1327/2023
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Thyssen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Geltungsbereich
386 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straßein Köln - Ehrenfeld 010050200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
7735 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1327/2023 Freigabedatum 08.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunig- ten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der Bahntrasse Köln- Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der Lichtstraße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestandsbebauung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; 2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3) 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschrän- kung zustimmt. Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 23.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 06.12.2022 hat die Oskar-Jäger-Straße Alpha Projektentwicklungs GmbH und OskarJäger-Straße Beta Projektentwicklungs GmbH, Vorsetzen 50, 20459 Hamburg, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, auf den Grundstücken des ehemaligen Thyssen-Geländes an der Oskar-Jäger-Straße in Köln- Ehrenfeld eine gewerbliche Entwicklung zu realisieren. Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße 179 und 192 liegt im Stadtteil Ehrenfeld und ist insgesamt circa 2,3 ha groß. Es umfasst die Flurstücke 64, 193, 2378/53, Flur 72 der Gemar- kung Ehrenfeld, einen Teil des Flurstücks 194, Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld (öffentliche Verkehrsfläche Oskar-Jäger-Straße) und das westlich der Oskar-Jäger-Straße gelegene Flur- stück 95, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf. Die Vorhabengrundstücke ohne die Oskar-Jäger- Straße haben eine Größe von ca. 2,1 ha. Die beiden Teilgrundstücke westlich und östlich der Oskar-Jäger-Straße wurden lange Jahre von der Thyssen-Krupp-AG genutzt, die Nutzung wurde 2021 aufgegeben. Die vollständig versiegelte Fläche ist zum größten Teil durch die große ehemalige Produktionshalle überbaut. Zwei weitere Gebäude ergänzen die Bausubstanz: das unter Denkmalschutz stehende Ver- waltungsgebäude direkt an der Oskar-Jäger-Straße und ein Sozialgebäude / Kantine an der Vogelsanger Straße. Die Fläche westlich der Oskar-Jäger-Straße wurde ebenfalls gewerblich genutzt und liegt zurzeit brach Nutzungskonzept Die Vorhabenträgerin plant, das ehemals industriell-gewerblich genutzte Areal in ein zeitge- mäßes, lebendig-urbanes Quartier mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen zu überfüh- ren. Neben urbanen Arbeitswelten (Büros und Dienstleistung) ist auch die Weiterentwicklung der Kreativwirtschaft durch Bereitstellung von entsprechend Flächen erwünscht, ergänzt um Gastronomie mit der Möglichkeit für kleinere Events, z.B. Musik-Club, Kultur, kleinteilige Lä- den und Beherbergungsbetrieb. Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Verän- derungen in Ehrenfeld und den angrenzenden Stadtteilen. Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fort- schreibung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformations- prozess der Weststadt definiert. Die Fläche an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direkten Nach- barschaft und näheren Umgebung. Die angestrebte Neuordnung der Vorhabenträgerin berücksichtigt die vorhandenen Nutzun- gen der „Ehrenfelder Clubkultur“ und des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Si- cherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg“, indem keine lärmsensiblen Nut- zungen (insbesondere keine Wohnnutzungen) vorgesehen werden. Zudem soll die Durchmi- schung des Areals mit kulturellen, gastronomischen Nutzungen das Angebot rund um die Lichtstraße ergänzen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Sicherung der Clubkultur“ soll zunächst auch das Thyssen-Grundstück weiterhin beinhalten und im Fortlauf der Planung die Geltungsbereiche beider Bebauungspläne in dem Bereich geprüft werden. 3 Planungsrecht und Verfahren Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Ver- fahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet westlich der Oskar-Jäger-Straße als Gewerbegebiet (GE) und das Gebiet östlich der Oskar-Jäger-Straße als Industriegebiet (GI) dar. Die geplante Nutzung des Gebietes ist nur in Teilen aus dem Flächennutzungsplan ent- wickelbar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im Wege einer Berichtigung der Flächen- nutzungsplan auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes angepasst wer- den. Qualifizierungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung Die Vorhabenträgerin plant die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens (als zweiphasi- ges Gutachterverfahren) in Kooperation mit der Stadt Köln, in dem die städtebaulich- freiraumplanerische Qualifizierung erfolgt und auch Nutzungskonzepte und erste architektoni- sche Aussagen aufgezeigt werden sollen. Der Anlage 3 sind die wesentlichen Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zu entnehmen. Das Ergebnis soll Grundlage des weiteren Be- bauungsplanungsverfahrens werden. Das kleine Teilgrundstück westlich der Oskar-Jäger- Straße war auch Teil des Ideenteils zum Wettbewerb Max Becker-Areal. Aufgrund der Lage des Plangebiets im Spannungsfeld der „Weststadt“ und der baulich- räumlichen und funktionalen Neuordnung soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ge- mäß § 3 (1) BauGB als Abendveranstaltung durchgeführt werden. Diese soll innerhalb des Qualifizierungsverfahrens stattfinden. Vorgesehen ist, den von der Jury ausgewählten besten Beitrag in einer Veranstaltung vorzustellen. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Umsetzung des Bebauungsp lanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO 2). Das Bebau- ungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben fin- det eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Die Zustimmung der Vorhabenträgerin zu den Leitlinien zum Klimaschutz liegt vor. Anlagen: 1 Geltungsbereich 2 Erläuterungstext 3 Leitplanken im Qualifizierungsverfahren 4 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 5 Auszug BP_RP_Beirat_1327_2023
3555 Zeichen
Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Dr. Sinz Telefon: (0221) 221 26391 E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT- KOELN.DE Datum: 25.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 23.05.2023 öffentlich 6.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld 1327/2023 Beschluss: Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden ge- änderten und ergänzten Beschluss zu fassen: „Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der Lichtstraße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestands- bebauung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger- Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; 2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3) 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein- schränkung zustimmt.“ Ergänzung: „Gleichzeitig empfiehlt der Rahmenplanungsbeirat: 1) Der ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bü- rozeiten ein belebter Stadtbaustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläu- terungstext des Einleitungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und ge- plante Flächenanteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für ergänzende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige Zielsetzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden. 2) Die geplante Höhenentwicklung der geplanten Gebäude auf dem Thyssen-Ge- lände wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Höhenentwicklungen in der Weststadt als kritisch erachtet. Daher soll das Vorhaben auf das in Bearbeitung befindliche Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt der Stadt Köln ab- gestimmt werden. Dazu sind Zwischenergebnisse der Erarbeitung des Höhen- entwicklungskonzeptes in das Wettbewerbsverfahren mitaufzunehmen. 3) Für das Wettbewerbsverfahren werden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet: a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt wer- den, nach der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können. b. Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Perso- nen aus dem Rahmenplanungsbeirat in die Jury berufen werden. c. Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwischen Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden. d. Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um ei- nen gesonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden. e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des Berufskolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Ge- lände realisiert werden kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“ Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.
