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V/0068/2011

Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster - Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2010 -

Vorlagen 09.02.2011

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Berichtsvorlage

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Bericht der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

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Berichtsvorlage

1115 Zeichen

V/0068/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster 
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2010 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion  
                   von Menschen mit Behinderungen Bericht
23.03.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
29.03.2011 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
 
 
Bericht: 
 
Das Sozialamt berichtet jährlich über die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe 
und die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster. 
 
Der vorliegende Bericht informiert über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbe-
hinderter Menschen, Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und die Arbeit der Fachstelle 
Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2010. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0068/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Leipholz 
Ruf: 
492 59 92 
E-Mail: 
Leipholz@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.02.2011  
Öffentliche Berichtsvorlage

Bericht der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

23262 Zeichen

Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
im Sozialamt der Stadt Münster  
 
Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2010 
Gliederung Seite
 
1. Einleitung 2 
2. ie Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter   
2 
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinde rte Menschen Im Beruf im Sozialamt 
4 
 
.1   Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  5 
 
.2   Präventive Hilfen 7 
.3   Kündigungsschutz 8 
 
.4   Betriebsbesuche 10 
 
.5   Öffentlichkeitsarbeit 11 
 
. zit 11 
 
D
Menschen in Münster  
 
 
der Stadt Münster 
 
3
 
 
 3
 
  
3
 
 
3
 
 
3
  
 
4
 
Fa

2
1.    Einleitung 
Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in 
Münster und die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im  
Sozialamt der Stadt Münster.  
 Die Entwicklung der Beschäftigung schwe rbehinderter Menschen bei der Stadt-
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage 
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt. 
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter  
Menschen in Münster 
Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl sank in Münster im Jahr 2010 im Ver-
gleich zum Vorjahr um 6 %. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen 
sank 2010 im Vergleich zum Vorjahr nur um 3,5 %. 
 Die folgende Tabelle zeigt die Ent wicklung der Zahl der arbeitslosen schwer-
behinderten Menschen in Münster in den letzten fünf Jahren auf: 
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster 
in den letzten 5 Jahren 
 
Jahr 
Arbeitslose  
schwerbehinderte  
Menschen im  
Jahresdurchschnitt 
Arbeitslose Menschen im 
Jahresdurchschnitt 
insgesamt 
 Gesamt-
zahl 
Männer Frauen Gesamt-
zahl 
Männer Frauen 
2006 538 322 216 11.934 6.684 5.250 
2007 481 282 200 10.070 5.420 4.650 
2008 489 297 192   8.961 4.817 4.144 
2009 479 296 183   9.215 5.203 4.013 
2010 462 274 188   8.649 4.838 3.811 
Von den durchschnittlich 462 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen  
gehörten 158 (67 Frauen, 92 Männer) dem Rechtskreis des SGB III  
(Arbeitsförderung) und 304 (122 Frauen, 182 Männer) dem Rechtskreis des 
SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) an. Damit ist der Anteil der arbeits-
losen schwerbehinderten Menschen im Rechtskreis des SGB II (69,5 %) gering-
fügig höher als bei den Arbeitslosen insgesamt in Münster (67,8 %).  
Die folgenden zwei Tabellen geben die Struktur der arbeitslosen schwerbehin-
derten Menschen im Vergleich zu den arbeitslosen nicht schwerbehinderten 
Menschen in Münster wieder:

3
 Altersstruktur  
Arbeitslose  
Insgesamt 
Unter 25 
Jahre 
25 bis  
unter  
55 Jahre 
55 Jahre  
und älter 
Schwerbehinderte Men-
schen 
462 
 
 
  17 
 
 
   311 
 
 
   134 
Frauen   188 
Männer  274 
    5 
  12 
   128 
   184 
     56 
     78 
Nicht schwerbehinderte  
Menschen 
8.187 
 
 
822 
 
 
6.358 
 
 
1.007 
Frauen  3.623 
Männer 4.564 
359 
463 
2.807 
3.551 
   457 
   550 
29 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 55 Jahre 
und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Menschen dieser 
Altersgruppe liegt bei 10,3 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster 
ist in der Altersgruppe der 25 bis unter 55-jährigen zu finden und zwar sowohl bei 
den schwerbehinderten Menschen (67,3 %) als auch bei den nicht schwerbehin-
derten Menschen (77,7%).  
Dauer der Arbeitslosigkeit  
Arbeitslose 
insgesamt 
Unter 1 
Monat 
1 bis 
unter 2 
Monate 
2 bis 
unter 3 
Monate 
3 bis 
unter 6 
Monate 
6 bis 
unter 12 
Monate 
1 Jahr 
und 
länger 
Schwer-
behinderte 
Menschen 
462 
 
