V/0068/2011
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster - Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2010 -
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Berichtsvorlage
1115 Zeichen
V/0068/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2010 -
Beratungsfolge
22.03.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen Bericht
23.03.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
29.03.2011 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
Bericht:
Das Sozialamt berichtet jährlich über die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe
und die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster.
Der vorliegende Bericht informiert über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbe-
hinderter Menschen, Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und die Arbeit der Fachstelle
Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2010.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Vorlagen-Nr.:
V/0068/2011
Auskunft erteilt:
Herr Leipholz
Ruf:
492 59 92
E-Mail:
Leipholz@stadt-muenster.de
Datum:
10.02.2011
Öffentliche Berichtsvorlage
Bericht der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
23262 Zeichen
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
im Sozialamt der Stadt Münster
Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2010
Gliederung Seite
1. Einleitung 2
2. ie Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
2
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinde rte Menschen Im Beruf im Sozialamt
4
.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 5
.2 Präventive Hilfen 7
.3 Kündigungsschutz 8
.4 Betriebsbesuche 10
.5 Öffentlichkeitsarbeit 11
. zit 11
D
Menschen in Münster
der Stadt Münster
3
3
3
3
3
4
Fa
2
1. Einleitung
Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in
Münster und die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im
Sozialamt der Stadt Münster.
Die Entwicklung der Beschäftigung schwe rbehinderter Menschen bei der Stadt-
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt.
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Menschen in Münster
Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl sank in Münster im Jahr 2010 im Ver-
gleich zum Vorjahr um 6 %. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen
sank 2010 im Vergleich zum Vorjahr nur um 3,5 %.
Die folgende Tabelle zeigt die Ent wicklung der Zahl der arbeitslosen schwer-
behinderten Menschen in Münster in den letzten fünf Jahren auf:
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster
in den letzten 5 Jahren
Jahr
Arbeitslose
schwerbehinderte
Menschen im
Jahresdurchschnitt
Arbeitslose Menschen im
Jahresdurchschnitt
insgesamt
Gesamt-
zahl
Männer Frauen Gesamt-
zahl
Männer Frauen
2006 538 322 216 11.934 6.684 5.250
2007 481 282 200 10.070 5.420 4.650
2008 489 297 192 8.961 4.817 4.144
2009 479 296 183 9.215 5.203 4.013
2010 462 274 188 8.649 4.838 3.811
Von den durchschnittlich 462 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen
gehörten 158 (67 Frauen, 92 Männer) dem Rechtskreis des SGB III
(Arbeitsförderung) und 304 (122 Frauen, 182 Männer) dem Rechtskreis des
SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) an. Damit ist der Anteil der arbeits-
losen schwerbehinderten Menschen im Rechtskreis des SGB II (69,5 %) gering-
fügig höher als bei den Arbeitslosen insgesamt in Münster (67,8 %).
Die folgenden zwei Tabellen geben die Struktur der arbeitslosen schwerbehin-
derten Menschen im Vergleich zu den arbeitslosen nicht schwerbehinderten
Menschen in Münster wieder:
3
Altersstruktur
Arbeitslose
Insgesamt
Unter 25
Jahre
25 bis
unter
55 Jahre
55 Jahre
und älter
Schwerbehinderte Men-
schen
462
17
311
134
Frauen 188
Männer 274
5
12
128
184
56
78
Nicht schwerbehinderte
Menschen
8.187
822
6.358
1.007
Frauen 3.623
Männer 4.564
359
463
2.807
3.551
457
550
29 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 55 Jahre
und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Menschen dieser
Altersgruppe liegt bei 10,3 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster
ist in der Altersgruppe der 25 bis unter 55-jährigen zu finden und zwar sowohl bei
den schwerbehinderten Menschen (67,3 %) als auch bei den nicht schwerbehin-
derten Menschen (77,7%).
Dauer der Arbeitslosigkeit
Arbeitslose
insgesamt
Unter 1
Monat
1 bis
unter 2
Monate
2 bis
unter 3
Monate
3 bis
unter 6
Monate
6 bis
unter 12
Monate
1 Jahr
und
länger
Schwer-
behinderte
Menschen
462
42
36
36
82
91
175
Frauen 188
Männer 274
16
22
14
22
14
22
31
51
39
52
75
100
Nicht schwer-
behinderte
Menschen
8.187
1.129
866
765
1.530
1.446
2.452
Frauen 3.623
Männer 4.564
485
644
376
490
331
434
664
866
641
805
1.127
1.325
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen sind ca. 37,9 % langzeitar-
beitslos. Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bezeichnet, die
1 Jahr und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den nicht schwerbe-
hinderten Menschen beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen 30 %.
