1721/2021
Bericht des Jobcenter Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 12.05.2021 1721/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 Bericht des Jobcenter Köln Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren – auf Wunsch des Jobcenter Köln – den folgenden Bericht vor. Anlagen: Bericht des Jobcenter Köln Anlage 1 Situation im Jobcenter Köln Anlage 2 Ergebnismonitoring Monat 03/2021 Anlage 3 Informationen zur Personalhaushaltsplanung 2022 Anlage 4 Klickanleitung zur Identifizierung Gez. Dr. Rau
Bericht des Jobcenter Köln
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Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.05.2021 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln Aufgrund der derzeitigen dynamischen Entwicklungen durch die Corona-Krise sowie der damit verbundenen Anpassungen für die Arbeit der Jobcenter wird dem Ausschuss eine Anlage zur Situation des Jobcenters beigefügt. Anlage 1: Situation im Jobcenter Köln Frau Würker erläutert die vorgelegten Daten und Informationen im Ausschuss für Soziales und Senioren gerne mündlich. 2. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat März/2021 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat März (Anlage 2) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2021 ein. 3. Personalhaushaltsplanung 2022 – Beschlüsse der Trägerversammlung Informationen sind der Anlage 3 zu entnehmen. 4. Neugestaltung der Arbeitsmarktdienstleistungen im Jobcenter Köln - Campus Das Angebotsportfolio des Jobcenter Köln hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Die Arbeitsmarktdienstleistungen sind eng an den Bedarfen der Kund*innen orientiert. Dies führte dazu, dass das Angebotsportfolio zunehmend umfangreicher wurde. In der internen Qualitätssicherung vermehrten sich Rück- meldungen von Kund*innen, als auch von Integrationsfachkräften, dass die Auswahl des individuellen Angebotes aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Inhalte immer aufwändiger werde. In einer Auftaktveranstaltung im Herbst 2019 beschloss das Jobcenter, das Angebot an Arbeitsmarktdienstleistungen deutlich zu straffen, hierbei aber bewährte Inhalte zu erhalten. Es bestand Konsens darüber, die Kundinnen und Kunden bei der Neukonstruktion der Angebote fest einzubinden. Ferner wurden alle Integrationsfachkräfte involviert, um die inhaltliche Ausgestaltung klar zu strukturieren. Das Verfahren wurde durch eine Steuerungsgruppe begleitet und koordiniert. Nach mehreren Workshops definierten sich drei Themenfelder („Campus“) für die zukünftige Angebotsstruktur: 2 • Vermittlung • Gesundheit & Soziales • Kompetenzen Unabhängig der unterschiedlichen Phasen und Bereiche liegt der Fokus auf einer individuellen und bedarfsgerechten Gestaltung der Qualifizierung. Der Träger hält stets ein breites Spektrum an bestimmten Fördereinheiten vor, z.B. Beratungen zu den Themen „Ausbau von Minijobs“, für Teilnehmer*innen mit Familienverantwortung oder digitale Bewerbungen. Jede*r Teilnehmer*in soll damit ausschließlich die Fördereinheiten erhalten, die tatsächlich benötigt werden. Innerhalb des Campus kann die konkrete Unterstützung für die Kund*innen somit individuell angepasst werden, ohne dass ein Trägerwechsel und damit eine erneute Zuweisung erfolgen muss. Zudem wird der Aspekt der Digitalisierung sowie der hybriden Durchführungsform (digital + Präsenzangebote) besonders berücksichtigt, u.a. werden Leihgeräte inkl. Internetzugang zur Verfügung gestellt. Durch die aktive Nutzung digitaler Endgeräte werden die digitalen Grundkompetenzen der Teilnehmer*innen