Anlage 7 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll 10.2 StEA 31.08.2023
6532 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 01.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 öffentlich 10.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld 1327/2023 I Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der Lichtstraße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestands- bebauung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger- Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; 2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3) 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein- schränkung zustimmt. Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Änderungen/ Ergänzungen fett/ gestrichen): II Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld gemäß Anlage 6 der Verwaltung: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorha-benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbe- bauung an der Lichtstraße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestands-bebauung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; Der ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bürozeiten ein belebter Stadt- baustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläuterungstext des Einlei- tungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante Flächenanteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für ergänzende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des Wettbewerbs- verfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige Ziel- setzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden. 2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3) 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); Für das Wettbewerbs- verfahren werden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet: a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, nach der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können. b. Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen aus der BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes Mitglied der Klubkomm in die Jury berufen werden. c. Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwi- schen Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden. d. Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen gesonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden. e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des Berufskolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Gelände realisiert werden kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“ Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: Einstimmig zugestimmt. III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen/ Änderun- gen fett/ gestrichen) Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld gemäß Anlage 6 der Verwaltung: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorha-benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbe- bauung an der Lichtstraße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestands-bebauung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; Der ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bürozeiten ein belebter Stadt- baustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläuterungstext des Einlei- tungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante Flächenanteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für ergänzende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des Wettbewerbs- verfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige Ziel- setzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden. 2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3) 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); Für das Wettbewerbs- verfahren werden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet: a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, nach der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können. b. Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen aus der BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes Mitglied der Klubkomm in die Jury berufen werden. c. Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwi- schen Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden. d. Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen gesonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden. e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des Berufskolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Gelände realisiert werden kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 Stellungnahme Verwaltung Beschluss BV 4
2726 Zeichen
Anlage 6 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld Vorlage 1327/2023 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 12.06.2023 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld regt an, dass: 1) Der ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bürozeiten ein belebter Stadtbaustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläuterungstext des Einleitungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante Flächenanteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für ergänzende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige Zielsetzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden. Stellungnahme der Verwaltung zu 1): Das Nutzungsverhältnis soll im Wettbewerbsverfahren überprüft werden. Der Empfehlung kann gefolgt werden 3) Für das Wettbewerbsverfahren werden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet: a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, nach der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können. b. Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen aus der BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes Mitglied der Klubkomm in die Jury berufen werden. c. Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwischen Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden. d. Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen gesonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden. e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des Berufskolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Gelände realisiert werden kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“ Stellungnahme der Verwaltung zu 3 a – d) Die Punkte 3a – d werden im Wettbewerbsverfahren entsprechend berücksichtigt. Den Empfehlungen kann gefolgt werden. Stellungnahme der Verwaltung zu 3 e.) Die Verwaltung empfiehlt, dem Punkt e.) nicht zu folgen. Der Vorhabenträger hat sich auf die europaweite Ausschreibung zur Investorensuche Berufskolleg Ehrenfeld nicht beworben, das Ausschreibungsverfahren läuft bereits. Daher soll im Wettbewerbsverfahren auch nicht überprüft werden, ob die Erweiterung des Berufskolleg Ehrenfeld auf dem Gelände realisiert werden kann.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
8225 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
1327/2023
Stand: 28.05.2024
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023
I Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunig-
ten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der Bahntrasse Köln-
Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der Lichtstraße, östlich der
Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestandsbebauung Oskar-Jäger-Straße
177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten
mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen;
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3)
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung);
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschrän-
kung zustimmt.
Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Änderungen/ Ergän-
zungen fett/ gestrichen):
II Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld
gemäß Anlage 6 der Verwaltung:
Der Stadtentwicklungsausschuss
2
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-schleu-
nigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der
Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der Licht-
straße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestands-bebau-
ung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in
Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; Der
ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bürozei-
ten ein belebter Stadtbaustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläute-
rungstext des Einleitungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante
Flächenanteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für er-
gänzende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des Wettbe-
werbsverfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige Ziel-
setzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden.
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3)
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); Für das Wettbewerbsverfahren
werden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet:
a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, nach
der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können.
b. Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen aus
der BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes Mitglied der
Klubkomm in die Jury berufen werden.
c. Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwischen
Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden.
d. Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen ge-
sonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden.
e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des Berufs-
kolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Gelände realisiert werden
kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:
Einstimmig zugestimmt.
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen/ Änderungen fett/
gestrichen)
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld
gemäß Anlage 6 der Verwaltung:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-schleu-
nigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der
Bahntrasse Köln-Aachen, westlich und südlich von Bestandsbebauung an der Licht-
straße, östlich der Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestands-bebau-
ung Oskar-Jäger-Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in
Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen; Der
ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bürozei-
ten ein belebter Stadtbaustein werden. In diesem Sinne wird der im Erläute-
rungstext des Einleitungsbeschlusses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante
3
Flächenanteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für er-
gänzende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des Wettbe-
werbsverfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die obige Ziel-
setzung überprüft und entsprechend nachjustiert werden.
2. nimmt die Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis (Anlage 3)
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); Für das Wettbewerbsverfahren
werden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet:
a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, nach
der ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können.
b. Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen aus
der BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes Mitglied der
Klubkomm in die Jury berufen werden.
c. Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwischen
Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden.
d. Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen ge-
sonderten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden.
e. Es soll im Wettbewerbsverfahrens überprüft werden, ob die Erweiterung des Berufs-
kolleg Ehrenfeld inklusive einer 3-fach Sporthalle auf dem Gelände realisiert werden
kann (Vorlagen Nr. 3918/2022).“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Bearbeitungsstand:
Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt am 25.10.2023 veröffentlicht.
Von September 2023 bis April 2024 hat ein dreiphasiges Gutachterverfahren (Mehrfachbeauf-
tragung) stattgefunden. In der Auslobung wurden die Punkte zu Nutzung und Klima und Grün
gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses ergänzt.
In der Jury waren Vertreter*innen der Bezirksvertretung Ehrenfeld, des Rahmenplanungsbei-
rats und ein beratendes Mitglied der Klubkomm dabei.
Nach Phase 1 hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, die Beiträge der Büros anzusehen und
vor Ort mit Vertreter*innen der Büros zu sprechen und Anregungen zu geben.
Nach Abschluss der Phase 2 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsveranstaltung gemäß § 3 (1)
BauGB als Abendveranstaltung am 23.02.2024 statt. Da nach Phase 2 noch kein Beitrag als
Siegerentwurf ausgewählt werden konnte, wurde die drei verblieben Beiträge der Planungsbü-
ros Astoc Architects an Planners, Neutelings Riedijk Architecten und Wulf Architekten in der
Abendveranstaltung vorgestellt. Im Anschluss daran wurden die Beiträge vom 27.02.2024 bis
12.03.2024 auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Alle eingegangenen Stellungna-
men wurden an die Planungsbüros weitergegeben.