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger
Kooperation der Agentur für Arbeit Münster, des Jobcenters Münster (bis
31.12.2010: Arbeitsgemeinschaft Münster) und des Integrationsfachdienstes.
Diese Stellen sind auch weiterhin bestrebt, schwerbehinderte Menschen in
Arbeit zu vermitteln.
4
Die folgende Tabelle gibt die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Münster
wieder, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben. Maß-
nahmeteilnehmerinnen und -teilnehmer gelten zum Teil nicht als arbeitslos und
werden dann in den Tabellen auf Seite 3 nicht erfasst.
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für schwerbehinderte Menschen in
Münster im Jahresdurchschnitt 2010
Maßnahme Schwerbehinderte
Teilnehmer/-innen
Berufliche Weiter-
bildungsmaßnahmen
Frauen
Männer
117
47
70
Eingliederungsmaßnahmen
Frauen
Männer
65
25
40
Selbständigenförderungen
Frauen
Männer
14
5
9
Berufsausbildungsmaßnahmen
Frauen
Männer
32
14
18
Arbeitsgelegenheiten
Frauen
Männer
69
22
47
Sonstige arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen
Frauen
Männer
26
11
15
Teilnehmer/-innen
insgesamt
Frauen
Männer
323
124
199
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im
Sozialamt der Stadt Münster
Die Sicherung der Arbeitsplätze schwe rbehinderter Menschen in Münster ist
Aufgabe und Ziel der Arbeit der Fachstelle. Alle von ihr eingeleiteten Maß-
nahmen, Beratungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.
Die Fachstelle arbeitet eng mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten
speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:
5
• Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
• Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung von
behinderten Menschen
• Fachdienst für sehbehinderte Menschen
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention
Diese Dienste verfügen über fachbezogen ausgebildete Mitarbeiter /-innen, die
bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesserungs-
möglichkeiten für die Situation schwerbehinderter Menschen gutachterliche
Stellungnahmen abgeben oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können. Bei
Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durchgeführt.
Die wesentlichen Aufgaben der Fachstelle können in folgende Bereiche
gegliedert werden:
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen
• Kündigungsschutz für schwerbeh inderte Arbeitnehmer /-innen
• Betriebsbesuche
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Begleitende Hilfen sind alle Maßnahm en, die dazu beitragen, schwerbehinder-
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, auf
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können.
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährung von Zuschüssen an
Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituati-
on sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehinderter Arbeit-
nehmer/-innen durch Fachdienste.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
stehen der Fachstelle die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die
Ausgleichsabgabe ist eine Abgabe für Arbeitgeber, die bei Nichterfüllung der
gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen an das In-
tegrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und beträgt je
nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter Pflichtarbeitsplätze 105, 180 oder
260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Für kleinere Arbeitgeber
(bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende Arbeitsplätze) sieht die sogenannte
Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden
Arbeitsplätze Erleichterungen vor.
Die Ausgleichsabgabe wird von den Int egrationsämtern und den Fachstellen
Behinderte Menschen im Beruf im Rahmen der begleitenden Hilfe zweckbe-
stimmt nur zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse erwerbstätiger schwerbehin-
derter Menschen verwandt. Im Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel werden
auf das folgende Haushaltsjahr übertragen und stehen weiterhin zur Aufgaben-
wahrnehmung zur Verfügung.
