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2691/2021

Erhöhung der Personalkostenzuschüsse an die freien Träger der Schulsozialarbeit an Grundschulen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.37

Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit

1113 Zeichen

Dringlichkeitsbegründung 2691/2021 
 
Die Vorlage Personalkostenerhöhung für die Träger der Schulsozialarbeit an Grundschulen 
ist schon lange in der kommunalen Abstimmung; da viele Ämter eingebunden werden 
mussten und komplexe Vorabstimmungen mit der LIGA der freien Wohlfahrtspflege 
erfolgten. 
Die zeitnahe Umsetzung ist für die Träger existentiell. Die Träger müssen den 
Mitarbeitenden jetzt eine entsprechende Vergütungsperspektive bieten, sonst wandern 
verstärkt erfahrene Fachkräfte in den Landesdienst ab. Zwischen 2019 und 2021 sind bereits 
circa 40 Fachkräfte gewechselt. Das Einkommensniveau erfahrener Fachkräfte liegt lediglich 
bei circa 83% einer Vergütung im Landesdienst. Auch die aktuellen Beschlüsse im TVöD 
Sozial- und Erziehungsdienst verdeutlichen den Rückstand in der Vergütung.  
Eine Beschlussfassung am 20.06.2022 ist notwendig, um den Trägern und deren 
Mitarbeitenden zum Start des kommenden Schuljahres ab 01.08.2022 eine verbesserte 
Perspektive bieten zu können. 
Derzeit sind mit Stand 13.6.2022 im Regierungsbezirk Köln bereits wieder circa 40 
Landesstellen ausgeschrieben.

Beschlussvorlage Rat

6662 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 2691/2021 
Freigabedatum 
15.06.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erhöhung der Personalkostenzuschüsse an die freien Träger der Schulsozialarbeit an 
Grundschulen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt für den Bereich der Schulsozialarbeit die Personalkostenzuschüsse ab 2022 wie 
folgt festzusetzen: 
 
1. Ab 2022 wird der Personalkostenzuschuss pro Stelle von 55.826,73 € um 6.634,27 € auf 
62.461 € angehoben. 
 
2. Ab 01.01.2023 wird der Personalkostenzuschuss pro Stelle fortgeschrieben. 
 
3. Ab 2022 werden die Sachkosten bis zu 10.000 € je Personalstelle (orientiert an der neuen 
Förderrichtlinie des Landes) gefördert. 
 
Die Finanzierung der zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 306.633,89 € erfolgt im Haushaltsjahr 
2022 im Teilergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit anteilig in Höhe von 173.000 € durch Er-
mächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 in Teilplanzeile 15, Transferauf-
wendungen. Die restlichen Mittel in Höhe von 133.633,89 € werden im Haushaltsjahr 2022 im Teiler-
gebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit durch 
Mehrerträge aus Landeszuweisung von Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen in Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen gedeckt. 
 
  
Ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. erfolgt die Finanzierung unter Berücksichtigung der aktuellen Tarifer-
höhungen aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit in 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.  
 
Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2023/2024 ff.. 
 
 
 
 
Rat 21.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  306.633,89 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
(s. Begründung) 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    306.633,89 € zzgl. 
jährliche Tariferhöhungen € 
c) bilanzielle Abschreibungen     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung 
 
Die freien Träger der Jugendhilfe, die mit der Aufgabe Schulsozialarbeit an Grundschulen beauftragt 
sind, bekommen gem. Ratsbeschluss vom 2009 und 2011(Vorlage 1395/2009 und 
3812/2011 ) derzeit folgende Mittel pro Stelle:  
 
Personalkosten: 55.826,73 € 
Regiemittel: 4.215,00 € 
Overheadkosten: 6.875,00 € 
Sachmittel: 1.200.00 € 
 
Bei den Kosten Regiemittel, Overheadkosten und Sachmittel handelt es sich um Fixbeträge, die Per-
sonalkosten werden entsprechend den Erhöhungen des TVöD angepasst. 
Für viele Träger sind die derzeitigen Personalkosten nicht mehr auskömmlich, da deren Tarifstruktur 
an den öffentlichen Dienst angelehnt ist, und die Personalkosten mehrjährig beschäftigter Fachkräfte 
nicht mehr durch die kommunale Förderung abgedeckt sind.

3 
Die Unterdeckung bei einigen Trägern beläuft sich für die Jahre 2020 und 2021 schon auf mehrere 
zehntausend Euro. Im laufenden Haushaltsjahr 2022 wird sich die Unterdeckung erhöhen, wenn kei-
ne anderen Maßnahmen ergriffen werden. Ab 2022 wird die Förderung auf 62.461 € Personalkosten 
und 10.000 € Sachkosten angepasst. Die Personal- und Sachkosten sind nicht gegenseitig deckungs-
fähig. Die Tatsache, dass von Trägern besetzte Stellen nicht auskömmlich finanziert sind und die „Un-
terdeckung“ nicht aus anderen Mitteln durch die Träger kompensiert werden kann, würde künftig dazu 
führen, dass die Vereine die Aufgabe Schulsozialarbeit nicht mehr übernehmen können. Dies muss 
vermieden werden, um auch in Zukunft die Leistung der Schulsozialarbeit in den Schulen und somit 
für die Schüler und Schülerinnen anbieten zu können. Dass dieses Angebot und auch sein Ausbau 
von allen Beteiligten als unabdingbar angesehen werden, macht auch die durch den Rat beschlosse-
ne Erhöhung der Stellen deutlich. Im Rahmen der politischen Veränderungsnachweise in den Jahren 
2019 und 2020 wurden insgesamt 30 Stellen zugesetzt, davon wurden 19 Stellen bei den Jugendhil-
feträgern angebunden.  
 
Die Erhöhung der Personalkosten pro Stelle auf 62.461 € basiert auf der Erfahrungsstufe 4 des für 
die Mehrzahl der Fachkräfte der Schulsozialarbeit maßgeblichen Tarifvertrages bei freien Trägern 
(inkl. der Tarifsteigerung ab dem 01.04.2022 i. H. v. 1,8%).  
 
Im Vergleich mit anderen pädagogischen Fachkräften im Kommunal- und Landesdienst werden der-
zeit die Fachkräfte der Schulsozialarbeit an Grundschulen erheblich schlechter bezahlt, was unmittel-
bar Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit nach sich ziehen kann. 
 
Um die Kontinuität und Qualität der Schulsozialarbeit dauerhaft zu sichern, bedarf es eines auskömm-
lichen und konkurrenzfähigen Einkommensniveaus. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass 
die Personalkosten eine Obergrenze und keine Pauschale darstellen. Es werden also nur die tatsäch-
lich gezahlten Personalkosten pro Stelle bis zu einer Höhe von 62.461 € für 2022 als abrechnungsfä-
hig anerkannt. 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung der zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 306.633,89 € erfolgt im Haushaltsjahr 
2022 im Teilergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit anteilig in Höhe von 173.000 € durch Er-
mächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 in Teilplanzeile 15, Transferauf-
wendungen. Die restlichen Mittel in Höhe von 133.633,89 € werden im Haushaltsjahr 2022 im Teiler-
gebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit durch 
Mehrerträge aus Landeszuweisung von Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen in Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen gedeckt. 
 
Ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. erfolgt die Finanzierung unter Berücksichtigung der aktuellen Tarifer-
höhungen aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit in 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.  
 
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
TOP 10.37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2691/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.06.2022
Erstellt
28.07.2021 10:18