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1721/2021

Bericht des Jobcenter Köln

Mitteilung Ausschuss 12.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.05.2021, TOP 8.1

Mitteilung Ausschuss

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Bericht des Jobcenter Köln

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Anlage 2 Monitoring - März 2021

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Anlage 4 Klickanleitung_Self-Ident-Verfahren_Deutsch_bf

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Anlage 1 Situation_JC_Köln

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Anlage 3 Personalhaushalt 2022

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Mitteilung Ausschuss

588 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  12.05.2021 
 1721/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren – auf Wunsch des Jobcenter Köln – 
den folgenden Bericht vor. 
 
 
Anlagen:  
Bericht des Jobcenter Köln 
Anlage 1 Situation im Jobcenter Köln 
Anlage 2 Ergebnismonitoring Monat 03/2021 
Anlage 3 Informationen zur Personalhaushaltsplanung 2022  
Anlage 4 Klickanleitung zur Identifizierung 
 
Gez. Dr. Rau

Bericht des Jobcenter Köln

12012 Zeichen

Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ 
zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und  
Senioren am 27.05.2021 
 
 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
 
1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln 
Aufgrund der derzeitigen dynamischen Entwicklungen durch die Corona-Krise sowie 
der damit verbundenen Anpassungen für die Arbeit der Jobcenter wird dem Ausschuss 
eine Anlage zur Situation des Jobcenters beigefügt.  
 
Anlage 1: Situation im Jobcenter Köln 
 
Frau Würker erläutert die vorgelegten Daten und Informationen im Ausschuss für 
Soziales und Senioren gerne mündlich. 
 
 
2. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt 
Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat März/2021
 
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat März 
(Anlage 2) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln 
vereinbarten Ziele für das Jahr 2021 ein. 
 
 
3. Personalhaushaltsplanung 2022 – Beschlüsse der Trägerversammlung 
Informationen sind der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
 
4. Neugestaltung der Arbeitsmarktdienstleistungen im Jobcenter Köln - 
Campus 
Das Angebotsportfolio des Jobcenter Köln hat sich in den letzten Jahren stetig 
weiterentwickelt. Die Arbeitsmarktdienstleistungen sind eng an den Bedarfen der 
Kund*innen orientiert. Dies führte dazu, dass das Angebotsportfolio zunehmend 
umfangreicher wurde. In der internen Qualitätssicherung vermehrten sich Rück-
meldungen von Kund*innen, als auch von Integrationsfachkräften, dass die Auswahl 
des individuellen Angebotes aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Inhalte 
immer aufwändiger werde.  
 
In einer Auftaktveranstaltung im Herbst 2019 beschloss das Jobcenter, das Angebot an 
Arbeitsmarktdienstleistungen deutlich zu straffen, hierbei aber bewährte Inhalte zu 
erhalten. 
Es bestand Konsens darüber, die Kundinnen und Kunden bei der Neukonstruktion der 
Angebote fest einzubinden. Ferner wurden alle Integrationsfachkräfte involviert, um die 
inhaltliche Ausgestaltung klar zu strukturieren. Das Verfahren wurde durch eine 
Steuerungsgruppe begleitet und koordiniert. Nach mehreren Workshops definierten sich 
drei Themenfelder („Campus“) für die zukünftige Angebotsstruktur:

2 
 
• Vermittlung 
• Gesundheit & Soziales 
• Kompetenzen 
 
Unabhängig der unterschiedlichen Phasen und Bereiche liegt der Fokus auf einer 
individuellen und bedarfsgerechten Gestaltung der Qualifizierung. Der Träger hält stets 
ein breites Spektrum an bestimmten Fördereinheiten vor, z.B. Beratungen zu den 
Themen „Ausbau von Minijobs“, für Teilnehmer*innen mit Familienverantwortung oder 
digitale Bewerbungen. Jede*r Teilnehmer*in soll damit ausschließlich die 
Fördereinheiten erhalten, die tatsächlich benötigt werden. Innerhalb des Campus kann 
die konkrete Unterstützung für die Kund*innen somit individuell angepasst werden, 
ohne dass ein Trägerwechsel und damit eine erneute Zuweisung erfolgen muss.  
 
