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Wartungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof Köln-Nippes

Mitteilung BV 2936/2019 vom 23.08.2019

Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Stellungnahme EBA

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    K RR | Eisenbahn- „Bundesamt 2 Außenstelle Köln N Eisenbahn-Bundesamt Werkstattstraße 102, 50733 Köln "Bearbeitung: "Mark Wille j Stadt Köln - Telefon: +49 (221) 91657-0 Bürgeramt Nippes | [Stadt Köln M | oo gelefax: +49 (221) 91657-491 Neusser Str. 450 E-Mail: Sb1-esn-kin@eba.bund.de 50733 Köln Eingang 20, Mai a Internet: www.eisenbaähn-bundesamt.de Bürgeramt Nippes | Pst- Datum: 14.05.2019 Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer "Zu MS-Numm, C 256035 u 64111 - 641pf/003-2305#019 wert L c Betreff: ICE-Werk Köln-Nippes; Anordnung BREI CV erkehringen zum Schutz der be- nachbarten Anwohner vor Lärm- und Lichtbelästigungen Bezug: Ihr Schreiben vom 18.04.2019, Az.: 02/5/0 Ru Anlagen: - 1 Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihr 0.9. Schreiben an die Außenstelle Köln des Eisenbahn- Bundeamtes. Zu den Ergebnissen der Überprüfung der Lärm- und Lichtsituation am ICE- Werk Köln-Nippes verweise ich auf mein beigefügtes Schreiben an die Deutsche Bahn. Hinsichtlich des Verkaufs und der Vermietung nicht mehr betriebsnotwendiger Liegen- schaften unterliegt die Deutsche Bahn keinen zusätzlichen Beschränkungen. ° Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hausanschrift: " Überweisungen an Bundeskasse Trier Werkstatistraße 102, 50733 Köln Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken Tel.-Nr. +49 (201) 2420-0 " BLZ 590.000 00 .Konto-Nr, 590 010 20 Fax-Nr. +49 (201) 2420-96990 . 1BAN DE 81 5900 0000 0059 0010 20 BIC: MARKDEF1590 De-Mail: poststelle@eba-bund. ‚de-mail.de u AR [ Eisenbahn-Bundesamt. 2 Außenstelle Köln \ & Eisenbahn-Bundesamt Werkstattstraße 102. 50733 Köln u Bearbeitung: Mark Wille DB Fernverkehr AG . Telefon: +49 (221) 91657-0 ICE-Werk Köln-Nippes. . Telefax: +49 (221) 91657-491 ongericher Straße ac E-Mail: Sb1-esn-kin@eba.bund.de 50739 Köln Internet: - www.eisenbahn-bundesamt.de Datum: 13.05.2019 Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer angeben) VMS-Nummer: 256035 64111 - 641pf/003-2305#019 Betreff: ° „ICE-Werk Köln- „Nippes: Anordnung nachträglicher Vorkehrungen zum Schutz der be- ‚ .nachbarten Anwohner vor Lärm- und Lichtbelästigungen "Bezug: Ihre Schreiben vom 05.03.2019 und 11.03.2019, Az. P.FBW 2(2) Anlagen: - ‘Sehr geehrte Damen und Herren, auf die zahlreichen Beschwerden von Anwohnern des ICE-Werkes Köln-Nippes sowie auf: Hinweise der Stadt Köln wegen Lärm- und Lichtbelästigungen durch den Betrieb des Werkes hat die Außenstelle Köln des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) geprüft, ob Bau und Betrieb des Werkes dem planfestgestellten Zustand entsprechen: Ferner wurde ge- prüft, ob zum Schutze der Nachbarschaft vor nicht voraussehbaren Wirkungen des Vor: , habens Schutzmaßnahmen nach 8 75 Abs. 2 VwViG anzuordnen sind. - . Diese Prüfung hat ergeben, dass Bau und Betrieb des ICE-Werkes dem festgestellten , Plan entsprechen. Abweichungen der im Betrieb tatsächlich auftretenden Schallimmissio- nen von den in der Planfeststellung prognostizierten Belastungen sind unbeachtlich, da sie im Ergebnis in der Planfeststellung zu keiner anderen Entscheidung geführt hätten. Die nach der TA Lärm zu betrachtenden Beurteilungspegel werden im tatsächlichen Be- trieb gegenüber den prognostizierten Pegeln nachts an einzelnen Messpunkten zwar überschritten. Die tatsächlichen Pegel bewegen sich aber unterhalb von 45 dB(A). Hausanschrift: i , Überweisungen an Bundeskasse Trier Werkstattstraße 102, 50733 Köln - Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken Tel.