gesteigert, eine ganz individuelle Teilnahme am Angebot ermöglicht. Der Anteil der digitalen Inhalte richtet sich nach den Bedarfen der Teilnehmer*innen. In diesem Zusammenhang liegt ein besonderer Fokus auf die Heranführung der Kund*innen an die „neue“ Technik sowie die Gewährleistung einer dauerhaften Unterstützung. Bei der Implementierung des Campus ist es ein Ziel, einen nahtlosen Übergang der jetzigen Angebotsstruktur hin zu dem neuen Campus-Modell zu erreichen. Durch die Nahtlosigkeit wird sichergestellt, dass die erforderlichen Angebote den Kund*innen zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Für das Angebot soll es zukünftig ein über alle Campus hinweg einheitliches Na- mensformat sowie ein einheitliches Logo geben. Die Abstimmungen hierzu laufen noch, werden aber zum ersten Campus, der mit dem Inhalt „Vermittlung“ zum 01.06.2021 starten wird, abgeschlossen sein. Ziele und Inhalte des Campus „Vermittlung“ Das Ziel des Campus „Vermittlung“ ist eine Vermittlung der Teilnehmer*innen in passgenaue und vor allen Dingen nachhaltige Arbeitsverhältnisse. Bei den Inhalten wurde besonders Wert daraufgelegt, dass… …der Campus für unsere Kund*innen individuell gestaltbar ist: In der ersten Angebotsphase, der „Welcome-Phase“, erarbeiten die Kund*innen mit ihren persönlichen Coaches einen abgestimmten Teilnahmeplan. Dieser Plan ist der rote Faden für den weiteren Prozess, er ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil an Einzelberatungen (mindesten drei Einzelberatungen pro Woche) sowie durch ein breites Angebot wechselnder Workshops. Die Wahl der Workshops treffen die Teilnehmer*innen eigenverantwortlich, unterstützt und beraten werden sie hierbei von ihren Coaches. Begleitet wird dieser Prozess durch Sozialpädagog*innen, Kinderkoordinator*innen, Dolmetscher*innen sowie Sprach-/Kulturmittler*innen. So kann zu Bedarfen, wie z.B.: Sprache, Berufsanerkennung oder Vereinbarkeit Familie und Beruf direkt vor Ort geholfen werden. 3 …der Campus sich dort befindet, wo unsere Kund*innen leben: Jeder Geschäftsbereich hat seinen eigenen Campus mit mehreren Durchfüh- rungsorten. Hierdurch entstehen für unsere Kund*innen „kurze Wege“, die Er- reichbarkeit der Teilnehmer*innen sowie die Zusammenarbeit mit den einzelnen Akteuren im Sozialraum werden weiter gestärkt. Die räumliche Nähe, fördert eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Kund*innen, Maßnahmeträger und Geschäftsbereich. …der Campus so flexibel ist, dass jede*r daran teilnehmen kann: Der Campus ermöglicht eine hybride Durchführung in der Form, dass die Teil- nehmer*innen zukünftig die Möglichkeit haben, bestimmte Fördereinheiten oder auch Einzelberatungen, digital von zu Hause aus durchzuführen. Erstmalig wird die Möglichkeit einer Online-Terminvergabe angeboten. Die Integra- tionsfachkräfte können z.B. im Rahmen einer telefonischen Beratung direkt online einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren, die Kund*innen müssen nicht mehr zusätzlich einen Termin beim Träger vereinbaren. Um auch Teilnehmer*innen mit Familienverantwortung oder einer Nebenbeschäftigung eine flexible Teilnahme zu ermöglichen, ist der Campus von montags bis freitags von 08:00 – 20:00 Uhr geöffnet. Nächste Schritte: Der zweite Campus mit dem Inhalt „Soziales“ soll am 15.10.2021 starten, die Kon- zeption ist weitgehend abgeschlossen, das Einkaufsverfahren wird im nächsten Schritt angestoßen. Ziele und Inhalte des Campus „Soziales“ Personen mit multiplen Problemlagen, deren Lebenssituation häufig durch Instabilität und Perspektivlosigkeit