Zudem wird der Aspekt der Digitalisierung sowie der hybriden Durchführungsform 
(digital + Präsenzangebote) besonders berücksichtigt, u.a. werden Leihgeräte inkl. 
Internetzugang zur Verfügung gestellt. Durch die aktive Nutzung digitaler Endgeräte 
werden die digitalen Grundkompetenzen der Teilnehmer*innen gesteigert, eine ganz 
individuelle Teilnahme am Angebot ermöglicht.  
Der Anteil der digitalen Inhalte richtet sich nach den Bedarfen der Teilnehmer*innen. In 
diesem Zusammenhang liegt ein besonderer Fokus auf die Heranführung der 
Kund*innen an die „neue“ Technik sowie die Gewährleistung einer dauerhaften 
Unterstützung.  
Bei der Implementierung des Campus ist es ein Ziel, einen nahtlosen Übergang der 
jetzigen Angebotsstruktur hin zu dem neuen Campus-Modell zu erreichen. Durch die 
Nahtlosigkeit wird sichergestellt, dass die erforderlichen Angebote den Kund*innen zu 
jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. 
Für das Angebot soll es zukünftig ein über alle Campus hinweg einheitliches Na-
mensformat sowie ein einheitliches Logo geben. Die Abstimmungen hierzu laufen noch, 
werden aber zum ersten Campus, der mit dem Inhalt „Vermittlung“ zum 01.06.2021 
starten wird, abgeschlossen sein. 
 
 
Ziele und Inhalte des Campus „Vermittlung“ 
Das Ziel des Campus „Vermittlung“ ist eine Vermittlung der Teilnehmer*innen in 
passgenaue und vor allen Dingen nachhaltige Arbeitsverhältnisse.  
Bei den Inhalten wurde besonders Wert daraufgelegt, dass… 
 
…der Campus für unsere Kund*innen individuell gestaltbar ist: 
In der ersten Angebotsphase, der „Welcome-Phase“, erarbeiten die Kund*innen mit 
ihren persönlichen Coaches einen abgestimmten Teilnahmeplan. Dieser Plan ist der 
rote Faden für den weiteren Prozess, er ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil an 
Einzelberatungen (mindesten drei Einzelberatungen pro Woche) sowie durch ein 
breites Angebot wechselnder Workshops. Die Wahl der Workshops treffen die 
Teilnehmer*innen eigenverantwortlich, unterstützt und beraten werden sie hierbei von 
ihren Coaches.  
Begleitet wird dieser Prozess durch Sozialpädagog*innen, Kinderkoordinator*innen, 
Dolmetscher*innen sowie Sprach-/Kulturmittler*innen. So kann zu Bedarfen, wie z.B.: 
Sprache, Berufsanerkennung oder Vereinbarkeit Familie und Beruf direkt vor Ort 
geholfen werden.

3 
 
…der Campus sich dort befindet, wo unsere Kund*innen leben: 
Jeder Geschäftsbereich hat seinen eigenen Campus mit mehreren Durchfüh-
rungsorten. Hierdurch entstehen für unsere Kund*innen „kurze Wege“, die Er-
reichbarkeit der Teilnehmer*innen sowie die Zusammenarbeit mit den einzelnen 
Akteuren im Sozialraum werden weiter gestärkt. Die räumliche Nähe, fördert eine enge 
und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Kund*innen, Maßnahmeträger und 
Geschäftsbereich. 
 
…der Campus so flexibel ist, dass jede*r daran teilnehmen kann: 
Der Campus ermöglicht eine hybride Durchführung in der Form, dass die Teil-
nehmer*innen zukünftig die Möglichkeit haben, bestimmte Fördereinheiten oder auch 
Einzelberatungen, digital von zu Hause aus durchzuführen.  
Erstmalig wird die Möglichkeit einer Online-Terminvergabe angeboten. Die Integra-
tionsfachkräfte können z.B. im Rahmen einer telefonischen Beratung direkt online einen 
Termin für ein Erstgespräch vereinbaren, die Kund*innen müssen nicht mehr zusätzlich 
einen Termin beim Träger vereinbaren. 
Um auch Teilnehmer*innen mit Familienverantwortung oder einer Nebenbeschäftigung 
eine flexible Teilnahme zu ermöglichen, ist der Campus von montags bis freitags von 
08:00 – 20:00 Uhr geöffnet. 
 
