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1327/2023

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Thyssen

Beschlussvorlage Ausschuss 08.05.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 10.2

Anlage 1 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5 Auszug BP_RP_Beirat_1327_2023

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Anlage 7 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll 10.2 StEA 31.08.2023

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Anlage 6 Stellungnahme Verwaltung Beschluss BV 4

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 3 Leitplanken Qualifizierungsverfahren

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Anlage 4 Ausschnitt FNP

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Anlage 2 Erläuterungstext

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Anlage 1 Geltungsbereich

386 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straßein Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

7735 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1327/2023 
Freigabedatum 08.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunig-
ten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der Bahntrasse Köln-
Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der Lichtstraße, östlich der 
Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestandsbebauung Oskar-Jäger-Straße 
177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten 
mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; 
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3) 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 23.05.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 06.12.2022 hat die Oskar-Jäger-Straße Alpha Projektentwicklungs GmbH 
und Oskar­Jäger-Straße Beta Projektentwicklungs GmbH, Vorsetzen 50, 20459 Hamburg, bei 
der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, 
auf den Grundstücken des ehemaligen Thyssen-Geländes an der Oskar-Jäger-Straße in Köln-
Ehrenfeld eine gewerbliche Entwicklung zu realisieren.  
 
Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße 179 und 192 liegt im Stadtteil Ehrenfeld und ist 
insgesamt circa 2,3 ha groß. Es umfasst die Flurstücke 64, 193, 2378/53, Flur 72 der Gemar-
kung Ehrenfeld, einen Teil des Flurstücks 194, Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld (öffentliche 
Verkehrsfläche Oskar-Jäger-Straße) und das westlich der Oskar-Jäger-Straße gelegene Flur-
stück 95, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf. Die Vorhabengrundstücke ohne die Oskar-Jäger-
Straße haben eine Größe von ca. 2,1 ha.  
Die beiden Teilgrundstücke westlich und östlich der Oskar-Jäger-Straße wurden lange Jahre 
von der Thyssen-Krupp-AG genutzt, die Nutzung wurde 2021 aufgegeben. Die vollständig 
versiegelte Fläche ist zum größten Teil durch die große ehemalige Produktionshalle überbaut. 
Zwei weitere Gebäude ergänzen die Bausubstanz: das unter Denkmalschutz stehende Ver-
waltungsgebäude direkt an der Oskar-Jäger-Straße und ein Sozialgebäude / Kantine an der 
Vogelsanger Straße. Die Fläche westlich der Oskar-Jäger-Straße wurde ebenfalls gewerblich 
genutzt und liegt zurzeit brach  
 
Nutzungskonzept 
Die Vorhabenträgerin plant, das ehemals industriell-gewerblich genutzte Areal in ein zeitge-
mäßes, lebendig-urbanes Quartier mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen zu überfüh-
ren. Neben urbanen Arbeitswelten (Büros und Dienstleistung) ist auch die Weiterentwicklung 
der Kreativwirtschaft durch Bereitstellung von entsprechend Flächen erwünscht, ergänzt um 
Gastronomie mit der Möglichkeit für kleinere Events, z.B. Musik-Club, Kultur, kleinteilige Lä-
den und Beherbergungsbetrieb. Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Verän-
derungen in Ehrenfeld und den angrenzenden Stadtteilen. Für die sogenannte „Weststadt“ 
wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fort-
schreibung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformations-
prozess der Weststadt definiert. Die Fläche an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren 
Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direkten Nach-
barschaft und näheren Umgebung.  
 
Die angestrebte Neuordnung der Vorhabenträgerin berücksichtigt die vorhandenen Nutzun-
gen der „Ehrenfelder Clubkultur“ und des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Si-
cherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg“, indem keine lärmsensiblen Nut-
zungen (insbesondere keine Wohnnutzungen) vorgesehen werden. Zudem soll die Durchmi-
schung des Areals mit kulturellen, gastronomischen Nutzungen das Angebot rund um die 
Lichtstraße ergänzen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 
„Sicherung der Clubkultur“ soll zunächst auch das Thyssen-Grundstück weiterhin beinhalten 
und im Fortlauf der Planung die Geltungsbereiche beider Bebauungspläne in dem Bereich 
geprüft werden.

3 
 
Planungsrecht und Verfahren 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Ver-
fahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt 
werden. 
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet westlich der Oskar-Jäger-Straße als 
Gewerbegebiet (GE) und das Gebiet östlich der Oskar-Jäger-Straße als Industriegebiet (GI) 
dar. Die geplante Nutzung des Gebietes ist nur in Teilen aus dem Flächennutzungsplan ent-
wickelbar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im Wege einer Berichtigung der Flächen-
nutzungsplan auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes angepasst wer-
den. 
 
Qualifizierungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Vorhabenträgerin plant die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens (als zweiphasi-
ges Gutachterverfahren) in Kooperation mit der Stadt Köln, in dem die städtebaulich-
freiraumplanerische Qualifizierung erfolgt und auch Nutzungskonzepte und erste architektoni-
sche Aussagen aufgezeigt werden sollen. Der Anlage 3 sind die wesentlichen Leitplanken für 
das Qualifizierungsverfahren zu entnehmen. Das Ergebnis soll Grundlage des weiteren Be-
bauungsplanungsverfahrens werden. Das kleine Teilgrundstück westlich der Oskar-Jäger-
Straße war auch Teil des Ideenteils zum Wettbewerb Max Becker-Areal.  
 
Aufgrund der Lage des Plangebiets im Spannungsfeld der „Weststadt“ und der baulich-
räumlichen und funktionalen Neuordnung soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ge-
mäß § 3 (1) BauGB als Abendveranstaltung durchgeführt werden. Diese soll innerhalb des 
Qualifizierungsverfahrens stattfinden. Vorgesehen ist, den von der Jury ausgewählten besten 
Beitrag in einer Veranstaltung vorzustellen.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Umsetzung des Bebauungsp lanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO 2). Das Bebau-
ungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. 
Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der 
Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben fin-
det eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten 
erstellt. 
Die Zustimmung der Vorhabenträgerin zu den Leitlinien zum Klimaschutz liegt vor. 
 
 
Anlagen: 
1 Geltungsbereich 
2 Erläuterungstext 
3 Leitplanken im Qualifizierungsverfahren 
4 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Anlage 5 Auszug BP_RP_Beirat_1327_2023

3555 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld 
/ Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Dr. Sinz 
Telefon: (0221) 221 26391 
E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 25.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 
23.05.2023 
öffentlich 
6.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld 
1327/2023 
Beschluss: 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden ge-
änderten und ergänzten Beschluss zu fassen: 
 
„Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und 
der Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der 
Lichtstraße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestands-
bebauung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-
Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen 
festzusetzen; 
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3) 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt.“ 
Ergänzung: 
„Gleichzeitig empfiehlt der Rahmenplanungsbeirat: 
1) Der ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bü-

rozeiten ein belebter Stadtbaustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläu-
terungstext des Einleitungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und ge-
plante Flächenanteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der 
BGF für ergänzende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des 
Wettbewerbsverfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die 
obige Zielsetzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden. 
2) Die geplante Höhenentwicklung der geplanten Gebäude auf dem Thyssen-Ge-
lände wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Höhenentwicklungen in der 
Weststadt als kritisch erachtet. Daher soll das Vorhaben auf das in Bearbeitung 
befindliche Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt der Stadt Köln ab-
gestimmt werden. Dazu sind Zwischenergebnisse der Erarbeitung des Höhen-
entwicklungskonzeptes in das Wettbewerbsverfahren mitaufzunehmen. 
3) Für das Wettbewerbsverfahren werden folgende Aspekte weiterhin als geboten 
erachtet: 
a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt wer-
den, nach der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu 
können. 
b. Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Perso-
nen aus dem Rahmenplanungsbeirat in die Jury berufen werden. 
c. Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits 
zwischen Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden. 
d. Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um ei-
nen gesonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden. 
e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung 
des Berufskolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Ge-
lände realisiert werden kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“ 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.

