AN/0964/2020
Schrittweise Neuordnung des Verkehrs rund um den Spielplatz am Taunusplatz in Köln-Humboldt/Gremberg
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Sachstandsbericht BV
2742 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0964/2020
Stand: 13.09.2024
Sachstandsbericht
Schrittweise Neuordnung des Verkehrs rund um den Spielplatz am Taunusplatz in
Köln-Humboldt/Gremberg
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 13.08.2020
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beauftragt die zuständige Fachverwaltung folgende Punkte umzuset-
zen:
1. Die Umfahrung des Spielplatzes am Taunusplatz in Köln-Humboldt/Gremberg soll
schnellstmöglich zur Einbahnstraße umgewandelt werden. Die Richtung der Einbahn-
straße ist dabei möglichst sinnvoll den gegebenen Parkmöglichkeiten anzupassen.
2. Die Verwaltung möge prüfen, ob der Taunusplatz in einen verkehrsberuhigten Bereich
umgewandelt werden kann. Ersatzweise soll für den Bereich des Taunusplatzes die ge-
ringstmögliche Höchstgeschwindigkeit gelten.
3. Wir bitten die Verwaltung die vorhandenen Parkmöglichkeiten zu analysieren und bei der
Umgestaltung die Anzahl der wegfallenden Parkplatzen so gering wie möglich zu halten.
4. Eine Parkraumbewirtschaftung ist bei den Lösungsvorschlägen ausdrücklich nicht ge-
wünscht.
5. Am nördlichen Zugang zum Spielplatz sowie in der Nähe der Kindertagesstätte sind zu-
sätzlich Fahrradabstellmöglichkeiten – insbesondere auch für Lastenfahrräder – zu pla-
nen, um den engen Bürgerstein von abgestellten Fahrrädern freizuhalten.
6. Die Baumscheiben am Taunusplatz, rund um den Spielplatz, sind so zu schützen, dass
durch parkende bzw. anfahrende PKW die Bäume nicht mehr geschädigt werden können.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu Punkt:
1. Die Einrichtung einer Einbahnstraße im Uhrzeigersinn ist 2022 erfolgt.
2. Der Verkehrsberuhigte Bereich (VZ 325) ist bereits in Teilbereich umgesetzt. In den
anderen Bereichen liegt baulich ein Trennprinzip vor. Deshalb kann kein VZ 325 ange-
ordnet werden. Hier gilt Tempo 30-Zone.
2
3. Nach Umsetzung der Einbahnstraße und des Baumschutzes wird im Bestand das Ma-
ximum an möglichen Stellplätzen realisiert.
4. Eine Parkraumbewirtschaftung wurde wie gewünscht nicht berücksichtigt.
5. Dieser Punkt wurde im Laufe 2024 bearbeitet und ist erledigt (Umsetzung April). Es
wurden an der Kindertagesstätte insgesamt 8 Fahrradabstellplätze sowie 4 ausgewie-
sene Abstellplätze für Lastenfahrräder geschaffen. Unmittelbar am nördlichen Aus-
gang konnten aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine Abstellanlagen geschaf-
fen werden. Weitere Abstellanlagen wurden zunächst nicht aufgestellt, da der Bedarf
zunächst weiter beobachtet und gegebenenfalls unter Berücksichtig einer Umwand-
lung eines Kfz-Stellplatzes nachgesteuert wird.