Nächste Schritte: 
Der zweite Campus mit dem Inhalt „Soziales“ soll am 15.10.2021 starten, die Kon-
zeption ist weitgehend abgeschlossen, das Einkaufsverfahren wird im nächsten Schritt 
angestoßen. 
 
Ziele und Inhalte des Campus „Soziales“ 
Personen mit multiplen Problemlagen, deren Lebenssituation häufig durch Instabilität 
und Perspektivlosigkeit geprägt ist, benötigen häufig intensive und individuelle 
Unterstützung im Rahmen eines niedrigschwelligen Angebots.  
In der Maßnahme werden zunächst die jeweiligen Lebenssituationen der Teil-
nehmer*innen ganzheitlich betrachtet und der individuelle Hilfebedarf ermittelt, um 
anschließend auf die meist persönlichen Problemlagen reagieren und eine 
Stabilisierung der Lebensumstände erreichen zu können. Die Teilnehmer*innen 
erhalten dabei bedarfsgerechte Unterstützung im Rahmen individueller Coaching- und 
Fördereinheiten, die auch Begleitungen und Hausbesuche beinhalten können.  
Nach Abschluss der Maßnahme sollen die Teilnehmer*innen ausreichend stabilisiert 
sein, um entsprechende weitergehende Schritte im Integrationsprozess zu 
unternehmen. 
 
Der Start des dritten Campus zum Themenfeld „Kompetenzen“ ist für den 01.03.2022 
geplant. 
 
Ziele und Inhalte des Campus „Kompetenzen“ 
Dieses Angebot steht allen Kund*innen zur beruflichen Standortbestimmung und 
Kompetenzerweiterung zur Verfügung.  
Beginnend mit einem Modul „Lernen lernen“, Informationen zu den verschiedenen 
Arbeitswelten sowie beruflichen Orientierungen bis zu betrieblichen Erprobungen; in 
diesem Campus wird für die Teilnehmer*innen unter Begleitung von externen Tutoren 
eine berufliche Perspektive entwickelt. 
Für diesen Campus wurden bereits inhaltliche Eckpunkte erarbeitet. Der Start des 
Einkaufsverfahren ist für 10/2021 geplant.

4 
 
5. Identifikationsprüfung - Selfie-Ident-Verfahren (s. auch Anlage 4) 
Wegen der weiterhin angespannten Lage aufgrund der COVID-19-Pandemie werden 
persönliche Kontakte im Jobcenter Köln auf das unbedingt notwendige Maß 
beschränkt. Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und zur Vermeidung von 
Leistungsmissbrauch ist es gesetzlich vorgesehen, dass sich die Kundinnen und 
Kunden identifizieren. Dies kann auch online erfolgen.  
Seit Anfang März 2021 bis zunächst zum 15 06.2021 steht den gemeinsamen 
Einrichtungen hierfür das Selfie-Ident-Verfahren zur Verfügung. 
 
Im Jobcenter Köln wurde aufgrund des eingeschränkten Kund*innenzugangs in den 
Lockdownphasen 2020 und 2021 – wie in allen Jobcentern bundesweit - über Anträge 
auch ohne Identitätsprüfung entschieden und Leistungen bewilligt. Fehlende 
Identitätsprüfungen müssen jedoch nachgeholt werden. 
 
Die Antragstellung nach § 37 SGB II ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Im 
persönlichen Kontakt lässt sich der Nachweis leicht erbringen, dass Antragsteller*innen 
/ Leistungs-empfänger*innen mit der anspruchsberechtigten Person übereinstimmen. 
Dies soll Leistungsmissbrauch vorbeugen. 
Aus rechtlicher Sicht ist auch im SGB II eine Identitätsprüfung mittels des Selfie-Ident-
Verfahrens zulässig. 
 
Das Selfie-Ident-Verfahren ist im Rechtskreis des SGB III bereits seit Mitte Juni in 
einzelnen Agenturen, seit August 2020 bundesweit im Einsatz und wird von den 
Kundinnen und Kunden gut angenommen.  
 
