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0788/2018

"Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler; VEP Einleitungsbeschluss und frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 17.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 17.05.2018, TOP 9.2.4

Anlage 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2

102 Zeichen

6WlGWHEDXOLFKHV3ODQXQJVNRQ]HSW9RONKRYHQHU6WUD‰HLQ.|OQ(VFK$XZHLOHUStand Juli 20170D‰VWDE050

Anlage 1

421 Zeichen

Volkhovener Straße
in Köln - Esch/Auweiler

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Stadtplanungsamt

62 Stadt Köln M

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Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

300 Meter

200

Maßstab 1:5 000
100

50

Beschlussvorlage Ausschuss

6372 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 fedd ma 
Vorlagen-Nummer 
 0788/2018 
Freigabedatum 09.04.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Weiler Straße und Volkhovener Straße 
auf einem Teil des Grundstücks: Gemarkung Esch, Flur 2, Flurstück 528 —Arbeitstitel: "Volk-
hovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnnutzung als Orts-
arrondierung festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis 
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1; 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Lage des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Esch/Auweiler. Das Gebiet umfasst eine 
Fläche aus dem Grundstück: Gemarkung Esch, Flur 2, Flurstück: 528. 
 
 
Grundstücksgröße und heutige Nutzung 
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,1 ha. Eine Vegetation in Form von Bäumen und Sträuchern 
ist nicht vorhanden. Es handelt sich um eine ausgeräumte Agrarlandschaft. Zurzeit wird das von der 
Planung betroffene Teilstück des Flurstücks 528 landwirtschaftlich genutzt. 
 
 
Planungsanlass 
Die Firma ARGE Rolf Kloubert/Bohsem, Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH, Oststraße 22, 
53879 Euskirchen hat bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem 
Ziel, circa dreizehn Doppelhäuser, zehn Reihenhäuser, zwei Einzelhäuser und ein Mehrfamilienhaus 
zu errichten. 
Der Bedarf an Wohnraum der Stadt Köln ist weiter steigend. Im Ortsteil Esch/Auweiler besteht auf-
grund des ländlichen Charakters in Kombination mit der schnellen Erreichbarkeit der Innenstadt eine 
große Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken. 
Durch seine gute Anbindung an das Straßennetz und den ÖPNV sowie durch eine intakte Infrastruk-
tur ist Esch/Auweiler besonders für Familien attraktiv. 
Mit Schreiben vom 21.12.2017 hat die ARGE Rolf Kloubert/Bohsem die Zustimmung zur Anwendung 
des "Kooperativen Baulandmodells Köln" eingereicht. 
 
 
Städtebauliche Zielsetzung 
Durch die geplante Bebauung im Bereich zwischen Weiler Straße und Volkovener Straße in Köln-
Esch/Auweiler kann eine städtebaulich sinnvolle Ortsabrundung in diesem Bereich verwirklicht wer-
den. Der vorhandene Ortsrand wird komplettiert und die Ortslage Esch/Auweiler erhält damit eine 
neue, abgerundete, in sich geschlossene Struktur. 
Geplant ist eine Einfamilienhausbebauung in zweigeschossiger Bauweise mit max. zwei Wohneinhei-
ten. Es sollen im Bereich zwischen Weiler Straße und Volkhovener Straße insgesamt ca. 26 Doppel-
häuser, 10 Reihenhäuser, in Gruppen zu je fünf, mit dazugehörigen Garagen, 2 freistehende Einfami-
lienhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus mit angegliederter Tiefgarage und Stellplatzanlage errichtet 
werden. Die Grundstücksgrößen liegen bei circa 250 m² je Doppelhaushälfte, ca. 120 m² je Reihen-
haus und ca. 450 qm je freistehendem Einfamiliehaus. Die Bautiefe beträgt 12.0 m. Die geplante Be-
bauung ordnet sich in die Umgebung der vorhandenen Einfamilienhausbebauung ein, die ähnliche 
Baustrukturen zeigt. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das geplante Vorhaben soll ein vorhabenbezo-
gener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.

3 
Bestehendes Planungsrecht 
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Es handelt sich um Außenbereich im Sinne von § 35 
Baugesetzbuch (BauGB). Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der Bereich überwiegend als 
Wohnbaufläche und zu einem Teilbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 
Der Landschaftsplan weist ein Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel EZ 3 aus. Das 
Entwicklungsziel beinhaltet, die Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Le-
bensräumen und gliedernden Elementen. 
 
 
Verkehrliche Erschließung 
Die straßenmäßige Haupterschließung soll für das Gebiet von der Volkhovener Straße aus erfolgen. 
Im nördlichen Bereich des Wohngebietes endet die Erschließung in einer Wendeanlage, die nur 
durch eine Notzufahrt (Feuerwehr, Rettungsdienst) an die Weiler Straße angebunden ist. Abgehend 
von der Haupterschließung sind drei Stichwege geplant.  
 
 
Technische Infrastruktur 
Die Umgebung des Plangebietes ist bebaut und erschlossen. Ein Entwässerungskonzept wird gege-
benenfalls im weiteren Verfahren erarbeitet und mit den Ver- und Entsorgungsträgern abgestimmt.  
 
 
Eingriff/Ausgleich 
Bei der für das Vorhaben in Anspruch genommenen Grundstücksfläche handelt es sich um Acker-
landfläche ohne Baum- und Strauchbestand. Der Eingriff in Natur und Landschaft soll innerhalb des 
Planbereiches durch die Bereitstellung von entsprechend bepflanzten Ausgleichsflächen kompensiert 
werden. Geplant ist ein 15 m x 240 m breiter Grünstreifen, der als Streuobstwiese gestaltet werden 
soll. Neben der Funktion einer Ausgleichsmaßnahme erfolgt somit eine für den ländlichen Raum typi-
sche Art der Eingrünung. 
 
 
Umweltbelange 
Weitere Umweltbelange werden im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und in den zu erstellen-
den Umweltbericht einfließen. 
 
 
Planverwirklichung 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB 
geschaffen werden. 
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. 
Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens kommen wird. 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Er-
schließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt entstehen nicht. 
Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden. 
 
 
2 Anlagen

Beratungsverlauf (2)

26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Volkhovener Straße
  • Oststraße 22

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Details

Aktenzeichen
0788/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.04.2018
Erstellt
12.03.2018 09:36