geprägt ist, benötigen häufig intensive und individuelle Unterstützung im Rahmen eines niedrigschwelligen Angebots. In der Maßnahme werden zunächst die jeweiligen Lebenssituationen der Teil- nehmer*innen ganzheitlich betrachtet und der individuelle Hilfebedarf ermittelt, um anschließend auf die meist persönlichen Problemlagen reagieren und eine Stabilisierung der Lebensumstände erreichen zu können. Die Teilnehmer*innen erhalten dabei bedarfsgerechte Unterstützung im Rahmen individueller Coaching- und Fördereinheiten, die auch Begleitungen und Hausbesuche beinhalten können. Nach Abschluss der Maßnahme sollen die Teilnehmer*innen ausreichend stabilisiert sein, um entsprechende weitergehende Schritte im Integrationsprozess zu unternehmen. Der Start des dritten Campus zum Themenfeld „Kompetenzen“ ist für den 01.03.2022 geplant. Ziele und Inhalte des Campus „Kompetenzen“ Dieses Angebot steht allen Kund*innen zur beruflichen Standortbestimmung und Kompetenzerweiterung zur Verfügung. Beginnend mit einem Modul „Lernen lernen“, Informationen zu den verschiedenen Arbeitswelten sowie beruflichen Orientierungen bis zu betrieblichen Erprobungen; in diesem Campus wird für die Teilnehmer*innen unter Begleitung von externen Tutoren eine berufliche Perspektive entwickelt. Für diesen Campus wurden bereits inhaltliche Eckpunkte erarbeitet. Der Start des Einkaufsverfahren ist für 10/2021 geplant. 4 5. Identifikationsprüfung - Selfie-Ident-Verfahren (s. auch Anlage 4) Wegen der weiterhin angespannten Lage aufgrund der COVID-19-Pandemie werden persönliche Kontakte im Jobcenter Köln auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch ist es gesetzlich vorgesehen, dass sich die Kundinnen und Kunden identifizieren. Dies kann auch online erfolgen. Seit Anfang März 2021 bis zunächst zum 15 06.2021 steht den gemeinsamen Einrichtungen hierfür das Selfie-Ident-Verfahren zur Verfügung. Im Jobcenter Köln wurde aufgrund des eingeschränkten Kund*innenzugangs in den Lockdownphasen 2020 und 2021 – wie in allen Jobcentern bundesweit - über Anträge auch ohne Identitätsprüfung entschieden und Leistungen bewilligt. Fehlende Identitätsprüfungen müssen jedoch nachgeholt werden. Die Antragstellung nach § 37 SGB II ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Im persönlichen Kontakt lässt sich der Nachweis leicht erbringen, dass Antragsteller*innen / Leistungs-empfänger*innen mit der anspruchsberechtigten Person übereinstimmen. Dies soll Leistungsmissbrauch vorbeugen. Aus rechtlicher Sicht ist auch im SGB II eine Identitätsprüfung mittels des Selfie-Ident- Verfahrens zulässig. Das Selfie-Ident-Verfahren ist im Rechtskreis des SGB III bereits seit Mitte Juni in einzelnen Agenturen, seit August 2020 bundesweit im Einsatz und wird von den Kundinnen und Kunden gut angenommen. Das Selfie-Ident-Verfahren steht den Kundinnen und Kunden 24 Stunden an 7 Tagen zur Verfügung. Es wird ein Smartphone oder Tablet mit Android- oder IOS- Betriebssystem benötigt auf dem die App des Anbieters nect GmbH (www.nect.com) installiert wird. Zur Identifizierung werden deutsche Personalausweise, deutsche elektronische Aufenthaltstitel und internationale Reisepässe nach dem ICAO-Standard akzeptiert. Das sind Reisepässe, die zum Beispiel auch zur elektronischen Prüfung am Flughafen verwendet werden können. Voraussetzung bei Personalausweisen und Reisepässen ist, dass diese gültig und mit einem holographischen Merkmal ausgestattet sind. Sowohl der Gesundheitsschutz der Kund*innen und der Mitarbeiter*innen als auch eine schnelle, zuverlässige Leistungsgewährung sind