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AN/0740/2021

Luftreiniger in Klassenräumen

GUT Anfrage nach § 4 14.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 19.04.2021, TOP 3.2.6

GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

5271 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.04.2021 
AN/0740/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 
 
Luftreiniger in Klassenräumen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung 
am 19. April 2021. 
 
In Corona-Pandemie-Zeiten trägt die Stadt Köln als Schulträgerin gegenüber den meist minderjährigen Schü-
ler*innen (und deren Eltern) sowie den Lehrkräften eine besondere Verantwortung. 
Neben dem Tragen von Masken und regelmäßigen Testungen kommt auch einer Verringerung einer möglichen 
Virenkonzentration der Innenraumluft eine besondere Bedeutung zu. Eine „Verdünnung“ der Virenkonzentration 
soll durch regelmäßiges Lüften erreicht werden. Quer- und Stoßlüften erscheinen sinnvoll. Allerdings ist in den 
meisten Kölner Klassenräume keine Querlüftung möglich – Querlüftung bedeutet freie Lüftung durch gegenüber-
liegende Fenster (vgl. DIN EN 12792:2004-01) und wird umgangssprachlich auch Durchzug genannt. Das Quer- wie 
Stoßlüften zur Senkung der Virenlast ist stark von der Wetterlage abhängig. Bei zu geringem Temperaturunter-
schied zwischen Innen- und Außenluft und bei geringem Wind oder Windstille ist ein effizienter Luftaustausch 
nicht annähernd möglich. 
Professionelle Luftreinigungsgeräte hingegen könnten unseres Erachtens nach ein weiterer Baustein zur Sicher-
heit in Innenräumen sein. 
Die Stadt Köln möchte jedoch vor einer möglichen Anschaffung einer größeren Anzahl von Luftreinigern die Er-
gebnisse einer Studie (in Zusammenarbeit mit der TH Köln) zum infektionsgerechten Lüften abwarten. In einer 
Pressemitteilung1 vom 22. Februar 2021 werden Ergebnisse der Studie für Mitte März 2021 angekündigt, weiter 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung 
Dr. Helge Schlieben 
 
 
 
 
Ratsgruppe GUT Köln 
 
Karina Syndicus, MdR 
Thor Zimmermann, MdR 
 
Referent*innen:  
Jessica Hoppe  
Karin Preugschat  
Frank Theilen  von Wrochem 
  
Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 
50667 Köln 
Tel.: 0221/221 -22176  
 
gut@stadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
steht dort: „Aus Sicht des Gesundheitsamtes stellt wirksames Lüften, insbesondere regelmäßiges Querlüften, die 
beste Form der Luftreinigung dar.“ – Regelmäßiges Querlüften ist jedoch in den meisten Unterrichtsräumen nicht 
möglich. 
 
Vor diesem Hintergrund beschloss der Ausschuss Schule und Weiterbildung am 1. März 2021 unter TOP 2.1 unter 
anderem folgenden Punkt einstimmig: 
„Unter Einbeziehung der Gebäudewirtschaft müssen die Räume, in denen eine Querlüftung nicht möglich ist, un-
mittelbar nach Ende der Praxistestphase mit passenden Luftfiltergeräten ausgestattet werden.“ 2 
 
In einem Offenen Brief vom 11. April 2021 an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel benennt die Gesellschaft für 
Aerosolforschung (GAeF) goldene Regeln zur Infektionsvermeidung. Daraus zitiert Regel Nummer 5: 
„Raumluftreiniger und Filter sind überall dort zu installieren, wo Menschen sich länger in geschlossenen Räumen 
aufhalten müssen (Wohnheime, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Betreuungseinrichtungen, Büros und andere 
Arbeitsplätze).“ 3+4 
 
Zahlreiche Eltern sind bereit die Anschaffung von Luftreinigern mit zu finanzieren. Dabei wäre natürlich auf eine 
stadtweit gerechte Verteilung solcher Geräte zu achten. Zwar zeigt sich die Stadt, nach anfänglicher Ablehnung, 
bereitwilliger die private Anschaffung solcher Geräte zuzulassen, die Voraussetzungen und bürokratischen Hür-
den werden jedoch als hoch empfunden. So haben manche Eltern das Gefühl, dass die zuständigen Schulleitun-
gen von der Verwaltung eher zum Ausbremsen, denn zur Unterstützung angehalten werden. 
 
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Welche (Zwischen-) Ergebnisse der Studie und aus dem Praxistest der angeschafften Luftreiniger, sind be-
reits bekannt? 
2. Welche Vorbereitungen hat die Verwaltung bezüglich der Umsetzung des oben zitierten Beschlusses vom 
1. März 2021 getroffen? 
3. Was empfiehlt die Verwaltung bei Wetterlagen, die ein wirksames Lüften nicht ermöglichen? 
4. Hält die Verwaltung Präsenzunterricht in Klassenräumen für verantwortbar, die nicht quergelüftet wer-
den können und nicht mit Luftfiltern ausgestattet sind?  
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Hilfsangebote zur Beschaffung von Luftreinigern besser an-
zunehmen und zu koordinieren? 
 
Mit Dank für Ihre Antwort 
 
Gez. Thor Zimmermann 
 
 
 
Quellen/Anmerkungen: 
 
1) Pres s emitteilung der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23019/index.html 
2) Siehe TOP 2.1., im PDF auf Seite 3 oben: https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=808309&type=do& 
3) Der Offene Brief: https://ae00780f-bbdd-47b2-aa10-
e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_2351153712d045088f336256cf7b1b5e.pdf  
4) Natürlich betrachtet die Gesellschaft für Aerosolforschung die Wirksamkeit von Luftreinigern differenzierter, s iehe Punkt 5 in diesem 
Pos itionspapier:  https://ae00780f -bbdd-47b2-aa10-e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_647bcce04bdb4758b2bffcbe744c336d.pdf

Beratungsverlauf (1)

19.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0740/2021
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
14.04.2021
Erstellt
13.04.2021 15:52