 
     42 
 
 
  36 
 
 
  36 
 
 
    82 
 
 
    91 
 
 
  175 
Frauen  188 
Männer 274 
     16 
     22 
  14 
  22 
  14 
  22 
    31 
    51 
    39 
    52 
    75 
  100 
Nicht schwer-
behinderte 
Menschen 
8.187 
 
 
1.129 
 
 
866 
 
 
765 
 
 
1.530 
 
 
1.446 
 
 
2.452 
Frauen  3.623
Männer 4.564 
   485 
   644 
376 
490 
331 
434 
   664 
   866 
   641 
   805 
1.127 
1.325 
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen sind ca. 37,9 % langzeitar- 
beitslos. Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bezeichnet, die  
1 Jahr und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den nicht schwerbe-
hinderten Menschen beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen 30 %. 
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger  
Kooperation der Agentur für Arbeit Münster, des Jobcenters Münster (bis 
31.12.2010: Arbeitsgemeinschaft Münster) und des Integrationsfachdienstes. 
Diese Stellen sind auch weiterhin bestrebt, schwerbehinderte Menschen in  
Arbeit zu vermitteln.

4
  Die folgende Tabelle  gibt die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Münster 
wieder, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben. Maß-
nahmeteilnehmerinnen und -teilnehmer gelten zum Teil nicht als arbeitslos und 
werden dann in den Tabellen auf Seite 3 nicht erfasst.  
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für schwerbehinderte Menschen in 
Münster im Jahresdurchschnitt 2010 
Maßnahme Schwerbehinderte  
Teilnehmer/-innen 
Berufliche Weiter-
bildungsmaßnahmen  
Frauen  
Männer 
 
117  
  47  
  70 
Eingliederungsmaßnahmen  
Frauen  
Männer 
  65  
  25  
  40 
Selbständigenförderungen  
Frauen  
Männer 
  14  
    5  
    9 
Berufsausbildungsmaßnahmen  
Frauen  
Männer 
  32  
  14  
  18 
Arbeitsgelegenheiten  
Frauen  
Männer 
  69  
  22  
  47 
Sonstige arbeitsmarktpolitische  
Maßnahmen  
Frauen  
Männer 
 
  26  
  11  
  15 
Teilnehmer/-innen  
insgesamt  
Frauen  
Männer 
 
323  
124  
199 
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im  
Sozialamt der Stadt Münster  
 Die Sicherung der Arbeitsplätze schwe rbehinderter Menschen in Münster ist 
Aufgabe und Ziel der Arbeit der Fachstelle. Alle von ihr eingeleiteten Maß-
 nahmen, Beratungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.  
 Die Fachstelle arbeitet eng mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten 
speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:

5
• Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 
• Fachdienst für psychosoziale und  arbeitspädagogische Begleitung von  
behinderten Menschen   
• Fachdienst für sehbehinderte Menschen 
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen 
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention  
 Diese Dienste verfügen über fachbezogen ausgebildete Mitarbeiter /-innen, die 
bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesserungs-
möglichkeiten für die Situation schwerbehinderter Menschen gutachterliche 
Stellungnahmen abgeben oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können. Bei 
Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durchgeführt.  
 Die wesentlichen Aufgaben der Fachstelle können in folgende Bereiche  
gegliedert werden:   
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen 
• Kündigungsschutz für schwerbeh inderte Arbeitnehmer /-innen 
•  Betriebsbesuche
 