Das Selfie-Ident-Verfahren steht den Kundinnen und Kunden 24 Stunden an 7 Tagen 
zur Verfügung. Es wird ein Smartphone oder Tablet mit Android- oder IOS-
Betriebssystem benötigt auf dem die App des Anbieters nect GmbH (www.nect.com) 
installiert wird. Zur Identifizierung werden deutsche Personalausweise, deutsche 
elektronische Aufenthaltstitel und internationale Reisepässe nach dem ICAO-Standard 
akzeptiert. Das sind Reisepässe, die zum Beispiel auch zur elektronischen Prüfung am 
Flughafen verwendet werden können. Voraussetzung bei Personalausweisen und 
Reisepässen ist, dass diese gültig und mit einem holographischen Merkmal 
ausgestattet sind.  
 
Sowohl der Gesundheitsschutz der Kund*innen und der Mitarbeiter*innen als auch eine 
schnelle, zuverlässige Leistungsgewährung sind während der andauernden COVID-19-
Pandemie weiterhin zu gewährleisten. Die Identitätsprüfung der Kund*innen soll 
möglichst online über das Selfie-Ident Verfahren vorgenommen werden. 
 
Die Nutzung des Selfie-Ident-Verfahrens ist für Kund*innen freiwillig.  
 
Bisher haben sich gut 12 Prozent der angeschriebenen Kund*innen über dieses 
Verfahren identifiziert.  
 
Ein Verfahren zur Online-Identifizierung für die Zeit nach dem 15.06.2021 befindet sich 
in der Ausschreibung durch die Bundesagentur für Arbeit. Sollte das Angebot der 
digitalen Identifizierung ab 15.06.21 für den SGB II Bereich zur Verfügung stehen, 
beabsichtigt das Jobcenter Köln, dies in Anspruch zu nehmen.

5 
 
Es handelt sich um ein zeitgemäßes Verfahren (Kund*innen nutzen dies bereits z.B. bei 
Telefonkartenanbietern), die Identitätsprüfungen erfolgt kontaktlos und das Ergebnis 
wird automatisiert im Datensatz der Kund*innen sichtbar („grüner Haken“).  
Persönliche Kontakte sollen sich auf Beratungsgespräche beschränken.  
Sobald die wegen der Lockdowns noch nicht erfolgten Identitätsprüfungen nachgeholt 
werden können, sind im Anschluss Identitätsprüfungen nur noch für Neukund*innen 
erforderlich.  
 
Gez. Martina Würker 
 
Anlagen: 
 
1. Anlage 1 Situation im Jobcenter Köln 
2. Anlage 2 Ergebnismonitoring Monat 03/2021 
3. Anlage 3 Informationen zur Personalhaushaltsplanung 2022 
4. Anlage 4 Klickanleitung zur Identifizierung

Anlage 2 Monitoring - März 2021

10500 Zeichen

Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 27.05.2021
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2021
Ergebnismonitoring
März 2021
\\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2021\08_kommunale Berichte\01_Monitoring\2021-03 Monitoring - SoSe am 27.05.2021.xlsx

ErwartungswertIst Vorjahresmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR -                78.043         87.753         9.710 12,4%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2021 29.121,2        58.660,9        87.752,6        -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 25.805,3        51.647,8        78.043,1        105.845,5      134.535,5      163.446,8      192.290,0      220.945,7      234.520,8      277.173,4      304.744,6      331.565,9      
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit März 2021
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR
Ist 2021
 Ist 2020
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 2

ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Integrationsquote 0,0% 3,5% 2,9% -0,66%-Pkte -18,7%
Anteil der Integrationen (JFW)
kontinuierliche: 55,4% (März 2020)
bedarfsdeckende: 39,2% (Oktober 2020)
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2021 1,4% 2,6% 3,5% 5,3% 6,7% 8,4% 10,1% 12,2% 14,8% 17,0% 18,5% 20,3%
Ist 2021 1,0% 2,1% 2,9% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ist 2020 1,6% 3,3% 4,9% 5,9% 6,8% 8,0% 9,5% 12,0% 14,5% 16,5% 17,8% 18,7%
Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert)
Ist 2021 853                1.752             2.408             -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 1.227             2.621             3.845             4.686             5.453             6.518             7.835             9.924             12.113           13.815           14.936           15.608           
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit März 2021
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Integrationsquote
Ist 2021
 Ist 2020
 Soll 2021
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 3

ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern -                59.249         58.712 -537 -0,9%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2021 59.624           59.499           59.249           59.618           59.788           59.927           60.038           60.122           60.142           60.102           60.135           60.155           
Ist 2021 58.914           58.898           58.712           -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 58.171           58.112           58.133           58.213           58.324           58.459           58.583           58.678           58.721           58.742           58.735           58.688           
März 2021Zielmonitoring Jobcenter  Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
 57.000
 57.500
 58.000
 58.500
 59.000
 59.500
 60.000
 60.500
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW
Ist 2021
 Ist 2020
 Soll 2021
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 4

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 96.655,47       98.434,53 1.779,1         1,8%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2021 32.218,5         64.437,0         96.655,5         128.874,0       161.092,5       193.310,9       225.529,4       257.747,9       289.966,4       322.184,9       354.403,4       386.621,9       
Ist 2021 31.812,1         64.963,0         98.434,5         -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 29.100,7         57.544,7         87.344,2         118.526,8       151.162,7       184.402,4       217.707,5       250.149,4       282.630,4       314.186,5       346.080,9       377.986,7       
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Kosten der Unterkunft März 2021
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
 450.000,0
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR)
Ist 2021
 Ist 2020
 Soll 2021
Datenquelle: ERP
Seite 5

Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2021 147                334                493                -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 149                321                542                746                956                1.161             1.396             1.619             1.860             2.092             2.286             2.431             
Zielmonitoring Jobcenter  Köln JOB-Offensive KÖLN März 2021
 -
 500
 1.000
 1.500
 2.000
 2.500
 3.000
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN 
Ist 2021
 Ist 2020
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 6

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
101                65                  36 -               -35,8%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2021 25                  60                  101                119                136                156                197                245                283                327                356                389                
Ist 2021 27                  50                  65                  -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 36                  73                  107                124                140                159                198                246                288                322                344                357                
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Integration schwerbehinderter Menschen März 2021
Integration von schwerbehinderten Menschen
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
 450.000,0
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Integration von schwerbehinderten Menschen
Ist 2021
 Ist 2020
 Soll 2021
Datenquelle: S2S - Cockpit
Seite 7

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung
Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2021 63.113         63.591           63.599          
Ist 2020 57.573         57.488           58.701          61.884         63.761           64.447              64.397           64.088           63.524           62.396           62.197             62.354             
Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2021
Ist 2020 114.965       114.830         116.900        122.095       125.028         126.063            125.977         125.493         124.347         122.516         122.065           122.205           
Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2021 118.742       119.543         120.174        
Ist 2020 110.940       110.776         112.864        117.946       120.767         121.763            121.694         121.105         120.077         118.156         117.696           117.776           
Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2021 85.989         86.643           87.103          
Ist 2020 78.660         78.559           80.318          84.608         87.050           87.970              87.980           87.517           86.655           85.141           84.787             84.933             
Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport,  Daten mit Wartezeit von 3 Monaten
Ist 2021
Ist 2020 12,3% 12,3% 12,5% 13,1% 13,4% 13,5% 13,5% 13,4% 13,3% 13,1% 13,0%
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2021 38.533         39.059           39.565          
Ist 2020 33.146         32.717           32.558          35.569         37.857           38.076              38.309           38.691           38.110           37.883           37.484             37.222             
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum Vorjahresergebnis (Vorjahresmonat) Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln 
Ist 2021 31.812,12      64.963,03        98.434,53       
Ist 2020 29.100,71      57.544,72        87.344,24       118.526,75    151.162,74      184.402,37         217.707,51      250.149,45      282.630,37      314.186,48      346.080,87        377.986,72        
Ist / Ist-Vergleich 9,3% 12,9% 12,7%
März 2021Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
* Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = 
Bevölkerung unter 65 Jahre
Seite 8

