0371/2025
Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus für die Gemeinschaftsgrundschule (GGS), Kettelerstraße 14, 50997 Köln-Meschenich
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Anlage 3 Kostenrahmen
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Herleitung Kostenrahmen Kostenkennwerte für BRI Erfahrungswerte Projektkosten 262-2 Stand 2023 KKW ca. 750 €/m3 für KG 300-400 BKI 2022 Gebäude Neubau (Allgemeinb. Schulen) KKW ca. 430-655 €/m3 für KG 300-400 BKI 2022 Gebäude Neubau (Sport- und MZW-Hallen) KKW ca. 305-520 €/m3 für KG 300-400 KKW für Kostenrahmen gewählt: KG 100-200 Grundstück-Herrichten, Erschließen 2,5% von KG 300-400 K G 300-400 Baukonstruktion-Techn. Anlagen KKW 700 €/m3 für Schulgebäude K G 500 Außenanlagen 8% von KG 300-400 K G 600 Ausstattung, Kunstwerke nicht berücksichtigt KG 700-900 Baunebenkosten 29% von KG 300-400-500 T U-Zuschlag 25% von KG 300-400-500 H inweis: Kein Risikozuschlag. Keine Baukostenindexsteigerungen berücksichtigt. Alle Angaben in brutto. Herleitung Planungskosten * Lph 1-3 Prozentsatz gemittelt für alle Fachingenieure Kostenrahmen Variante 1 Variante 2 b eide Varianten: BGF ca. 3.100 m 2 BRI ca. 13.500 m 3 P rojektkosten (mit TU-Zuschlag) ca. 15.9 Mio. € brutto !"##$# P lanungskosten Lph 1-3 ca. 740.000 € brutto Kosten netto brutto KG 200 2,5% 198.309 235.988 KG 300/400 100,0% 7.932.353 9.439.500 KG 500 8,0% 634.588 755.160 KG 300/400/500 8.566.941 10.194.660 KG 700 26,0% 2.227.405 2.650.612 KG 900 3,0% 257.008 305.840 Gesamtsumme 11.249.663 13.387.099 TU-Zuschlag 25% 2.141.735 2.548.665 € Gesamt mit TU-Zuschlag 15.935.764 € Anlage 3
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/402/32 Vorlagen-Nummer 0371/2025 Freigabedatum 23.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus für die Gemeinschaftsgrundschule (GGS), Kettelerstraße 14, 50997 Köln-Meschenich Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf fest und beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung des Erweiterungsbaus für Unterrichtsräume, Verwaltungsräume und den Ganztag sowie die anschließende Errichtung des Gebäudes für die Schule IM SÜDEN, Kettelerstraße 14, 50997 Köln (Meschenich) als Totalunternehmerleistung. Den Pla- nungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung aufzunehmen und anschließend die Bau- ausführung für die Maßnahme durchzuführen. Nach aktueller Kostenschätzung betra- gen die Projektkosten voraussichtlich 15,9 Mio. € brutto (davon entfallen circa 740.000 € brutto auf die Planungskosten). Das Totalunternehmen wird im Anschluss durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragt. 3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Verwal- tung prüft, inwiefern Fördermittel aus dem Startchancenprogramm zur Refinanzierung herangezogen werden können. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. siehe Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressour- cenverbrauch, der eine Zunahme der CO² -Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt . Begründung: Am Standort Kettelerstraße befinden sich derzeit 330 Schüler, von denen - aufgrund des Platzmangels - nur 167 Kinder einen OGS-Platz haben. Die Schule liegt in einem sozialen Brennpunkt, zudem stehen auf dem Schulgelände zwei Containerbauten, die mit Asbest be- lastet und bereits stark marode sind. Durch die Einführung des Familiengrundschulzentrums an diesem Standort und im Hinblick auf den weiteren Bedarf sowie den Rechtsanspruch auf Ganztag wurde eine Machbarkeitsstudie bei der Gebäudewirtschaft angefordert, um die aktu- elle Situation der Schule insgesamt zu verbessern. Diese sieht vor, den zusätzlichen Raumbe- darf in einem Erweiterungsbau auf dem benachbarten, im städtischen Besitz befindlichen Grundstück, zu realisieren. 3 Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter der laufenden Nummer: 664 in Priori- tät 0 geführt. Die Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist für das Schuljahr 2027/28 vorgesehen. In der Anlage 1 wurde das Musterraumprogramm 2025 verwendet. Finanzierung: Die Projektkosten für den Erweiterungsbau betragen voraussichtlich 15,9 Mio. € brutto (davon entfallen circa 740.000 € brutto auf die Planungskosten). Nach derzeitigem Stand ist die Fertigstellung für 2028 geplant und es fallen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung folgende Haushaltsbelastungen inklusive Nebenkosten an: 2026 2027 2028 2029ff EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. 0 0 0,45 0,9 (voraussichtlich) davon in bisheriger Planung enthalten: 0 0 0 0 Haushaltsmehrbelastungen: 0 0 0,45 0,9 (voraussichtlich) Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende M ietzahlungen nach M aßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrech- nungspreises. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene M ieten, sogenannte Flächenverrech- nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi- schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er- träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der M iete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Aus der Sanierung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine jährliche Haushalts- mehrbelastung von rund 818.000 Euro zuzüglich 84.000 Euro für Reinigungs- und sonstige Nebenkosten für die Sparte „Grundschulen“. Die Aufwendungen sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 aus veranschlagten Mit- teln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schul- trägeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzie- ren. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 290.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkos- ten auf die Gemeinschaftsgrundschule Kettelerstraße. Die restlichen Mehraufwendungen wer- den im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebildet. Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 4 2027 ff. im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sa- nierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelli- ger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und - sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten Kostenfortschreibung sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. Einrichtungskosten Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigabebe- schluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. Weiterer Ablauf Die Leistungsbeschreibung für den Erweiterungsbau wird auf Grundlage der Machbarkeitsstu- die und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung ausgeschrieben und vergeben. Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei diesen Ab- stimmungen kann es zu größenmäßigen Verschiebungen zwischen den einzelnen Funktions- bereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Auswirkung auf die Gesamt- fläche haben werden Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht eingehalten werden kann. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlagen - Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit - Anlage 1 Raumprogramm - Anlage 2 Karte - Anlage 3 Kostenrahmen - Anlage 4 Pläne - Anlage 5 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA)
Anlage 1 Raumprogrammm
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Stadt Köln - Amt für Schulentwicklung- 402 Erweiterungsbau GGS Kettelerstr. 14, 50997 Köln Datum: 03.04.2025 - Raumprogrammvergleich von 2025 Projektspezifisches Raumprogramm 4-zügig Anzahl Größe Summe Allgemeiner Unterrichtsbereich Unterrichtsraum 5 72 360 Mehrzweckraum 1 72 72 Inklusion 4 64 256 Außerunterrichtlicher Bereich Bibliothek | Selbstlernzentrum 1 72 72 Ganztagsbereich Küche/Lager/Verwaltung/Personaltoiletten/Küchenleitung 1 182 182 Speiseraum 1 233 233 GT - Spielraum, Aufenthaltsraum 1 72 72 Lehrer/sonstige Verwaltung Lehrerzimmer (mit integrierter Teeküche) 1 140 140 Familiengrundschulzentrum Gruppenraum 1 72 72 Mehrzweckraum 1 16 16 Büro 1 16 16 SUMME 1.491 4 Anlage 1
Anlage 5 Stellungnahme RPA
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14 .03.2025
Dezernat IV
Amt 402/22
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0371/2025, Stand 11.03.2025
Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus
für die Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Kettelerstraße 14 in Meschenich
RPA-Nr. 143/17/10/25
Eingereichte Kosten 15,9 Mio.€ brutto einschl. 740.000 € brutto Planungskosten
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Vorlage beabsichtigt 40/Amt für Schulentwicklung für den Erweiterungsbau
an der GGS Kettelerstraße die Planung aufzunehmen und einen Baubeschluss zu
erreichen. Der Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss für die Beschaffung der
Ausstattung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Da eine Totalunternehmerbe-
auftragung vorgesehen ist, basiert die Vorlage auf einer Kostenschätzung. Sollte sich
im Rahmen der weiteren Planung der geschätzte Kostenrahmen wesentlich verän-
dern, sind die zuständigen politischen Gremien entsprechend zu informieren.
In einer Machbarkeitsstudie hat 26/Gebäudewirtschaft die Gesamtsituation des
Schulstandortes, den entstandenen Platzmangel und den anstehenden Rechtsan-
spruch auf Ganztag mit dem Ergebnis bewertet, den zusätzlichen Raumbedarf auf
dem benachbarten städtischen Grundstück mit einem Erweiterungsbau zu schaffen.
Unter Beachtung der vorläufigen Haushaltsführung erfolgt die Finanzierung aus dem
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Eventuell mögliche Fördermittel werden in
Anspruch genommen.
Anhand von Erfahrungswerten und Vergleichszahlen vom Baukosteninformations-
zentrum (BKI) wurden Projektkosten von rund 15,9 Mio.€ geschätzt. In der Summe
ist ein TU-Zuschlag von rund 2,5 Mio.€ enthalten. Ein Risikozuschlag sowie eine
Baukostenindexsteigerung sind in der Kostenschätzung nicht enthalten.
Anhand der Vorlage ergeben sich keine Erkenntnisse und Hinweise die einer Pla-
nungsaufnahme und einem Baubeschluss entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
12
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0371/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 31.01.2025 11:10