Anlage 7 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll 10.2 StEA 31.08.2023

6532 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 01.09.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 
öffentlich 
10.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld 
1327/2023 
I Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und 
der Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der 
Lichtstraße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestands-
bebauung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-
Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen 
festzusetzen; 
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3) 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Änderungen/ 
Ergänzungen fett/ gestrichen): 
 
II Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld gemäß Anlage 6 der Verwaltung: 
 
  
Der Stadtentwicklungsausschuss

1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren 
(vorha-benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger 
Straße und der Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbe-
bauung an der Lichtstraße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und 
östlich der Bestands-bebauung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: 
Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem 
Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; Der ehemalige Gewerbestandort 
Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bürozeiten ein belebter Stadt-
baustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläuterungstext des Einlei-
tungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante Flächenanteil 
von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für ergänzende 
Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des Wettbewerbs-
verfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige Ziel-
setzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden. 
 
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3)  
 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); Für das Wettbewerbs-
verfahren werden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet: 
 
a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, 
nach der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können.  
b.  Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen 
aus der BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes 
Mitglied der Klubkomm in die Jury berufen werden.  
c.  Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwi-
schen Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden.  
d.  Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen 
gesonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden.  
 
e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des 
 Berufskolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Gelände 
 realisiert werden kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“  
 
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen/ Änderun-
gen fett/ gestrichen) 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld gemäß Anlage 6 der Verwaltung: 
 
  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
  
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren 
(vorha-benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger

Straße und der Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbe-
bauung an der Lichtstraße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und 
östlich der Bestands-bebauung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: 
Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem 
Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; Der ehemalige Gewerbestandort 
Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bürozeiten ein belebter Stadt-
baustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläuterungstext des Einlei-
tungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante Flächenanteil 
von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für ergänzende 
Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des Wettbewerbs-
verfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige Ziel-
setzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden. 
 
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3)  
 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); Für das Wettbewerbs-
verfahren werden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet: 
 
a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, 
nach der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können.  
b.  Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen 
aus der BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes 
Mitglied der Klubkomm in die Jury berufen werden.  
c.  Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwi-
schen Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden.  
d.  Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen 
gesonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden.  
 
e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des 
 Berufskolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Gelände 
 realisiert werden kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“  
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 Stellungnahme Verwaltung Beschluss BV 4

2726 Zeichen

Anlage 6 
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld  
 
Vorlage 1327/2023  
 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 12.06.2023  
 
 
Beschluss  
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, 
folgenden geänderten Beschluss zu fassen:  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld regt an, dass:  
 
1) Der ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der 
Bürozeiten ein belebter Stadtbaustein werden. In diesem Sinne wird der im 
Erläuterungstext des Einleitungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante 
Flächenanteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für 
ergänzende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des 
Wettbewerbsverfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige 
Zielsetzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1): 
Das Nutzungsverhältnis soll im Wettbewerbsverfahren überprüft werden. Der 
Empfehlung kann gefolgt werden 
 
3) Für das Wettbewerbsverfahren werden folgende Aspekte weiterhin als geboten 
erachtet:  
 
a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, nach der 
ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können.  
 
b. Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen aus der 
BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes Mitglied der 
Klubkomm in die Jury berufen werden. 
 
c. Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwischen 
Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden.  
 
d. Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen 
gesonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden.  
 
e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des 
Berufskolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Gelände realisiert 
werden kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“

Stellungnahme der Verwaltung zu 3 a – d) 
 
Die Punkte 3a – d werden im Wettbewerbsverfahren entsprechend berücksichtigt. 
Den Empfehlungen kann gefolgt werden.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3 e.)  
 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Punkt e.) nicht zu folgen. Der Vorhabenträger hat sich 
auf die europaweite Ausschreibung zur Investorensuche Berufskolleg Ehrenfeld nicht 
beworben, das Ausschreibungsverfahren läuft bereits. Daher soll im 
Wettbewerbsverfahren auch nicht überprüft werden, ob die Erweiterung des 
Berufskolleg Ehrenfeld auf dem Gelände realisiert werden kann.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

8225 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1327/2023
Stand: 28.05.2024 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 
I Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunig-
ten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der Bahntrasse Köln-
Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der Lichtstraße, östlich der 
Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestandsbebauung Oskar-Jäger-Straße 
177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten 
mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; 
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3) 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Änderungen/ Ergän-
zungen fett/ gestrichen): 
 
 
 
II Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
gemäß Anlage 6 der Verwaltung: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss

2 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-schleu-
nigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der 
Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der Licht-
straße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestands-bebau-
ung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in 
Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; Der 
ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bürozei-
ten ein belebter Stadtbaustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläute-
rungstext des Einleitungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante 
Flächenanteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für er-
gänzende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des Wettbe-
werbsverfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige Ziel-
setzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden. 
 
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3)  
 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); Für das Wettbewerbsverfahren 
werden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet: 
 
a.   Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, nach 
der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können.  
b.  Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen aus 
der BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes Mitglied der 
Klubkomm in die Jury berufen werden.  
c.  Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwischen 
Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden.  
d.  Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen ge-
sonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden.  
e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des Berufs-
kolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Gelände realisiert werden 
kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“  
 
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen/ Änderungen fett/ 
gestrichen) 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
gemäß Anlage 6 der Verwaltung: 
 
 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
  
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-schleu-
nigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der 
Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der Licht-
straße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestands-bebau-
ung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in 
Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; Der 
ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bürozei-
ten ein belebter Stadtbaustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläute-
rungstext des Einleitungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante

3 
 
Flächenanteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für er-
gänzende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des Wettbe-
werbsverfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige Ziel-
setzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden. 
 
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3)  
 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); Für das Wettbewerbsverfahren 
werden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet: 
 
a.   Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, nach 
der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können.  
b.  Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen aus 
der BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes Mitglied der 
Klubkomm in die Jury berufen werden.  
c.  Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwischen 
Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden.  
d.  Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen ge-
sonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden.  
e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des Berufs-
kolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Gelände realisiert werden 
kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Bearbeitungsstand: 
Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt am 25.10.2023 veröffentlicht.  
Von September 2023 bis April 2024 hat ein dreiphasiges Gutachterverfahren (Mehrfachbeauf-
tragung) stattgefunden. In der Auslobung wurden die Punkte zu Nutzung und Klima und Grün 
gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses ergänzt. 
In der Jury waren Vertreter*innen der Bezirksvertretung Ehrenfeld, des Rahmenplanungsbei-
rats und ein beratendes Mitglied der Klubkomm dabei.  
Nach Phase 1 hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, die Beiträge der Büros anzusehen und 
vor Ort mit Vertreter*innen der Büros zu sprechen und Anregungen zu geben. 
Nach Abschluss der Phase 2 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsveranstaltung gemäß § 3 (1) 
BauGB als Abendveranstaltung am 23.02.2024 statt. Da nach Phase 2 noch kein Beitrag als 
Siegerentwurf ausgewählt werden konnte, wurde die drei verblieben Beiträge der Planungsbü-
ros Astoc Architects an Planners, Neutelings Riedijk Architecten und Wulf Architekten in der 
Abendveranstaltung vorgestellt. Im Anschluss daran wurden die Beiträge vom 27.02.2024 bis 
12.03.2024 auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Alle eingegangenen Stellungna-
men wurden an die Planungsbüros weitergegeben.  
Am 29.04.2024 hat die Jury den Beitrag von Neutelings Riedijk Architecten, Rotterdam, in Zu-
sammenarbeit mit Kollektif Landscape, Ghent, als Siegerentwurf ausgewählt. Dieser wird als 
Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen.  
 
