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V/0311/2005

Kanalsanierung Zum Roten Berge

Vorlage 19.04.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 10.05.2005, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5439 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung  Zum Roten Berge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und den Kanalerneuerungsarbeiten zu. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 455.000,00 € geschätzt.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7007.950.520.X Bauk. Verbesserung von Kanä-
len/ Hausanschlüssen 
2005 2.000.000  
  VE 
(2006) 
(600.000)  
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0311/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung: 
 
Die Kanalfernsehuntersuchung der Regen- und Schmutzwasserkanalisation in der Straße “Zum 
Roten Berge” brachte folgende Ergebnisse: 
 
• Der vorhandene Regenwasserkanal (Gesamtlänge 430 m) Baujahr 1955/1978  (B300/ B400 
und B600) ist auf einer Teillänge von 291 m defekt. Die Schadensklassen der sanierungsbe-
dürftigen Haltungen wurden mit SK 3 - 4 bewertet. 
 
Der Kanal weist starke Schäden in Form von Löchern in der Rohrsohle und den  Rohrwan-
dungen sowie erhöhte Materialkorrosion auf, hinzu kommt der Wurzeleinwuchs durch die vor-
handenen Schadstellen. 
 
Durch die Schadstellen besteht die Gefahr, dass das Niederschlagswasser der Straßen und 
Stellplätze in den Untergrund versickern kann.  
Die Standsicherheit des Regenwasserkanals ist zudem kritisch einzustufen. Die Löcher in den 
Rohren sowie  Ausspülungen in der Rohrbettung können zu Einbrüchen führen.  
 
Der Wurzeleinwuchs beeinflusst den Regenwasserabfluss negativ.  
 
• Das Schadensbild des vorhandenen Schmutzwasserkanals (Gesamtlänge 448 m) Baujahr 
1978 (Stz 250) wird mit SK 3 bewertet. Auf einer Teillänge von 345 m soll der Kanal saniert 
werden. 
  
Hauptproblem im Schmutzwasserkanal ist der starke Wurzeleinwuchs durch die Muffen. 
 
Der dadurch verminderte Schmutzwasserabfluss führt zu erhöhten Ablagerungen im Kanal, 
verbunden mit Verstopfungen die wiederum zu ständigen Reinigungs- und Fräsarbeiten sowie  
Geruchsbelästigungen für die Anlieger führen.  
 
Durch die undichten Muffen kann Schmutzwasser in den Untergrund austreten, was zu einer 
Verunreinigung des Grundwassers führen kann. 
 
Die untersuchten Hausanschlüsse weisen im Wesentlichen das gleiche Schadensbild wie die un-
tersuchten Hauptkanäle auf. 
 
Eine Erneuerung der betroffenen Kanäle ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe-
dingt erforderlich, da die Straße “Zum Roten Berge” an die Wasserschutzzone III des Wasser-
schutzgebietes Münster-Geist angrenzt. 
 
Im Zuge der Sanierung der Regen- und Schmutzwasserkanalisation sind folgende Veränderung in 
der  Trassenführung und Höhenlage der Kanäle vorgesehen: 
 
• Der Regenwasserkanal (ca. 291 m) wird durchgängig in DN 400  B ausgeführt. 
Um die Kreuzungen der erforderlichen Hausansch lüsse problemlos zu ermöglichen wird der 
Kanal in der alten Trasse jedoch i. M. um ca. 1,40 m tiefer verlegt und an den vorhandenen 
Regenwasserkanal DN 700 in der Westfalenstraße angebunden.  
 
• Um zukünftig den Schmutzwasserkanal (ca. 345 m) vor Wurzeleinwuchs zu schützen, wird 
dieser aus dem südlichen Gehwegbereich in die nördliche Fahrbahnhälfte verlegt.  Die Höhen-
lage des geplanten Schmutzwasserkanals entspricht  dabei weitestgehend der des alten Ka-
nals.  
 
  
Die Sanierung der Schmutz- und Regenwasserkanäle wird in offener Bauweise durchgeführt.

- 3 - 
Die alten Kanäle werden ausgebaut, bzw. mit Spezialbeton verfüllt. 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Eine Genehmigung nach § 58 LWG liegt vor. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2005 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 9  Mo-
naten gerechnet. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz“ wird die 
Straße Zum Roten Berge als Anliegerstraße eingestuft. 
 
Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung wird die Fahrbahn der Straße Zum Roten Berge im 
Bereich zwischen Westfalenstraße und Am Klosterwald verbessert wiederhergestellt. 
Die Verbesserung besteht darin, dass erstmalig im Bereich der Straße durchgängig eine 37 cm 
starke Schottertragschicht und eine 10 cm starke Asphalttragschicht erstellt wird. 
Die Verbesserungen sind beitragsauslösend i. S. d. Straßenbaubeitragsrechts. 
 
An den voraussichtlich beitragsfähigen Kosten in Höhe von ca. 186.000 € beteiligen sich die 
Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei der Einstufung als Anliegerstraße mit 80%. 
 
Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rd. 149.000 €. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme und die dadurch entstehenden Kosten informiert. 
     
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt zu schaffen, werden bei der Kanalbaumaßnahme des Tiefbauamtes die Interessen von 
Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Westfalenstraße
  • Zum Roten Berge
  • Am Klosterwald

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0311/2005
Typ
Vorlage
Datum
19.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37