während der andauernden COVID-19- Pandemie weiterhin zu gewährleisten. Die Identitätsprüfung der Kund*innen soll möglichst online über das Selfie-Ident Verfahren vorgenommen werden. Die Nutzung des Selfie-Ident-Verfahrens ist für Kund*innen freiwillig. Bisher haben sich gut 12 Prozent der angeschriebenen Kund*innen über dieses Verfahren identifiziert. Ein Verfahren zur Online-Identifizierung für die Zeit nach dem 15.06.2021 befindet sich in der Ausschreibung durch die Bundesagentur für Arbeit. Sollte das Angebot der digitalen Identifizierung ab 15.06.21 für den SGB II Bereich zur Verfügung stehen, beabsichtigt das Jobcenter Köln, dies in Anspruch zu nehmen. 5 Es handelt sich um ein zeitgemäßes Verfahren (Kund*innen nutzen dies bereits z.B. bei Telefonkartenanbietern), die Identitätsprüfungen erfolgt kontaktlos und das Ergebnis wird automatisiert im Datensatz der Kund*innen sichtbar („grüner Haken“). Persönliche Kontakte sollen sich auf Beratungsgespräche beschränken. Sobald die wegen der Lockdowns noch nicht erfolgten Identitätsprüfungen nachgeholt werden können, sind im Anschluss Identitätsprüfungen nur noch für Neukund*innen erforderlich. Gez. Martina Würker Anlagen: 1. Anlage 1 Situation im Jobcenter Köln 2. Anlage 2 Ergebnismonitoring Monat 03/2021 3. Anlage 3 Informationen zur Personalhaushaltsplanung 2022 4. Anlage 4 Klickanleitung zur Identifizierung
Anlage 2 Monitoring - März 2021
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Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 27.05.2021 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2021 Ergebnismonitoring März 2021 \\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2021\08_kommunale Berichte\01_Monitoring\2021-03 Monitoring - SoSe am 27.05.2021.xlsx ErwartungswertIst Vorjahresmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 78.043 87.753 9.710 12,4% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2021 29.121,2 58.660,9 87.752,6 - - - - - - - - - Ist 2020 25.805,3 51.647,8 78.043,1 105.845,5 134.535,5 163.446,8 192.290,0 220.945,7 234.520,8 277.173,4 304.744,6 331.565,9 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit März 2021 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2021 Ist 2020 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 0,0% 3,5% 2,9% -0,66%-Pkte -18,7% Anteil der Integrationen (JFW) kontinuierliche: 55,4% (März 2020) bedarfsdeckende: 39,2% (Oktober 2020) Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2021 1,4% 2,6% 3,5% 5,3% 6,7% 8,4% 10,1% 12,2% 14,8% 17,0% 18,5% 20,3% Ist 2021 1,0% 2,1% 2,9% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ist 2020 1,6% 3,3% 4,9% 5,9% 6,8% 8,0% 9,5% 12,0% 14,5% 16,5% 17,8% 18,7% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2021 853 1.752 2.408 - - - - - - - - - Ist 2020 1.227 2.621 3.845 4.686 5.453 6.518 7.835 9.924 12.113 13.815 14.936 15.608 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit März 2021 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Integrationsquote Ist 2021 Ist 2020 Soll 2021 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 59.249 58.712 -537 -0,9% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2021 59.624 59.499 59.249 59.618 59.788 59.927 60.038 60.122 60.142 60.102 60.135 60.155 Ist 2021 58.914 58.898 58.712 - - - - - - - - - Ist 2020 58.171 58.112 58.133 58.213 58.324 58.459 58.583 58.678 58.721 58.742 58.735 58.688 März 2021Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 59.500 60.000 60.500 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2021 Ist 2020 Soll 2021 