0196/2020
Thumbstraße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3307 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 0196/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches, Integration des Abschnittes in die bestehende Tempo 30-Zone und Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr auf der Thumbstraße zwischen Eythstraße und Dieselstraße in Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches, der Integration in die bestehende Tempo 30-Zone und der Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr auf der Thumbstraße zwischen Eythstraße und Dieselstraße zu und beauftragt die Verwaltung, die Beschilde- rung anzupassen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bestand: Die Thumbstraße zwischen Eythstraße und Dieselstraße ist eine nicht für den gegenläufigen Radver- kehr geöffnete Einbahnstraße. Beschildert ist die Einbahnstraße aus der Eythstraße kommend mit dem Verkehrszeichen 325 StVO (Verkehrsberuhigter Bereich). Die Straße ist jedoch im Trennprinzip ausgebaut (Fahrbahn und Gehwege sind baulich durch einen Bordstein getrennt), sodass es im Nor- malfall zu keiner gemeinsamen Nutzung (zu Fuß Gehende, Radfahrende und Pkw) derselben Ver- kehrsfläche (Gehweg oder Fahrbahn) kommt. Baulich entspricht die Thumbstraße daher nicht dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs. Die Eythstraße und die Dieselstraße sind Teil der Tempo 30-Zone. Planung: Die Planung sieht die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches, Integration des Abschnittes in die bestehende Tempo 30-Zone und Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr auf der Thumbstraße zwischen Eythstraße und Dieselstraße in Kalk vor. Die Verkehrszeichen 325.1 StVO (Verkehrsberu- higter Bereich) und 325.2 StVO (Ende verkehrsberuhigter Bereich) werden entfernt. Unter dem be- stehenden VZ 267 StVO (Einfahrt verboten) an der Kreuzung Thumbstraße/Dieselstraße wird das Zusatzzeichen 1022-10 StVO (Radfahrer frei) angebracht. An der Kreuzung Thumbstraße/Eythstraße wird zur Verdeutlichung das VZ 205 StVO (Vorfahrt achten) angebracht. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Dringlichkeitsbegründung: Die Dringlichkeit ergibt sich insbesondere aufgrund der vor Ort falschen Beschilderung der Thumbstraße (zwischen Dieselstraße und Eythstraße) als Verkehrsberuhigter Bereich (obwohl diese im Trennprinzip gebaut ist). Eine Vielzahl von Radfahrenden nutzt die aktuell nicht für den Radver- kehr geöffnete Einbahnstraße bereits, ohne dass entgegenkommende Verkehrsteilnehmende mit diesen rechnen. Hierdurch ergibt sich ein erhöhtes Unfallrisiko. Anlage Entwurf Beschilderung
Anlage -Entwurf Beschilderung
315 Zeichen
1.25 4.08 67-69 71 68 61 72 70 12 62 66 73 IV V SS II IV F S S S S S M S V IV IV IV IV V IV III IV IV II IV V IV S W S F S S S S 63 22 20 64 15 65 IV W S IV IV 1618 Thum bstraße Dieselstraße Eythstraße (2) (49) (1) (1) (1) (1) pfl. pfl. pfl. VZ ZZ 1022-10 VZ ZZ 1022-10 VZ 205 "klein" mit neuem Pfosten S 1/1 Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Thumbstraße
- Eythstraße
- Dieselstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0196/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.03.2020
- Erstellt
- 20.01.2020 16:17