Anlage 4 Klickanleitung_Self-Ident-Verfahren_Deutsch_bf

1638 Zeichen

Identifizierung ohne Behördengang: 
Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich!
Identifizierung ohne Behördengang: 
Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich!
Vorbereitung: 
Um Selfie-Ident zu nutzen, benötigen Sie Ihre Zugangsdaten zu den eServices. Wenn Sie noch 
keine Zugangsdaten haben, können Sie sich auf https://www.arbeitsagentur.de/selfie-ident 
(siehe QR-Code rechts) unter dem Punkt „Anmelden“ ganz einfach selbst registrieren.
1. Anmeldung
Klicken Sie unten links auf
und geben Sie Ihre Zugangsdaten ein.
1. Anmeldung 2. Bestätigung – Weiterleitung
Bestätigen Sie bitte die Weiterleitung 
auf die Anbieterseite von Nect mit
und gehen dann auf
2. Bestätigung – Weiterleitung 3. App – Download
Jetzt können Sie die App im
kostenlos herunter- 
laden oder diesen  
QR-Code scannen.
Starten Sie dann 
die App.
3. App – Download
4. Bestätigung – Abfrage
Bestätigen Sie bitte folgende 
Abfragen:
• Allgemeine Geschäftsbedingungen 
• Datenschutzhinweise 
• Einwilligungserklärung zur 
 Verarbeitung Ihrer personen-
bezogenen Daten
4. Bestätigung – Abfrage 5. App – Nect
Sie werden jetzt 
Schritt für Schritt 
von Nect durch das 
Verfahren geleitet.
5. App – Nect
6. Bundesagentur für Arbeit
Nachdem Sie alle Schritte durchgeführt haben, gehen Sie über die App zurüc
k auf die 
Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Identifizierung abschließen:
Bitte benutzen Sie hierfür diesen Button in 
der App. Sonst kann die Identifizierung nicht 
abgeschlossen werden.
Zurück zu Bundesagentur für Arbeit
6. Bundesagentur für Arbeit 7. Vielen Dank
Vielen Dank. Sie haben Ihre Identität 
erfolgreich bestätigt.
7. Vielen Dank

Anlage 1 Situation_JC_Köln

6397 Zeichen

Seite 1 von 2
Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 27.05.2021
Situation im Jobcenter Köln
Bestände
Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021
BG 57.573       57.488        58.701        61.884       63.761        64.447       64.397      64.088        63.524        62.396        62.197        62.354        63.056        63.620        63.827        63.696        4.355+              +7,4%
BG mit 1 Person 31.237       31.199        32.010        34.196       35.516        36.042       36.047      35.864        35.570        34.796        34.732        34.945        35.502        3.492+              +10,9%
BG mit 2 und mehr Personen 26.336       26.289        26.691        27.688       28.245        28.405       28.350      28.224        27.954        27.600        27.465        27.409        27.554        863+                 +3,2%
Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020
ELB 78.660       78.559        80.318        84.608       87.050        87.970       87.980      87.517        86.655        85.141        84.787        84.933        85.925        86.777        87.263        87.154        5.607+              +7,0%
SEL* 1.881          2.413         3.038          3.362         3.574        3.641          3.532          3.216          3.178          3.215          3.299          3.471          3.601          1.334+              +70,9%
KUG* 3                 480            1.388          1.817         1.837        1.667          1.503          1.148          996             1.135          1.332          1.543          1.698          - -
*Daten aus dem OPDS, KUG-Daten zu Beginn der Erhebung nicht valide.
Legende: BG=Bedarfsgemeinschaft/en; ELB=erwerbsfähige Leistungsberechtigte; SEL=Selbständige ELB; KUG=ELB mit Kurzarbeitergeld; OPDS = operativer Datensatz
Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020
Erwerbstätige ELB 20.689       20.555        20.906        20.381       19.606        19.773       19.946      20.105        20.251        20.136        19.834        19.500        - 1.406              -6,7%
Hochrechnungen
Differenz zu 
März 2020 
(Abs.)
Differenz zu 
März 2020 
(Proz.)
Differenz zu 
März 2020 
(Abs.)
Differenz zu 
März 2020 
(Proz.)
Differenz zu 
März 2020 
(Abs.)
Differenz zu 
März 2020 
(Proz.)
Diagramm: Entwicklung der BG´s mit einer und mehreren Personen
Diagramm: Entwicklung der ELB, Selbstständigen und KUG-Bezieher
Diagramm: Entwicklung der erwerbstätigen ELB
20.000
25.000
30.000
35.000
Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021
BG mit 1 Person
BG mit 2 und mehr Personen
-
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
72.000
74.000
76.000
78.000
80.000
82.000
84.000
86.000
88.000
90.000
Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021
ELB
SEL*
KUG*
18.500
19.000
19.500
20.000
20.500
21.000
21.500
Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021
Erwerbstätige ELB
>> Von März bis Januar ist die Zahl der BG um 7,4 Prozent gestiegen.
>> In der gleichen Zeit sind vermehrt BG mit einer Person zugegangen (+10,9%).
>> Von März 2020 bis Januar 2021 ist die Zahl der ELB gesamt um 7,0 Prozent gestiegen.
>> Die Zahl der erwerbstätigen ELB war in diesem Zeitraum rückläufig (-6,7% März bis Dezember). 
>> Entgegen der Entwicklung ist die Zahl der selbstständigen erwerbstätigen Leistungsberechtigten (bis Dezember) um    
+1.334 gestiegen.