6
Förderungen durch die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf der
Stadt Münster in den letzten 3 Jahren
Ausgaben 2008 2009 2010
1. Leistungen an Arbeit-
geber
(zur behinderungs-
gerechten
Ausstattung von
Arbeitsplätzen)
Frauen
Männer
146.059,08 €
84.140,80 €
(57,6 %)
61.918,28 €
(42,4 %)
133.585,36 €
45.874,95 €
(34,3 %)
87.710,41 €
(65,7 %)
130.203,81 €
69.116,67 €
(53,1 %)
61.087,14 €
(46,9 %)
2. Leistungen an
schwerbehinderte
Menschen
zum Erreichen des
Arbeitsplatzes
Frauen
Männer
zur Beschaffung
technischer Arbeits-
hilfen sowie in
besonderen
behinderungsbeding-
ten
Lebenslagen
Frauen
Männer
zur Beschaffung und
Anpassung von
behinderungsgerech-
tem Wohnraum
Frauen
Männer
zur wirtschaftlichen
Selbstständigkeit
Frauen
Männer
41.844,79 €
41.099,61 €
745,18 €
82.789,79 €
8.910,64 €
73.879,15 €
1.933,40 €
447,29 €
1.486,11 €
23.050,69 €
0,- €
23.050,69 €
24.333,99 €
22.971,29 €
1.362,70 €
78.873,63 €
29.159,30 €
49.714,33 €
1.293,98 €
141.61 €
1.152,37 €
8.569,23 €
0,- €
8.589,23 €
7.894,97 €
5.426,80 €
2.468,09 €
69.481,91 €
41.524,91 €
27.957,00 €
3.208,65 €
1.805.03 €
2.056,28 €
15.749,92 €
0,- €
15.749,92 €
Leistungen an
schwerbehinderte
Menschen insgesamt
Frauen
149.618,67 €
50.457,54 €
113.090,83 €
52.272,20 €
96.335,45 €
48.756,74 €
7
Männer
(33,7 %)
99.161,13 €
(66,3 %)
(46,2 %)
60.818,63 €
(53,8 %)
(50,6 %)
47.578,71 €
(49,4 %)
3. Leistungen insgesamt
Frauen
Männer
295.677,75 €
134.598,34 €
(45,5 %)
161.079,41 €
(54,5 %)
246.676,19 €
98.147,15 €
(39,8 %)
148.529,04 €
(60,2 %)
226.539,26 €
117.873,41 €
(52 %)
108.665,85 €
(48 %)
4. Anzahl der bewilligten
Maßnahmen insge-
samt
129
138
145
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Män-
ner
72
80
72
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Frau-
en
57
59
73
Von den insgesamt 145 bewilligten Maßnahmen der begleitenden Hilfe waren
108 Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestal-
tung für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen, 25 Maßnahmen entfielen auf die
Finanzierung technischer Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur
Durchführung ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und in 5 Fällen wurden Zuschüsse
zum Erreichen des Arbeitsplatzes (insbesondere Förderung behinderungsge-
rechter Zusatzausstattungen am Kfz) gewährt. 6 schwerbehinderte Menschen
erhielten Wohnungshilfen (Hilfen für den barrierefreien Wohnungszugang) und
1 schwerbehinderter Mensch hat Hilfe zur Gründung einer selbständigen beruf-
lichen Existenz erhalten.
Die 145 Maßnahmen bezogen sich auf 114 Arbeitsplätze.
Im Jahr 2010 überstieg die Anzahl der bewilligten Maßnahmen die des Vorjah-
res, während die Ausgaben zurückgingen. Der Rückgang der Gesamtausgaben
ist hauptsächlich auf den Rückgang der Ausgaben im Bereich der Leistungen
an schwerbehinderte Menschen (Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes und
zur Beschaffung technischer Arbeitshilfen) zurückzuführen. Diese Entwicklung
ist allerdings nicht als genereller Trend anzusehen, sondern hängt damit zu-
sammen, dass in 2010 weniger kostenintensive Maßnahmen für diese Hilfear-
ten angefallen sind.
3.2 Präventive Hilfen
Die Fachstelle wird auch im Rahmen der betrieblichen Prävention und des
Betrieblichen Eingliederungsmanagements tätig.
Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch – Neunt es Buch - (SGB IX) besteht die
Verpflichtung von Arbeitgebern, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder
betriebsbedingten Schwierigkeiten möglichst frühzeitig die Schwerbehinderten-
vertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einzuschal-
8
ten. Arbeitgeber haben mit diesen Stellen alle Möglichkeiten und Hilfen zu
erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das
Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen
oder wiederholt arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber mit Zustimmung und
Beteiligung der betroffenen Person ein betriebliches Eingliederungsmanage-
ment durchzuführen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebs- bzw. Perso-
nalrat, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehinder-
tenvertretung, wird geklärt, mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit
vor-gebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kommen Leistungen
zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen.