Nächste Schritte: 
Zu diesem Beschluss sind keine nächsten Schritte erforderlich.

4 
 
Im Bebauungsplanverfahren erfolgt als nächster Schritt der Vorgabenbeschluss.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht erforderlich

Anlage 3 Leitplanken Qualifizierungsverfahren

4165 Zeichen

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A N L A G E       3 
 
Leitplanken im Qualifizierungsverfahren  
Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld 
Die Herausforderungen der Aufgabe liegen im Spannungsfeld der baulich-räumlichen 
und funktionalen Neuordnung. Die Vorhabenträgerin hat sich vor dem Hintergrund der 
besonderen Aufgabe und deren Komplexität zu einem zweiphasigen, 
qualitätssichernden Verfahren mit Dialoganteilen mit den geladenen Planungsteams, 
der Jury inklusive der Verantwortlichen der Stadt Köln entschieden.  
 
Ausgehend von einer Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE gem. BauNVO) wird 
eine Bruttogeschossfläche von ca. 50.000 m² bei einer GFZ von 3,0 angestrebt. Dazu 
werden im Verfahren mögliche Hochpunkte unter Beachtung der 
Denkmalschutzbelange überprüft. 
 
 Folgende Planungsvorgaben sind zu berücksichtigen: 
• Bebauungsplan (Aufstellungsbeschluss) „Sicherung der Clubkultur im Bereich 
Lichtstraße/Grüner Weg“ - östlicher Teil des Plangebiets im Geltungsbereich 
• Zielbild Weststadt 
• Städtebauliche Entwicklungen in der Nachbarschaft, z.B. Max Becker -Areal, 
Ehrenveedel, Vulkangelände, etc. 
• Immissionssituation (z.B. Schienenverkehrslärm, ausgehend von der Bahntrasse in 
Dammlage; Gewerbelärm, ausgehend von vorhandenen Clubs) 
 
Aufgabe 
Die folgenden Hauptthemen gilt es zu einem ganzheitlichen, robusten städtebaulich-
architektonischen sowie freiraumplanerischen Konzept für die Zukunft 
zusammenzufügen. Entwurfsteams und die Jury als empfehlendes Gremium, sollten 
diese Themen im Rahmen der Bearbeitung als Orientierung verstehen: 
 
1. Ein Stück Vielfältigkeit von Ehrenfeld vervollständigen, Mut für Experimentelles 
zeigen und insbesondere das denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude zur 
Stärkung der Identität erhalten 
 
2. Stadträumlich prominente Lagen inszenieren, 
z.B. in Richtung Bahntrasse, durch hohe Häuser akzentuieren 
 
3. Zumindest Teile der großen Haupthalle erhalten und im Sinne der Ehrenfeld-
Szene und Club-Kultur multicodieren 
 
4. Bestehendes, viergeschossiges und denkmalgeschütztes Verwaltungsgebäude an 
der Oskar-Jäger-Straße als Solitär freistellen 
 
5. Vorhandene und geplante Fuß- und Radwegeverbindungen (Bahnweg) im 
angrenzenden Stadtraum aufnehmen bzw. berücksichtigen, attraktive interne 
Erschließung aus dem öffentlichen Raum konzipieren (insbesondere 
Adressbildung „in der zweiten Reihe“) 
 
6. Die Erdgeschosszone als „durchgestecktes“ Gesamterlebnis konzipieren und als 
wichtigsten Beitrag zur Belebung verstehen

7. hohe Qualitäten für die entstehenden Arbeitswelten generieren 
 
8. Stellplatzbedarf auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Köln (Fahrräder und 
Kfz) sowie dem Mobilitätskonzept zum Wettbewerb nachweisen 
 
9. Bildung eigenständiger Bauabschnitte (Realteilung) mit einer stufenweisen 
Realisierung bis 2030 vorausdenken. 
 
Verfahren 
Nichtoffenes zweiphasiges kooperatives Gutachterverfahren mit maximal 10 
teilnehmenden Planungsteams in Phase 1 und Phase 2. Die Jury behält sich vor, die 
Anzahl der Planungsteams in der Phase 2 zu reduzieren. Die Abgabe der Leistungen 
erfolgt aufgrund der Komplexität der Anforderungen an das Projekt nicht anonym. Teil 
des Verfahrens sind Einzelpräsentationen vor der Jury zur Jurysitzung der Phase 1 
und 2. Es werden Modelle in Phase 1 und 2 gefordert. 
 
Teilnehmende 
Es werden 10 Teams aus Städtebauer*innen/ Architekt*innen mit 
Landschaftsarchitekt*innen teilnehmen. Nach Bedarf werden weitere Berater*innen, 
zum Beispiel zum Thema Mobilität, Schallschutz oder Gebäudekonstruktion 
hinzugezogen.  
 
Jury 
Die Zusammensetzung der Jury erfolgt aus Fachpreisrichter*innen, Vertreter*innen der 
Stadtverwaltung, des Vorhabenträgers Soravia, der Politik sowie nicht 
stimmberechtigten Berater*innen. 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Aufgrund der Lage des Plangebiets im Spannungsfeld der Weststadt und der baulich-
räumlichen und funktionalen Neuordnung soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 (1) BauGB als Abendveranstaltung durchgeführt werden. Diese wird 
innerhalb des Wettbewerbsverfahrens erfolgen. Vorgesehen ist, den von der Jury 
ausgewählten besten Beitrag in einer Veranstaltung vorzustellen.

Anlage 4 Ausschnitt FNP

162 Zeichen

Anlage 4StadtplanungsamtAusschnitt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straßein Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter
Maßstab: 1:5000

Anlage 2 Erläuterungstext

36590 Zeichen

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A N L A G E      2 
Erläuterungstext 
 
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel: „Thyssen- Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld“ 
 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Die Nutzung des Plangebietes an der Oskar-Jäger-Straße / Ecke Vogelsanger Straße 
wurde im Jahr 2021 durch die Thyssen-Krupp-AG aufgegeben und das Areal veräu-
ßert. Die neuen Eigentümerinnen, Oskar-Jäger-Straße Alpha Projektentwicklungs 
GmbH und Oskar-Jäger-Straße Beta Projektentwicklungs GmbH (im Weiteren: Vorha-
benträgerin) im Unternehmensverbund SORAVIA, planen nun eine städtebauliche 
Neuordnung und Umnutzung des Areals. 
 
Das Areal an der Oskar-Jäger-Straße soll als urbanes Quartier entwickelt werden, das 
sich durch eine Nutzungsmischung aus Büros und Dienstleistungen, ergänzt um Gast-
ronomie mit der Möglichkeit für kleinere Events, z.B. Musik-Club, Kultur, Läden und Be-
herbergungsbetriebe (gewerbliches Wohnen), auszeichnet. Die historischen Spuren 
der bisherigen Nutzung sollen vor allem durch den Erhalt des denkmalgeschützten 
Verwaltungsgebäudes und die Umnutzung der ehemaligen Produktionshalle, die ggf. 
teilweise in das städtebauliche Konzept integriert werden kann, ablesbar bleiben. 
 
Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehrenfeld und 
den angrenzenden Stadtteilen. Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der 
Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der 
Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformationsprozess 
der Weststadt definiert. Die Fläche an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren 
Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direkten 
Nachbarschaft und näheren Umgebung.  
 
Die angestrebte Neuordnung der Vorhabenträgerin berücksichtigt zudem die vorhande-
nen Nutzungen der „Ehrenfelder Clubkultur“ und des Aufstellungsbeschlusses zum Be-
bauungsplan „Sicherung der Clubkultur“, indem keine lärmsensiblen Nutzungen (insbe-
sondere keine Wohnnutzungen) vorgesehen werden. Zudem soll die Durchmischung 
des Areals mit kulturellen, gastronomischen Nutzungen das Angebot rund um die Licht-
straße ergänzen und einen Beitrag zur Ehrenfelder Vielfältigkeit leisten. 
  
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist erforderlich, um die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vor-
habens zu schaffen. Zudem plant die Vorhabenträgerin die Durchführung eines quali-
tätssichernden Verfahrens (als zweiphasiges Gutachterverfahren) in 2023 in Koopera-
tion mit der Stadt Köln. Hierüber soll die städtebauliche Qualität gesichert und die Wirt-
schaftlichkeit nachgewiesen werden. Das Ergebnis wird Grundlage des weiteren Be-
bauungsplanungsprozesses.

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2. Verfahren 
Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung der Planung ist die Neuaufstellung 
eines Bebauungsplans erforderlich. 
 
Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des 
§ 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Ver-
fahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt wer-
den. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird bei einer Plange-
bietsgröße (inkl. der öffentlichen Straßenverkehrsfläche Oskar-Jäger-Straße) von circa 
2,3 ha entsprechend unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 
BauGB von 20.000 m² liegen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden keine Bebauungs-
pläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, de-
ren Grundfläche mitzurechnen wäre. 
 
Mit der Planung wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht 
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des 
Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchti-
gung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des 
Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Darüber hinaus bestehen keine An-
haltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung 
der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten 
sind.  
 
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vor-
habenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Da-
bei können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 
BauGB in Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Er-
klärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist 
ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung 
eingestellt. 
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet  
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Köln im Stadtteil Ehrenfeld. Es wird 
im Norden durch die Trasse der DB (auf einem Bahndamm geführt) bzw. die Vogelsan-
ger Straße begrenzt. Im Osten grenzt die Bestandsbebauung der Lichtstraße an das 
Areal. 
 
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 64, 193, 2378/53, Flur 72 der Gemarkung Eh-
renfeld, einen Teil des Flurstücks 194, Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld (öffentliche 
Verkehrsfläche Oskar-Jäger-Straße) und das westlich der Oskar-Jäger-Straße gele-
gene Flurstück 95, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf. Es umfasst eine Fläche von 
knapp 2,3 ha. Die Grundstücke innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans 
(ohne die Fläche der Oskar-Jäger-Straße) sind ca. 21.095 m² groß.

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3.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet in der Oskar-Jäger-Straße liegt in der sogenannten „Weststadt“. Der 
Begriff der Weststadt leitet sich aus dem Zielbildprozess zur Fortschreibung der Rah-
menplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld aus dem Jahr 2021 ab. Der Bereich 
der gesamten Weststadt befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Große vormals 
überwiegend gewerblich und industriell genutzte Bereiche werden neuen Nutzungen 
zugeführt und die gesamte Stadtsequenz des westlichen Kölns transformiert. Wichtige 
Entwicklungsflächen, wie zum Beispiel das westlich des Plangebietes gelegene „Max- 
Becker-Areal“ oder das „Ehrenveedel“ auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs 
nördlich der Bahntrasse, befinden sich in der Nachbarschaft.  
 
Die Fläche, die einer neuen Nutzung zugeführt werden soll, ist durch die Oskar-Jäger-
Straße zweigeteilt. Bei der östlichen Teilfläche handelt es sich um die ehemalige Flä-
che der Thyssen-Krupp-AG. Die Nutzung wurde 2021 aufgegeben und das Gelände 
liegt heute brach. Die vollständig versiegelte Fläche ist zum größten Teil durch die 
große ehemalige Produktionshalle überbaut. Zwei weitere Gebäude ergänzen die Bau-
substanz: das unter Denkmalschutz stehende Verwaltungsgebäude direkt an der 
Oskar-Jäger-Straße und ein Sozialgebäude / Kantine an der Vogelsanger Straße. 
 
Der überwiegende Teil der Fläche westlich der Oskar-Jäger-Straße wurde ebenfalls 
gewerblich genutzt und liegt brach. 
 
Bestandteil des Geltungsbereiches ist auch ein Teil der Oskar-Jäger-Straße. Sie über-
nimmt die Erschließungsfunktionen innerhalb des Stadtteils und darüber hinaus. In ih-
rer Verlängerung nach Norden führt sie unter der Bahntrasse hindurch und verbindet 
damit auch die nördlichen und südlichen Bereiche des Stadtteils.  
 
Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine starke Heterogenität geprägt und durch 
Brüche und Gegensätze gekennzeichnet. Während das Plangebiet selbst und weite 
Teile der Umgebung überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, finden 
sich entlang der Lichtstraße auf der Nord- bzw. Westseite auch einige neuere und äl-
tere Wohngebäude, ergänzt mit gastronomischen, kulturellen und gewerblichen Nut-
zungen im Erdgeschoss (u.a. das Sonic Ballroom an der Ecke Lichtstraße/Oskar-Jä-
ger-Straße).  
 
Nahezu der gesamte Innenbereich des Baublocks zwischen Vogelsanger Straße im 
Norden, der Lichtstraße im Osten und Süden sowie der Oskar-Jäger-Straße im Westen 
ist über die Hallen- und Innenhofnutzungen besetzt und fast vollständig versiegelt. An 
der östlichen Lichtstraße, im Inneren eines solchen Hallenhofs und direkt an der Brand-
wand der großen Halle des Areals, befindet sich die Live-Music-Hall, in der Konzerte 
und Partys stattfinden.  
 
Die südlichen bzw. östlichen Straßenseiten der Lichtstraße sind überwiegend durch 
Büro- und Dienstleistungsnutzungen, zum Teil auch durch Neubauten, geprägt. Von 
hier gelangt man u.a. auf das Vulkan-Areal, welches in den letzten Jahren zu einem 
Kreativquartier entwickelt wurde.  
 
In der Vogelsanger Straße setzt sich die Mischung fort. Hier finden sich mehrgeschos-
sige Wohnungsbauten, gastronomische Nutzungen, Nahversorgung etc. Im Norden der 
Vogelsanger Straße verläuft die Trasse der DB auf einem Bahndamm. Es handelt sich 
hier um die Verbindung Köln-Aachen, die sowohl für den schienengebundenen Perso-
nennahverkehr der Regional- und S-Bahnverbindungen, als auch für den Güterverkehr 
eine große Rolle für die Region Köln spielt.

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Westlich der Oskar-Jäger-Straße befinden sich überwiegend großmaßstäbliche Gewer-
benutzungen in Form von Hallen und Gewerbebauten. An der Westspitze grenzen ge-
werblich genutzte Flächen an, die in den kommenden Jahren zu einem gemischten 
Quartier entwickelt werden soll. 
 