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 96.655,47 98.434,53 1.779,1 1,8% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2021 32.218,5 64.437,0 96.655,5 128.874,0 161.092,5 193.310,9 225.529,4 257.747,9 289.966,4 322.184,9 354.403,4 386.621,9 Ist 2021 31.812,1 64.963,0 98.434,5 - - - - - - - - - Ist 2020 29.100,7 57.544,7 87.344,2 118.526,8 151.162,7 184.402,4 217.707,5 250.149,4 282.630,4 314.186,5 346.080,9 377.986,7 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft März 2021 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 450.000,0 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2021 Ist 2020 Soll 2021 Datenquelle: ERP Seite 5 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2021 147 334 493 - - - - - - - - - Ist 2020 149 321 542 746 956 1.161 1.396 1.619 1.860 2.092 2.286 2.431 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN März 2021 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2021 Ist 2020 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 6 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % 101 65 36 - -35,8% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2021 25 60 101 119 136 156 197 245 283 327 356 389 Ist 2021 27 50 65 - - - - - - - - - Ist 2020 36 73 107 124 140 159 198 246 288 322 344 357 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration schwerbehinderter Menschen März 2021 Integration von schwerbehinderten Menschen - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 450.000,0 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Integration von schwerbehinderten Menschen Ist 2021 Ist 2020 Soll 2021 Datenquelle: S2S - Cockpit Seite 7 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2021 63.113 63.591 63.599 Ist 2020 57.573 57.488 58.701 61.884 63.761 64.447 64.397 64.088 63.524 62.396 62.197 62.354 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2021 Ist 2020 114.965 114.830 116.900 122.095 125.028 126.063 125.977 125.493 124.347 122.516 122.065 122.205 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2021 118.742 119.543 120.174 Ist 2020 110.940 110.776 112.864 117.946 120.767 121.763 121.694 121.105 120.077 118.156 117.696 117.776 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2021 85.989 86.643 87.103 Ist 2020 78.660 78.559 80.318 84.608 87.050 87.970 87.980 87.517 86.655 85.141 84.787 84.933 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2021 Ist 2020 12,3% 12,3% 12,5% 13,1% 13,4% 13,5% 13,5% 13,4% 13,3% 13,1% 13,0% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2021 38.533 39.059 39.565 Ist 2020 33.146 32.717 32.558 35.569 37.857 38.076 38.309 38.691 38.110 37.883 37.484 37.222 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum Vorjahresergebnis (Vorjahresmonat) Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2021 31.812,12 64.963,03 98.434,53 Ist 2020 29.100,71 57.544,72 87.344,24 118.526,75 151.162,74 184.402,37 217.707,51 250.149,45 282.630,37 314.186,48 346.080,87 377.986,72 Ist / Ist-Vergleich 9,3% 12,9% 12,7% März 2021Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Seite 8
Anlage 4 Klickanleitung_Self-Ident-Verfahren_Deutsch_bf