3.1  Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
 Begleitende Hilfen sind alle Maßnahm en, die dazu beitragen, schwerbehinder-
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, auf 
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können. 
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährung von Zuschüssen an  
Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituati-
on sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehinderter Arbeit-
nehmer/-innen durch Fachdienste. 
Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
  
stehen der Fachstelle die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die 
Ausgleichsabgabe ist eine Abgabe für Arbeitgeber, die bei Nichterfüllung der 
gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen an das In-
tegrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und beträgt je 
nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter Pflichtarbeitsplätze 105, 180 oder 
260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Für kleinere Arbeitgeber 
(bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende Arbeitsplätze) sieht die sogenannte 
Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden  
Arbeitsplätze Erleichterungen vor.  
 Die Ausgleichsabgabe wird von den Int egrationsämtern und den Fachstellen 
Behinderte Menschen im Beruf im Rahmen der begleitenden Hilfe zweckbe-
stimmt nur zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse erwerbstätiger schwerbehin-
derter Menschen verwandt. Im Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel werden 
auf das folgende Haushaltsjahr übertragen und stehen weiterhin zur Aufgaben-
wahrnehmung zur Verfügung.

6
Förderungen durch die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf der 
Stadt Münster in den letzten 3 Jahren 
Ausgaben 2008 2009 2010 
1. Leistungen an Arbeit-
geber  
(zur behinderungs-
gerechten  
Ausstattung von  
Arbeitsplätzen)  
Frauen  
 
 
Männer 
 
 
 
 146.059,08 €
 
 
   84.140,80 € 
        (57,6 %) 
 
   61.918,28 € 
        (42,4 %) 
 
 
 
133.585,36 € 
 
 
  45.874,95 €  
       (34,3 %) 
 
  87.710,41 €  
       (65,7 %) 
 
 
 
 
130.203,81 € 
 
 
  69.116,67 €  
       (53,1 %) 
 
  61.087,14 €  
       (46,9 %) 
 
2.   Leistungen an 
schwerbehinderte 
Menschen  
 
zum Erreichen des  
Arbeitsplatzes  
Frauen  
Männer  
 
zur Beschaffung  
technischer Arbeits-
hilfen sowie in  
besonderen  
behinderungsbeding-
ten  
Lebenslagen  
Frauen  
Männer  
 
zur Beschaffung und 
Anpassung von  
behinderungsgerech-
tem Wohnraum 
Frauen  
Männer 
 
zur wirtschaftlichen  
Selbstständigkeit 
Frauen 
Männer  
 
 
 
 
   41.844,79 €
 
   41.099,61 €
        745,18 €
 
   82.789,79 €
 
   
 
 
 
 
     8.910,64 €
   73.879,15 €
 
 
 
    1.933,40 € 
 
       447,29 € 
    1.486,11 €  
 
  23.050,69 € 
 
              0,- € 
  23.050,69 € 
 
 
 
 
  24.333,99 € 
 
  22.971,29 € 
    1.362,70 € 
 
  78.873,63 € 
 
 
   
 
 
 
  29.159,30 € 
  49.714,33 € 
 
 
 
    1.293,98 € 
 
       141.61 € 
    1.152,37 € 
 
    8.569,23 € 
 
              0,- €          
    8.589,23 € 
 
 
 
 
    7.894,97 € 
 
    5.426,80 € 
    2.468,09 € 
 
  69.481,91 € 
 
 
   
 
 
 
  41.524,91 € 
  27.957,00 € 
 
 
 
    3.208,65 € 
 
    1.805.03 € 
    2.056,28 € 
 
  15.749,92 € 
 
              0,- €          
  15.749,92 € 
 
Leistungen an 
schwerbehinderte 
Menschen insgesamt 
Frauen 
 
 
149.618,67 € 
 
  50.457,54 € 
 
 
113.090,83 €  
 
  52.272,20 €  
 
 
  96.335,45 €  
 
  48.756,74 €

7
 
 
Männer  
       (33,7 %) 
 
  99.161,13 € 
       (66,3 %) 
       (46,2 %) 
 
  60.818,63 €  
       (53,8 %) 
       (50,6 %) 
 
  47.578,71 €  
       (49,4 %) 
 
3. Leistungen insgesamt 
    Frauen 
     
     
    Männer 
 
295.677,75 € 
134.598,34 € 
       (45,5 %) 
 
161.079,41 € 
       (54,5 %) 
 
246.676,19 € 
  98.147,15 €  
       (39,8 %) 
 