Insgesamt ist der gesamte Bereich rund um das Plangebiet stark versiegelt und die Au-
ßenräume sind überwiegend von Stell- und Lagerplätzen geprägt. Lediglich im Bereich 
des westlichen Plangebiets entlang des Bahndamms finden sich Grünstrukturen in 
Form eines grünen Saums. 
 
3.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist an das öffentliche Straßen- und Wegenetz der Stadt Köln ange-
schlossen. 
 
Die Erschließung erfolgt heute für den MIV von der Oskar-Jäger-Straße zu den vorhan-
denen Grundstückszufahrten. Die Verlängerung der Oskar-Jäger-Straße führt nördlich 
unter der Bahn hindurch (Verknüpfungs- bzw. Übergangssituation mit der Vogelsanger 
Straße und der Helmholtzstraße). Die Unterführung im Bereich Oskar-Jäger-Straße 
stellt eine der wenigen Nord-Süd-Verbindungen unter der Bahntrasse dar. 
 
Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist über die Buslinie 139 (Haltestelle Am alten Güter-
bahnhof, nördlich der DB-Trasse innerhalb von 300m) und den Bahnhof Ehrenfeld (DB-
Nahverkehr) bzw. die Stadtbahnhaltestelle im Bereich Venloer Straße / Gürtel (Linien 
3, 4 und 13, ca. 700 m entfernt) bzw. Leyendeckerstraße (Linien 3 und 4) und Weins-
bergstraße / Gürtel (Linie 13), in jeweils ca. 600 m Entfernung gegeben. 
 
Für den Fahrradverkehr ist nur im Bereich der Oskar-Jäger-Straße ein eigener Radweg 
vorhanden. Im Bereich Vogelsanger Straße gibt es keine ausgewiesenen Radwege o-
der Fahrradstreifen – die Radfahrer fahren hier auf der Straße.  
 
Beidseits der Vogelsanger Straße gibt es öffentliche Kfz-Parkplätze in Längsaufstel-
lung. 
 
3.4 Ver- und Entsorgung 
Das Plangebiet ist an das Ver- und Entsorgungsnetz der Stadt Köln angeschlossen. 
 
Die bestehende Energieversorgung stellt sich wie folgt dar: Eine Gasleitung liegt in der 
Oskar-Jäger-Straße, eine Fernwärmeleitung in der Vogelsanger Straße. Die Versor-
gung mit Strom ist mit dem Anschluss an vorhandene Leitungen in der Oskar-Jäger-
Straße oder Vogelsanger Straße möglich. 
 
Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verle-
gung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich.  
 
Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über die öffentlichen Kanäle in Oskar-
Jäger-Straße (STZ 300), Lichtstraße (MA1000/1500) und Vogelsanger Straße 
(MA700/1200) erfolgen. 
 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 44 Abs.1 Landeswasserge-
setz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird. Dieser Anspruch gilt auch für Grundstücke, die vor dem 01.01.1996 be-
baut wurden. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan fest-
zusetzen. Auch für die aktuell bereits versiegelte Fläche müssen alternative Entwässe-
rungslösungen für das anfallende Niederschlagswasser gefunden werden. Sollte eine 
Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen oder aus technischen

/ 6 
 
Gründen nicht möglich sein, müssen andere Maßnahmen zur Regenwasserbeseitigung 
geprüft werden. Bedarf es dennoch der Entwässerung von Niederschlagwasser in den 
öffentlichen Kanal, muss geprüft werden, inwiefern der Anschluss zusätzlicher, befes-
tigter abflusswirksamer Fläche möglich ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die Fest-
legung einer Einleitungsbeschränkung (Drosselwassermenge) notwendig ist. 
 
Das Plangebiet weist einen markanten Tiefpunkt auf der Lichtstraße auf, dieser Be-
reich sowie die angrenzende Bebauung können bei einem Starkregenereignis einer er-
höhten Überflutungsgefährdung unterliegen. 
 
Im Rahmen der Planung wird von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln ein Überflu-
tungsnachweis angefordert. Für Grundstücke über 800 Quadratmeter abflusswirksame 
Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflu-
tungsnachweis dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im 
Falle eines Starkregens. Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nachweislich 
auf dem Baugrundstück zurückgehalten werden, ohne dass es zu Überflutungen von 
Gebäuden oder benachbarten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der 
Planung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flächen sind vorzu-
halten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung zu 
entwickeln. 
 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan  
Im derzeit geltenden Regionalplan ist die Fläche des Plangebietes als Allgemeiner 
Siedlungsbereich ausgewiesen. 
 
4.2 Flächennutzungsplan  
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Plangebiet 
westlich der Oskar-Jäger-Straße als Gewerbegebiet (GE) und das Gebiet östlich der 
Oskar-Jäger-Straße als Industriegebiet (GI) dar.  
Die geplante Nutzung des Gebietes ist nur in Teilen aus dem Flächennutzungsplan 
entwickelbar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im Wege einer Berichtigung der 
Flächennutzungsplan auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes 
angepasst werden. Die als Industriegebiet (GI) dargestellte Fläche östlich der Oskar-
Jäger-Straße soll künftig auch als Gewerbegebiet (GE) dargestellt werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt zwar außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der 
Stadt Köln (am 13. Mai 1991 als Satzung in Kraft getreten), es ist aber mit dem Ent-
wicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder 
zur Verbesserung des Klimas“ belegt.  
 
4.4 Bebauungsplan 
Für den östlichen Bereich des Plangebiets gibt es einen Aufstellungsbeschluss (vom 
07.10.2020) für den Bebauungsplan „Sicherung der Clubkultur im Bereich Licht-
straße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“. Ziel ist es, die vorhandene Clubkultur in Ehren-
feld gegen heranrückende Wohnbebauung abzusichern. Hierzu sollen Umgebungszo-
nen (Schutzzonen) von Clubs festgesetzt werden, in denen Wohnnutzungen unzuläs-
sig sind, solange nicht durch Baulast oder Dienstbarkeiten gesichert ist, dass durch die 
Wohnnutzung keine Immissionsorte bestehen oder herbeiführt werden, an denen die 
Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch vom Club ausgehenden Lärm überschritten 
werden. Bestandswohnnutzungen sind hiervon ausgenommen.

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Für den Bereich der Lichtstraße sind die Live Music-Hall und der Sonic Ballroom vor-
handen, die mit ihren Schutzzonen auf das Grundstück der Vorhabenträgerin reichen. 
Diese sind zu berücksichtigen und über geeignete Festsetzungen zu sichern. Durch die 
geplanten Nutzungen wird die bestehende Clubkultur nicht beeinträchtigt bzw. die Nut-
zung nicht gefährdet, da keine sensible Nutzung geplant ist. Damit wird dem Aufstel-
lungsbeschluss des Bebauungsplans „Sicherung der Clubkultur im Bereich Licht-
straße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ Rechnung getragen. Der Geltungsbereich des 
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Sicherung der Clubkultur“ soll zunächst 
auch das Thyssen-Grundstück weiterhin beinhalten und im Fortlauf der Planung die 
Geltungsbereiche beider Bebauungspläne in dem Bereich geprüft werden.   
 