In 2010 wurde die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in 2 Präventions-
verfahren beteiligt. Präventionsverfahren liegen dann vor, wenn der Arbeitgeber
der Fachstelle konkret die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses signalisiert
hat. In den beiden Präventionsfällen wurden bevorstehende Kündigungen im
Rahmen des Präventionsverfahrens durch Beteiligung des Integrationsfach-
dienstes abgewendet. Weitere präventive Maßnahmen (ohne konkrete Arbeits-
platzgefährdung) wurden von der Fachstelle im Rahmen der begleitenden Hilfe
sowohl in Form von finanziellen Hilfen an Arbeitgeber und schwerbehinderten
Arbeitnehmer/-innen als auch im Rahmen von Informationsgesprächen bei
Arbeitgebern durchgeführt.
3.3 Kündigungsschutz
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündi-
gung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des
Integrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fachstelle Behinderte Menschen im
Beruf, im Auftrag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitge-
ber, schwerbehinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen und
Schwerbehindertenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung
hinzuwirken.
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kündigungsschutzverfahren in
den letzten 5 Jahren wieder.
9
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung
schwerbehinderter Arbeitnehmer/-innen in den letzten 5 Jahren
2006 2007 2008 2009 2010
Kündigungen insgesamt
Männer
Frauen
109
65
44
63
41
22
127
72
55
97
54
43
112
61
51
Betriebsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
51
29
22
26
16
10
91
52
39
50
26
24
61
32
29
Behinderungsbedingte Kündigun-
gen
Männer
Frauen
35
17
18
21
13
8
24
12
12
22
13
9
33
16
17
Verhaltensbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
23
19
4
16
12
4
12
8
4
25
15
10
18
13
5
Die Tabelle zeigt eine Zunahme der An träge auf Zustimmung zur Kündigung im
Jahr 2010 gegenüber 2009. Betriebsbedingte und behinderungsbedingte
Kündigungen stiegen an. Der Anteil der betriebsbedingten Kündigungen beträgt
jetzt 54,5 %, während er 2009 noch 51,6 % betrug; im Vergleich zu 2009 stieg
der Anteil behinderungsbedingter Kündigungen von 22,7 % auf nunmehr
29,5 % an.
Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B. Konkurs des Arbeitgebers,
Schließung von Betriebsteilen) hat die Fachstelle nur einen sehr stark
eingeschränkten Spielraum, Kündigungen abzuwenden.
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hinter-
gründe haben, hat die Fachstelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Arbeits-
plätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So soll sichergestellt
werden, dass vor einer Kündigung alle anderen Möglichkeiten, Schwierigkeiten
im Arbeitsleben zu beseitigen, ausgeschöpft worden sind. Auch im ver-
gangenen Jahr konnten Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die
Fachstelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte
Umgestaltungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze
konnten erhalten werden, indem die Fachstelle auf innerbetriebliche Umsetzun-
gen der schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze
hingewirkt hat. Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der
Fachdienste des Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen
für die bestehenden Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.
Der Anstieg der Zahl der Kündigungsant räge in Münster um 15,5 % ist gegen-
läufig zur allgemeinen Entwicklung der Kündigungsanträge im Bereich Westfa-
len-Lippe. Hier fiel die Zahl der Kündigungsanträge im vergangenen Jahr um
ca. 20 %. Wieder einmal zeigt sich, dass in einer Stadt wie Münster, in der es
nur eine relativ geringe Anzahl von Produktionsbetrieben gibt, der Arbeitsmarkt
auf aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen langsamer, verzögerter reagiert als in
Gebieten mit einem höheren Anteil von Betrieben im produzierenden Gewerbe.
10
Von den insgesamt 112 Kündi gungsverfahren stimmte das Integrationsamt in 83
Fällen der Kündigung zu und lehnte in 4 Fällen den Antrag des Arbeitgebers ab.
In 10 Fällen konnte durch die Beratung der Fachstelle und des Integrationsamtes
eine Rücknahme des Kündigungsantrages erreicht werden. In 4 Fällen stellte das
Integrationsamt fest, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht nachgewie-
sen wurde und somit kein Kündigungsschutz bestand („Negativattest“). In 8
Fällen steht eine Entscheidung des Integrationsamtes noch aus. Die anderen
Fälle haben sich durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen oder auf
sonstige Weise erledigt.
3.4 Betriebsbesuche
Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der einzelnen Aufgaben
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar
zu den Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwerbehinder-
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftig-
ten. Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fachstelle präventiv
zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen
tätig.
Durch die Betriebsbesuche hat die Fachstelle in den letzten Jahren eine Viel-
zahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arbeits-
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei arbeitet die Fachstelle mit den
Fachdiensten des Integrationsamtes und dem Integrationsfachdienst Münster
zusammen.