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Identifizierung ohne Behördengang: Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich! Identifizierung ohne Behördengang: Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich! Vorbereitung: Um Selfie-Ident zu nutzen, benötigen Sie Ihre Zugangsdaten zu den eServices. Wenn Sie noch keine Zugangsdaten haben, können Sie sich auf https://www.arbeitsagentur.de/selfie-ident (siehe QR-Code rechts) unter dem Punkt „Anmelden“ ganz einfach selbst registrieren. 1. Anmeldung Klicken Sie unten links auf und geben Sie Ihre Zugangsdaten ein. 1. Anmeldung 2. Bestätigung – Weiterleitung Bestätigen Sie bitte die Weiterleitung auf die Anbieterseite von Nect mit und gehen dann auf 2. Bestätigung – Weiterleitung 3. App – Download Jetzt können Sie die App im kostenlos herunter- laden oder diesen QR-Code scannen. Starten Sie dann die App. 3. App – Download 4. Bestätigung – Abfrage Bestätigen Sie bitte folgende Abfragen: • Allgemeine Geschäftsbedingungen • Datenschutzhinweise • Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer personen- bezogenen Daten 4. Bestätigung – Abfrage 5. App – Nect Sie werden jetzt Schritt für Schritt von Nect durch das Verfahren geleitet. 5. App – Nect 6. Bundesagentur für Arbeit Nachdem Sie alle Schritte durchgeführt haben, gehen Sie über die App zurüc k auf die Seite der Bundesagentur für Arbeit. Identifizierung abschließen: Bitte benutzen Sie hierfür diesen Button in der App. Sonst kann die Identifizierung nicht abgeschlossen werden. Zurück zu Bundesagentur für Arbeit 6. Bundesagentur für Arbeit 7. Vielen Dank Vielen Dank. Sie haben Ihre Identität erfolgreich bestätigt. 7. Vielen Dank
Anlage 1 Situation_JC_Köln
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Seite 1 von 2 Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 27.05.2021 Situation im Jobcenter Köln Bestände Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 BG 57.573 57.488 58.701 61.884 63.761 64.447 64.397 64.088 63.524 62.396 62.197 62.354 63.056 63.620 63.827 63.696 4.355+ +7,4% BG mit 1 Person 31.237 31.199 32.010 34.196 35.516 36.042 36.047 35.864 35.570 34.796 34.732 34.945 35.502 3.492+ +10,9% BG mit 2 und mehr Personen 26.336 26.289 26.691 27.688 28.245 28.405 28.350 28.224 27.954 27.600 27.465 27.409 27.554 863+ +3,2% Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 ELB 78.660 78.559 80.318 84.608 87.050 87.970 87.980 87.517 86.655 85.141 84.787 84.933 85.925 86.777 87.263 87.154 5.607+ +7,0% SEL* 1.881 2.413 3.038 3.362 3.574 3.641 3.532 3.216 3.178 3.215 3.299 3.471 3.601 1.334+ +70,9% KUG* 3 480 1.388 1.817 1.837 1.667 1.503 1.148 996 1.135 1.332 1.543 1.698 - - *Daten aus dem OPDS, KUG-Daten zu Beginn der Erhebung nicht valide. Legende: BG=Bedarfsgemeinschaft/en; ELB=erwerbsfähige Leistungsberechtigte; SEL=Selbständige ELB; KUG=ELB mit Kurzarbeitergeld; OPDS = operativer Datensatz Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Erwerbstätige ELB 20.689 20.555 20.906 20.381 19.606 19.773 19.946 20.105 20.251 20.136 19.834 19.500 - 1.406 -6,7% Hochrechnungen Differenz zu März 2020 (Abs.) Differenz zu März 2020 (Proz.) Differenz zu März 2020 (Abs.) Differenz zu März 2020 (Proz.) Differenz zu März 2020 (Abs.) Differenz zu März 2020 (Proz.) Diagramm: Entwicklung der BG´s mit einer und mehreren Personen Diagramm: Entwicklung der ELB, Selbstständigen und KUG-Bezieher Diagramm: Entwicklung der erwerbstätigen ELB 20.000 25.000 30.000 35.000 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 BG mit 1 Person BG mit 2 und mehr Personen - 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 72.000 74.000 76.000 78.000 80.000 82.000 84.000 86.000 88.000 90.000 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 ELB SEL* KUG* 18.500 19.000 19.500 20.000 20.500 21.000 21.500 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 Erwerbstätige ELB >> Von März bis Januar ist die Zahl der BG um 7,4 Prozent gestiegen. >> In der gleichen Zeit sind vermehrt BG mit einer Person zugegangen (+10,9%). >> Von März 2020 