Am 29.04.2024 hat die Jury den Beitrag von Neutelings Riedijk Architecten, Rotterdam, in Zu-
sammenarbeit mit Kollektif Landscape, Ghent, als Siegerentwurf ausgewählt. Dieser wird als
Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen.
Nächste Schritte:
Zu diesem Beschluss sind keine nächsten Schritte erforderlich.
4
Im Bebauungsplanverfahren erfolgt als nächster Schritt der Vorgabenbeschluss.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich
Anlage 3 Leitplanken Qualifizierungsverfahren
4165 Zeichen
/ 2 A N L A G E 3 Leitplanken im Qualifizierungsverfahren Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld Die Herausforderungen der Aufgabe liegen im Spannungsfeld der baulich-räumlichen und funktionalen Neuordnung. Die Vorhabenträgerin hat sich vor dem Hintergrund der besonderen Aufgabe und deren Komplexität zu einem zweiphasigen, qualitätssichernden Verfahren mit Dialoganteilen mit den geladenen Planungsteams, der Jury inklusive der Verantwortlichen der Stadt Köln entschieden. Ausgehend von einer Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE gem. BauNVO) wird eine Bruttogeschossfläche von ca. 50.000 m² bei einer GFZ von 3,0 angestrebt. Dazu werden im Verfahren mögliche Hochpunkte unter Beachtung der Denkmalschutzbelange überprüft. Folgende Planungsvorgaben sind zu berücksichtigen: • Bebauungsplan (Aufstellungsbeschluss) „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg“ - östlicher Teil des Plangebiets im Geltungsbereich • Zielbild Weststadt • Städtebauliche Entwicklungen in der Nachbarschaft, z.B. Max Becker -Areal, Ehrenveedel, Vulkangelände, etc. • Immissionssituation (z.B. Schienenverkehrslärm, ausgehend von der Bahntrasse in Dammlage; Gewerbelärm, ausgehend von vorhandenen Clubs) Aufgabe Die folgenden Hauptthemen gilt es zu einem ganzheitlichen, robusten städtebaulich- architektonischen sowie freiraumplanerischen Konzept für die Zukunft zusammenzufügen. Entwurfsteams und die Jury als empfehlendes Gremium, sollten diese Themen im Rahmen der Bearbeitung als Orientierung verstehen: 1. Ein Stück Vielfältigkeit von Ehrenfeld vervollständigen, Mut für Experimentelles zeigen und insbesondere das denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude zur Stärkung der Identität erhalten 2. Stadträumlich prominente Lagen inszenieren, z.B. in Richtung Bahntrasse, durch hohe Häuser akzentuieren 3. Zumindest Teile der großen Haupthalle erhalten und im Sinne der Ehrenfeld- Szene und Club-Kultur multicodieren 4. Bestehendes, viergeschossiges und denkmalgeschütztes Verwaltungsgebäude an der Oskar-Jäger-Straße als Solitär freistellen 5. Vorhandene und geplante Fuß- und Radwegeverbindungen (Bahnweg) im angrenzenden Stadtraum aufnehmen bzw. berücksichtigen, attraktive interne Erschließung aus dem öffentlichen Raum konzipieren (insbesondere Adressbildung „in der zweiten Reihe“) 6. Die Erdgeschosszone als „durchgestecktes“ Gesamterlebnis konzipieren und als wichtigsten Beitrag zur Belebung verstehen 7. hohe Qualitäten für die entstehenden Arbeitswelten generieren 8. Stellplatzbedarf auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Köln (Fahrräder und Kfz) sowie dem Mobilitätskonzept zum Wettbewerb nachweisen 9. Bildung eigenständiger Bauabschnitte (Realteilung) mit einer stufenweisen Realisierung bis 2030 vorausdenken. Verfahren Nichtoffenes zweiphasiges kooperatives Gutachterverfahren mit maximal 10 teilnehmenden Planungsteams in Phase 1 und Phase 2. Die Jury behält sich vor, die Anzahl der Planungsteams in der Phase 2 zu reduzieren. Die Abgabe der Leistungen erfolgt aufgrund der Komplexität der Anforderungen an das Projekt nicht anonym. Teil des Verfahrens sind Einzelpräsentationen vor der Jury zur Jurysitzung der Phase 1 und 2. Es werden Modelle in Phase 1 und 2 gefordert. Teilnehmende Es werden 10 Teams aus Städtebauer*innen/ Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen teilnehmen. Nach Bedarf werden weitere Berater*innen, zum Beispiel zum Thema Mobilität, Schallschutz oder Gebäudekonstruktion hinzugezogen. Jury Die Zusammensetzung der Jury erfolgt aus Fachpreisrichter*innen, Vertreter*innen der Stadtverwaltung, des Vorhabenträgers Soravia, der Politik sowie nicht stimmberechtigten Berater*innen. Öffentlichkeitsbeteiligung Aufgrund der Lage des Plangebiets im Spannungsfeld der Weststadt und der baulich- räumlichen und funktionalen Neuordnung soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB als Abendveranstaltung durchgeführt werden. Diese wird innerhalb des Wettbewerbsverfahrens erfolgen. Vorgesehen ist, den von der Jury ausgewählten besten Beitrag in einer Veranstaltung vorzustellen.
