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1439/2023

Verlängerung der Genehmigung für einen Schulersatzbau der Kaiserin-Theophanu-Schule auf dem Grundstück Wiersbergstraße 44, 51103 Köln

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 21.09.2023, TOP 8.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch vom 14.08.2023

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7032 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1439/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung der Genehmigung für einen Schulersatzbau der Kaiserin-Theophanu-
Schule auf dem Grundstück Wiersbergstraße 44, 51103 Köln  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass –abweichend von ihrem Beschluss 2635/2013- 
die Genehmigung für die eingeschossige Containeranlage der Kaiserin-Theophanu-Schule mit 
8 Klassenräumen auf dem Grundstück Wiersbergstraße 44, Gemarkung Kalk, Flur 26, Flur-
stück 199, befristet auf 5 Jahre verlängert werden darf. 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Kalk lehnt eine Verlängerung der Genehmigung für die eingeschossige 
Containeranlage der Kaiserin-Theophanu-Schule mit 8 Klassenräumen auf dem Grundstück 
Wiersbergstraße 44, Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstück 199, um 5 Jahre ab. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Auf dem Grundstück Wiersbergstraße 44, Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstück 199, 
befindet sich ein eingeschossiger temporärer Schulersatzbau mit 8 Klassenräumen, 
dessen Genehmigung zwischenzeitlich abgelaufen ist. Das Bauaufsichtsamt ist bereit, 
eine weitere Baugenehmigung befristet auf 5 Jahre zu erteilen, insbesondere mit Blick 
auf den Schulnotstand. Dem steht der Beschluss der Bezirksvertretung zur Grünpla-
nung und deren Umsetzung aus dem Jahre 2013 entgegen (Vorlagen-Nummer 
2635/2013). Die Verwaltung bittet um ein Votum, von diesem Beschluss ausnahms-
weise auf Grund der besonderen Umstände dieses Einzelfalles abzuweichen und eine 
Verlängerung der Genehmigung um 5 Jahre zuzustimmen. 
Im Schuljahr 2023/2024 wird das Kaiserin-Theophanu-Gymnasium, Kantstraße 3, eine 
Bündelungsschule werden. Die Zahl der Schüler*innen wird von circa 980 auf circa 
1100 Schüler*innen ansteigen. Aufgrund dieser Tatsache wird die ohnehin prekäre Si-
tuation der fehlenden Schulplätze im Stadtteil Kalk noch angespannter. Der in Rede 
stehende Schulersatzbau (Trakt G des Gymnasiums) wird demnach dringend weiter 
benötigt.  
Sofern der Trakt G, um den es hier geht, keine Genehmigung erhält, werden der 
Schule 8 Klassenräume fehlen. Dies kann aufgrund der ausgelasteten  
Raumkapazitäten nicht mehr aufgefangen werden. Die Schule ist ab Sommer 2023 
Bündelgymnasium und muss daher noch einen zusätzlichen Jahrgang aufnehmen. 
Mehr geht schlichtweg nicht. 
Aktuell wird am Schulstandort Kantstraße 3 die Bausubstanz der aus den 50er Jahren 
stammenden Bestandsgebäude im Hinblick auf eine Generalinstandsetzung bezie-
hungsweise einen Teilabbruch mit anschließendem Neu- oder Erweiterungsbau unter-
sucht. 
Mit einem (oder mehreren) weiteren An- beziehungsweise Erweiterungsbau(-ten) soll 
der zusätzlich erforderliche Raumbedarf gedeckt werden. Dieser resultiert aus den in-
folge von G 9 gestiegenen Schüler*innenzahlen. Zudem müssen die bestehenden 
Containerbauten durch dauerhafte Gebäude ersetzt werden. Die seit langem von Sei-
ten der Eltern- und Schülerschaft geforderte Erweiterung der Mensa soll im Rahmen 
dieser Maßnahme ebenfalls Berücksichtigung finden.  
Die an der Kantstraße 3 geplante Baumaßnahme ist Teil eines Maßnahmenpaketes, 
welches der Bezirksvertretung und dem Rat im Juni dieses Jahres zur Entscheidung 
vorgelegt werden soll. Ziel ist eine Realisierung innerhalb eines Zeitraumes von vo-
raussichtlich 5 bis 6 Jahren.  
Um den Schulbetrieb während der Bauausführung aufrecht zu erhalten und die Si-
cherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können, ist eine standortnahe 
Auslagerung von 31 Klassenräumen, sowie Mensa, Verwaltungsräumen und von  
Räumen für die Ganztagsbetreuung in Interimsbauten zwingend erforderlich. Hierbei 
werden die 8 Klassenräume des G-Traktes ebenfalls eine wichtige Rolle einnehmen 
müssen. Mögliche alternative standortnahe Auslagerungsvarianten wurden überprüft,

