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Antrag auf Tätigwerden der Verwaltung in Sachen Rückerstattung von Flüchtlingskosten durch das Land NRW; Fristsetzung und ggf.Klageerhebung gegen das Land NRW wegen Flüchtlingskosten

AfD Antrag nach § 3 AN/1685/2019 vom 02.12.2019

Stand: Am 12.12.2019 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • AfD Antrag nach § 3

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.201 AN/1685/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 12.12.2019 Antrag auf Tätigwerden der Verwaltung in Sachen Rückerstattung von Flüchtlingskosten durch das Land NRW; Fristsetzung und ggf.Klageerhebung gegen das Land NRW wegen Flüchtlingskosten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen- den Ratssitzung zu nehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Sachen Rückerstattung der Flüchtlingskosten durch Bund und Land tätig zu werden und die Rückforderung der bislang nicht erstatteten Kosten mit einer Fristsetzung bis zum 15. Januar 2020 zu verbinden. Sollte das Land dem nicht nachkommen ist eine Klage auf Schadenser- satz gegen das Land NRW vorzubereiten. Hintergrund sind die erheblichen Kosten, mit denen das Asylchaos seit 2015 den Haushalt der Stadt Köln belastet. Der Haus- halt könnte - wenn die unkontrollierte Grenzöffnung nicht stattgefunden hätte - be- reits in den letzten Jahren längst ausgeglichen worden sein. - 2 - Begründung: Frau Angela Merkel und die Bundesregierung tragen für die Grenzöffnung im Se p- tember 2015 die Verantwortung und damit auch für damit in Zusammenhang stehen- de entstandene Mehrkosten. Hannelore Kraft forderte seinerzeit als Ministerpräsiden- tin von NRW in einem Interview mit der SZ1 mehr Geld für Flüchtlinge. Die Stadt Köln wendet in den kommenden fünf Jahren (2020-2024) insgesamt 793 Mio. € für Flüchtlinge auf. Von diesen 793 Mio. € bleibt Köln auf rund 390 Mio. € (50%) sitzen. Für die vergangenen 5 Jahre (2015 -2019) liegen die Kosten für die Stadt Köln mindestens in vergleichbarer Größenordnung. Die Verwaltung wird aufge- fordert die genaue Höhe zu ermitteln und diese dem Rat der Stadt Köln mitzuteilen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der städtische Haushalt in dieser Größenordnung durch Fehlentscheidungen, die in Berlin gefällt wurden, belastet werden soll. Das Land NRW hält die hierfür bestimmte Mittel den Kommunen gegenüber nach wie vor zurück. Daher ist es geboten und im Interesse der Stadt Köln, diese Gelder unverzüglich ein- zufordern und ggf. auch auf dem Klagewege durchzusetzen. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer) 1 https://www.sueddeutsche.de/politik/hannelore -kraft-zur-fluechtlingspolitik -ich-muss-die-situation- gebacken-kriegen-1.2639282

Beratungsverlauf

  1. 12.12.2019

    Rat

    TOP 3.1.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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