4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/E hrenfeld und Zielbild für die Kölner 
Weststadt 
Der wirtschaftliche Strukturwandel führte im Gebiet Braunsfeld | Müngersdorf | Ehren-
feld insbesondere seit 1980 verstärkt zu Verlagerungen und Schließungen von gewerb-
lich-industriellen Betrieben mit einem drastischen Rückgang der Beschäftigten. Um den 
Strukturwandel stadtverträglich zu bewältigen, wurde im Jahr 2004 für das gesamte 
Gebiet mit der Rahmenplanung Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld ein Planungskon-
zept mit Maßnahmenprogramm vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Aufgrund vielfäl-
tiger, dynamischer Entwicklungen auf dem Gebiet der Rahmenplanung erhielt die 
Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss vom Februar 2020 den politischen Auftrag diese 
fortzuschreiben. In einem vorgeschalteten Prozess hierzu wurde das sogenannte „Ziel-
bild für die Kölner Weststadt“ erstellt. Das Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße liegt 
im östlichen Bereich des Zielbildes im Gaswerkquartier (westliche Fläche) und im Licht-
quartier (östliche Fläche). Das Zielbild trifft für diese Bereiche folgende Zielaussagen: 
 
• Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere (ausgeglichenes 
Verhältnis von bezahlbarem Wohnraum und nicht störendem Gewerbe inkl. Nah-
versorgung).  
• Bedarfsgerechter Ausbau der Jugend- und Bildungsinfrastruktur i. V. m. neuen 
Wohnflächen (Schulen, Kitas sonstige Jugendangebote) 
• Schaffung von wohnungsnahem und klimawandelgerechtem Grün im Zuge der Ge-
bietsentwicklung (Rückzugsorte z.B. Pocket Parks, Dachgärten, Spielplätze) 
• Einbindung identitätsstiftender Gebäude der lokale Industriegeschichte (östliche 
Teilfläche) 
• Schaffung von zentralen und (kleinen) dezentralen Mobilstationen (ÖPNV, Radab-
stellplätze, Sharing-Angebote, Fahrradservice, Quartiersgarage, etc.) (westliche 
Teilfläche) 
• Weiterentwicklung der Kreativwirtschaft im Quartier 
• Schaffung einer neuen, linearen Grünverbindung „Bahnweg“ für den Fuß- und Rad-
verkehr entlang der Bahntrasse  
 
4.6 Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) 
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb zentraler Versor-
gungsbereiche, daher sind großflächige Einzelhandelsnutzungen (>800 m² Verkaufsflä-
che) auszuschließen. Kleinflächige Einzelhandelsbetriebe, die der Deckung des Mit-
tagsbedarfs der Büroangestellten dienen (Convenience Stores), wie die hier vorge-
schlagenen Läden, stehen den Zielsetzungen des EHZK nicht entgegen. Der Schwer-
punkt der kleinteiligen Angebote sollte hierbei den Fokus auf Frequenznahme und nicht 
der Frequenzerzeugung liegen. In diesem Bereich der „Weststadt“ sollten nur sehr 
kleinteiliger Einzelhandel und gegenüber sonstigen Nutzungen deutlich untergeordnete

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Handelsangebote möglich sein (bspw. Kiosk, Bäcker oder Verkaufsstätten, die im di-
rekten Zusammenhang mit der lokalen Produktion stehen). 
 
4.7 Denkmalschutz 
Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das auf Grundlage des DSchG NW 
(Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) unter Schutz stehende Baudenkmal „Ver-
waltungsgebäude an der Oskar-Jäger-Straße 192“. 
 
Der Bau des Verwaltungsgebäudes in der Oskar-Jäger-Str. im Jahr 1922 ist Zeuge der 
späten Phase der Besiedlung Ehrenfelds durch Firmenniederlassungen. Baugeschicht-
lich ist der freistehende Backstein-Großbau mit Werksteingliederungen und verputztem 
Erdgeschoss ein Beispiel für die wenigen, in Köln noch erhaltenen Backsteinarchitektu-
ren, die für die frühen Industriebauten typisch waren. Seine städtebauliche Relevanz 
als „markanter Blickpunkt an der Kreuzung Oskar-Jäger- und Vogelsanger Straße“ wird 
auch im Eintragungstext betont.  
 
 
5. Städtebauliches Konzept 
Die Vorhabenträgerin plant, das ehemals industriell-gewerblich genutzte Areal an der 
Oskar-Jäger-Straße im Rahmen eines umfangreichen Transformationsprozesses unter 
Würdigung der Besonderheiten des Ortes in ein zeitgemäßes, lebendig-urbanes Quar-
tier mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen zu überführen. Neben urbanen Ar-
beitswelten (Büros und Dienstleistung) ist auch die im Zielbild anvisierte Weiterentwick-
lung der Kreativwirtschaft durch Bereitstellung von entsprechend Flächen beabsichtigt. 
Daneben sind kleinere Kultur- und Gastronomieangebote vorgesehen, wodurch die 
spezifische „Ehrenfelder DNA“ zeitgemäß und zukunftsfähig vervollständigt werden 
kann. 
 
5.1 Baulich-räumliches und funktionales Konzept 
Die Vorhabenträgerin plant eine Neuordnung der beiden Teilflächen. Als Zielgröße soll 
rund 50.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) erreicht werden. Dies umfasst Flächen für 
Büros (ca. 95 % der BGF) und ergänzende Nutzungen wie Gastronomie, kleinerer Mu-
sikclub mit der Möglichkeit für kleine Events wie auch Literatur- und Musikveranstaltun-
gen, Theateraufführungen oder Ausstellungenkleinteilige Läden, Beherbergungsbe-
triebe etc. (ca. 5% der BGF). Durch eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung im 
Bereich des Erdgeschosses soll die Neubebauung einen Beitrag zur Belebung des 
Quartiers und der gesamten Nachbarschaft schaffen. 
 
Durch die geplanten Nutzungen wird die angrenzend bestehende Clubkultur (Live Mu-
sic Hall, Sonic Ballroom) nicht beeinträchtigt bzw. die Nutzung nicht gefährdet. Damit 
wird dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Sicherung der Clubkultur im Be-
reich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ Rechnung getragen. 
 
Im Vorfeld wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Büro StudioVlayStreeruwitz, 
Wien, erstellt, um die grundsätzliche Machbarkeit zu untersuchen.  
 
Die Vorhabenträgerin plant in 2023 die Durchführung eines qualitätssichernden Verfah-
rens in Abstimmung mit der Stadt Köln, in dem die städtebaulich-freiraumplanerische 
Qualifizierung erfolgt und auch Nutzungskonzepte und erste architektonische Aussa-
gen aufgezeigt werden sollen.

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5.2 Berücksichtigung des eingetragenen Denkmals bzw. identitätsstiftenden Gebäu-
debestandes 
Das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Verwaltungsgebäude der Firma 
Thyssen-Krupp-AG mit der Adresse Oskar-Jäger-Straße 192 ist zu erhalten.  
 
Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens gilt es, das beschriebene Denkmal in seiner 
Substanz, seinem Erscheinungsbild und in seinem Wirkungsraum so wenig wie mög-
lich zu beeinträchtigen. Eine Erhaltung des Verwaltungsgebäudes im Bestand und als 
Solitärbau ist denkmalfachlich geboten. Der städtebauliche Entwurf muss den allseitig 
freigestellten Charakter des Gebäudes beibehalten. Eine Erhöhung bzw. Aufstockung 
des Bestandsbaus Oskar-Jäger-Str. 192 ist nicht vorgesehen. Der bestehende, einge-
schossige Seitenflügel auf der Südseite ist ebenfalls zu erhalten. Es ist möglich den 
eingeschossigen nördlichen Seitenflügel wieder zu ergänzen und so den Ehrenhof wie-
derherzustellen. Architektonische und städtebauliche Charakteristika des Denkmals 
dürfen nicht stark verfälscht oder gar gänzlich verloren gehen. Um bestmögliche Kon-
zeptionen erhalten zu können, werden früh vor allem in der Phase 1 des Qualifizie-
rungsverfahrens geeignete Leistungsbestandteile und Visualisierungen von den Bear-
beitungsteams eingefordert. 
 
