2691/2021
Erhöhung der Personalkostenzuschüsse an die freien Träger der Schulsozialarbeit an Grundschulen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit
1113 Zeichen
Dringlichkeitsbegründung 2691/2021 Die Vorlage Personalkostenerhöhung für die Träger der Schulsozialarbeit an Grundschulen ist schon lange in der kommunalen Abstimmung; da viele Ämter eingebunden werden mussten und komplexe Vorabstimmungen mit der LIGA der freien Wohlfahrtspflege erfolgten. Die zeitnahe Umsetzung ist für die Träger existentiell. Die Träger müssen den Mitarbeitenden jetzt eine entsprechende Vergütungsperspektive bieten, sonst wandern verstärkt erfahrene Fachkräfte in den Landesdienst ab. Zwischen 2019 und 2021 sind bereits circa 40 Fachkräfte gewechselt. Das Einkommensniveau erfahrener Fachkräfte liegt lediglich bei circa 83% einer Vergütung im Landesdienst. Auch die aktuellen Beschlüsse im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst verdeutlichen den Rückstand in der Vergütung. Eine Beschlussfassung am 20.06.2022 ist notwendig, um den Trägern und deren Mitarbeitenden zum Start des kommenden Schuljahres ab 01.08.2022 eine verbesserte Perspektive bieten zu können. Derzeit sind mit Stand 13.6.2022 im Regierungsbezirk Köln bereits wieder circa 40 Landesstellen ausgeschrieben.
Beschlussvorlage Rat
6662 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/404/6 Vorlagen-Nummer 2691/2021 Freigabedatum 15.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erhöhung der Personalkostenzuschüsse an die freien Träger der Schulsozialarbeit an Grundschulen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt für den Bereich der Schulsozialarbeit die Personalkostenzuschüsse ab 2022 wie folgt festzusetzen: 1. Ab 2022 wird der Personalkostenzuschuss pro Stelle von 55.826,73 € um 6.634,27 € auf 62.461 € angehoben. 2. Ab 01.01.2023 wird der Personalkostenzuschuss pro Stelle fortgeschrieben. 3. Ab 2022 werden die Sachkosten bis zu 10.000 € je Personalstelle (orientiert an der neuen Förderrichtlinie des Landes) gefördert. Die Finanzierung der zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 306.633,89 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit anteilig in Höhe von 173.000 € durch Er- mächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 in Teilplanzeile 15, Transferauf- wendungen. Die restlichen Mittel in Höhe von 133.633,89 € werden im Haushaltsjahr 2022 im Teiler- gebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit durch Mehrerträge aus Landeszuweisung von Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen in Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen gedeckt. Ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. erfolgt die Finanzierung unter Berücksichtigung der aktuellen Tarifer- höhungen aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2023/2024 ff.. Rat 21.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 306.633,89 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 (s. Begründung) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 306.633,89 € zzgl. jährliche Tariferhöhungen € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die freien Träger der Jugendhilfe, die mit der Aufgabe Schulsozialarbeit an Grundschulen beauftragt sind, bekommen gem. Ratsbeschluss vom 2009 und 2011(Vorlage 1395/2009 und 3812/2011 ) derzeit folgende Mittel pro Stelle: Personalkosten: 55.826,73 € Regiemittel: 4.215,00 € Overheadkosten: 6.875,00 € Sachmittel: 1.200.00 € Bei den Kosten Regiemittel, Overheadkosten und Sachmittel handelt es sich um Fixbeträge, die Per- sonalkosten werden entsprechend den Erhöhungen des TVöD angepasst. Für viele Träger sind die derzeitigen Personalkosten nicht mehr auskömmlich, da deren Tarifstruktur an den öffentlichen Dienst angelehnt ist, und die Personalkosten mehrjährig beschäftigter Fachkräfte nicht mehr durch die kommunale Förderung abgedeckt sind. 3 Die Unterdeckung bei einigen Trägern beläuft sich für die Jahre 2020 und 2021 schon auf mehrere zehntausend Euro. Im laufenden Haushaltsjahr 2022 wird sich die Unterdeckung erhöhen, wenn kei- ne anderen Maßnahmen ergriffen werden. Ab 2022 wird die Förderung auf 62.461 € Personalkosten und 10.000 € Sachkosten angepasst. Die Personal- und Sachkosten sind nicht gegenseitig deckungs- fähig. Die Tatsache, dass von Trägern besetzte Stellen nicht auskömmlich finanziert sind und die „Un- terdeckung“ nicht aus anderen Mitteln durch die Träger kompensiert werden kann, würde künftig dazu führen, dass die Vereine die Aufgabe Schulsozialarbeit nicht mehr übernehmen können. Dies muss vermieden werden, um auch in Zukunft die Leistung der Schulsozialarbeit in den Schulen und somit für die Schüler und Schülerinnen anbieten zu können. Dass dieses Angebot und auch sein Ausbau von allen Beteiligten als unabdingbar angesehen werden, macht auch die durch den Rat beschlosse- ne Erhöhung der Stellen deutlich. Im Rahmen der politischen Veränderungsnachweise in den Jahren 2019 und 2020 wurden insgesamt 30 Stellen zugesetzt, davon wurden 19 Stellen bei den Jugendhil- feträgern angebunden. Die Erhöhung der Personalkosten pro Stelle auf 62.461 € basiert auf der Erfahrungsstufe 4 des für die Mehrzahl der Fachkräfte der Schulsozialarbeit maßgeblichen Tarifvertrages bei freien Trägern (inkl. der Tarifsteigerung ab dem 01.04.2022 i. H. v. 1,8%). Im Vergleich mit anderen pädagogischen Fachkräften im Kommunal- und Landesdienst werden der- zeit die Fachkräfte der Schulsozialarbeit an Grundschulen erheblich schlechter bezahlt, was unmittel- bar Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit nach sich ziehen kann. Um die Kontinuität und Qualität der Schulsozialarbeit dauerhaft zu sichern, bedarf es eines auskömm- lichen und konkurrenzfähigen Einkommensniveaus. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass die Personalkosten eine Obergrenze und keine Pauschale darstellen. Es werden also nur die tatsäch- lich gezahlten Personalkosten pro Stelle bis zu einer Höhe von 62.461 € für 2022 als abrechnungsfä- hig anerkannt. Finanzierung Die Finanzierung der zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 306.633,89 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit anteilig in Höhe von 173.000 € durch Er- mächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 in Teilplanzeile 15, Transferauf- wendungen. Die restlichen Mittel in Höhe von 133.633,89 € werden im Haushaltsjahr 2022 im Teiler- gebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit durch Mehrerträge aus Landeszuweisung von Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen in Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen gedeckt. Ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. erfolgt die Finanzierung unter Berücksichtigung der aktuellen Tarifer- höhungen aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2691/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.06.2022
- Erstellt
- 28.07.2021 10:18