Seite 2 von 2
Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020
Übertritte SGBIII 212            183             232             223            201             45              47             106             248             306             234             264             287             335             388             
Legende:  LB=Leistungsberechtigte, ELB = erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Zielplanung für 2021
Diagramm: Entwicklung der Übertritte aus dem SGBIII
>> Durch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I (SGB III) um drei Monate, waren die Übertritte aus diesem Bereich  in den 
Monaten Juni bis Augist 2020 rückläufig.
>> Diese Kund*innen sind zu Beginn des Jahres 2021 zusätzlich in den SGB II Bereich 
übergegangen. Dies waren ca. 4oo Kund*innen mehr als üblich im ersten Quartal.
-
100
200
300
400
500
Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021
Übertritte SGBIII
Mit der Zielwertplanung der Integrationsquote sowie des Bestandes an Langzeitarbeitslosen stellen sich in Zeiten der anhaltenden Corona-
Krise ganz besondere Herausforderungen. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes wird in verschiedenen Prognosen unterschiedlich beurteilt 
und immer im Nachsatz mit dem Hinweis auf bestehende Unsicherheiten versehen. 
In der Berechnung der Zielwerte geht das Jobcenter ganz bewusst den Weg einer positiven Betrachtung der möglichen Entwicklung des 
Arbeitsmarktes im kommenden Jahr. Das Jobcenter Köln möchte hier ein Zeichen setzen und mit ambitioniertem Engagement den Folgen der 
Pandemie entgegenwirken. 
Ausgegangen wird für das Jahr 2021 von einer wirtschaftlichen Erholung mit tendenziell positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Der 
Aufschwung wird 2021 jedoch noch den „Dämpfungsfaktoren“ der Pandemie unterliegen. Erst für das Jahr 2022 wird eine Verstetigung in 
weiten Teilen der Wirtschaft erwartet. 
Das Jahresendergebnis für die Integrationsquote (IQ) liegt bei 18,7% und für die Langzeitleisstungsbezieher*innen (LZB) bei 58.688. 
Erwartungsgemäß konnten aufgrund der Pandemiesituation die geplanten Ziele für das Jahr 2020 mit einer Abweichung von jeweils -18,9% 
(IQ) und +1,6% (LZB) nicht erreicht werden.
Für die Zielplanung 2021 ergibt sich aus diesen Endergebnissen mit der geplanten Steigerung der Integrationen um 8,9% ein Ziel von 20,3% 
(+1.555 Integrationen) für die IQ und einem geplanten Anstieg der LZB von 2,5% (60.155 LZB).

Anlage 3 Personalhaushalt 2022

4478 Zeichen

Anlage 3 zur Sitzung des Ausschusses für Soziales  
und Senioren am 27.05.2021 
 
 
 
 
Personalhaushalt 2022 – Beschlüsse der Trägerversammlung 
 
Die Trägerversammlung hat am 28 .04.2021 über den  Personalhaushalt des Jobcenters für 
das Jahr 2022 entschieden. 
 
Aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Entwicklungen wurde eine 
Prognose erarbeitet, wie sich die Anzahl an Kund*innen bis zum Jahresende 2021 entwickelt. 
Nachdem im Sommer 2020 zunächst ein Rückgang der Bedarfsgemeinschaften verzei chnet 
wurde steigt die Zahl nun  seit Beginn des „zweiten Lockdown“ im November 2020 wieder 
kontinuierlich an. Dieser Trend wird sich voraussichtlich bis zum Jahresende 2021 fortsetzen, 
auch wenn durch die Test - und Impfstrategie eine baldige Lockerung der aktuellen 
Beschränkungen ermöglicht wird. Das Jobcenter Köln rechnet dementsprechend mit einem 
spürbaren Zuwachs an Kund*innen. 
 
