Brücke ergeben und falls ja, in wel- chem Umfang?“ Frage 4: „Wie beurteilt die Verwaltung diese Maßnahme unter den sich abzeichnenden Rahmenbedingungen im Kosten- Nutzen-Vergleich und unter dem Gesichtspunkt der Bauverzögerung?“ Antwort der Verwaltung: Mit Beschluss vom 10.11.2016 hat die Bezirksregierung Köln den Plan festgestellt. Eine Mitteilung über den Verfahrensstand, den Ablauf und die Ergebnisse des Verfahrens wurden u.a. dem Ver- kehrsausschuss am 31.01.2017 als Mitteilung zur Kenntnis gegeben: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=218865 In dieser Mitteilung wird ausführlich dargelegt, warum eine Verbreiterung vom Vorhabenträger und der Bezirksregierung abgelehnt wurden. Aussagen zu den Kosten und der Finanzierung einer Verbreiterung der Radwege sowie zu Bauver- zögerungen wurden vom Vorhabenträger nicht zur Verfügung gestellt. gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 02.05.2017

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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