-Nr. +49 (201) 2420-0 | . BLZ 590 000 00 Konto-Nr. 590 01020 Fax-Nr. +49 (201) 2420-96990 IBAN DE 81 5900 0000 0059 001020 BIC: MARKDEF1590 De-Mail: poststelle@eba-bund.de-mail.de Seite 1 von 3- Damit ist der Grenzwert der TA Lärm für Grundstücke im reinen Wohngebiet eingehalten. Dieser Grenzwert ergibt sich aus der hier gemäß TA Lärm 6.7 vorliegenden Gemengela- ge. Das ICE-Werk mit den angrenzenden Gleisanlagen und dem benachbarten Eisen- ‚bahnmuseum ist als Gebiet mit gewerblich industrieller Nutzung zu qualifizieren. Diese Nutzung ist auch für das Wohngebiet prägend, so. dass hier von einer Gemengelage aus- zugehen ist. Dies ermöglicht die Erhöhung der Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten . Zwischenwert, der 45 dB(A) nicht überschreiten soll. Dieser Wert wird im'tatsächlichen Betrieb eingehalten. Auch eine Prüfung der nach der 16. BImSchV zu betrachtenden Lärmpegel ergibt keine Abweichung vom planfestgestellten Zustand. Insbesondere die von den Anwohnern als besonders störend empfundene Prüfung der akustischen Warneinrichtung (Makrofon) der "Züge führt zu keiner Pegelüberschreitung. Die Prüfung des.Makrofons dient der Betriebs- vorbereitung und ist nicht Bestandteil der Arbeiten an den Fahrzeugen im ICE- “Werk; die- se Tätigkeit unterfällt daher nicht der TA Lärm, sondern der 16: BimSchV mit ihren’ deut- : lich’höheren Pegeln. Bei der Berechnung des Lärmpegels nach der 16. BImSchV wird nicht.der einzelne Spitzenpegel bewertet, sondern es wird eine Gesamtlärmbelastung nach einem festgelegten Berechnungsverfahren abgebildet. Einzelne Spitzenpegel führen - - . hier nicht. zu einer Überschreitung: der Grenzwerte. Die Beleuchtung des Werksbereiches entspricht nach Feststellung des EBA den arbeits- schutzrechtlichen Anforderungen. Eine.für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung ver-, bindliche Regelung zu Lichtimmissionen von Werken existiert nicht, so dass hier keine verbindlichen Grenzwerte vorliegen. Letztlich ist hier eine Abwägung zwischen Arbeits- . schutz und Rücksichtnahme auf die Umgebung erforderlich. Für konkrete aufsichtsbe- “ hördliche Anweisungen fehlt es hingegen an einer Rechtsgrundlage. Abschließend einpfiehlt das EBA der Betreiberin des Werkes die Prüfung freiwilliger Maßnahmen, die die Belastung der Anwohner vermindert. Neben baulichem Lärmschutz sind hier insbesondere.die Ausleuchtung des Werksgeländes ünd das Verfahren zur Mak- rofonprüfung zu nennen. SeiteZvon3 . " Die Stadt.Köln und die Anwohner erhalten von mir eine Durchschrift dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag \ “E { Wille Seite 3 von 3
  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2936/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Wartungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof Köln- Nippes Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 28.03.2019 unter TOP 8.1.7 folgenden Be- schluss gefasst: 1. Die Bezirksvertretung Nippes bittet das Umweltamt, unabhängige und objektive Immissionsmes- sungen für Licht und Lautstärke zu veranlassen, während in den Nachtstunden die ICE-Züge vor den Hallen auf dem Gelände des ehem. Güter- und Verschiebebahnhofs Nippes auf Einfahrt war- ten und bereits bearbeitet werden. Nötigenfalls müssend diese Messungen auch längere Zeiträu- me erfassen, damit auch tatsächlich die Phasen erfasst werden, an denen ICE-Züge auf die Ein- fahrt warten und Arbeiten verrichtet werden. 2. Das Eisenbahnbundesamt und die Bezirksvertretung Nippes sollen von den Ergebnissen in Kenntnis gesetzt werden und das Eisenbahnbundesamt möge anschließend entsprechende Maßnahmen ergreifen, die die Nachtruhe der Anwohner aus den betroffenen Stadtteilen gewähr- leisten. 3. Das Eisenbahnbundesamt und die Verwaltung werden gebeten zu prüfen, in wie weit die DB AG berechtigt ist, nicht mehr für den Bahnverkehr genutzte Liegenschaften auf dem Bahngelände des ehemaligen Verschiebebahnhofs an Gewerbetreibende zu veräußern oder zu vermieten. 4. Die Bezirksvertretung Nippes bittet den StEA, eine Änderung des FNP und des Bebauungsplans für das Gebiet auf dem Gelände des ehemaligen Verschiebebahnhofs nördlich des Penny Mark- tes im Bilderstöckchen vorzunehmen, sodass zukünftig hier die Errichtung einer Schule möglich ist. 5. Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung zu prüfen, in wie weit die vom Lärm betroffe- nen Wohngebiete in Longerich bei der höchstzulässigen Schallimmission einer Mischkalkulation aus Wohnen und Gewerbe unterliegen dürfen. Der Beschluss wurde auch an das Eisenbahn-Bundesamt weitergeleitet. Die Stellungnahme liegt als Anlage bei.

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.6, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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