3 
kommen jedoch aufgrund von Baumbestand, mangelnder Größe und hoher Baukos-
ten nicht in Betracht. 
Baubeschreibung der erforderlichen Umbauten an der Kaiserin-Theophanu-
Schule 
Übersichtskarte Stadtplan 
 
Übersichtskarte Standort Kantstraße 3, 51103 Köln 
 
Kantstr. 3 
B 
A 
K Abgebro-
chen 
Abgebro-
chen 
G 
N 
T 
E 
P

4 
Die Kaiserin-Theophanu-Schule liegt im Zentrum des Stadtteils Kalk. An diesem 
Standort besuchen derzeit circa 1.100 Schülerinnen und Schüler die Schule.   
Das Objekt besteht aus acht Baukörpern, die sich über das gesamte Grundstück ver-
teilen: 
- Trakt A, Baujahr 1928 (Massivbau) 
- Trakt B, Baujahr 1954/55 (Massivbau, Denkmalschutz) 
- Trakt E, Baujahr 1957 (Massivbau, Denkmalschutz) 
- Trakt G, Baujahr 2013 (Containerbau) 
- Trakt K, Baujahr 2011 (Containerbau) 
- Trakt N, Baujahr 2020 (Massivbau) 
- Trakt P, Baujahr circa 1960 (Containerbau) 
- Trakt T, Baujahr 2020 (Massivbau) 
Die Trakte N (Unterrichtsräume und Fachräume) und T (3-fach Sporthalle) wurden 
2020 neu errichtet und sind dementsprechend nicht Teil der nachfolgend beschriebe-
nen Baumaßnahmen. 
Diese betreffen die Trakte A und B (Unterrichts- und Verwaltungsräume und Aula), so-
wie den Trakt E (Mensa und Hausmeisterwohnung), einschließlich des schrittweisen 
Rückbaus der in Containerbauweise errichteten Trakte G, K und P.  
Die Gesamtmaßnahme untergliedert sich in nachfolgend aufgeführte Teilbaumaßnah-
men: 
- Errichtung der Interimsgebäude 
- teilweiser Rückbau der Bestandsgebäude in mehreren Abschnitten 
- Generalinstandsetzung der denkmalschützten Bestandsgebäude 
- Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten inklusive Außenanlagen 
- Rückbau der Interimsgebäude 
Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte werden instandgesetzt. Hierzu sollen alle  
inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter Be-
rücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt, sowie die 
Gebäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brand-
schutz ist zu ertüchtigen und vorhandene Mängel zu beseitigen. In allen Bereichen der 
Trakte ist Barrierefreiheit herzustellen. 
Aufgrund der an Dach- und Fassadenkonstruktion des A-Traktes vorgefundenen 
Bauschäden ist mittels weiterer Untersuchungen festzustellen, ob ein Erhalt oder Neu-
bau dieses Traktes unter Betrachtung des Gesamtkonzeptes, der Bau- und Betriebs-
kosten und einer optimierten Grundstücksnutzung sinnvoll ist.  
Mit einem (oder mehreren) An- beziehungsweise Erweiterungsbau (-ten) wird der zu-
sätzliche Raumbedarf gedeckt. Eine Erweiterung der Mensa und der Mensaküche soll 
ebenfalls im An- beziehungsweise Erweiterungsbau Berücksichtigung finden. 
Die Containerbauten (Trakte P, K und G) werden im Rahmen der Baumaßnahme suk-
zessive zurückgebaut. 
Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, ist während der gesamten Bauausführung 
eine Auslagerung in temporäre Systembauten notwendig.

Anlage 1 - Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch vom 14.08.2023

3521 Zeichen

Anlage 1 zu Beschlussvorlage 1439/2023 
Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch mit Vertreter*innen der 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) am 14.08.2023 
Am 14.08.2023 fand mit Bezirksvertreter*innen des Bezirkes Kalk ein Fachgespräch 
statt. Dabei wurden die an der Kaiserin-Theophanu-Schule geplanten 
Baumaßnahmen (Vorlagen-Nummer 1196/2023) erläutert und der Zusammenhang 
mit der Verlängerung der Baugenehmigung des an der Wiersbergstraße 44 
gelegenen G-Traktes dargestellt. 
 