Im unmittelbaren Umfeld des Denkmals sollen die geplanten Gebäudehöhen hinter der 
maximalen Gebäudehöhe des Denkmals zurückbleiben. In den Bereichen außerhalb 
des unmittelbaren Umfelds des Denkmals und westlich der Oskar-Jäger-Straße sind - 
auch unter Berücksichtigung der Denkmalbelange - Gebäude mit mehr als vier Vollge-
schossen möglich, die die maximale Gebäudehöhe des Denkmals überschreiten. 
 
Sowohl das denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude als auch die ehemalige Produkti-
onshalle können zur Adress- und Identitätsbildung des neuen Quartiers beitragen. 
Beide Gebäude sind vom Grundsatz zu integrierende Kristallisationspunkte im neuen 
Quartier. Während die angemessene Einbindung des Verwaltungsgebäudes über den 
Denkmalschutz klar formuliert ist und über die bestmögliche städtebaulich-architektoni-
sche Einbindung im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens mit seinen Dialogbestand-
teilen herausgefunden werden muss, stellt sich die Situation rund um die Großhalle an-
ders dar. Hier wird das Qualifizierungsverfahren klären müssen, welche Ideen zur Neu-
nutzung im Kontext des Standortes und seiner Historie auch wirtschaftlich umsetzbar 
sind und somit einen Beitrag für die Vielfalt Ehrenfelds und seiner industriell-baukultu-
rellen Besonderheiten leisten könnte. 
 
5.3 Erschließung 
Die Erschließung der östlichen Teilfläche wird über die Vogelsanger-Straße und die 
Oskar-Jäger-Straße (im südlichen Abschnitt) vorgeschlagen. Von hier aus erfolgt die 
Ein-/Ausfahrt in eine Tiefgarage. Das westliche Grundstück wird, wie heute auch, über 
die Oskar-Jäger-Straße angedient.  
 
Ein Mobilitätskonzept wird derzeit durch das Büro Argus Studio, Hamburg mit der Ber-
nard Gruppe, Hamburg erstellt. Zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen und Re-
duzierung des motorisierten Individualverkehrs soll ein attraktives Angebot an Fahr-
radabstellplätzen, auch für Fahrräder mit einem größeren Platzbedarf wie Lastenfahr-
räder, vorgesehen werden.  
 
Das Innere beider Teilflächen ist autofrei. Eine fußläufige Durchwegung des Quartiers 
soll erfolgen, vor allem in Nord-Süd-Richtung. Ob eine fußläufige Verbindung vom 
Quartier zur Lichtstraße möglich ist (siehe Zielbild für die Weststadt S. 74-75, orange-
gestrichelte Linie), ist im weiteren Verfahren zu prüfen.

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Ebenso ist die Fortführung des im Geltungsbereich Max Becker-Areal vorgesehenen 
Fuß- und Radwegs südlich des Bahndamms (im Zielbild auch „Bahnweg“ genannt) 
über die Oskar-Jäger-Straße in östlicher Richtung abzustimmen und entlang der Vogel-
sanger Straße fortzuführen. Der „Bahnweg“ stellt eine neue lineare Grünverbindung für 
den Fuß- und Radverkehr dar. Herstellung und Einbindung des Weges und eine ent-
sprechend qualitative Gestaltung für beide Verkehrsarten (Fuß- und Radverkehr, ohne 
MIV) sind in Bezug zum Zielbild wünschenswert. 
 
Entlang der Vogelsanger Straße sollte die Führung für den Fuß- und Radverkehr in Be-
zug auf Tiefgarageneinfahrten überprüft werden. Der Bahnweg soll als Grünverbindung 
erkennbar und erfahrbar sein. Auch auf dem am Bahnweg gelegenen Grundstück des 
Thyssen-Areals wäre insofern eine Begrünung sinnvoll. 
 
Neben dem Mobilitätsgutachten wird ein Verkehrsgutachten erstellt. Neben den Unter-
suchungen zur Leistungsfähigkeit der umliegenden Lichtsignalanlagen in den Kreu-
zungsbereichen wird an dem Knotenpunkt Leyendeckerstraße / Helmholtzstraße / Vo-
gelsanger Straße / Oskar-Jäger-Straße alternativ die Anlage eines Kreisverkehrs ge-
prüft. 
 
 
6. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange  
6.1 Schalluntersuchung Verkehrslärm und Gewerbelärm 
Für das Plangebiet wurden durch im Rahmen einer vorlaufenden Machbarkeitsstudie 
die Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen untersucht. Dabei wurden Berechnungen 
mit Berechnungshöhen von 2 m (EG.), 8 m (2. OG.) und 20 m (6. OG.) über Gelände-
höhe durchgeführt –  zunächst bei freier Schallausbreitung, wobei das denkmalge-
schützte Gebäude an der Oskar-Jäger-Straße mitberücksichtigt wurde.  
 
Die Berechnungen zeigen, dass das Plangebiet vorbelastet ist, durch:  
• Verkehrslärmimmissionen, insbesondere durch Schienenverkehr, aber auch 
durch Straßenverkehr.  
• Gewerbelärm der vorhandenen Gewerbebetriebe, vor allem westlich und süd-
westlich des Plangebietes.  
• Gewerbelärm der Clubnutzungen südlich und östlich des Plangrundstücks.  
 
Zur Verdeutlichung der Lärmsituation bei einer Bebauung wurden zudem Berechnun-
gen auf Grundlage von Bebauungssimulationen aus der städtebaulichen Studie durch-
geführt.  
 
Die Darstellungen der Berechnungsergebnisse zeigen, dass die höchsten Gewerbelär-
mimmissionen im Tageszeitraum aus Richtung der Gewerbelärmquellen westlich und 
südwestlich des Plangebiets zu erwarten sind. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm 
von 65 dB(A) in Gewerbegebieten wird jedoch auf dem gesamten Plangrundstück ein-
gehalten. 
 
Im Nachtzeitraum sind neben den gewerblichen Nutzungen westlich und südwestlich 
des Plangebietes auch die angrenzenden (Musik-)Club-Nutzungen südlich und östlich 
maßgebend. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbegebiete im Nachtzeit-
raum beträgt 50 dB(A). Dieser wird in Teilen im südwestlichen und östlichen Bereich 
des Plangrundstücks überschritten (bis 58 dB(A)).

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Beim Verkehrslärm betragen die Orientierungswerte der DIN 18005 im Tageszeitraum 
65 dB(A) und 55 dB(A) im Nachtzeitraum. Sie werden tags im Norden und Nordwesten 
sowie nachts weiterhin nahezu auf dem gesamten Gebiet überschritten.  
 
Aus den Beurteilungspegeln wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 
4109 berechnet, aus welchen sich die Anforderungen an das Schalldämmmaß der Au-
ßenbauteile ermitteln lassen.  
   
Im Norden des Plangebiets und insbesondere an denkbaren Hochpunkten westlich der 
Oskar-Jäger-Straße ergeben sich in Richtung der Bahngleise maßgebliche Außenlärm-
pegel von bis zu 76 dB(A) tags und von bis zu 84 dB(A) nachts. Bei einer Büronutzung 
sind die maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. das überschlägig erforderliche Schall-
dämmmaß von 40 dB technisch und wirtschaftlich umsetzbar. 
 
