0687/2021
Trennung von Fuß- und Radweg am Niederländer Ufer
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Anlage
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 0687/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.04.2021 Trennung von Fuß- und Radweg am Niederländer Ufer hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes am 04.07.2019, TOP 8.1.4 Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das Folgende umsetzbar ist: 1. Alternative A a) Vom Colonia-Hochhaus aus wird auf der Wiese rechts stromabwärts ein Fußweg angelegt, der kurz vor dem Lokal „Schwimmbad“ (das auf die linke Seite gelegen ist) mit einer markierten Querung bis zum Weg kurz hinter dem Lokal „Schwimmbad“ weitergeführt wird. b) Dieser Weg links hinter dem „Schwimmbad“ wird als Fahrradweg ausgebaut und schlängelt sich bis zur Mülheimer Brücke, wo er auf die asphaltierte Strecke geführt wird. Dabei wäre der asphaltierte Parkplatz für Wohnmobile mit einer Markierung zu versehen. Danach ist eine Wegeführung alternativ am Spielplatz vorbei oder südlich davon möglich. 2. Alternative B a) Wie Alternative A b) Der Fußweg wird links neben den Bäumen gebaut. Und endet an der Mülheimer Brücke. Der enge Bereich am Parkplatz für Wohnmobile wird entweder im erforderlichen Maße zurückgebaut oder durch Markierungen für Fußgänger reserviert und ggf. durch Poller o. Ä. abgetrennt. 3. Alternativen C und D a) Die Alternative A wird nur in b) umgesetzt. b) Die Alternative B wird nur in b) umgesetzt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Eine Trennung der gemeinsamen Führung des Fuß- und Radverkehrs kann auf der vorhandenen Verkehrsfläche aufgrund zu geringer Breite nicht realisiert werden. Die vorgestellten Alternativen A, B und C sind aus Sicht der Verwaltung aus verkehrstechnischer Sicht sowie zum Schutz der Bäume nicht umsetzbar. Der beschriebene Abschnitt stellt sowohl für den Fußverkehr als auch für den Radverkehr eine wich- tige Verbindung entlang des Rheins dar. Wie in vielen weiteren Abschnitten erfolgt hier die Führung 2 gemeinsam. Diese gemeinsame Führungsform ist hinsichtlich des Unfallgeschehens unauffällig. Die derart abgesetzte Führung des Radverkehrs auf einem so kurzen Abschnitt ist nicht attraktiv für den Radverkehr, da er zu einen nicht unerheblichen Umweg führt. Die Fläche für einen neuen Weg, wie vorgeschlagen, ist heute nicht breit genug. Zum Baumbestand sind mindestens 2,00 m einzuhalten, um zukünftige Wurzelschäden zu vermeiden und um dem Baum ausreichend unversiegelte Fläche zu erhalten. Es ist mit einem hohen Wurzelaufkommen zu rechnen, auch in Oberflächennähe. Auch eine wassergebundene Bauweise erfordert eine Tragschicht und führt zu Wurzelverlusten und Bodenversiegelung. Diese Aspekte sind hinsichtlich der Intention des Antrages, Nutzung durch ältere Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, nicht vermittelbar. Hieraus ergibt sich eine nutzbare Breite von nur bis zu 1,00 m. Dies ist nicht ausreichend, um eine Geh- bzw. Radverbindung einzurichten. Die vorgeschlagene Führung über den Camping-Parkplatz stellt, im Vergleich zur gemeinsamen Geh- und Radführung, ein deutlich höheres Konfliktpotential dar. Des Weiteren wird der Radverkehr bei der vorgeschlagenen Führung entlang eines Spielplatzberei- ches geführt, was vor allem im Sommer neue Konflikte schaffen kann. Der in diesem Abschnitt vorge- schlagene Weg müsste asphaltiert werden. Zusätzlich zu der Versiegelung wäre auch hier weiterhin eine gemeinsame Geh- und Radwegführung vorhanden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0687/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.03.2021
- Erstellt
- 23.02.2021 13:03