Mandari Insight

2865/2020

Versetzen von falsch parkenden Fahrzeugen

Beschlussvorlage Ausschuss 08.12.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 03.05.2021, TOP 1.3

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

AusschussAnr.Beschw.Abschleppen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3147 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 2865/2020 
Freigabedatum 
 17.11.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Versetzen von falsch parkenden Fahrzeugen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. 
 
Im Hinblick auf die Ausführungen der Verwaltung sieht der Ausschuss keine Möglichkeit, das grund-
sätzliche Sicherstellen von falsch parkenden Fahrzeugen verhältnismäßig und rechtskonform zu ver-
anlassen. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bei Sicherstellungen konsequent vorzugehen, sofern die Berechtigung 
der Maßnahme vorliegt. 
 
 
Ausschuss für  Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 19.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Der Petent regt an das parkende Fahrzeuge, die einen Verkehrsweg blockieren, grundsätzlich abge-
schleppt/versetzt werden (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Grundlage für Sicherstellungen ist das NRW Polizei Gesetz, dies gilt auch, wenn der kommunale 
Ordnungsdienst die Maßnahme veranlasst. Es werden Sicherstellungen veranlasst, 
wenn eine akute Gefahr besteht, ein Fahrzeug massiv behindernd steht, entgegen eines Verbotes 
dauerhaft parkt, eine Feuerwehrzufahrt, Behindertenparkplätze oder Lieferbereiche zugeparkt wer-
den. 
 
Eine Sicherstellung wird von Mitarbeitenden veranlasst, wenn das parkende Fahrzeug den Rad- und 
Fußgängerverkehr erheblich behindert bzw. eine akute Gefährdung vorliegt. Die Einschätzung der 
Behinderung oder Gefährdung kann ausschließlich von der vor Ort eingesetzten Überwachungskraft 
getroffen werden, hierbei ist nach Begutachtung der Lage die Gesamtsituation zu berücksichtigen. 
 
Ein Problem kann im Einzelfall auch darin bestehen, dass im Rahmen des Gleichheitsgrundsatz im 
Zweifelsfall mehrere Fahrzeuge abgeschleppt werden müssten, so dass mehrere Abschleppfahrzeu-
ge benötigt werden, sich dadurch die Wartezeit deutlich verlängert und die gesamte Verkehrssituation 
massiv beeinträchtigt werden kann. Die Sicherstellung von jedem falsch parkenden Fahrzeug kann 
demnach auch kontraproduktiv sein, wenn hierdurch der gesamte Verkehrsfluss gestört wird. 
 
Grundsätzlich dient das Abschleppen eines Fahrzeuges in erster Linie der Gefahrenabwehr und ist 
keine „strafende Maßnahme“. Wenn eine akute und erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer 
festgestellt wird, ist die Verkehrsüberwachung angehalten, konsequent und schnellstmöglich das Ab-
schleppen zu veranlassen. 
 
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 21.927 Sicherstellungen veranlasst, im Jahr 2020 waren es bis 
31.10.2020 bereits 17.200 Sicherstellungen. 
 
Es ist durchaus möglich, dass in anderen Bundesländern die Zahl der Sicherstellungen höher ist und 
häufiger Sicherstellungen veranlasst werden, dies lässt sich jedoch nicht bundesweit umsetzen und 
ist von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes abhängig.

AusschussAnr.Beschw.Abschleppen

1326 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Anlaufstellen 
für Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Aufnahme folgender Anregung 
gemäß §24 GO. Die Verwaltung wird aufgefordert den Regelfall für das Versetzen von falsch 
parkenden Fahrzeugen neu zu regeln: 
 
Künftig soll im Regelfall jedes Fahrzeug umgesetzt werden, welches einen Verkehrsweg 
blockiert, sei es auf einem Fußweg, Radweg, Busspur oder im Bereich einer Kreuzung. 
Ausnahmen von diesem Regelfall sind nur da zulässig, wo eine ausreichende Restbreite 
(mindestens 1,50m) verbleibt. Eine Verwarnung hat dennoch zu erfolgen. 
 
Begründung: 
 
Falsch geparkte Fahrzeuge gefährden andere Verkehrsteilnehmer. Sie schränken die Sicht 
ein, führen dazu das Ausweichmanöver auf die Straße/Radweg notwendig sind oder dass 
Mindestabstände zw. Verkehrsteilnehmern nicht mehr einzuhalten sind. Nur durch ein 
Umsetzen der falsch geparkten Fahrzeuge kann diese Behinderung behoben werden. 
Zusätzlich ergibt sich ein höherer Lerneffekt auf Grund der höheren Sichtbarkeit dieser 
Maßnahme. In anderen Städten wie beispielsweise Berlin existiert dieser Regelfall bereits 
und wird häufig verwendet. Es erleichtert den Mitarbeitern des Ordnungsamtes die 
Entscheidung vor Ort.

Beratungsverlauf (1)

03.05.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2865/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.12.2020
Erstellt
22.09.2020 09:33