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0687/2021

Trennung von Fuß- und Radweg am Niederländer Ufer

Mitteilung BV 22.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.04.2021, TOP 10.2.2

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Mitteilung BV

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 0687/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.04.2021 
 
Trennung von Fuß- und Radweg am Niederländer Ufer 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes am 04.07.2019, TOP 8.1.4 
Beschluss: 
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das Folgende umsetzbar ist:  
 
1. Alternative A  
a) Vom Colonia-Hochhaus aus wird auf der Wiese rechts stromabwärts ein Fußweg angelegt, der 
kurz vor dem Lokal „Schwimmbad“ (das auf die linke Seite gelegen ist) mit einer markierten Querung 
bis zum Weg kurz hinter dem Lokal „Schwimmbad“ weitergeführt wird.  
b) Dieser Weg links hinter dem „Schwimmbad“ wird als Fahrradweg ausgebaut und schlängelt sich 
bis zur Mülheimer Brücke, wo er auf die asphaltierte Strecke geführt wird. Dabei wäre der asphaltierte 
Parkplatz für Wohnmobile mit einer Markierung zu versehen. Danach ist eine Wegeführung alternativ 
am Spielplatz vorbei oder südlich davon möglich.  
 
 
2. Alternative B  
a) Wie Alternative A  
b) Der Fußweg wird links neben den Bäumen gebaut. Und endet an der Mülheimer Brücke. Der enge 
Bereich am Parkplatz für Wohnmobile wird entweder im erforderlichen  
Maße zurückgebaut oder durch Markierungen für Fußgänger reserviert und ggf. durch Poller o. Ä. 
abgetrennt.  
 
 
3. Alternativen C und D  
a) Die Alternative A wird nur in b) umgesetzt.  
b) Die Alternative B wird nur in b) umgesetzt.“ 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Eine Trennung der gemeinsamen Führung des Fuß- und Radverkehrs kann auf der vorhandenen 
Verkehrsfläche aufgrund zu geringer Breite nicht  realisiert werden. 
 
Die vorgestellten Alternativen A, B und C sind aus Sicht der Verwaltung aus verkehrstechnischer 
Sicht sowie zum Schutz der Bäume nicht umsetzbar. 
 
Der beschriebene Abschnitt stellt sowohl für den Fußverkehr als auch für den Radverkehr eine wich-
tige Verbindung entlang des Rheins dar. Wie in vielen weiteren Abschnitten erfolgt hier die Führung

2 
 
gemeinsam. Diese gemeinsame Führungsform ist hinsichtlich des Unfallgeschehens unauffällig. Die 
derart abgesetzte Führung des Radverkehrs auf einem so kurzen Abschnitt ist nicht attraktiv für den 
Radverkehr, da er zu einen nicht unerheblichen Umweg führt.  
 
Die Fläche für einen neuen Weg, wie vorgeschlagen, ist heute nicht breit genug. Zum Baumbestand 
sind mindestens 2,00 m einzuhalten, um zukünftige Wurzelschäden zu vermeiden und um dem Baum 
ausreichend unversiegelte Fläche zu erhalten. Es ist mit einem hohen Wurzelaufkommen zu rechnen, 
auch in Oberflächennähe.  
 
Auch eine wassergebundene Bauweise erfordert eine Tragschicht und führt zu Wurzelverlusten und 
Bodenversiegelung. Diese Aspekte sind hinsichtlich der Intention des Antrages, Nutzung durch ältere 
Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, nicht vermittelbar. Hieraus ergibt sich eine nutzbare Breite 
von nur bis zu 1,00 m. Dies ist nicht ausreichend, um eine Geh- bzw. Radverbindung einzurichten.  
 
Die vorgeschlagene Führung über den Camping-Parkplatz stellt, im Vergleich zur gemeinsamen Geh- 
und Radführung, ein deutlich höheres Konfliktpotential dar. 
 
Des Weiteren wird der Radverkehr bei der vorgeschlagenen Führung entlang eines Spielplatzberei-
ches geführt, was vor allem im Sommer neue Konflikte schaffen kann. Der in diesem Abschnitt vorge-
schlagene Weg müsste asphaltiert werden. Zusätzlich zu der  Versiegelung wäre auch hier weiterhin 
eine gemeinsame Geh- und Radwegführung vorhanden.

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0687/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.03.2021
Erstellt
23.02.2021 13:03