148.529,04 €  
       (60,2 %) 
 
226.539,26 € 
117.873,41 €  
          (52 %) 
 
108.665,85 €  
          (48 %) 
4. Anzahl der bewilligten 
    Maßnahmen insge-  
    samt 
 
129 
 
138 
 
145 
Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Män-
ner 
 
72 
 
80 
 
72 
Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Frau-
en 
 
57 
 
59 
 
73 
 
Von den insgesamt 145 bewilligten Maßnahmen der begleitenden Hilfe waren 
108 Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestal-
tung für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen, 25 Maßnahmen entfielen auf die 
Finanzierung technischer Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur 
Durchführung ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und in 5 Fällen wurden Zuschüsse 
zum Erreichen des Arbeitsplatzes (insbesondere Förderung behinderungsge-
rechter Zusatzausstattungen am Kfz) gewährt. 6 schwerbehinderte Menschen 
erhielten Wohnungshilfen (Hilfen für den barrierefreien Wohnungszugang) und 
1 schwerbehinderter Mensch hat Hilfe zur Gründung einer selbständigen beruf-
lichen Existenz erhalten. 
Die 145 Maßnahmen bezogen sich auf 114 Arbeitsplätze. 
 Im Jahr 2010 überstieg die Anzahl der  bewilligten Maßnahmen die des Vorjah-
res, während die Ausgaben zurückgingen. Der Rückgang der Gesamtausgaben 
ist hauptsächlich auf den Rückgang der Ausgaben im Bereich der Leistungen 
an schwerbehinderte Menschen (Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes und 
zur Beschaffung technischer Arbeitshilfen) zurückzuführen. Diese Entwicklung 
ist allerdings nicht als genereller Trend anzusehen, sondern hängt damit zu-
sammen, dass in 2010 weniger kostenintensive Maßnahmen für diese Hilfear-
ten angefallen sind.  
 3.2 Präventive Hilfen 
Die Fachstelle wird auch im Rahmen der betrieblichen Prävention und des  
Betrieblichen Eingliederungsmanagements tätig. 
 Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch – Neunt es Buch - (SGB IX) besteht die  
Verpflichtung von Arbeitgebern, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder 
betriebsbedingten Schwierigkeiten möglichst frühzeitig die Schwerbehinderten-
vertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einzuschal-

8
ten. Arbeitgeber haben mit diesen Stellen alle Möglichkeiten und Hilfen zu  
erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das  
Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.  
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen 
oder wiederholt arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber mit Zustimmung und  
Beteiligung der betroffenen Person ein betriebliches Eingliederungsmanage-
ment durchzuführen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebs- bzw. Perso-
nalrat, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehinder-
tenvertretung, wird geklärt, mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit 
vor-gebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kommen Leistungen 
zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei 
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen.  
In 2010 wurde die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in 2 Präventions-
verfahren beteiligt. Präventionsverfahren liegen dann vor, wenn der Arbeitgeber 
der Fachstelle konkret die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses signalisiert 
hat. In den beiden Präventionsfällen wurden bevorstehende Kündigungen im 
Rahmen des Präventionsverfahrens durch Beteiligung des Integrationsfach-
dienstes abgewendet. Weitere präventive Maßnahmen (ohne konkrete Arbeits-
platzgefährdung) wurden von der Fachstelle im Rahmen der begleitenden Hilfe 
sowohl in Form von finanziellen Hilfen an Arbeitgeber und schwerbehinderten 
Arbeitnehmer/-innen als auch im Rahmen von Informationsgesprächen bei  
Arbeitgebern durchgeführt.   
3.3 Kündigungsschutz  
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündi-
gung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des  
Integrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fachstelle Behinderte Menschen im 
Beruf, im Auftrag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitge-
ber, schwerbehinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen und 
Schwerbehindertenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung  
hinzuwirken.  
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kündigungsschutzverfahren in 
den letzten 5 Jahren wieder.

