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2009/0253

Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 26. März 2009 Querungshilfe für den Kreisel in Wixhausen

Magistratsvorlage 16.06.2009

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2009/0253

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2009/0253

3160 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.06.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0253 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 26. März 2009 
Querungshilfe für den Kreisel in Wixhausen 
 
Vorlage vom: 16.06.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 16.06.2009 
 
Der Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 26. März 2009 lautet: 
 
Der Magistrat wird aufgefordert, dem Wixhäuser Ortsbeirat Vorschläge für Querungshilfe(n) für den 
Kreisel (Hindemithstraße/Schönbergstraße/In den Wingerten) zu unterbreiten. 
 
Begründung:
 
 
Mitglieder der Fraktionen von CDU und SPD im Ortsbeirat sind vermehrt von Bürgerinnen und 
Bürgern von Wixhausen auf die Notwendigkeit von Querungshilfe(n) für den Kreisel 
(Hindemithstraße/Schönbergstraße/In den Wingerten) angesprochen worden. Nach einer 
Ortsbesichtigung durch die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD ist festzustellen, dass die 
Straßenquerung an den vorgesehenen Stellen des Kreisels insbesondere für ältere Menschen oder 
Menschen mit Behinderungen nicht ungefährlich ist. Überlegungen zur Entschärfung dieser 
Gefahrensituation in Form von Querungshilfe(n) müssen daher jetzt angestellt werden und 
geeignete Maßnahmen sollen dann in enger Abstimmung mit dem Wixhäuser Ortsbeirat zeitnah 
umgesetzt werden. 
 
Zu diesem Antrag wird Folgendes berichtet: 
 
Als der Kreisverkehrsplatz 1994 in Wixhausen eingerichtet wurde, entsprach er sowohl 
ausbautechnisch wie auch von der Ausstattung und der Verkehrsregelung her der damals geltenden 
Standardlösung. 
 
Nach heutigen Richtlinien werden die Querungsstellen für Fußgänger an neu angelegten 
Kreisverkehren grundsätzlich als Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) ausgebaut, um damit eine 
eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs zu erzielen. 
 
Die Erörterung des Themas Fußgängersicherheit am Wixhäuser Kreisel innerhalb der Arbeitsgruppe 
Verkehrssicherheit hat ergeben, dass die Bedingungen für querende Fußgänger dort für sehr gut 
erachtet werden. In allen vier Zuläufen des Kreisverkehrs befinden sich gut einsehbare 
Querungsinseln. Unfälle mit Fußgängern gab es seit Bestehen des Kreisels keine. 
 
Ein Umbau wird aus Verkehrssicherheitsgründen daher für nicht notwendig gehalten. 
 
Zur Finanzierung der Maßnahme – aufwendige Beschilderung, Markierung und zusätzliche 
Beleuchtung stehen zudem keine Mittel zur Verfügung. 
 
Darmstadt, 16. Juni 2009 
VI-66/4 wo-br 
Nst. 2592 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 3
TOP 310

Orte (3)

  • Hindemithstraße
  • Schönbergstraße
  • In den Wingerten

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0253
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.06.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00