0788/2018
"Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler; VEP Einleitungsbeschluss und frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2
102 Zeichen
6WlGWHEDXOLFKHV3ODQXQJVNRQ]HSW9RONKRYHQHU6WUDHLQ.|OQ(VFK$XZHLOHUStand Juli 20170DVWDE050
Anlage 1
421 Zeichen
Volkhovener Straße in Köln - Esch/Auweiler Geltungsbereich des Bebauungsplanes Stadtplanungsamt 62 Stadt Köln M nn on, AS " « NY oN a NY IYN N nn > REN 8 Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 300 Meter 200 Maßstab 1:5 000 100 50
Beschlussvorlage Ausschuss
6372 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 fedd ma Vorlagen-Nummer 0788/2018 Freigabedatum 09.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Weiler Straße und Volkhovener Straße auf einem Teil des Grundstücks: Gemarkung Esch, Flur 2, Flurstück 528 —Arbeitstitel: "Volk- hovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnnutzung als Orts- arrondierung festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1; Alternative: keine Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Esch/Auweiler. Das Gebiet umfasst eine Fläche aus dem Grundstück: Gemarkung Esch, Flur 2, Flurstück: 528. Grundstücksgröße und heutige Nutzung Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,1 ha. Eine Vegetation in Form von Bäumen und Sträuchern ist nicht vorhanden. Es handelt sich um eine ausgeräumte Agrarlandschaft. Zurzeit wird das von der Planung betroffene Teilstück des Flurstücks 528 landwirtschaftlich genutzt. Planungsanlass Die Firma ARGE Rolf Kloubert/Bohsem, Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH, Oststraße 22, 53879 Euskirchen hat bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Bau- gesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, circa dreizehn Doppelhäuser, zehn Reihenhäuser, zwei Einzelhäuser und ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Der Bedarf an Wohnraum der Stadt Köln ist weiter steigend. Im Ortsteil Esch/Auweiler besteht auf- grund des ländlichen Charakters in Kombination mit der schnellen Erreichbarkeit der Innenstadt eine große Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken. Durch seine gute Anbindung an das Straßennetz und den ÖPNV sowie durch eine intakte Infrastruk- tur ist Esch/Auweiler besonders für Familien attraktiv. Mit Schreiben vom 21.12.2017 hat die ARGE Rolf Kloubert/Bohsem die Zustimmung zur Anwendung des "Kooperativen Baulandmodells Köln" eingereicht. Städtebauliche Zielsetzung Durch die geplante Bebauung im Bereich zwischen Weiler Straße und Volkovener Straße in Köln- Esch/Auweiler kann eine städtebaulich sinnvolle Ortsabrundung in diesem Bereich verwirklicht wer- den. Der vorhandene Ortsrand wird komplettiert und die Ortslage Esch/Auweiler erhält damit eine neue, abgerundete, in sich geschlossene Struktur. Geplant ist eine Einfamilienhausbebauung in zweigeschossiger Bauweise mit max. zwei Wohneinhei- ten. Es sollen im Bereich zwischen Weiler Straße und Volkhovener Straße insgesamt ca. 26 Doppel- häuser, 10 Reihenhäuser, in Gruppen zu je fünf, mit dazugehörigen Garagen, 2 freistehende Einfami- lienhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus mit angegliederter Tiefgarage und Stellplatzanlage errichtet werden. Die Grundstücksgrößen liegen bei circa 250 m² je Doppelhaushälfte, ca. 120 m² je Reihen- haus und ca. 450 qm je freistehendem Einfamiliehaus. Die Bautiefe beträgt 12.0 m. Die geplante Be- bauung ordnet sich in die Umgebung der vorhandenen Einfamilienhausbebauung ein, die ähnliche Baustrukturen zeigt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das geplante Vorhaben soll ein vorhabenbezo- gener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. 3 Bestehendes Planungsrecht Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Es handelt sich um Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der Bereich überwiegend als Wohnbaufläche und zu einem Teilbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Landschaftsplan weist ein Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel EZ 3 aus. Das Entwicklungsziel beinhaltet, die Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Le- bensräumen und gliedernden Elementen. Verkehrliche Erschließung Die straßenmäßige Haupterschließung soll für das Gebiet von der Volkhovener Straße aus erfolgen. Im nördlichen Bereich des Wohngebietes endet die Erschließung in einer Wendeanlage, die nur durch eine Notzufahrt (Feuerwehr, Rettungsdienst) an die Weiler Straße angebunden ist. Abgehend von der Haupterschließung sind drei Stichwege geplant. Technische Infrastruktur Die Umgebung des Plangebietes ist bebaut und erschlossen. Ein Entwässerungskonzept wird gege- benenfalls im weiteren Verfahren erarbeitet und mit den Ver- und Entsorgungsträgern abgestimmt. Eingriff/Ausgleich Bei der für das Vorhaben in Anspruch genommenen Grundstücksfläche handelt es sich um Acker- landfläche ohne Baum- und Strauchbestand. Der Eingriff in Natur und Landschaft soll innerhalb des Planbereiches durch die Bereitstellung von entsprechend bepflanzten Ausgleichsflächen kompensiert werden. Geplant ist ein 15 m x 240 m breiter Grünstreifen, der als Streuobstwiese gestaltet werden soll. Neben der Funktion einer Ausgleichsmaßnahme erfolgt somit eine für den ländlichen Raum typi- sche Art der Eingrünung. Umweltbelange Weitere Umweltbelange werden im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und in den zu erstellen- den Umweltbericht einfließen. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens kommen wird. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Er- schließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt entstehen nicht. Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden. 2 Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Volkhovener Straße
- Oststraße 22
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0788/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.04.2018
- Erstellt
- 12.03.2018 09:36