9
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung  
schwerbehinderter Arbeitnehmer/-innen in den letzten 5 Jahren 
 2006 2007 2008 2009 2010
Kündigungen insgesamt 
Männer 
Frauen 
109 
65 
44 
63 
41 
22 
127 
72 
55 
97 
54 
43 
112 
61 
51 
Betriebsbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
51 
29 
22 
26 
16 
10 
91 
52 
39 
50 
26 
24 
61 
32 
29 
Behinderungsbedingte Kündigun-
gen 
Männer 
Frauen 
35 
 
17 
18 
21 
 
13 
 8 
24 
 
12 
12 
22 
 
13 
 9 
33 
 
16 
17 
Verhaltensbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
23 
19 
 4 
16 
12 
 4 
12 
 8 
 4 
25 
15 
10 
18 
13 
 5 
 Die Tabelle zeigt eine Zunahme der An träge auf Zustimmung zur Kündigung im 
Jahr 2010 gegenüber 2009. Betriebsbedingte und behinderungsbedingte  
Kündigungen stiegen an. Der Anteil der betriebsbedingten Kündigungen beträgt 
jetzt  54,5 %, während er 2009 noch 51,6 % betrug; im Vergleich zu 2009 stieg 
der Anteil behinderungsbedingter Kündigungen von 22,7 % auf nunmehr  
29,5 % an.  
 Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B. Konkurs des Arbeitgebers,  
Schließung von Betriebsteilen) hat die Fachstelle nur einen sehr stark  
eingeschränkten Spielraum, Kündigungen abzuwenden.  
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hinter-
gründe haben, hat die Fachstelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Arbeits-
plätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So soll sichergestellt 
werden, dass vor einer Kündigung alle anderen Möglichkeiten, Schwierigkeiten 
im Arbeitsleben zu beseitigen, ausgeschöpft worden sind. Auch im ver-
gangenen Jahr konnten Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die 
Fachstelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte  
Umgestaltungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze  
konnten erhalten werden, indem die Fachstelle auf innerbetriebliche Umsetzun-
gen der schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze 
hingewirkt hat. Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der 
Fachdienste des Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen 
für die bestehenden Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.  
 Der Anstieg der Zahl der Kündigungsant räge in Münster um 15,5 % ist gegen-
läufig zur allgemeinen Entwicklung der Kündigungsanträge im Bereich Westfa-
len-Lippe. Hier fiel die Zahl der Kündigungsanträge im vergangenen Jahr um 
ca. 20 %. Wieder einmal zeigt sich, dass  in einer Stadt wie Münster, in der es 
nur eine relativ geringe Anzahl von Produktionsbetrieben gibt, der Arbeitsmarkt 
auf aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen langsamer, verzögerter reagiert als in 
Gebieten mit einem höheren Anteil von Betrieben im produzierenden Gewerbe.

10
 Von den insgesamt 112 Kündi gungsverfahren stimmte das Integrationsamt in 83   
Fällen der Kündigung zu und lehnte in 4 Fällen den Antrag des Arbeitgebers ab. 
In 10 Fällen konnte durch die Beratung der Fachstelle und des Integrationsamtes 
eine Rücknahme des Kündigungsantrages erreicht werden. In 4 Fällen stellte das 
Integrationsamt fest, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht nachgewie-
sen wurde und somit kein Kündigungsschutz bestand („Negativattest“). In 8  
Fällen steht eine Entscheidung des Integrationsamtes noch aus. Die anderen 
Fälle haben sich durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen oder auf  
sonstige Weise erledigt. 
3.4 Betriebsbesuche  
  Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der einzelnen Aufgaben 
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar  
zu den  Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwerbehinder-
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftig-
ten. Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fachstelle präventiv 
zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen 
tätig.  
 Durch die Betriebsbesuche hat die Fachstelle in den letzten Jahren eine Viel-
zahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig 
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arbeits-
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten 
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei arbeitet die Fachstelle mit den 
Fachdiensten des Integrationsamtes und dem Integrationsfachdienst Münster 
zusammen. 
Anzahl der Betriebsbesuche insgesamt  
 2006 2007 2008 
2009 2010 
 
