2009/0253
Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 26. März 2009 Querungshilfe für den Kreisel in Wixhausen
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2009/0253
3160 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.06.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0253 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 26. März 2009 Querungshilfe für den Kreisel in Wixhausen Vorlage vom: 16.06.2009 Beschlussvorschlag: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 16.06.2009 Der Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 26. März 2009 lautet: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Wixhäuser Ortsbeirat Vorschläge für Querungshilfe(n) für den Kreisel (Hindemithstraße/Schönbergstraße/In den Wingerten) zu unterbreiten. Begründung: Mitglieder der Fraktionen von CDU und SPD im Ortsbeirat sind vermehrt von Bürgerinnen und Bürgern von Wixhausen auf die Notwendigkeit von Querungshilfe(n) für den Kreisel (Hindemithstraße/Schönbergstraße/In den Wingerten) angesprochen worden. Nach einer Ortsbesichtigung durch die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD ist festzustellen, dass die Straßenquerung an den vorgesehenen Stellen des Kreisels insbesondere für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen nicht ungefährlich ist. Überlegungen zur Entschärfung dieser Gefahrensituation in Form von Querungshilfe(n) müssen daher jetzt angestellt werden und geeignete Maßnahmen sollen dann in enger Abstimmung mit dem Wixhäuser Ortsbeirat zeitnah umgesetzt werden. Zu diesem Antrag wird Folgendes berichtet: Als der Kreisverkehrsplatz 1994 in Wixhausen eingerichtet wurde, entsprach er sowohl ausbautechnisch wie auch von der Ausstattung und der Verkehrsregelung her der damals geltenden Standardlösung. Nach heutigen Richtlinien werden die Querungsstellen für Fußgänger an neu angelegten Kreisverkehren grundsätzlich als Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) ausgebaut, um damit eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs zu erzielen. Die Erörterung des Themas Fußgängersicherheit am Wixhäuser Kreisel innerhalb der Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit hat ergeben, dass die Bedingungen für querende Fußgänger dort für sehr gut erachtet werden. In allen vier Zuläufen des Kreisverkehrs befinden sich gut einsehbare Querungsinseln. Unfälle mit Fußgängern gab es seit Bestehen des Kreisels keine. Ein Umbau wird aus Verkehrssicherheitsgründen daher für nicht notwendig gehalten. Zur Finanzierung der Maßnahme – aufwendige Beschilderung, Markierung und zusätzliche Beleuchtung stehen zudem keine Mittel zur Verfügung. Darmstadt, 16. Juni 2009 VI-66/4 wo-br Nst. 2592 Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Hindemithstraße
- Schönbergstraße
- In den Wingerten
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0253
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.06.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00