bis Januar 2021 ist die Zahl der ELB gesamt um 7,0 Prozent gestiegen. >> Die Zahl der erwerbstätigen ELB war in diesem Zeitraum rückläufig (-6,7% März bis Dezember). >> Entgegen der Entwicklung ist die Zahl der selbstständigen erwerbstätigen Leistungsberechtigten (bis Dezember) um +1.334 gestiegen. Seite 2 von 2 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Übertritte SGBIII 212 183 232 223 201 45 47 106 248 306 234 264 287 335 388 Legende: LB=Leistungsberechtigte, ELB = erwerbsfähige Leistungsberechtigte Zielplanung für 2021 Diagramm: Entwicklung der Übertritte aus dem SGBIII >> Durch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I (SGB III) um drei Monate, waren die Übertritte aus diesem Bereich in den Monaten Juni bis Augist 2020 rückläufig. >> Diese Kund*innen sind zu Beginn des Jahres 2021 zusätzlich in den SGB II Bereich übergegangen. Dies waren ca. 4oo Kund*innen mehr als üblich im ersten Quartal. - 100 200 300 400 500 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 Übertritte SGBIII Mit der Zielwertplanung der Integrationsquote sowie des Bestandes an Langzeitarbeitslosen stellen sich in Zeiten der anhaltenden Corona- Krise ganz besondere Herausforderungen. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes wird in verschiedenen Prognosen unterschiedlich beurteilt und immer im Nachsatz mit dem Hinweis auf bestehende Unsicherheiten versehen. In der Berechnung der Zielwerte geht das Jobcenter ganz bewusst den Weg einer positiven Betrachtung der möglichen Entwicklung des Arbeitsmarktes im kommenden Jahr. Das Jobcenter Köln möchte hier ein Zeichen setzen und mit ambitioniertem Engagement den Folgen der Pandemie entgegenwirken. Ausgegangen wird für das Jahr 2021 von einer wirtschaftlichen Erholung mit tendenziell positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Der Aufschwung wird 2021 jedoch noch den „Dämpfungsfaktoren“ der Pandemie unterliegen. Erst für das Jahr 2022 wird eine Verstetigung in weiten Teilen der Wirtschaft erwartet. Das Jahresendergebnis für die Integrationsquote (IQ) liegt bei 18,7% und für die Langzeitleisstungsbezieher*innen (LZB) bei 58.688. Erwartungsgemäß konnten aufgrund der Pandemiesituation die geplanten Ziele für das Jahr 2020 mit einer Abweichung von jeweils -18,9% (IQ) und +1,6% (LZB) nicht erreicht werden. Für die Zielplanung 2021 ergibt sich aus diesen Endergebnissen mit der geplanten Steigerung der Integrationen um 8,9% ein Ziel von 20,3% (+1.555 Integrationen) für die IQ und einem geplanten Anstieg der LZB von 2,5% (60.155 LZB).
Anlage 3 Personalhaushalt 2022
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Anlage 3 zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.05.2021 Personalhaushalt 2022 – Beschlüsse der Trägerversammlung Die Trägerversammlung hat am 28 .04.2021 über den Personalhaushalt des Jobcenters für das Jahr 2022 entschieden. Aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Entwicklungen wurde eine Prognose erarbeitet, wie sich die Anzahl an Kund*innen bis zum Jahresende 2021 entwickelt. Nachdem im Sommer 2020 zunächst ein Rückgang der Bedarfsgemeinschaften verzei chnet wurde steigt die Zahl nun seit Beginn des „zweiten Lockdown“ im November 2020 wieder kontinuierlich an. Dieser Trend wird sich voraussichtlich bis zum Jahresende 2021 fortsetzen, auch wenn durch die Test - und Impfstrategie eine baldige Lockerung der aktuellen Beschränkungen ermöglicht wird. Das Jobcenter Köln rechnet dementsprechend mit einem spürbaren Zuwachs an Kund*innen. Bereits im vergangenen Jahr hat die Trägerversammlung aufgrund der