Betriebsbesuche der 
Fachstelle Behinderte 
Menschen im Beruf 
 
 
110 
 
 
145 
 
 
102 
 
 
105 
 
 
98 
Die 98 Betriebsbesuche erfolgten bei 77 Arbeitgebern. Sie wurden mit dem In-
tegrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.   
Die Fachstelle führt auch Betriebsbesuche ohne Anforderung eines Arbeitge-
bers und ohne Klärungsbedarf in einem konkreten Einzelfall (systematische  
Betriebsbesuche) durch. Von den insgesamt 98 Betriebsbesuchen waren 38 
systematische Betriebsbesuche. Hierbei handelte es sich um Beratungsgesprä-
che nach Neueinstellungen von schwerbehinderten Menschen und Beratungs-
gespräche mit Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben. Ferner erfolg-
ten Besuche als Nachschau (Qualitätsprüfung) auf vorherige Förderungen der 
Fachstelle und des Integrationsamtes.  
Seit 2004 hat die Fachstelle verstärkt Arbeitgeber angeschrieben und über  
bestehende Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Den Betrieben wurde an-
geboten, vor Ort ausführlich zu informieren und zu beraten sowie spezielle Ein-
zelfragen zu klären. Durch die Anschreiben hat die Fachstelle einige Arbeitge-
ber anregen können, das Angebot einer Beratung im Betrieb anzunehmen. Da

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in den letzten Jahren bereits sehr viele Arbeitgeber auf diese Weise angespro-
chen wurden und zuletzt kaum noch Rückmeldungen zu den Anschreiben der 
Fachstelle erfolgten, hat die Fachstelle seit 2009 eine neue Form der Anspra-
che gewählt. Sie organisiert Workshops, in denen interessierten Arbeitgeber- 
und Schwerbehindertenvertretern am Beispiel eines  behinderungsgerecht ein-
gerichteten Arbeitsplatzes  eines  schwerbehinderten Menschen die Unterstüt-
zungsmöglichkeiten für  schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben vorge-
stellt wird.  
In 2010 organisierte die Fachstelle 2 Workshops, in denen behinderungsge-
recht eingerichtete Arbeitsplätze für hörbehinderte und sehbehinderte  
Menschen vorgestellt wurden. Mitarbeiter/- innen des Integrationsfachdienstes 
für hörbehinderte Menschen und des Fachdienstes für sehbehinderte  
Menschen des Integrationsamtes standen zur Beantwortung von Fragen zur 
Verfügung.   
Die Workshops fanden reges Interesse. Es konnten dadurch 31 Vertreter und 
Vertreterinnen von Arbeitgebern erreicht werden. Die Fachstelle wird deshalb 
auch in 2011 solche Workshops anbieten. 
3.5 Öffentlichkeitsarbeit 
Die Fachstelle hat im Jahr 2010 an 3 Nachmittagen einen Informationsstand 
zum Thema „Behinderung und Arbeit“ in der Stadtbücherei Münster durchge-
führt. Die Infostände wurden jeweils in der Presse sowie im Newsletter der 
Wirtschaftsförderung Münster angekündigt.  
In 3 Schwerbehindertenversammlungen größerer Betriebe wurden die Unter-
stützungsmöglichkeiten der Fachstelle vorgestellt. 
Die Broschüre „Arbeit und Behinderung“ wurde zum Dezember 2010 aktuali-
siert. Die Broschüre liegt in verschiedenen Infotheken aus und wird auch von 
anderen Institutionen wie z.B. Integrationsfachdienst und Integrationsamt ver-
teilt. Die Broschüre ist ferner auch im Internet abrufbar 
(www.muenster.de/stadt/sozialamt
 unter Publikationen oder 
http://komm.muenster.org unter Veröffentlichungen.) 
4.  Fazit 
Das Jahr 2010 war gekennzeichnet durch die vielen Bemühungen aller  
beteiligten Akteure, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und zu 
erhalten. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster ging  
erfreulicherweise weiter leicht zurück.  
Die Fachstelle wird auch im Jahr 2011 Arbeitgeber über ihre Förder- und Unter-
stützungsmöglichkeiten informieren, um so Arbeitsplätze schwerbehinderter 
Menschen zu sichern. Hierzu sind neben Betriebsbesuchen auch weitere 
Workshops geplant. Auch die regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsar-
beit wird fortgesetzt. Die Fachstelle wird weiter eng mit allen beteiligten  
Institutionen kooperieren.

Beratungsverlauf (3)

22.03.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.03.2011 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0068/2011
Typ
Vorlagen
Datum
09.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37