Anlage 4 Ausschnitt FNP
162 Zeichen
Anlage 4StadtplanungsamtAusschnitt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straßein Köln - Ehrenfeld 010050200300 Meter Maßstab: 1:5000
Anlage 2 Erläuterungstext
36590 Zeichen
/ 2 A N L A G E 2 Erläuterungstext zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: „Thyssen- Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld“ 1. Anlass und Ziel der Planung Die Nutzung des Plangebietes an der Oskar-Jäger-Straße / Ecke Vogelsanger Straße wurde im Jahr 2021 durch die Thyssen-Krupp-AG aufgegeben und das Areal veräu- ßert. Die neuen Eigentümerinnen, Oskar-Jäger-Straße Alpha Projektentwicklungs GmbH und Oskar-Jäger-Straße Beta Projektentwicklungs GmbH (im Weiteren: Vorha- benträgerin) im Unternehmensverbund SORAVIA, planen nun eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals. Das Areal an der Oskar-Jäger-Straße soll als urbanes Quartier entwickelt werden, das sich durch eine Nutzungsmischung aus Büros und Dienstleistungen, ergänzt um Gast- ronomie mit der Möglichkeit für kleinere Events, z.B. Musik-Club, Kultur, Läden und Be- herbergungsbetriebe (gewerbliches Wohnen), auszeichnet. Die historischen Spuren der bisherigen Nutzung sollen vor allem durch den Erhalt des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes und die Umnutzung der ehemaligen Produktionshalle, die ggf. teilweise in das städtebauliche Konzept integriert werden kann, ablesbar bleiben. Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehrenfeld und den angrenzenden Stadtteilen. Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformationsprozess der Weststadt definiert. Die Fläche an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direkten Nachbarschaft und näheren Umgebung. Die angestrebte Neuordnung der Vorhabenträgerin berücksichtigt zudem die vorhande- nen Nutzungen der „Ehrenfelder Clubkultur“ und des Aufstellungsbeschlusses zum Be- bauungsplan „Sicherung der Clubkultur“, indem keine lärmsensiblen Nutzungen (insbe- sondere keine Wohnnutzungen) vorgesehen werden. Zudem soll die Durchmischung des Areals mit kulturellen, gastronomischen Nutzungen das Angebot rund um die Licht- straße ergänzen und einen Beitrag zur Ehrenfelder Vielfältigkeit leisten. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vor- habens zu schaffen. Zudem plant die Vorhabenträgerin die Durchführung eines quali- tätssichernden Verfahrens (als zweiphasiges Gutachterverfahren) in 2023 in Koopera- tion mit der Stadt Köln. Hierüber soll die städtebauliche Qualität gesichert und die Wirt- schaftlichkeit nachgewiesen werden. Das Ergebnis wird Grundlage des weiteren Be- bauungsplanungsprozesses. / 3 2. Verfahren Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung der Planung ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Ver- fahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt wer- den. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird bei einer Plange- bietsgröße (inkl. der öffentlichen Straßenverkehrsfläche Oskar-Jäger-Straße) von circa 2,3 ha entsprechend unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² liegen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden keine Bebauungs- pläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, de- ren Grundfläche mitzurechnen wäre. Mit der Planung wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchti- gung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Darüber hinaus bestehen keine An- haltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vor- habenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Da- bei können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Er- klärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Köln im Stadtteil Ehrenfeld. Es wird im Norden durch die Trasse der DB (auf einem Bahndamm geführt) bzw. die Vogelsan- ger Straße begrenzt. Im Osten grenzt die Bestandsbebauung der Lichtstraße an das Areal. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 64, 193, 2378/53, Flur 72 der Gemarkung Eh- renfeld, einen Teil des Flurstücks 194, Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld (öffentliche Verkehrsfläche Oskar-Jäger-Straße) und das westlich der Oskar-Jäger-Straße gele- gene Flurstück 95, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf. Es umfasst eine Fläche von knapp 2,3 ha. Die Grundstücke innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans (ohne die Fläche der Oskar-Jäger-Straße) sind ca. 21.095 m² groß. / 4 3.2 Vorhandene Struktur Das Plangebiet in der Oskar-Jäger-Straße liegt in der sogenannten „Weststadt“. Der Begriff der Weststadt leitet sich aus dem Zielbildprozess zur Fortschreibung der Rah- menplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld aus dem Jahr 2021 ab. Der Bereich der gesamten Weststadt befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Große vormals überwiegend gewerblich und industriell genutzte Bereiche werden neuen Nutzungen zugeführt und die gesamte Stadtsequenz des westlichen Kölns transformiert. Wichtige Entwicklungsflächen, wie zum Beispiel das westlich des Plangebietes gelegene „Max- Becker-Areal“ oder das „Ehrenveedel“ auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs nördlich der Bahntrasse, befinden sich in der Nachbarschaft. Die Fläche, die einer neuen Nutzung zugeführt werden soll, ist durch die Oskar-Jäger- Straße zweigeteilt. Bei der östlichen Teilfläche handelt es sich um die ehemalige Flä- che der Thyssen-Krupp-AG. Die Nutzung wurde 2021 aufgegeben und das Gelände liegt heute brach. Die vollständig versiegelte Fläche ist zum größten Teil durch die große ehemalige Produktionshalle überbaut. Zwei weitere Gebäude ergänzen die Bau- substanz: das unter Denkmalschutz stehende Verwaltungsgebäude direkt an der Oskar-Jäger-Straße und ein Sozialgebäude / Kantine an der Vogelsanger Straße. Der überwiegende Teil der Fläche westlich der Oskar-Jäger-Straße wurde ebenfalls gewerblich genutzt und liegt brach. Bestandteil des Geltungsbereiches ist auch ein Teil der Oskar-Jäger-Straße. Sie über- nimmt die Erschließungsfunktionen innerhalb des Stadtteils und darüber hinaus. In ih- rer Verlängerung nach Norden führt sie unter der Bahntrasse hindurch und verbindet damit auch die nördlichen und südlichen Bereiche des Stadtteils. Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine starke Heterogenität geprägt und durch Brüche und Gegensätze gekennzeichnet. Während das Plangebiet selbst und weite Teile der Umgebung überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, finden sich entlang der Lichtstraße auf der Nord- bzw. Westseite auch einige neuere und äl- tere Wohngebäude, ergänzt mit gastronomischen, kulturellen und gewerblichen Nut- zungen im Erdgeschoss (u.a. das Sonic Ballroom an der Ecke Lichtstraße/Oskar-Jä- ger-Straße). Nahezu der gesamte Innenbereich des Baublocks zwischen Vogelsanger Straße im Norden, der Lichtstraße im Osten und Süden sowie der Oskar-Jäger-Straße im Westen ist über die Hallen- und Innenhofnutzungen besetzt und fast vollständig versiegelt. An der östlichen Lichtstraße, im Inneren eines solchen Hallenhofs und direkt an der Brand- wand der großen Halle des Areals, befindet sich die Live-Music-Hall, in der Konzerte und Partys stattfinden. Die südlichen bzw. östlichen Straßenseiten der Lichtstraße sind überwiegend durch Büro- und Dienstleistungsnutzungen, zum Teil auch durch Neubauten, geprägt. Von hier gelangt man u.a. auf das Vulkan-Areal, welches in den letzten Jahren zu einem Kreativquartier entwickelt wurde. In der Vogelsanger Straße setzt sich die Mischung fort. Hier finden sich mehrgeschos- sige Wohnungsbauten, gastronomische Nutzungen, Nahversorgung etc. Im Norden der Vogelsanger Straße verläuft die Trasse der DB auf einem Bahndamm. Es handelt sich hier um die Verbindung Köln-Aachen, die sowohl für den schienengebundenen Perso- nennahverkehr der Regional- und S-Bahnverbindungen, als auch für den Güterverkehr eine große Rolle für die Region Köln spielt. / 5 Westlich der Oskar-Jäger-Straße befinden sich überwiegend großmaßstäbliche Gewer- benutzungen in Form von Hallen und Gewerbebauten. An der Westspitze grenzen ge- werblich genutzte Flächen an, die in den kommenden Jahren zu einem gemischten Quartier entwickelt werden soll. Insgesamt ist der gesamte Bereich rund um das Plangebiet stark versiegelt und die Au- ßenräume sind überwiegend von Stell- und Lagerplätzen geprägt. Lediglich im Bereich des westlichen Plangebiets entlang des Bahndamms finden sich Grünstrukturen in Form eines grünen Saums. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist an das öffentliche Straßen- und Wegenetz der Stadt Köln ange- schlossen. Die Erschließung erfolgt heute für den MIV von der Oskar-Jäger-Straße zu den vorhan- denen Grundstückszufahrten. Die Verlängerung der Oskar-Jäger-Straße führt nördlich unter der Bahn hindurch (Verknüpfungs- bzw. Übergangssituation mit der Vogelsanger Straße und der Helmholtzstraße). Die Unterführung im Bereich Oskar-Jäger-Straße stellt eine der wenigen Nord-Süd-Verbindungen unter der Bahntrasse dar. Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist über die Buslinie 139 (Haltestelle Am alten Güter- bahnhof, nördlich der DB-Trasse innerhalb von 300m) und den Bahnhof Ehrenfeld (DB- Nahverkehr) bzw. die Stadtbahnhaltestelle im Bereich Venloer Straße / Gürtel (Linien 3, 4 und 13, ca. 700 m entfernt) bzw. Leyendeckerstraße (Linien 3 und 4) und Weins- bergstraße / Gürtel (Linie 13), in jeweils ca. 600 m Entfernung gegeben. Für den Fahrradverkehr ist nur im Bereich der Oskar-Jäger-Straße ein eigener Radweg vorhanden. Im Bereich Vogelsanger Straße gibt es keine ausgewiesenen Radwege o- der Fahrradstreifen – die Radfahrer fahren hier auf der Straße. Beidseits der Vogelsanger Straße gibt es öffentliche Kfz-Parkplätze in Längsaufstel- lung. 3.4 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist an das Ver- und Entsorgungsnetz der Stadt Köln angeschlossen. Die bestehende Energieversorgung stellt sich wie folgt dar: Eine Gasleitung liegt in der Oskar-Jäger-Straße, eine Fernwärmeleitung in der Vogelsanger Straße. Die Versor- gung mit Strom ist mit dem Anschluss an vorhandene Leitungen in der Oskar-Jäger- Straße oder Vogelsanger Straße möglich. Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verle- gung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über die öffentlichen Kanäle in Oskar- Jäger-Straße (STZ 300), Lichtstraße (MA1000/1500) und Vogelsanger Straße (MA700/1200) erfolgen. Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 44 Abs.1 Landeswasserge- setz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein- trächtigt wird. Dieser Anspruch gilt auch für Grundstücke, die vor dem 01.01.1996 be- baut wurden. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan fest- zusetzen. Auch für die aktuell bereits versiegelte Fläche müssen alternative Entwässe- rungslösungen für das anfallende Niederschlagswasser gefunden werden. Sollte eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen oder aus technischen / 6 Gründen nicht möglich sein, müssen andere Maßnahmen zur Regenwasserbeseitigung geprüft werden. Bedarf es dennoch der Entwässerung von Niederschlagwasser in den öffentlichen Kanal, muss geprüft werden, inwiefern der Anschluss zusätzlicher, befes- tigter abflusswirksamer Fläche möglich ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die Fest- legung einer Einleitungsbeschränkung (Drosselwassermenge) notwendig ist. Das Plangebiet weist einen markanten Tiefpunkt auf der Lichtstraße auf, dieser Be- reich sowie die angrenzende Bebauung können bei einem Starkregenereignis einer er- höhten Überflutungsgefährdung unterliegen. Im Rahmen der Planung wird von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln ein Überflu- tungsnachweis angefordert. Für Grundstücke über 800 Quadratmeter abflusswirksame Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflu- tungsnachweis dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im Falle eines Starkregens. Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nachweislich auf dem Baugrundstück zurückgehalten werden, ohne dass es zu Überflutungen von Gebäuden oder benachbarten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flächen sind vorzu- halten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung zu entwickeln. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Im derzeit geltenden Regionalplan ist die Fläche des Plangebietes als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. 4.2 Flächennutzungsplan Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Plangebiet westlich der Oskar-Jäger-Straße als Gewerbegebiet (GE) und das Gebiet östlich der Oskar-Jäger-Straße als Industriegebiet (GI) dar. Die geplante Nutzung des Gebietes ist nur in Teilen aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im Wege einer Berichtigung der Flächennutzungsplan auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes angepasst werden. Die als Industriegebiet (GI) dargestellte Fläche östlich der Oskar- Jäger-Straße soll künftig auch als Gewerbegebiet (GE) dargestellt werden. 4.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt zwar außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Köln (am 13. Mai 1991 als Satzung in Kraft getreten), es ist aber mit dem Ent- wicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas“ belegt. 