krisenbedingten Entwicklungen einer Ausweitung des Kapazität splanes zugestimmt. Die Mehrstellen wurden für den Leistungsbereich eingerichtet und zunächst bis zum Jahresende 2021 befristet. Nun hat die Trägerversammlung entschieden, den weit überwiegenden Teil dieser Stellen für den Leistungsbereich dauerhaft einzurichten. Damit wird dem zu erwartenden Arbeitsaufkommen Rechnung getragen und eine verlässliche Existenzsicherung für die Kölner Kund*innen sichergestellt. Ein weiterer dringender Handlungsbedarf besteht in der Stellenausstattung des Integrationsbereichs. Die Orientierungswerte für die Betreuungsschlüssel werden wie bereits im vergangenen Jahr überschritten, auch im Vergleich der vier größten Jobcenter bundesweit liegt Köln weiterhin an letzter Stelle. So lag der Betreuungsschlüssel zum Jahresende 2020 in Köln bei 1:166 im Bereich der Ü25- Betreuung und bei 1:76 im Bereich U25. Der Durchschnitt in vergleichbaren Jobcentern lag zu diesem Zeitpunkt bei 1: 119 (Ü25) bzw. 1: 64 (U25). Da bei der Ermittlung der Betreuungsschlüssel auch angrenzende und administrative Bereiche anteilig eingerechnet werden, betreut jede Integrationsfachkraft tatsächlich nahezu doppelt so viele Kund*innen wie durch diesen Wert ausgewiesen wird. Der zusätzliche Stellenbedarf ist bereits jetzt schon so hoch, das organisatorische Maßnahmen allein diesen nicht abdecken können. Der zu erwartende Anstieg der Kund*innenzahl wird den Bedarf nochmals erhöhen. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen hat die Geschäftsführung eine Ausweitung des Kapazitätsplanes um 60 unbefristete Stellen für den Integrationsbereich beantragt. Dies entspricht rund 38% des bereits heute bestehenden Bedarfs im Bereich Ü25. Im Hinblick auf den zu erwartenden Anstieg der Kund*innenzahlen kann damit der gesetzliche Orientierungswert von 1:150 annähernd erreicht werden. Die aktuelle Führungsspanne liegt in den 30 Integrationsteams bei durchschnittlich 1:12, so dass die zusätzlichen Stellen in die bestehenden Teamstrukturen integriert werden können. Alle Stellen werden so eingesetzt, dass sie vollständig auf die Betreuungsschlüssel wirken und die tatsächliche Betreuungssituation der Integrationsfachkräfte verringern. Die zusätzlichen Stellen ermöglichen allen Integrationsfachkräften eine engere Begleitung ihrer Kund*innen. Die gemeinsam erarbeiteten Ziele können mit einer geringeren Betreuungsrelation besser verfolgt werden. Seite 2 Programme wie „INGA“ (Agentur für Arbeit) verzeichnen bereits seit vielen Jahren Erfolge aufgrund ihrer engmaschigen Betreuung und können ganz individuell helfen, den beruflichen Wiedereinstieg zu finden. Ein engeres Kontaktverhältnis zwischen Jobcenter und Kund*innen dient auch dem passgenauen Einsatz der vorhandenen Fördermöglichkeiten. Wissenschaftlich ist der Mehrwert einer angemessenen Betreuungsrelation ebenfalls unbestritten und fördert nicht zuletzt die Motivation und Zufriedenheit der Integrationsfachkräfte. Diesen Argumenten ist die Trägerversammlung uneing eschränkt gefolgt und hat die Ausweitung des Kapazitätsplanes ab dem 01.01.2022 um 60 unbefristete Stellen beschlossen. Dies verdeutlicht den Stellenwert der Grundsicherung und den wichtigen Beitrag des Jobcenter Köln zur Bewältigung der Krise. Die Geschäftsführung und Träger sind sich einig, dass der Mehrwert für die Kölner Kund*innen und Arbeitgeber*innen die zusätzlichen Kosten rechtfertigt. Gez. Martina Würker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1721/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.05.2021
- Erstellt
- 06.05.2021 08:27