Bereits im vergangenen Jahr hat die Trägerversammlung aufgrund der krisenbedingten 
Entwicklungen einer Ausweitung des Kapazität splanes zugestimmt. Die Mehrstellen wurden 
für den Leistungsbereich eingerichtet und zunächst bis zum Jahresende 2021 befristet.  
Nun hat die Trägerversammlung entschieden, den weit überwiegenden Teil dieser Stellen für 
den Leistungsbereich dauerhaft einzurichten. Damit wird dem zu erwartenden 
Arbeitsaufkommen Rechnung getragen und eine verlässliche Existenzsicherung für die Kölner 
Kund*innen sichergestellt. 
 
Ein weiterer dringender Handlungsbedarf besteht in der  Stellenausstattung des 
Integrationsbereichs. Die Orientierungswerte für die Betreuungsschlüssel werden wie bereits 
im vergangenen Jahr überschritten, auch im Vergleich der vier größten Jobcenter bundesweit 
liegt Köln weiterhin an letzter Stelle. 
So lag der Betreuungsschlüssel zum Jahresende 2020 in Köln bei 1:166 im Bereich der Ü25-
Betreuung und bei 1:76 im Bereich U25. Der Durchschnitt in vergleichbaren Jobcentern lag zu 
diesem Zeitpunkt bei 1: 119 (Ü25) bzw. 1: 64 (U25). Da bei der Ermittlung der 
Betreuungsschlüssel auch angrenzende und administrative Bereiche anteilig eingerechnet 
werden, betreut jede Integrationsfachkraft tatsächlich nahezu doppelt so viele Kund*innen wie 
durch diesen Wert ausgewiesen wird. 
Der zusätzliche Stellenbedarf ist bereits jetzt schon  so hoch, das organisatorische 
Maßnahmen allein diesen nicht abdecken können.  Der zu erwartende Anstieg der 
Kund*innenzahl wird den Bedarf nochmals erhöhen. 
 
Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen hat die Geschäftsführung eine Ausweitung 
des Kapazitätsplanes um 60 unbefristete Stellen für den Integrationsbereich beantragt. Dies 
entspricht rund 38% des bereits heute bestehenden Bedarfs im Bereich Ü25. Im Hinblick auf 
den zu erwartenden Anstieg der Kund*innenzahlen kann damit  der gesetzliche 
Orientierungswert von 1:150 annähernd erreicht werden. 
Die aktuelle Führungsspanne liegt in den 30 Integrationsteams bei durchschnittlich 1:12, so 
dass die zusätzlichen Stellen in die bestehenden Teamstrukturen integriert werden können. 
Alle Stellen werden so eingesetzt, dass sie vollständig auf die Betreuungsschlüssel wirken und 
die tatsächliche Betreuungssituation der Integrationsfachkräfte verringern. 
Die zusätzlichen Stellen ermöglichen allen Integrationsfachkräften eine engere Begleitung 
ihrer Kund*innen. Die gemeinsam erarbeiteten Ziele können mit einer geringeren 
Betreuungsrelation besser verfolgt werden.

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Programme wie „INGA“ (Agentur für Arbeit) verzeichnen bereits seit vielen Jahren Erfolge 
aufgrund ihrer engmaschigen Betreuung und können ganz individuell helfen, den beruflichen 
Wiedereinstieg zu finden.  
Ein engeres Kontaktverhältnis zwischen Jobcenter und Kund*innen dient auch dem 
passgenauen Einsatz der vorhandenen Fördermöglichkeiten. 
Wissenschaftlich ist der Mehrwert einer angemessenen Betreuungsrelation ebenfalls 
unbestritten und fördert nicht zuletzt die Motivation und Zufriedenheit der 
Integrationsfachkräfte. 
 
Diesen Argumenten ist die Trägerversammlung uneing eschränkt gefolgt und hat die 
Ausweitung des Kapazitätsplanes ab dem 01.01.2022 um 60 unbefristete Stellen beschlossen.  
Dies verdeutlicht den Stellenwert der Grundsicherung und den wichtigen Beitrag des 
Jobcenter Köln zur Bewältigung der Krise.  
Die Geschäftsführung und Träger sind sich einig, dass der Mehrwert für die Kölner Kund*innen 
und Arbeitgeber*innen die zusätzlichen Kosten rechtfertigt.  
 
 
Gez. Martina Würker

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1721/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.05.2021
Erstellt
06.05.2021 08:27