4.4 Bebauungsplan Für den östlichen Bereich des Plangebiets gibt es einen Aufstellungsbeschluss (vom 07.10.2020) für den Bebauungsplan „Sicherung der Clubkultur im Bereich Licht- straße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“. Ziel ist es, die vorhandene Clubkultur in Ehren- feld gegen heranrückende Wohnbebauung abzusichern. Hierzu sollen Umgebungszo- nen (Schutzzonen) von Clubs festgesetzt werden, in denen Wohnnutzungen unzuläs- sig sind, solange nicht durch Baulast oder Dienstbarkeiten gesichert ist, dass durch die Wohnnutzung keine Immissionsorte bestehen oder herbeiführt werden, an denen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch vom Club ausgehenden Lärm überschritten werden. Bestandswohnnutzungen sind hiervon ausgenommen. / 7 Für den Bereich der Lichtstraße sind die Live Music-Hall und der Sonic Ballroom vor- handen, die mit ihren Schutzzonen auf das Grundstück der Vorhabenträgerin reichen. Diese sind zu berücksichtigen und über geeignete Festsetzungen zu sichern. Durch die geplanten Nutzungen wird die bestehende Clubkultur nicht beeinträchtigt bzw. die Nut- zung nicht gefährdet, da keine sensible Nutzung geplant ist. Damit wird dem Aufstel- lungsbeschluss des Bebauungsplans „Sicherung der Clubkultur im Bereich Licht- straße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ Rechnung getragen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Sicherung der Clubkultur“ soll zunächst auch das Thyssen-Grundstück weiterhin beinhalten und im Fortlauf der Planung die Geltungsbereiche beider Bebauungspläne in dem Bereich geprüft werden. 4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/E hrenfeld und Zielbild für die Kölner Weststadt Der wirtschaftliche Strukturwandel führte im Gebiet Braunsfeld | Müngersdorf | Ehren- feld insbesondere seit 1980 verstärkt zu Verlagerungen und Schließungen von gewerb- lich-industriellen Betrieben mit einem drastischen Rückgang der Beschäftigten. Um den Strukturwandel stadtverträglich zu bewältigen, wurde im Jahr 2004 für das gesamte Gebiet mit der Rahmenplanung Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld ein Planungskon- zept mit Maßnahmenprogramm vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Aufgrund vielfäl- tiger, dynamischer Entwicklungen auf dem Gebiet der Rahmenplanung erhielt die Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss vom Februar 2020 den politischen Auftrag diese fortzuschreiben. In einem vorgeschalteten Prozess hierzu wurde das sogenannte „Ziel- bild für die Kölner Weststadt“ erstellt. Das Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße liegt im östlichen Bereich des Zielbildes im Gaswerkquartier (westliche Fläche) und im Licht- quartier (östliche Fläche). Das Zielbild trifft für diese Bereiche folgende Zielaussagen: • Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere (ausgeglichenes Verhältnis von bezahlbarem Wohnraum und nicht störendem Gewerbe inkl. Nah- versorgung). • Bedarfsgerechter Ausbau der Jugend- und Bildungsinfrastruktur i. V. m. neuen Wohnflächen (Schulen, Kitas sonstige Jugendangebote) • Schaffung von wohnungsnahem und klimawandelgerechtem Grün im Zuge der Ge- bietsentwicklung (Rückzugsorte z.B. Pocket Parks, Dachgärten, Spielplätze) • Einbindung identitätsstiftender Gebäude der lokale Industriegeschichte (östliche Teilfläche) • Schaffung von zentralen und (kleinen) dezentralen Mobilstationen (ÖPNV, Radab- stellplätze, Sharing-Angebote, Fahrradservice, Quartiersgarage, etc.) (westliche Teilfläche) • Weiterentwicklung der Kreativwirtschaft im Quartier • Schaffung einer neuen, linearen Grünverbindung „Bahnweg“ für den Fuß- und Rad- verkehr entlang der Bahntrasse 4.6 Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb zentraler Versor- gungsbereiche, daher sind großflächige Einzelhandelsnutzungen (>800 m² Verkaufsflä- che) auszuschließen. Kleinflächige Einzelhandelsbetriebe, die der Deckung des Mit- tagsbedarfs der Büroangestellten dienen (Convenience Stores), wie die hier vorge- schlagenen Läden, stehen den Zielsetzungen des EHZK nicht entgegen. Der Schwer- punkt der kleinteiligen Angebote sollte hierbei den Fokus auf Frequenznahme und nicht der Frequenzerzeugung liegen. In diesem Bereich der „Weststadt“ sollten nur sehr kleinteiliger Einzelhandel und gegenüber sonstigen Nutzungen deutlich untergeordnete / 8 Handelsangebote möglich sein (bspw. Kiosk, Bäcker oder Verkaufsstätten, die im di- rekten Zusammenhang mit der lokalen Produktion stehen). 4.7 Denkmalschutz Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das auf Grundlage des DSchG NW (Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) unter Schutz stehende Baudenkmal „Ver- waltungsgebäude an der Oskar-Jäger-Straße 192“. Der Bau des Verwaltungsgebäudes in der Oskar-Jäger-Str. im Jahr 1922 ist Zeuge der späten Phase der Besiedlung Ehrenfelds durch Firmenniederlassungen. Baugeschicht- lich ist der freistehende Backstein-Großbau mit Werksteingliederungen und verputztem Erdgeschoss ein Beispiel für die wenigen, in Köln noch erhaltenen Backsteinarchitektu- ren, die für die frühen Industriebauten typisch waren. Seine städtebauliche Relevanz als „markanter Blickpunkt an der Kreuzung Oskar-Jäger- und Vogelsanger Straße“ wird auch im Eintragungstext betont. 5. Städtebauliches Konzept Die Vorhabenträgerin plant, das ehemals industriell-gewerblich genutzte Areal an der Oskar-Jäger-Straße im Rahmen eines umfangreichen Transformationsprozesses unter Würdigung der Besonderheiten des Ortes in ein zeitgemäßes, lebendig-urbanes Quar- tier mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen zu überführen. Neben urbanen Ar- beitswelten (Büros und Dienstleistung) ist auch die im Zielbild anvisierte Weiterentwick- lung der Kreativwirtschaft durch Bereitstellung von entsprechend Flächen beabsichtigt. Daneben sind kleinere Kultur- und Gastronomieangebote vorgesehen, wodurch die spezifische „Ehrenfelder DNA“ zeitgemäß und zukunftsfähig vervollständigt werden kann. 5.1 Baulich-räumliches und funktionales Konzept Die Vorhabenträgerin plant eine Neuordnung der beiden Teilflächen. Als Zielgröße soll rund 50.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) erreicht werden. Dies umfasst Flächen für Büros (ca. 95 % der BGF) und ergänzende Nutzungen wie Gastronomie, kleinerer Mu- sikclub mit der Möglichkeit für kleine Events wie auch Literatur- und Musikveranstaltun- gen, Theateraufführungen oder Ausstellungenkleinteilige Läden, Beherbergungsbe- triebe etc. (ca. 5% der BGF). Durch eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung im Bereich des Erdgeschosses soll die Neubebauung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nachbarschaft schaffen. Durch die geplanten Nutzungen wird die angrenzend bestehende Clubkultur (Live Mu- sic Hall, Sonic Ballroom) nicht beeinträchtigt bzw. die Nutzung nicht gefährdet. Damit wird dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Sicherung der Clubkultur im Be- reich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ Rechnung getragen. Im Vorfeld wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Büro StudioVlayStreeruwitz, Wien, erstellt, um die grundsätzliche Machbarkeit zu untersuchen. Die Vorhabenträgerin plant in 2023 die Durchführung eines qualitätssichernden Verfah- rens in Abstimmung mit der Stadt Köln, in dem die städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierung erfolgt und auch Nutzungskonzepte und erste architektonische Aussa- gen aufgezeigt werden sollen. / 9 5.2 Berücksichtigung des eingetragenen Denkmals bzw. identitätsstiftenden Gebäu- debestandes Das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Verwaltungsgebäude der Firma Thyssen-Krupp-AG mit der Adresse Oskar-Jäger-Straße 192 ist zu erhalten. Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens gilt es, das beschriebene Denkmal in seiner Substanz, seinem Erscheinungsbild und in seinem Wirkungsraum so wenig wie mög- lich zu beeinträchtigen. Eine Erhaltung des Verwaltungsgebäudes im Bestand und als Solitärbau ist denkmalfachlich geboten. Der städtebauliche Entwurf muss den allseitig freigestellten Charakter des Gebäudes beibehalten. Eine Erhöhung bzw. Aufstockung des Bestandsbaus Oskar-Jäger-Str. 192 ist nicht vorgesehen. Der bestehende, einge- schossige Seitenflügel auf der Südseite ist ebenfalls zu erhalten. Es ist möglich den eingeschossigen nördlichen Seitenflügel wieder zu ergänzen und so den Ehrenhof wie- derherzustellen. Architektonische und städtebauliche Charakteristika des Denkmals dürfen nicht stark verfälscht oder gar gänzlich verloren gehen. Um bestmögliche Kon- zeptionen erhalten zu können, werden früh vor allem in der Phase 1 des Qualifizie- rungsverfahrens geeignete Leistungsbestandteile und Visualisierungen von den Bear- beitungsteams eingefordert. Im unmittelbaren Umfeld des Denkmals sollen die geplanten Gebäudehöhen hinter der maximalen Gebäudehöhe des Denkmals zurückbleiben. In den Bereichen außerhalb des unmittelbaren Umfelds des Denkmals und westlich der Oskar-Jäger-Straße sind - auch unter Berücksichtigung der Denkmalbelange - Gebäude mit mehr als vier Vollge- schossen möglich, die die maximale Gebäudehöhe des Denkmals überschreiten. Sowohl das denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude als auch die ehemalige Produkti- onshalle können zur Adress- und Identitätsbildung des neuen Quartiers beitragen. Beide Gebäude sind vom Grundsatz zu integrierende Kristallisationspunkte im neuen Quartier. Während die angemessene Einbindung des Verwaltungsgebäudes über den Denkmalschutz klar formuliert ist und über die bestmögliche städtebaulich-architektoni- sche Einbindung im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens mit seinen Dialogbestand- teilen herausgefunden werden muss, stellt sich die Situation rund um die Großhalle an- ders dar. Hier wird das Qualifizierungsverfahren klären müssen, welche Ideen zur Neu- nutzung im Kontext des Standortes und seiner Historie auch wirtschaftlich umsetzbar sind und somit einen Beitrag für die Vielfalt Ehrenfelds und seiner industriell-baukultu- rellen Besonderheiten leisten könnte. 5.3 Erschließung Die Erschließung der östlichen Teilfläche wird über die Vogelsanger-Straße und die Oskar-Jäger-Straße (im südlichen Abschnitt) vorgeschlagen. Von hier aus erfolgt die Ein-/Ausfahrt in eine Tiefgarage. Das westliche Grundstück wird, wie heute auch, über die Oskar-Jäger-Straße angedient. Ein Mobilitätskonzept wird derzeit durch das Büro Argus Studio, Hamburg mit der Ber- nard Gruppe, Hamburg erstellt. Zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen und Re- duzierung des motorisierten Individualverkehrs soll ein attraktives Angebot an Fahr- radabstellplätzen, auch für Fahrräder mit einem größeren Platzbedarf wie Lastenfahr- räder, vorgesehen werden. Das Innere beider Teilflächen ist autofrei. Eine fußläufige Durchwegung des Quartiers soll erfolgen, vor allem in Nord-Süd-Richtung. Ob eine fußläufige Verbindung vom Quartier zur Lichtstraße möglich ist (siehe Zielbild für die Weststadt S. 74-75, orange- gestrichelte Linie), ist im weiteren Verfahren zu prüfen. / 10 Ebenso ist die Fortführung des im Geltungsbereich Max Becker-Areal vorgesehenen Fuß- und Radwegs südlich des Bahndamms (im Zielbild auch „Bahnweg“ genannt) über die Oskar-Jäger-Straße in östlicher Richtung abzustimmen und entlang der Vogel- sanger Straße fortzuführen. Der „Bahnweg“ stellt eine neue lineare Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr dar. Herstellung und Einbindung des Weges und eine ent- sprechend qualitative Gestaltung für beide Verkehrsarten (Fuß- und Radverkehr, ohne MIV) sind in Bezug zum Zielbild wünschenswert. Entlang der Vogelsanger Straße sollte die Führung für den Fuß- und Radverkehr in Be- zug auf Tiefgarageneinfahrten überprüft werden. Der Bahnweg soll als Grünverbindung erkennbar und erfahrbar sein. Auch auf dem am Bahnweg gelegenen Grundstück des Thyssen-Areals wäre insofern eine Begrünung sinnvoll. Neben dem Mobilitätsgutachten wird ein Verkehrsgutachten erstellt. Neben den Unter- suchungen zur Leistungsfähigkeit der umliegenden Lichtsignalanlagen in den Kreu- zungsbereichen wird an dem Knotenpunkt Leyendeckerstraße / Helmholtzstraße / Vo- gelsanger Straße / Oskar-Jäger-Straße alternativ die Anlage eines Kreisverkehrs ge- prüft. 6. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 6.1 Schalluntersuchung Verkehrslärm und Gewerbelärm Für das Plangebiet wurden durch im Rahmen einer vorlaufenden Machbarkeitsstudie die Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen untersucht. Dabei wurden Berechnungen mit Berechnungshöhen von 2 m (EG.), 8 m (2. OG.) und 20 m (6. OG.) über Gelände- höhe durchgeführt – zunächst bei freier Schallausbreitung, wobei das denkmalge- schützte Gebäude an der Oskar-Jäger-Straße mitberücksichtigt wurde. Die Berechnungen zeigen, dass das Plangebiet vorbelastet ist, durch: • Verkehrslärmimmissionen, insbesondere durch Schienenverkehr, aber auch durch Straßenverkehr. • Gewerbelärm der vorhandenen Gewerbebetriebe, vor allem westlich und süd- westlich des Plangebietes. • Gewerbelärm der Clubnutzungen südlich und östlich des Plangrundstücks. Zur Verdeutlichung der Lärmsituation bei einer Bebauung wurden zudem Berechnun- gen auf Grundlage von Bebauungssimulationen aus der städtebaulichen Studie durch- geführt. Die Darstellungen der Berechnungsergebnisse zeigen, dass die höchsten Gewerbelär- mimmissionen im Tageszeitraum aus Richtung der Gewerbelärmquellen westlich und südwestlich des Plangebiets zu erwarten sind. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm von 65 dB(A) in Gewerbegebieten wird jedoch auf dem gesamten Plangrundstück ein- gehalten. Im Nachtzeitraum sind neben den gewerblichen Nutzungen westlich und südwestlich des Plangebietes auch die angrenzenden (Musik-)Club-Nutzungen südlich und östlich maßgebend. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbegebiete im Nachtzeit- raum beträgt 50 dB(A). Dieser wird in Teilen im südwestlichen und östlichen Bereich des Plangrundstücks überschritten (bis 58 dB(A)). / 11 Beim Verkehrslärm betragen die Orientierungswerte der DIN 18005 im Tageszeitraum 65 dB(A) und 55 dB(A) im Nachtzeitraum. Sie werden tags im Norden und Nordwesten sowie nachts weiterhin nahezu auf dem gesamten Gebiet überschritten. Aus den Beurteilungspegeln wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 berechnet, aus welchen sich die Anforderungen an das Schalldämmmaß der Au- ßenbauteile ermitteln lassen. Im Norden des Plangebiets und insbesondere an denkbaren Hochpunkten westlich der Oskar-Jäger-Straße ergeben sich in Richtung der Bahngleise maßgebliche Außenlärm- pegel von bis zu 76 dB(A) tags und von bis zu 84 dB(A) nachts. Bei einer Büronutzung sind die maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. das überschlägig erforderliche Schall- dämmmaß von 40 dB technisch und wirtschaftlich umsetzbar. 