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0371/2025

Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus für die Gemeinschaftsgrundschule (GGS), Kettelerstraße 14, 50997 Köln-Meschenich

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.06.2025

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Anlage 3 Kostenrahmen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Raumprogrammm

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 Karte

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Anlage 5 Stellungnahme RPA

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Anlage 4 Pläne

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Anlage 3 Kostenrahmen

1533 Zeichen


	

 

	



Herleitung Kostenrahmen 
Kostenkennwerte für BRI 
Erfahrungswerte Projektkosten 262-2 Stand 2023 KKW ca. 750 €/m3 für KG 300-400 
BKI 2022 Gebäude Neubau (Allgemeinb. Schulen) KKW ca. 430-655 €/m3 für KG 300-400 
BKI 2022 Gebäude Neubau (Sport- und MZW-Hallen) KKW ca. 305-520 €/m3 für KG 300-400 
KKW für Kostenrahmen gewählt: 
KG 100-200 Grundstück-Herrichten, Erschließen 2,5% von KG 300-400
K
G 300-400 Baukonstruktion-Techn. Anlagen KKW 700 €/m3  für Schulgebäude
K
G 500 Außenanlagen 8% von KG 300-400
K
G 600 Ausstattung, Kunstwerke nicht berücksichtigt
KG 700-900 Baunebenkosten 29% von KG 300-400-500
T
U-Zuschlag 25% von KG 300-400-500
H
inweis: Kein Risikozuschlag. Keine Baukostenindexsteigerungen berücksichtigt. Alle Angaben in brutto.
Herleitung Planungskosten
* Lph 1-3 Prozentsatz gemittelt für alle Fachingenieure
Kostenrahmen
Variante 1   Variante 2
b
eide Varianten:
BGF ca. 3.100 m 2
BRI ca. 13.500 m 3
 P rojektkosten (mit TU-Zuschlag)
ca. 15.9 Mio. € brutto
 	



  

 
 
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 P lanungskosten Lph 1-3
ca. 740.000 € brutto
Kosten netto brutto
KG 200 2,5% 198.309 235.988 
KG 300/400 100,0% 7.932.353 9.439.500 
KG 500 8,0% 634.588 755.160 
KG 300/400/500 8.566.941 10.194.660 
KG 700 26,0% 2.227.405 2.650.612 
KG 900 3,0% 257.008 305.840 
Gesamtsumme 11.249.663 13.387.099 
TU-Zuschlag 25% 2.141.735 2.548.665 €
Gesamt mit TU-Zuschlag 15.935.764 €
Anlage 3

Beschlussvorlage Rat

8590 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 0371/2025 
Freigabedatum 
 23.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus für die 
Gemeinschaftsgrundschule (GGS), Kettelerstraße 14, 50997 Köln-Meschenich  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf fest und beschließt die Planungsaufnahme zur 
Errichtung des Erweiterungsbaus für Unterrichtsräume, Verwaltungsräume und den 
Ganztag sowie die anschließende Errichtung des Gebäudes für die Schule IM SÜDEN, 
Kettelerstraße 14, 50997 Köln (Meschenich) als Totalunternehmerleistung. Den Pla-
nungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu Grunde zu legen. 
Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung aufzunehmen und anschließend die Bau-
ausführung für die Maßnahme durchzuführen. Nach aktueller Kostenschätzung betra-
gen die Projektkosten voraussichtlich 15,9 Mio. € brutto (davon entfallen circa 740.000 
€ brutto auf die Planungskosten). Das Totalunternehmen wird im Anschluss durch die 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragt. 
3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen 
Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Verwal-
tung prüft, inwiefern Fördermittel aus dem Startchancenprogramm zur Refinanzierung 
herangezogen werden können. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    siehe 
Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressour-
cenverbrauch, der eine Zunahme der CO² -Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt . 
 
Begründung: 
 
Am Standort Kettelerstraße befinden sich derzeit 330 Schüler, von denen - aufgrund des 
Platzmangels - nur 167 Kinder einen OGS-Platz haben. Die Schule liegt in einem sozialen 
Brennpunkt, zudem stehen auf dem Schulgelände zwei Containerbauten, die mit Asbest be-
lastet und bereits stark marode sind. Durch die Einführung des Familiengrundschulzentrums 
an diesem Standort und im Hinblick auf den weiteren Bedarf sowie den Rechtsanspruch auf 
Ganztag wurde eine Machbarkeitsstudie bei der Gebäudewirtschaft angefordert, um die aktu-
elle Situation der Schule insgesamt zu verbessern. Diese sieht vor, den zusätzlichen Raumbe-
darf in einem Erweiterungsbau auf dem benachbarten, im städtischen Besitz befindlichen 
Grundstück, zu realisieren.

3 
 
Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter der laufenden Nummer: 664 in Priori-
tät 0 geführt. 
 
Die Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist für das Schuljahr 2027/28 vorgesehen. 
 
In der Anlage 1 wurde das Musterraumprogramm 2025 verwendet. 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Projektkosten für den Erweiterungsbau betragen voraussichtlich 15,9 Mio. € brutto (davon 
entfallen circa 740.000 € brutto auf die Planungskosten). 
 