6.2 Boden / Baugrund 
Innerhalb des Plangebietes liegen die Altstandorte Nr. 40119 (Oskar-Jäger-Straße 175 
Ofen- und Rußfabrik) und Nr. 401537 (Oskar-Jäger-Straße 192). Angrenzend an das 
Plangebiet liegen die Altstandorte Nr. 40128, Nr. 40133, Nr. 401371, Nr. 401375 und 
Nr. 40119_001. 
 
Im Vorfeld wurden Baugrunderkundungen für beide Teile des Plangebiets durchge-
führt.  
 
Teilfläche Ost 
 
In allen Baugrunderkundungen wurden zunächst Auffüllungen angetroffen. Die Mäch-
tigkeit des anthropogenen Bodens variiert zwischen 0,4 m und 3,7 m, ist aber zu einem 
überwiegenden Teil über 2 m stark. Die Fremdbestandteile wechseln in Zusammenset-
zung und Massenanteilen und setzen sich aus den typischen industriellen Recycling-
Baustoffen, die für eine Verbesserung der Tragfähigkeit und Verdichtbarkeit des Bau-
grundes in der Vergangenheit eingesetzt wurden und nicht bindigen Böden (Sand/Kies) 
zusammen. Am häufigsten wurden Schlacke sowie Beton- und Ziegelbruch in den Auf-
füllungen angetroffen.  
 
Unterhalb der Auffüllungen wurden überwiegend die für die Niederrheinische Bucht ty-
pischen Sande und Kiese erkundet, die zur Tiefe hin bis zur maximalen Endteufe von 
8,0 m unter Geländeoberkante (GOK) von einen schwach kiesigen Feinsand in einen 
sandigen Kies übergehen. In einigen Bohrungen befindet sich eine bindige Boden-
schicht im Liegenden der Auffüllungen, die ca. 0,5 m bis maximal 1,0 m mächtig ist und 
als feinsandiger Schluff (fluviatile Sedimente) angesprochen wurde. 
 
Teilfläche West 
 
In allen Baugrunderkundungen wurden fast über die gesamte Erkundungstiefe von 8,0 
m unter GOK Auffüllungen unter einer 8,0 - 13,0 cm dicken Asphaltdecke angetroffen. 
Bei den anthropogenen Böden handelt es sich ausschließlich um Sande, die unter-
schiedlich stark mit Fremdbeimengungen durchsetzt sind. In den Kleinrammbohrungen 
wurde Ziegelbruch, Schlacke sowie Betonbruch angetroffen.  
 
In einer Kleinrammbohrung wurde bei ca. 7,5 m u. GOK der gewachsene Boden ange-
troffen. Hierbei handelt es sich um einen für die Niederrheinische Bucht typischen kie-
sigen Sand. 
 
Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Stoffstromkontrolle der Abbruch- und Aushubab-
fälle ist im Rahmen des Abbruchs bzw. des Aushubs ein Entsorgungskonzept zu er-
stellen und der Unteren Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde

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(IWA) zur Prüfung vorzulegen. Die Rückbau- und Aushubmaßnahmen sind gutachter-
lich zu begleiten. 
 
Im weiteren Verfahren ist ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten Gemäß 
Bundesbodenschutzgesetz/ Bundesbodenschutzverordnung vorzulegen, das eine Risi-
koabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser beinhaltet. 
 
6.3 Natur und Landschaft | Maßnahmen zur Klimaanpassung 
Der gesamte Bereich der Weststadt ist durch einen geringen Grünanteil und starke 
Versiegelungen geprägt. An heißen Sommertagen kommt es daher zu einer erhöhten 
Belastung durch Hitze. Die durch das Kölner Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 
erstellte Hinweiskarte zum FNP weist beinahe das gesamte bebaute Gebiet in der 
Weststadt als hitzebelasteten Bereich aus. Auch mangelt es in der Weststadt an aus-
reichender Straßenbegrünung. Vorhandene Straßenbäume sind zudem angesichts der 
starken Versiegelung und der gewerblichen Nutzung extremen Bedingungen (z.B. Luft-
verschmutzung, Schadstoffeinträge, Parken, Bodenverdichtung, Hitze- und Trocken-
stress) ausgesetzt.  
 
Das Plangebiet selbst ist heute fast vollständig durch bauliche Anlagen versiegelt. Bei 
allen anderen Freiräumen handelt es sich um versiegelte Flächen, die als Stellplätze, 
Erschließungsflächen oder Lagerplätze genutzt werden. 
 
Zu dem Verfahren ist ein Grünordnungsplan (GOP) zu erstellen einschließlich Be-
standsaufnahme sowie Baumkartierung und –bewertung.  
 
In Hinblick auf das Entwicklungsziel des Landschaftsplans und auf die Vorgaben und 
Empfehlungen für Nichtwohngebäude aus den Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln sind 
verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Kleinklimas einzuplanen. 
 
6.4 Energieeffizienz und Nachhaltigkeit 
Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln 
beschlossenen Fassung verpflichten Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren, die 
darin festgelegten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung der mit der 
Koordinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im Durchfüh-
rungsvertrag verbindlich geregelt und gesichert. 
 
Verbindliche Anforderungen an Nichtwohngebäude sind: 
 
 Einhaltung des Standards kfW-Effizienzgebäude 40 EE oder besser 
 Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht werden kann: 
• KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmean-
schluss. Die Gründe hierfür sind prüfbar darzulegen. 
 Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner Fern-
wärmenetz nicht gegeben ist. 
• KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung von U-
Werten: 
opake Bauteile    < 0,15 W/(m²K) 
transparente Bauteile  < 0,18 W/(m²K) und 
• Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung mit der Koordinationsstelle 
Klimaschutz),

 Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, gegebenen-
falls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar). 
Seitens der Vorhabenträgerin wird eine DGNB Zertifizierung „Gold“ angestrebt. Die 
Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien wird im weiteren Verfahren nachgewiesen. 
 
6.5 Artenschutz 
Die sich aus dem Artenschutz ergebenden Anforderungen an die Planung sind zu be-
achten. Hierfür ist die Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen der Zugriffsver-
bote aus § 44 BNatSchG mittels einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) auszu-
schließen. 
 
6.6 Entwässerung  
Für Teile des Plangebietes besteht gemäß den Starkregengefahrenkarten der StEB bei 
Starkregenereignissen aller Jährlichkeiten ein mäßiges Überflutungsrisiko. Es ist ein 
Entwässerungskonzept (§44 LWG), Überflutungsnachweis/ -prüfung nach DIN 1986-
100 (jeweils Abstimmung mit StEB) sowie ein Versickerungskonzept mit entsprechen-
den Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Ableitung von Niederschlägen ge-
mäß des Schwammstadt-Konzepts zu erstellen. 
 
 
7. Planverwirklichung 
Das Plangebiet befindet sich größtenteils im Eigentum der Vorhabenträgerin. Lediglich 
der Bereich der Oskar-Jäger-Straße befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. 
 
Die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans wird im Durchführungsver-
trag zwischen Stadt und Vorhabenträgerin geregelt. Die Vorhabenträgerin verpflichtet 
sich zur Durchführung des Vorhabens und der internen Erschließungsmaßnahmen ein-
schließlich der Begrünungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist nach den Re-
gelungen des Vertrages. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurz-
fristige Umsetzung der Planung vorgesehen. 
 
Die Kosten aller Maßnahmen trägt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Köln entstehen 
keine Kosten.

Beratungsverlauf (4)

23.05.2023 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1327/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.05.2023
Erstellt
20.04.2023 11:18