6. Ein umlaufender Baumschutz wurde bereits in 2023 eingerichtet.
Antrag SPD und CDU AN-0964-2020
4317 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Markus Klein Fraktionsvorsitzende r der SPD-Fraktion Telefon 0171 8276215 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: makus_klein@koeln.de Jürgen Schuiszill Fraktionsvorsitzende r der CDU-Fraktion Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.08.2020 AN/00964/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020, TOP 7.17 Schrittweise Neuordnung des Verkehrs rund um den Spielplatz am Taunusplatz in Humboldt-Gremberg Gemeinsamer Antrag der SPD -Fraktion und der CDU-Fraktion vom 13.08.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be- zirksvertretung Kalk aufzunehmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die zuständige Fachverwaltung, folgende Punkte umzusetzen: 1. Die Umfahrung des Spielplatzes am Taunusplatz in Köln-Humboldt/Gremberg soll schnellmöglich zur Einbahnstraße umdeklariert werden. Die Richtung der Einbahnstraße ist dabei möglichst sinnvoll den gegebenen Parkmöglichkeiten anzupassen. 2 2. In einem zweiten Schritt soll geprüft werden, ob die Einbahnstraßenregelung mit einer zusätzlichen Einrichtung einer Spielstraße für den gesamten Bereich des Taunusplatzes kompatibel ist. Wenn dies möglich ist, soll die Spielstraße als Ein- bahnstraße eingerichtet werden. Ersatzweise soll für den Bereich des Taunus- platzes die geringstmögliche Höchstgeschwindigkeit gelten. 3. Wir bitten die Verwaltung, die vorhandenen Parkmöglichkeiten zu analysieren und, wenn möglich, einen Vorschlag zu Umgestaltung mit Längsparktaschen zu unterbreiten. Dabei soll die Anzahl an wegfallenden Parkplatzen so klein wie möglich bleiben. Eine Parkraumbewirtschaftung ist bei den Lösungsvorschlägen ausdrücklich nicht gewünscht. 4. An dem nördlichen Zugang zum Spielplatz sowie in der Nähe der Kita sind zu- sätzlich Fahrradabstellanlagen aufzustellen, um den engen Bürgersteig von ab- gestellten Fahrrädern freizuhalten. Begründung: Auf dem Taunusplatz befindet sich ein vielgenutzter Spielplatz. Aus diesem Grund laufen stetig Kinder zwischen den parkenden KFZ und den Häusern im Außenbe- reich hin und her. Hierdurch ergeben sich ständig gefährliche Situationen, da die Kinder nur schwer bzw. zu spät für Autofahrer*innen zu erkennen sind. Die Umfahrung ist in vielen Bereichen zu schmal für gegenläufigen Verkehr, was in unübersichtlichen Fahrmanövern, zum Teil über den Bürgersteig, mündet. Diese G e- fährdungssituation der schwächeren Verkehrsteilnehmer ließe sich durch einen Ein- richtungsverkehr schnell beseitigen. Da die Straße lediglich der Andienung der anlie- genden Wohnhäuser und einer Kita dient, sollte der allgemeine Verkehrsfluss hier- durch nicht maßgeblich gehindert werden. Im Gegenteil wäre eine klarere und über- sichtlichere Regelung auch im Interesse der Kita und der Kinder. Weiterhin sind die Baumstandorte im Randbereich des Spielplatzes stark durch von der Stadt geduldete parkende Autos belastet. Eine offizielle Parkrichtung ist derzeit nicht vorgegeben, so dass die KFZ mit der vorderen Fahrzeughälfte auf den Baum- scheiben stehen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und des geordneten Verkehrs, der Sicherheit für die den Spielplatz nutzenden Kinder, aber auch des Baumschut- zes, ist dieser Zustand insbesondere auf der Nordseite zu unterbinden. Auf der Südseite ist bereits eine Spielstraße ausgewiesen, aber baulich für Autofah- rende nicht augenscheinlich zu erkennen. Es gibt keinerlei Einschnürungen, Bepflan- zungen oder dergleichen. Weiterhin ist kein Bürgersteig für Passant*innen vorhan- den. Durch versetztes Parken auf der Südseite des Platzes, ließe sich die gefahrene Geschwindigkeit hier deutlich reduzieren und gleichzeitig könnten auch ggf. wegfal- lende Parklätze durch die Umsetzung von Längsparken auf der Nordseite kompen- siert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein Markus Klein Jürgen Schuiszill SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kalker Hauptstraße 247
- Taunusplatz
- Bahnstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0964/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 13.08.2020
- Erstellt
- 13.08.2020 10:23