Nach derzeitigem Stand ist die Fertigstellung für 2028 geplant und es fallen im Rahmen der 
mittelfristigen Finanzplanung folgende Haushaltsbelastungen inklusive Nebenkosten an: 
 
2026 2027 2028 2029ff 
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. 
0 0 0,45 0,9 (voraussichtlich) 
davon in bisheriger Planung enthalten:  
0 0 0 0 
Haushaltsmehrbelastungen: 
0 0 0,45 0,9 (voraussichtlich) 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme 
über entsprechende M ietzahlungen nach M aßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrech-
nungspreises. 
 
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene M ieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der M iete mit 
der Nutzer*innendienststelle abgerechnet.  
Aus der Sanierung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine jährliche Haushalts-
mehrbelastung von rund 818.000 Euro zuzüglich 84.000 Euro für Reinigungs- und sonstige 
Nebenkosten für die Sparte „Grundschulen“.  
Die Aufwendungen sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 aus veranschlagten Mit-
teln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schul-
trägeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzie-
ren. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil 
in Höhe von rund 290.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkos-
ten auf die Gemeinschaftsgrundschule Kettelerstraße. Die restlichen Mehraufwendungen wer-
den im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten 
Schulsparte abgebildet. 
Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses

4 
2027 ff. im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist 
ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sa-
nierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelli-
ger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge 
weiterer Schulbau- und - sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten 
Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. 
 
 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten 
Kostenfortschreibung sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau 
ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. 
 
 
Einrichtungskosten 
 
Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigabebe-
schluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. 
 
Weiterer Ablauf 
 
Die Leistungsbeschreibung für den Erweiterungsbau wird auf Grundlage der Machbarkeitsstu-
die und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung ausgeschrieben und 
vergeben. 
 
Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei diesen Ab-
stimmungen kann es zu größenmäßigen Verschiebungen zwischen den einzelnen Funktions-
bereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Auswirkung auf die Gesamt-
fläche haben werden 
 
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. 
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht eingehalten werden kann. 
 
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. 
 
 
 
Anlagen 
 
- Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
- Anlage 1 Raumprogramm 
- Anlage 2 Karte 
- Anlage 3 Kostenrahmen 
- Anlage 4 Pläne 
- Anlage 5 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA)

Anlage 1 Raumprogrammm

691 Zeichen

Stadt Köln - Amt für Schulentwicklung- 402
Erweiterungsbau GGS Kettelerstr. 14, 50997 Köln
Datum: 03.04.2025 - Raumprogrammvergleich von 2025
Projektspezifisches Raumprogramm 4-zügig
Anzahl Größe Summe
Allgemeiner Unterrichtsbereich
Unterrichtsraum 5 72 360
Mehrzweckraum 1 72 72
Inklusion 4 64 256
Außerunterrichtlicher Bereich
Bibliothek | Selbstlernzentrum 1 72 72
Ganztagsbereich
Küche/Lager/Verwaltung/Personaltoiletten/Küchenleitung 1 182 182
Speiseraum 1 233 233
GT - Spielraum, Aufenthaltsraum 1 72 72
Lehrer/sonstige Verwaltung
Lehrerzimmer (mit integrierter Teeküche) 1 140 140
Familiengrundschulzentrum
Gruppenraum 1 72 72
Mehrzweckraum 1 16 16
Büro 1 16 16
SUMME 1.491
4
Anlage 1

Anlage 5 Stellungnahme RPA

1954 Zeichen

14              .03.2025 
           
            
Dezernat IV 
Amt 402/22 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0371/2025, Stand 11.03.2025 
Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus 
für die Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Kettelerstraße 14 in Meschenich 
RPA-Nr. 143/17/10/25 
Eingereichte Kosten 15,9 Mio.€ brutto einschl. 740.000 € brutto Planungskosten 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit der Vorlage beabsichtigt 40/Amt für Schulentwicklung für den Erweiterungsbau 
an der GGS Kettelerstraße die Planung aufzunehmen und einen Baubeschluss zu 
erreichen. Der Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss für die Beschaffung der 
Ausstattung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Da eine Totalunternehmerbe- 
auftragung vorgesehen ist, basiert die Vorlage auf einer Kostenschätzung. Sollte sich 
im Rahmen der weiteren Planung der geschätzte Kostenrahmen wesentlich verän- 
dern, sind die zuständigen politischen Gremien entsprechend zu informieren. 
In einer Machbarkeitsstudie hat 26/Gebäudewirtschaft die Gesamtsituation des 
Schulstandortes, den entstandenen Platzmangel und den anstehenden Rechtsan- 
spruch auf Ganztag mit dem Ergebnis bewertet, den zusätzlichen Raumbedarf auf 
dem benachbarten städtischen Grundstück mit einem Erweiterungsbau zu schaffen. 
Unter Beachtung der vorläufigen Haushaltsführung erfolgt die Finanzierung aus dem 
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Eventuell mögliche Fördermittel werden in 
Anspruch genommen. 
Anhand von Erfahrungswerten und Vergleichszahlen vom Baukosteninformations- 
zentrum (BKI) wurden Projektkosten von rund 15,9 Mio.€ geschätzt. In der Summe 
ist ein TU-Zuschlag von rund 2,5 Mio.€ enthalten. Ein Risikozuschlag sowie eine 
Baukostenindexsteigerung sind in der Kostenschätzung nicht enthalten. 
Anhand der Vorlage ergeben sich keine Erkenntnisse und Hinweise die einer Pla- 
nungsaufnahme und einem Baubeschluss entgegenstehen. 
Mit freundlichen Grüßen 
12

Beratungsverlauf (5)

30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.41 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0371/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.06.2025
Erstellt
31.01.2025 11:10