2865/2020
Versetzen von falsch parkenden Fahrzeugen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 2865/2020 Freigabedatum 17.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Versetzen von falsch parkenden Fahrzeugen Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Im Hinblick auf die Ausführungen der Verwaltung sieht der Ausschuss keine Möglichkeit, das grund- sätzliche Sicherstellen von falsch parkenden Fahrzeugen verhältnismäßig und rechtskonform zu ver- anlassen. Die Verwaltung wird gebeten, bei Sicherstellungen konsequent vorzugehen, sofern die Berechtigung der Maßnahme vorliegt. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 19.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Der Petent regt an das parkende Fahrzeuge, die einen Verkehrsweg blockieren, grundsätzlich abge- schleppt/versetzt werden (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Grundlage für Sicherstellungen ist das NRW Polizei Gesetz, dies gilt auch, wenn der kommunale Ordnungsdienst die Maßnahme veranlasst. Es werden Sicherstellungen veranlasst, wenn eine akute Gefahr besteht, ein Fahrzeug massiv behindernd steht, entgegen eines Verbotes dauerhaft parkt, eine Feuerwehrzufahrt, Behindertenparkplätze oder Lieferbereiche zugeparkt wer- den. Eine Sicherstellung wird von Mitarbeitenden veranlasst, wenn das parkende Fahrzeug den Rad- und Fußgängerverkehr erheblich behindert bzw. eine akute Gefährdung vorliegt. Die Einschätzung der Behinderung oder Gefährdung kann ausschließlich von der vor Ort eingesetzten Überwachungskraft getroffen werden, hierbei ist nach Begutachtung der Lage die Gesamtsituation zu berücksichtigen. Ein Problem kann im Einzelfall auch darin bestehen, dass im Rahmen des Gleichheitsgrundsatz im Zweifelsfall mehrere Fahrzeuge abgeschleppt werden müssten, so dass mehrere Abschleppfahrzeu- ge benötigt werden, sich dadurch die Wartezeit deutlich verlängert und die gesamte Verkehrssituation massiv beeinträchtigt werden kann. Die Sicherstellung von jedem falsch parkenden Fahrzeug kann demnach auch kontraproduktiv sein, wenn hierdurch der gesamte Verkehrsfluss gestört wird. Grundsätzlich dient das Abschleppen eines Fahrzeuges in erster Linie der Gefahrenabwehr und ist keine „strafende Maßnahme“. Wenn eine akute und erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer festgestellt wird, ist die Verkehrsüberwachung angehalten, konsequent und schnellstmöglich das Ab- schleppen zu veranlassen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 21.927 Sicherstellungen veranlasst, im Jahr 2020 waren es bis 31.10.2020 bereits 17.200 Sicherstellungen. Es ist durchaus möglich, dass in anderen Bundesländern die Zahl der Sicherstellungen höher ist und häufiger Sicherstellungen veranlasst werden, dies lässt sich jedoch nicht bundesweit umsetzen und ist von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes abhängig.
AusschussAnr.Beschw.Abschleppen
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Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Anlaufstellen für Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Aufnahme folgender Anregung gemäß §24 GO. Die Verwaltung wird aufgefordert den Regelfall für das Versetzen von falsch parkenden Fahrzeugen neu zu regeln: Künftig soll im Regelfall jedes Fahrzeug umgesetzt werden, welches einen Verkehrsweg blockiert, sei es auf einem Fußweg, Radweg, Busspur oder im Bereich einer Kreuzung. Ausnahmen von diesem Regelfall sind nur da zulässig, wo eine ausreichende Restbreite (mindestens 1,50m) verbleibt. Eine Verwarnung hat dennoch zu erfolgen. Begründung: Falsch geparkte Fahrzeuge gefährden andere Verkehrsteilnehmer. Sie schränken die Sicht ein, führen dazu das Ausweichmanöver auf die Straße/Radweg notwendig sind oder dass Mindestabstände zw. Verkehrsteilnehmern nicht mehr einzuhalten sind. Nur durch ein Umsetzen der falsch geparkten Fahrzeuge kann diese Behinderung behoben werden. Zusätzlich ergibt sich ein höherer Lerneffekt auf Grund der höheren Sichtbarkeit dieser Maßnahme. In anderen Städten wie beispielsweise Berlin existiert dieser Regelfall bereits und wird häufig verwendet. Es erleichtert den Mitarbeitern des Ordnungsamtes die Entscheidung vor Ort.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2865/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.12.2020
- Erstellt
- 22.09.2020 09:33