6.2 Boden / Baugrund Innerhalb des Plangebietes liegen die Altstandorte Nr. 40119 (Oskar-Jäger-Straße 175 Ofen- und Rußfabrik) und Nr. 401537 (Oskar-Jäger-Straße 192). Angrenzend an das Plangebiet liegen die Altstandorte Nr. 40128, Nr. 40133, Nr. 401371, Nr. 401375 und Nr. 40119_001. Im Vorfeld wurden Baugrunderkundungen für beide Teile des Plangebiets durchge- führt. Teilfläche Ost In allen Baugrunderkundungen wurden zunächst Auffüllungen angetroffen. Die Mäch- tigkeit des anthropogenen Bodens variiert zwischen 0,4 m und 3,7 m, ist aber zu einem überwiegenden Teil über 2 m stark. Die Fremdbestandteile wechseln in Zusammenset- zung und Massenanteilen und setzen sich aus den typischen industriellen Recycling- Baustoffen, die für eine Verbesserung der Tragfähigkeit und Verdichtbarkeit des Bau- grundes in der Vergangenheit eingesetzt wurden und nicht bindigen Böden (Sand/Kies) zusammen. Am häufigsten wurden Schlacke sowie Beton- und Ziegelbruch in den Auf- füllungen angetroffen. Unterhalb der Auffüllungen wurden überwiegend die für die Niederrheinische Bucht ty- pischen Sande und Kiese erkundet, die zur Tiefe hin bis zur maximalen Endteufe von 8,0 m unter Geländeoberkante (GOK) von einen schwach kiesigen Feinsand in einen sandigen Kies übergehen. In einigen Bohrungen befindet sich eine bindige Boden- schicht im Liegenden der Auffüllungen, die ca. 0,5 m bis maximal 1,0 m mächtig ist und als feinsandiger Schluff (fluviatile Sedimente) angesprochen wurde. Teilfläche West In allen Baugrunderkundungen wurden fast über die gesamte Erkundungstiefe von 8,0 m unter GOK Auffüllungen unter einer 8,0 - 13,0 cm dicken Asphaltdecke angetroffen. Bei den anthropogenen Böden handelt es sich ausschließlich um Sande, die unter- schiedlich stark mit Fremdbeimengungen durchsetzt sind. In den Kleinrammbohrungen wurde Ziegelbruch, Schlacke sowie Betonbruch angetroffen. In einer Kleinrammbohrung wurde bei ca. 7,5 m u. GOK der gewachsene Boden ange- troffen. Hierbei handelt es sich um einen für die Niederrheinische Bucht typischen kie- sigen Sand. Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Stoffstromkontrolle der Abbruch- und Aushubab- fälle ist im Rahmen des Abbruchs bzw. des Aushubs ein Entsorgungskonzept zu er- stellen und der Unteren Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde / 12 (IWA) zur Prüfung vorzulegen. Die Rückbau- und Aushubmaßnahmen sind gutachter- lich zu begleiten. Im weiteren Verfahren ist ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten Gemäß Bundesbodenschutzgesetz/ Bundesbodenschutzverordnung vorzulegen, das eine Risi- koabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser beinhaltet. 6.3 Natur und Landschaft | Maßnahmen zur Klimaanpassung Der gesamte Bereich der Weststadt ist durch einen geringen Grünanteil und starke Versiegelungen geprägt. An heißen Sommertagen kommt es daher zu einer erhöhten Belastung durch Hitze. Die durch das Kölner Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz erstellte Hinweiskarte zum FNP weist beinahe das gesamte bebaute Gebiet in der Weststadt als hitzebelasteten Bereich aus. Auch mangelt es in der Weststadt an aus- reichender Straßenbegrünung. Vorhandene Straßenbäume sind zudem angesichts der starken Versiegelung und der gewerblichen Nutzung extremen Bedingungen (z.B. Luft- verschmutzung, Schadstoffeinträge, Parken, Bodenverdichtung, Hitze- und Trocken- stress) ausgesetzt. Das Plangebiet selbst ist heute fast vollständig durch bauliche Anlagen versiegelt. Bei allen anderen Freiräumen handelt es sich um versiegelte Flächen, die als Stellplätze, Erschließungsflächen oder Lagerplätze genutzt werden. Zu dem Verfahren ist ein Grünordnungsplan (GOP) zu erstellen einschließlich Be- standsaufnahme sowie Baumkartierung und –bewertung. In Hinblick auf das Entwicklungsziel des Landschaftsplans und auf die Vorgaben und Empfehlungen für Nichtwohngebäude aus den Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln sind verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Kleinklimas einzuplanen. 6.4 Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung verpflichten Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren, die darin festgelegten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung der mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im Durchfüh- rungsvertrag verbindlich geregelt und gesichert. Verbindliche Anforderungen an Nichtwohngebäude sind: Einhaltung des Standards kfW-Effizienzgebäude 40 EE oder besser Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht werden kann: • KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmean- schluss. Die Gründe hierfür sind prüfbar darzulegen. Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner Fern- wärmenetz nicht gegeben ist. • KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung von U- Werten: opake Bauteile < 0,15 W/(m²K) transparente Bauteile < 0,18 W/(m²K) und • Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung mit der Koordinationsstelle Klimaschutz), Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, gegebenen- falls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar). Seitens der Vorhabenträgerin wird eine DGNB Zertifizierung „Gold“ angestrebt. Die Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien wird im weiteren Verfahren nachgewiesen. 6.5 Artenschutz Die sich aus dem Artenschutz ergebenden Anforderungen an die Planung sind zu be- achten. Hierfür ist die Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen der Zugriffsver- bote aus § 44 BNatSchG mittels einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) auszu- schließen. 6.6 Entwässerung Für Teile des Plangebietes besteht gemäß den Starkregengefahrenkarten der StEB bei Starkregenereignissen aller Jährlichkeiten ein mäßiges Überflutungsrisiko. Es ist ein Entwässerungskonzept (§44 LWG), Überflutungsnachweis/ -prüfung nach DIN 1986- 100 (jeweils Abstimmung mit StEB) sowie ein Versickerungskonzept mit entsprechen- den Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Ableitung von Niederschlägen ge- mäß des Schwammstadt-Konzepts zu erstellen. 7. Planverwirklichung Das Plangebiet befindet sich größtenteils im Eigentum der Vorhabenträgerin. Lediglich der Bereich der Oskar-Jäger-Straße befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans wird im Durchführungsver- trag zwischen Stadt und Vorhabenträgerin geregelt. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens und der internen Erschließungsmaßnahmen ein- schließlich der Begrünungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist nach den Re- gelungen des Vertrages. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurz- fristige Umsetzung der Planung vorgesehen. Die Kosten aller Maßnahmen trägt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1327/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 20.04.2023 11:18