Die Bezirksvertreter*innen baten um nachträgliche zeichnerische Darstellung der 
Lage der geplanten Interimsgebäude, in welcher die Wegeverbindung zwischen 
Sieversstraße und Christian-Sünner-Straße dargestellt wird. 
Außerdem wünschten sie eine zeichnerische Darstellung der Wegeverbindung 
zwischen dem Trakt G (Wiersbergstraße 44) und den zukünftig geplanten 
Interimsgebäuden. 
Beide Darstellungen werden hiermit vorgelegt. 
 
Darüber hinaus baten die Bezirksvertreter*innen die Verwaltung zu prüfen, ob das in 
der Vietorstraße 38 gelegene Schulgebäude, welches aktuell leer steht, für eine 
Auslagerung der Oberstufe aus der Kaiserin-Theophanu-Schule in Betracht gezogen 
werden kann. 
 
Hierzu teilt das Amt für Schulentwicklung mit, dass nach derzeitigen Planungen die 
Teilauslagerung der Hauptschule in der Albermannstraße 21 in die Vietorstraße 38 
geplant ist. An der Albermannstraße/Remscheider Straße/Falckensteinstraße ist 
neben der Sanierung der Bestandsgebäude die Errichtung einer neuen Grundschule 
geplant. Weder auf dem Schulgrundstück, noch im benachbarten Umfeld dieser 
Schule gibt es die Möglichkeit zur Aufstellung von Schulersatzbauten, so dass die 
Auslagerung ausschließlich in bereits bestehende und derzeit ungenutzte 
Schulgebäude erfolgen kann. 
Zudem wird sich der Ausführungszeitraum beider Baumaßnahmen zeitlich 
überschneiden, so dass die Vietorstraße für eine (Teil)auslagerung der Kaiserin-
Theophanu-Schule auch aus diesem Grund nicht in Erwägung gezogen werden 
kann. 
Überdies sind die in der Vietorstraße zur Verfügung stehenden zehn Klassenräume 
mit 55 bis 59 m² relativ klein. Für die geringeren Klassenstärken der Hauptschule 
wären diese Raumgrößen jedoch passend. 
Die Oberstufe der Kaiserin-Theophanu-Schule umfasst 380 Schülerinnen und 
Schüler. Für deren Unterbringung wären die zehn Klassenräume am Standort 
Vietorstraße unzureichend.

MMM
Fläche für den Gemeinbedarf 
  -Jugendeinrichtung- 
Interim III 
Interim II 
Interim I 
Tartanfeld 
Schulgebäude IV SD 
Fußweg Bestand 
4.585
2.00
11.315
16.50
16.50
16.50
66.00
27.00
27.00
TraktG
Wi ersbergstraße
Fuß-und
Radweg
Fuß-und
Radweg
Baum zu erhalten 
Variante 1:  Interimsgebäude 
zwischen Sieversstr. und Christian-Sünner-Str. 
Maßstab 1:750 
Kaiserin-Theophanu-Schule 
Kantstr. 3, 51103 Köln 
Kaiserin-Theophanu-Schule 
Kantstr. 3, 51103 Köln 
Variante 1 
Interimsgebäude 
zwischen Sieversstr. und  
Christian-Sünner-Str. 
Maßstab 1 : 750 
ggf. Abbruch 
Mauer

MMM
Interim II 
Interim III 
11.315
Interim I 
Tartanfeld 
Schulgebäude IV SD 
Fläche für den Gemeinbedarf 
  -Jugendeinrichtung- 
Wiersbergstraße
TraktG
Fußweg Bestand 
2.00
27.00
16.55
5
16.50 
70.47
16.50
4.585
Fuß-und
Radweg
Fuß-und
Radweg
Baum zu erhalten 
Kaiserin-Theophanu-Schule
Kantstr. 3, 51103 Köln
Variante 2:  Interimsgebäude 
zwischen Sieversstr. und Christian-Sünner-Str. 
Maßstab 1:750 
Variante 2 
Interimsgebäude 
zwischen Sieversstr. und  
Christian-Sünner-Str. 
Maßstab 1 : 750 
ggf. Abbruch 
Mauer 
Kaiserin-Theophanu-Schule 
Kantstr. 3, 51103 Köln

Beratungsverlauf (1)

21.09.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Wiersbergstraße 44
  • Vietorstraße 38
  • Albermannstraße 21
  • Sieversstraße
  • Christian-Sünner-Straße
  • Kantstraße 3
  • Remscheider Straße
  • Falckensteinstraße

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Details

Aktenzeichen
1439/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.07.2023
Erstellt
28.04.2023 15:08