Anzahl der Betriebsbesuche insgesamt
2006 2007 2008
2009 2010
Betriebsbesuche der
Fachstelle Behinderte
Menschen im Beruf
110
145
102
105
98
Die 98 Betriebsbesuche erfolgten bei 77 Arbeitgebern. Sie wurden mit dem In-
tegrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.
Die Fachstelle führt auch Betriebsbesuche ohne Anforderung eines Arbeitge-
bers und ohne Klärungsbedarf in einem konkreten Einzelfall (systematische
Betriebsbesuche) durch. Von den insgesamt 98 Betriebsbesuchen waren 38
systematische Betriebsbesuche. Hierbei handelte es sich um Beratungsgesprä-
che nach Neueinstellungen von schwerbehinderten Menschen und Beratungs-
gespräche mit Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben. Ferner erfolg-
ten Besuche als Nachschau (Qualitätsprüfung) auf vorherige Förderungen der
Fachstelle und des Integrationsamtes.
Seit 2004 hat die Fachstelle verstärkt Arbeitgeber angeschrieben und über
bestehende Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Den Betrieben wurde an-
geboten, vor Ort ausführlich zu informieren und zu beraten sowie spezielle Ein-
zelfragen zu klären. Durch die Anschreiben hat die Fachstelle einige Arbeitge-
ber anregen können, das Angebot einer Beratung im Betrieb anzunehmen. Da
11
in den letzten Jahren bereits sehr viele Arbeitgeber auf diese Weise angespro-
chen wurden und zuletzt kaum noch Rückmeldungen zu den Anschreiben der
Fachstelle erfolgten, hat die Fachstelle seit 2009 eine neue Form der Anspra-
che gewählt. Sie organisiert Workshops, in denen interessierten Arbeitgeber-
und Schwerbehindertenvertretern am Beispiel eines behinderungsgerecht ein-
gerichteten Arbeitsplatzes eines schwerbehinderten Menschen die Unterstüt-
zungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben vorge-
stellt wird.
In 2010 organisierte die Fachstelle 2 Workshops, in denen behinderungsge-
recht eingerichtete Arbeitsplätze für hörbehinderte und sehbehinderte
Menschen vorgestellt wurden. Mitarbeiter/- innen des Integrationsfachdienstes
für hörbehinderte Menschen und des Fachdienstes für sehbehinderte
Menschen des Integrationsamtes standen zur Beantwortung von Fragen zur
Verfügung.
Die Workshops fanden reges Interesse. Es konnten dadurch 31 Vertreter und
Vertreterinnen von Arbeitgebern erreicht werden. Die Fachstelle wird deshalb
auch in 2011 solche Workshops anbieten.
3.5 Öffentlichkeitsarbeit
Die Fachstelle hat im Jahr 2010 an 3 Nachmittagen einen Informationsstand
zum Thema „Behinderung und Arbeit“ in der Stadtbücherei Münster durchge-
führt. Die Infostände wurden jeweils in der Presse sowie im Newsletter der
Wirtschaftsförderung Münster angekündigt.
In 3 Schwerbehindertenversammlungen größerer Betriebe wurden die Unter-
stützungsmöglichkeiten der Fachstelle vorgestellt.
Die Broschüre „Arbeit und Behinderung“ wurde zum Dezember 2010 aktuali-
siert. Die Broschüre liegt in verschiedenen Infotheken aus und wird auch von
anderen Institutionen wie z.B. Integrationsfachdienst und Integrationsamt ver-
teilt. Die Broschüre ist ferner auch im Internet abrufbar
(www.muenster.de/stadt/sozialamt
unter Publikationen oder
http://komm.muenster.org unter Veröffentlichungen.)
4. Fazit
Das Jahr 2010 war gekennzeichnet durch die vielen Bemühungen aller
beteiligten Akteure, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und zu
erhalten. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster ging
erfreulicherweise weiter leicht zurück.
Die Fachstelle wird auch im Jahr 2011 Arbeitgeber über ihre Förder- und Unter-
stützungsmöglichkeiten informieren, um so Arbeitsplätze schwerbehinderter
Menschen zu sichern. Hierzu sind neben Betriebsbesuchen auch weitere
Workshops geplant. Auch die regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsar-
beit wird fortgesetzt. Die Fachstelle wird weiter eng mit allen beteiligten
Institutionen kooperieren.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0068/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37