AN/0740/2021
Luftreiniger in Klassenräumen
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GUT Anfrage nach § 4
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.04.2021 AN/0740/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 Luftreiniger in Klassenräumen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 19. April 2021. In Corona-Pandemie-Zeiten trägt die Stadt Köln als Schulträgerin gegenüber den meist minderjährigen Schü- ler*innen (und deren Eltern) sowie den Lehrkräften eine besondere Verantwortung. Neben dem Tragen von Masken und regelmäßigen Testungen kommt auch einer Verringerung einer möglichen Virenkonzentration der Innenraumluft eine besondere Bedeutung zu. Eine „Verdünnung“ der Virenkonzentration soll durch regelmäßiges Lüften erreicht werden. Quer- und Stoßlüften erscheinen sinnvoll. Allerdings ist in den meisten Kölner Klassenräume keine Querlüftung möglich – Querlüftung bedeutet freie Lüftung durch gegenüber- liegende Fenster (vgl. DIN EN 12792:2004-01) und wird umgangssprachlich auch Durchzug genannt. Das Quer- wie Stoßlüften zur Senkung der Virenlast ist stark von der Wetterlage abhängig. Bei zu geringem Temperaturunter- schied zwischen Innen- und Außenluft und bei geringem Wind oder Windstille ist ein effizienter Luftaustausch nicht annähernd möglich. Professionelle Luftreinigungsgeräte hingegen könnten unseres Erachtens nach ein weiterer Baustein zur Sicher- heit in Innenräumen sein. Die Stadt Köln möchte jedoch vor einer möglichen Anschaffung einer größeren Anzahl von Luftreinigern die Er- gebnisse einer Studie (in Zusammenarbeit mit der TH Köln) zum infektionsgerechten Lüften abwarten. In einer Pressemitteilung1 vom 22. Februar 2021 werden Ergebnisse der Studie für Mitte März 2021 angekündigt, weiter An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben Ratsgruppe GUT Köln Karina Syndicus, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Jessica Hoppe Karin Preugschat Frank Theilen von Wrochem Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221 -22176 gut@stadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - steht dort: „Aus Sicht des Gesundheitsamtes stellt wirksames Lüften, insbesondere regelmäßiges Querlüften, die beste Form der Luftreinigung dar.“ – Regelmäßiges Querlüften ist jedoch in den meisten Unterrichtsräumen nicht möglich. Vor diesem Hintergrund beschloss der Ausschuss Schule und Weiterbildung am 1. März 2021 unter TOP 2.1 unter anderem folgenden Punkt einstimmig: „Unter Einbeziehung der Gebäudewirtschaft müssen die Räume, in denen eine Querlüftung nicht möglich ist, un- mittelbar nach Ende der Praxistestphase mit passenden Luftfiltergeräten ausgestattet werden.“ 2 In einem Offenen Brief vom 11. April 2021 an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel benennt die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) goldene Regeln zur Infektionsvermeidung. Daraus zitiert Regel Nummer 5: „Raumluftreiniger und Filter sind überall dort zu installieren, wo Menschen sich länger in geschlossenen Räumen aufhalten müssen (Wohnheime, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Betreuungseinrichtungen, Büros und andere Arbeitsplätze).“ 3+4 Zahlreiche Eltern sind bereit die Anschaffung von Luftreinigern mit zu finanzieren. Dabei wäre natürlich auf eine stadtweit gerechte Verteilung solcher Geräte zu achten. Zwar zeigt sich die Stadt, nach anfänglicher Ablehnung, bereitwilliger die private Anschaffung solcher Geräte zuzulassen, die Voraussetzungen und bürokratischen Hür- den werden jedoch als hoch empfunden. So haben manche Eltern das Gefühl, dass die zuständigen Schulleitun- gen von der Verwaltung eher zum Ausbremsen, denn zur Unterstützung angehalten werden. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen: 1. Welche (Zwischen-) Ergebnisse der Studie und aus dem Praxistest der angeschafften Luftreiniger, sind be- reits bekannt? 2. Welche Vorbereitungen hat die Verwaltung bezüglich der Umsetzung des oben zitierten Beschlusses vom 1. März 2021 getroffen? 3. Was empfiehlt die Verwaltung bei Wetterlagen, die ein wirksames Lüften nicht ermöglichen? 4. Hält die Verwaltung Präsenzunterricht in Klassenräumen für verantwortbar, die nicht quergelüftet wer- den können und nicht mit Luftfiltern ausgestattet sind? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Hilfsangebote zur Beschaffung von Luftreinigern besser an- zunehmen und zu koordinieren? Mit Dank für Ihre Antwort Gez. Thor Zimmermann Quellen/Anmerkungen: 1) Pres s emitteilung der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23019/index.html 2) Siehe TOP 2.1., im PDF auf Seite 3 oben: https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=808309&type=do& 3) Der Offene Brief: https://ae00780f-bbdd-47b2-aa10- e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_2351153712d045088f336256cf7b1b5e.pdf 4) Natürlich betrachtet die Gesellschaft für Aerosolforschung die Wirksamkeit von Luftreinigern differenzierter, s iehe Punkt 5 in diesem Pos itionspapier: https://ae00780f -bbdd-47b2-aa10-e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_647bcce04bdb4758b2bffcbe744c336d.pdf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0740/2021
- Typ
- GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 14.04.2021
- Erstellt
- 13.04.2021 15:52